Gisela Kallenbach
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Danke, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Derzeit vollzieht sich nach einhelliger Meinung von Biologen weltweit das rasanteste Artensterben seit dem Ende der Dinosaurier. Es verläuft um das 100- bis 1 000-fache schneller als die natürliche Rate. Wissenschaftler befürchten eine noch größere Herausforderung als die Dämmung der negativen Folgen des Klimawandels.
Dies betrifft nicht nur die tropischen Regenwälder oder Korallenriffe, sondern ganz besonders auch unsere heimischen Lebensräume. Wir zerstören diese großflächig, verunreinigen Böden, Wasser und Luft und verstärken den Klimawandel. Diese Veränderungen geschehen so rasch, dass viele Arten keine Zeit haben, sich diesen neuen Lebensbedingungen anzupassen, oder der für sie nötige spezifische Lebensraum existiert nicht mehr, und sie sterben aus.
Von den Tier- und Pflanzenarten, die für die Rote Liste der Internationalen Naturschutzunion untersucht worden sind, gelten weltweit 29 % als gefährdet. In den Roten Listen des Freistaates sieht das noch schlimmer aus. In diesen 25 sächsischen Listen sind etwa 12 000 Pilz-, Pflanzen- und Tierarten erfasst, davon 3 700 als gefährdet und stark gefährdet und weitere 1 000 als vom Aussterben bedroht. Das entspricht zusammen circa 40 %.
Besonders dramatisch sieht es in den Agrarlandschaften aus. Einst häufige Tiere wie Feldhamster, Rebhuhn und Steinkauz sind aus den meisten Gebieten verschwunden. Beim Kiebitz haben wir Rückgänge von über 80 % in den letzten 20 Jahren. In Sachsen leben bundesweit die wenigsten Feldhasen.
Hauptursachen des Rückgangs der biologischen Vielfalt sind die Zerstörung der spezifischen natürlichen Lebensräume durch Intensivierung und Überdüngung von landwirtschaftlichen Flächen, zunehmenden Anbau von Monokulturen, durch die Zerstückelung, Überbauung und Zersiedelung der Landschaft und durch zunehmende Schadstoffeinträge. Die Beseitigung von Feldrainen, Gehölzen und anderen Biotopen, aber auch durch die zunehmende Konzentration auf wenige Anbaufrüchte, insbesondere Raps- und Maisschläge, führen zu einer Strukturverarmung im offenem Land. Der Verlust von Altbäumen in Siedlungen, forciert durch die freistaatlich verordnete Aushöhlung der kommunalen Gehölzschutzsatzung, hat die Situation verschärft.
Es ist völlig klar: Betroffen vom Artensterben sind auch sehr viele Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, die sich der öffentlichen Wahrnehmung entziehen. Wenn einzelne Arten aus Ihrer Sicht, werte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, dann niedlich, witzig oder lächerlich klingen und die dann doch einmal im Fokus der Öffentlichkeit stehen, fällt es Ihnen leicht, sich darüber lustig zu machen.
Doch diese Ignoranz ist kurzsichtig, denn genau diese biologische Vielfalt aus all den Arten, die uns häufig namentlich noch nicht einmal geläufig sind, stellen die Grundlage unseres Lebens oder die Gesamtheit Gottes guter Schöpfung dar. Es müsste daher ein Kernanliegen verantwortungsvoller Politik sein und gerade auch das von Christdemokraten, die Schöpfung, unser Naturerbe, schonend zu behandeln und für künftige Generationen zu bewahren.
Das ist übrigens nicht nur eine ethische Verantwortung, nein, es ist auch eine handfeste wirtschaftliche Notwendigkeit. Es ist immer noch die Natur, die uns Nahrung, sauberes Wasser und auch Medikamente liefert. Insekten sichern unsere Ernten, indem sie Obst- und Gemüsepflanzen bestäuben und befruchten, intakte Wälder schützen uns vor Lawinen und Überschwemmungen, speichern große Mengen Kohlendioxid und sorgen für Abkühlung.
Für unsere Fraktion waren all diese Gründe Anlass genug, aus dem Fundus und dem Wissen von aktiven sächsischen Naturschutzpraktikern zu schöpfen und ihre Vorschläge zur Abwendung des Artensterbens zusammenzutragen. Daraus ist in einem Zeitraum von zwei Jahren eine Biodiversitätskonzeption von unten entstanden. Für diese konkreten Handlungsempfehlungen danke ich den mehr als 65 Naturschutzpraktikern außerordentlich und erwarte, dass die Staatsregierung sich diese zu eigen macht.
Einen ersten Test können Sie mit der Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag bestehen. Darin geht es um die Schaffung eines funktionsfähigen landesweiten Biotopverbundsystems aus einem Netz tatsächlich gesicherter Schutzgebiete bei landesweit einheitlichen Auswahlkriterien für die einzelnen Flächen.
Bevor ich nun erwartungsgemäß vom Minister und den Kollegen der Koalition wieder höre, dass ja im besten Freistaat alles zum Besten bestellt ist, will ich Ihnen gern noch einige Fakten nennen:
Erstens. Unser Schutzgebietssystem beruht im Wesentlichen auf Naturschutzgebieten und den weniger wirkungsvollen Landschaftsschutzgebieten aus den 1960er-Jahren. Mehr als 50 % aller NSG wurden bereits vor 1970 ausge
wiesen. Nach dem sehr wertvollen Schub in den Jahren 1989/1990 durch neue Großschutzgebiete und die Einbeziehung ehemaliger Truppenübungsplätze stagniert die Ausweisung seit Ende der 1990er-Jahre. Insgesamt wurden sogar 20 Naturschutzgebiete wieder gelöscht. Zudem stehen viele Naturschutzgebiete vor allem auf dem Papier. Ein effektives Management, Monitoring oder gar die Ahndung von Verstößen findet leider nicht oder nur punktuell statt.
Zweitens. Auch nach EU- und Bundesrecht ist Sachsen verpflichtet, bis 2015 einen Biotopverbund herzustellen. Außer den 2007 veröffentlichen fachlichen Arbeitsgrundlagen ohne verbindliche Vorgaben nimmt die Öffentlichkeit keine Aktivitäten wahr. Da lohnt ein Blick auf die Internetseite des SMUL; an dieser Seite wird noch gearbeitet.
Drittens. Das Naturschutzrecht wurde nicht zuletzt durch die grundlegende Novelle im vergangenen Jahr, 2013, zulasten von Natur und Arten geändert.
Viertens. Die biologische Vielfalt ist der Regierung Sachsens nur sehr wenig Geld wert. Es gibt im Freistaat 249 Förderrichtlinien, für die 2013 insgesamt 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung standen. Auf die „Richtlinie Natürliches Erbe“ entfielen davon 10 Millionen Euro – das sind 0,35 % aller Mittel für diese wichtige Daseinsvorsorge. Zudem wurden diametral zu allen öffentlichen Beteuerungen die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln für die meist ehrenamtlich arbeitenden Naturschutzverbände oder gar Einzelkämpfer derart bürokratisiert, dass manche Mittel gar nicht erst beantragt werden.
Fünftens. Anstatt das ehrenamtliche Engagement zu hegen und zu pflegen, kämpfen Naturschutzstationen landesweit ums Überleben, geben Naturschutzbeiräte ihre Arbeit auf.
Sechstens. Die wiederholten Strukturreformen haben die Kapazitäten der Naturschutzbehörden entscheidend
geschwächt, und das insbesondere in den Landkreisen.
Die Reihe der Argumente ließe sich leider problemlos fortsetzen und macht die Brisanz des Themas sehr deutlich. Deshalb stimmen Sie unserem Antrag zu. Wir müssen die dringend lebensnotwendige Kehrtwende schaffen.
Ich danke Ihnen.
Werte Kollegen der Koalition! Die Einbringung war eine Grundsatzrede, um Ihnen die Brisanz des Themas näherzubringen, nur genutzt hat es leider nichts.
Es reicht eben nicht aus, sich auf den Erfolgen nach 1990 auszuruhen. Es sind auch keine Horrorszenarien, Herr Dr. Meyer, sondern es sind die Veröffentlichungen des SMUL, die Roten Listen, die uns mit Sorge umtreiben. Es sind die Forschungsergebnisse des Helmholtz-Institutes für Umweltforschung. Es sind die neuesten Untersuchungen. Im gestrigen Pressespiegel waren zwei Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ und der „taz“ dazu. Lesen Sie es nach. Es ist eine bedrohliche Situation.
Weil wir wissen wollten, wie die Situation vor Ort ist, haben wir zwei Jahre lang mit Naturschutzpraktikern zusammengearbeitet und uns dazu Ausführungen machen lassen. Im Ergebnis dieser Handlungsempfehlung der Praktiker ist dieser Antrag entstanden.
Wenn jetzt, wie es der Minister dargestellt hat, einige Veröffentlichungen kommen sollen: Bisher haben wir auf den entsprechenden Internetseiten dazu nichts finden können. Es reicht nicht, sich auf dem Papier zu bekennen und zum Beispiel auf den Landesentwicklungsplan zu verweisen. Der Staat ist in der Verantwortung.
In der „Leipziger Volkszeitung“ vom 13. Juni stand: „Ehrenamtler beklagen zu hohe bürokratische Hürden“. Hierbei geht es um die Storchenberingung. Es wird klar gesagt: Die ehrenamtliche Arbeit wird nicht ausreichend gewürdigt und unterstützt.
