Herr Staatsminister, Sie sind gerade beim Aufzählen der Maßnahmen. Wenn ich alles richtig verstehe, dann heißt das, dass die Staatsregierung darauf eingerichtet war, sich an dem Programm zu beteiligen, das heißt, 300 000 Euro müssten jetzt für Maßnahmen eingesetzt werden. Könnten Sie bitte sagen, wofür diese 300 000 Euro eingesetzt werden?
Frau Dr. Stange, Sie waren bis vor Kurzem Mitglied des Kabinetts, jetzt sind Sie Mitglied des Landtages. Sie wissen genau, dass wir einen Doppelhaushalt beschlossen haben, in den die genannten 300 000 Euro nicht eingestellt werden konnten, weil es damals das Programm noch nicht gab. Ich hätte mir, burschikos gesagt, diese 300 000 Euro aus den Rippen geschwitzt bzw. hätte sie im Haushalt gefunden. Jetzt brauchen wir diese Summe nicht. Über Geld brauchen wir definitiv nicht zu reden. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir die schon existierenden Maßnahmen fortführen und die neue Maßnahme „Sachsen is(s)t Apfel“ ins Leben rufen werden.
Ich fasse zusammen: Es liegt nicht am Geld. Wir sind nach wie vor bestrebt, unsere Jungen und Mädchen an eine gesunde Ernährung heranzuführen. Das werden wir mit den Maßnahmen, die uns zur Verfügung stehen, weiterhin tun, nicht aber mit bürokratischen Monstern, die uns die EU vorgibt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur auf wenige widersprüchliche Punkte in Ihren Ausführungen eingehen. Herr Fischer, wie ich gerade erfahren habe, sind Sie Küchenmeister, dass heißt, Sie kennen sich in diesem Metier gut aus. Insofern kann ich Ihre Argumentation nicht ganz nachvollziehen. Der Herr Staatsminister hat es noch einmal verdeutlicht: Bei dem Programm, Kinder und Jugendliche gesund zu ernähren, handelt es sich nicht um ein agrarpolitisches, sondern um ein ernährungs- und ein schulpolitisches Programm. Herr Fischer, als Küchenmeister dürfte Ihnen bekannt sein, dass es nicht ausreicht, eine Fahrschule zu besuchen, den Führerschein zu erwerben oder den Beruf des Kochs nur theoretisch zu erlernen, sondern dass man auch Auto fahren und kochen können muss. In einem anderen Bild gesprochen: Man muss auch Gemüse und Obst essen können.
Herr Kupfer, die flankierenden Maßnahmen sind sicherlich wichtig und richtig. Das habe ich vorhin schon gesagt. Damit kommen wir einer schon früh vorgetragenen Forderung der EU nach. Die bisherigen Maßnahmen sind aber nicht ausreichend. Ich hätte mir an dieser Stelle mehr Mut und mehr Glaubwürdigkeit der Landesregierung gewünscht, damit die genannten 300 000 Euro nicht bürokratisch eingesetzt werden, sondern den Kindern und Jugendlichen unmittelbar zugute kommen, das heißt, für ein vernünftiges Ernährungsprogramm eingesetzt werden können.
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt nennen. Ich bin irritiert, wenn man im Kontext dieses EU-Programms von bürokratischen Vergabevorschriften, Überbürokratisierung, Kontrollmaßnahmen und der Notwendigkeit der europäischen Ausschreibung redet. Letztere führt dazu, dass nicht die sächsischen Agrarproduktionsbetriebe in den Genuss der Ausschreibung kommen. Werden diese Fragen neuerdings auch beim Autobahnbau gestellt? Werden diese Fragen neuerdings auch bei Forschungsprogrammen gestellt,
die gleichermaßen den Kriterien unterliegen? Ich bitte auch, daran zu denken – insofern war die Frage von Frau Falken schon vollkommen berechtigt –: Es geht hier nicht um ein agrarpolitisches und um ein wirtschaftspolitisches
Programm, sondern um ein Programm für gesunde Ernährung unserer Kinder, und letztlich ist das eben nicht allein Angelegenheit der Eltern. Das wissen Sie ganz genau, Frau Clauß. Sie wissen, dass soziale Herkunft ganz entscheidend dazu beiträgt, ob Kinder gesund ernährt werden oder nicht. Die einzigen Orte, an denen wir das regulieren können, sind die Kindertagesstätten und Schulen. Das sind die Überlegungen der Europäischen Union, solch ein Programm aufzulegen.
