Annekathrin Giegengack

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bitte erlauben Sie mir in dieser letzten Debatte einige persönliche Worte. Sie wissen, ich komme aus einem kirchlichen Elternhaus und bin in der DDR aufgewachsen. Für mich und meine Schwestern stand die Frage: Konfirmation oder nicht? Mein Vater sagte damals einen Satz, der für mich immer noch sehr bestimmend ist: „Ihr müsst nur gut sein in der Schule, dann können sie nicht an euch vorbei.“ Man
konnte. Meine Schwester hat mit 1,0 im Abitur den ersehnten Medizinstudienplatz nicht bekommen.
Als ich 1990 zum Studieren in den Westen ging, tat sich für mich eine Welt auf. Ich kann nur sagen, der Satz, mit dem die heutige Aktuelle Debatte überschrieben ist – genauso habe ich das empfunden. Bildung war meine Zukunft. Man kann Benachteiligung der Herkunft überwinden. Bildung bringt Fortschritt. Bildung bringt Kultur.
Als ich als Neue hier in den Landtag kam – das hat sich heute wieder so abgezeichnet, vielleicht hat es mit Wahlkampf zu tun –, war ich damit konfrontiert, wo wir jetzt eigentlich in der Bildung stehen. Auf der einen Seite die Koalition, die sagt, alles super, auf der anderen Seite die Opposition, die sagt, alles schlecht. Ich kann nur sagen: Ich habe von vielen Grünen-Kollegen aus anderen Bundesländern positive Rückmeldungen für die Bildungspolitik in Sachsen bekommen.
Ich glaube, wir haben ein gutes und leistungsfähiges Bildungssystem. Auch wenn man PISA-Ergebnisse kritisch hinterfragt, muss man sagen, wir haben im, Bundesvergleich eine der geringsten Zahlen an Risikoschülern in Sachsen, und der Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg ist in Sachsen sehr gering.
Wir haben verlässliche Strukturen und ein ganz großes Pfund: Wir haben Fachkräfte in den Kitas und in den Schulen. Aber – und jetzt komme ich zu dem Aber, das habe ich in den letzten fünf Jahren immer so gehalten: Ich musste auch mitverfolgen, dass diese Basis in den letzten fünf Jahren langsam brüchig wurde. Besonders getroffen haben mich die Entscheidungen zu freien Schulen. Ich glaube aber, wir sind durch die Verfassungsklage wieder auf einem guten Weg, und ich hoffe auf ein gutes neues Gesetz.
Man muss aber auch klar sehen, dass der Anteil der Fachkräfte in den Kitas immer mehr abnimmt und wir immer mehr Assistenzkräfte bekommen. Das ist der falsche Weg, den wir hier einschlagen.
Wir haben auch zu wenige junge Lehrer und wir haben zu wenige mit dem richtigen Lehramt und in den richtigen Fächern. Es ist in den letzten Jahren viel versäumt worden.
Für mich stellt sich am Ende meiner Zeit die Frage, für wen wir eigentlich sparen: für unsere Kinder und Enkel. Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass Sparen in Sachsen nicht zum Selbstzweck wird. Wir müssen richtig sparen, um unseren Kindern und Enkeln Chancen zu eröffnen. Ich erhoffe mir vom nächsten Sächsischen Landtag, dass er das, was die Staatsregierung an Haushaltsvorschlägen eingebracht hat, noch einmal stark nachsteuert, und dass er Verbesserungen herbeiführt, weil die Bildung tatsächlich unsere Zukunft in Sachsen ist.
Lassen Sie mich zum Schluss bitte noch einen kurzen Dank aussprechen, zunächst an die bildungspolitischen
Sprecher der CDU-Fraktion. Meine Hochachtung für Thomas Colditz, der immer unnachgiebig für seine Überzeugungen eingetreten ist.
Dank an Lothar Bienst, zu dem ich ein sehr persönliches Verhältnis habe,
und an den leidenschaftlichen Patrick Schreiber, der sich die Freiheit genommen hat, auch einmal mit uns zu stimmen.
Vielen Dank, Eva-Maria Stange, mit deinem enormen Wissen. Ich habe viel von dir gelernt.
Danke, Conny Falken, ein ganz wichtiger Punkt. Man hat mir immer für die freien Schulen gedankt. Ohne dein Engagement bei den LINKEN hätte es die Klage nie gegeben.
Danke, Annekatrin Klepsch. Ich habe gern mit dir zusammengearbeitet und ich hoffe, dass du, obwohl du bei der LINKEN bist, eine Chance hast.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Es war mir eine Freude und eine Ehre, fünf Jahre lang gemeinsam mit Ihnen Politik zu machen.
Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist von Annekatrin Klepsch und Eva-Maria Stange schon viel zu den Inhalten und auch zu den Kritikpunkten gesagt worden, was die Große Anfrage angeht. Deshalb würde ich gern nur noch zwei Dinge ansprechen, die mir besonders am Herzen liegen.
Obwohl der Bereich Kindertagesstätten – und der Hort gehört dazu, das haben wir auch schon gehört – beim Kultusministerium angesiedelt ist und das Landesjugendamt beim Sozialministerium, existieren nach meiner Meinung wenig fundierte Daten und Einschätzungen zur Situation und möglichen Problemlagen beim Hort. Das hat mich sehr erschreckt.
Ich habe unabhängig von der Großen Anfrage im Dezember 2013 angefragt, für welche Horte in Sachsen Anträge auf Betriebserlaubnis gestellt wurden und wo es zu Ausnahmegenehmigungen gekommen ist, weil die Platzkapazität überschritten wurde. Die Antwort lautete nach zwei Monaten – ich bin noch einmal gebeten worden zu warten –, dass man mir keine Auskunft darüber geben kann. Ich muss sagen, das finde ich sehr erschreckend. Auch in der Großen Anfrage wird das Thema angesprochen. Dort heißt es: „Die Unterlagen lassen eine Auswertung in dieser Detailliertheit nicht zu.“ Eine Behörde, die unmittelbar einem Ministerium unterstellt ist und Betriebserlaubnisse erteilt, kann nicht sagen, wie viele Betriebserlaubnisse sie erteilt. Ich finde, das geht überhaupt nicht!
Allein die Zahl der laufenden Verfahren lässt die Dimension erahnen, um die es geht. So liegen dem Landesjugendamt inzwischen 3 421 Anträge vor. 2013 gab es in zwei von drei Kindertageseinrichtungen Veränderungen bezüglich Personal, Kapazität oder der Räume. Neben den neun Personen des Amtes, die mit der Bearbeitung betreut sind, sind zusätzlich vier Personen bis Jahresende befristet eingestellt, um diesen Verfahrensstau zu beseitigen. Allerdings – und das ist die Krux, deshalb konnte man mir nichts sagen – weiß man nicht, wie viele Horte dabei sind, weil Kindertagesstätten eben Krippen, Kindergärten und Horte sind. Ich finde, man sollte vielleicht doch noch einmal versuchen, der Sache auf den Grund zu gehen, damit man selbst auch durchblickt, worum es geht.
Die fehlenden Daten sind das eine. Ich finde, die Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage dokumentiert manchmal fast ein gewisses Desinteresse für die Proble
me des Hortes. So gibt es angeblich keine Informationen, wie viele Schüler einer Schule in mehreren Horten betreut werden, wie der Transfer dieser Schüler geregelt ist, wie weit die Entfernungen zwischen den Standorten sind, wer die Aufsichtspflicht trägt – das wurde schon genannt – und wie die Finanzierung geregelt ist. Die Staatsregierung weist in diesem Zusammenhang einfach darauf hin, dass es zu den jeweiligen Verantwortungsbereichen Grenzen gibt. Dass dazwischen aber eine Lücke entsteht, scheint kein großes Problem für sie darzustellen.
Das ist vielleicht mit ein Punkt, weshalb der Hort bei uns in Sachsen weder Fisch noch Fleisch ist. Ich denke, die Etablierung der Ganztagsangebote hat diese Problematik noch verschärft. Auch wenn mir im Ausschuss immer widersprochen wurde, wenn ich die Problematik angesprochen habe, die an uns herangetragen wurde, dass Horterzieherinnen zunehmend zu Dispatchern degradiert werden, die Kinder zu irgendwelchen Ganztagsangeboten schicken, ist es eine Tatsache, dass der Hort häufig gar nicht die Möglichkeiten hat, die Bildungsarbeit zu betreiben, die er eigentlich betreiben soll. Hort ist bei uns im Bildungsplan vorgesehen. Ich glaube, dass wir im Freistaat unbedingt die Rolle des Hortes zwischen Grundschule und Ganztagsschule neu bestimmen müssen, dass wir sozusagen nicht den Problemen hinterherlaufen können. Wenn wir uns mit dem Bildungsplan selber ernst nehmen wollen, dann ist es eigentlich unsere Pflicht.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Vorfeld zu dieser Debatte habe ich noch einmal nachgelesen, worin das Ziel der Bedarfsplanung bestanden hat, als man diese einführte. Damals war das Ziel die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Über die Jahre ist dieses eher in den Hintergrund getreten. Ein anderes Ziel ist viel deutlicher geworden, nämlich folgendes: Bei dem sich abzeichnenden Ärztemangel soll es inzwischen darum gehen, eine flächendeckende hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Die Bedarfsplanung soll ein Instrument sein, um das Versorgungsgeschehen besser zu erfassen, die Versorgung zu steuern und ein ausgewogenes, am regionalen Bedarf orientiertes Versorgungsangebot zu schaffen. Die Bedarfsplanung soll dazu dienen, Versorgungsdefizite rechtzeitig zu erkennen, um geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen und Konzentrationsprozesse bei haus- und fachärztlicher Grundversorgung zu vermeiden. Wenn in der Stellungnahme aber mitgeteilt wird, dass einem
beginnenden Ärztemangel nicht mit der Bedarfsplanung begegnet werden kann, ist meiner Auffassung nach ein Widerspruch vorhanden oder das Eingeständnis erfolgt, dass die Bedarfsplanung einfach an ihre Grenzen gekommen ist.
