Protokoll der Sitzung vom 26.05.2011

Herr Weichert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt die allgemeine Aussprache in der ersten Runde fort. Herr Weichert, Sie haben jetzt dazu die Möglichkeit.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mitarbeiterbeteiligung in Sachsens Wirtschaft stärken ist ein Thema, das in gewissen Abständen immer mal wieder auf unsere Tagesordnung kommt, zuletzt im Januar 2006. Das war ein Antrag der FDPFraktion. Darin hieß es – Sie können schon einmal auf den Antrag schauen, der jetzt vorliegt – erstens Informationen über Möglichkeiten von Mitarbeiterbeteiligungen mittels einer Informationskampagne, zweitens Beratungs

leistung für interessierte sächsische Unternehmen anbieten und drittens Einsatz für Verbesserung der Rahmenbedingungen. Das ist nun mehr als fünf Jahre her und jetzt haben wir einen Koalitionsantrag zur Mitarbeiterbeteiligung. Daran sieht man den Einfallsreichtum derer, die das geschrieben haben. Denn unter Punkt a) wird eine Informationskampagne über die Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung gefordert, unter Punkt b) steht, dass Beratungsleistungen angeboten werden sollen und unter Punkt c) soll diesmal ein Preis für diese Mitarbeiterbeteiligung ausgelobt werden.

Meine Damen und Herren! Als ich das gelesen habe, wollte ich zunächst auch gleich meine Rede von 2006 wieder hochholen.

(Beifall des Abg. Thomas Kind, DIE LINKE)

Aber ich finde, ich hätte so die Chance verpasst, die Kreativität der Koalition angemessen zu würdigen, was ich hiermit getan habe. Schließlich haben Sie ganze Arbeit geleistet. Die ersten beiden Forderungen sind eins zu eins kopiert und die dritte, nämlich die Verbesserung der Rahmenbedingungen, haben Sie zugunsten eines Preises für Mitarbeiterbeteiligung gekappt. Dabei war genau dieser Punkt der sinnvollste des ganzen FDPAntrages; denn er ließ erahnen, dass es in der FDPFraktion damals vernunftbegabte Menschen gab, die erkannten, dass dieses Thema auf sächsischer Ebene nicht nennenswert vorangebracht werden kann, weil eigentlich die Weichen auf Bundesebene gestellt werden müssen. Offensichtlich hat die FDP dieses Personal leichtfertig ausgetauscht. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.

Doch wie hat vor fünf Jahren die Staatsregierung auf den Antrag reagiert? Der damalige Wirtschaftsminister, Herr Jurk, war in Regierungsverantwortung mit der CDU, die natürlich die Antwort auch mit verantwortet hat. Daraus möchte ich einmal zitieren: „Die Durchführung einer Informationskampagne und das Anbieten von Beratungsleistungen zur Förderung der Mitarbeiterbeteiligung hält die Sächsische Staatsregierung nicht für erforderlich. Der Freistaat hat in der Vergangenheit bereits mit erheblichem finanziellem Aufwand solche Leistungen erbracht. Eine Wiederholung wäre nur dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass das Ergebnis spürbar besser sein wird als beim letzten Mal und kein anderer eine solche Aktion durchführen kann. Dafür gibt es keine Hinweise.“ Herr Jurk hat das unterschrieben.

Punkt 3 wollte übrigens die Staatsregierung damals in ihren Überlegungen berücksichtigen. Der ist nun aber nicht mehr Gegenstand des Antrages. Ich habe eigentlich den damaligen Worten der Staatsregierung nichts mehr hinzuzufügen. Das Thema ist ganz wichtig. Es soll auch wichtig bleiben. Das haben die Reden hier gezeigt. Aber da wir nicht die Reden beschließen, sondern eben den Antrag – der ist einfach nur recycelt und dünn, so was von dünn, dünner geht es nicht mehr –, werden wir ihm auch nicht zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Für die NPD-Fraktion Herr Delle.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir als Nationaldemokraten bekennen uns zu einem freien und sozial verpflichteten Unternehmertum als Eckpfeiler einer gesunden und tragfähigen Wirtschaftsordnung. Dies unterscheidet uns auch grundsätzlich von einer Partei, wie zum Beispiel der LINKEN, die im deutschen Unternehmer lediglich eine Melkkuh sieht, die es im Sinne des marxistischen Klassenkampfes auszupressen gilt, während das ganze Land mit einem aus dem Steuersäckel finanzierten öffentlichen Beschäftigungssektor zugepflastert werden soll. Eben das kann aber nicht Sinn und Zweck wirtschaftspolitischer Überlegungen sein, da es nach wie vor der Mittelstand ist, der das Rückgrat und der Hauptbereitsteller von Arbeitsplätzen in Deutschland wie natürlich auch in Sachsen ist.