Bevor wir zur Endabstimmung über den Antrag der SPDFraktion kommen, liegt noch ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/386 vor. Herr Weichert möchte gern den Änderungsantrag einbringen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion! Wenn Sie schon solch einen Antrag stellen, dann denken Sie doch das Thema auch zu Ende. Ich finde nämlich keinen Hinweis auf die Herkunft des Obstes, das den Schülerinnen und Schülern bereitgestellt werden soll.
Wenn wir also schon Geld in die Hand nehmen, dann soll es auch den bestmöglichen Effekt haben. Nur wenn das Obst und Gemüse aus regionaler Produktion stammt, profitieren neben den Schülerinnen und Schülern auch die sächsischen Landwirte und Obstbaubetriebe. So können wir in diesem Fall zwei (Obst)fliegen mit einer Klappe schlagen. Außerdem hätten Sie ruhig, wo es möglich ist, Bioqualität fordern können.
Ökologisch erzeugtes Gemüse ist im Durchschnitt weit weniger mit Pestiziden belastet als konventionell erzeugte Produkte.
In einer von der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen im Jahr 2006 durchgeführten Stichprobe an Frischobst und Gemüse wurden in 67 % des Obstes und in 39 % des Gemüses Pestizidrückstände gefunden. In 40 % des Frischobstes sowie in 22 % des Frischgemüses wurden zudem Mehrfachrückstände, das heißt Rückstände von zwei und mehr Wirkstoffen aus Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, in einer Probe nachgewiesen.
Aus diesen Gründen haben wir, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Ihren Antrag zu Ende gedacht und mit unserem Änderungsantrag vervollständigt. Nun ist die Sache rund und jeder hier im Saal, dem die Gesundheit unserer Kinder tatsächlich am Herzen liegt, kann diesem seine Zustimmung kundtun.
Gibt es zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/386 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache 5/386 bei zahlreichen Jastimmen aber mehrheitlichen Gegenstimmen nicht beschlossen worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich stelle Ihnen nun die Drucksache 5/293 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist die Drucksache 5/293 bei zahlreichen Jastimmen, aber mehrheitlichen Gegenstimmen, nicht beschlossen.
Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtags in den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ (gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“)
Für den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ ein Vertreter des Sächsischen Landtages zu wählen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 5/323 vor.
Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht. – Ein Abgeordneter widerspricht.
Meine Damen und Herren! Da es Widerspruch zur Abstimmung durch Handzeichen gegeben hat, kommen wir nun zur Durchführung der geheimen Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtages für den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission: Fraktion DIE LINKE Frau Roth als Leiterin, CDU-Fraktion Herr Modschiedler, SPD-Fraktion Frau Dr. Deicke, FDP-Fraktion Herr Hauschild, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Jennerjahn, Fraktion der NPD Frau Schüßler.
Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaales im Saal 2 vornimmt und wir die Tagesordnung fortsetzen. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
folge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat für den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wenn der Kandidat mehr Ja- als Neinstimmen erhält, ist er gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.
Keine Studiengebühren durch die Hintertür einführen – Strafgebühr für unzureichende Studienbedingungen verhindern
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: GRÜNE, CDU, Linksfraktion, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion GRÜNE als Einreicherin das Wort; Herr Dr. Gerstenberg, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist fast genau auf den Tag sieben Monate her, da überraschte Ministerpräsident Stanislaw Tillich die Öffentlichkeit mit der Botschaft, dass die CDU auch künftig an der im Hochschulgesetz festgeschriebenen Studiengebührenfreiheit festhalten werde. Ich erinnere mich genau an diesen Tag, denn an jenem 9. April 2009 schien die sächsische CDU einen vollständigen Seitenwechsel zu vollziehen.
Unsere Fraktion hat damals die Einsicht der CDU begrüßt, dass Studiengebühren nicht zuletzt angesichts des drohenden Rückgangs der Studierendenzahlen schädlich sind, und hat konstatiert, dass die jahrelange Argumentation der GRÜNEN, der Linken, von Frau Staatsministerin Stange und das Beispiel der Thüringer CDU offensichtlich gefruchtet hat.
Auch wohlwollende Beobachter waren der Meinung, dass Ministerpräsident Tillich wohl nicht plötzlich das soziale, sondern eher das demografische Gewissen ergriffen hat.
Schon damals war ich allerdings skeptisch, ob er seinen Studiengebührenschwenk durchhalten wird und meinte: „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Je schwieriger die Haushaltsprobleme werden, umso mehr wächst die Wahrscheinlichkeit, dass die CDU in einer Koalition mit der FDP an den stark nachgefragten Hoch