Mit der Novellierung der Bedarfsplanungsrichtlinie waren große Hoffnungen verbunden, weil es hieß, dass regionale Besonderheiten besser abgebildet werden können. Das ist hier mehrmals – vor allem vonseiten der Koalition – erwähnt worden. Das Resultat – ich teile die Auffassung von Frau Jonas dezidiert nicht – ist etwas ernüchternd, wenn man sich die Zahlen einmal anschaut. Das hat die Staatsregierung bereits vor längerer Zeit eingeräumt. In der Stellungnahme zum CDU-Antrag vom letzten Juni heißt es – ich zitiere –: „Nach dem neu aufgestellten Bedarfsplan, der ab dem 1. Juli 2013 Gültigkeit erlangen wird, werden weniger offene Stellen zu verzeichnen sein, da ein anderer Planungsbereichszuschnitt erfolgt und der neue Demografiefaktor in einer anderen Wichtung eingehen wird.“ Ich bin zu der Auffassung gekommen, auch als ich mir die Zahlen konkret angeschaut habe, dass man unter Umständen in bestimmten Bereichen sogar von einer Verschlimmbesserung sprechen kann.
Ich komme auf die Ergebnisse zu sprechen: Viele Dinge sind schon von meinen Vorrednerinnen gesagt worden. Es ist ein leichter Anstieg der ambulant tätigen Ärzte zu verzeichnen. Es ist aber ebenso ein Rückgang zum Beispiel bei den Kinderärzten oder eine Stagnation bei anderen Arztgruppen zu erkennen. Werden wir einmal konkret: Ich bin auf eigenwillige Ergebnisse gestoßen. Wenn man sich die Planungsblätter der Bedarfsplanung in Sachsen einmal anschaut, wird zum Beispiel bei annähernd gleichen Behandlungsfällen je Arzt ein stark unterschiedlicher Versorgungsgrad ausgewiesen. Es ist für mich nicht rational zu erklären.
Vergleichen wir zum Beispiel einmal Chemnitz-Stadt mit Chemnitz-Land im Bereich der Hautärzte. Das sind keine Ärzte, zu denen einfach jemand aus „Dumdiedeldei“ hingeht. Die Behandlungsfälle je Arzt sind annähernd gleich: Es sind um die 6 000 Fälle im Jahr. Wir weisen aber einen Versorgungsgrad in Chemnitz-Stadt bei 97 % und in Chemnitz-Land bei 160 % aus. Hier kann doch irgendetwas nicht stimmen. Es besteht in Chemnitz-Land angeblich eine sehr große Überversorgung. Die Hautärzte in Chemnitz-Land absolvieren aber genauso viele Fälle wie in Chemnitz-Stadt, wo wir unter 100 % versorgt sind.
Andersherum geht es auch: Bei gleichem Versorgungsgrad haben wir eine stark differierende Anzahl von behandelten Fällen. Schauen wir uns Bautzen und Dresden an. Dort haben wir bei den Urologen – auch keine Ärzte, bei denen man einfach mal so vorbeischaut – einen Versorgungsgrad von etwas über 100 %, aber die von den Ärzten behandelten Fälle sind in Bautzen fast doppelt so hoch wie in Dresden. Da stimmt irgendetwas nicht, da haut mit der Bedarfsplanung etwas nicht ganz hin.
Ein letzter konkreter Fall: Kinderärzte in Leipzig. Hier haben wir angeblich eine sehr große Überversorgung. Alle
Abgeordneten aus Leipzig, die Kinder haben, werden das anders empfinden. Wir müssten eigentlich, wenn wir auf 100 % kommen, dort 20 Kinderärzte auf lange Sicht abbauen. Das würde bedeuten, dass die übrig bleibenden 20 Kinderärzte in Leipzig dann nicht mehr 4 000 Fälle im Jahr haben, sondern 8 000. Das ist absurd, da haut etwas nicht hin. Man kann nicht davon ausgehen, dass wir auf einem guten Weg sind, Frau Jonas.
Viele Dinge sind gesagt worden, auch in Bezug auf die Sicherung des Bedarfs. Ich unterstütze ausdrücklich, dass den Sicherstellungsauftrag die KV hat. Deshalb warne ich davor, immer und immer wieder zu sagen, dass wir die Kliniken mehr ins Boot holen müssen. Für die stationäre Versorgung ist das Land zuständig. Da müssen wir schon deutlich sagen, dass die KV hier einen wichtigen Auftrag zu erfüllen hat und das Land nachrangig ist.
Ich möchte zuletzt noch über die Vorsorge sprechen. Schauen wir uns die Situation im Erzgebirge an. Dort wird von der gesetzlichen Krankenkasse aufgefordert, Vorsorgeuntersuchungen gegen Hautkrebs wahrzunehmen. Die Erzgebirger wären große Vorsorgemuffel, wird gesagt. Ja, wenn in Annaberg die letzte dort noch praktizierende Ärztin mittlerweile nur noch Privatpatienten bedient, kann man als gesetzlich Versicherter dort nicht mehr zur Vorsorge gehen. Da kommt die KV ihrem Sicherstellungsauftrag definitiv nicht nach. Es muss noch einiges passieren, denn eine Stadt in der Größenordnung und ohne Hautarzt ist nicht tragbar. Dafür wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Vielen Dank.
Vielen Dank. Frau Staatsministerin, über diese Maßnahmen haben wir schon häufig gesprochen, wo der Freistaat auch sehr aktiv ist zu werben, Programme auflegt usw. Wie sehen Sie das? Ist das tatsächliche Problem der Nachwuchs selbst oder vielmehr die Problematik, dass wir zum Teil keine freien Arztsitze haben? Wenn ich mir einmal ein Planblatt dieser Bedarfsplanung nehme und den Versorgungsgrad bei den Hautärzten anschaue, nur allein im Bereich des Planungsbezirkes Chemnitz: Wir haben überall weit über 100 % Versorgungsgrad, bis zu 150, 160 %. Das heißt, selbst
wenn Stellen frei werden – ich nehme jetzt auch das Beispiel von Annaberg, die Ärztin, die nur noch privat behandelt –, wird nicht nachbesetzt, weil der Versorgungsgrad so hoch ist. Ist da nicht eher das Problem, dass wir, selbst wenn wir Ärzte hätten, die dort nicht hinschicken können, weil sie keinen Arztsitz bekommen, weil die Planungsbereiche dicht sind?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“ Dieses Zitat von Mark Twain ist zwar über hundert Jahre alt, hat aber nichts von seiner Aktualität eingebüßt. Überall werden Prognosen in schöner Regelmäßigkeit von der Realität eingeholt und erweisen sich als falsch.
Auf der anderen Seite hat Politik nun einmal die Aufgabe, nicht nur in den zeitlichen Grenzen der aktuellen Legislaturperiode zu denken, sondern durchaus zehn oder fünfzehn Jahre weiter, wenn es das Ziel ist, wirklich nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Hierfür braucht es unbestritten wissenschaftlich fundierte Aussagen und Daten, die zu erwartende Entwicklungen in einem bestimmten Bereich betreffen.
Dieser Widerspruch ist eine Krux, die unserer parlamentarischen Arbeit innewohnt. Nur eine auf Nachhaltigkeit und Beständigkeit fokussierte Politik hat eine Möglichkeit, diesen Gegensatz aufzulösen. Man muss Entscheidungen auf der Datengrundlage fällen, die man hat, darf aber nicht davor zurückschrecken, diese Entscheidung zu revidieren, wenn sich die Prognosen als falsch oder überholt erweisen. Herr Tippelt hat schon angedeutet, dass dort Korrekturen vorgenommen werden sollen.
Welche Folgen es hat, wenn man den einmal eingeschlagenen Weg trotz sich verändernder Rahmenbedingungen einfach fortführt, kann man gut in der sächsischen Hochschullandschaft sehen. Der im Jahr 2011 vorgelegte Hochschulentwicklungsplan ging von drastisch zurückgehenden Studienanfängerzahlen aus. Die Staatsregierung nahm das zum Anlass, den Hochschulen einen radikalen Stellenabbau zu verordnen. Bis 2015 sollen 300 Regelstellen an den Hochschulen abgebaut werden und bis 2020 sogar bis zu 1 042 Stellen.
Meine Fraktion hat bereits damals in einem eigenen Hochschulentwicklungsplan dafür plädiert, auf diese Stellenkürzungen zu verzichten und die so gewonnene demografische Rendite für die Verbesserung der Lehre einzusetzen. Nun sehen wir bereits das vierte Jahr in Folge das ganze Gegenteil von dem, was einmal vorhergesagt wurde. Die Studienanfängerzahlen verharren auf einem hohen Niveau. Auch die Kultusministerkonferenz geht mittlerweile davon aus, dass die Studierendenzahlen selbst im Jahr 2025 noch über dem Niveau von 2010 liegen werden.
Für Sachsen bedeutet dies eine gewaltige Chance, wenn es darum geht, den Fachkräftebedarf zu decken, von der wissenschaftlichen Leistung unserer Hochschulen einmal ganz abgesehen. Aber dafür müssen wir auch die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Derzeit ist aber das ganze Gegenteil der Fall. Das Beharren auf den Stellenkürzungen führt dazu, dass bereits jetzt wichtige Einrichtungen wie zum Beispiel das Pharmazeutische Institut in Leipzig oder kleine, sachsenweit einzigartige Fächer wie die Theaterwissenschaft geschlossen werden. Im Interesse eines sachsenweit abgestimmten Fächerangebotes, wie es der Hochschulentwicklungsplan vorsieht, geschieht das nicht. Es fällt der Lehrstuhl weg, der als Nächstes frei wird oder bei dem es die meisten Stellen zu holen gibt.