Herr Dr. Meyer, Sie und andere Kollegen haben eine Einladung dieser ehrenamtlichen Naturschützer bekommen. Nehmen Sie diese Einladung wahr! Lassen Sie sich aus der Praxis berichten.
Herr Meyer, wann ich mich mit wem treffe, obliegt mir und meinem Kalender. Sie brauchen keine Sorge zu haben: Meine Kontakte in die Natur- und Umweltszene sind gut und fundiert.
Ich bitte Sie nochmals, unserem Antrag zuzustimmen, weil wir es uns, der Natur und zukünftigen Generationen einfach schuldig sind.
Danke.
Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist nicht neu in diesem Haus, die Argumente sind eigentlich alle bekannt, die Positionen ausgetauscht. Aber nach dem Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein“ hofft natürlich die Opposition, dass es eines Tages auch bei der Koalition ankommt, dass Handeln angesagt ist und nicht Verdrängen.
Klar – das wissen wir alle –, dass die Situation in Dresden, Leipzig, Zwickau oder anderswo nicht vergleichbar ist mit München, Hamburg und Berlin. Aber es ist eine erkennbare Entwicklung abzusehen. Deshalb fordern auch wir eine Strategie, die tatsächlich den Bedingungen entspricht. Natürlich muss man regionale Unterschiede dabei beachten. Zuzüge haben wir hier, Wegzüge dort, wir haben Leerstand auf der einen Seite, Wohnungsmangel woanders. Herr Herbst, da nützt die Orientierung an der durchschnittlichen Tiefe des Dorfteiches wahrscheinlich sehr wenig.
Die Politik braucht Strategien, Taktik haben wir genug. Wenn in den größeren Städten, auch in Sachsen, die Mieten steigen, täglich zehn Wohnungen zwangsgeräumt werden, dann hat das Ursachen, denen man nachgehen muss. Fragen Sie doch einmal in der Schuldnerberatung nach, wie die Fallzahlen steigen. Wenn es Tatsache ist, dass es seit 2008 bei uns keine Statistik mehr zur Obdachlosigkeit gibt, heißt das noch lange nicht, dass es keine Obdachlosen mehr gibt.
Wohnen ist ein Grundrecht nach der UN-Menschenrechtserklärung, nach der Europäischen SozialCharta, und um das muss gekämpft werden, immer wieder neu. Ein Dach über dem Kopf zu haben ist ein besonderes Gut, das man nicht, wie üblich, wie Ware handeln kann. Nicht nur in Sachsen zeichnet sich die Situation, die wir schon in vielen europäischen Mitgliedsstaaten haben, ab. Schon im Europäischen Parlament haben wir dafür gestritten. Wir brauchen eine Balance zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Effizienz.
Der Mietwohnungsmarkt stabilisiert den gesamten Wohnungsmarkt. Wir müssen unbedingt vermeiden, dass sich Geringverdiener über Schulden durch Immobilienkäufe verschulden, wie wir das schon in vielen Ländern haben.
Was wurde von den Lobbyisten in den letzten Wochen gegen die vorgesehene Mietpreisbremse, gegen politische Regulierungen gewettert! Dabei wurde immer gesagt, dann baut niemand mehr neu. Wenn Sie sich die neuesten Zahlen, in dieser Woche durch das Bundesamt für Statistik veröffentlicht, anschauen, dann wurden seit zehn Jahren nicht mehr so viele Wohnungen gebaut wie gerade in diesem Jahr: 27 % im Mietwohnungsbereich. Die Frage bleibt, wer sich diese Wohnungen wird leisten können.
Sachsen ist eines der Länder, die kein Gesetz für Wohnraumförderung oder Wohnraumbindung haben. Dabei sehen wir es als staatliche Pflicht an, auch den Menschen zu helfen und Unterstützung zu geben, die sich aus eigenen Kräften den Wohnraum nicht leisten können. Wenn die Kurve der ortsüblichen Vergleichsmieten ansteigt, auch in Sachsens Großstädten, dann muss man darauf reagieren. Das ist sicherlich noch keine Fieberkurve, aber erhöhte Temperatur.
In Leipzig-Plagwitz werden schon Wohnungen mit 10 Euro Grundmiete angeboten, bei ortsüblicher Vergleichsmiete von 6,44 Euro und in anderen Stadtteilen mit 7,75 Euro. Wenn der Anteil vom Einkommen für die Miete bedenklich ansteigt – er beträgt jetzt für einen Erwerbslosen bereits 45 % und bis zu 35 % bei Einkommensbeziehern –, dann muss vorausschauend gehandelt werden. Das sind erste Achtungszeichen.
Ich fasse zusammen: Der Freistaat muss den Gestaltungsspielraum nutzen. Er muss regulieren, dass die Mietobergrenze in bestimmten Stadtteilen gedeckelt wird.
Für die energetische Sanierung haben wir schon viele Vorschläge gemacht. Er muss sich auch für den sozialen Wohnungsbau engagieren.
Nicht mehr und nicht weniger. – Jetzt ist die Redezeit zu Ende.
Danke, Frau Präsidentin! Sie werden verstehen, dass ich natürlich zu diesem Thema sprechen möchte.
Ich hatte an sich erwartet, Kollege Meyer, dass Sie heute noch einmal sehr herausstellen, wie sich die Umweltsituation seit 1990 verbessert hat. Ja, es ist wahrnehmbar, es hat sich sehr viel geändert. Dennoch sind die Herausforderungen, denen wir uns heute im Umwelt- und Naturschutzbereich zu stellen haben, nicht weniger dramatisch als in den Jahrzehnten zuvor.
Ich bin überzeugt, dass die Komplexität der Entwicklungen die Grenzen unseres Ökosystems erreicht und teilweise überschreitet, vielleicht schon überschritten hat. Das würde in der Schlussfolgerung bedeuten, dass Umweltschutz in Sachsen tatsächlich großgeschrieben werden müsste. Leider ist das nur eine der beschönigenden Aussagen des zuständigen Ministers. Die Realität ist eine andere.
Aber der Reihe nach.
Von einem Umweltbericht erwarte ich zunächst eine realistische Situationsbeschreibung. Es gibt durchaus bemerkenswerte Erkenntnisse, sei es bei den sehr ernsten Auswirkungen der Klimaveränderungen auf das Wetter mit direkten Folgen für die Landwirtschaft, den Wasserhaushalt, den Boden oder die Wald- und Forstwirtschaft bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Wer nun aber folgerichtig erwartet hätte, dass daraus eine ernst zu nehmende Strategie zur Minderung der Bedrohung erwachsen würde, schaut ins Leere. Der Bericht fokussiert auf Anpassung, nach dem Motto: Wir können ja nichts tun, um zum Beispiel das international vereinbarte ZweiGrad-Ziel zu erreichen, obwohl im Bericht steht – ich zitiere –: „Es besteht wissenschaftlicher Konsens, dass eine globale Erwärmung über 2 °C für die Menschheit die Gefahr unbeherrschbarer und unkalkulierbarer Risiken birgt.“
Insofern halte ich es für unverantwortlich, lakonisch festzustellen, dass sich in Sachsen der Energiemix seit 2007 nicht nennenswert geändert hat. Der Einsatz von Braunkohle hat im Berichtszeitraum um circa 5 % zugenommen, was im Übrigen eine Erhöhung des Stromexportes von 22,6 % bedeutet, wohl wissend um die flächenhafte Zerstörung von Natur und Kulturlandschaft und in Kenntnis der Emission klimaschädlicher Gase und der unermesslichen Folgekosten.
Auch ich erinnere, wie Frau Pinka, an die Verockerung oder den Sulfateintrag. Da hilft keine Anpassung. Da hilft nur striktes vorausschauendes Umsteuern. Nicht nur das sucht man vergebens, sondern auch das konkrete Handeln konterkariert die im Grunde genommen lobende Darstellung der Situation.
Sie, Herr Staatsminister Kupfer, haben als Umweltminister der Verwässerung der sächsischen Klimaziele sowie der Reduktion der Anteile der erneuerbaren Energien zugestimmt. Das ist Handeln wider besseres Wissen und ist von Nachhaltigkeit, auf die wir uns in Sachsen so gern berufen, vielleicht so weit entfernt wie Dynamo Dresden von der Champions League.
Unsere Kritik in Bezug auf den seit Jahren fast gleichbleibend zu hohen Flächenverbrauch
Ruhe! – und die Bodenneuversiegelung mit den Auswirkungen auf Hochwasserschutz, Biodiversität und das Mikroklima haben wir bei anderen Gelegenheiten vielfältig vorgetragen.
Ganze neuneinhalb Zeilen mit dem Verweis auf den Landesentwicklungsbericht aus dem Jahre 2010 widmet der Bericht dem Thema Flächenverbrauch. Mein Fazit: Auch vier Jahre später kein Umdenken.
Das trifft in gleicher Weise auf den guten bzw. nicht guten ökologischen Zustand der Gewässer, die Luftreinheit oder das leider dramatisch fortschreitende Artensterben zu. Die Biodiversitätsstrategie bleibt umsonst beschriebenes
Papier, wenn ein landesweiter Biotopverbund bis heute nicht existiert und das dafür nötige Geld nicht im Haushalt eingestellt ist. Ich habe den Eindruck, dass die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen von CDU und FDP als Investitionshemmnis einiger nicht auf der Höhe der Zeit lebender Fröscheversteher belächelt wird.
