Alexander Delle

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linksfraktion will nach eigenem Bekunden erreichen, dass der Landtag das neue
kommunale Steuerungsmodell einer eigenen Bestandsaufnahme sowie Bewertung unterzieht. Der Antrag enthält zwar allgemeine Hinweise für Bewertungen, die wir beim Sächsischen Rechnungshof, beim Statistischen Landesamt und beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag nachlesen können, es fehlen aber Hinweise auf die politischen Bewertungskriterien der Antragstellerin selbst, also der Linksfraktion.
Stattdessen wird ein Katalog detaillierter technischer Fragen präsentiert, eine Fleißarbeit des Fragestellers, die allenfalls eine noch größere Fleißarbeit seitens des Sachbearbeiters im Ministerium auslösen könnte, aber keine haushaltspolitische Grundsatzdiskussion im Parlament, die in diesem Fall wohl eher angemessen wäre.
Indessen entnehmen wir der Antwort der Staatsregierung, dass der Innenminister seinen Sachbearbeitern wohlweislich diese Arbeit erspart hat. Er verweist darauf, dass das Sächsische Staatsministerium des Innern gemäß § 131 Abs. 9 der Sächsischen Gemeindeordnung gehalten ist, spätestens nach Ablauf des Haushaltsjahres 2016 die bestehenden Doppik-Regelungen zu evaluieren, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen zum Haushaltsausgleich und zur Haushaltskonsolidierung. „Eine umfassende Bestandsaufnahme und Bewertung des eingeleiteten Reformprozesses zur Einführung der Doppik auf der kommunalen Ebene ist zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht“, heißt es lapidar in der Antwort der Staatsregierung.
Richtig so, denn das Parlament ist nicht der Ort, um über eine noch nicht abgeschlossene haushaltstechnische Umstellungsphase zu fachsimpeln. Die Umstellung auf ein neues Rechnungswesen ist eine komplizierte und langwierige Prozedur, in der sich die sächsischen Kommunen gerade mittendrin befinden. Nach meinem Eindruck kommt sie im Allgemeinen handwerklich relativ gut damit zurecht. Den genauen Stand könnte auf parlamentarischer Ebene vielleicht eine Arbeitsgruppe, zum Beispiel ein Unterausschuss, seriös untersuchen, nicht aber das Plenum aufgrund eines allgemeinen Antrages wie des heute vorliegenden. Über den grundsätzlichen Sinn und Zweck einer Rechnungslegung nach Aufwand und Ertrag statt nach Ausgaben und Einnahmen kann man zwar lang und breit debattieren, aber nicht einmal das erscheint mir nach dem derzeitigen Projektstand wirklich sinnvoll.
Es gibt aber durchaus Aspekte, die angesichts der künftigen Entwicklung im Parlament sehr wohl diskutiert werden könnten; nur finden diese im Antrag der Linksfraktion kaum Erwähnung. So haben wir heute zum Beispiel einen Wildwuchs unterschiedlicher Haushaltsregelungen in den Bundesländern, und das nicht zuletzt durch die Doppik-Einführung. Dadurch wird der Vergleich zwischen den Kommunen in den verschiedenen Bundesländern schwierig.
Schon jetzt werden Stimmen laut, die sagen, dass sie die Einführung einer einheitlichen Haushaltssystematik auf EU-Ebene brauchen, um auf dieser Ebene eine Vergleich
barkeit der Haushalte zu erreichen und die Transparenz zu erhöhen. Dementsprechend entwickelte die EU
Kommission bereits ein System namens EPSAS zur Hauptharmonisierung der öffentlichen Haushalte in allen EU-Staaten, und zwar auf allen Ebenen, also auch für die Haushalte der Bundesländer und Kommunen. Wozu dies im Endeffekt dienen soll, ist für jeden, der die Krake EU kennt, glasklar: Es soll als Vorstufe für die zentrale Steuerung aller Haushalte von Brüssel aus dienen und führt damit zur Beseitigung der Budgethoheit der nationalen Parlamente und zu einer radikalen Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung. Denn wenn die kommunalen Haushaltspolitiker und Kämmerer nicht nur mit der landeseigenen Kommunalaufsicht zu tun haben, sondern auch noch von der Brüsseler Bürokratie beaufsichtigt werden, dürfte es auch schnell mit der Selbstverwaltung vorbei sein.
