Struktur in Zusammenhang gebracht würden. Sie würden Ihnen erklären, dass sie weder Sympathisant, Mitglied oder sonst irgendetwas sind. Ob sich die alle als LINKE bezeichnen dürfen, weiß ich auch nicht. Das muss jeder mit sich selber ausmachen. Das, was dort geschieht, dann automatisch zuzuordnen, halte ich für schwierig. Wir wollen nach Kräften mitwirken. Ich habe zwölf oder 13 Mandanten, davon fünf, mit denen ich anwaltlich reden kann, aber ansonsten müssen wir die Dinge realistisch und objektiv angehen. Aber wir müssen darüber reden und nicht wieder warten, bis uns der 13. Februar 2012 ins Haus steht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich doch schon sehr gewundert über den einen oder anderen Redebeitrag der Koalition, und deshalb möchte ich schlicht und ergreifend noch einmal den Antragstext vorlesen. „Der Landtag dankt den engagierten Bürgerinnen und Bürgern Sachsens und ihren Gästen, die am 16. Oktober usw. friedlich in Versammlungen, Menschenketten und Mahnwachen gegen Kundgebungen der Neonationalsozialisten, der NPD, und der parteiungebundenen Nazis protestiert haben. Der Landtag verurteilt strafbare tätliche Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten, unverhältnismäßige Maßnahmen gegen friedliche Demonstranten und die gewalttätigen Angriffe der Neonazis auf Wohnhäuser und Geschäftslokale in Dresden-Löbtau und Dresden-Plauen.“ – So lauten die ersten beiden Punkte unseres Antrages. Dazu haben Sie leider nicht gesprochen.
Ich frage mich allen Ernstes, warum Sie dem nicht zustimmen können. Herr Modschiedler, Ihr Beitrag – wie soll ich sagen – ist sehr, sehr, sehr weit weg von den Dingen, die tatsächlich in Dresden diskutiert werden, was tatsächlich rund um den 13. und 19. Februar von den verschiedenen Akteuren geplant und dann ausgeführt wird, und er ist sehr, sehr weit weg –
von der konkreten Situation in Dresden. Ich finde es eigentlich unehrlich von Ihnen, wenn Sie als Koalition hier eine Aktuelle Debatte ansetzen und uns dann Aktionismus vorwerfen, wenn wir das im Innenausschuss und hier im Landtag zum Gegenstand machen. Ich sage Ihnen auch ganz deutlich – meine Kollegin Jähnigen hat sich mit dem Innenminister dazu auseinandergesetzt –: Unser Vertrauen in den Aufarbeitungswillen, den vollständigen Aufarbeitungswillen, den schnellen Aufarbeitungswillen durch die Staatsregierung ist durchaus begrenzt. Jedenfalls haben wir den dringenden Eindruck, dass wir dort
Es geht hier nicht um eine Verbotsdebatte. Weder in unserem noch im Antrag der LINKEN hören Sie etwas von einem Verbot. Ihr staatsrechtliches Seminar, das Sie hier auf hohem abstraktem Niveau gehalten haben, ist doch völlig unstrittig. Der springende Punkt ist der, dass dem Recht auf Gegendemonstration, das sich zu Recht auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen kann, in Dresden durch die Ordnungsbehörden und leider auch durch das Verwaltungsgericht seit Jahren nicht zum Durchbruch verholfen wird; denn es ist eine Rechtsverweigerung, wenn Gegendemonstrationen einfach schlicht und ergreifend in 5 Kilometern Abstand von der Nazidemo verhindert werden.
Herr Kollege Bartl, ich muss jetzt doch noch einen Satz sagen. Das Wunsiedel-Urteil – das wissen Sie auch – ist eine sehr, sehr schwierige Entscheidung, eine ganz schwierige Entscheidung.
Es ist eine Entscheidung, die gerade den § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch gehalten und dort diese sehr problematische Geschichte von dem Sondergesetz aufgemacht hat. Ich sage es einmal: Ich halte sie eigentlich für falsch. Ich sage es nur ganz leise. Aber daraus weitere Verbotsgründe deduzieren zu wollen, halte ich genau für diese abschüssige Bahn, die dieses Urteil leider aufgemacht hat. Deswegen halte ich das eher nicht für den richtigen Weg.
Wenn wir gleich beim Antrag der LINKEN sind: In ihrem Punkt I.2 fordern sie die Staatsregierung auf, sie möge doch die strafrechtliche und sonstige Verfolgung verhindern. Das kann sie nun wirklich nicht. Dabei beachten Sie die Gewaltentrennung nicht. Deshalb bitten wir um punktweise Abstimmung, weil wir diesem Punkt nicht zustimmen können.
Frau Kollegin Friedel! Ich sage es ganz deutlich: Bevor Sie sich hier in die Position des Schiedsrichters begeben, der Haltungsnoten gegenüber politischen Mitbewerbern vergibt, würde ich Sie doch einmal dringend auffordern, vielleicht einmal die Position der Sozialdemokratie in Sachsen zu klären.
Ich habe jetzt im Eifer – – Nein, ich habe das selbst nicht gesehen. Es gibt hier zwei Zwischenfragen. Am Mikrofon 7 und am Mikrofon 1 gibt es zwei Zwischenfragen und ich werde Herrn Lichdi jetzt noch einmal fragen. Deshalb habe ich meine Frage korrigiert. Das müssen Sie mir als Präsident zugestehen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Lichdi?
Nun gut, damit die NPD sich hier nicht weiter als Opfer fühlt, gestatte ich jetzt einmal eine Zwischenfrage des Kollegen Schimmer.
