Nico Tippelt

Sitzungen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich gebe meine Rede zu Protokoll – ohne Prolog, einfach so.
Uns liegen heute zu später Stunde die Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien zu zwei Berichten, die das sorbische Volk betreffen, vor. Es handelt sich dabei um den „Tätigkeitsbericht des Rates für sorbische Angelegenheiten im Freistaat Sachsen für das Jahr 2013“ sowie den „Bericht der Sächsischen Staatsregierung zur Lage des sorbischen Volkes“.
In beiden Fällen wird dem Landtag eine Kenntnisnahme empfohlen. Lassen Sie mich dennoch kurz auf das Thema eingehen. Auch wenn es in der Ausschusssitzung viele Detailfragen gab – was für das große Interesse an der Lage des sorbischen Volkes spricht – begrüße ich, dass es bei diesem wichtigen Thema fraktionsübergreifende Einigkeit gibt.
Auch werden die Lage des sorbischen Volkes sowie die Zusammenarbeit der Landespolitik mit dem Rat für sorbische Angelegenheiten als sehr gut beschrieben – und das nicht nur von der Staatsregierung, sondern auch vom Rat selbst. Einzig am Verfahren bezüglich des Berichts der Staatsregierung wurde seitens der Linksfraktion Kritik dahin gehend geübt, dass der Bericht zu spät erscheine. Wir als FDP erklären uns diesbezüglich gern kompromissbereit und können uns eine Änderung vorstellen, die den Bericht in der Mitte der Legislatur vorsieht.
Wir als FDP haben uns stets zur sorbischen Minderheit bekannt und dies spiegelt sich auch im Doppelhaushalt und unserem parlamentarischen Handeln wider. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP im Sächsischen Landtag wurde der gesamte Landkreis Görlitz im Sächsischen Sorbengesetz als sogenannter Heimatkreis der sorbischen Bevölkerung definiert. Dies gibt Sorben die Möglichkeit, auch dort die sorbische Sprache vor Gericht und bei Behörden zu verwenden. Ein entsprechender Antrag zur Änderung des Sächsischen Sorbengesetzes wurde durch uns eingebracht.
Die Möglichkeit für Bürger, die sorbische Sprache vor Behörden und Gerichten zu verwenden, wird durch die
Änderung erheblich gestärkt. Durch die zusätzliche Benennung des Landkreises Görlitz als Heimatkreis der sorbischen Bevölkerung ist auch dort die Benutzung des Sorbischen als Gerichts- und Behördensprache möglich.
Die Gesamtfläche der zu Heimatkreisen ernannten Landesteile verdoppelte sich hierdurch. Zusätzlich konnte erreicht werden, dass beim Landgericht Bautzen eine Kammer für Handelssachen und eine solche für Strafvollstreckung eingerichtet werden. Die sorbische Sprache und Kultur sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Freistaates. Wir werden auch weiterhin alles daransetzen, diese zu bewahren und zu unterstützen.
Mit dem 2012 beschlossenen Standortegesetz sind wir dem Ziel der Staatsmodernisierung ein großes Stück nähergekommen. Mit dem Konzept ist es gelungen, trotz der Schwierigkeiten des demografischen Wandels und der zurückgehenden finanziellen Mittel eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung im Freistaat Sachsen zu erhalten. Durch die erfolgten Änderungen wurde auch das langfristige Weiterbestehen des Landgerichtsstandortes Bautzen gesichert.
Die damals in den Medien und in den parlamentarischen Stellungnahmen vom Rat für sorbische Angelegenheiten vorgetragene Kritik ging offensichtlich von einem falschen Sachverhalt aus. Weder wurde ein Gericht in Bautzen geschlossen noch nach Görlitz verlagert. Die Landgerichtsstandorte in Bautzen und Görlitz stehen nun lediglich unter einer gemeinsamen Leitung eines Gerichtspräsidenten mit Sitz in Görlitz.
In Bautzen ist weiterhin ein Landgerichtsstandort vorhanden, an dem fast alle Prozesse verhandelt werden. Dies wurde von der Koalition ausdrücklich gesetzlich geregelt. Nur die Große Strafkammer, die für Mord und Totschlag zuständig ist, ging nach Görlitz. Die sorbische Minderheit kann sich am Gerichtsstandort Bautzen weiter ihrer Sprache bedienen. Die Koalition hat zusätzlich dafür gesorgt, dass auch vor dem Landgericht Görlitz künftig Sorbisch gesprochen werden kann. So werden vielmehr die Rechte der Sorben gestärkt und sie haben weiter Zugang zu einem Landgericht in Bautzen.
Das hat auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe deutlich gemacht. Die Rechte der Sorben wurden durch das Standortegesetz deutlich gestärkt.
Auch über die aktuelle Legislaturperiode hinaus wollen wir die Unterstützung des sorbischen Volkes weiterführen, um den Erhalt der sorbischen Kultur, ihrer Traditionen und vor allem der Sprache zu gewährleisten. Wir werden uns auch künftig für eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der sorbischen Minderheit starkmachen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir in der letzten Plenarsitzung einen drei Jahre alten Antrag der GRÜNEN zur Hochschulentwicklung behandeln durften, haben wir es heute mit einer quasi druckfrischen Variante der SPD zu tun. Offenbar hat man sich nach der Debatte im Mai-Plenum bemüßigt gesehen, noch einen eigenen Schnellschuss vor der Wahl abzugeben. Doch wie ich bereits vor vier Wochen an dieser Stelle sagte, eignet sich dieses Thema nicht für eine Hauruck-Aktion. Vielmehr muss die Neufassung des Hochschulentwicklungsplanes der kommenden Legislatur in aller Sorgfalt vorgenommen werden.
Es ist zweifellos festzustellen, dass die neuen Immatrikulationszahlen, die dem Hochschulentwicklungsplan 2020 zugrunde liegen, mittlerweile durch die tatsächliche Entwicklung überholt wurden. Um das kurzfristig abzufedern oder abfedern zu können, gibt es entsprechende Überlastmittel. Das ist sicherlich nicht optimal, da diese einerseits für die Hochschulen nur schwer nutzbar sind und dieses Vorgehen zum anderen für den Freistaat ineffizient ist. Aus diesem Grund wollen wir Planungssicherheit schaffen und den Hochschulentwicklungsplan 2020 überprüfen und an die aktuelle Datenlage anpassen. Das muss sich dann natürlich im Doppelhaushalt widerspiegeln.
In welche Richtung es haushalterisch im Hochschulbereich mit uns gehen soll, haben wir als FDP-Fraktion
unter anderem mit einem Fünfpunkteplan zur Verwendung der frei werdenden BAföG-Mittel formuliert.
Wir wollen beim Dozenten-Studenten-Verhältnis nachsteuern, um eine bessere Betreuung, höhere Qualität und geringe Abbruchquoten zu erreichen. Das passt hervorragend mit unseren vielfältigen Initiativen aus den vergangenen fünf Jahren zusammen. Vor allem der wissenschaftliche Mittelbau muss gestärkt werden, und strategisch wichtige Studiengänge wollen wir absichern. Ich möchte an das Beispiel Pharmazie erinnern, wo sich unser unermüdlicher Einsatz letztendlich ausgezahlt hat. Doch dazu müssen die Leitlinien klar sein und das notwendige Geld zur Verfügung stehen. Sprich: Wir brauchen eine fundierte Überprüfung des Hochschulentwicklungsplans, und die genannten Mittel müssen im Staatshaushalt verfügbar sein.
Darüber hinaus sind die Mittel des Hochschulpakts aus unserer Sicht eben kein adäquater Ersatz für das Prinzip „Geld folgt Student“, wie Sie es in der Begründung Ihres Antrags behaupten. Ich habe vielmehr das Gefühl, dass Sie noch einen flotten Begriff unterbringen wollten. Doch im Gegensatz zu Ihnen wollen wir tatsächlichen Wettbewerb zwischen den Hochschulen der Länder schaffen und spätestens zum Ende des bundesweiten Hochschulpaktes auf „Geld folgt Student“ umstellen.
Damit erhält die Hochschule für jeden Studenten eine Zahlung aus einem Fonds, der nach dem Königsteiner Schlüssel durch die Länder gefüllt wird. Die unterschiedlichen Kosten für verschiedene Studienrichtungen und Hochschultypen werden bei den Zahlungen an die Hochschulen berücksichtigt. Um den föderalen Wettbewerb beizuhalten, haben die Länder die Möglichkeit, diese Grundfinanzierung aufzustocken. Davon wollen wir in Sachsen in strategisch wichtigen Themenfeldern in Abstimmung mit den Hochschulen Gebrauch machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stellen fest, wir haben im Hochschulbereich viel getan. Es gibt jedoch noch einiges zu tun. Manche historischen Fehlentwicklungen lassen sich nicht innerhalb einer Legislaturperiode beheben. Manchmal bringt die Zeit Veränderungen mit sich.