Genau an dieser Stelle fordern wir immer wieder eine Politik ein, die den heimischen kleinen und mittelständischen Unternehmen Vorrang vor global operierenden Großkonzernen und Multis einräumt. Genau an dieser Stelle unterscheiden wir uns eben auch von den beiden einbringenden Fraktionen, die stattdessen nur der exportorientierten Wirtschaft Vorrang einräumen und nicht nur einer zunehmenden Produktionsstätten- und Dienstleistungsverlagerung ins Ausland Vorschub leistet, sondern auch einem Dumpinglohnwettbewerb durch Massenzuwanderung und Fremdarbeiterimport das Wort redet, der für Arbeitnehmer wie für den Mittelstand ebenso ruinös ist.

Dennoch fordert der vorliegende Antrag von Union und FDP etwas, das auch wir vom Grundsatz her durchaus mittragen können; denn auch wir sagen – und so steht es im NPD-Parteiprogramm –: Was Automatisierung, Rationalisierung und Profitstreben an Arbeit und Lohnentwicklung nehmen, muss durch Mitbeteiligung am Unternehmen wiedergegeben werden können. Nur, so frage ich mich, was bringt es, auf dem Papier irgendwelche Informationskampagnen zu starten und Preise auszuloben, wenn die Unternehmen entweder grundsätzlich gar nicht dazu bereit sind, entsprechende Modelle auf Vorstands- oder Geschäftsführerebene zu diskutieren bzw. die Adressaten solcher Kampagnen möglicherweise gar nichts mit Sachsen zu tun haben?

Ich gehe einmal davon aus – und nur so wäre es auch sinnvoll –, dass sich diese Infokampagnen vor allem an Großunternehmer und ihre Arbeitnehmer richten würden. Da gibt es eben das Problem, dass die Entscheider oftmals gar nicht im Freistaat oder überhaupt in Deutschland sitzen, sondern die strategischen Entscheidungen ganz woanders getroffen werden. Sinnvoller wäre es, solche Kampagnen auf Bundesebene zu initiieren und auf Landesebene endlich vernünftige Konzepte für die ansässigen kleinen und mittelständigen Unternehmen zu entwickeln

und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Arbeitslosigkeit abzubauen und sächsischen Arbeitnehmern wieder Sicherheit und endlich eine anständige Entlohnung zu verschaffen.

Hier gilt es, die überwiegend mittelständische Struktur unserer Wirtschaft und die regionalen Wirtschaftskreisläufe zu stärken; die ausufernde Bürokratie ist abzubauen. Schaffen Sie endlich ein Kreditwesen und öffentliches Auftragswesen, das mittelstandsfreundlich ist, und stoppen Sie den Niedergang unserer Unternehmen durch Arbeitnehmerfreizügigkeit und andere ach so tolle Segnungen, die uns immer wieder von Brüssel auferlegt werden. Das wäre ein erster Schritt zur Genesung unseres sozioökonomischen Gemeinwesens im Sinne einer wirklich sozialen Marktwirtschaft.

Auch wenn es sich bei dem vorliegenden Antrag wohl wieder einmal um eine Verlegenheitslösung und eine Art Füllantrag handelt, auch wenn im Antrag selbst weiter keine klaren wirtschaftspolitischen Festlegungen oder Zielmarken zu finden sind und auch wenn dieser Antrag wieder einmal keine Initiative darstellt, die sich vornehmlich an den heimischen sächsischen Mittelstand richtet und diesen stärkt, werden wir dem Antrag trotzdem zustimmen können, da eben auch nichts grundsätzlich Falsches darin enthalten ist.

Danke schön.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Mir liegt noch eine Wortmeldung für eine zweite Runde vor. Herr Krauß für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitbestimmung ist gut für das Betriebsklima. Von der Mitbestimmung profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, zum Beispiel durch weniger Streiktage oder durch gute Vorschläge zum Gesundheitsschutz. In vielen sächsischen Betrieben, in der öffentlichen Verwaltung hat sich die Mitbestimmung etabliert, und das erfolgreich. Sie ist ein Markenzeichen der sozialen Marktwirtschaft. Wegen der Mitbestimmung bei Entscheidungen im Unternehmen rückt mehr und mehr die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ins Zentrum der Diskussionen – für mich ein Teil der Mitbestimmung.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Karl Arnold stellte 1951 seinen 2-Pfennig-Plan zur Mitarbeiterbeteiligung vor. Der Grundgedanke war: Jeder Arbeitnehmer stockt bei einer Lohnerhöhung, zum Beispiel um 2 Pfennig pro Stunde, den gleichen Betrag noch einmal auf, sodass insgesamt 4 Pfennig pro Arbeitsstunde zur Finanzierung von Investitionen in die Grundstoffindustrie zur Verfügung stehen. Es war eines der ersten Konzepte für Kapitalbeteiligungen der Beschäftigten an ihrem Unternehmen. Von der Kritik wurde sie als romantisch und unrealistisch abgewiesen. Seitdem gab es viele gute Ideen und Fürsprecher. Ludwig Erhard, von dem wir