Die NPD-Fraktion wird sich deshalb bei der Abstimmung über den vorliegenden Antrag der Stimme enthalten. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verstehe die Aufregung gar nicht. Ich könnte mich daran gewöhnen, wenn nach dem 31. August die Plätze hier links von mir dauerhaft leer bleiben würden.
Zum Thema an sich möchte ich nicht viel sagen. Die Tatsachen wurden hier wieder verdreht. Es möchte wohl keiner die Wahrheit zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren! Herr Minister Morlok! „Starke Wirtschaft für ein starkes und lebenswertes Sachsen“, so lautet der Arbeitstitel Ihrer Fachregierungserklärung. Sie haben dazu langatmig und blumig ausgeführt; nur was diese Losung mit der FDP und der Staatsregierung zu tun hatte, blieben Sie uns dennoch schuldig. Dass sich – übrigens auf die gesamte BRD bezogen – so manche wachstumsrelevanten Wirtschaftskennzahlen statistisch brauchbar vermarkten lassen, ist nicht eine politische Leistung, sondern vielmehr dem niedrigen Ausgangsniveau nach der Finanzkrise sowie der geradezu niederschmetternden Schwäche vieler anderer Nationen geschuldet. Diejenigen konjunkturellen Strohfeuer in manchen Bereichen bzw. Regionen, die zu verzeichnen sind, ereignen sich nicht wegen, sondern trotz Ihres Wirkens.
Sachsen kann sich nur glücklich schätzen, dass es noch über ausreichend Leistungsträger in den Unternehmen, den Bildungs- und Forschungseinrichtungen und der Arbeiterschaft verfügt, die so manche politische Fehlentwicklung mehr als kompensieren.
Sie sprechen von einem liebens- und lebenswürdigen Sachsen, können jedoch in Ihrem Handeln nicht den Nachweis antreten, damit auch wirklich alle Landesteile im Freistaat gleichwertig im Sinn zu haben – wie es im Übrigen die Verfassung gebietet. Sachsen ist nämlich mehr als nur Dresden, Chemnitz oder Leipzig; nur hat sich in so manchen Kreisen des Freistaates – vor allem in der ländlichen Peripherie – Sachsen so entwickelt, dass sich auch unter Ihrer Regierungsverantwortung als Staatsminister die kontinuierliche Abwanderung und der sozioökonomische Strukturverfall fortsetzten. Ihre selektive und geschönte Darstellung mag dem Umstand geschuldet sein, dass Sie Ihre voraussichtlich und auch hoffentlich letzte Fachregierungserklärung nicht als Bankrotterklärung verfassen lassen wollten.
Meine Damen und Herren, die Politik ist wahrlich nicht erst seit dieser Legislaturperiode damit konfrontiert, dass allgemein die sächsische Unternehmenslandschaft eine – relativ zum Gesamtdurchschnitt gesehen – geringere Größenstruktur aufweist. Die Bedeutung von Kleinst- und Kleinunternehmen besitzt für den Freistaat ein größeres Gewicht als anderenorts. Ein Drittel der Beschäftigten Sachsens befindet sich in Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten. Fast 90 % der sächsischen Unternehmen sind als sogenannte KKU zu klassifizieren. Über drei Viertel aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten – und damit weit mehr als im bundesweiten Vergleich – entfallen in Sachsen auf den Mittelstand.