Der SPD-Antrag sieht vor, den Hochschulentwicklungsplan zu korrigieren und die Vielfalt der Fächerlandschaft zu erhalten. Das findet unsere Unterstützung; denn wie eingangs erwähnt, muss Politik auch bereit sein, eigene Fehleinschätzungen zu korrigieren. Natürlich gehört zu
guten Rahmenbedingungen dazu, dass die Hochschulen die Mittel zur Verfügung haben, die sie brauchen. Wenn man sich die beeindruckende Vielzahl von Podiumsdiskussionen zum Thema Hochschulen, die Vielzahl an Wahlprüfsteinen oder eben auch die geplante Großdemonstration am 25. Juni in Leipzig anschaut, muss man zu dem Schluss kommen, dass dem nicht so ist.
Bei der laufenden Grundfinanzierung liegt Sachsen nach wie vor unter dem Bundesdurchschnitt – das wurde heute mehrmals angesprochen –, bei den Universitäten sogar auf dem drittletzten Platz. Wir haben bereits vor zwei Jahren gezeigt, dass eine Aufstockung der Mittel möglich gewesen wäre. Mit der nun vereinbarten Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund – auch das wurde heute schon gesagt – bietet sich die einmalige Möglichkeit, die sächsischen Hochschulen auskömmlich zu finanzieren. Dafür muss das Geld aber zur Aufstockung der Grundfinanzierung genutzt werden. Dann ergäbe sich endlich die Möglichkeit, überfüllten Hörsälen und fehlenden Teilzeitstudiengängen einen Riegel vorzuschieben. Wir können die prekäre Situation beim wissenschaftlichen Mittelbau, wo nur noch jeder fünfte Mitarbeiter ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sein Eigen nennt und ein Viertel der befristeten Beschäftigtenverträge Laufzeiten von unter sechs Monaten hat, deutlich verbessern. Lehrbeauftragte müssten auch nicht mehr mit Honorarsätzen von zum Teil 15 Euro abgespeist werden.
Diese Chance haben wir jetzt, und wir müssen es einfach nur tun. Aus all diesen Gründen werden wir dem SPDAntrag zustimmen. Prognosen sind, wie gesagt, immer eine unsichere Sache. Aber es braucht keine Glaskugel, um vorherzusagen: Wenn wir jetzt in unserer Hochschulpolitik nicht umsteuern, werden wir in nicht allzuferner Zukunft einen viel höheren Preis dafür zahlen. Das hat uns nicht zuletzt das Beispiel Lehramtsausbildung gelehrt.
Vielen Dank.
Ich stehe schon eine Weile da; hier ist ja noch alles im Aufbruch. – Ich
möchte gern einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Die Fraktionen sind auch informiert.
Meine Fraktion beantragt, gemäß § 89 der Geschäftsordnung den vorliegenden Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien sowie an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wir
halten es für erforderlich, dass ein so sensibles Thema einer gründlichen Beratung bedarf. Insbesondere hat dieses Thema auch Auswirkungen auf die Beziehungen zu unseren Nachbarländern Polen und Tschechien. Daher sind wir auch sehr an einer intensiven Beratung im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss interessiert.
In den genannten Ausschüssen besteht die Möglichkeit, dem Thema Vertreibung in seiner gesamten Komplexität gerecht zu werden; denn wir möchten nicht, dass der Eindruck entsteht, dass man dieses Thema sozusagen zum Gegenstand einer Kampfabstimmung machen kann. Vor diesem Hintergrund beantragen wir die Überweisung an die genannten Ausschüsse.
Geben Sie mir recht, dass wir im letzten Haushalt Änderungen des Betreuungsschlüssels beantragt haben, und zwar für die Krippe und die Kita, und dort 87 Millionen Euro eingestellt haben?
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Ich glaube, das war das beste Beispiel dafür, was passiert, wenn frühkindliche und schulische Bildung versagt.
Also, Anstrengung in diesem Bereich.
Noch ein Wort dazu, warum unsere Fraktionsvorsitzende hier die Debatte eröffnet hat. Das soll auch anzeigen, dass Bildung bei uns Chefsache ist. Wir haben natürlich noch den Vorteil, dass wir aufgrund der Fachkompetenz entsprechende Vorschläge zur Finanzierung machen können, die auch untersetzt sind.
Die Bildungsdebatte in den letzten Jahren war davon bestimmt, dass der frühkindlichen Bildung eine besondere Wichtigkeit zugesprochen wurde, weil man herausgefunden hat, dass dadurch die Bildungsbiografie insgesamt beeinflusst wird und dass in dieser Zeit Nachteile aus der Herkunft gut zu kompensieren sind. So war es nur folgerichtig, dass zu dem gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz auch der gesetzliche Anspruch auf einen Krippenplatz gekommen ist. Doch leider überlagert die Diskussion um die Schaffung ausreichender Krippenplätze inzwischen die dringend notwendige Qualitätsdebatte. Ich erinnere an die Zustände in Dresden und Leipzig, wo man davon ausgegangen ist, dass man es unter Umständen gar nicht schafft, den Rechtsanspruch sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund fand ich das sehr gut, dass immer wieder das höchste Fachgremium in diesem Land für die Jugendhilfe eine Veränderung des Betreuungsschlüssels eingefordert hat. Im Juni 2009 hat man die Staatsregierung aufgefordert, den Personalschlüssel anzugehen, 2012. Den Vorsitz in diesem Landesjugendhilfeausschuss hat immer noch ein CDU-Abgeordneter inne. Bisher haben sich weitere CDU-Abgeordnete dazu bekannt.
Deshalb kann ich nicht verstehen, wieso auch heute wieder in der Zeitung zu lesen ist, dass es keine Anpassung des Personalschlüssels geben wird. Fachliche Gremien in unserem Land empfehlen es seit Jahren. Warum kommt die CDU lediglich dazu, nur den Urlaub, die Fortbildung und Krankheitstage in den Personalschlüssel einzuberechnen? Das reicht definitiv nicht für die zusätzlichen Aufgaben aus, die in den letzten Jahren beispielsweise durch den Bildungsplan, die Einführung eines Qualitätsmanagements, die Einführung des Schulvorbereitungsjahres, die Beobachtung und Dokumentation, die Kooperation mit Grundschulen, die Elternarbeit und Familienbildung hinzugekommen sind. Wenn eine Kita das alles ordentlich machen soll, muss ein vernünftiger Betreuungsschlüssel her. Doch schon allein der Status quo ist problematisch: Die Probleme, mit denen die Kitas bisher konfrontiert sind, zeigen einen Handlungsbedarf auf.
Die bundesweit durchgeführte NUBBEK-Studie – die nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit – attestierte Folgendes: 80 % aller Kitas in Deutschland haben eine mittlere Qualität, 10 % gelten als schlecht. Das sind erschreckende Zahlen. Es wurde deutlich, dass der Bildungs- und Entwicklungsstand der Kinder immer noch stärker von dem Elternhaus als von den Einrichtungen, die die Kinder besuchen, abhängt. Das ist der gleiche Zusammenhang, den wir bereits in der Schule schon sehr dramatisch feststellen: dass die Herkunft den Bildungsweg bestimmt. Es beginnt bereits in der Kita. Wir stehen vor einer großen Aufgabe und müssen dem entgegentreten.
Die Grundschulen geben uns ebenso die Rückmeldung, dass dort Kinder mit einem Entwicklungsunterschied von bis zu drei Jahren ankommen. Das muss durch die Grundschulen aufgefangen werden. Das ist jedoch kaum möglich.
Uns liegen die Zahlen der Vorschuluntersuchungen vor. Herr Krauß fragt diese Zahlen in stetiger Regelmäßigkeit ab. Ich weiß nicht, ob es Ihnen innerlich keine Schmerzen bereitet, wenn über ein Viertel unserer Kinder im Sprachbereich auffällig ist und die Auffälligkeiten im motorischen Bereich zunehmen. Machen Sie sich darüber Gedanken, wie dies in den Kitas abgefangen werden soll?
Kristin Schütz hatte vorhin angesprochen, wie mit den Programmen der FDP die Kitas entlastet werden sollen. Die Vertreter der Kitas hier oben hatten innerlich Schmerzen. Man hat es gesehen.
Über eines sind wir uns hier unten und dort oben im Klaren: Das Personal in unseren Kitas reicht nicht aus.
Es ist nicht nur die Problematik, dass es nicht ausreicht. Die CDU versucht mit Sonderprogrammen, eine Entlastung zu schaffen. Es geht nicht darum, irgendwelche zusätzlichen Betreuungskräfte in die Kitas zu schicken, die ein wenig vorlesen oder den Abwasch machen. Wir benötigen Fachkräfte.
Wir befinden uns im Hinblick auf die Fachkräfteausstattung in den Kitas gemeinsam mit Thüringen und SachsenAnhalt immer noch an einer Spitzenposition in Deutschland.
Allerdings – dies erschreckt mich ein wenig – haben wir innerhalb der letzten sieben Jahre immer weiter die Fachschulkräfte in den Kitas abgebaut. Wir haben einen Rückgang von 8 % zu verzeichnen. Das füllen wir mit anderen Qualifikationen auf. Das ist der falsche Weg.
Wir benötigen eine ordentliche Finanzierung in den Kitas mit ordentlichen Fachkräften.
Vielen Dank.