heute schon viel gehört haben, gehörte zu ihnen. Er wünschte sich eine Gesellschaft von Teilhabern.

Einen Arbeitnehmer finanziell am Unternehmen zu beteiligen kann viele Vorteile mit sich bringen. Keine andere Partei identifiziert sich mit dem Gedanken der Mitarbeiterkapitalbeteiligung so stark wie die Union. Erfreulich ist, dass auch innerhalb der Gewerkschaften die Offenheit für eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung stark gewachsen ist. Die Gewerkschaften sind von Kritikern zu Befürwortern geworden. Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg und/oder am Kapital des Unternehmens beteiligen, sind produktiver und damit wettbewerbsfähiger. Das zeigen Untersuchungen, etwa – darauf ist schon die SPD eingegangen – vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit. Denn gelebte Partnerschaft im Unternehmen fördert eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens, erhöht die Motivation der Mitarbeiter und stärkt die Bindung der Mitarbeiter an ihr Unternehmen. Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann die Eigenkapitalbasis der Unternehmen stärken und ist somit auch hinsichtlich der Anforderungen von Basel II sinnvoll.

Eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zugleich der Weg zur Eigentumsbildung. Eigentum ist die Grundlage für Einkommen und Vorsorge. Langfristige Eigentumsbildung ist ein Beitrag zur Altersvorsorge. Vor allem die Gewinn- und Kapitalbeteiligung vermag einen fairen Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg auch dann sicherzustellen, wenn sie um der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssicherung willen zu Zugeständnissen in der Nominallohnpolitik bereit sind.

Gewinne und Kapitaleinkommen sind in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als die Arbeitseinkommen. Dieser Trend wird sich im Zuge der Globalisierung fortsetzen. Deswegen gilt es, möglichst vielen Menschen – insbesondere den Beschäftigten – Kapitaleinkommen als weitere Einkommensquelle zu eröffnen.

Die Mitarbeiterbeteiligung nimmt viele Formen an. Es gibt die Gewinn- und Kapitalbeteiligung, die Beteiligung als Fremd- und Eigenkapital. Es gibt Mitarbeiterguthaben, Wertguthaben, Mitarbeiterdarlehen, stille Beteiligungen, indirekte stille Beteiligungen, Genussrechte und Genussscheine, Belegschaftsaktien, Aktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen, virtuelle Optionen, GmbH- und Genossenschaftsanteile, die betriebliche und die außerbetriebliche Beteiligung. Ich sage aber auch – da wir von den LINKEN gelobt wurden: Die Enteignung von Unternehmern gehört nicht zur Mitarbeiterbeteiligung.

Je nachdem, welches Ziel man erreichen will, ist der Einsatz unterschiedlicher Formen der Mitarbeiterbeteiligung sinnvoll. Die Mitarbeiterbeteiligung ist allerdings nicht ohne Risiken. Darauf wurde schon eingegangen. Das Anlagerisiko kann sich im Fall der Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit dem Arbeitsplatzrisiko zum doppelten Risiko kumulieren. Die Ausfallrisiken können jedoch abgesichert bzw. auf die eingezahlten Beträge begrenzt

werden. Die betriebliche Praxis zeigt, dass Unternehmen mit einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung seltener scheitern. Sie sind wettbewerbsfähiger als andere Unternehmen.

Trotz der beschriebenen Vorteile liegt Deutschland – gemessen am Standard vergleichbarer europäischer Industrienationen – derzeit bei der Mitarbeiterbeteiligung – insbesondere bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung – noch im hinteren Mittelfeld. Eine Statistik wurde bereits zitiert. Ich möchte noch eine andere Statistik zitieren: die Statistik von der EU-Kommission. Sie beschreibt, dass es bei 10 % der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Modelle der betrieblichen Kapitalbeteiligung gibt. Insgesamt jeder zehnte Beschäftigte hat eine Kapitalbeteiligung. Zum Vergleich dazu ist es in Frankreich jeder vierte und in Großbritannien jeder dritte Beschäftigte. Wir sehen, dass noch viel Platz nach oben ist. Deswegen haben wir dieses Thema auf die heutige Tagesordnung setzen lassen.

