Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatsministerin, Sie sprachen von der Verantwortung Ihres Hauses, und Sie haben das auch mit Zahlen unterlegt. Meine Frage geht in die Richtung, ob Sie die Verantwortung und auch die Möglichkeiten Ihres Hauses nutzen wollen, um alle Zuwendungsgeber an einem Tisch zu versammeln, um vielleicht auch die zukünftige Förderung etwas zu koordinieren, und, wenn ja, ob es schon eine zeitliche Planung dazu gibt.
Es ist so, dass die Konsolidierung der Stiftungsarbeit auf den Weg gebracht ist. Es besteht auch ein aktives Interesse der Stiftung an neuen Förderern. Das ist etwas, was auch das SMWK als den richtigen Weg ansieht. Insbesondere soweit auch Förderer aus der Region eventuell in Stiftungsorganen repräsentiert werden, würden wir das begrüßen. Insofern sehen wir die Aufgaben bei der Straffung und besseren Ausrichtung der Stiftungsarbeit als auf einen guten Weg gebracht an.
In Ihrem Hause, Frau Staatsministerin, gibt es aber jetzt keine konkreten Planungen, alle Zuwendungsgeber einmal zusammenzuführen, um diese Diskussionsprozesse zu strukturieren?
Es ist so, wie ich eben gesagt habe. Wir begrüßen die schon unternommenen Anstrengungen und sehen diese auf einem guten Weg. Wir wollen das auch weiterhin unterstützen.
Die Sächsische Staatsregierung hat sich laut Pressemeldungen entschieden, Kameradrohnen für die sächsische Polizei anzuschaffen – Drohnen des Typs MD4-1000. Gegenüber dem Vorgängermodell zeichne sich das Gerät insbesondere durch eine höhere Flugsicherheit und bessere Bildqualität – Zoom-Funktion – aus.
1. Inwieweit wurden rechtliche Bedenken gegen den Einsatz der Kameradrohnen in den verschiedenen Einsatz
lagen – Grundrechtsverletzungen bei friedlichen Versammlungen und anderes – im Rahmen der Entscheidung für die Anschaffung der Drohnen geprüft und wie gewichtet?
2. Inwieweit wurde der Sächsische Datenschutzbeauftragte in die Erprobungsphase und die Entscheidungsfindung einbezogen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kollegin Jähnigen, ich antworte in Vertretung des Kollegen Ulbig.
Zu Ihrer ersten Frage möchte ich zu den rechtlichen Grundlagen auf § 1 in Verbindung mit § 30 des Luftverkehrsgesetzes verweisen. Der Einsatz des Sensokopters – so die Bezeichnung – erfolgt grundsätzlich offen. Das Fotografieren und Filmen sowie die Speicherung von Daten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften in der Strafprozessordnung, im Polizeigesetz des Freistaates Sachsen, im Sächsischen Datenschutzgesetz und im Sächsischen Versammlungsgesetz. Rechtliche Bedenken hinsichtlich der Entscheidung zur Anschaffung eines Sensokopters haben sich bei den bisherigen Einsatzmaßnahmen nicht ergeben.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Sächsische Datenschutzbeauftragte wurde vor der Pilotphase über das beabsichtigte Vorhaben informiert.
Ich gestatte die Nachfrage, fürchte aber, dass ich sie, da ich fachfremd bin, nicht beantworten kann.
Vorausgeschickt sei die Anmerkung, dass ich nicht nach den Voraussetzungen für die Anschaffung der Kameradrohnen gefragt habe, sondern nach den Voraussetzungen für den Einsatz der Kameradrohnen, und dass ich auch nach der Einbeziehung und nicht nach der Information des Datenschutzbeauftragten gefragt habe.
Dies vorausgeschickt, jetzt die Nachfrage: Ist ein Einsatz der Kameradrohnen bei Versammlungen geplant, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Frau Kollegin Jähnigen, ich kann Ihnen namens der Staatsregierung diese Frage aus dem Stegreif nicht beantworten. Ich gehe davon aus, dass der Kollege Ulbig Ihnen die Antwort schriftlich nachreichen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die grenzüberschreitende Eisenbahnverbindung Sebnitz – Dolní Poustevna.