Warum erwähne ich dies so explizit? Ganz einfach deshalb, weil Sie, Herr Minister Morlok, nichts dazu gesagt haben, inwiefern sich ein unternehmerisches Größenwachstum heimischer Betriebe – flächenmäßig ausgewogen verteilt – abzeichnen würde, um beispielsweise durch eigenfinanzierte Forschung und Entwicklung die Innova
tionsfähigkeit des sächsischen Wirtschaftsraumes zu gewähren. Aber wie könnten Sie auch – es ist ja nichts geschehen.
Ich vermisste angesichts der ebenfalls geschilderten Wirtschaftsstruktur im Freistaat auch eine Darstellung, was Ihr politischer Beitrag gewesen wäre, um die Einbindung von Kleinunternehmen in Verbundinitiativen voranzutreiben – und zwar in Verbundinitiativen, die vollständige Wertschöpfungsketten abbilden und sich selbst zu finanzieren in der Lage sind bzw. zumindest eine Entwicklung dahin gehend aufweisen.
Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Ziel eines unternehmerischen Größenwachstums verbunden sind die Aspekte Ertragskraft und Eigenkapitalausstattung im sächsischen Mittelstand. Jedoch – Ihrer Rede nach zu urteilen – scheinen Sie auf diesem Feld kaum einen Handlungsbedarf zu erkennen. Es reicht allerdings nicht aus, nur an ein paar Schrauben im Bereich der Fremdkapitalbeschaffung zu drehen; privates Beteiligungskapital steht in Sachsen noch in viel zu ungenügendem Maße zur Verfügung. Letzteres wäre insbesondere im Blick auf das Gründergeschehen im Land von maßgeblicher Relevanz. Auch in Sachsen ist das Gründergeschehen rückläufig. Diesbezüglich ist auch keineswegs weiterführend, lediglich auf einen Zusammenhang mit einer zunehmenden Arbeitskräftenachfrage zu verweisen, da schließlich der Gründungsimpetus aus der Erwerbslosigkeit heraus nicht zwingend der nachhaltigste ist.
Schlussendlich sollen junge Unternehmen langfristig und ohne staatliche Alimentation auf eigenen Beinen stehen können. Würde außerhalb regierungsamtlicher Schönfärberei die Überzeugung eines wirklichen wirtschaftlichen Aufschwungs geteilt werden, müsste dies doch als Treiber für das Gründungsgeschehen Wirkung zeigen. Sie werden bekanntlich auch nicht müde, die Exportmärkte als allein selig machend anzuführen. Doch ist vorwiegend die Binnenmarktentwicklung für den Rückgang der Gründungsdynamik verantwortlich. Folglich darf die binnenkonjunkturelle Belebung nicht aus den Augen verloren werden, und dort, wo in Sachsen noch eine hohe Gründungsquote zu verzeichnen ist – wie im industriellen Hightech-Bereich –, hinkt man im Bereich der technologieorientierten Dienstleistungen hinterher. Wer wie Sie, Herr Morlok, den Innovationsbegriff inflationär bemüht, darf sich zum Gründergeschehen aber nicht ausschweigen.
Auch in der Enquete-Kommission Technologie und Innovation wurde das Thema Unternehmensgründungen ausgiebig behandelt; und wer die Protokolle nachliest, stellt fest, dass hinsichtlich der Kapitalfrage auf reiner Darlehensebene ohne Zuschussförderung nur schwer voranzukommen ist. Allerdings werden die Möglichkeiten, im Rahmen der GRW Investitionszuschüsse zu gewähren, künftig geringer.
Doch auch abseits vom Gründungsgeschehen dürfen Standortqualität und Umgang mit Fördermitteln in Sachsen einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.