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, die sich in den vergangenen Jahren verbessert haben, spielt auch die Größe der Unternehmen eine große Rolle. Im Jahr 2010 gab es in 43 % der im DAX gelisteten Unternehmen aktienbasierte Mitarbeiterbeteiligungssysteme. Die Größe des Unternehmens spielt eine entscheidende Rolle: Je größer ein Unternehmen ist, desto eher ist es ihm möglich, die Mitarbeiter zu beteiligen.

Bislang ist es nicht gelungen, die Bildung von Produktivkapital in Arbeitnehmerhand entscheidend voranzubringen. Ich sagte es bereits: Hier ist nach oben noch Raum. Insbesondere bei mittelständischen Unternehmen, die das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft bilden, ist das der Fall. Gerade in Sachsen hatte der damalige Wirtschaftsminister Kajo Schommer Mitte der Neunzigerjahre Initiativen entwickelt, denen aber der entscheidende Durchbruch verwehrt blieb. Lediglich auf der Managementebene fand die Erfolgsbeteiligung eine hohe Verbreitung.

Wir wollen uns anstrengen. Wir wollen das Thema voranbringen. Deswegen haben wir uns einen Preis ausgedacht, bei dem es um die positive Motivation geht, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Ich finde es ein wenig komisch, wenn die GRÜNEN sagen, dass sie dem Antrag nicht zustimmen, weil er ihnen zu dünn ist. Ich hätte erwartet, dass Sie Gegenvorschläge bringen oder den Antrag erweitern. Das ist aber nicht passiert. Insofern wären Sie auch gut beraten, unserem Antrag zuzustimmen. Lassen Sie uns an diesem Thema arbeiten. Wir wissen, dass es keine leichte Arbeit ist. Wir wissen, dass ein langer Weg vor uns liegt. Wir sind uns sicher, dass es ein erfolgreicher Weg ist, dessen Zielstellung gut ist.

Ich bitte Sie um Unterstützung für unseren Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Krauß. – Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen, meine Damen und Herren? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Morlok, bitte; Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Köpping, Sie haben die Möglichkeit eines Besuches des Parlamentsausschusses in einem Unternehmen angesprochen und damit auf mich Bezug genommen. Mein Demokratieverständnis sagt mir, dass der Minister nicht die Termine von Parlamentsausschüssen diktieren sollte, sondern dass die Parlamentsausschüsse selbst in der Lage sind, darüber zu entscheiden, welche Termine sie wahrnehmen möchten und welche nicht. Es steht Ihnen anheim, Vorschläge im entsprechenden Ausschuss einzubringen. Ich bin mir sicher, dass sich der Ausschuss sachgerecht mit Ihrem Vorschlag auseinandersetzen wird.

Wenn wir uns dem Thema Mitarbeiterbeteiligung nähern, ist es sinnvoll, in der Frage der Arten der Beteiligungen zu systematisieren. Einige Kollegen haben das in der Debatte schon getan. Es gibt zwei Grundformen: zum einen die Ergebnisbeteiligung – die Beteiligung am laufenden Unternehmensergebnis – und zum anderen die Beteiligung am Unternehmenskapital. Es gibt darüber hinaus noch Mischformen, die beides vorsehen.

Wenn wir uns die Situation im Freistaat Sachsen anschauen, sind wir – ich möchte den Kollegen Herbst ein wenig korrigieren – nicht ganz am Anfang. Zumindest sind wir nicht weiter am Anfang, als es der bundesdeutsche Durchschnitt ist. Wenn wir uns die Zahlen einmal anschauen – die entsprechende Studie IAB-Betriebspanel ist von Frau Köpping bereits zitiert worden –, können wir feststellen, dass wir in Bezug auf das Thema Kapitalbeteiligung im bundesdeutschen Durchschnitt knapp 2 % der Unternehmen haben, die eine Kapitalbeteiligung vorsehen. Im sächsischen Durchschnitt ist es gut 1 %. Das ist insgesamt wenig. Aber viel schlechter sind wir nicht. Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir uns das Thema Erfolgsbeteiligung anschauen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass im bundesdeutschen Durchschnitt 10 % der Unternehmen eine solche Erfolgsbeteiligung haben. Im Freistaat Sachsen haben diese Beteiligung 11 %. Hier sind wir ein kleines Stück besser. Die Situation im Freistaat Sachsen sieht so schlecht gar nicht aus.

