Protokoll der Sitzung vom 17.12.2010

Ich hatte Ihnen eine Frage gestellt, Herr Minister. Sie haben sie nicht beantwortet. Ich bitte um die Antwort.

Ich habe diese Frage so beantwortet, wie ich sie beantworten kann. Es ist Sache des Zweckverbandes zu entscheiden, wie er die zur Verfügung stehenden Mittel sachgerecht einsetzt, und ich denke, dass der Zweckverband das sicherlich auch tun wird.

Darf ich meine Frage noch einmal wiederholen?

Herr Morlok, das ist jetzt eine neue Frage. Möchten Sie diese Frage zulassen?

Gerne.

Frau Jähnigen, bitte.

Was werden Sie dafür tun, dass Sachsen als Teil der Bundesrepublik Deutschland seine Verpflichtung erfüllt, den Lückenschluss zu bauen und dann auch Betrieb darauf stattfinden zu lassen?

Wir haben eine Verpflichtung abgegeben, aus unseren Anteilen an den Bundesmitteln diesen Lückenschluss zu bauen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. Alles Weitere ist Sache der im Freistaat Sachsen aufgrund der gesetzlichen Regelung zuständigen Organe – in diesem Fall das Organ des Zweckverbandes.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Die nächste Fragestellerin war Frau Falken. Sie hat sich dazu entschlossen, die Frage Nr. 8 schriftlich beantworten zu lassen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Kommen wir zur nächsten Frage. Das ist wieder Frau Jähnigen. Stellen Sie bitte Ihre Frage Nr. 4.

(Unruhe)

In einer Agenturmeldung vom 13. November 2010 wurde ein Sprecher des Innenministeriums mit der Aussage zitiert: „Die Uniformen der Polizei sind mit Einsatzzeichen versehen, anhand derer eine Identifizierung jederzeit möglich ist.“

Deshalb meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwiefern gibt es im Freistaat Sachsen Einsatzzeichen auf Uniformen von Polizist(inn)en, die es Bürger(innen) ermöglichen, einen einzelnen Polizisten – nicht nur die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisationseinheit – anhand des Einsatzzeichens eindeutig zu identifizieren? Angabe bitte auch für die Bereitschaftspolizei im geschlossenen Einsatz.

(Unruhe)

2. Wie viele Polizisten haben die gleichen Einsatzzeichen in einem – geschlossenen – Einsatz?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Morlok.

Herr Präsident! Frau Kollegin Jähnigen! Ich antworte wieder in Vertretung des verhinderten Kollegen Ulbig, und zwar auf Ihre 1. Frage: Auf der Dienstkleidung können die Beamten auf freiwilliger Basis ein Namensschild tragen. Eine diesbezügliche Regelung ist in der Verwaltungsvorschrift „Erscheinungsbild Polizeivollzugsdienst“ verankert.

Zur 2. Frage: In einem geschlossenen Einsatz sind die Einsatzbeamten durch Einsatzzeichen und bei besonderen Funktionen, zum Beispiel Zugführer oder Gruppenführer, zusätzlich durch Funktionszeichen gekennzeichnet.

Gleiche Einsatzzeichen haben nur Einsatzbeamte jeweils einer Gruppe. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Funktionszeichen sind in den Einsatzzügen und den Beweissicherungs- und Festnahmezügen der Polizeidirektionen sowie den Einsatzzügen der Bereitschaftspolizei pro Einsatzgruppe maximal acht und in den Beweissicherungs- und Festnahmezügen der Bereitschaftspolizei pro Einsatzgruppe maximal neun Einsatzbeamte gleich gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Einsatzeinheiten ergibt sich aus der Anlage 5 der bereits angesprochenen Verwaltungsvorschrift.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Nachfrage?

Gern, wieder mit dem Hinweis, dass ich die Antwort wahrscheinlich schuldig bleiben muss.

Frau Jähnigen, bitte.

Haben wir richtig verstanden, dass im geschlossenen Einsatz und bei Nichtverwendung von Namensschildern eine individualisierte Kennzeichnung und auch Feststellungsmöglichkeit nicht besteht?

Frau Kollegin Jähnigen, das übersteigt jetzt das Urteilsvermögen meiner Person, ob Sie die Antwort richtig verstanden haben.