Frau Kurth, ich teile die Auffassung, dass die Eltern großes Interesse an einer guten Bildung, an Qualität in Kitas haben. Wie würden Sie interpretieren, dass wir es jetzt – und das war auch der Anlass für die Aktuelle Debatte – mit einer Massenpetition mit knapp 78 000 Unterschriften zu tun
haben, wo Eltern sagen, in unserer Kita muss etwas passieren? Wir wollen einen besseren Betreuungsschlüssel, um diese Qualität sicherzustellen. Wie interpretieren Sie das? Geht das zusammen?
Schulevaluation und Qualitätsentwicklung an Schulen (Frage Nr. 4)
Mit der „Kriterienbeschreibung – Schulische Qualität im Freistaat Sachsen“ wurde eine umfassende und verbindliche Definition von Schulqualität im Freistaat Sachsen festgelegt. Auf Grundlage dieser Kriterien soll in den sächsischen Schulen Qualitätsentwicklung erfolgen.
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung sind im sächsischen Schulgesetz verankert. Neben der Verpflichtung zur Erstellung eines Schulprogramms sind die Durchführung interner und externer Evaluationen sowie die Erstellung eines Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzeptes für die Schulen verbindlich.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Möglichkeiten existieren für Schulen, sich bei diesem Qualitätsentwicklungsprozess extern unterstützen zu lassen (Entscheidungsbefugnisse, Budget, Angebote usw.)?
2. Gibt es Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von Qualitätsentwicklungsprozessen an Schulen, und wenn ja, welche? (Bitte getrennt angeben für die Förderperioden 2007/2013 und 2014/2020.)
Umsetzung des 10Punkte-Plans „Sachsen gegen Drogen“ (Frage Nr. 7)
Das Innenministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Sozial-, Kultus-, Justiz- und Wirtschaftsministerium einen 10-Punkte-Plan für die Bekämpfung von Crystal vorgestellt. Auf der Pressekonferenz am 6. Mai 2014 betonte Innenminister Ulbig, dass die finanzielle Ausgestaltung noch mit dem Landespräventionsrat abgestimmt wird.
Fragen an die Staatsregierung:
1. In welcher Höhe, in welchem Zeitraum und von welchen Ministerien werden finanzielle Mittel zur Umsetzung des 10-Punkte-Plans „Sachsen gegen Drogen“ bereitgestellt?
2. Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des 10-Punkte-Plans „Sachsen gegen Drogen“ in diesem Jahr umgesetzt?
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bläsner, eine Sache muss man aber den LINKEN zugutehalten: DIE LINKE hat einen Vorschlag gemacht, hat etwas auf den Tisch gelegt – bei aller Kritik, die auch wir daran haben. Sie haben etwas auf den Tisch gelegt. Die Koalition hat bisher eigentlich nur Moratorien erlassen.
Trotzdem haben auch wir mit dem Gesetzentwurf der LINKEN einige Probleme. Wir haben im Ausschuss schon darüber diskutiert. Sie haben Zielsetzungen, die wir durchaus unterstützen: Chancengleicher Zugang zur Bildung soll gewährleistet sein, allen Heranwachsenden sollen gleich gute Bildungschancen geboten werden. Sie wollen sozialräumliche Ungleichheiten im Bildungserwerb ausschließen. Das ist alles richtig und wichtig.
Wir glauben aber, dass das mit den Mitteln, die Sie dazu vorschlagen, unter Umständen nicht erreicht werden kann: wenn Grundschulen mit einer Klassengröße von zehn, Mittelschulen und Gymnasien Klassen mit
15 Schülern fahren dürfen, Mittelschulen einzügig, Gymnasien zweizügig und auch uneingeschränkt klassenstufen- und jahrgangsübergreifender Unterricht in der Oberstufe zugelassen wird. Wir befürchten, dass mit diesen Regelungen unter Umständen die Ziele, die Sie erreichen wollen, gerade dadurch konterkariert werden.
Ein Beispiel: Eine einzügige Mittelschule mit einem jahrgangsübergreifenden Unterricht und einer Klasse mit 15 Schülern kann den Neigungen und Profilwünschen von Schülern nicht mehr adäquat gerecht werden. Ich denke, dass der Fachunterricht in den oberen Klassen mit Experimenten usw. nicht adäquat durchgeführt werden kann, abgesehen davon, dass es sehr große Unterschiede in der sozialen, emotionalen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zwischen 13 und 15 Jahren gibt. Wenn wir in diese Richtung gehen, denke ich, dass in diesen Schulen unter Umständen sozialräumliche Ungleichheiten im Bildungserwerb erst erzeugt werden.
Ich glaube nicht, dass die Reaktion auf die Schulschließungspolitik sein kann, Schulstandorte um jeden Preis zu erhalten. Es wurde erwähnt, dass der Vorschlag der LINKEN enorme Konsequenzen für den Schulhausbau und den Lehrerbedarf hätte. Wir hätten uns schon gewünscht, dass der Gesetzentwurf auch darüber Auskunft gibt, welche Kosten in diesen Bereichen zu erwarten sind.
Wir sind der Auffassung: Wenn man so weitreichende Änderungen vorschlägt, mit einem Schulgesetz – so wünschenswert es ist, eine gesetzliche Regelung zu haben, um endlich von diesen Moratorien herunterzukommen –, dann müssen die Folgen der Entscheidungen absehbar sein. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, einen eigenen Antrag hierzu einzureichen, der bereits im Geschäftsgang ist. Wir fordern darin die
Staatsregierung auf, im Vorfeld der Novellierung des Schulgesetzes insbesondere für die §§ 4 a und 23 a Schulnetzplanung und Klassenbildung eine Variantenprüfung durchzuführen.
Wir möchten, dass die Varianten zu den Grundsätzen und Richtwerten der Klassenbildung und Schulnetzplanung geprüft werden. Als Beispiel: Was hat es für Konsequenzen, wenn wir das gegenwärtige Schulnetz in dieser Form erhalten? Welche Konsequenzen sind zu erwarten bei einem Erhalt einer Mindestzahl selbstständiger Schulen pro Schulart in jeder Kommune bzw. in jedem Landkreis? Welche Konsequenzen bringen die Umwandlungen kleiner Schulen in Außenstellen oder Filialen mit Anbindung an große Schulstandorte mit sich? Wir wollen wissen, was es für Konsequenzen gibt, wenn wir Schulverbünde gründen, und welche Konsequenzen es hätte, Differenzierungen zwischen dem ländlichen Raum und den Ballungszentren vorzunehmen. Es wurde hier schon angesprochen, dass wir auf keinen Fall alles über einen Kamm scheren können.
Wir möchten, dass man im Rahmen einer Untersuchung verschiedene Variablen prüft, wie sich die Mindestschülerzahlen, Zügigkeit, Klassenobergrenzen und Klassenteiler verändern, welcher Personalbedarf sich ergibt. Das ist eine ganz wichtige Größe, die größte Unbekannte. Inwiefern würde die Einführung neuer pädagogischer Konzepte notwendig werden, um bestimmte Dinge überhaupt umsetzen zu können? In welchem Umfang ist Inklusion in solchen Schulverbünden oder in dem jetzigen Schulnetzsystem noch möglich? Welche Anpassungen der Schulgebäude brauchen wir, wie verändern sich die Schulwege usw.?
Wir möchten, dass das dem Landtag nicht zur Entscheidung, sondern zur Kenntnis gegeben wird, weil ich glaube, dass nur so Landtagsabgeordnete ihrem Auftrag gerecht werden können, nämlich hier verantwortungsbewusst zu entscheiden. Es wird eine Gesetzesnovelle geben, die hier eingebracht wird und die wir bewerten müssen. Das können wir aber nur, wenn wir wissen, welche Konsequenzen es hat.
Das entscheidende Kriterium für die GRÜNEN zur Veränderung des Schulgesetzes, insbesondere der Regelungen zum Schulnetzplan, wird die Aufrechterhaltung der Schulqualität, der Unterrichtsqualität sein; denn wir glauben, dass Chancengerechtigkeit in der Bildung nur durch eine hohe Qualität des Unterrichts sichergestellt werden kann.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich muss ehrlich zugeben, ich konnte die Aufregung nicht ganz verstehen, die dazu geführt hat, dass der Antrag gerade zu diesem Zeitpunkt ins Plenum gebracht wurde. Er ist ja von 2013. Es ist zum einen der Zeitpunkt und zum anderen auch der Inhalt.
Der Antrag fordert die Gewährleistung der erforderlichen Unterstützung für die NaSch und das CSM über die Jahre 2017 und 2018 hinaus. Diese Forderung zielt auf ein Bekenntnis der Staatsregierung zu diesen beiden Schulen.
Damals hatte bereits Herr Wöller deutlich gemacht, dass diese beiden Schulen etwas ganz Besonderes darstellen und weiter arbeiten können.
Gerade angesichts der Stellungnahme zu diesem Antrag war für uns klar, dass an diesem Bekenntnis wohl auch nicht gerüttelt wird. Es ist sicher verklausuliert, und ich erwarte auch nichts anderes vom SMK.
Die Ministerin führt in ihrer Stellungnahme aus: „Die unbefristete Fortführung von Sonderregelungen bedarf einer schulrechtlichen Grundlage,“ – d’accord – „und die gegenüber den anderen Schulversuchsformen wesentlich längere Laufzeit der Genehmigungsbescheide trägt dem Rechnung und ermöglicht eine Anpassung zum gegebenen Zeitpunkt, um die Fortführung beider Schulkonzepte zu gewährleisten.“ Ich denke, das Anliegen der Ministerin
ist in diesem Fall durchaus deutlich. Wir nehmen Sie beim Wort.
Frau Dr. Stange, ich teile auch nicht ganz Ihre Auffassung. Ich denke nicht, dass es erstrebenswert ist, Schulmodelle über 30 oder noch mehr Jahre fortzuführen. Ich finde es durchaus sinnvoll, sie in einen regulären Betrieb zu überführen. Wir sind uns einig, dass sie eine gute Arbeit machen. Ich muss das nicht alles noch einmal aufführen.