Dem Ernst der Lage, wie auch im Umweltbericht durchaus beschrieben, wird Ihr Handeln in keiner Weise gerecht.
Danke.
Danke, Frau Präsidentin! Werter Herr Staatsminister! Auch wenn in diesem Bericht zumindest von einer Strategie die Rede ist – was ich gut finde –, haben wir dennoch einige Anmerkungen, was die biologische Vielfalt im Wald, den Waldumbau und die Waldstrukturen betrifft. Wir haben es schriftlich festgehalten und ich gebe es jetzt zu Protokoll.
Es ist logisch und richtig, den Bericht und die Unterrichtung gemeinsam zu behandeln. Leider reicht die mir zur Verfügung stehende Zeit bei Weitem nicht aus, Ihnen, Herr Staatsminister, Empfehlungen mit auf den Weg zu geben, um aus der nunmehr verbal vorkommenden und auch von uns geforderten Strategie tatsächlich eine zu machen. Für eines der waldärmsten Bundesländer ist Ihr Programm bis 2050 weder ambitioniert noch der realen Situation in unseren Wäldern angemessen – auch wenn Sie sich selbst bei Ihrer Vorausschau auf das Jahr 2050 schon heute eine "vorbildliche Erreichung aller Zielstellungen" bescheinigen.
Zwar enthält die Waldstrategie positive Ansätze, wie das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des Waldumbauprogramms. Dazu gehört aber mehr als Buchen unter Fichten nachzupflanzen. Gerade angesichts der Unwägbarkeiten des Klimawandels muss die gesamte standörtlich mögliche Palette heimischer Baumarten genutzt werden – auch wenn dies waldbaulich anspruchsvoll ist und mehr qualifiziertes Forstpersonal erfordert, als nach den Einsparungswellen der letzten Jahre noch zur Verfügung steht.
Noch vor zehn Jahren bot die staatliche Förderung den Waldbesitzern einen tatsächlichen Anreiz zu Waldumbaumaßnahmen. Die Antragstellung war unkompliziert, und in der Regel stand auch ein Revierförster zur Unterstützung bereit. Mit der seit 2008 gültigen Förderrichtlinie endeten diese günstigen Bedingungen: das Antragsverfahren wurde kompliziert und bürokratisch, die Sanktionsrisiken stiegen, die Förderhöhe stagnierte oder sank. Seit Herbst 2012 gibt es gar keine Fördermittel mehr. Um den „Ökologischen Waldumbau“ auch im Privat- und Körperschaftswald weiter voranzutreiben, wäre eine Rückkehr zu unbürokratischer, finanziell attraktiver Förderung nötig, die von kompetenten Beratungsförstern mit ausreichend Zeit unterstützt wird. Dazu schweigt Ihre Waldstrategie. Die sächsische Waldstrategie trifft keine Aussage zu den angestrebten Waldstrukturen.
Angesichts steigender Holzpreise scheint die Tendenz in einigen Revieren Sachsens wieder in Richtung Kahlschlagswirtschaft zu gehen. Dazu passt Ihre in der Waldstrategie angestrebte Steigerung des Holzeinschlags im Staatswald von derzeit circa 1 Million Kubikmeter pro Jahr auf 1,4 Millionen Kubikmeter bis 2040. Diese deutliche Nutzungsdruckerhöhung sehen wir kritisch.
Zum anderen mehren sich die Beispiele von größeren privatisierten Waldbereichen, in denen Holzunternehmen eine nicht mehr als nachhaltig zu bezeichnende Forstwirtschaft betreiben. Mit steigenden Holzpreisen ist eine Zunahme dieses Raubbaus zu befürchten, der meist den Rahmen des gesetzlich Zulässigen überschreitet. Konsequentes Verwaltungshandeln wäre das Gebot der Stunde. Voraussetzung dafür ist natürlich eine wesentlich bessere personelle Ausstattung der unteren Forst- und Naturschutzbehörden sowie der politische Rückhalt der Verwaltungs
spitzen für die Mitarbeiter bei der Durchsetzung von Naturschutz- und Waldgesetz.
Eine Begrenzung des Einsatzes von Harvestern und sonstiger Großtechnik in den Wäldern wäre erforderlich, um besonders die Verdichtungswirkungen auf Waldböden und Rückeschneisen zu verringern. Dies gilt vor allem auch in Hochwasserentstehungsgebieten, da verdichtete Waldböden nur sehr schlechte Versickerungswerte, dafür aber hohe Oberflächenabflusswerte aufweisen. Aber auch für die biologische Vielfalt, insbesondere von Bodenorganismen, sind Bodenverdichtungen extrem schädlich.
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt kommt bei Ihnen generell viel zu kurz, trotz der dramatischen Zahlen auf den Roten Listen. Sie vermeiden jede konkrete Angabe über den Anteil der Waldbestände, die 2050 der natürlichen Vegetation entsprechen sollen. Da wird nur festgehalten, dass aktuell der Totholzanteil gering ist und auf ein angemessenes Niveau zu erhöhen sei. Das ist eine höfliche Umschreibung dafür, dass Sachsen nach der letzten Bundeswaldinventur mit 3,5 Kubikmeter pro Hektar das totholzärmste Bundesland ist. Das Bundesamt für Naturschutz hält 50 Kubikmeter pro Hektar für anstrebenswert. Aber was, werter Minister und Kollegen von CDU und FDP, bedeutet das Wörtchen „angemessen"?
Wir empfehlen Ihnen das Studium der „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt". Sie finden dort eine klare Empfehlung, die wir GRÜNEN teilen: Es bedarf der Sicherung von mindestens 5 % der Wälder als Prozessschutzflächen für eine natürliche Waldentwicklung. Ein solches Ziel finden wir – trotz angeblich vorbildlicher Erfüllung – leider nicht. Völlig fehlen auch Aussagen zu sonstigen Biotopen, die für die biologische Vielfalt in Wäldern wichtig sind, wie Gewässer, Waldwiesen und Moore.
weise würde dies auch die Umstellung des Staatsbetriebes Sachsenforst von PEFC auf FSC notwendig machen.
Wir GRÜNE fordern, dass mindestens 50 % der sächsischen Staatswälder endlich nach den internationalen Kriterien für verantwortungsvolle Waldwirtschaft des FSC bewirtschaftet werden. Zum Vergleich: Die Hälfte des Staatswaldes im Bundesland Rheinland-Pfalz ist bereits nach dem Standard des FSC zertifiziert, die Landeswälder von Hessen und Baden-Württemberg durchlaufen diesen Zertifizierungsprozess gerade. Sie sehen also: es geht, wenn man will.
Ein letztes Wort zu den Stickoxiden: Diese stellen heute die gefährlichsten, weithin aber unterschätzten Luftschadstoffe für die Wälder dar. Hauptverantwortlich für die hohen Emissionen und Ozonbelastungen ist der Straßenverkehr, besonders der Güterverkehr. Bitter nötig wäre ein grundsätzliches Umsteuern in der Verkehrspolitik. Aber dazu schweigt der sächsische Umweltminister nicht nur in Forstbericht und Waldstrategie beharrlich, sondern wohl auch am Kabinettstisch.
So ist es, Herr Präsident.
Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir die Gelegenheit haben, heute über die Operationellen Programme diskutieren zu können. Dass wir über den Stand der Planung besser informiert sind als je zuvor, feiern wir natürlich auch ein bisschen als GRÜNEN-Erfolg, den wir im Jahr 2008 vor dem Landesverfassungsgericht erstritten haben. Hinzu kommt aber auch Folgendes: Steter Tropfen höhlt den Stein.
Mein Gesamteindruck ist folgender: Die Dokumente haben sich in der Qualität, Struktur und Aussagekraft im Vergleich zu früheren Förderperioden klar verbessert. Dafür möchte ich einen ganz besonderen Dank an die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien aussprechen.
Die Konzentration auf weniger Ziele und ein hoher Stellenwert für den Klimaschutz sind die Markenzeichen der neuen Förderperiode – das allerdings vorrangig dank
der Europäischen Union. Endlich erfolgt ein größerer Fokus auf den Klimaschutz, die Energieeinsparung und die energetische Sanierung. Allerdings sollten Strukturfondsmittel den nötigen Strukturwandel befördern und nicht Technologien ohne Zukunft wie zum Beispiel die Kohlewirtschaft über Forschungsgelder weiter beatmen. Ich werte es als Erfolg, dass die noch im November 2013 enthaltenen 160 Millionen Euro für den Straßenneubau auf Druck der EU-Kommission gestrichen wurden. Daher schlagen wir Ihnen vor, die nun freien Mittel teilweise in die Verbesserung des Radverkehrs zu stecken.