Doch dieser Antrag ist nicht die Antwort, es ist ein unüberlegter Schnellschuss in der Vorwahlkampfzeit. Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade für uns in Sachsen sind Erinnern und Gedenken wichtig, um unserer bewegten jüngeren Geschichte gerecht zu werden. Kaum war die nationalsozialistische Diktatur beendet, folgte die kommunistische Unterdrückung. Es ist geradezu unsere Pflicht, die Erinnerung an die Vergangenheit wachzuhalten und an nachfolgende Generationen weiterzugeben. Das ist eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass wir künftige Gefährdungen der Demokratie erkennen und ihnen rechtzeitig entgegenwirken können.
Unsere Demokratie lebt davon, dass sie von uns Bürgern gestaltet wird, dass wir uns einmischen und dass wir wachsam sind. Demokratie muss von innen heraus gelebt werden. Sie ist die Staatsform, die immer wieder von jeder Generation neu gelernt werden muss. Gedenkorte wie beispielsweise Torgau, an denen vor und nach 1945 politisches Unrecht begangen wurde, helfen dabei, dies niemals aus den Augen zu verlieren.
Auch das Projekt der Dokumentationsstelle Dresden der Stiftung „Sächsische Gedenkstätten – Schicksalsklärung sowjetischer Kriegsgefangener und auf deutschem
Reichsgebiet verstorbener sowjetischer Bürger“ trägt zweifellos einen Teil zur Aufarbeitung bei. Dennoch ist zu bedenken, dass dieses Projekt in der Vergangenheit zum Großteil vom Bund finanziert wurde. Das ist auch gut so. Es kann keineswegs allein sächsische Aufgabe sein, die Forschungs- und Beratungsarbeit auf einem Teilbereich abzusichern, der die gesamte Bundesrepublik betrifft.
Gerade vor dem Hintergrund des langwierigen Einigungsprozesses beim Gedenkstättenstiftungsgesetz sollte es vermieden werden, erneut einseitige Verlagerungen der Mittel vorzunehmen. Wir sollten an dieser Stelle nicht den Haushaltsverhandlungen und den Verhandlungen mit dem Bund vorgreifen und dabei ein mühsam errichtetes Konstrukt gefährden, insbesondere nicht, wenn es darum geht, Geschichte einseitig aus Sicht der LINKEN zu betrachten.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Die Gleichstellung von Mann und Frau ist für uns ein wichtiges Anliegen. Damit folgt die Koalition dem Auftrag des Artikels 8 der Sächsischen Landesverfassung. Darin heißt es: „Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes.“
Natürlich versteht die Staatsregierung die Gleichstellung auch als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe. Unser wichtigstes Thema ist hierbei die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um einerseits die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und andererseits den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
Die in diesem Zusammenhang begonnene Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen oder die zahlreichen Förderprogramme bei Unternehmensgründungen für Frauen sollen nur als Beispiele für die Umsetzung dieser Ziele dienen. Allerdings können wir im Gegensatz zu Ihnen aus dem Verfassungsauftrag des Artikels 8 nicht herauslesen, dass auch die Haushaltsplanung geschlechtergerecht auszurichten ist.
Wie stellen Sie sich das vor? Wie soll ein geschlechtergerechter Haushalt aussehen? Auch Ihr Redebeitrag, Frau Gläß, hat nicht wirklich zur Beantwortung dieser Fragen beigetragen. Aufgrund der aus meiner Sicht sehr abstrakten Situation ist dem Ziel einer abstrakten Verwendung von Haushaltsmitteln doch bereits dadurch Genüge getan, dass es zu keiner geschlechterspezifischen Diskriminierung kommt. Da die Haushaltsaufstellung geschlechtsneutral sowohl bei der Mittel- als auch bei der Stellenverteilung geschieht, ist die mit Ihrem Antrag bezweckte Diskussion überflüssig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung steht vor der Aufgabe, einen neuen Doppelhaushalt aufzustellen. Als Koalition werden wir erneut darauf achten, dass auch in diesem Haushalt fachpolitische Maßnahmen zur konkreten Förderung von Mann und Frau in Sachsen enthalten sein werden.
Die Frage aber, wie ein Haushalt geschlechtergerecht zu gestalten ist, bleibt durch Ihren Antrag und auch nach der Debatte komplett unbeantwortet. Die FDP-Fraktion wird deshalb Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich musste zweimal hinschauen, bis ich es glauben konnte, doch es ist tatsächlich wahr: Die GRÜNEN setzen uns heute hier einen drei Jahre alten Antrag vor.
Lieber Herr Dr. Gerstenberg, seitdem ist im Hochschulbereich viel passiert. Die Staatsregierung hat einen Weichen stellenden Hochschulentwicklungsplan verabschiedet. Wir haben ein großartiges Hochschulfreiheitsgesetz beschlossen, welches den Hochschulen mehr finanzielle Autonomie ermöglicht.
Auch die Mär von den unterfinanzierten sächsischen Hochschulen haben wir im Landtag mehr als einmal ad absurdum geführt. Anders als hier behauptet, investiert der Freistaat in kluge Köpfe und neue Ideen.
Schauen wir uns doch einfach einmal die Fakten an. Die Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz dient dazu, eine gewisse Fluktuation beim Personal zu erhalten, sodass gerade Nachwuchswissenschaftler auch den Mittelbau besetzen. Davon abgesehen hat die Hochschullandschaft dank Zuschussvereinbarung eine mehrjährige Planungssicherheit, die für die öffentliche Hand geradezu einmalig ist. Außerdem können wir auf den gut ausgestatteten Forschungsbereich stolz sein, und wir sorgen dafür, dass Sachsen seine Spitzenposition im Bereich der Drittmittel halten kann, anstatt Investoren durch Denkverbote und Einschränkung der Forschungsfreiheit abzuschrecken.
Beispiele dafür gibt es genug. Auch die Forschungsmittel vom Bund oder der DFG erlauben keine Schaffung langfristiger Stellen. Die hohe Quote der eingeworbenen Drittmittel zeigt zudem, dass die Hochschulen im Freistaat nicht im luftleeren akademischen Raum experimentieren, sondern größtenteils praxis- und anwendungsorientiert forschen, und davon profitiert nicht zuletzt auch die sächsische Wirtschaft. Wenn es nach mir ginge, sollten die Hochschulen vollständige Autonomie bei der Perso
nalplanung erhalten. Österreich und Schweden sind hierbei gute Beispiele, wie es funktionieren kann.
In jedem Fall kann ich nicht erkennen, wie der vorliegende Antrag unsere Hochschullandschaft verbessern würde. Stattdessen sehe ich, wie der Freistaat nach Ihren Vorstellungen mehr und mehr in die Personalentwicklung der Hochschulen eingreifen soll und durch feste Raster und Planung von oben herab jegliche Dynamik genommen werden würde. Unsere Wissenschaftslandschaft braucht jedoch Freiraum und Entfaltungsmöglichkeiten.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich sind auch wir bereit, den Hochschulentwicklungsplan auf den Prüfstand zu stellen und entsprechend nachzujustieren, wenn dringender Handlungsbedarf besteht. Allerdings darf das kein Schnellschuss sein, sondern muss in aller Sorgfalt in der kommenden Legislaturperiode angegangen werden, und schon gar nicht auf der Grundlage Ihres Antrages von 2011, der auch noch älter ist als der Hochschulentwicklungsplan 2020 selbst.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kritiker können weiter versuchen es kleinzureden, jedoch die Zahlen zeigen es schwarz auf weiß: Sachsen ist das Flächenland mit den höchsten Pro-Kopf-Ausgaben für Kultur. Darauf können wir mit Fug und Recht stolz sein.
Im rot-rot regierten Brandenburg übrigens, liebe SPD- bzw. Linksfraktion, sind diese Pro-Kopf-Ausgaben in
etwa halb so hoch wie bei uns. Der Freistaat Sachsen ist das Kulturland Nummer eins in Deutschland und seine kulturelle Strahlkraft reicht weit darüber hinaus. Die Sächsische Staatskapelle Dresden ist zum Beispiel weltweit das einzige noch existierende Orchester, welches über viereinhalb Jahrhunderte ununterbrochen musiziert hat und stets zu den führenden Klangkörpern der verschiedenen Epochen gehörte und noch heute gehört. Außerdem tragen auch der 800 Jahre alte Thomanerchor oder das Gewandhausorchester als weltweit größtes Berufsorchester zu Sachsens gutem Ruf in der Welt bei. Wir sind gut beraten, diesen guten Ruf im Kulturbereich für den Freistaat als Ganzes zu nutzen. Auch hier vor Ort finden Konzerte aus der Frauenkirche oder aus der Semperoper bundesweit Beachtung und medialen Widerhall.