Es ist doch in Ordnung, wenn man das im Schulgesetz vorhat.
Trotzdem muss ich auf Gemeinschaftsschule eingehen; denn ich denke, wir sollten, wenn das neue Schulgesetz kommt, nicht nur darauf achten, dass die NaSch und das Schulmodell aufgenommen werden, sondern dass eine Option zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen gegeben wird.
Ich sehe es etwas anders als Sie, Herr Bläsner. In BadenWürttemberg hat man ja die Möglichkeit gegeben, und auch diese Gemeinschaftsschulen bedürfen meiner Meinung nach mehr Mittel. Das sehen wir sächsischen GRÜNEN genauso, weil sie eine größere Differenzierung leisten müssen. Dass dieses Modell recht gut ankommt, sieht man daran, dass in sich Baden-Württemberg insbesondere die CDU-Bürgermeister von dem Kurs ihrer eigenen Landtagsfraktion distanzieren und sehr wohl für Gemeinschaftsschulen streiten.
Wir halten das – jetzt einmal jenseits von allen ideologischen Streiterein in Bezug auf Schulpolitik – ganz sachlich für eine wesentliche Alternative für die Schule im ländlichen Raum. Ich bin sehr gespannt auf die Schulgesetznovelle, wie wir uns darin positionieren wollen bezüglich der Erhaltung der Schule im ländlichen Raum. Wollen wir dann auf Schulen mit zehn Schülern pro Klasse gehen? Das halte ich nicht für erstrebenswert. Da ist die Gemeinschaftsschule die Alternative, die Schule auf dem Land zu belassen.
Vor diesem Hintergrund werden wir als GRÜNE sehr darauf achten, ob die Option Gemeinschaftsschule ins neue Schulgesetz kommt. Wir gehen davon aus, NaSch und das Schulmodell sind auf jeden Fall dabei.
Vor diesem Hintergrund stimmen wir dem Antrag zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sieben Schulen stehen im Mittelpunkt unseres Antrages heute Abend. Das ist angesichts der insgesamt 1 483 allgemeinbildenden Schulen im Freistaat eine kleine Geschichte, könnte man meinen. Aber es geht bei diesen sieben Schulen um ein größeres Thema, ein Thema, das uns hier im Haus in den verschiedensten Zusammenhängen immer wieder begegnet, gestern bei der Debatte um die Mütterrente und heute beim Thema Schülerbeförderung. Es geht um das Thema Gerechtigkeit.
Wir als Politiker sind mit der Erwartung konfrontiert, durch Recht Gerechtigkeit herstellen zu sollen. Im Osten Deutschlands war gerade in den Nachwendejahren diese Erwartung an die Politik fast erdrückend. Doch wir wissen alle, die wir hier im Saal sind: Recht und Gerechtigkeit fallen leider allzu oft auseinander, zum einen, weil die Vorstellungen, was gerecht ist, in einer pluralen Gesellschaft auseinandergehen, und zum anderen, weil Recht die Individualität des Einzelfalls nicht immer adäquat berücksichtigen kann.
Nun sind wir bei den sieben Schulen, um die es heute geht, genau mit diesem Dilemma konfrontiert, dem Auseinanderfallen von Recht und Gerechtigkeit. Warum? Zum einen erklärte der Verfassungsgerichtshof die Verlängerung der Wartefrist für Schulen in freier Trägerschaft zwischen ihrer Genehmigung und ihrer Finanzierung von drei auf vier Jahre für verfassungswidrig. Zum anderen legte der Verfassungsgerichtshof aber auch fest – ich zitiere aus dem Urteil: „Die für unvereinbar mit der Verfassung des Freistaates Sachsen erklärten Regelungen können bis zum Inkrafttreten einer verfassungsgemäßen Neuregelung, längstens aber bis zum 31.12.2015, weiter angewendet werden.“
Das heißt, es gibt Regelungen, die nachweisbar nicht mit unseren Verfassungsgrundsätzen übereinstimmen. Aufgrund des Umfangs der nötigen Anpassungen im Gesetz und angesichts der anstehenden Landtagswahlen dürfen
sie jedoch für eine Übergangszeit bis knapp zwei Jahre weiter angewendet werden.
Nun, meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen dieses Dilemma einmal ganz konkret an der Situation der Freien Waldorfschule in Leipzig verdeutlichen. Diese Schule wird im kommenden Jahr genau 34,72 Euro pro Schüler und Monat, das heißt insgesamt 49 996 Euro, aus der Sachkostenübergangsregelung erhalten. Durch die verfassungswidrige Verlängerung der Wartefrist muss diese Schule jedoch gleichzeitig auf mehr als eine halbe Million Euro, genau 648 000 Euro, verzichten.
Hand aufs Herz, liebe Kollegen, das mag rechtens sein, aber als gerecht wird dies wohl niemand empfinden, ganz sicher nicht die Eltern und Lehrer dieser Schule, die letztlich dieses Geld selbst aufbringen müssen.
Meine Damen und Herren von der Koalition! Wir haben in diesem Haus schon oft Gnade vor Recht ergehen lassen. Die größte Nummer – das wurde heute schon angesprochen – war das Schulmoratorium. Hier haben wir einfach festgelegt, dass den Schulen, die die im Schulgesetz vorgegebenen Mindestschülerzahlen nicht erfüllen, die staatliche Mitwirkung nicht entzogen werden soll. Es ist juristisch gesehen nicht die beste Lösung und zeitlich begrenzt bis zur Novellierung des Schulgesetzes.
Nun, wenn wir uns einig sind, dass Schulen in freier Trägerschaft genauso einen wichtigen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung unserer Kinder im Freistaat leisten wie staatliche Schulen – jedenfalls steht das so in unserer Verfassung, und ich denke, daran sollten wir uns halten –, warum können wir nicht auch für diese sieben Schulen eine zeitlich begrenzte Ausnahme gewähren?
Die Summe, die noch für dieses Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden müsste, ist überschaubar und liegt bei 1,2 Millionen Euro. Damit wären wir auch beim neuralgischen Punkt, dem Geld. Ich muss ehrlich gestehen, ich kann Ihr Finanzgebaren nicht mehr nachvollziehen, meine Damen und Herren von der Koalition, und Ihre Argumentation bei den Schulen auch nicht.
Wir haben eine Verfassung und Schulgesetze. Darin wurden Ansprüche formuliert wie Lernmittelfreiheit und Privatschulfreiheit. Ich halte es für einen schlechten Stil,
sich selbst auf die Schulter zu klopfen nach dem Motto: Mensch, sind wir toll, was haben wir für fortschrittliche Regelungen in unserem schönen Sachsen!, und gleichzeitig den daraus erwachsenden finanziellen Verpflichtungen nicht nachzukommen.
Sie haben so über die Jahre Geld in dreistelliger Millionenhöhe eingespart und Eltern, Träger und die Opposition die Umsetzung der von Ihnen selbst – Sie hatten immer die Mehrheit – beschlossenen gesetzlichen Regelungen über Gerichte einklagen lassen. Das ist eine ganz „tolle“ Leistung.
Ich habe mittlerweile nach den fünf Jahren, die ich hier bin, das Gefühl, das Sparen, das Geld-Zusammenhalten hat sich bei Ihnen verselbstständigt. Die Devise lautet: Jede Mehrausgabe abweisen, sei sie auch noch so berechtigt, bis ein Gericht uns dazu zwingt. Nun, im vorliegenden Fall zwingt Sie ein Gericht dazu, diese Schulen zu finanzieren, allerdings erst spätestens zum 31.12.2015.
Berechtigt sind die Ansprüche zumindest dieser sieben Schulen bereits ab dem kommenden Schuljahr. Auch das hat das Gericht festgestellt. Geben Sie diesen sieben Schulen, was ihnen zusteht. Sie machen etwas sehr Sinnvolles damit, nämlich Unterricht.
Herr Präsident! Zu den Argumenten, die Herr Patrick Schreiber gebracht hat: Ich glaube schon – das können Sie noch einmal nachlesen –, dass ich die Leistungen aus der Übergangsregelung, die an diese sieben Schulen gehen, erwähnt habe. Ich habe sogar die ganz konkrete Summe erwähnt; für die eine Schule waren es 49 000 Euro.
Zweitens: Sie haben gesagt, es geht doch nicht, dass wir hier in jedes Plenum einen Antrag zu den freien Schulen einbringen. Also, wer eine solche Übergangsregelung verabschiedet, die all die gesetzlichen Veränderungen außen vor lässt, die das Verfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen hat, braucht sich nicht darüber zu wundern, wenn wir Anträge im Plenum dazu stellen.
Drittens: Auch das Geld ist kein Argument. Die Summe kann sich sowieso niemand mehr vorstellen. Wir haben über 1 Milliarde Euro in der Rücklage und einen dreistelligen Millionenbetrag im Zukunftssicherungsfonds. Da können Sie mir nicht erzählen, dass Sie in diesem Jahr nicht 1,2 Millionen Euro für diese Schulen zur Verfügung haben.
Vielen Dank, Herr Bläsner, für die warmen Worte. Das wird sicher an den Schulen mitgenommen werden. Wenn man nur 10 % von dem Geld bekommt, das einem zusteht, dann nützen einem diese warmen Worte auch nichts.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, eine solche Regelung wäre ohne Gesetz nicht möglich. Dann müssen wir das Fass zum Schulmoratorium noch einmal aufmachen, denn da haben wir nämlich auch keine gesetzliche Regelung.
Sie haben des Weiteren gesagt, man könne einzelne Punkte nicht einfach so regeln, wir brauchen ein Gesamtkonzept. – Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich wünsche Ihnen viel Spaß im Rechts- und im Schulausschuss. Da machen Sie mit dem Normenbereinigungsgesetz, das Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft, auf und ändern dort einfach einmal eine Regelung bei den Sachkosten. Also, wenn Sie da eine Zustimmung von irgendjemandem in diesem Hause erwarten, dann ist das abenteuerlich.