Kurzum lässt sich Folgendes feststellen: Das EFRE-OP ist grüner als je zuvor. Sie können es sich sicherlich denken: Es ist uns längst nicht grün genug. Trotz vieler guter Ansätze wurde manche Chance nicht genutzt. Folgendes Stichwort möchte ich hierbei nennen: der Flächenverbrauch. Machen wir uns nichts vor, mit dem Großteil des Geldes aus dem EFRE-Topf wird gebaut, Boden versiegelt, werden Energie und Ressourcen verbraucht. Wir erwarten, dass der Einsatz der EFRE-Mittel so gesteuert wird, dass keine oder eine möglichst geringe negative Umweltwirkung entsteht. Dass dies möglich ist, beweist das OP des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Nach dem Motto „Wer die Musik bezahlt, der bestimmt, was gespielt wird“ nutzt die dortige Landesregierung zur Steuerung des Fördermitteleinsatzes ein Bonussystem. Wenn das Umweltmanagement eines geförderten Unternehmens zu mehr Ressourcen- und Energieeffizienz führt, bekommt es einen höheren Fördersatz.
Das sollte auch in Sachsen möglich sein. Wer keine Flächen neu versiegelt, bekommt einen Zuschlag. Wer auf der grünen Wiese baut, muss einen Abschlag in Kauf nehmen. Offenkundig geht es nämlich nicht ohne Anreize. Nach jüngsten Angaben des Sächsischen Landesamtes für Statistik lag der Anteil von Investitionen sächsischer Unternehmen in den Umweltschutz 2012 bei ganzen 9 % der Gesamtinvestitionen.
Stichwort energetische Sanierungen: Europäisches Ziel ist die Reduzierung der CO2-Emissionen um 20 % bis 2020. Wir wissen, 40 % der Energie und 30 % aller Treibhausgase werden für Heizung und Kühlung von Gebäuden aufgewendet. Daher begrüßen wir natürlich die energetische Gebäudesanierung. Aber wir wissen auch, dass die sehr häufig eingesetzten Styroporplatten leicht brennen, giftige Kleber enthalten und sich letztlich nur als Sondermüll entsorgen lassen. Wir wollen daher vorrangig langlebige und umweltverträgliche Baustoffe einsetzen. Ein anderer Weg wäre, dem Eigentümer das Erreichen der CO2-Energiesparziele zu honorieren. Das haben wir bereits mehrfach vorgeschlagen.
Bei aller Freude über die energetische Sanierung von Gebäuden gehört auch dazu, Naturschutzaspekte zu beachten, beispielsweise Nistmöglichkeiten für wild lebende Tiere in diesen Gebäuden. Klimaschutz und Erhalt der Artenvielfalt müssen also Hand in Hand gehen.
Stichwort Hochwasser: Wir wollen, dass mit den geplanten Mitteln im Hochwasserschutz mindestens jene 7 500 Hektar Retentionsflächen geschaffen werden, die das Ministerium nach 2002 bereits selbst vorgesehen hatte, wobei es bisher allerdings nur zwei der 49 geplanten Maßnahmen wirklich umgesetzt hat. Auch im KirchbachBericht konnten wir lesen: „Hinsichtlich der Gewinnung von Überschwemmungsflächen ist ein schnelleres Vorgehen angezeigt.“
Meine Damen und Herren, die Strukturfonds sind die Chance, beim sächsischen Hochwasserschutz umzusteuern und ihn ökologisch und ökonomisch nachhaltiger zu gestalten.
Stichwort Verkehr: Positiv bewerten wir alle Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität. Wir lehnen es aber ab, dass als Beitrag zur Vermeidung von CO2Emissionen EFRE-Mittel in Binnenhäfen investiert werden. Am Beispiel Hafenausbau Riesa wurde durch meine Kleinen Anfragen deutlich, dass ohne KostenNutzen-Analysen jährlich Millionen in Hafenbecken versenkt werden. Deutlich sinnvoller ist die Förderung multimodaler Güterverkehrszentren. Wir sind für Binnenschifffahrt, aber diese muss den Fluss als Lebensraum respektieren. Flüsse wie die Elbe, die teilweise noch frei fließen, dürfen nicht ausgebaut, begradigt, gestaut oder verbaut werden, gerade auch wegen des Hochwasserschutzes.
Ich komme zum Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds. Sachsen hat sich dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel zu stellen. Wir haben 10 % Schulabbrecher, 5 % Langzeitarbeitslose, und die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer beträgt nur 60 %. Dazu kommen viele Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund, ja sogar 200 000 Analphabeten, die, wie es so – nicht wirklich – schön heißt, alle miteinander „arbeitsmarktfern“ sind.
Nun kann der ESF nicht retten, was in der Bildungs- und Sozialpolitik seit Langem schiefläuft. Es wird an den Symptomen gedoktert, an die Wurzeln geht es nicht. Wer meint, man könne in der Frühförderung von Kindern und Jugendlichen sparen, muss ein Vielfaches an Mitteln in die Qualifizierung der Erwachsenen stecken, weil sie als Fachkräfte fehlen.
Schön, dass der ESF die berufliche Qualifizierung jugendlicher Straftäter fördert. Die Frage bleibt doch aber, warum immer wieder in der Jugendhilfe und in der Prävention gekürzt wird.
Ich bedaure es, dass Flüchtlinge als Zielgruppe im ESF nicht erwähnt werden, obwohl wir die Probleme mit den höheren Aufnahmequoten und den Defiziten bei Personen kennen, die schon lange bei uns leben. Dabei können sich Asylsuchende ohne Zugang zur deutschen Sprache nicht
wirklich integrieren, und viele kommen aus den verschiedensten Gründen nicht in den Genuss der Fördermöglichkeiten des Bundes. Deshalb wollen wir, dass ESF-Mittel für Sprachkurse eingesetzt werden. Das lässt die Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der EU ausdrücklich zu.
Ein letztes Wort zum ESF: Meine Fraktion hält es weder für sinnvoll noch für begründbar, die Förderung von Nachwuchsforschergruppen auf die sogenannten MINTFächer zu begrenzen. Herausforderungen wie der demografische Wandel erfordern eine verstärkte Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften. Das sollte im OP explizit benannt werden, zumal 200 Millionen Euro dafür zur Verfügung stehen.
Leider muss ich auch sagen, dass die Staatsregierung auch manche Chance in der Programmsteuerung bzw.
-verwaltung verpasst.
Erstens. Es hätte die Option gegeben, die Programme als Multifondsprogramme zu führen und damit eine Mittelkombination zu ermöglichen. Die Kommission hat vorgeschlagen, über Ressortgrenzen hinweg alle Fonds, die zur sozioökonomischen Entwicklung einer Region beitragen, mit gemeinsamen Regeln und Abrechnungsmodi unter ein Dach zu bringen.
Das scheint sich mit der Säulenarchitektur unserer Ministerien nicht zu vertragen.
Schade drum! Synergieeffekte wären damit gerade bei der integrierten Stadtentwicklung und im ländlichen Raum erreichbar gewesen. Niedersachsen hat das getan. Warum kann Sachsen das nicht?
Zweitens. Die Staatsregierung bleibt allein am Steuerrad. Das müsste sie nicht. Die Kommission ermutigt die Regionen, Kompetenzen für die Programmplanung und -umsetzung auch abzugeben. Sie kann den Kommunen zum Beispiel einen Teil der Verantwortung für die Prioritätsachse Nachhaltige Stadtentwicklung übertragen. Sie will es nicht. Soziale Integrationsmaßnahmen im ESF werden in Thüringen und in Niedersachsen von sogenannten EU-Büros der Wohlfahrtsverbände übernommen. Sie planen und verwalten die Budgets sogar selbst. Auch in Sachsen gab es derartige Angebote. Leider keine Chance für die Verbände.
Drittens. In nur drei Bereichen, nämlich in der Stadtentwicklung, bei Risikokapitalfonds und im Nachrangdarlehen für KMU, werden die sogenannten Finanzinstrumente genutzt. Das ist insofern unverständlich, weil die Hebelwirkung revolvierender Fonds für private Investitionen inzwischen anerkannt ist. Sie wären auch ein guter Grundstock für die Zeit nach 2020, wenn wir davon ausgehen müssen, dass keine Fördermittel mehr fließen. Man hätte dann weiter Unterstützungsmöglichkeiten.
Der bürokratische Aufwand bei der Abrechnung von Fördermitteln bleibt offenkundig in beträchtlichem
Umfang erhalten. Entlastung scheint es nur durch die Einführung gewisser Pauschalen zu geben. Die Staatsregierung verweist dabei gern auf Brüssel. Fakt ist aber, sie hätte die Sächsische Haushaltsordnung längst mit dem EU-Förderrecht synchronisieren können und müssen.
Die Staatsregierung deutet nunmehr an, sie wolle ein eigenes Regelwerk finden. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Schließlich ein Wort zum Abschluss: Ich denke, wir können froh und dankbar sein, dass wir auch in den kommenden Jahren trotz verbesserter wirtschaftlicher Entwicklung wieder viele europäische Fördermittel bekommen. Seit 1990 sind das mehr als 12 Milliarden Euro allein bei der Strukturfondsförderung, andere Programme gar nicht erst erwähnt. Vergessen wir aber bitte nicht, dass 27 % der Bewohner der EU in Regionen leben, deren Bruttoinlandsprodukt weit unter diesen 75 % Durchschnittswert in der EU liegt.
Lassen Sie uns auch aus Sachsen eine Botschaft der Solidarität senden, wenn es um das Verteilen von Geldern geht. Herr Heidan, außerordentlichen Dank, Ihre Botschaft habe ich vernommen. Sie sehen es offensichtlich auch so. Denken wir daran: Die Europäische Union ist weit mehr als Geld aus Brüssel. Das ist meine persönliche Botschaft und die meiner Fraktion an die nächste Legislaturperiode: Es steht Sachsen bestimmt gut zu Gesicht, endlich wieder einen eigenständigen Europaausschuss zu haben.