Wir können ebenso auf unsere moderne und vielfältige Kunstszene stolz sein. So hat es die Neue Leipziger Schule unter anderem mit Neo Rauch bis auf den USamerikanischen Kunstmarkt geschafft.
Jedoch auch historisch hat Sachsen diesbezüglich viel zu bieten. Dabei braucht man gar nicht bis Canaletto oder zu Caspar David Friedrich zurückzuschauen, denn auch im vergangenen Jahrhundert hat zum Beispiel Dresden mit der Künstlergruppe „Brücke“ einen Wegbereiter des deutschen Expressionismus hervorgebracht.
Von einer Brücke wurde heute hier gesprochen, als es um die Verbindung zur Europäischen Kulturhauptstadt 2016, Breslau, ging. Ich sage: Das nächste Ziel sollte sein, aus Sachsen heraus selbst in naher Zukunft eine Kulturhauptstadt zu stellen.
Potenzial dafür gibt es mehr als genug, wie ich bereits dargestellt habe und weiter ausführen werde. Denn neben der musischen und der bildenden Kunst sind auch die darstellenden Künste im Freistaat gut vertreten. Das Staatsschauspiel Dresden verfügt über bundesweites Renommee und die Filmwirtschaft hat Görlitz international auf die Leinwand gebracht. Die Bezeichnung „Görliwood“ kommt dabei nicht von ungefähr. Große Filme wie etwa „Der Vorleser“ oder „Grand Budapest Hotel“, der gerade in den Kinos gestartet ist, wurden in Ostsachsen gedreht, und mit der Neuverfilmung von Charles Dickens‘ „Weihnachtsgeschichte“ ist auch das nächste Projekt bereits im Gespräch.
Kultur ist jedoch noch viel mehr. Unsere Burgen und Schlösser, unsere schönen Parks, beispielsweise der FürstPückler-Park Bad Muskau, sind Teil der sächsischen Kultur und Aushängeschilder für den Freistaat.
Das Gleiche gilt für die Industriekultur, die wie kaum ein zweites Feld die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens eindrucksvoll und künstlerisch darstellt.
Auch über das Greifbare hinaus gibt es in Sachsen Kultur zum Erleben. Unsere Festivalkultur, unsere Film- und Musikfestspiele sind bereits auf einem sehr hohen Niveau
angelangt und locken jährlich zahlreiche Besucher aus aller Welt an.
Womit wir auch schon bei einem weiteren wichtigen Baustein wären: Der Kulturtourismus ist zweifellos einer der Hauptgründe für unsere Gäste, um nach Sachsen zu kommen. Dies müssen wir verstärkt für das Marketing des Freistaats nutzen. Damit lassen sich Synergieeffekte erzielen. Menschen, die über die Kultur den Weg nach Sachsen finden, generieren auf der einen Seite einen direkten Mehrwert für unsere Unternehmen im touristischen Bereich, auf der anderen Seite lernen sie den Freistaat als möglichen Ort für künftige wirtschaftliche Verbindungen kennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, die CDU/FDP-Regierung leistet ihren Beitrag zur Unterstützung der Kultur in Sachsen. Wichtiger jedoch sind die vielen privaten Initiativen und das persönliche Engagement eines jeden Einzelnen, der im Kulturbereich tätig ist. Dass Kultur im Allgemeinen und Museen im Speziellen nicht immer vom Staat organisiert werden müssen, zeigen Beispiele wie das Museum Gunzenhauser in Chemnitz oder auch das Deutsche Fotomuseum in Markkleeberg. Deshalb wollen wir als FDP-Fraktion mittel- bis langfristig das Mäzenatentum stärken und ehrenamtliches Engagement stärker würdigen.
Um die Baustruktur der vielen kleinen Kulturdenkmäler im Freistaat zu erhalten, lohnt sich, auf die Errichtung einer Identitätsstiftung nach dem Vorbild eines National Trust, wie man ihn in Großbritannien und auch in Frankreich oder Australien kennt, hinzuwirken. Der Staat allein kann derartige Investitionen nicht stemmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute viel Positives über die Kunst und Kultur in Sachsen und deren Entwicklung gehört. Dennoch gibt es auch Dinge zu beanstanden. So hätte es ohne das Entgegenwirken der CDU/FDP-Fraktion in den Haushaltsverhandlungen einen Kulturabbau gegeben. Wir haben die zusätzlichen Investitionsmittel für die Kulturräume im aktuellen Doppelhaushalt verhandelt, die im Übrigen auch die Frau Staatsministerin gern nach außen trägt. Bei der Besetzung des Semperoperintendanten wäre stärkere Führung gefragt gewesen, anstatt alles einer Expertenkommission zu überlassen.
Nach außen hin ist die Kündigung – egal, aus welchen Gründen – zweifellos ein kulturpolitisches Desaster.
Unterm Strich können wir auf eine sehr positive Entwicklung im Freistaat blicken, sowohl seit der Wende, jedoch vor allem in den vergangenen vier Jahren. Um diesen Weg weiter fortzuschreiten, haben wir Ihnen einen Entschließungsantrag vorgelegt. Damit wollen wir die genannten guten Entwicklungen weiter vorantreiben und die offenen Punkte entsprechend angehen. Wir wollen uns nicht auf
dem Erreichten ausruhen und insbesondere bei der Evaluierung des Kulturraumgesetzes auch nach neuen Möglichkeiten schauen. Wir wollen die angesprochenen Leuchttürme ebenso wie die vielen ungenannten Einrichtungen im Land würdigen und unterstützen. Wir wollen den Freistaat Sachsen für die kommenden Herausforderungen bereit machen. Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Entschließungsantrag.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Debattentitel suggeriert, dass Sachsen Hochschulen ausbluten lässt. Ich muss ganz klar sagen, dass das mitnichten so ist. Lassen Sie uns die Diskussion vom Kopf auf die Füße stellen. Im Vergleich mit anderen Bundesländern liegt Sachsen bei den Forschungsausgaben pro Student mit 5 870 Euro knapp über dem deutschlandweiten Durchschnitt.
Beim Anteil der zusätzlichen Drittmittel an den Gesamtausgaben für Forschung erreichen Sachsens Hochschulen mit 17 % und Platz 2 sogar eine Spitzenposition. Außerdem bestätigt eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes, dass Sachsen die höchsten Forschungsausgaben für Hochschulen unter den ostdeutschen Flächenländern hat.
Unsere sächsischen Hochschulen sind bei den Ausgaben für innovative Forschung angemessen ausgestattet.
Im Moment nicht.
Der Freistaat gibt in diesem Bereich unter den ostdeutschen Flächenländern am meisten aus, sowohl absolut als auch je Studierenden. Damit ist das Märchen von angeblich völlig unterfinanzierten Universitäten hierzulande mit Fakten widerlegt. Anders als oft behauptet, investiert der Freistaat in kluge Köpfe und neue Ideen. Gerade die Mittel für Forschung und Entwicklung sorgen dafür, dass Sachsen seinen hervorragenden Ruf als Ingenieurschmiede Deutschlands auch künftig erfolgreich verteidigen kann. Eine adäquate Grundausstattung ist zudem die Voraussetzung, dass überhaupt aussichtsreich um zusätzliche Drittmittel geworben werden kann. Die beeindruckende Höhe der Drittmittel an sächsischen Unis verdanken wir vor allem den vielen Professoren und Lehrkräften, die sich engagiert um entsprechende Förderung für ihre wissenschaftlichen Projekte einsetzen. Das verdient höchsten Respekt. Die hohe Quote der eingeworbenen Drittmittel zeigt weiterhin, dass die Hochschulen im Freistaat eben nicht im luftleeren akademischen Raum experimentieren, sondern größtenteils praxis- und anwendungsorientiert forschen.
Davon profitiert nicht zuletzt auch die sächsische Wirtschaft. Die enge Verzahnung von Universitäten, Fachhochschulen und Unternehmen ist die Voraussetzung, dass
sich geniale Ideen aus der Forschung am Ende in innovativen Produkten wiederfinden und damit letztendlich in sicheren und hochwertigen Arbeitsplätzen. Außerdem erhalten die Unis durch unser Hochschulfreiheitsgesetz und den Hochschulentwicklungsplan 2020 mehr Freiheit und Schlagkraft. So erhalten alle Universitäten und Fachhochschulen ein Globalbudget, mit dem sie deutlich flexibler arbeiten und selbst über die Verwendung ihrer Mittel für laufenden Betrieb und Investitionen entscheiden können. Wir geben ihnen damit bessere Voraussetzungen im nationalen und internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe und Ergebnisse in Forschung und Lehre.