Blicken wir nur ins Vogtland, zum Beispiel nach Plauen. Es wäre interessant gewesen, wenn Ihren Ausführungen zu entnehmen gewesen wäre, in welcher Höhe Fördermittel zum dortigen MAN-Werk flossen und ob dort nach der Verlagerung eine technologisch gleichwertige Produktion stattfinden wird, die ein wünschenswertes Innovationspotenzial in sich birgt. Wird nämlich nicht qualitativ hochwertig produziert, laufen sämtliche Qualifizierungsmaßnahmen zum Fachkräftebedarf ins Leere. Über den Fachkräftemangel wird – wenngleich ohne konkrete aussagekräftige, differenzierte Bedarfsanalyse – hier immer sehr viel lamentiert; doch über die Demografie möchte man mit Ausnahme der NPD am liebsten schweigen.
Die steigende Tendenz zur Vollerwerbsgründung bei Frauen ist unter diesem Licht besehen für den Freistaat auf längere Sicht ebenso wenig zielführend wie die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte.
Wesentlich zielführender wäre es, Anreize zu setzen, die die Ausbildungsanstrengungen der Unternehmen steigern. Eine Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen der IHK Leipzig kam zu dem erschreckenden Ergebnis, dass fast 40 % der ausbildenden Unternehmen ihre Ausbildungsanstrengungen reduzieren oder sogar zur Gänze einstellen möchten. Hinzu kommt, dass schon die kommenden fünf Jahre laut dem Institut für Mittelstandsforschung mehr als 5 000 Unternehmensübergaben im Freistaat zu bewerkstelligen sind.
Meine Damen und Herren von der Staatsregierung, Sie bewegen sich in Ihren Reden gern zwischen Dresden und Freiberg, um über Elektrotechnik und Mikroelektronik zu schwadronieren, oder verweilen im Raum Chemnitz, um dem Maschinen- und Fahrzeugbau zu huldigen. Das ist auch alles recht und gut, aber über Ostsachsen, das Erzgebirge und das Obere Vogtland enthalten Sie uns Ihre Rezepte zur Wirtschaftsbelebung wie immer vor. Nach wie vor sind der Erzgebirgskreis oder auch Bautzen von der Abwanderungsproblematik betroffen. Ganz Ostsachsen hinkt in der Wirtschaftskraft spürbar hinterher. Doch gerade den strukturschwachen Regionen könnte auf dem rohstoffpolitischen Sektor eine deutschlandweit einzigartige Perspektive erwachsen: seltene Erden in Mittelsachsen, Flussspat, Zinnvorkommen, Lithium im Erzgebirge oder respektable Kupfervorkommen in der Lausitz.
Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um anstelle der interessierten ausländischen Investoren den Nutzen im heimischen regionalen Wirtschaftskreislauf zu halten? Vermutlich aber stehen diesem berechtigten sächsischen Eigeninteresse die üblichen Wettbewerbsregeln genau jener Brüsseler EU entgegen, deren administrative Vorschriften und Informationspflichten Deutschlands Unternehmen jährlich Kosten von sage und schreibe 25 Milliarden Euro verursachen.
Herr Morlok, da Sie sich zu einem anderen Thema in Ihrer Regierungserklärung nicht geäußert haben, sehe ich mich veranlasst, dies nun zu tun: Im Ländervergleich hinsichtlich des Arbeitnehmerentgeltes nimmt Sachsen
einen beschämenden 13. Platz ein; bei den verfügbaren Einkommen ist es Platz 12. Der Produktivitätsrückstand gegenüber den alten Bundesländern ist nach wie vor beträchtlich. Die Wohnungswirtschaft weist, bezogen auf die privaten Eigentümer, einen hohen Leerstand auf.
Ich hätte mir auch gewünscht, Sie hätten etwas zum extrem hohen Anteil der Teilzeitbeschäftigung im Gesundheits- und Sozialwesen, aber auch im Einzelhandel in Sachsen gesagt, der in den genannten Bereichen immerhin über 50 % beträgt. Ganz allgemein ist der Grad an Teilzeitbeschäftigung im Erzgebirgskreis, im Vogtlandkreis und im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ungesund hoch und übersteigt die 27-%-Marke. Im Landkreis Görlitz arbeiten sogar nahezu 32 % der Beschäftigten in Teilzeit.