Erst einmal danke, Herr Kollege Lichdi. – Ich wollte Sie Folgendes fragen: Wenn linke Blockierer meinen, dass sie sich über Recht und Gesetz stellen können und Sitzblockaden gegen mehrfach gerichtlich genehmigte Demonstrationen durchführen, treibt Sie dann nicht die Sorge um, dass das irgendwann zu einer Eskalation der Lage führt und bald jeder meint, dass er als Blockierer alles blockieren kann, was ihm subjektiv nicht gefällt?
(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD – Zuruf von der NPD: Da müssen Sie aber die Begründung nachliefern, Herr Lichdi!)
Kollege Lichdi, darf ich die Frage stellen: Wenn die Antragsformulierung lautet, die Staatsregierung wird ersucht, verbindliche Vorkehrungen dafür zu treffen, dass das breite zivilgesellschaftliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Bündnissen, Initiativen und Organisationen, die sich friedlich dem Naziaufmarsch am 19. Februar entgegenstellten, insbesondere unter Beachtung usw.... des Gerichts weder in irgendeiner Weise kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt, sondern nur mit anderweitigen ordnungsrechtlichen Sanktionen belegt wird, wo liegt hier eine Aufforderung an die Staatsregierung, sich gewissermaßen in Verfahren einzumischen?
Das kann ich durchaus erkennen, weil ich nicht weiß, wie die Staatsregierung verbindliche Vorkehrungen dafür treffen kann, dass keine strafrechtliche Verfolgung stattfindet, es sei denn, dass sie Staatsanwaltschaft und Gerichte abschafft. Das würde eigentlich gegen die Verfassung verstoßen. Deswegen denke ich, hier handelt es sich tatsächlich – sagen wir es so – um ein Versehen in Ihrer Antragstellung. Aber ich glaube, das kann die Staatsregierung nun wirklich nicht. Jedenfalls wäre es nicht verfassungsgemäß.
Geben Sie mir aber darin recht, weil immer wieder die Rede davon ist, dass Blockaden nach der definitiven Rechtsauslegung und Rechtsprechung dann strafbar sein können, wenn von diesen Blockaden Gewalt ausgeht oder wenn sie eine grobe Störung der öffentlichen Ordnung darstellen? Ist es korrekt, dass die Definition so ist?
Ich muss gestehen, ich konnte jetzt Ihrer Frage nicht ganz folgen. Ich glaube, sie richtet sich darauf, ob Blockaden strafrechtlich relevant sind oder nicht. Ich habe große Zweifel, dass sogenannte Blockaden tatsächlich strafbar sind unter dem Gesichtspunkt des § 21 des Versammlungsgesetzes – Störung einer Versammlung. Das kann so sein. Das ist aber keineswegs der Regelfall und es ist eben nicht richtig, wie hier oft von Vertretern der Koalition und auch der Staatsregierung vorgetragen wird, dass eine – was Sie Blockade nennen – ich würde es auch Platzbesetzung nennen – per se strafbar ist. Das teile ich nicht. Nur das müssen dann letztendlich die Staatsanwaltschaft und die Gerichte feststellen. Ich bin sehr guter Dinge, dass die feststellen werden, dass es eben nicht strafbar ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rednerin der SPD hat sich hier in eine Position begeben, als ob sie in der Lage wäre, Noten zu verteilen. Ich möchte einfach daran erinnern, dass die SPD vielleicht einmal ihre Position intern klären möchte. Ich will jetzt nicht weiter Öl hineingießen, aber ich habe die Diktion des Vorsitzenden, Herrn Dulig, und auch die Diktion von Herrn Thierse – ich sage es einmal vorsichtig – etwas unglücklich gefunden. Wenn man hier einerseits als Spitzenpolitiker der SPD wirklich in die Vollen gehen will und dann im Nachgang hier allgemein gemahnt wird, na ja, man möge das bitte nicht öffentlich diskutieren und man solle sich doch erst einmal zurückziehen, dann nenne ich das widersprüchlich und keine glaubwürdige Debatte, und das von einer Partei und von einer unserer Bezirksvorsitzenden, die selbst nicht dazu mobilisiert hat. Es war die SPD Berlin, andere Gliederungen der SPD, aber die SPD Dresden hat dazu nicht aufgerufen. Dazu sage ich Ihnen ganz einfach: Das brauchen wir uns nicht anzuhören.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Herr Lichdi, wenn ich Sie richtig verstanden habe, möchten Sie punktweise Abstimmung zum Antrag der Linksfraktion. Ich rufe auf die Drucksache 5/5081, Antrag der Fraktion DIE LINKE. Meine Damen und Herren! Wir stimmen zum Ersten über den Punkt I ab.
Entschuldigen Sie, Herr Präsident! Ich möchte die punktweise Abstimmung des Punktes I.2 beantragen. Sonst können wir aus unserer Sicht, wenn es möglich ist, zu diesem Antrag alles im Block abstimmen.
Dann werden wir diese Korrektur noch zulassen. Wir stimmen ab erstens über den Punkt I.2. Wer diesem Punkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. – Wer ist dagegen? – Vielen Dank. – Stimmenthaltungen? – Einige. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist der Punkt 1.2 abgelehnt.
Jetzt rufe ich den Rest des Antrages auf, alle ungenannten Punkte. Wer diesen seine Zustimmung geben will, den
bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen sind die übrigen Punkte ebenfalls nicht angenommen worden. Es erübrigt sich eine Schlussabstimmung, da die einzelnen Punkte keine Zustimmung gefunden haben. Damit ist die Drucksache 5/5081 nicht beschlossen.
Ich rufe die Drucksache 5/5300 auf, Antrag der Fraktion GRÜNE. Meine Damen und Herren, ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist die Drucksache 5/5300 mehrheitlich nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.