Protokoll der Sitzung vom 10.02.2011

Das Problem ist doch, dass es keine bundeseinheitlichen Richtwerte der Überprüfung gibt, dass diese bei allen Kontrollen, die durchgeführt werden, nach Bundesländern unterschiedlich sind und dass dem zum Beispiel im Rahmen eines Bund-Länder-Staatsvertrages abgeholfen werden muss. Dieser soll jetzt nicht Gegenstand der Behandlung sein. Ich möchte auf das Problem hinweisen. Es lässt sich aber sagen, dass Lebensmittelskandale fast immer die gesamte Branche treffen und dabei auch die Produzenten, die zum Teil gar nichts für die jeweilige Verunreinigung können.

Die Schlussfolgerung liegt eigentlich auf der Hand. Um die verantwortungsbewussten Hersteller zu schützen und um zu vermeiden, dass eine gesamte Branche unter Generalverdacht gerät, müssen die Verursacher benannt werden. Damit komme ich zu einer weiteren Kernforderung und wichtigen Konsequenz, die aus unserer Sicht aus dem Vorfall zu ziehen ist.

Verbraucherinformation ist das A und O für Vertrauen, für mündigen Konsum, für Selbstvorsorge. Wir stimmen mit der Verbraucherzentrale überein, dass es hier zu erheblichen Veränderungen der Rechtslage kommen muss, um die Interessen von Verbrauchern wahren zu können. Einen Vorstoß unternehmen wir damit in diesem Gesetzentwurf. Wir schreiben im § 1 eine allgemeine Informationspflicht der Gesundheitsbehörden vor, wenn ein Interesse der Öffentlichkeit besteht. Ein Interesse der Öffentlichkeit besteht natürlich zum Beispiel bei Verunreinigungen.

Diese Informationen sollen dann allen zugänglich und auch öffentlich sein. Es wird auch ausdrücklich vorgesehen, dass die Namen von betroffenen Produkten oder Herstellern genannt werden können. Das könnte sich nicht nur potenziell auf die betroffenen schwarzen Schafe auswirken, sondern ermöglicht auch ein Mindestmaß an Information und Sicherheit für Verbraucher; denn Rechtsverstöße ohne Nennung der Betriebe zu veröffentlichen ist, bezogen auf Lebensmittel, nicht nur verantwortungslos gegenüber den Konsumenten, sondern bringt auch ganze Branchen in Verruf. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir diese Hauptprobleme angehen. Wir fordern Veröffentlichungspflicht, da die Verbraucher wissen müssen, aus welchen Betrieben belastete Lebensmittel hervorgehen, um die Spreu vom Weizen trennen zu können. Wir werden die Einrichtung Ihres Informationsportals begleiten, ob es die genannten Anforderungen erfüllen kann.

Angesichts Ihrer Ankündigungspolitik haben wir uns darangemacht, die gesetzlichen Grundlagen für wirksame Vorschriften, effektiven Schutz und mehr Verbraucherinformationen zu schaffen. Das zentrale Anliegen des Gesetzentwurfs ist dabei nicht die ebenfalls gebotene umfassende Novelle des geltenden Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst, sondern es sollen vor allem die akuten Mängel abgestellt werden, die auch angesichts des letzten Dioxinskandals öffentlich geworden sind, und dem Informationsanspruch der Bürger Rechnung getragen werden. Ich bitte um Überweisung an den zuständigen Fachausschuss.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir treten in eine 45-minütige Mittagspause ein.

(Unterbrechung von 12:18 bis 13:03 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Die Mittagspause ist beendet. Ich hoffe, Sie hatten alle einen guten Appetit. Wir setzen die 31. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags fort.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Klares Bekenntnis zu unseren Soldatinnen und Soldaten – Sächsische Bundeswehrstandorte erhalten

Drucksache 5/4805, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Aussprache. Ich erteile den Fraktionen CDU und FDP als Einreicherinnen das Wort. Es beginnt Herr Abg. Prof. Schneider. Herr Schneider, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass doch eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen der Koalition da ist. Ich hätte mir gewünscht, dass vonseiten der GRÜNEN momentan vielleicht auch mehr als nur ein Abgeordneter hier im Saal wäre.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Aber sei es, wie es sei.