Für DIE LINKE ist diese Autonomie selbstverständlich Teufelszeug. Sie wollen zentral gesteuerte Planwirtschaft. Das kennen wir irgendwo her. Mich wundert aber schon, dass die Kollegen der GRÜNEN-Fraktion sich auch vor den Karren der Uni Leipzig spannen lassen. Was wir sicherlich brauchen, sind Anreizsysteme, um die Menschen zu motivieren. Was wir brauchen, ist mehr Autonomie für die Einrichtung für mehr Effizienz bei ihren wichtigen Bildungs- und Forschungsaufgaben. Die Hochschulen brauchen die Möglichkeit, ihre Profile besser entwickeln zu können. Dazu gehören insbesondere Freiheit und Eigenverantwortung. Daher stehen wir auch weiterhin zur Hochschulautonomie. Noch einmal: Diese Freiheit gilt es verantwortungsbewusst umzusetzen. Es liegt nun auch an der Uni Leipzig, diese Freiheit verantwortungsbewusst umzusetzen und nicht auf dem Rücken der Studenten Machtspiele auszutragen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Der Freistaat verfügt mit der Sächsischen Landesbibliothek, Staats- und Universitätsbibliothek – oder kurz: SLUB – über eine hervorragende Bibliothek mit breitem Anwendungsfeld, die auf der Basis des Gesetzes über die Sächsische Landesbibliothek, Staats- und Universitätsbibliothek im Juni 1995 errichtet wurde. Sie hat als Landesbibliothek zum einen das Pflichtexemplarrecht für in Sachsen publizierte Literatur inne und sammelt Veröffentlichungen über Sachsen. Zum anderen stellt sie als Universitätsbibliothek einer Exzellenzuniversität deren
Informationsversorgung sicher. Darüber hinaus bildet die SLUB das Zentrum der sächsischen Bibliothekenlandschaft in Form verschiedenster Koordinierungsaufgaben, wie zum Beispiel mit dem Dresdner Digitalisierungszentrum, DDZ, mit dem die SLUB deutschlandweit führend in der Digitalisierung und Erschließung von Literatur agiert.
Dennoch sollten wir uns nicht auf dem bisher Erreichten ausruhen, sondern nach stetiger Verbesserung und Weiterentwicklung streben. Dabei war zu bemerken, dass all dies bisher in den engen Grenzen eingeschränkter Eigenverantwortung und unternehmerischen Handelns erreicht wurde. Deshalb wollten wir als CDU/FDP-Koalition die SLUB in einen Staatsbetrieb umwandeln; denn ebendiese Eigenverantwortung und Freiheit im unternehmerischen Handeln sind notwendige Bedingungen für eine weitere Entwicklung der Staats- und Universitätsbibliothek.
Mit der Rechtsformänderung und der kaufmännischen Wirtschaftsführung wird künftig nicht mehr jedes Detail bis zu zwei Jahre im Voraus geplant werden müssen. Mittel können flexibel eingesetzt werden und die SLUB kann schneller auf Veränderungen reagieren. Gute Beispiele, wie die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg oder die Universitätsbibliotheken in Berlin und Heidelberg, wurden hier bereits von mir genannt.
Wir haben mit unserem Antrag vom 30. Januar 2013 die Antwort auf die drängende Frage, wie die SLUB ihren Platz unter den Spitzenbibliotheken halten und ausbauen kann, geliefert und sehen mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung bereits das Ergebnis. Wir haben es gewissermaßen mit einem Bibliotheksfreiheitsgesetz zu tun, und es ist ein sehr gutes Ergebnis, was auch die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung so sahen;
denn der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich und ausdrücklich auch in der Anhörung begrüßt. Den anderslautenden Stimmen aus der Opposition kann ich nur empfehlen, sich einfach das Anhörungsprotokoll anzuschauen. Dort ist ebenso zu lesen, dass die Pflichtexemplarregelung in den Gesetzestext aufgenommen werden sollte – eine sinnvolle Anregung des stellvertretenden Generaldirektors Herrn Golsch, die wir dankend in unserem Änderungsantrag aufgenommen haben.
Den angeblich schwindenden Einfluss der TU Dresden, der von den Oppositionsfraktionen moniert wird, kann ich dagegen nicht erkennen. Immerhin wird sie wesentlich an der Zusammensetzung des Verwaltungsrates und darüber hinaus an der Erstellung des Wirtschaftsplanes der SLUB beteiligt sein. Ebenso kann ich nicht nachvollziehen, warum wir uns an dieser Stelle erneut mit Änderungsanträgen befassen müssen – trotz umfassender Diskussionen und Antragsberatungen in der Ausschusssitzung. Ich hoffe dennoch ganz im Sinne der Sache auf breite Zustimmung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank, sehr geehrte Kollegen von der SPD, dass Sie dieses interessante Thema heute hier in Form einer Großen Anfrage auf die Tagesordnung gebracht haben.
Der Bologna-Prozess wird von der CDU/FDP-Koalition als überaus wichtig eingestuft, weshalb wir bereits vor zwei Jahren hier im Plenum unseren Antrag „Qualität der Lehre an sächsischen Hochschulen weiter verbessern – Bologna-Prozess fortführen“ beschlossen haben. Jegliche Ähnlichkeit mit dem Titel der aktuellen Großen Anfrage der SPD-Fraktion ist dabei rein zufällig!
Wir sind auch gern bereit, uns an den Ergebnissen unserer Arbeit messen zu lassen. Allerdings machen Sie mit Ihrer Großen Anfrage den üblichen, jedoch entscheidenden Fehler: Der Bologna-Prozess wird von Ihnen mit der Umstellung auf Bachelor und Master gleichgesetzt. Der Diplomabschluss ist jedoch auch mit dem BolognaProzess möglich; denn beides schließt sich eben nicht zwangsläufig aus. Deutlich wird das zum Beispiel daran, dass an der TU Dresden noch vor drei Jahren ein Diplomstudiengang – Informatik – wieder eingeführt wurde.
Relevant ist nur die Modularisierung des Studiums, die auch beim Diplom möglich ist. Das deutsche Diplom ist ein Qualitäts- und Gütesiegel für die hochwertige Ausbildung an unseren Hochschulen und insbesondere in den Ingenieurwissenschaften nicht wegzudenken. Das Diplom ist nach wie vor ein gefragter, angesehener Studienabschluss. Wir begrüßen deshalb die Entwicklung an der TU Dresden und weiteren Hochschulen ausdrücklich und setzen darauf, dass sich die Hochschulen bei der Konzipierung neuer Studiengänge wieder verstärkt auf das Gütesiegel namens Diplom besinnen. Bologna und die damit einhergehende Harmonisierung der europäischen Hochschullandschaft stehen dem Diplomstudienabschluss jedenfalls nicht im Weg.
Wichtig ist, dass der Bologna-Prozess fortgeführt wird, um die grundsätzliche Verbesserung der Qualität der Lehre im Fokus zu behalten. Qualitätssteigerung ist sowohl für Bachelor- und Masterstudiengänge als auch für Diplomstudiengänge ein wichtiges Anliegen der Bologna-Reform.
Wie sehr dagegen eine komplette Studienrichtung – die Lehramtsausbildung – unter Zuhilfenahme der Umstellung auf das Bachelor-/Mastersystem vor die Wand gefahren werden kann, hat uns leider die SPD in der Zeit, in der sie das Wissenschaftsministerium innehatte, eindrucksvoll gezeigt. Die Folgen im Bereich der Lehrerversorgung müssen wir noch heute ausbaden.
Meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Entschließungsantrag können wir nicht zustimmen. Mit Preisverleihungen wird die Lehre nicht verbessert. Meine Meinung zur dogmatischen Umstellung auf das Bachelor/Mastersystem habe ich Ihnen mitgeteilt. Auf die Profilierung unserer drei Hochschularten – Universität, Fachhochschule, Berufsakademie – können wir zu Recht stolz sein. Ich bitte Sie daher, den Entschließungsantrag ebenso abzulehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In manchen ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen erreicht nur jeder zweite Studienanfänger seinen Hochschulabschluss, und das sollte uns nachdenklich stimmen. Zugegeben, ich steige an dieser Stelle mit einem sehr drastischen Beispiel ein, das glücklicherweise nicht die gesamte Realität an unseren sächsischen Hochschulen widerspiegelt.
