Protokoll der Sitzung vom 24.03.2011

Meine Damen und Herren, ich sehe für eine Fortsetzung der staatlichen Beratung, egal in welcher Form, auch keine Spielräume im Haushalt. Ich sehe vielmehr unsere Branchenvertretung in der Pflicht, eigene Lösungen zu schaffen. Das gilt für den Ökolandbau wie für die konventionelle Landwirtschaft gleichermaßen. Jeder Landwirt kann sich für seine Wirtschaftsweise frei entscheiden, und er kann sich dafür entsprechend beraten lassen. Dazu bedarf es keiner staatlichen Hilfe. Nach knapp 20 Jahren, meine Damen und Herren, ist es für mich im Vergleich zu den anderen neuen Ländern eine großzügige Übergangszeit gewesen. Aber diese Übergangszeit ist jetzt vorbei.

Ich darf zusammenfassend feststellen, meine Damen und Herren: Die Förderung, die wir in Sachsen anbieten, ist sehr gut. Eines will ich auch noch zu dem Antragsteller sagen: Wir sind uns ja darin einig, dass wir den Anteil von ökologisch wirtschaftenden Betrieben erhöhen wollen. Das ist auch mein Ziel, denn ich möchte auch, dass die steigende Nachfrage nach ökologischen Produkten auch von einheimischen Erzeugern befriedigt wird. Die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze sollen im Land bleiben, und die Hilfe, die der Freistaat dabei anbietet, ist wirklich großzügig und ausreichend.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir kommen nun zum Schlusswort. Frau Abg. Kallenbach, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich habe gewürdigt, dass Sachsen die Höchstfördersumme ausgibt. Dennoch bleiben auch bei allen Beiträgen, die ich heute gehört habe, die Fragen nach der Ursache, warum wir von dem selbst gesteckten Ziel dieser 10 % noch so weit entfernt sind. Da ist es gut, wenn wir inzwischen 4 % erreicht haben, aber 4 % bis 10 % ist eben doch noch eine große Spanne. So ist auch dieses Lob, dass wir in den letzten drei Jahren die beste Entwicklung genommen haben, sicherlich relativ, weil es ja ausschlaggebend ist, wovon man ausgeht.

Ich möchte Ihnen auch sagen, wir haben uns diesen Vorschlag der Beratung auch nicht am grünen Tisch ausgedacht, sondern das ist ein Ruf aus der Praxis und bestimmt ein Weg, diese selbst gesteckten Ziele, diese Mindestgröße von 10 % tatsächlich zu erreichen. Herr Günther hatte vorhin gesagt: „Landwirtschaft ist Wirtschaft.“ Richtig. Was machen wir in der Wirtschaft? Wir bieten Beratung an, zum Beispiel für KMU. Wenn man bestimmte Ziele politisch durchsetzen will, muss man die verschiedensten Instrumente einfach nutzen. Wir meinen,

dass das ein Weg ist. Es sind sicherlich noch viele andere denkbar.

Herr Schmidt, mir liegt es völlig fern, die konventionelle Landwirtschaft zu verteufeln. Dennoch liegen doch so viele Indizien auf der Hand. Messreihen ergeben, dass Böden enorm stark belastet sind, auch Grundwässer durch Pestizide. Das belegen auch Messergebnisse bei Obst und Gemüse. Schauen Sie mal auf Greenpeace-Seiten nach. Da gibt es viele Reihen, wo man solche Werte sehen kann.

Also noch einmal: Wir müssen uns fragen, warum wir bundesweit an drittletzter Stelle stehen. Wenn in Brandenburg zum Beispiel kein Kompetenzzentrum, aber in Niedersachsen eines existiert, dann sollten wir näher hinschauen und fragen, wo die Ursachen dafür liegen. Vielleicht ist das ein Weg, den wir gehen können.

Herr Günther und auch Herr Minister Kupfer: Natürlich entscheidet der Landwirt. Wir werden niemanden zwin

gen. Die Jahre der Zwangskollektivierung liegen lange hinter uns. Ich denke, dass aber zur Durchsetzung politischer Ziele immer bestimmte Instrumente gut und richtig sind. In dem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Ich stelle nun die Drucksache 5/5284 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch die Exekutive – insbesondere durch Versammlungsbehörden und Polizei

Drucksache 5/5247, Antrag der Fraktion der NPD

Es beginnt die einreichende Fraktion, die NPD. Herr Abg. Storr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie Sie trotz mancher anderslautender Bekundungen und Verlautbarungen vielleicht wissen, haben wir in diesem Land ein Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, das laut Artikel 8 Grundgesetz für alle Deutschen gilt. Dieses Recht wird vom Bundesverfassungsgericht wie folgt charakterisiert – ich zitiere –: „Es zählt zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens, es gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, denn nur dieses Grundrecht ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform.“

Genauer gesagt beschreibt das Gericht die Meinungsfreiheit in dieser Weise, um jedoch gleich anschließend Folgendes festzustellen – ich zitiere –: „Wird die Versammlungsfreiheit als Freiheit zur kollektiven Meinungskunde verstanden, kann für sie nichts grundsätzlich anderes gelten.“ Das ist ein Zitat aus dem sogenannten Brokdorf-Beschluss.