(Zuruf von der SPD)

Wir sprechen mit unserem Antrag ein außerordentlich wichtiges Thema an, meine Damen und Herren. Wir wollen heute in diesem Hohen Hause ein klares Bekenntnis zu unseren Soldatinnen und Soldaten ablegen.

Meine Damen und Herren, nach der Geburtsstunde der Bundeswehr – das war im Jahr 1955, als den ersten Soldaten ihre Ernennungsurkunden überreicht worden sind – betrug die Truppenstärke rund 47 000 Soldaten. Das war in der Ermekeilkaserne. Die Bundeswehr wuchs rasch. 1956 erhielten die ersten Zeitsoldaten die Ernennungsurkunden. 1957 traten im Heer die ersten 10 000 Wehrpflichtigen an und bald danach nicht nur im Heer, sondern auch in Luftwaffe und Marine. Bis 1960 haben in der Bundeswehr neben Zeit- und Berufssoldaten fast 270 000 Grundwehrdienstleistende ihren Dienst abgeleistet. Bis heute sind es über 8 Millionen Soldatinnen und Soldaten, junge Menschen, die in der Bundeswehr ihren Dienst für uns alle tun.

Vor welchen umfassenden Reformen die Bundeswehr heute steht, meine Damen und Herren, wird bereits beim Betrachten der Truppenstärke deutlich. Die Bundeswehr hatte 1985, also vor rund einem Vierteljahrhundert, rund 495 000 Soldaten, darunter 230 000 Wehrpflichtige. Heute stehen bekanntlich noch 245 000 Soldatinnen und Soldaten im Dienst, und sie stehen gemeinsam mit der militärischen Führung vor weitreichenden Herausforderungen, die wir als politisch Verantwortliche annehmen und zielführend lösen müssen.

Seit dem Ende des Kalten Krieges hat sich das Aufgabenspektrum der Bundeswehr grundsätzlich verändert. Es geht heute um Krisenbewältigung, es geht um Konfliktverhütung, Prävention, und es geht vor allen Dingen um Einsätze auf internationalem Territorium.

Meine Damen und Herren, das stellt andere, neue Anforderungen an die Soldatinnen und Soldaten und auch an ihre Ausrüstung, und das stellt uns vor eine Herausforderung beim Umbau der Bundeswehr im Sinne einer Veränderung der Rahmenbedingungen. Die Herausforderung heißt heute Umbau der Bundeswehr hin zu einer Armee im Einsatz. Es geht dabei nicht mehr um die Landesverteidigung im „klassischen“, herkömmlichen Sinne, sondern heute nehmen unsere Soldatinnen und Soldaten gemeinsam mit den Streitkräften unserer Verbündeten und Partner in Afghanistan, auf dem Balkan, am Horn von Afrika und an vielen anderen internationalen Plätzen im Rahmen internationaler Mandatierungen ihre Aufgaben wahr. Natürlich ergibt sich Handlungsbedarf, wenn sich dieser Rahmen so sehr geändert hat.

Meine Damen und Herren, die Bundeswehr muss befähigt werden, und zwar im Rahmen unserer Bündnisverpflichtungen, auf der Grundlage einer Mandatierung der Vereinten Nationen und zur Erfüllung ihres Auftrages hauptsächlich auf internationalem Territorium. Zur Erfüllung dieser Vorgaben brauchen wir eine kleinere, eine flexiblere und vor allem eine schlagkräftige Bundeswehr. Daraus ergibt sich notwendig die größte Strukturreform aller Zeiten, wenn man so will,

(Andreas Storr, NPD: Die größte Demontage aller Zeiten!)

vor der die Bundeswehr seit 1955 steht. Das ist zugleich die politische Aufgabe, die wir allen Soldatinnen und Soldaten schulden.

Meine Damen und Herren, diese Ausgangslage, die ich hier mit wenigen Worten skizziert habe, erklärt unseren Antrag. Die CDU-Fraktion und die Koalition im Ganzen bekennen sich klar zur Bundeswehr im Rahmen weltweiter Einsätze und Friedensmissionen. Wir bekennen uns damit uneingeschränkt und vollauf zur Gestaltung einer kleineren, flexiblen und den Herausforderungen gerecht werdenden Bundeswehr, und wir unterstützen damit uneingeschränkt die von Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg mit dem Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Strukturreform.