Trotzdem wird deutlich, dass wir etwas tun müssen, denn auch bei den Naturwissenschaften sind Abbrecherquoten von 39 % keine Seltenheit. Über alle Fächergruppen hinweg liegen wir bei den Abbrechern beim Diplom bzw. beim Bachelorstudium immer noch bundesweit bei einer Quote von 23 bzw. 28 %.
Doch bevor es an die Lösung des grundsätzlichen Problems geht, muss dies in seiner Vielschichtigkeit betrachtet werden. Bereits bei den bisher von mir genannten Fakten fallen vor allem drei Dinge auf: Zum einen ist der MINTBereich offenbar besonders betroffen, die Abbrecherquoten sind hier überdurchschnittlich hoch. Außerdem wird deutlich, dass auch das Bachelorstudium, verglichen mit den Diplomstudiengängen, signifikant höhere Abbruchquoten aufweist. Offenbar gab oder gibt es immer noch Probleme mit der Umstellung im Zuge des BolognaProzesses.
Zum Dritten fällt auf, dass ich bisher ausschließlich Zahlen genannt habe, die für Gesamtdeutschland gelten. Hier wird ein besonderer aktueller Makel deutlich. Die Abbruchquoten wurden bisher nämlich nicht sachsen- oder gar hochschulspezifisch erhoben. Wie soll jedoch unser großartiges sächsisches Hochschulsystem weiter verbessert werden, wenn Problemfelder nicht im Detail betrachtet werden können?
An dieser Stelle kommt unser Antrag ins Spiel. Der vorliegende Antrag der CDU/FDP-Koalition dient dazu, die offenen kritischen Stellen aufzudecken und zu durchleuchten, um die Probleme zu beseitigen. Dazu ist mittels einer Studie geplant, erstmals die realen Abbruchquoten an sächsischen Hochschulen zu erheben und die Gründe für Studienabbrüche zu analysieren; denn es macht sehr wohl einen großen Unterschied, ob ein Student beispielsweise aufgrund des Interesses an einem neuen Job oder
einer anderen Studienrichtung sein Studium abbricht oder den Prüfungen einfach nicht gewachsen ist.
Besonders bei den anfangs von mir genannten MINTStudiengängen treffen nicht selten verschiedene mögliche Ursachen für Studienabbrüche aufeinander. Genannt werden können hierbei die mangelnde Umsetzung der Umstellung auf das Bachelor-Master-System oder auch die unzureichenden Studienvoraussetzungen bei den Studenten. Nicht jeder ist gleichermaßen für ein Ingenieurstudium geeignet. Falsche Vorstellungen von Studieninhalten oder fachlichen Anforderungen können schnell für Ernüchterung sorgen.
Deshalb wollen wir mit unserem Antrag auch die Studienorientierung stärken, denn der beste Schutz vor hohen Abbrecherquoten ist wohl die frühzeitige Auswahl des für den Einzelnen geeigneten Studiengangs auf der Basis bestmöglicher Informationen.
Zu guter Letzt denken wir, dass die Zielvereinbarung ein geeignetes Mittel ist, um unsere Hochschulen zu motivieren, die eigenen Abbruchquoten im Blick zu behalten und entsprechende Maßnahmen zu deren Senkung zu ergreifen; denn man darf trotz und vor allen Dingen wegen der berechtigten und notwendigen Wissenschafts- und Forschungsfreiheit nicht vergessen, dass insbesondere die Lehre an unseren Hochschulen zu einem großen Teil vom Steuerzahler finanziert wird und dieser natürlich auch am Output interessiert ist.
Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Ich bitte Sie um Zustimmung zu einer besseren sächsischen Hochschullandschaft, die mehr hoch qualifizierte junge Menschen hervorbringt und den künftigen Bedarf an Spitzenkräften abdeckt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich einige Anmerkungen zum Fächersterben machen. Bei mehr als 1 500 Studiengängen an Sachsens Hochschulen ist es durchaus nachvollziehbar, dass einzelne Studiengänge neu entstehen oder umstrukturiert bzw. abgelöst werden.
Das umfangreiche Studienangebot wird zum Glück den aktuellen Entwicklungen immer wieder angepasst.
So verhält es sich auch bei den meisten Studiengängen, die aktuell zur Diskussion stehen. So werden beispielsweise der Bachelorstudiengang Mathematik sowie der Masterstudiengang an der TU Chemnitz wegfallen, jedoch ist das keine ersatzlose Streichung. Seit dem Wintersemester 2010/2011 gibt es dafür einen kombinierten Bachelor- und Masterstudiengang. Jeder, der Mathematik an der TU Chemnitz studieren will, kann dies weiterhin tun, und jeder, der weiterhin Stahl- und Metallbau an der Hochschule Mittweida studieren will, kann dies zukünftig im Studiengang Maschinenbau tun.
Ihr sogenanntes Fächersterben ist alles andere als ein ersatzloser Wegfall von Studiengängen. Zum größten Teil handelt es sich eindeutig um die Weiterentwicklung des bestehenden Studienangebotes. Das findet definitiv auch zukünftig unsere Unterstützung. Es ist für uns jedoch ein falsches Signal, frühere Entscheidungen wie die Streichung der Jura-Ausbildung an der TU Dresden wieder rückgängig zu machen. Das bringt uns bei der Profilschärfung keinen Schritt weiter. Das angestrebte Ziel der Profilbildung darf nicht zulasten profilierter und einmaliger Studiengänge gehen.
Das wäre eine falsche Entscheidung, die auch nicht im Sinne der Hochschulentwicklung sein kann.
Ich möchte auch daran erinnern, dass es Frau Wissenschaftsministerin Dr. Stange war, die in ihrer Amtszeit wichtige Weichenstellungen wie die Modernisierung der Hochschullandschaft eben nicht vorgenommen hat und auch die Lehramtsausbildung schleifen ließ.
Wir dagegen haben mit dem Hochschulfreiheitsgesetz den sächsischen Universitäten mehr Verantwortung übertragen und Freiheiten gegeben, so, wie es diese selbst jahrelang gefordert hatten. Jetzt liegt es bei den Hochschulen, mit diesen neuen Freiheiten verantwortungsbewusst umzugehen. Das gilt auch für die zukünftige Profilierung und grundsätzliche Ausrichtung.
Bei der Profilbildung der Hochschulen darf es bei Grundsatzentscheidungen kein Kriterium sein, ob ein Professor in den Ruhestand geht oder nicht. Die Universitäten sollten vielmehr auf ein stimmiges Gesamtpaket ihrer Studiengänge achten, dabei die Angebote der Hochschulen in unmittelbarer Nähe im Blick haben und natürlich den gesamten Hochschulstandort Sachsen nicht aus dem Auge verlieren.
Wir gehen davon aus, dass in diesem Sinne auch die einzelnen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen getroffen worden sind.
Abschließend eine kurze Anmerkung zum Abbau der insgesamt 205 Stellen bis 2016, was auch schon angesprochen wurde. Wie uns Frau Staatsministerin Schorlemer immer wieder versichert hat, haben die beschlossenen Stellenkürzungen keine Auswirkungen auf die Studienkapazitäten.
Der aktuelle Doppelhaushalt enthält einerseits verbindliche Ausführungen für einen stufenweisen Stellenabbau bis zum Jahr 2016. Das Überlastpaket, welches
Prof. Schneider schon ansprach, ist andererseits die Reaktion auf die natürlich geänderten Rahmenbedingungen: mehr Zulauf von Studenten. Insgesamt 300 Beschäftigungsverhältnisse und das Bildungspaket für die Lehramtsausbildung mit weiteren 186 Beschäftigungsverhältnissen kompensieren den Stellenabbau bzw. wirken dem Stellenabbau entgegen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kulturelle Bildung ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft und insbesondere für den Freistaat Sachsen als Kulturhochburg zur Wahrung der Identität wichtig.
Erwiesenermaßen stärkt kulturelle Bildung bereits bei Kindern und Jugendlichen die individuelle Persönlichkeitsentwicklung. Wer sich musisch bzw. künstlerisch betätigt, nimmt seine Umgebung bewusster und differenzierter wahr, ist zumeist intelligenter, hat in der Regel ein geringeres Aggressionspotenzial und ist auch selbstbewusster.
Mit der vorliegenden Großen Anfrage möchte die CDU/FDP-Koalition nicht nur den hohen Stellenwert der kulturellen Bildung würdigen, sondern auch den Weg für eine Weiterentwicklung ebnen. Dazu ist vorab die Erfassung des Istzustandes notwendig. Wir wollten sehen, wo wir im kulturpädagogischen Bereich stehen, wo sich künftiger Handlungsbedarf zeigt und wie sich unsere bisherigen Projekte bewährt haben. Die Antwort der Staatsregierung auf unsere Große Anfrage zeigt deutlich, dass in der Bevölkerung ein breites Interesse an Angeboten kultureller Bildung besteht.