Ich danke.
Danke, Herr Präsident! Ist es möglich, dass gleich beide Entschließungsanträge von uns eingebracht werden können?
Vielen Dank. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Neben der in meiner Rede bereits vorgenommen ausdrücklichen Würdigung zum Verfahren bleibe ich Optimistin und möchte der Staatsregierung noch einige Hinweise zur Optimierung auf den Weg geben. Herr Morlok, Sie haben es gerade gesagt, dass Ende April die Programme eingereicht werden. Ich denke, es wäre sehr gut, wenn Sie hier und da noch etwas verändern würden.
Zu dem EFRE-Programm – das ist der Antrag Drucksache 5/14188 – habe ich bereits in meiner Rede einige Hinweise gegeben, unter anderem zum Hochwasserschutz und zur Flächenversiegelung. Ich möchte Sie dringend bitten, den integrierten Mitteleinsatz, diese Multifondsprogramme und den verstärkten Einsatz der Finanzinstrumente, also revolvierende Fonds, zu überprüfen.
Für den Entschließungsantrag, Drucksache 5/14189, zum Programm Europäischer Sozialfonds möchte ich bei aller Anerkennung der Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner und der Verbände daran erinnern, das Sie bei der Erstellung der Förderrichtlinie auch auf deren Know-how setzen.
Das Thema der Übergangsfinanzierung wurde jetzt noch einmal genannt. Gestern Abend war es schon ein Thema. Erfreulich war, dass Frau Ministerin Kurth gesagt hat, dass manche Projekte mit einer Übergangsfinanzierung rechnen können. Das würden wir uns auch in allen anderen davon direkt betroffenen Projekten wünschen.
Meine werten Kolleginnen und Kollegen, seien Sie wie ich optimistisch und stimmen Sie unseren zwei Entschließungsanträgen zu!
Danke.
Lassen Sie sich mal überraschen, Herr Präsident. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Business as usual – der Waldzustandsbericht steht auf der Tagesordnung. Da wir heute nicht über eine Strategie sprechen, wie man den jetzt mehrfach genannten Dauerstress unserer sächsischen Wälder wirklich entscheidend beheben kann, gebe ich meine Hinweise, die ich dem Herrn Staatsminister sehr intensiv zum Lesen anempfehle, zu Protokoll.
Der jährliche Waldzustandsbericht steht auf der Tagesordnung, offenbar Business as usual. Ja, es ist ermüdend, jedes Jahr unverändert festhalten zu müssen: Der sächsische Wald ist im Dauerstress. Sein Gesundheitszustand hat sich seit Jahren auf einem niedrigen Niveau eingependelt. Laut Waldzustandsbericht sind nur ein reichliches Drittel der sächsischen Waldfläche als gesund einzustufen, 46 % werden als schwach geschädigt (Schadstufe 1) und 17 % der Waldfläche als deutlich geschädigt (Schadstufe 2 bis 4) bewertet. Es gibt also keinen Grund zur Entwarnung.
In Sachsen dominieren noch immer meist gleichaltrige, verhältnismäßig artenarme Monokulturen von Nadelbäumen. Auf der Hälfte der rund 200 000 Hektar des Staatswaldes wachsen Fichten außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes. Damit sind wir immer noch weit von naturnahen Wäldern mit entsprechender Artenzusammensetzung entfernt.
Gerade die dominierenden Fichten sind als Flachwurzler viel anfälliger für Trockenheit, Stürme und Schadinsek
tenbefall. Ihre Klimaschutzbilanz fällt zusätzlich im Vergleich zu Laub- und Mischwäldern viel schlechter aus, Im Unterschied zu Nadelwäldern wird in Laubwäldern der Kohlenstoff stärker in den unteren Bodenschichten gespeichert. Der Umbau reiner Nadelwälder hin zu Mischwäldern kann deshalb die Speicherkapazität der Böden für Kohlenstoff verdoppeln und ist als Klimaanpassungsmaßnahme dringend nötig.
Mit 38 bzw. 42 % „deutlichen Schäden“ (Schadstufen 2 bis 4) geht es allerdings ausgerechnet den dringend benötigten Laubbaumarten Buchen und Eichen in Sachsen auch 2013 schlecht. Dafür hauptverantwortlich sind die Einträge von Stickstoffverbindungen. Diese zentrale Erkenntnis ist nicht neu und wird erneut im Jahre 2013 bestätigt: Die Einträge von Ammoniumstickstoff liegen in Sachsen unverändert über der kritischen Belastungsgrenze, und zwar großflächig. Die Stickstoffeinträge haben sich in den letzten zehn Jahren nur wenig verändert, sodass die sogenannten kritischen Belastungsraten (Criti- cal Loads) für eutrophierenden Stickstoff stets überschritten sind.
Die beiden größten Verschmutzer der Luft mit Stickstoffverbindungen sind dabei die Landwirtschaft und der Autoverkehr. Die Landwirtschaft ist mit ihren vor allem aus der Tierproduktion stammenden Ammoniakausgasungen aus Gülle und Stallmist für einen Teil der StickstoffSchadgase verantwortlich. Beim Straßenverkehr trägt vor allem der Schwerlastverkehr zu einer Stickoxidbelastung aus den Auspuffrohren bei.
Meine Damen und Herren! Ich kann es nur jährlich wiederholen: Der sächsische Wald der Zukunft muss der naturnahe, standortgerechte Laub- und Mischwald sein, in dem einheimische Arten wachsen. Wenn die Staatsregierung dieses Ziel mit uns teilen würde, dann müsste sie allerdings beim Waldumbau deutlich entschlossener handeln. Wir brauchen Wälder, die den Ausfall vieler Individuen oder ganzer Arten möglichst gut verkraften und ausgleichen können. Bei der Erhöhung der biologischen Vielfalt geht es auch um die genetische Variabilität innerhalb der Populationen.
Wir GRÜNEN wollen den Waldumbau beschleunigen, das heißt, mehr als aktuell jährlich 1 300 Hektar Nadelmonokulturen zu Mischwäldern entwickeln.
Waldumbau kann aber nur ein Schritt sein, den sächsischen Wald für den Klimawandel fit zu machen. Die neuen, wachsenden Belastungen durch extremere Klimaereignisse erfordern mehr Reaktions- und Anpassungsfähigkeit der Natur. Die erreichen wir nur durch möglichst ungestörte Ökosysteme und natürliche Prozesse. Schaut man in die sächsische „Waldstrategie 2050“, liegt der Teufel aber im Detail: Wie üblich, setzt das SMUL auch hier wieder die Alibi-Zertifizierung „Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“ (PEFC) mit dem wesentlich strengeren Forest Stewardship Council (FSC)-Siegel gleich.
Aus unserer Sicht haben wir damit keine ökologischen Mindeststandards für eine naturnahe Waldwirtschaft. Das
PEFC-Siegel wurde von der Holzindustrie Mitte der 1990er Jahre eingeführt, weil ihr die (auf die Initiative von Umweltverbänden zurückgehende) FSC-Zertifizierung zu ökologisch-anspruchsvoll und zu teuer war. Insofern ist PEFC faktisch als Alibi-Zertifizierung zu betrachten.
Wir fordern, dass mittelfristig 50 % der sächsischen Staatswälder endlich nach den internationalen Kriterien für verantwortungsvolle Waldwirtschaft des Forest Stewardship Council (FSC) bewirtschaftet werden. Nach den anspruchsvollen ökologischen und sozialen Qualitätsstandards wurde bisher allerdings erst 1 % der sächsischen Waldfläche zertifiziert. Das sind circa 5 000 Hektar. Zum Vergleich: Die Hälfte des Staatswaldes im Bundesland Rheinland-Pfalz – immerhin 110 000 Hektar – ist bereits nach dem Standard des FSC zertifiziert.
Aktuell befinden sich die Landeswälder von Hessen und Baden-Württemberg im Zertifizierungsprozess. Die
Wälder der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin sowie zahlreiche Gemeinde- und Privatwälder sind bereits nach den Standards des FSC zertifiziert.
Leitbild der angestrebten Wirtschaftswälder beim FSCSiegel sind naturnahe Waldökosysteme, die sich bezüglich Baumartenzusammensetzung, Vorrat, Dynamik und
Struktur den natürlichen Waldgesellschaften annähern. Mit einem Wechsel zu FSC wären unter anderem folgende Konsequenzen verbunden: jährliche Flächenprüfung, Mitsprache der beteiligten Umweltverbände bei der Zertifizierung, Ausweisung von 5 % unbewirtschafteter Waldfläche als Referenzbereiche, mindestens zehn tote Bäume pro Hektar belassen, nur natürlicherweise im Gebiet vorkommende Baumarten, also keine Douglasien oder Roteichen.
Die geplante Steigerung des Holzeinschlags im Staatswald von derzeit circa einer Million Kubikmeter pro Jahr auf 1,4 Millionen Kubikmeter sehen wir kritisch.
Aktuell zeigt sich immer mehr, dass die sächsische Forstwirtschaft voll auf Rationalisierung setzt – mit immer größeren Maschinen, mit immer größeren Revieren und offenbar auch wieder mit mehr Kahlschlägen.