Unser Antrag, meine Damen und Herren, zielt auch auf die Einsatzkraft der Bundeswehr im Rahmen des Katastrophenschutzes. Wir dürfen dies nicht vergessen. Ich erinnere: Rettung, Hilfe in Not und Schadensbeseitigung wären ohne die Bundeswehr zum Beispiel beim Augusthochwasser 2002 in diesem Umfang gar nicht denkbar gewesen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich sage hier: Für die Hilfeleistung gerade in meinem Wahlkreis Mittleres Erzgebirge und für den hohen individuellen Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten können wir in diesem Zusammenhang des Katastrophenschutzes gar nicht genug danken.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Auch unter diesem Gesichtspunkt sind die Einsatzfähigkeit und damit auch die Strukturreform zu sehen. Hierfür benötigen wir natürlich auch die Bundeswehr vor Ort hier bei uns in Sachsen.

Meine Damen und Herren, mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 wird ein erster Schritt hin zu einer Freiwilligenarmee vollzogen. Im Zuge dieser Reform wird sich die Organisationsstruktur drastisch verändern und die Personalstruktur vermutlich auf eine Stärke von rund 185 000 Soldatinnen und Soldaten deutlich verringern. Die Bundeswehr wird – ich sagte es schon – zu einer Armee im Einsatz.

Uns ist klar, dass sich die konkreten Standortfragen erst nach der Strukturfrage stellen. Die Strukturfrage steht bekanntlich zurzeit an. Erst wenn Klarheit über die materiellen Rahmenbedingungen und damit sozusagen über die Binnenstruktur besteht, ergibt sich auch notwendig die Entscheidung über die konkreten Standorte, an denen die Bundeswehr präsent ist. Das wird voraussichtlich im Juni 2011 sein. Aber andererseits ist es jetzt an der Zeit, auf die bei uns im Freistaat Sachsen bestehenden Rahmenbedingungen deutlich hinzuweisen.

Für die sächsischen Standorte, meine Damen und Herren, sprechen erstklassige Argumente. Unsere Bundeswehrstandorte verfügen über die bestmögliche Infrastruktur. Beispielsweise sind die Kasernen in Freiberg oder auch in Marienberg hervorragend ausgestattet.

(Zuruf von der NPD)

Nichts anderes gilt für die weiteren Standorte der Bundeswehr, wie beispielsweise die Heeres-Offiziersschule in Dresden, woran ich ausdrücklich erinnere, die GeneralOlbricht-Kaserne in Leipzig oder auch den Übungsplatz in der Lausitz in Weißkeißel, um nur Beispiele zu nennen.

Ein zweiter Punkt, meine Damen und Herren, ist die Akzeptanz vor Ort. Die Bundeswehr ist im Freistaat Sachsen in der Bevölkerung,

(Zuruf von den LINKEN)

in den Regionen verankert und ich möchte auch sagen verwurzelt. Öffentliche Appelle, Patenschaften, die

Gemeinden und Städte hin zu den Einheiten pflegen, und insgesamt die wechselseitige Anerkennung in der Bevölkerung sind herausragende Beispiele. Ich möchte aber auch sagen, dass zum Beispiel die Panzergrenadierbrigade 37 in Frankenberg „Freistaat Sachsen“ heißt, den Namen des Freistaates Sachsen trägt. Das ist ein deutliches Bekenntnis und das ist in dieser Form herausragend.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Ich fasse insoweit zusammen: Die Bundeswehr ist im Freistaat Sachsen stets willkommen und sie ist uns ein überaus geschätzter Partner.

(Zuruf von der NPD)

Sämtliche sächsischen Bundeswehrstandorte eignen sich örtlich geradezu ideal für Anwerbung und Ausbildung. In der Bundeswehr sind überdurchschnittlich viele ostdeutsche Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätzen präsent. Ich nenne beispielsweise auch die Marienberger Jäger, die einen zwölfmonatigen Einsatz in Afghanistan, in Feyzabad zuverlässig und mit hoher Kompetenz bewältigt haben und die sich derzeit auf einen weiteren zwölfmonatigen Einsatz in Afghanistan vorbereiten.

(Zuruf von der NPD: Kriegseinsatz könnte man mal sagen!)

Die Brigade wird von August 2012 bis Januar 2013 beispielsweise mit rund 800 Soldaten die Hauptlast des dortigen Afghanistaneinsatzes tragen.