Kulturelle Bildung ist im Freistaat breit aufgestellt und wird – ausgehend vom Elternhaus – von Kitas, von Schulen, von Hochschulen, von Bibliotheken, von Museen, von Theatern und Opernhäusern, von Musik- und Kunstschulen, von Volkshochschulen, jedoch auch weiteren Einrichtungen, wie der Jugendarbeit, von Justizvollzugsanstalten und zahlreichen Vereinen und Verbänden mitgetragen. Doch noch nicht überall werden die zahlreichen Angebote wahrgenommen bzw. können wahrgenommen werden.
Die zusätzlichen Investitionen in ländliche Kulturräume im aktuellen Doppelhaushalt durch die Koalitionsfraktionen waren sehr sinnvoll, denn besonders im ländlichen Raum besteht Optimierungspotenzial. Grundsätzlich ist das Kulturraumgesetz ein großer Erfolg. Auf der Basis des Subsidiaritätsprinzips wird ein flächendeckendes Angebot ermöglicht.
Potenzial bei der Finanzierung besteht vor allem beim Einwerben von Drittmitteln und bei Sponsoring. Bei den Ausgaben für Kultur pro Einwohner belegt Sachsen bereits Platz eins aller Bundesflächenländer.
Das sollte allen Unkenrufen zum Trotz nicht vergessen werden. Im schulischen Bereich zeigt sich, dass kulturelle Bildung nicht nur Aufgabe von Kunst- und Musiklehrern, sondern eine Querschnittsaufgabe über alle Fächer hinweg ist.
Als Musikpädagoge weiß ich insbesondere von den Vorzügen des Programms „Jedem Kind ein Instrument!“ zu berichten, das wohl als Erfolg bezeichnet werden kann. Denn dort können mit vergleichsweise geringen Mitteln große Effekte in der gesamten Klasse erzielt werden, und zwar Effekte, die sich vor allem in der Zukunft auszahlen, denn musikalische Ausbildung ist mehr als nur Zeitvertreib. Sie schafft die Grundlage für das kulturelle Selbstverständnis unserer Kinder und Jugendlichen und prägt sie fürs Leben.
Die sächsische Landesmedienanstalt spielt eine wichtige Rolle im Bereich der Medienkompetenz. Herausragend sind hierbei vor allem die sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanäle, die mit ihren neuen Studios flächendeckend Kurse anbieten, sowie das Medienmobil, das sachsenweit den vernünftigen Umgang mit Medien anregt.
Hervorzuheben ist, dass es auch im Bereich der Erwachsenenbildung vielfältige Angebote gibt. Die Nachfrage hängt jedoch stark vom Einzelnen ab. Wer Interesse an kultureller Bildung hat, bekommt auch die Möglichkeit, diese zu nutzen. Selbiges gilt für Menschen mit Behinderung, für die es neben speziellen Angeboten, wie der Deutschen Zentralbücherei für Blinde in Leipzig, Zugang zu vielen weiteren Angeboten gibt. Begrüßenswert ist an der Stelle, dass immer mehr Einrichtungen so konzipiert werden, dass auch diese Menschen teilhaben können.
Meine Damen und Herren! Wir haben selbstverständlich erkannt, dass es an der einen oder anderen Stelle noch Optimierungsbedarf gibt. Aus diesem Grund haben wir als CDU/FDP-Koalition den vorliegenden Entschließungsantrag erarbeitet. Wir greifen darin gezielt Möglichkeiten der Verbesserung auf und stärken damit den Bereich der kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen.
Abschließend möchte ich mich bei der Staatsregierung, aber auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus der CDU- und der FDP-Fraktion für die gute Arbeit bei diesem ressortübergreifenden Thema bedanken. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit unserem Entschließungsantrag auch die verbleibenden Themen anpacken werden.
Ich bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kulturelle Bildung ist einer der Pfeiler der sächsischen Kultur- und Bildungspolitik. Das ist nicht neu, und dennoch ist es immer wieder ein wichtiges Thema, welches fester Bestandteil unserer politischen Agenda ist.
Das große Feld der kulturellen Bildung und deren Aufgaben unterliegen einem Wandel, der vorrangig durch die Aspekte der demografischen Entwicklung, der neuen Medien, der interkulturellen und der frühkindlichen Bildung beeinflusst wird. Besonders bei der frühkindlichen Bildung spielt für mich als Diplommusikpädagoge
das Zusammenwirken der verschiedenen Bildungs- und Kultureinrichtungen eine immer wichtigere Rolle. Deshalb ist es auch nur folgerichtig, dass sich sächsische Politik der Weiterentwicklung seiner kulturellen Bildungsangebote widmet, heute hier im Besonderen dem Projekt „Jedem Kind ein Instrument“. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen.
Auf Initiative der CDU/FDP-Koalition konnten im aktuellen Doppelhaushalt die Zuwendungen für Musikschulen wieder auf jährlich 5 Millionen Euro aufgestockt werden. Außerdem konnte die Fortführung des Projektes „Jedem Kind ein Instrument“ für mindestens weitere zwei Jahre gesichert werden.
Allen Unkenrufen zum Trotz ist dies in Zeiten sinkender Staatseinnahmen nicht selbstverständlich, sondern stellt eine enorme Wertschätzung für die wichtige Arbeit der Musikschulen und die Bedeutung des Musizierens, unter anderem für die Entwicklung der sozialen Kompetenz, dar.
Umso mehr freue ich mich, heute hier um Zustimmung zu unserem Antrag „Jedem Kind ein Instrument – Weiterentwicklung des Projektes als fester Bestandteil der kulturellen Bildung“ zu werben. Der Antrag sieht vor, die Evaluierung des Projektes zu nutzen, um noch in diesem Jahr die Möglichkeiten auszuloten, wie das Projekt gezielt fortgeführt werden kann. Dabei sollen Schwachstellen minimiert und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure verbessert werden. Denn gerade die Grundschulen, Musikschulen und Musikvereine vor Ort sind es, die hier über die musikalische Erziehung einen echten Mehrwert für unsere Gesellschaft generieren.
Damit haben wir heute die Chance, den Weg zu ebnen, um das Modellprojekt aus den Kinderschuhen zu holen und langfristig als einen Bestandteil der kulturellen Bildung im Freistaat zu etablieren. Hier können mit vergleichsweise geringen Mitteln große Effekte erzielt werden, Effekte, die sich vor allem mittel- und langfristig auszahlen werden. Wir müssen die Eltern immer wieder dafür sensibilisieren und begeistern, ihren Kindern eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen, weil sie viel mehr als nur Zeitvertreib ist. Sie schafft die Grundlage für das kulturelle Selbstverständnis unserer Kinder und Jugendlichen und prägt sie für ihr Leben. Unterstützen Sie uns dabei mit Ihrer Zustimmung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Am
14. Dezember 2012 unterzeichnete Ministerpräsident Tillich den Staatsvertrag über die Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund und den neuen Ländern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diesem Staatsvertrag durch den Sächsischen Landtag zugestimmt werden.
Auch wenn wir uns als sächsische Abgeordnete – genauso wie die Staatsregierung – ein anderes Verhandlungsergebnis gewünscht hätten, so ist es vielmehr der gegenseitige Verzicht von Bund und neuen Ländern auf Ansprüche gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages. Es ist das Ergebnis harter Verhandlungen.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Rechtsauffassung steht der Forderung der neuen Länder gegenüber dem Bund in Höhe von 3,5 Milliarden Euro die Forderung des Bundes gegenüber den neuen Ländern in Höhe von circa 4 Milliarden Euro entgegen.
Aus der Sicht unserer Fraktion – hierzu teilen wir ausdrücklich die Auffassung der Staatsregierung – ist der gegenseitige Verzicht nur eine logische Schlussfolgerung. Leider sind die Erfolgsaussichten bei Beharren auf den gegenseitigen Forderungen nicht bezifferbar. Eine Klärung auf dem Rechtswege wäre mit außerordentlich hohen Kosten und großem zeitlichen Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zu den gegenseitigen Ansprüchen steht. Aus diesen Gründen wird meine Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Ich möchte jedoch noch auf einen weiteren Punkt hinweisen – Herr Colditz sprach es schon an –, der in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem FinanzvermögenStaatsvertrag steht. Als Freistaat Sachsen haben wir noch ein weiteres Interesse an der Verabschiedung dieses Gesetzes. Der Bund hat die Unterzeichnung des WismutFolgeabkommens vom Zustandekommen des Finanzvermögen-Staatsvertrages abhängig gemacht. Es ist egal, ob man das nun Erpressung nennt oder nicht.