Außerdem sagen Sie, dass einzelnen Änderungen auch wieder Klagen nach sich ziehen würden. Jetzt frage ich Sie: Wer soll denn klagen, wenn wir die freien Schulen besserstellen, die über Jahre in diesen Größenordnungen benachteiligt worden sind?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute war in der „Süddeutschen Zeitung“ zu lesen: „Drei von vier Deutschen erreichen mit dem Auto in zehn Minuten eine Klinik.“ Gestern war zu lesen: „Die Betten in den deutschen Kliniken sind nur zu 77 % ausgelastet.“ Da ist, denke ich, noch einiges zu tun. Auch angesichts des demografischen Wandels müssen wir uns in den Krankenhäusern besser auf die Zukunft vorbereiten. Beispielsweise ist 2020 damit zu rechnen, dass jeder fünfte Krankenhauspatient an Demenz leidet. Das ist eine große Herausforderung für die Krankenhäuser.
Dass sich DIE LINKE diesem Thema stellt, finde ich löblich. Allerdings ist es nach unserer Auffassung keine Lösung, wenn Sie den Planungszeitraum für die Krankenhausplanung einfach auf 2030 ausdehnen. Nach unserer Auffassung ist dieses Thema zu komplex, als dass man das bis 2030 planen kann. Nach unserer Vorstellung bedarf es vielmehr einer grundlegenden Reform in der Krankenhausplanung. Wir sind davon überzeugt, dass langfristig kein Weg daran vorbeiführt, dass wir die stationäre und ambulante Planung in einem Landesversorgungsplan zusammenführen müssen; denn die bisherige Art der Planung ist eine wesentliche, eine zentrale Ursache für die strikte Trennung zwischen den Versorgungssektoren und den daraus resultierenden und immer wieder von allen Seiten beklagten Brüchen und Doppelstrukturen in der medizinischen Versorgung.
Auch die Qualität der Krankenhäuser muss mehr in das Planungssystem aufgenommen werden, muss eine größere Rolle spielen. Daten zur Prozess- und Ergebnisqualität stationärer Einrichtungen sind schon vorhanden. Zudem muss die Pflegequalität eine Rolle spielen. Wenn wir die Planung zusammenführen wollen, müssen Angaben zur Rehospitalisierungsrate mit aufgenommen werden und auch die Qualitätsdaten aus dem ambulanten Bereich. Das ist selbstverständlich.
Während wir im ersten Punkt der Fraktion DIE LINKE nicht folgen können, sieht es bei den Punkten zwei und drei, den Krankenhausinvestitionen, etwas anders aus. Meine Damen und Herren, die Summe ist kaum vorstellbar, aber der Investitionsstau an den deutschen Kliniken von Flensburg bis Garmisch wird bei vorsichtigen Schätzungen mit 25 Milliarden Euro beziffert.
Ich glaube, man muss manche Investitionsentscheidung sicher auch kritisch hinterfragen. Zum Beispiel ist es durch Investitionsentscheidungen zu Doppelstrukturen gerade bei Großgeräten gekommen. Das ist nicht nachhaltig. Auch die Aufteilung der Finanzierungszuständigkeiten – das wurde schon angesprochen – zwischen den Kassen und der öffentlichen Hand hat zu falschen und kostenträchtigen Steuerungsanreizen geführt. Getätigte, aber genauso auch nicht getätigte Investitionen haben Auswirkungen auf die Betriebskosten eines Hauses. Diese müssen die Krankenhausträger finanzieren, die nur am Rande an den Investitionsentscheidungen beteiligt sind.
Aktuellen Zahlen zufolge stammt mehr als die Hälfte der Investitionsmittel der Krankenhäuser nicht aus der Investitionsförderung der Länder, die eigentlich dafür zuständig sind. Doppelt benachteiligt – was ich sehr bedauerlich finde – sind die öffentlichen Krankenhäuser, da sie sich nicht so wie die Privaten am Kapitalmarkt finanzieren können. Die wirtschaftlich schwierige Lage vieler öffentlicher Krankenhäuser ist daher auch dem Umstand geschuldet, dass sie die notwendigen Mittel für die Investitionsfinanzierung aus der Betriebs- und Personalkostenfinanzierung ziehen. Das geht zulasten der Pflege. Das kann man in den Krankenhäusern sehen.
All diese Punkte verweisen darauf, dass es einer auskömmlichen und verlässlichen Investitionsfinanzierung bei den Krankenhäusern bedarf. Die Finanzierungsprobleme wurden angesprochen, auch dass diese Sonderregelung der Mitfinanzierung durch die Krankenkassen 2015 ausläuft und das Land ab 2015 vorsieht, die eigenen Investitionen von 47 auf 57 Millionen Euro zu steigern.
Wir haben begrüßt, dass im Zukunftsinvestitionsfonds Mittel für den Krankenhausbau eingestellt wurden. Sie wurden auf 52 Millionen Euro aufgestockt. Diese dürfen pro Jahr mit 26 Millionen Euro ausgezahlt werden. Aber das kompensiert noch nicht einmal zur Hälfte das, was bisher von den Krankenkassen gekommen ist und ab 2015 wegfällt.
Bei aller notwendigen Schwerpunktsetzung, denke ich, ist eines klar, da dürfen wir uns nichts vormachen und uns auch nicht von der FDP Sand in die Augen streuen lassen: Angesichts unserer eigenen Finanzkraft in Sachsen werden wir es wohl auf Dauer nicht schaffen – und ich vermute das für einige ostdeutsche Bundesländer –, die Krankenhausinvestitionen als Land allein finanzieren zu können. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir durchaus die Anstrengungen der Staatsregierung – die Ministerin war wohl bei den Koalitionsverhandlungen dabei –, dass sie sich bemüht hat, ein Bund-Länder- bzw. Bund-LänderKassenprogramm für die Krankenhausinvestitionen zu initiieren.
Ich denke, es führt kein Weg daran vorbei. Wir GRÜNEN haben im Bundestag einen ähnlichen Antrag eingebracht und dort eine Mischfinanzierung zwischen Ländern und Krankenkassen bei den Investitionsförderungen gefordert. Dazu muss man natürlich auch sagen: Wer mitfinanziert, muss auch mitplanen. – Ich denke, das ist nur gerecht und
macht auch Sinn. Vielleicht bekommen wir das dann auch mit unseren Betten besser in den Griff.
Vor diesem Hintergrund würden wir sagen: Der zweite Punkt verdient unsere außerordentliche Unterstützung. Beim dritten Punkt würden wir uns enthalten. Sie sagen, mindestens 150 Millionen Euro sollen eingestellt werden, die Ministerin hat von 140 Millionen Euro gesprochen. Die Krankenhausgesellschaft sagt, es wären allein 250 Millionen Euro notwendig, um die beantragten Investitionsvorhaben zu finanzieren. Aus diesem Grund würden wir uns zum heutigen Zeitpunkt bei diesem Punkt enthalten.
Danke.
Ja, ich möchte gern das Abstimmungsverhalten für mich und Teile meiner Fraktion erklären. Wir wollten gern getrennte Abstimmungen. Ich habe es wahrscheinlich nicht noch einmal explizit hervorgehoben,
sodass es jetzt insgesamt eine Enthaltung geworden ist. Ich wollte nur noch einmal sagen, dass wir eigentlich, so wie ich es in der Rede deutlich gemacht hatte, den ersten Punkt ablehnen, dem zweiten ausdrücklich zustimmen und uns bei dem dritten enthalten wollten.
Danke. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon außerordentlich viel gesagt worden. Ich bleibe aber bei meiner ursprünglichen Einschätzung, dass die Berufs- und Studienorientierung an den Schulen in Sachsen einem Flickenteppich gleicht. Getreu dem Motto „Viel hilft viel“ werden die Schulen mit allerlei Materialien geflutet und die Schüler mit unterschiedlich wechselnden Personen und Profession beglückt. Doch ich glaube, Masse ist nicht gleich Klasse, und ein Flickenteppich bleibt ein Flickenteppich. Sie können noch mehrere Flicken annähen, wie jetzt ein Programm, das Sie, Herr Rohwer, angesprochen haben. Bei allen Maßnahmen, die den Jugendlichen den Einstieg in Ausbildung, Studium und Beruf erleichtern sollen, ist nach meiner Auffassung kein übergreifendes Konzept erkennbar.
Gerade hat ja Herr Bläsner von der FDP eine Andeutung gemacht: „Wenn die Koordinatoren Koordinationen brauchen, dann müssen wir den gegangenen Weg vorangehen.“ Das ist auch ein wenig Ausdruck dessen, was wir hier in Sachsen in der Berufs- und Studienberatung haben.
Liebe Verena Meiwald, ich wollte auch das schöne Beispiel mit den Unterschieden zwischen den Praxisberatern und Berufsberatern bringen, und wie sie alle heißen. Es hat für große Erheiterung in meiner Fraktion gesorgt, als ich das in der Fraktionssitzung vorgetragen habe.
Es gibt noch ein schönes Beispiel. Dort heißt es zu den Praxisberatern – ich zitiere: „Mit der zusätzlichen Unterstützung der Praxisberater werden Schüler optimal auf die Zusammenarbeit mit den Berufsberatern vorbereitet.“ Ich muss sagen, Herr Unland, da gibt es durchaus Potenzial, wo man finanziell hineingehen könnte.
Wir müssen uns die Frage stellen, welches Problem angegangen werden soll bei der Berufs- und Studienorientierung, Studienberatung. Konsens ist – soweit ich das feststellen kann –: Die Schule soll eine praxisnahe Grundbildung vermitteln und Berufswahlkompetenz und Ausbildungsreife herstellen.