Herr Morlok, Sie können nicht auf der einen Seite ständig nach ausländischen Fachkräften rufen, aber gleichzeitig zulassen, dass das Potenzial der eigenen Landsleute brachliegt.
Herr Morlok, Sie rühmen die sächsische Wirtschaft, nur weil sie eine Art ökonomischer Polyphem – will heißen:
der Einäugige unter den Blinden – ist, wissen in Wirklichkeit jedoch genau, dass die sächsische Wirtschaft nach dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 ohne die bisherige staatliche Förderpolitik nicht nachhaltig wettbewerbsfähig ist.
Abschließend möchte ich Ihnen noch den wesentlichen Unterschied zwischen Ihnen als FDP-Minister und mir als NPD-Abgeordneten mit auf den Weg geben: Wenn man wirklich wiedergewählt werden möchte, dann ist man gut beraten, unseren Bürgerinnen und Bürgern die Wahrheit zu sagen und nicht immer alles nur schönzureden.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion legt uns heute einen Antrag vor, der sich mit der Bevölkerungsentwicklung in Sachsen befasst. Das denkt man zumindest, wenn man die Überschrift liest, doch handfeste Maßnahmen, die dem Negativtrend bei der Bevölkerungsentwicklung, insbesondere im ländlichen Raum, engegenwirken sollen, findet man in dem Antrag überhaupt nicht. Stattdessen wird die demografische Katastrophe, die immer nur beschönigend von allen hier demografischer Wandel genannt wird, allen Ernstes als Chance begriffen, die es zu nutzen gilt.
Welche Chance, frage ich Sie, sich jedoch aus der anhaltenden Geburtenarmut ergeben soll, die zusammen mit der Abwanderung junger Menschen zu einem fortschreitenden Ausbluten des ländlichen Raumes führt, ist mir und der NPD-Fraktion schleierhaft.
Wir verfolgen in dieser Frage einen ganz anderen Ansatz, denn uns kann es nicht darum gehen, sich mit dem demografischen Niedergang abzufinden und die Folgen dieser hausgemachten Existenzvernichtung lediglich zu verwalten. Uns geht es um Existenzsicherung und demografische und sozioökonomische Wiederbelebung des ländlichen Raumes. Das unterscheidet uns nicht nur von der SPD, sondern von allen anderen Fraktionen hier im Hause.
Vor allem der sächsische Ministerpräsident Tillich gefällt sich darin, auf die wachsende Wirtschaft und den steigenden Export zu verweisen, um dadurch besser von der weiteren Entvölkerung der sächsischen Regionen ablenken zu können. Die Mehrheit der sächsischen Bürger, die nach wie vor im sächsischen Raum lebt und arbeitet, hat insofern keinerlei Rückhalt in der Landespolitik, die nach wie vor nur auf ihr Leuchtturmkonzept, also auf die Entwicklung einiger weniger Metropolen, setzt.
Die NPD ist daher die einzige politische Kraft in Sachsen, die es nicht akzeptiert, dass einzelne Regionen durch Abwanderung und Überalterung einen langsamen Tod auf Raten sterben. Wir wollen Sachsen in all seinen gewachsenen Landesteilen erhalten und fordern daher eine auf Geburtenförderung ausgerichtete Familienpolitik sowie eine grundlegende Neuausrichtung der sächsischen Finanz-, Investitions- und Infrastrukturpolitik. Als einzige Partei in Sachsen stellen wir als NPD insofern auch das Globalisierungsdogma infrage, das die eigentliche Ursa
che des demografischen und sozioökonomischen Verfalls darstellt.