In diesem Zusammenhang können wir als Freistaat Sachsen vom Bund eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 69 Millionen Euro erwarten.
Auch vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, heute dem Gesetz zum Finanzvermögen-Staatsvertrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht“ lautet mein Statement zum vorliegenden Antrag. Das sächsische Bibliothekswesen ist hervorragend und sehr gut aufgestellt. Das haben uns die Sachverständigen in der Anhörung am 5. Dezember 2011 bestätigt. Eine Weiterentwicklung für die sächsischen Bibliotheken kann ich in Ihrem Antrag nicht erkennen.
Abgesehen von ein paar sinnvoll erscheinenden Details, die wir bereits in diesem Haus beschlossen haben, erkennen wir als FDP-Fraktion in Ihrem Antrag vor allem fragwürdige Forderungen und unnötigen Aktionismus. Ich frage mich, warum unser funktionierendes Bibliothekssystem mit seinen unterschiedlichen Trägerschaften aufgeweicht und vereinheitlicht werden soll. Wir stehen zum System der öffentlichen Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft. Als Liberaler bin ich der Auffassung, dass Entscheidungen an den Orten und von den Menschen, die sie betreffen, gefällt werden sollen. Deshalb freue ich mich über die kommunale Selbstverwaltung und die finanziellen Möglichkeiten, die das Sächsische Kulturraumgesetz gerade den kommunalen Einrichtungen eröffnet.
Davon abgesehen finden wir als FDP-Fraktion, dass nicht alles, was gut für Kinder ist, bis ins Kleinste staatlich geregelt werden muss. Es sollte zunächst Aufgabe der Eltern sein zu entscheiden, wie sie ihren Kindern Kompetenzen vermitteln. Ich halte nichts vom allgegenwärtigen Bevormundungsstaat.
Genauso wenig halte ich von der unterschwelligen Kritik an der Kulturförderung der Koalition, die in dem Antrag von SPD und GRÜNEN mitschwingt. Wir kümmern uns um kulturelle Bildung und eine angemessene Kulturfinanzierung. Das war zuletzt bei der Verabschiedung des aktuellen Doppelhaushalts zu sehen. Gern erinnere ich Sie daran: Auf Antrag von CDU und FDP wurden explizit zusätzliche Mittel für Projekte der Literatur in Bibliotheken – die Projekte werden vom Sächsischen Literaturrat getragen – eingestellt. Beispielhaft genannt seien hervorragende Initiativen wie der „Buchsommer“, die Vogtländischen Literaturtage oder von den Kindern mit Begeisterung aufgenommene Vorlesewettbewerbe.
Darüber hinaus möchte ich Sie daran erinnern, dass wir in der letzten Plenarsitzung auf Antrag von CDU und FDP Neuregelungen im SLUB-Gesetz, etwa bezogen auf Pflichtexemplare, auf den Weg gebracht haben. Das macht Forderungen in Ihrem Antrag zum heutigen Zeitpunkt überflüssig.
Meine Damen und Herren! Bibliotheken leben vom Engagement der Mitarbeiter und der Aktiven vor Ort. Dieses Engagement kann man nicht gesetzlich vorschreiben oder von oben diktieren.
Ich fordere Sie auf – falls Sie es noch nicht tun –: Machen Sie es wie viele Aktive und werden Sie Vorlesepate! Engagieren Sie sich direkt vor Ort, dort, wo es darauf ankommt! Wecken Sie selbst bei den Kindern und Jugendlichen in unserem Freistaat Lust und Freude am Lesen!
Das fördert ganz nebenbei das eigenständige Denken und Handeln, liebe linksgrüne Kollegen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bibliotheken sind Orte des Wissens. Daher sind sie für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Sachsen elementarer Bestandteil und nicht mehr wegzudenken. Der Freistaat verfügt mit der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) über eine hervorragende Bibliothek mit breitem Anwendungsfeld. Zum einen hat sie als Landesbibliothek das Pflichtexemplarrecht für in Sachsen publizierte Literatur und sammelt Veröffentlichungen für Sachsen. Zum anderen stellt sie als Universitätsbibliothek einer Exzellenzuniversität deren Informationsversorgung sicher. Darüber hinaus ist die SLUB das Zentrum der sächsischen Bibliothekenlandschaft und nimmt als solche die verschiedensten Koordinierungsaufgaben wahr. Ein herausragendes Beispiel dafür ist das Dresdner Digitalisierungszentrum, mit dem die SLUB deutschlandweit führend in der Digitalisierung und Erschließung von Literatur aktiv ist.
Die SLUB ist mit über zwei Millionen Entleihungen von circa 50 000 aktiven Nutzern die wichtigste Bibliothek in Sachsen. Im Jahr 2011 wurde die Schwelle von fünf Millionen Bänden im Bestand überschritten.
Dennoch wollen wir uns nicht auf den Lorbeeren des bisher Erreichten ausruhen, sondern streben nach stetiger Verbesserung und Weiterentwicklung. Dabei ist beim Betrachten des Istzustandes zunächst festzustellen, dass all dies bisher trotz kameraler Wirtschaftsführung erreicht wurde. Damit sind den Akteuren oftmals die Hände gebunden, Eigenverantwortung und unternehmerisches Handeln wird gebremst.
Deshalb möchten wir als CDU/FDP-Koalition die SLUB in einen Staatsbetrieb umwandeln. Denn diese Eigenverantwortung und Freiheit im unternehmerischen Handeln sind notwendige Bedingungen für einen weiteren Fortschritt in der Entwicklung der Landes- und Universitätsbibliothek.
Mit der Rechtsformänderung und der kaufmännischen Wirtschaftsführung muss – überspitzt gesagt – künftig nicht mehr jede Anschaffung eines Bleistiftes bis zu zwei Jahren im Voraus geplant werden. Die Mittel können flexibel eingesetzt werden und die SLUB kann schneller auf Veränderungen reagieren. Es gibt dafür gute Beispiele, wie die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg oder die Universitätsbibliotheken der FU Berlin und Heidelberg, die kaufmännisch wirtschaften. Mit dem neuen Steuerungsmodell kann die SLUB ihre vielfältigen Aufgaben demnächst zielgerichteter wahrnehmen, und die beteiligten Akteure haben die Möglichkeit, zum Erreichen von Vorgaben verstärkt nach eigenem Ermessen vorzugehen.
Im Land der Dichter und Denker zählt für uns nicht das sture Abarbeiten von Pflichtaufgaben, sondern die kreative Herangehensweise abseits bekannter Pfade. So können sich Wachstum und Fortschritt entfalten.
Meine Damen und Herren! Wir haben das Thema als CDU/FDP-Koalition vor fast genau zwei Jahren im Landtag angestoßen und dabei herrschte Einstimmigkeit zwischen den Fraktionen. Wir haben das Ganze nicht aus den Augen verloren und präsentieren mit unserem heutigen Antrag die Antwort auf die drängende Frage, wie die SLUB ihren Platz unter den Spitzenbibliotheken halten und weiter ausbauen kann. Ganz im Sinne der Sache hoffe ich erneut auf eine breite Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist ein denkwürdiger und ein erfolgreicher Tag für unsere Demokratie. Wir dürfen heute wohl über eines der wichtigsten Gesetze der vergangenen zehn Jahre abstimmen. Das Gedenkstättenstiftungsgesetz und dessen Änderungen sind ein unerlässliches Instrument, um der Erinnerung und dem Gedenken an unsere Geschichte gerecht zu werden.
Kaum war die nationalsozialistische Diktatur beendet, folgte die kommunistische Unterdrückung. Es ist geradezu unsere Pflicht, die Erinnerung an die Vergangenheit wachzuhalten und an nachfolgende Generationen weiterzugeben. Das ist eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass wir künftige Gefährdungen der Demokratie erkennen und ihnen rechtzeitig entgegenwirken können.
Wie schwer es ist, auf die Interessen beider Opfergruppen Rücksicht zu nehmen, zeigte sich im Januar 2004, als mehrere NS-Opferverbände ihre Mitarbeit in den Gremien der „Stiftung Sächsische Gedenkstätten“ beendeten. Ohne Zweifel ist für eine angemessene Gedenkstättenarbeit eine Beteiligung aller Opfergruppen wichtig. Nur mühsam gelang es, alle Beteiligten wieder an einen Tisch zu bringen und das Gedenkstättenstiftungsgesetz neu zu verhandeln.