Ich stelle noch einmal richtig: Ist es richtig, dass anhand der Dinge, die Sie gerade geschildert haben, beim Nichttragen eines Namensschildes bzw. im geschlossenen Einsatz eine individualisierte Feststellung über die Person des handelnden Polizisten nicht möglich ist?

Ich müsste jetzt die hier schriftlich vorliegende Antwort des Kollegen Ulbig interpretieren. Das

möchte ich nicht tun und darauf verweisen, dass Kollege Ulbig Ihnen auch diese Nachfrage schriftlich beantworten wird.

(Zuruf von der CDU: Bravo! – Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur abschließenden Frage in der Fragestunde, und zwar Frage Nr. 7 von Frau Giegengack.

Ich habe eine Frage an Minister Morlok. Es geht um das Chemnitzer Modell.

1. Unterstützt der Freistaat in den kommenden Jahren die Umsetzung des Chemnitzer Modells, wenn ja in welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen? Ich würde auch gern den Haushaltsansatz wissen.

2. Falls dazu noch keine konkreten Aussagen möglich sind: Unter welchen Voraussetzungen kann vom wem darüber entschieden werden?

Herr Staatsminister Morlok.

Der Bund und der Freistaat Sachsen, Frau Kollegin Giegengack, unterstützen das Chemnitzer Modell. Es handelt sich insgesamt um ein Projekt, das aus fünf Baustufen besteht. Die Unterstützung erfolgt jeweils im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, wie sie im Bundeshaushalt oder auch im Haushalt des Freistaates Sachsen durch den Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Es ist auch so, dass diese Projekte nicht als Einzelprojekte im Haushalt genannt sind. Deswegen gibt es pro Projekt auch keinen entsprechenden Haushaltsansatz. Von daher kann ich Ihnen für dieses Projekt einen entsprechenden Haushaltsansatz nicht nennen.

Ich komme zum Sachstand. Es ist so, dass die Unterlagen für das Vorhaben – die Bewertung des Rahmenantrages – vorliegen. Sie wurden beim Bund eingereicht. Der Förderantrag für den ersten Bauabschnitt für die Einfahrt des Chemnitzer Hauptbahnhofes wurde ebenfalls eingereicht. Das ist der Verfahrensstand.

Die entsprechenden fünf Baustufen werden jeweils im Einzelnen geprüft und hinsichtlich der Fördermöglichkeiten bewertet. Das geschieht auf der Ebene des Freistaates Sachsen durch das jährliche ÖPNV-Landesinvestitionsprogramm. Im Rahmen dessen wird mit den kommunalen Vertretern gesprochen, welche Maßnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur im ÖPNV im nächsten Haushalt gefördert werden.

Herr Morlok, gestatten Sie eine Nachfrage?

Gern.

Ich hätte gern gewusst: Wann ist zeitlich mit dem Abschluss der Prüfung in Ihrem Haus zu rechnen? Der Punkt mit dem Haushaltsansatz ist mir schon aufgefallen. Deswegen stelle ich eine mündliche Anfrage. Ich gehe davon aus, dass Ihr Ministerium durchaus Vorstellungen von der Höhe der Förderungen hat.

Die Förderung richtet sich nach den allgemeinen Fördergrundsätzen – auch hinsichtlich der entsprechenden maximalen Förderhöhe. Es ist tatsächlich so, dass zu Beginn des Jahres das Landesinvestitionsprogramm – wie ich bereits angedeutet habe – mit den kommunalen Vertretern besprochen wird. Sie können davon ausgehen, dass zu Beginn des nächsten Jahres über die entsprechende Förderhöhe für das Chemnitzer Modell aus dem laufenden Haushalt entschieden wird.

Meine Damen und Herren! Ich kann diesen Tagesordnungspunkt noch nicht schließen. Es gibt noch eine Nachfrage von Frau Jähnigen.

Herr Staatsminister Morlok, würden Sie noch einmal für eine Frage zur Verfügung stehen?

Ich glaube, dass Sie diese beantworten können. Herr Staatsminister Morlok, möchten Sie noch eine Frage beantworten?

Wenn es meinen Fachbereich betrifft und ich das inhaltlich beantworten könnte, dann ja.

Der Staatsminister versucht, Ihre Frage zu beantworten.

(Beifall bei der CDU und FDP)

Frau Jähnigen, bitte.