Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Fraktion DIE LINKE das Rad der Naturschutzgesetzgebung zurückdrehen und eine alte Regelung des SächsNatSchG erneut in Kraft setzen. Mit dem am 19. Oktober 2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes hat der Sächsische Landtag deutliche Verfahrenserleichterungen für die Bürger im Bereich des Baumschutzes beschlossen.
In Kleingartenanlagen und auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken können bestimmte schnellwüchsige Baumarten sowie Bäume bis zu einem Stammumfang von einem Meter gefällt werden, ohne dass der Grundstückseigentümer hierzu eine Genehmigung der Gemeinde braucht. Für alle anderen darüber hinausgehenden Fälle gelten die kommunalen Baumschutzsatzungen fort.
Soweit danach Fällanträge notwendig sind, muss die Behörde jetzt allerdings hierüber innerhalb von drei Wochen entscheiden. Das Verfahren ist jetzt kostenfrei. Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen können wie bisher angeordnet werden. Die Belange des Artenschutzes sind weiterhin zu beachten, zum Beispiel das Fällverbot in der Vegetationsperiode sowie der Schutz bestimmter Biotope und Arten.
Die Reaktionen der Öffentlichkeit auf diese Regelung waren erwartungsgemäß ambivalent, hielten sich aber in etwa die Waage: Während einerseits der Wegfall bürokratischer Bevormundung und die Stärkung der Eigentumsrechte begrüßt wurden, gab es ebenso kritische Stimmen, die ein übermäßiges Abholzen befürchten. Tatsächlich wurde seitdem nur in einigen wenigen Fällen über das Ortsbild verunstaltete Fällaktionen berichtet.
Vielmehr äußerten sich zahlreiche Bürger sehr erleichtert, insbesondere in Gemeinden, die die Baumschutzvorschriften sehr streng handhabten. Die Hürde, neue Bäume zu pflanzen, sei nun nicht mehr so hoch.
So habe ich derzeit gute Gründe zu der Annahme, dass die Bürger sehr wohl verantwortungsvoll mit der neu gestalteten Freiheit umgehen und ihr Wohnumfeld bewusst gestalten. Ich sehe deshalb keinen Grund, die gerade in Kraft getretene Neuregelung zum Baumschutz wieder zurückzunehmen.
Die LINKEN haben, ihrer Gesetzesbegründung nach zu urteilen, ebenfalls wenig Argumente. Sie behaupten, dass die Kostenfreiheit des Verwaltungsverfahrens gegen Bestimmungen des Verfassungsrechtes verstößt.
Die LINKEN verweisen hierzu auf Artikel 78 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung. Zweifellos eine wichtige verfassungsrechtliche Bestimmung, in der es darum geht, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf und dass Ausnahmegerichte unzulässig sind – wichtige Prinzipien des modernen demokratischen Rechtsstaats, die DIE LINKE hier überraschenderweise betont. Nur steht der Artikel in keinem Zusammenhang zum Baumschutzgesetz. Teile des Parlamentes scheinen wohl die einschlägigen Bestimmungen der Verfassung nicht so genau zu kennen und zitieren obendrein falsch aus Gutachten.
Entscheidender ist Artikel 87 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung. Danach sorgt der Freistaat dafür, dass die kommunalen Träger der Selbstverwaltung ihre Aufgaben auch in finanzieller Hinsicht erfüllen können. An dieser Vorschrift haben die Regierungsfraktionen die Neuregelung des Sächsischen Naturschutzgesetzes gemessen.
Zu diesem, jetzt neu geltenden § 22 Abs. 3a des Sächsischen Naturschutzgesetzes wurden in der Tat verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Kostenfreiheit des Genehmigungsverfahrens geäußert. Allerdings teilen die Mehrheiten des mitberatenden Innen- und des federführenden Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses diese Bedenken nicht.
Im Kern ging es um die Frage, ob die Kostenfreistellung ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungshoheit ist, weil hierdurch möglicherweise die Finanzhoheit der Gemeinden in verfassungswidriger Weise beschnitten wurde.
Unserer Einschätzung nach geht es hier lediglich um einen marginalen Teil gemeindlicher Einnahmen, der die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen nicht so beeinträchtigt, dass dies verfassungsrechtlich relevant wäre.
Unsere Rechtsauffassung wird durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt. Danach ist die Finanzhoheit der Gemeinden dann noch nicht betroffen, wenn ihnen einzelne Einnahmen entzogen werden.
Hinzu kommt, dass künftig aufgrund der Neuregelung weniger Verwaltungsverfahren notwendig sein werden. Das führt eher zu einer Entlastung als zu einer Belastung. Von einer Beeinträchtigung der finanziellen Handlungsfreiheit kann somit keine Rede sein.
Die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken betreffen zudem nur einen Punkt der Neuregelung. Das rechtfertigt nicht die Rücknahme der mit dem Vereinfachungsgesetz getroffenen Neuregelung insgesamt. Die Begründung dafür bleibt DIE LINKE schuldig.