Die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt gibt als Ziel aus, mindestens 5 % der Wälder aus Naturschutzgründen aus der Bewirtschaftung herauszunehmen. Von solch einem ersten Schritt sind wir noch weit entfernt. Das bedeutet konkret: Naturschutz und Erhalt der Biodiversität müssen im sächsischen Wald eine viel größere Rolle als bisher spielen. Wenn wir das Ökosystem Wald auch in Zeiten des Klimawandels erhalten wollen – und das wird schwer genug –, dann müssten wir der Regenerationsfähigkeit und Stabilität des Waldes wesentlich mehr Raum einräumen.
Aber auch hier zeigt sich wieder das eingeschränkte Naturschutzverständnis der sächsischen Forstpolitik. Prozessschutz wird in der „Waldstrategie 2050" nur auf wenige große Schutzgebiete sowie die verschwindend
geringen Naturwaldzellen begrenzt. Wichtig wäre aber ein klares Prozentziel, wie viel Totalreservatsschutz garantiert werden soll. Ebenso fehlen Zielvorgaben für das „zu erarbeitende Konzept Altholzinseln und Totholz“. Es gibt auch keine Aussagen zu sonstigen Biotopen, die für die biologische Vielfalt in Wäldern wichtig sind (Gewässer, Waldwiesen, Moore usw.).
Wir GRÜNEN wollen den Anteil der Waldflächen, in denen natürliche Prozesse ungestört ablaufen können, mittelfristig, im Staatswald auf 10 % erhöhen.
Meine Damen und Herren! Es wäre an der Zeit, dieses jährliche Vorstellungsritual auszusetzen und als Staatsregierung endlich deutlich die Verursacher der Waldschäden zu benennen. Nach einer solchen Analyse wäre es höchste Zeit für eine nachhaltigkeitsorientierte Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik. Sie sind am Zuge, den Begriff der Nachhaltigkeit des Oberberghauptmanns Hanns Carl von Carlowitz nicht nur als sächsische Erfindung zu vereinnahmen, sondern endlich mit Leben zu füllen. Sollten Sie Anregungen benötigen: Auf der Webseite der Landtagsfraktion der GRÜNEN finden Sie sowohl mit dem „SACHSENTAKT 21“ als auch mit unserer Biodiversitätsstrategie Sachsen jede Menge an konkreten Maßnahmenvorschlägen. Eine ernsthafte Beschäftigung mit beiden Konzepten wäre mehr als nötig in Sachsen. Ich befürchte allerdings, dass dies mit dieser CDU/FDPKoalition in Sachsen, die auf Straßenneubau und Massentierhaltung setzt, wohl nur Wunschdenken bleibt.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Alle wollen alt werden, niemand will alt sein.
Obwohl sich alles ständig im Wandel befindet, ist eines sicher: Wir alle werden älter, da herrscht Gerechtigkeit im Leben.
Aktuell liegt die Zahl der über 65-Jährigen in Sachsen bei 25 %, im Jahr 2030 wird jeder zehnte Einwohner in Sachsen über 80 Jahre alt sein. Das sind im Grunde genommen positive Nachrichten. Dennoch werden sie gravierende Folgen haben, denn nicht alle bleiben fit, gesund, leistungsfähig und unabhängig. Die eigene Wohnung steht unter dem besonderen Schutz unserer Rechtsordnung. Sie bietet uns den geschützten Raum zur freien Persönlichkeitsentfaltung. Deswegen sollen und wollen auch ältere Menschen so lange wie möglich unabhängig und selbstbestimmt leben.
Diese Fakten sind für die sächsischen Städte und Gemeinden eine große soziale, politische und ökonomische Herausforderung, die sie keineswegs allein bewältigen können. Leider ist diese Botschaft noch nicht ausreichend bei der Staatsregierung angekommen;
denn das lässt sich daraus schließen, dass nicht einmal ausreichend Kenntnis über die konkrete Datenlage zu dieser Bevölkerungsgruppe existiert. Ich zitiere aus der Empfehlung des Landespflegeausschusses „Sächsisches Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung“: „Während über die demografische Entwicklung der Gesamtbevölkerung viel debattiert wird, existieren über die Lebenslage älterer Menschen mit Behinderungen nur wenige empirische Studien.“
Herr Staatsminister Ulbig, woraus Sie anlässlich Ihrer Pressekonferenz zum „Wohnen 2020“ in der vergangenen Woche geschlussfolgert haben, dass wir ausreichend preiswerten Wohnraum zur Verfügung haben, bleibt Ihr Geheimnis. Völlig korrekt ist allerdings Ihre Erkenntnis, dass die Anzahl alten- und behindertengerechten Wohnraums im Freistaat zu gering ist. Wie sich daran allerdings trotz des verbalen Willens grundlegend etwas ändern soll, müssen Sie uns nachher noch erklären.
Wenn wir uns die Förderprogramme ein wenig genauer anschauen, dann stellen wir sehr schnell fest, dass sowohl bei dem mehrfach genannten Bundesprogramm „Altersgerecht umbauen“ als auch bei dem sächsischen Programm „Mehrgenerationenwohnen“ nur Darlehen ausgereicht werden. Es werden technische, wirtschaftliche Beratung und Betreuung zum Bauen gegeben und es wird ein Zuschuss gewährt. Das sächsische Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen 2014“ unterstützt zwar auch kleinere Investitionen zum Abbau von Barrieren im Kultur-, Freizeit, Bildungs- und Gesundheitsbereich, aber Wohnraum ist davon ausgeschlossen.
Wir wissen aber auch, dass Darlehen in Sachsen unterdurchschnittlich genutzt werden. Das liegt einerseits an der finanziellen Situation vieler Hausbesitzer oder Wohnungsgenossenschaften, andererseits sind die Programme oft nicht passgerecht. Wer tatsächlich etwas verändern will und ein relevantes Angebot zur Barrierefreiheit und zum generationsübergreifenden Umbau machen will, der kommt unserer Meinung nach an den Zuschussprogrammen nicht vorbei.
Dass sich die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zum Antrag auf eine Pressemitteilung der Bundesbauministerin bezieht und darauf verlässt, dass irgendetwas in Planung sei – Herr Fritzsche, Ihnen reicht das offensichtlich auch –, klingt für mich eher als ein Stehlen aus der eigenen Verantwortung.
Altersgerechtes und barrierearmes Wohnen ist menschengerechtes Wohnen. Es profitieren nicht nur alte und hochbetagte Bewohner davon, sondern auch Rollstuhlfahrer oder anderweitig in ihrer Bewegung eingeschränkte Menschen gewinnen an Lebensqualität. Die Prognosen haben wir gehört. Was wir brauchen, ist vorausschauendes Handeln statt selbstzufriedenen Zuschauens. Wir werden dem Antrag zustimmen.
Danke.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zeitgleich passieren auf dieser Erde wichtige Dinge neben den Entscheidungen in diesem Hohen Haus, nämlich: Seit Montag verhandeln die USA und die EU wieder über ein Freihandelsabkommen. Hinter verschlossenen Türen wird in vierter Runde verhandelt. Dank der Medien und der grünen Europafraktion ist das Verhandlungsmandat öffentlich geworden. Ein guter Grund, das Thema in dieses Haus zu tragen.
Ich verrate Ihnen kein Geheimnis – ich bin eine überzeugte Europäerin –, aber ich habe gelernt, dass es gut und richtig ist, der Kommission aus allen Richtungen frühzeitig auf die Finger zu schauen; und die immer größer werdende Öffentlichkeit hat das auch erkannt.
Wie steht die Staatsregierung zu diesem Abkommen? Sachsen hat sich bei einem Entschließungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im Bundesrat enthalten. Minister
Martens begründet die Enthaltung damit, dass Sachsen den Verhandlungsgegenstand nicht einschränken wollte. Die schwammige Antwort heißt im Klartext: Die Staatsregierung enthält sich bei unserer Forderung, dass auf Soziales, Umwelt, Lebensmittel, Gesundheit und Datenschutzstandards sowie Verbraucherrechte besonderes Augenmerk gelenkt werden muss. Sie enthält sich, wenn es um das Vorsorgeprinzip geht. Sie enthält sich, wenn besondere Regeln für den Agrarsektor gefordert werden, vor allem bei Produkten, die in der EU gekennzeichnet werden müssen. Sie enthält sich bei Forderungen nach einer Veröffentlichung des Verhandlungsmandats und transparenter Verhandlungsführung.
Zugestimmt hat der Freistaat im Bundesrat, dass kulturelle Dienstleistungen ausgenommen werden, weil sie nicht nur Wirtschaftsgüter seien. Das empfinden wir alles in allem als eine schwache Performance.
Wir hoffen, mit diesem Antrag zu einem Umdenken beizutragen; nötig scheint es zu sein. Selbst die Bundesregierung wagt inzwischen Bedenken zuzugeben, und das nicht nur in der Stellungnahme, die sie über den Bundesrat in Europa abgegeben hat. Ein internes Dokument der Umweltministerin zitiert Befürchtungen zum Verkauf nicht gekennzeichneter Genpflanzen oder zur Behandlung von Tieren mit Wachstumshormonen. Da sind wichtige europäische Standards in Gefahr.