In den Medien und in politischen Diskussionen ist in der jüngsten Zeit die Auffassung zu vernehmen, dass wegen Kürzungen im sächsischen Haushalt die Eisenbahnverbindung Sebnitz – Dolní Poustevna auf der deutschen Seite nicht weiter realisiert wird.
1. Welche Auswirkungen ergeben sich aus dem beschlossenen Doppelhaushalt 2011/2012 für die Realisierung der Eisenbahnverbindung Sebnitz – Dolní Poustevna?
2. Welche möglichen Alternativen hat die Staatsregierung, um dieses wichtige Infrastrukturprojekt endlich zu realisieren?
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Kosel! Ich hatte bereits vor einigen Monaten zu diesem Thema Stellung genommen. Die Finanzierung des Lückenschlusses erfolgt nicht aus Mitteln des sächsischen Freistaates, sondern aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland, die dem Freistaat Sachsen anteilig zustehen. Insofern haben Beschlüsse über den Haushalt des Freistaates Sachsen selbstverständlich keine Auswirkungen auf das Projekt.
Herr Staatsminister, das erstaunt mich schon, weil es nicht der zum Teil öffentlich geführten Debatte in der Region entspricht. Wenn zum Beispiel der Freistaat Sachsen seine Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr und auch für die Verkehrsverbünde kürzt, so ergeben sich daraus – nach meiner Ansicht – schon Auswirkungen. Können Sie dazu etwas sagen?
Der Freistaat Sachsen reicht die Mittel für den ÖPNV an die Zweckverbände ohne Zweckbindung aus. Das heißt, die Zweckverbände sind frei, diese Gelder für verschiedene Verkehrsleistungen einzusetzen. Eine Kompetenz, eine bestimmte Linienführung zu bewirken oder gegebenenfalls auch zu verhindern, steht dem Freistaat Sachsen auf gesetzlicher Grundlage nicht zu. Das ist die Entscheidungshoheit der entsprechenden Zweckver
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, Sie haben eben in Ihrer Antwort auf die Nachfrage des Kollegen Kosel gesagt, dass Sie nicht zuständig seien. Deshalb möchte ich noch einmal anders nachfragen. Hält es die Staatsregierung – da es sich um einen internationalen Grenzübergang handelt und nicht um eine x-beliebige Bahnlinie in Sachsen – für notwendig, dass es eine Fortsetzung bis nach Dolní Pouštevna gibt, also einen entsprechenden Lückenschluss? Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, dies zu unterstützen?
Die Staatsregierung, Herr Kollege Dr. Hahn, hat sich dafür eingesetzt, dass dieser Lückenschluss aus den Mitteln des Bundes, die dem Freistaat Sachsen für diese Schieneninvestition zur Verfügung stehen, bezahlt wird. Daran erkennen Sie, dass die Staatsregierung ein Interesse daran hat, dass diese Lücke geschlossen wird.
Es wird der Sache sicher dienen, Herr Staatsminister. – Es ist Ihnen ja bekannt, dass der zuständige Verkehrsverbund Oberelbe, dessen Verbandsversammlung ich angehöre, plant, den Betrieb auf diesem Streckenteil aus finanziellen Gründen einzustellen, sodass die Durchbindung des Verkehrs von Tschechien aus nicht möglich wäre. Wie reagieren Sie auf diese Absicht angesichts der Tatsache, dass sich die Bundesrepublik zum Bau des Lückenschlusses und zum gemeinsamen Betrieb offensichtlich vertraglich verpflichtet und die tschechische Seite den Lückenschluss schon vollendet hat?
Frau Kollegin Jähnigen, da Sie Mitglied der Verbandsversammlung sind, vertraue ich darauf, dass Sie Ihren Einfluss dort geltend machen werden, dass es zu einem sachgerechten Einsatz der dem Zweckverband zur Verfügung stehenden Mitteln kommen wird.
Ich hatte Ihnen eine Frage gestellt, Herr Minister. Sie haben sie nicht beantwortet. Ich bitte um die Antwort.