Auch mir liegt die Entwicklung des Baumbestandes in den Kommunen sehr am Herzen: wegen der Artenvielfalt, wegen der ökologischen Leistungen für das Stadtklima und auch wegen des Stadt- und Landschaftsbildes. Daher werden wir den Baumbestand weiterhin beobachten. Die neue Regelung ist erst ein halbes Jahr in Kraft. Das halte
Bis jetzt bin ich davon überzeugt, dass die Vorteile eines umfangreichen Baumbestandes auch den Bürgerinnen und Bürgern bewusst sind und diese ein grünes Wohnumfeld auch künftig bevorzugen werden.
Auch hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die CDU-Fraktion. Danach folgen FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Sachsen ist ein Land mit einem reichen kulturellen Erbe. Sachsen gehört seit Jahrhunderten zu den herausragenden Industriezentren auf deutschem Boden. Namentlich der sächsische Erzbergbau hat wesentliche innovative wirtschaftliche, ich möchte aber auch sagen kulturelle und soziale Impulse entwickelt, die bis in die Moderne kräftig ausstrahlen. Zu nennen sind nicht zuletzt zahlreiche bedeutende technische und industrielle Entwicklungen, die hier bei uns ihren Ursprung haben. Ich möchte dies am Beispiel des Motoren- und Fahrzeugbaus deutlich machen, der bekanntlich in Sachsen und insbesondere im Erzgebirge seine Wiege hat.
Im Ganzen betrachtet, meine Damen und Herren, ist Sachsens Kultur in besonderer Weise von der wirtschaftlichen und industriellen Entwicklung geprägt. Zahlreiche Industriedenkmale, die aus Industriestandorten, Fabrikanlagen und technologischen Errungenschaften hervorgegangen sind, legen Zeugnis über unsere Geschichte ab. Sie belegen aber vor allem eindrucksvoll, dass Sachsen in der Tat das Attribut „Land der Ingenieure“ mit Recht verdient hat.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, all den Persönlichkeiten, Institutionen, Vereinen und Verbänden, die sich im Großen und im Kleinen weithin ehrenamtlich in den Dienst der Industriedenkmalpflege bei uns im Land stellen, von ganzem Herzen zu danken.
Ich darf Ihnen sagen, meine Damen und Herren, sie leisten unendlich Gutes, und sie tun im besten Sinne Ehrenamt im höchsten Gemeinwohlinteresse.
Ein Beispiel: Das Industriemuseum Chemnitz enthält eine umfangreiche Sammlung aus der sächsischen Industriegeschichte. Die Exponate der Dauerausstellung sollen die technische Entwicklung sowie Zusammenhänge mit der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte unseres Landes, der Region Chemnitz, des Erzgebirges und des Vogtlands vermitteln. Die Ausstellung zeigt zahlreiche Exponate aus den Bereichen Maschinenbau/Werkzeugmaschinenbau, Fahrzeugbau – Wanderer, Horch, Trabant und andere –, Flugmotorenbau, Bahnwesen – ich nenne die Firma Hartmann – oder auch Textilindustrie. Der Besucher findet hier in Chemnitz einen Schatz aus historischen, zeitgeschichtlichen und kulturellen Belegen, die für die ganze Region beispielhaft sind.
Nichts anderes gilt zum Beispiel für das Besucherbergwerk und Mineralogische Museum Zinngrube Ehrenfriedersdorf, das Westsächsische Textilmuseum in Crimmitschau oder auch die Energiefabrik Knappenrode.
Hervorzuheben sind des Weiteren zahlreiche Erzeugnisse aus der Montanregion Erzgebirge, die eine in über 800 Jahren gewachsene Industriekulturlandschaft in der Grenzregion zwischen Sachsen und Nordböhmen darstellt. Sie ist geprägt von einer Vielzahl historisch weitgehend original erhaltener technischer Denkmale und von zahlreichen mit dem Bergbau in Verbindung stehenden Objekten. Die Identität und Authentizität der modernen Kulturlandschaft des Erzgebirges beiderseits der deutschtschechischen Grenze sind weltweit weithin ohne Beispiel.
Meine Damen und Herren, um der industriellen Geschichte und der damit verbundenen Tradition unseres Landes gerecht zu werden, versteht es sich von selbst – und das
gehört zum Antrag –, das industrielle Erbe Sachsens zu bewahren, zu pflegen und für die kommenden Generationen weithin erlebbar zu machen.
Daraus ergibt sich aber auch eine gewaltige Herausforderung. Bei der Vielzahl der vorhandenen technischen Denkmale muss die Frage nach der Erhaltung ebenso gestellt werden wie die Frage nach der Nutzbarkeit. Dies führt exakt zu unserem Antrag, mit dem die Koalitionsfraktionen an ihre, an unsere Koalitionsvereinbarung anknüpfen.