Befürworter des Abkommens versprechen steigendes Wachstum, sinkende Kosten, Zollabbau und einen Aufschwung des Handels auf beiden Kontinenten. 400 000 Arbeitsplätze in der EU – wer könnte dagegen etwas einzuwenden haben? Bertelsmann-Stiftung und InfoInstitut kalkulieren 110 000 bis 180 000 neue Jobs in Deutschland, bezogen auf 15 Jahre. Das sind 12 000 Arbeitsplätze pro Jahr. Das wäre nicht einmal ein halbes Prozent der Beschäftigungsquote in Deutschland. Da spielt das Wetter eine größere Rolle für die Beschäftigungsquote.
Abgesehen davon wird das Abkommen die Sternstunde der Lobbyisten. Ein Vorgeschmack gefällig? Eine Europaabgeordnete schilderte im ARD-Magazin „Monitor“, dass sie schon jetzt von Kommissionsmitarbeitern gebeten wird: Bitte lehnt das Gesetz zum Klonen nicht ab, sonst brechen die Amerikaner die Verhandlungen ab. Die Lobbyisten müssen zukünftig vor jeder Gesetzesinitiative gefragt werden, welche Auswirkungen diese auf den transatlantischen Handel hat. Da könnten wir eigentlich alle nach Hause gehen. Politik machen die Konzernchefs selbst, wenn das Abkommen in Kraft tritt.
Das Verhandlungsverfahren verletzt grundlegende demokratische Regelungen. Warum wollte die Kommission ein geheimes Verhandlungsmandat? Das nützt den 600 Stakeholdern aus der Wirtschaft, die jetzt mitverhandeln, denn sie kennen es. Parlamentarier sollen eher wie Kinder vor Weihnachten vor der Tür bleiben. Stellen Sie sich so ein
demokratisch legitimiertes politisches Handeln vor? Ich mir nicht.
Das Freihandelsabkommen ist so brisant, dass es vor allem die sogenannten nichttarifären Handelskosten senken soll. Wertvolle europäische Errungenschaften in den Bereichen Arbeit, Umwelt, Landwirtschaft, Rechts-, Daten- oder Verbraucherschutz werden im Handstreich zu Hindernissen des Freihandels. Sie sollen nur noch Verhandlungsmasse sein, um Interessen in anderen Bereichen durchsetzen zu können. Das kann nicht sein.
Was bedeutet es nun konkret, wenn europäische Standards nichts mehr gelten? In der EU ist es zum Beispiel Aufgabe der Industrie nachzuweisen, ob ein chemischer Stoff unschädlich ist. In den USA liegt die Beweislast beim Staat. Ganze fünf Chemikalien sind derzeit dort verboten. Asbest, dessen Einsatz in der EU seit Jahren streng untersagt ist, gehört nicht dazu. Die amerikanische Agrarlobby droht das Freihandelsabkommen platzen zu lassen, wenn Europa seine Märkte nicht für US-Agrarprodukte öffnet. Für die europäische Landwirtschaft wäre das das Ende der bisher noch sehr vielfältigen Agrarstruktur.
In Europa, um es Ihnen zu veranschaulichen, arbeiten derzeit 13 Millionen Bauern. Die Amerikaner haben bei vergleichbaren Flächengrößen aber nur noch 750 000 Farmer. Das Freihandelsabkommen bringt uns Fracking durch die Hintertür. Als prominenter Gegner hat sich – erstaunlicherweise – jüngst Exxon-Chef Rex Tillerson geoutet. Sein Konzern frackt so gern wie kaum ein anderer. Sein eigenes beschauliches Anwesen bei Dallas möchte der Manager allerdings verschont wissen. Er klagt gegen das Fracking vor der eigenen Haustür.
Damit sind wir beim Investitionsschutzabkommen. Außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsverfahren – das klingt erst einmal unspannend, ist aber Sprengstoff, weil die Konzerne auf Entschädigung klagen können, wenn ihnen staatliche Auflagen für Verbraucher-, Umwelt- oder Gesundheitsschutz den Unternehmensgewinn zu schmälern drohen.
Seit den Neunzigerjahren sind bilaterale Investitionsabkommen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern sehr en vogue. Allein die Bundesrepublik ist Partner in 131 Verträgen mit Ländern von A wie Afghanistan bis Z wie Zentralafrikanische Republik – das können Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums nachlesen. Das einst gute völkerrechtliche Instrument hat sich zu einer lukrativen Einnahmequelle für Unternehmen und ihre hoch bezahlten Anwaltskanzleien entwickelt. Während 1989 ein einziges Verfahren anhängig war, wurden 2012 über 500 Investorenschutzklagen eingereicht.
Ein prominentes Beispiel ist die Klage von Vattenfall. Der Konzern reichte Mitte 2012 seine Schiedsgerichtsklage
gegen Deutschland ein und verlangt 3,7 Milliarden Euro Entschädigung, weil zwei Atomkraftwerke vorzeitig vom Netz mussten. Rechtsgrundlage ist ein internationales Investitionsschutzabkommen, das Investoren das Recht gibt, vor ad hoc eingesetzten internationalen Schiedsgerichten gegen staatliche Maßnahmen zu klagen. Das Urteil Vattenfall gegen Bundesrepublik wird 2016 erwartet und soll ohne Revision gültig sein. Im Übrigen wird darüber auch nicht öffentlich verhandelt. Auch wenn der EU-Handelskommissar als Folge der anwachsenden Proteste die Frage des Investorenschutzes zunächst aus den Verhandlungen ausklammert und drei Monate für Konsultationen einräumt, ist die Kuh noch lange nicht vom Eis.
Es liegt auch in der Verantwortung der sächsischen Landesregierung zu handeln.
Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, die Verhandlungen über den Bundesrat zu stoppen und, falls sich die Freihandelszone als sinnvolles Instrument erweisen sollte, mit Rücksicht auf die in unserem Antrag genannten Forderungen neu zu starten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit; danke.
Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer schön, dass wir eigentlich schon vorher ahnen, mit welchen fadenscheinigen Argumenten Sie unsere Anträge abbügeln. Sie wollen nicht wahrhaben, dass es das gesellschaftliche Bündnis gegen die intransparenten Verhandlungen – – Wir haben es gehört, das Mandat war bisher überhaupt nicht bekannt, auch nicht bei den Mitgliedern des Europaparlamentes. Dieses Bündnis wird größer. Erst war es Attac, die GRÜNEN. Die CSU meldet sich zu Wort, Forscher aus den Universitäten, die Gewerkschaften. Heute gibt es in Brüssel eine Demo, und, Herr Dr. Martens, mir reichen die Ergebnisse zum Abnicken einfach nicht. Ich möchte, dass die Mitgliedsstaaten und die Parlamentarier vorher mitbestimmen!
In mindestens sechs Landtagen wurden solche Beschlüsse unter Mitwirkung von CDU und SPD gefasst. Ich habe gerade gelesen – Frau Friedel, hören Sie zu, vielleicht überdenken Sie Ihre Entscheidung noch einmal –: Die IG Metall fordert Abbruch, der DGB fordert Aussetzung und Neustart.
Ich bitte Sie auch ganz herzlich, sich noch einmal die Prognosen anzusehen. Das ist ähnlich wie beim Wetter. Die Unterschiede sind sehr groß. Wir haben Bertelsmann und Ifo genannt, das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, als neuere Zahl von 0,3 Prozentpunkten mehr Wachstum. Also hier ist offensichtlich sehr viel Spielraum. Es wäre empfehlenswert, sich einmal die Erfahrungen aus 20 Jahren NAFTA anzusehen, das Abkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko. Da ist viel versprochen und wenig gehalten worden. Auch die Verhandlungen zum Abkommen mit Kanada und der EU sind weiter. Aber auch da regen sich wesentlich mehr Menschen aus der Öffentlichkeit.
Ein letztes Zitat. Erst hieß es vom Handelskommissar De Gucht, die Amerikaner werden nie Hormonfleisch nach Europa exportieren. Jetzt meldet sich der USLandwirtschaftsminister Tom Vilsack zu Wort und sagt, es ist unwahrscheinlich, dass es ein Handelsabkommen mit der EU geben wird, wenn wir nicht ernsthaft und umfassend über die Landwirtschaft verhandeln, und präzisiert, Rindfleisch und Technologie müssen auf den Verhandlungstisch.
Nehmen Sie es nicht so einfach hin, sondern mischen Sie sich mit ein! Es wird sich lohnen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nicht nur in Sachsen, sondern in der ganzen Europäischen Union.
Danke.
Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch meine Fraktion ist überzeugt: Auf Hochwasserereignisse muss schnell und umfassend reagiert werden, steht doch hinter jedem Schadensfall ein persönliches Schicksal. Ein noch größeres Augenmerk verdienen jedoch Vorsorgemaßnahmen, die derartige Ereignisse verhindern oder minimieren. Dieses Ziel suchen wir allerdings in den vorgelegten verschiedenen Gesetzesänderungen vergeblich. Frau
Windisch, ich bitte um Beachtung.
Keine geeigneten Instrumente zur beschleunigten Schaffung von Retentionsflächen als Vorsorge trotz zweifacher Anmahnung durch die Kirchbach-Kommission! Dass Sie, werte Koalition, nicht auf Vorschläge der Opposition eingehen, wissen wir ja. Aber dass Sie auch die Kirchbach-Berichte weniger ernst nehmen, darf schon verwundern. Keine Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechtes, keine zwingende strategische Umweltprüfung bei der Überarbeitung der Hochwasserschutzkonzepte, keine rechtzeitige FFH-Verträglichkeitsprüfung mit der Pflicht zur frühzeitigen Verbändebeteiligung, kaum Variantenuntersuchungen – dabei sind all das die geeigneten Instrumentarien, mit denen man Hochwasserereignisse zumindest minimieren könnte. Dann muss man auch nicht beschleunigt wiederaufbauen, werte Kolleginnen und Kollegen.