Seit etwa 15 Jahren nimmt das nationale Deutschland am 13. Februar hier in Dresden genau dieses Recht für sich in Anspruch, und zwar in geradezu exemplarisch friedlicher, disziplinierter und rechtskonformer Weise.

(Beifall bei der NPD)

Dadurch wollen die Teilnehmer stellvertretend für eine große schweigende Mehrheit unseres Volkes ihre Trauer öffentlich zum Ausdruck bringen, ihre Trauer über Hunderttausende von unschuldigen Opfern des Bombenkrieges, insbesondere über die Opfer des Terrorangriffs auf Dresden im Februar 1945, aber auch ihre Trauer über das beharrliche, geradezu militante Formen annehmende Leugnen und Verharmlosen dieser Opfer, meine Damen und Herren, ein Leugnen, das umso empörender ist, da es mit einer zum unantastbaren Dogma, ja zur quasi Staatsräson hochstilisierten Dauerhetze gegen unser eigenes Volk wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Kriegsverbrechen einhergeht. 66 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden junge Deutsche von Staats wegen noch in dem Glauben erzogen, dass nur ihre Großväter und Urgroßväter furchtbare Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hätten, während die unschuldig massakrierten Frauen, Kinder und Flüchtlinge ihres eigenen Volkes zu Opfern zweiter Klasse herabgewürdigt werden, zu bloßen Kollateralschäden eines Krieges, für den nach der zur BRD-Staatsdoktrin erhobenen, extrem verlogenen Alleinkriegsschuldthese Deutschland und die Deutschen die alleinige Verantwortung zu tragen haben.

Sie, meine Damen und Herren, mögen zwar damit einverstanden sein. Aber hier geht es darum, dass andere Deutsche, die das eben nicht sind, das grundgesetzlich verbürgte Recht haben, ihre nationale Trauer und Betroffenheit über diese ungerechte Herabwürdigung deutscher Opfer öffentlich kundzutun, ganz egal, ob es den Machthabern und ihrem Anhang passt oder umgekehrt, ihren

politischen Interessen, Glaubenssätzen oder Geschmäcken zuwiderläuft.

Die Teilnehmer an den nationalen Trauermärschen tun nichts anderes, als eben dieses Grundrecht wahrzunehmen, und zwar – trotz schwerster Angriffe und Provokationen – äußerst friedlich und diszipliniert, genau in der vom Bundesverfassungsgericht in seinem BrokdorfBeschluss beschriebenen idealtypischen Art und Weise.

Ein Ministerpräsident, der wie Stanislaw Tillich ohne jede sachliche Begründung, ja offenbar wider besseres Wissen diese vom persönlichen und kollektiven Selbstwertgefühl der Menschen her nachvollziehbare und in einem demokratischen Rechtsstaat selbstverständliche Grundrechtswahrnehmung als ein Herumtrampeln auf den Gefühlen anderer Menschen verunglimpft, hat meines Erachtens jede Glaubwürdigkeit als Demokrat verloren.

(Beifall bei der NPD)

Gleiches gilt für einen Innenminister, der im leicht durchschaubaren Vertrauen auf die Unwissenheit der breiten Öffentlichkeit behauptet, das Vorgehen von Justiz und Polizei bei sogenannten rechten Aufmärschen – so der offizielle Sprachgebrauch – sei – ich zitiere – „dem Bürger nur noch schwer vermittelbar“. Das gilt auch für einen Innenstaatssekretär, der anlässlich eines Ausbruchsversuchs junger nationaler Menschen, die vorher als Nichtstörer stundenlang im Polizeikessel festgehalten und an der Ausübung ihres mehrfach gerichtlich bestätigten Demonstrationsrechts gehindert worden sind, sinngemäß Folgendes erklärt: Dies werde zur Begründung künftiger Verbote nationaler Demonstrationen herangezogen werden.

Das geschah rechtsmissbräuchlich, denn der Herr Staatssekretär weiß oder müsste es zumindest wissen, dass sich der Vorfall grundsätzlich nicht als Begründung für künftige Demonstrationsverbote eignet, dass die trickreiche Verhinderung der nationalen Trauermärsche – nicht ohne Mitwirkung der Polizei – eine extreme Grundrechtsverletzung darstellt und die bisherigen Verbote ebenfalls allesamt rechtswidrig waren. Sie waren nicht nur einfach rechtswidrig, meine Damen und Herren, sondern meines Erachtens Ausdruck einer in diesem Lande systematisch betriebenen Rechtsbeugung.

(Beifall bei der NPD)

Dieser Straftatbestand ist bekanntlich dann erfüllt, wenn von Amtsträgern vorsätzlich rechtswidrige Entscheidungen zugunsten oder, wie in diesem Fall, zuungunsten von Bürgern gefällt werden. Dass dies bei den Verboten nationaler Versammlungen und Demonstrationen regelmäßig der Fall ist, ist aus meiner Sicht unzweifelhaft. Den Vogel schoss in dieser Hinsicht die Oberbürgermeisterin von Chemnitz, Barbara Ludwig, ab, als sie den für den 5. März 2011 angemeldeten nationalen Trauermarsch in Chemnitz mittels einer ausschließlich auf Mutmaßungen und politischen Wertungen gegründeten Verbotsverfügung untersagte, während sie gleichzeitig auf der Internetseite

der Stadt dazu aufrief, die Demonstration durch Blockaden zu verhindern.