Die quantitativ messbare Zielsetzung lautet – darin sind wir uns auch einig –: Senkung der Zahl der Schüler ohne Abschluss und Senkung der Ausbildungs- und Studienabbrecherquote. Immerhin bricht jeder Vierte die Lehre ab, und beim Studium ist die Quote nur unwesentlich niedriger.
Doch an dieser Stelle sehe ich auch zwei Probleme: Zum einen weisen die statistischen Daten Lücken auf. So
werden nämlich auch Jugendliche, die einfach ein Studium oder die Ausbildung wechseln, als Abbrecher gezählt, und das muss adäquat erfasst werden. Zum anderen ist durchaus zu hinterfragen, ob eine geringere Abbrecherquote in Schule, Ausbildung und Studium tatsächlich auf eine bessere Berufs- und Studienorientierung zurückzuführen ist, also ob wir damit wirklich grundlegend dieses Problem angehen können. Ich will keinesfalls die Legitimität der Zielsetzung oder eine gewisse Korrelation infrage stellen; ich will lediglich verdeutlichen, dass die Unterstellung eines direkten Zusammenhangs uns einfach fokussieren kann und zu wenige Möglichkeiten bietet, weiter darüber nachzudenken.
Eine hohe Zahl von Ausbildungs- und Studienabbrechern ist ein Symptom für eine Problemlage, und wenn man nachhaltig dagegen angehen will, muss man erst einmal grundsätzlich eine Ursachenforschung betreiben, was die vielfältigen Ursachen sind, die dabei eine Rolle spielen, und wie man diese tatsächlich angehen kann. Ich glaube nicht, dass es nur die Studienberatung oder Berufsberatung ist, eine Begleitung oder so etwas, sondern dass dabei grundsätzlichere Probleme zum Ausdruck kommen, die wir in unserer Gesellschaft haben.
Man sieht das, wenn man Studien- und Berufsorientierung gegenüberstellt, weil die Studienorientierung noch
schlechter abschneidet, wenn man die Schülerbefragung des Landesschülerrates zugrunde legt. Die Hälfte der vom Landesschülerrat Befragten fühlt sich unzureichend über Abschlüsse und Hochschularten informiert, der Studienfinanzierung ganz zu schweigen.
Neben dieser schlechten Informiertheit kommt zum Ausdruck, dass Jugendliche in der heutigen Zeit vielleicht auch überfordert sind, in diesem Alter grundsätzliche Entscheidungen zu treffen, wohin der Weg gehen soll, und dass es in der heutigen Zeit für junge Leute dazugehört, sich erst am Anfang des Weges Ziele zu stecken).
Wir machen Politik, wir machen die Gesetze und gehen natürlich von unseren Voraussetzungen aus. Man hat mit 17 eine Lehre angefangen, diese hat man abgeschlossen und dann hat man 30, 40 Jahre lang gearbeitet. Das trifft heute die Bedürfnisse junger Leute nicht mehr ganz. Das müssen wir mehr berücksichtigen, wenn wir uns diese Maßnahmen anschauen.
Vor diesem Hintergrund finden wir den Antrag der SPD sinnvoll, einfach eine Gesamtschau zu machen: Was haben wir alles, was tun die Leute, wer macht was, was hat das für eine Wirkung? Wir finden, es muss nicht zeitgleich sofort ein Konzept dazu erstellt werden, sondern wir sollten uns etwas mehr Zeit nehmen, es genauer anzuschauen und dann erst ein Konzept erstellen. Die SPD hat gleich beides hineingeschrieben – wir stimmen trotzdem zu.
Es ist keine Kurzintervention. Ich möchte einen Geschäftsordnungsantrag stellen. Ich bitte um Feststellung der Redezeit der Ministerin. Falls sie über 10 Minuten gesprochen haben sollte, bitte ich um entsprechende Anrechnung auf unsere Redezeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprachen ja schon über Uli Hoeneß und waren beim Fußball. Jedes Spiel hat seinen Schiedsrichter, der darauf achtet, dass die Regeln eingehalten werden und dass nicht foul gespielt wird. In der Politik kommt diese Rolle den Gerichten zu. Erst im November letzten Jahres hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig mit dem Urteil zu den freien Schulen deutlich gemacht und dem Haus gesagt, es möge seine eigenen Regeln einhalten. Die Verfassung, die ihr euch selbst in Artikel 102 Abs. 2 gegeben habt, sieht vor, dass für die Bildung der Jugend in Sachsen sowohl staatliche als auch freie Schulen zuständig sind und dass es kein staatliches Schulmonopol gibt.
Leider gibt es keine wirkliche Kontrolle für das Fairplay bei uns. Die Staatsregierung beherrscht viele Facetten des versteckten Foulspiels. Das wird insbesondere deutlich beim Umgang mit den freien Schulen. Da finden wir den Ansatz, der eher holzschnittartig ist, etwa so, wie Georg Baselitz seine Skulpturen bearbeitet, und wir finden den feingliedrigen in der Art à la Lyonel Feininger. Herr Wöller ist eher holzschnittartig hineingegangen, hat reingeholzt und von Kannibalismus gesprochen, Veränderungen im Gesetz vollzogen, wo eindeutig klar war, was unser Juristischer Dienst im Landtag schon herausgefunden hatte, dass sie nicht verfassungskonform sind.
Frau Kurth macht das alles viel subtiler. Sie spricht davon, den Dialog zu pflegen, von einem kooperativen Miteinander und einem gemeinsamen Weg, von einer Wertschätzung, einem Dialogprozess. Was ist denn in den zwei Jahren passiert, seitdem sie im Amt ist? Sie sind am 22. März 2012 ins Amt gekommen. Haben wir seitdem eine Sachkostenregelung für die freien Schulen bekom
men? Diese warten seit sechs Jahren, sieben Monaten und elf Tagen auf eine angemessene Sachkostenregelung. Bei Ihnen ist überhaupt nichts passiert. Angeblich ein Dialogprozess – nichts.
Noch fieseliger wird es, wenn wir uns die Pressemitteilung zu dieser Förderrichtlinie anschauen. Ich zitiere: „Nach mehreren Verhandlungen hatte sich die Staatsregierung mit den Interessenvertretern der freien Schulen auf Übergangslösungen ‚verständigt‘.“ Der Satz „35 Millionen Euro, mehr ist nicht drin.“, hat für mich eher etwas von Ansage und wenig von Verständigung.
Auch Ihre Ausführungen, was im Ausschuss passiert ist, finde ich haarsträubend. Sie haben gesagt, Sie hätten den Ausschuss informiert und mit uns gemeinsam über die Verhandlungen gesprochen. Ich kann mich an diese Ausschusssitzung gut erinnern. Damals hatte ich noch beantragt, Sie sollten uns bitte über die Eckpunkte, die Sie mit den freien Schulen verhandeln, informieren. Da haben Sie gesagt, Sie hätten Vertraulichkeit vereinbart und würden darüber gar nichts erzählen. Das ist kein Fairplay, nein, das ist foul gespielt.
Aber die Koalition ist auch nicht besser. Lothar Bienst, du weißt, dass ich dich persönlich außerordentlich schätze, aber die Pressemitteilung, die ihr herausgegeben habt, hat es schon in sich. Du hast geschrieben: „Wir sind uns unserer Verantwortung für die Entwicklung unserer sächsischen Bildungslandschaft bewusst. Deshalb setzt sich die CDU-Landtagsfraktion wie keine andere Fraktion seit mehr als zwei Jahrzehnten für die Förderung der freien Schulen in Sachsen ein!“
Da frage ich mich, wer hat denn hier die Kürzungen beschlossen? – Die Heinzelmännchen?
Auch das Zitat aus der Pressemitteilung der Landeskirche war nicht ganz in Ordnung, weil darin nicht nur steht, dass die Landeskirche ihre Schulen auffordert, erst einmal die Verfahren ruhen zu lassen. Die Landeskirche hat durchaus sehr kritische Töne gefunden und formuliert, dass die 35 Millionen Euro eine absolute Schmerzgrenze bedeuten.
Auch die Aktuelle Debatte über „Sichere Perspektiven für freie Schulen“ – darüber haben wir ja auch schon gesprochen – finde ich nicht fair gespielt. Ich sehe keine sichere Perspektive für die freien Schulen mit den 35 Millionen Euro, die hier angeboten wurden. Worüber überhaupt noch nicht gesprochen wurde: Diese 35 Millionen Euro sind ja nicht pro Jahr, sondern für zwei Jahre, und 2014 gibt es nur 10 Millionen Euro, und diese 10 Millio
nen Euro werden auch noch einmal aufgeteilt in Investitionsmittel und laufende Mittel.
Nur einmal ein spezielles Problem von kleinen Grundschulen, weil vorhin das Beispiel der Grundschulen kam. Es gibt so kleine Grundschulen, die diese Investmittel überhaupt nicht abrufen können, weil sie so wenig Schüler haben, dass sie gar nicht auf 5 000 Euro kommen, die sie brauchen, um diese als Investmittel zu beantragen.
Aber man hat mit den Schulen nicht richtig verhandelt und darüber gesprochen, was die Schulen tatsächlich brauchen.
Ich komme noch einmal in der nächsten Runde, denn ich kann es Ihnen nicht ersparen.
Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde gern noch ein paar Ausführungen dazu machen, weshalb die freien Schulen große Bedenken hatten, dieses Angebot von 35 Millionen Euro anzunehmen. Es wurde schon angedeutet: Die 35 Millionen Euro decken noch nicht einmal die notwendige Anpassung der Sachkostenpauschale ab. Es ist bei den Verhandlungen deutlich geworden, dass die Gebäudekosten darin nicht enthalten sind. Da wäre die Summe viel größer gewesen. Das heißt, mindestens 70 Millionen Euro hätte es bedurft, um nur allein die Sachkosten auf einen angemessenen Stand zu bekommen. Es wurde auch keine Differenzierung zwischen den Schularten vorgenommen. Die 35 Millionen Euro werden pro Schüler ausgezahlt. Hier sind besonders die Grundschulen benachteiligt. Sie wissen, die Sachkosten entsprechen 25 % der Personalkosten; die Personalkosten richten sich nach der Eingruppierung im
staatlichen Schulsystem. Dementsprechend stehen die Grundschulen bei den Sachkosten schlechter da. Indem man das Geld einfach pro Kopf auszahlt, egal an welcher Schule, sind die Grundschulen benachteiligt.
In der Förderrichtlinie wurde keine Differenzierung in Bezug auf Schulen vorgenommen, die sich in schwierigen Stadtteilen befinden. Das heißt, Schulen, die besonders viel Schulgeldersatz aufgrund ihrer Schülerschaft beantragen konnten, der jetzt weggefallen ist, bekommen nur pro Kopf das Geld ausgereicht und hätten eigentlich mehr gebraucht.
Es wurde schon angesprochen, dass Schulen in der Wartefrist nicht berücksichtigt wurden. Diese bekommen jetzt Geld aus der Übergangsregelung, ansonsten bekommen sie gar nichts, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt. Auch die Ausweisung der Hälfte des Geldes als Investitionsmittel habe ich vorhin schon angesprochen. Es gibt keinen offiziellen Verzicht von einer möglichen Verzinsung der Rückzahlungen. Das ist ein Damoklesschwert, welches über den freien Schulen schwebt. Wenn sie jetzt Fördermittel aus dieser Förderrichtlinie beantragen und dann irgendetwas nicht klappt, werden die Fördermittelrückzahlungen möglicherweise auch noch verzinst. Das kann einigen kleineren Schulen durchaus schwer zu schaffen machen.
Wir dürfen uns nichts vormachen: Die freien Schulen haben dieses Angebot angenommen, weil sie sich in einer Zwangslage befinden. Hinter vorgehaltener Hand wurde von Erpressung gesprochen: „Wenn wir das nicht annehmen, bekommen wir gar nichts.“ Damit hätten einige Schulen so ein großes Problem, dass sie vielleicht nicht überleben.
Doch nicht nur die freien Schulen befinden sich in einer Zwangslage, wenn sie das annehmen. Vielleicht sollte der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion jetzt zuhören. Auch der Freistaat befindet sich zunehmend in einer Zwangslage in Bezug auf die freien Schulen, denn durch die Einsparungen und Kürzungen wurde eine Bugwelle finanzieller Verpflichtungen aufgestaut, die, sollte das Gesetz tatsächlich rückwirkend gelten, kaum mehr haushalterisch darstellbar sein wird. Frau Stange hat angedeutet, dass es hier um dreistellige Millionenbeträge geht.
Wenn die CDU-Fraktion sich immer hier hinstellt und arrogant und abschätzig über das dilettantische Finanzgebaren anderer Bundesländer ablästert, ganz besonders gern über NRW, sollte sie sich bewusst sein, dass sie mit ihrer Bildungspolitik unseren Freistaat hoch verschuldet, sicher nicht bei Banken und Kreditinstituten, sondern vielmehr bei den Eltern und Schülern der freien Schulen. Ich muss sagen, dass ich das persönlich viel verwerflicher finde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zweifelsfrei ist das Thema Schulsozialarbeit unverändert von hoher Aktualität und Brisanz.
Zum Beispiel sind in Nordsachsen, wo der Jugendhilfeplan für das Jahr 2014 einen Gesamtbedarf von 59 Vollzeitstellen ausweist, auch die Schulsozialarbeiter erfasst. Finanzierbar ist jedoch nach derzeitigem Stand nur die Hälfte dieser Stellen. In der Stadt Leipzig wurde zum Jahreswechsel und mit Auslaufen der BuT-Förderung die Schulsozialarbeit an allen Grundschulen eingestellt. Im Landkreis Leipzig wurden die 33,5 Vollzeitstellen für
Schulsozialarbeit im Jahr 2014 auf 28,5 gekürzt. Die Kommunen sollen einspringen, können die Stellen aber nur selten aus eigener Kraft aufstocken.
Das sind nur einige Beispiele, die öffentlich wurden. Eine systematische Analyse, wie es um die Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen bestellt ist, fehlt.
Befremdlich ist aus unserer Sicht, dass die SPD-Fraktion dieses Thema jetzt wieder auf die Tagesordnung setzt, nachdem es ihr im Bund nicht gelungen ist, die Förderung im Rahmen des BuT zu entfristen und dauerhaft fortzuführen. Dieses Thema wurde im Wahlkampf sehr hervorgehoben. Diesbezüglich hätten wir uns bei der Aushandlung in Berlin mehr Vehemenz gewünscht.
Schulsozialarbeit ist im besten Sinne Beziehungsarbeit an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe. Das sehen wir auch an der Finanzierung, wenn es darum geht, ob durch das SMS oder durch das SMK. Schon dieses klare Bekenntnis zur Schulsozialarbeit, wie es der erste Absatz des Antrages fordert, wird der Koalition kaum zu entlocken sein; ein Landesprogramm, das auf Kontinuität und Flächendeckung setzt, erst recht nicht.
Nach wie vor fehlt ein Gesamtkonzept im Freistaat Sachsen, bei dem es nicht allein um das Geld geht. Es braucht eine Zweckbindung von EU- und gegebenenfalls Bundesmitteln. Es braucht einen gemeinsamen Handlungsrahmen, eine gemeinsame Finanzierung durch Sozial- und Kultusministerium und es braucht eine gemeinsame Linie von Kommunen, Landkreisen und Freistaat. Schulsozialarbeit nach Kassenlage mit kurzer Laufzeit, intransparent und mit unterschiedlichen Förderkriterien wird dem Bedarf nicht gerecht, darin sind wir uns sicher alle einig. Wer bei diesem Thema jeglichen Handlungsbedarf negiert, spielt in bestimmten Bereichen schon ein gefährliches Spiel.
Wir GRÜNE fordern neben einem Gesamtkonzept des Freistaates und der Überführung der Schulsozialarbeit in ein Regelangebot die Berücksichtigung der kommunalen Bedarfsprognosen der jeweiligen Schul- und Jugendhilfeträger. Für uns ist es nicht entscheidend, an allen Schulen Sozialarbeit zu etablieren, doch müssen die Kenntnisse vor Ort genutzt werden, damit die Hilfe auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird, dauerhaft und von hoher Qualität und so früh wie möglich.
Wichtiger als Flächendeckung ist uns Nachhaltigkeit, denn mit einer halben Stelle für drei Schulen werden die Probleme wohl nicht zu lösen sein. Zudem darf Erreichtes nicht permanent infrage gestellt werden. Der Antrag fordert in Punkt 4 die Einrichtung von Koordinierungsstellen zur Unterstützung der örtlichen Träger der Jugendhilfe.
Meine Kleine Anfrage zur Zukunft der Kompetenzförderung hat gezeigt, dass Koordinierungsstellen in allen Städten und Landkreisen mit Ausnahme von Chemnitz und dem Landkreis Zwickau bereits eingerichtet wurden. Das heißt, dass hier das Rad nicht neu erfunden werden muss, sondern es muss einfach nur genutzt werden.
Meine Kleine Anfrage hat ebenso gezeigt, dass es eine große Spanne bei der Anzahl der finanzierten Projekte und bei der Höhe der Bewilligungen gibt. Wurden 2007 bis 2013 im Landkreis Görlitz 24 Projekte mit einem Bewilligungsvolumen von knapp 2,1 Millionen Euro realisiert, so war es im Landkreis Zwickau nur ein Projekt, für das 140 000 Euro abgerufen wurden.
Der Freistaat lässt die Landkreise über Zielsetzung und Zukunft der Schulsozialarbeit im Dunkeln und bei der Finanzierung manchmal am ausgestreckten Arm verhungern. Nach den Einschnitten zum Jahreswechsel stand nun zu befürchten, dass die Kompetenzförderung, ESFfinanziert, zum 31.07. dieses Jahres ausläuft. Mit Restmitteln will man sie bis zum nächsten Jahresende weiterführen und dann evaluieren. Das klingt weniger nach einem Gesamtkonzept als vielmehr nach der Fortführung eines Baukastenprinzips.
Dementsprechend unterstützen wir den Antrag der SPDFraktion grundsätzlich, haben aber einen Änderungsantrag eingebracht, um unsere Forderungen und Schwerpunktsetzungen zu unterstreichen. Nach dem, was hier die Koalition ausgeführt hat, Herr Schreiber und Herr Bläsner, müsste eigentlich die Koalition unseren Änderungsantrag unterstützen, weil genau das gefordert wird, was Sie hier eingebracht haben.
Wir wollen gern, dass die örtlichen Träger der Jugendhilfe gestärkt werden, das heißt, nicht in jeder Schule unabhängig von der Situation ein Schulsozialarbeiter installiert wird, sondern nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung geschaut wird, wo tatsächlich der Bedarf besteht und in welcher Höhe. Es kann durchaus sein, dass an einer Erziehungshilfeschule drei Sozialarbeiter gebraucht
werden. Wenn das notwendig ist, sollte es auch eingerichtet werden. Die Koordinierungsstellen sollen fortgeführt werden. Dort, wo es sie noch nicht gibt – in Chemnitz und im Landkreis Zwickau –, sollten sie eingerichtet werden. Wir müssen auf diese grundsätzlichen Strukturen bauen. Diese sollen zur Anlaufstelle für die Belange zum Thema Schulsozialarbeit weiterentwickelt werden. Wir hoffen auf Ihre Zustimmung.