In diesem Zusammenhang möchte auch ich Herrn Staatssekretär a. D. Dr. Albin Nees für seine Arbeit als Mediator danken. Mit seiner Hilfe gelang schließlich der Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung steht, ein Gesetzentwurf, der die Singularität des Holocaust vermittelt, ohne einer der beiden Diktaturen einen höheren Stellenwert einzuräumen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Erhalt der Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft ist für die demokratische Erinnerungskultur sowie die historisch politische Bildung grundlegend. Die Gedenkorte dienen dabei nicht nur der Erinnerung und vermitteln geschichtliches Wissen; sie regen auch die Auseinandersetzung über die Vergangenheit an und sensibilisieren für aktuelle und künftige Gefährdungen unserer Demokratie.
Um dem Anliegen, Geschichte aufzuarbeiten, weiterhin gerecht zu werden, haben sich alle Beteiligten dazu verständigt, weitere Orte des Gedenkens und des Erinnerns aktiv zu unterstützen. Neben den bereits bestehenden Erinnerungsorten sollen sechs weitere Gedenkstätten, unter anderem die Zentrale Hinrichtungsstätte in Leipzig und weitere drei Archive, gefördert werden, hier zum Beispiel das Martin-Luther-King-Zentrum in Werdau. Das ist ein ganz konkreter Erfolg, und das möchte ich hier klar hervorheben.
Lassen Sie mich kurz auf die aktuellen Äußerungen der SPD zum Gedenkort „Kaßberg“ zu sprechen kommen, die wir hier und in der Presse bereits mehrfach verfolgen konnten.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD! Warum stellen Sie sich als Verfechter des „Kaßberg“ dar, haben aber in der Ausschusssitzung nicht einmal einen Änderungsantrag gestellt? Sie haben ja noch nicht einmal – –
Frau Kliese hat noch nicht einmal ihr Stimmrecht im Kulturausschuss wahrgenommen!
Mit ihrem Palaver in der Presse gefährdet Frau Kliese den mühsamen Kompromiss der vier Fraktionen und aller Beteiligten.
Sie selbst sagte in der Debatte im November 2011,
dass es für sie kaum ein Thema gebe, das für Konkurrenzkämpfe politischer Parteien schlechter geeignet wäre als dieses.
Nein. – Ich sehe es genauso. Das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz ist denkbar
ungeeignet für eine parteipolitische Instrumentalisierung.
Wir haben uns damals für die Errichtung eines Gedenkortes „Kaßberg“ ausgesprochen und verhandeln derzeit mit unserem Koalitionspartner über die Umsetzung im aktuellen Doppelhaushalt.
Darüber hinaus hat die Gedenkstättenstiftung stets die Möglichkeit, wie es schon Prof. Schneider sagte, weitere Einrichtungen zu fördern. Dennoch möchte ich das jetzt nicht weiter ausführen und dem Gesetz die Würde gewähren, die ihm zweifellos zusteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Grundstein gelegt ist, dass nach einem langen Prozess des Dialogs nun endlich alle Opfergruppen wieder unter dem Dach der Sächsischen Gedenkstättenstiftung ihre Arbeit gemeinsam aufnehmen.
Ich bitte Sie um breite Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist dennoch nicht nachvollziehbar, dass Sie nach der Ausschusssitzung zu „dapd“ und anderen Presseagenturen etc. rennen und den gemeinsamen Entwurf kritisieren.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Laut einer bundesweiten Umfrage von „Spiegel online“, an der sich rund 5 000 Studenten beteiligten, ist das Beantragen von Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder kurz BAföG nicht immer ein leichtes Unterfangen. Lange Wartezeiten, komplizierte Antragsverfahren, unzählige Unterlagen, Zahlungslücken und vieles mehr machen dem Studenten das Leben unnötig schwer.
Gerade das komplizierte Verfahren bindet viele Ressourcen, nicht nur beim Studenten, sondern auch aufseiten des Studentenwerkes. So wendet ein Student im Durchschnitt 335 Minuten auf, während der Bearbeiter auch noch einmal 64 Minuten für einen Erstantrag aufbringen muss.
Aus diesem Grund möchten wir als FDP-Fraktion gemeinsam mit unserem Koalitionspartner das BAföGVerfahren entbürokratisieren. Mit unserem vorliegenden Antrag „Vereinfachung des BAföG-Verfahrens“ streben wir unter anderem ein vernünftiges Online-Verfahren an. Bisher ist die Online-Antragstellung nämlich trotz der großen Nachfrage nicht durchgängig möglich. Die Sachbearbeiter in den Ämtern tragen die Daten nach wie vor von Hand ein, denn zusätzlich wird noch eine Papierakte geführt. Bisher erfolgt bei jedem Studienortwechsel eine vollständige Neuerfassung im jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Man muss sich das einmal vorstellen: Im Land der Dichter und Denker sitzen qualifizierte Menschen an ihrem Schreibtisch und notieren handschriftlich, was bereits elektronisch vorliegt. Als ob das nicht ausreichen würde, wiederholt sich das Ganze bei jedem Studenten, der die Hochschule wechselt.
Wir wollen eine effizientere Gestaltung des BAföG-Antragsverfahrens bundesweit anschieben, und zwar inklusive eines einheitlichen Online- und EDV-Verfahrens, um am Ende die Erstellung von Bescheiden zu beschleunigen.
Ein weiteres Problem – Aline Fiedler sprach es bereits an –, das es anzugehen gilt, ist die Versorgungslücke beim Übergang vom Bachelor zum Master. Das kenne ich leider auch aus meinem familiären Umfeld. Es passiert bisher viel zu häufig, dass Studenten bei durchaus üblichen Lücken von wenigen Monaten zwischen dem Abschluss ihres Bachelorstudiums und dem Beginn des anschließenden Masterstudiums plötzlich ohne finanzielle Unterstützung dastehen.
Diese Übergangszeiten sind völlig normal und unverschuldet, da der Bachelorabschluss oft von der BachelorArbeit und deren Verteidigungszeitpunkt abhängig ist, während die Masterstudiengänge selbstverständlich alle zu festgelegten Terminen beginnen. Deshalb sollte sich Sachsen für eine Übergangsregelung für BAföGEmpfänger zwischen dem Bachelorabschluss und der Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiums starkmachen.
Oft ist ein nahtloser Übergang in der Förderung zwischen beiden Ausbildungsabschnitten aus den genannten Gründen nicht ohne Weiteres möglich. Daher muss an diesem Punkt angesetzt werden, um auch BAföG-Empfängern eine finanzielle Absicherung zwischen den Ausbildungsabschnitten zu gewähren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Übrigen sind die drei sächsischen BAföG-Ämter Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der besagten Befragung allesamt im oberen Drittel gelandet, wobei Chemnitz sogar wiederholt den ersten Platz belegte. Getreu dem Motto „Das Bessere ist des Guten Feind“ ruhen wir uns darauf jedoch nicht aus, sondern streben weiter nach Verbesserung. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Ich bitte Sie um Zustimmung zu einem besseren BAföGAntragsverfahren.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie kaum anders zu erwarten, beschäftigen sich die Kollegen von der Opposition mal wieder nur mit den Details, anstatt das große Ganze zu sehen.
Sehr geehrter Herr Prof. Besier, Sie schwärmen hier von US-amerikanischen Hochschulen.
Sie wissen aber schon, dass dort die Hochschullandschaft sehr differenziert ist, dass es dort Studiengebühren gibt und unternehmerische Hochschulführung bei höherem Drittmitteleinsatz in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Regel ist. Den Studenten neue Freiheiten einzuräumen spielt für uns eine wichtige Rolle. Freiheit wiederum bringt nun einmal stets auch mehr Eigenverantwortung mit sich.
Fakt ist: Eine verfasste Studentenschaft, die von freiwilligen Mitgliedern getragen wird, hat eine deutlich größere Legitimation als eine, die sich auf Zwangsmitglieder stützt.
Sollten die Mitglieder tatsächlich – wie an die Wand gemalt wird – in Scharen davonlaufen, wäre es vielleicht eher an der Zeit, dass der Studentenrat bedarfsgerechter arbeitet und den Studenten attraktive Angebote macht bzw. sein Angebot auf wirklich nachgefragte Inhalte abstimmt.
Genau deshalb sehen wir darin eine Chance, das Profil des Studentenrats zu schärfen, damit auch der einzelne Student sehen kann, ob – und konkret was – der Studentenrat für ihn bringt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Hochschulfreiheitsgesetz bringt aber noch weitere zielführende Neuerungen mit sich. So werden Langzeitstudenten zukünftig zur Kasse gebeten, um damit die Qualität der Lehre weiter zu verbessern.
Richtig! Fakt ist: Jeder Studienplatz kostet ein kleines Vermögen – diese Information auch einmal an die Linkspartei.
Daher ist es nur recht und billig, dass Studenten einerseits ihr Ziel fest im Visier haben und in angemessener Zeit ihr Studium abschließen und somit verantwortungsvoll mit den ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen umgehen.