Selbstverständlich wurde das Verbot vom Verwaltungsgericht Chemnitz mit einer kräftigen Rüge aufgehoben. Aber ich sehe in dieser Verbotsverfügung der Stadt Chemnitz mehr als einen Rechtsfehler, nämlich einen besonders makabren Fall von Rechtsbeugung.

Das gilt genauso für die wiederholten, immer wieder gerichtlich aufgehobenen Verbote und Auflagen der Stadt Dresden gegen die nationalen Trauermärsche vom 13. und 19. Februar 2011, meine Damen und Herren. Auch hier handelte die Oberbürgermeisterin – oder wer auch immer an ihrer Stelle agierte – offenbar wider besseres Wissen und zudem unter schamloser Zurschaustellung einer extremen Befangenheit, nämlich als Dienstherrin der Versammlungsbehörde und gesetzliche Hüterin des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in der Stadt Dresden.

Niemand, der sich auch nur einen Schein von rechtspolitischer Seriosität bewahren will, darf es rechtfertigen, wenn Amtsträger in Fällen, die sie gemäß Amtseid ausschließlich nach Recht und Gesetz zu handhaben haben, offensichtlich politisch motivierte Entscheidungen treffen und dabei in erheblichem Maße Grundrechte einschränken und verletzen. Genauso wenig darf man die Augen davor verschließen, dass dies trotz aller Evidenz von der Rechtsaufsicht geduldet wird – übrigens nicht nur im Freistaat Sachsen.

Aus diesem Grund hat meine Fraktion im Plenum des Landtages den vorliegenden Antrag unterbreitet. Darin sind neun Forderungen zur Wiederherstellung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit aufgeführt. Die erste besagt, dass die Versammlungsbehörde etwaige Verbote oder Auflagen streng nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichtes zu erlassen haben. Den konkreten Handlungsbedarf, der dieser Forderung zugrunde liegt, habe ich Ihnen gerade erläutert, meine Damen und Herren.

Andere, nicht weniger wichtige Forderungen beziehen sich auf den in einem Rechtsstaat selbstverständlichen Grundsatz, dass Grundrechte nicht mit dem Ziel ausgeübt werden dürfen, andere an der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu hindern. Meines Erachtens ist es für den ganzen Berufsstand der Juristen beschämend, wenn pseudo-linke Winkeladvokaten allen Ernstes mehr oder weniger unwidersprochen behaupten können, Rechtsbrecher, die erklärtermaßen nur auf die Straße gehen, um friedliche Kundgebungen und Demonstrationen ihrer vermeintlichen politischen Gegner durch grobe Störung zu verhindern, könnten sich ihrerseits für ihr Tun auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen. Das ist fast so, als ob sich ein Kannibale auf das Recht auf Leben und Unversehrtheit berufen würde, weil er sich, um zu überleben und gesund zu bleiben, auf seine Art und Weise gesund ernähren müsse.

(Beifall bei der NPD)

In vielen deutschen Städten, insbesondere in Sachsen, sind in diesem Jahr, wie auch im Vorjahr, rechtswidrige Blockaden der nationalen Trauermärsche völlig offen verbreitet, ja, unter den Augen der Polizei regelrecht geübt worden. Massenweise wurde zu Straftaten nach § 21 Versammlungsgesetz und deren Vorbereitung öffentlich aufgerufen, ohne dass die Polizei oder Anklagebehörden rechtzeitig eingeschritten wären, um dies zu verhindern bzw. strafrechtlich zu verfolgen.

Kann ein Staat, in dem so etwas möglich ist, noch ein Rechtsstaat sein? Diese Frage muss erlaubt sein, gerade in diesem Haus; denn Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, sind für die Gesetzgebung im Freistaat Sachsen verantwortlich und Sie, meine Herren Staatsminister – die beiden zuständigen Minister sind leider gerade nicht anwesend –, sind für die Ausführung dieser Gesetze zuständig.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Herr Abg. Modschiedler, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können es entsprechend diesem Antrag der NPD-Fraktion kurz machen. Der Text lautet: "Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch die Exekutive – insbesondere durch Versammlungsbehörden und Polizei". Antwort: Ja, das kann man gewährleisten, soweit es sich um friedliche Demonstranten handelt.

(Andreas Storr, NPD: Das wird aber nicht gewährleistet!)

Das, und genau das haben wir gestern rauf und runter, hin und her diskutiert, und der Innenminister hat abschließend dazu Stellung genommen. Ich denke, es muss von keinem, wirklich keinem hier noch weiter diskutiert werden. – Wir lehnen das ab.

(Beifall bei der CDU, der FDP und des Abg. Klaus Tischendorf, DIE LINKE)