Die Koalition bekennt sich damit zur Wahrung und Pflege des industriellen Erbes. Wir wollen, dass das industriekulturelle Erbe im Freistaat Sachsen bewahrt und für die Jugend, aber auch für unsere Gäste erlebbar gemacht wird. In diesem Rahmen sollen Unternehmen, Landkreise, Städte, Kommunen und das Land ihre Verantwortung in, wie wir meinen, voller Einbeziehung der Verbände, Vereine und auch der örtlichen Persönlichkeiten gemeinsam wahrnehmen. Meine Kollegin Fiedler wird sich in ihrem Redebeitrag mit diesem Thema näher beschäftigen.
Meine Damen und Herren! Unter diesem Eindruck halten wir es für folgerichtig, die Staatsregierung zu ersuchen, die 4. Sächsische Landesausstellung unter dem Schwerpunkt des sächsischen industriekulturellen Erbes mit Schwerpunkt in der Region Chemnitz zu konzipieren. Dort soll die nächste Landesausstellung im Wesentlichen stattfinden.
Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen und auf die 3. Sächsische Landesaustellung, die „Via Regia“, hinweisen, die von Mai bis Oktober 2011 in Görlitz stattfinden und unter dem Motto „800 Jahre Bewegung und Begegnung“ stehen wird. Ich bin mir sicher, ich bin überzeugt davon: Die Ausstellung wird ein großer Erfolg sein. So wie hier der Fokus auf Görlitz und die Region gerichtet ist, so wie die Ausstellung das Leben an und auf der alten Handelsstraße thematisiert, so wie die „Via Regia“ die Geschichte von Distanzen und deren Überwindung erzählt, von den Menschen, die im Laufe der Jahrhunderte auf ihr gereist, gepilgert und auch geflohen sind, so soll nach unserer politischen Absicht die 4. Sächsische Landesausstellung in der Region Chemnitz einschließlich des Erzgebirges und des sächsischen Vogtlandes über die wunderbaren industriekulturellen Schätze im Ganzen Zeugnis ablegen.
Meine Damen und Herren! Das ist unsere Botschaft mit diesem Antrag: Insbesondere auch das industriekulturelle Erbe Sachsens legt Zeugnis über eine große und stolze sächsische Geschichte ab. Es ist Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg in der Gegenwart, es ist Innovationspotenzial für die Zukunft. Lassen Sie mich dies mit unserer Initiative hervorheben, bewahren und erlebbar machen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Die sächsische Industriekultur ist ein Dauerbrenner im Sächsischen Landtag. Ich erlaube mir die Behauptung aufzustellen, dass zu dieser Thematik im Grunde eine fraktionsübergreifende Einigkeit mit dem Tenor „Sie ist wichtig“ besteht. Auch das kommt im Sächsischen Landtag vor. Das ist gut so; denn damit zeigen wir mit Geschlossenheit unseren Bürgerinnen und Bürgern, dass uns neben vielen anderen Themen die Aufarbeitung und der Erhalt der kulturellen Entwicklung unseres Freistaates in der Vergangenheit am Herzen liegen.
An dieser Stelle möchte ich es auch nicht versäumen, den vielen ehrenamtlichen Helfern Dank zu sagen. Ohne diese engagierte Unterstützung wären sicherlich schon viele Industriedenkmäler dem Verfall preisgegeben oder würden gar nicht mehr existieren.
Um diesem Thema auch politisch einen hohen Stellenwert einzuräumen, wurde die Industriekultur Bestandteil des Koalitionsvertrages von CDU und FDP. Was macht Industriekultur so bedeutsam gerade für uns Sachsen? Was lässt uns so engagiert für unser industrielles Erbe eintreten? – Dieses Erbe ist ein Teil unserer Tradition, ein Zeugnis von hervorragenden technischen und baulichen Leistungen und Errungenschaften der Generationen vor uns. Die Industrie- und Technikgeschichte Sachsens hat unser Land enorm geprägt. Zigtausende Denkmäler, Fabrikanlagen und Produktionsstätten zeugen noch heute von dieser beeindruckenden Geschichte.
Für uns sind sie Zeugnisse sächsischen Tatendrangs, von cleveren Köpfen und innovativen Ideen. Sie spiegeln einen wesentlichen Teil sächsischer Werte wider. Sie prägen nicht nur das Bild der Vergangenheit, sie stehen ebenfalls für die Gegenwart und sollen Wegweiser für die Zukunft sein. Darum wollen wir unseren Kindern und Jugendlichen zeigen, zu welchen technischen und baulichen Leistungen unsere Vorfahren fähig waren. Wir wollen ihnen damit vermitteln, dass Leistung, Tatendrang und Cleverness auch zukünftig notwendig sind, um Sachsen wirtschaftlich und kulturell weiterzuentwickeln. Industriekultur und Bildung sollen daher eng miteinander verwoben werden.