Das ist besonders erfreulich, weil das Thema Mitarbeiterbeteiligung natürlich etwas mit der Unternehmensgröße zu tun hat. Kollege Krauß ist in der Debatte darauf eingegangen. Wir wissen, dass die Größenstruktur der Unternehmen im Freistaat Sachsen durchaus eine andere als im bundesdeutschen Durchschnitt ist. Wenn wir uns beispielsweise anschauen, wie viele Unternehmen im Freistaat Sachsen gerade einmal aus einer Person bestehen – nämlich Einzelunternehmen –, so sind es knapp 30 %.

Sicherlich sind Sie mit mir einer Meinung, dass genau diese Anzahl per Definition bei dem Thema Mitarbeiterbeteiligung ausscheiden, weil es keinen Sinn macht.

Schauen wir uns einmal die Zahlen an, wie viele Unternehmen im Freistaat Sachsen weniger als zehn Mitarbeiter haben, können wir feststellen, dass 80 % der Unternehmen im Freistaat Sachsen dieser Größenordnung zuzuordnen sind. Das macht deutlich, wie schwer es ist, eine Akzeptanz im Unternehmensbereich zu erreichen. Es ist zum einen eine Frage der Aufgeschlossenheit des Unternehmers. Es müssen die entsprechenden Informationen vorhanden sein, um einen solchen Weg zu gehen. Zum anderen muss das Unternehmen in seiner Rechtsform dafür geeignet sein, eine solche Kapitalbeteiligung zu machen. Hierfür eignen sich besonders Aktiengesellschaften und GmbHs. Der Einzelunternehmer und die Personengesellschaft sind aufgrund der Risikostruktur in den meisten Fällen eher ungeeignet.

Wenn man sich einmal den Antrag der Koalitionsfraktionen genau anschaut, dann wird unter Punkt a) eine Informationskampagne gefordert, die die Möglichkeiten und Vorteile einer solchen Mitarbeiterbeteiligung deutlich macht. Die Kollegen sind in der Debatte bereits darauf eingegangen, dass mit Unternehmensbeteiligungen Risiken und Probleme verbunden sein können.

Das wird im Antrag auch in der Begründung ausgeführt. Mein Wunsch wäre es, dass wir hier in diesem Hause einen Konsens darüber erzielen, dass, wenn wir eine solche Informationskampagne als Staatsregierung machen, wir eben nicht nur über die Möglichkeiten und Vorteile, also einseitig informieren, sondern sachgerecht informieren und auf die Risiken und Probleme eingehen, die in dem Zusammenhang entstehen können.

Es ist zum einen natürlich bei der Kapitalbeteiligung zu sehen, dass sich, wenn Sie sich nicht in einer börsennotierten Aktiengesellschaft befinden, das Problem auftut, wie ich einen solchen Geschäftsanteil verkaufen kann, wenn ich das Vermögen einmal benötige, weil überhaupt kein Markt vorhanden ist für eine entsprechende GmbHBeteiligung.

Die Risiken, die entstehen können, sind ebenfalls bereits angesprochen worden. Letztendlich kann man Personen nur sachgerecht raten, eine Beteiligung einzugehen, wenn sie die Folgen derselben auch tatsächlich ermessen können. Das setzt natürlich voraus, dass Sie Unternehmen einer Größenstruktur haben, wo Sie eben einen vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss haben. Ansonsten kann man ja schlechterdings einem Mitarbeiter zumuten, ohne diese unabhängige Prüfung eine entsprechende Beteiligung einzugehen. Auch das macht es natürlich anhand der Größenstruktur im Freistaat Sachsen sehr problematisch. Allerdings dürfen wir angesichts der Vorteile, die eine Mitarbeiterbeteiligung bietet, diese Risiken nicht leichtfertig als Argumente dafür verwenden, uns diesem Thema nicht zuzuwenden.

Das Thema Bindung an ein Unternehmen ist bereits angesprochen worden, das Thema Bestreikung ebenfalls.

Aus Sicht der Unternehmen möchte ich einen weiteren Punkt hinzufügen. Dieser betrifft Liquiditätsargumente. Wenn ein Teil der Vergütung durch entsprechendes Eigenkapital im Bereich des Unternehmens bleibt, kann das natürlich die Kapitalkraft des Unternehmens stärken. Das ist sicherlich auch aufgrund der Größenstruktur der Unternehmen im Freistaat Sachsen ein wichtiges Argument.

Ich meine aber, dass insbesondere im Freistaat Sachsen das Thema Ergebnisbeteiligung, also die Beteiligung am laufenden Jahresergebnis, eine Möglichkeit ist, um flexibel in einer Partnerschaft zwischen Mitarbeitern und Unternehmen auf die unterschiedlichen Entwicklungen der Wirtschaft einzugehen.