Protokoll der Sitzung vom 20.04.2011

Über die Richtlinie „Weiterentwicklung“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz können aber freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe Anträge auf Förderung von Projekten der Schulsozialarbeit stellen. Dazu gibt es auch vor Ort bereits laufende Projekte. Das SMS hat dazu zur Orientierung ein Rahmenkonzept erstellt.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist eine Bedarfsermittlung durch den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Bedarfsermittlung ist mit den jeweiligen Schulen und im Hinblick auf die jugendhilfeplanerische Verankerung der Projekte auf der örtlichen Ebene abzustimmen. Die Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort ist nach Landesrecht eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe. Die Schulsozialarbeit ist hier ein entsprechendes und bereits bewährtes Aufgabenfeld.

Ich kann den Tagesordnungspunkt schließen. Wir haben die Tagesordnung abgearbeitet.

Die nächste Sitzung wird am 25. Mai 2011, 10 Uhr, sein. Allen treu Verbliebenen wünsche ich ein gesegnetes und frohes Osterfest.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)