Im Zusammenhang mit den auch 2013 wiederum entstandenen Schäden wurde öffentlich beklagt – allerdings nicht nachgewiesen –, dass Verbände und Bürger(innen) das Entstehen von Schutzanlagen ver- oder behindert hätten. Kollege Hauschild, über Ihre Beispiele können wir uns gern im Detail unterhalten. Ich habe leider nicht so viel Redezeit.
Mit einem Strategiewechsel hin zu den genannten Verträglichkeitsprüfungen würden nachträgliche Verzögerungen ausgeschlossen und damit das Gesamtverfahren beschleunigt. Planerische Konflikte, zum Beispiel mit Naturschutzrecht, entstehen, weil Hochwasserschutzmaßnahmen fast ausschließlich hydrologische Zielstellungen verfolgen. Damit werden die Schutzgüter in den Flussauen nicht frühzeitig beachtet und Verzögerungen sind vorprogrammiert.
Unsere Vorschläge erhöhen die Rechtssicherheit und reduzieren Planungskonflikte. Diese Chance wurde vergeben. Bei der kommunalen Verwaltung anzusetzen wäre richtig. Die besonders kompetenten staatlichen Umweltfachämter in den ehemaligen Regierungspräsidien wurden in der von uns stark kritisierten Verwaltungsreform leider aufgelöst, was in der Folge Planungsunsicherheiten nahezu provoziert.
Aus einem weiteren Grund wird meine Fraktion das vorliegende Artikelgesetz ablehnen: Das betrifft die Änderung des Denkmalschutzgesetzes; es ist schon mehrfach angesprochen worden. Wir befürchten, dass durch die Hintertür eine Kategorisierung von Kulturdenkmälern eingeführt wird: in solche, die für das kulturelle Erbe von Bedeutung sind, und andere. Ich habe schon zur Anhörung gefragt: Wer wägt ab, und unter welchen Kriterien? Entweder hat ein Objekt den Status eines Kulturdenkmales und ist daher von kultureller Bedeutung für das kulturelle Erbe, oder es hat es nicht; dann ist es auch kein Kulturdenkmal. Alle zur Verfügung stehenden fachlichen Instrumente und Begriffe können nicht herhalten, um diese Irritation zu beseitigen.
Natürlich wird bisher und in Zukunft abgewogen werden müssen, wenn es bei Hochwasser um den Schutz von Leben und die Erhaltung eines Denkmals geht – aber warum plötzlich in zwei verschiedenen Kategorien? Diese Frage konnte niemand beantworten. Ich habe eher den Eindruck: Entweder soll zusätzlich Verwirrung gestiftet oder der Abwägungsprozess ausgehebelt werden. Das können wir nicht mittragen und lehnen daher den vorgelegten Gesetzentwurf ab.
Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Windisch, erinnern Sie sich an die Stellungnahme des Sächsischen Städte- und Gemeindetages als Vertreter zahlreicher Gemeinden und Kommunen zum Thema Vorkaufsrecht?
Kollegin Windisch, wie erklären Sie sich denn, dass der SSG immer wieder sagt, die Abschaffung der Vorkaufsrechte in den verschiedenen Gesetzen sei falsch und werde nicht von unseren Kommunen befürwortet?
Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind also wieder beim Thema Aufhebung eines weiteren kommunalen Rechtes.
Und das bezeichnen Sie als Deregulierung. Angeblich nehmen die Kommunen dieses Vorkaufsrecht – das haben wir mehrfach gehört – ohnehin nicht in Anspruch. Das ist und bleibt eine magere Begründung, da der Sinn eines Instrumentes kaum nach der Häufigkeit seiner Nutzung beurteilt werden kann.
Kollege Breitenbuch, ich würde Sie bitten, lesen Sie noch einmal die schriftliche Stellungnahme des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Sie nehmen den Kommunen – er hört nicht zu – ein wichtiges Gestaltungsinstrument, um die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu gewährleisten und die Waldstruktur zu verbessern.
Herr Günther, das folgt dem Gemeinwohlprinzip und nicht dem Eigennutz.
Die zur Rechtfertigung der Abschaffung angeführten Gründe überzeugen uns nicht. Wenn die Kommunen das Vorkaufsrecht nicht ausüben – wir haben es mehrfach gehört –, sind dafür finanzielle Gründe ausschlaggebend. Aber, und auch das haben wir gehört, es versetzt sie in die Lage, überhaupt vom vorgesehenen Eigentümerwechsel zu erfahren und in der Folge genau abwägen zu können.
In der Stellungnahme des SSG wird klargestellt, dass die Aufhebung dieses Rechtes auch aus Sicht der Notare keinerlei Erleichterung bringt und andere Möglichkeiten des Erwerbs zudem mit einem deutlich höheren Arbeitsaufwand verbunden sind. Deregulierung, Vereinfachung? Klientelpolitik wäre die korrektere Bezeichnung.
Es gab in der Vergangenheit viele Situationen, bei denen Gemeinden in Kenntnis des Vorkaufsrechtes konkrete Ankaufgespräche geführt und auch realisiert haben. Gerade bei Splitterflächen ist das sehr wichtig, auch bei Insellage und Gewährleistung von Wegerecht. Wir haben das alles schon gehört.
Ein weiterer Aspekt ist von Belang. Wollen sächsische Gemeinden ein Grundstück für die kommunale Weiter
entwicklung erwerben, haben sie im Falle eines geltenden kommunalen Vorkaufsrechts den Verkehrswert des Grundstückes zu zahlen. Entfällt dies jedoch, dann werden bei einem Freihandverkauf ganz andere Summen fällig. Der kommunale Vertreter sprach in der Anhörung von astronomischen Preisen.
Auch da wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass das nicht nur die Kommunen betrifft, sondern auch den Sachsenforst, dem auch Gestaltungsspielraum und Handlungsoptionen genommen werden. Wie bereits beim Wasser- und Naturschutzgesetz bekannt, begründen Sie den Vorstoß mit den inflationär genutzten Textbausteinen Entbürokratisierung und Minimierung des Verwaltungsaufwandes.
Ja, gern.
Herr Kollege Breitenbuch, lesen Sie noch einmal nach. Ich habe davon gesprochen, dass Gespräche geführt wurden und Ankäufe erfolgt sind. In einem weiteren Aspekt beziehe ich mich auf die Aussagen des kommunalen Vertreters zur Anhörung. Er hat eindeutig gesagt, dass bei Existenz des kommunalen Vorkaufsrechts beim Verkauf der Verkehrswert gilt. Müssen sie andere Formen des Erwerbes wählen, wenn das Recht nicht existiert, dann geht es um astronomische Summen. Das habe ich nur wiedergegeben.
Wir waren bei der Entbürokratisierung und Minimierung des Verwaltungsaufwandes stehen geblieben. Das haben die Koalitionäre auch angewandt, als es um das Baum-abGesetz ging. Wer sich heute bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Stadtverwaltungen umhört, weiß, dass die Auswirkungen gravierend sind. Anzeigen wegen Verstößen müssen mit hohem Verwaltungsaufwand bearbeitet werden. Gern zitiere ich abschließend noch einmal aus der Stellungnahme des SSG: „Aus Sicht der Städte beansprucht die Überprüfung des Vorkaufsrechtes
einen durchschnittlichen Zeitaufwand von 30 bis 40 Minuten. Den nehmen die Städte gern auf sich. Sie müssen ohnehin Vorkaufsrechte prüfen, zum Beispiel auch das bauliche Vorkaufsrecht. Insofern hält sich der zusätzliche Aufwand in Bezug auf das Waldgesetz aus Sicht der Kommunen in klaren Grenzen.“ Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung verweigern. – Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mir durchaus bewusst, dass ich mir keine Freunde mache, zu einem Antrag der Sammeldrucksache zu später Stunde reden zu wollen. Aber das ist weder Inhalt noch Auftrag meines Mandates.
Ich möchte der Koalition eine Chance geben, ihr Abstimmungsverhalten im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zu korrigieren und, falls das nicht der Fall ist, es öffentlich und wahrnehmbar zu begründen.
Für die steigenden Müllgebühren in den Landkreisen Görlitz und Bautzen ist die von einer Bürgerinitiative und uns immer kritisierte überdimensionale Planung und
Genehmigung der Müllverbrennungsanlage Lauta verantwortlich. Der damalige Umweltminister Vaatz hat nachweislich Einfluss genommen und gejubelt, ich zitiere wörtlich: „Bemerkenswert ist ebenfalls die Risikoverteilung zwischen dem Abfallverband RAVON und dem Betreiber der TA Lauta!“
Nur kam alles ganz anders. Fachliche Einwände und der Bürgerentscheid wurden ignoriert. Grundlagen bildeten überhöhte Abfallmengenprognosen und ein beispielloser Knebelvertrag zulasten der öffentlichen Hand. Leider gilt aber wohl auch hier: Verträge sind einzuhalten.