Um ein weiteres Ausbluten der Regionen zu verhindern, fordert die NPD daher Maßnahmen wie die Dezentralisierung der Industrie durch eine staatliche Förderung der Verlagerung von Arbeitsplätzen in die Regionen, geeignete Rückkehr- und Neuansiedlungsprogramme für die sogenannten Schrumpfungsregionen in Sachsen, die Förderung und den Aufbau neuer Familienstrukturen als Grundlage für ein gutes Leben und gewerbliche Arbeit in der Heimat, einen verstärkten Ausbau der regionalen Infrastruktur und Daseinsvorsorge, also der öffentlichen Verkehrsmittel, der Straßen, der Breitbandversorgung, der Schulen, der Kitas, Arztpraxen usw., eine Stärkung der kommunalen Finanzen durch eine Reform der Finanzverfassung für Bund, Länder und Kommunen sowie eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die notleidenden Regionen in Sachsen durch einen zeitlich begrenzten Solidarpakt zur Bewältigung der strukturpolitischen Globalisierungsfolgen.
Dieses Investitionsprogramm in unsere Zukunft wäre bei dem entsprechenden politischen Willen relativ zügig und leicht umzusetzen. Es bietet entscheidende Vorteile, denn es verbindet die Ansiedlung von Menschen mit der Ansiedelung von Arbeit. Keines von beiden Zielen ist ohne das andere zu erreichen.
Auch die Dezentralisierung der Wirtschaft ist kein Zauberwerk, sondern ist heutzutage mithilfe technischer Errungenschaften wie Internet sowie moderner Verkehrstechnik und Logistik ohne Weiteres möglich und wird von den Unternehmen ja auch praktiziert. Durch eine konsequente Förderung würde dieser Trend verstärkt werden und zur Wiederbelebung vieler Regionen beitragen. Bekannt ist auch, dass Land und leer stehende Immobilien in den sogenannten Schrumpfungsregionen genügend vorhanden sind, was einen erheblichen Standortvorteil darstellt, insbesondere angesichts des immer größer werdenden Mangels an Wohn- und Gewerberaum in den Städten der Metropolregionen.
Eine engere Ankoppelung des Arbeitslebens an Familie und Heimat würde zudem die von uns angestrebte Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, besonders bei der stärkeren Einbindung auch der älteren Generation. Dadurch würde auch die Wahl, eine Familie zu gründen, für viele Menschen erheblich erleichtert werden.
Die Dezentralisierung der Arbeit würde zudem Handel, Handwerk und öffentliche Infrastruktur in den Regionen stärken und die Steuereinnahmen der Kommunen verbessern – Letzteres besonders in Verbindung mit einer kommunalfreundlichen Steuerreform. Schließlich würden starrere Kompetenzen der Kommunen im Bereich der Wirtschaft und Daseinsvorsorge die regionale Wirtschaft beleben und etwa in der Energiewirtschaft eine verbrauchsnahe Energieerzeugung begünstigen – ein Umstand, dem auch vor dem Hintergrund des geplanten
Atomausstieges bis 2022 eine immer größere Bedeutung zukommt.
Solche wirklich zukunftsweisenden Konzepte zur Stärkung des ländlichen Raumes und schließlich auch zur Förderung der Geburten legt die SPD mit ihrem heutigen Antrag wahrlich nicht vor. Vielmehr geht es wieder einmal nur um Berichterstattung und um ein ominöses Dorferneuerungsprogramm, das diesen Namen allerdings kaum verdient. Wir werden uns deshalb, weil der Antrag auch nicht wirklich schädlich ist, der Stimme enthalten.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenige Tage vor der Kommunal- und Europawahl und nur wenige Monate vor der Wahl zum 6. Sächsischen Landtag mutet das vorliegende Gesetz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie ein Hilferuf an. Es ist ein unverhohlenes Buhlen um Aufmerksamkeit – und das aus gutem Grund; denn in der allgemeinen Wahrnehmung spielen die GRÜNEN ja kaum noch eine Rolle – von der Steueraffäre ihres Bundestagsfraktionschefs einmal abgesehen. So haben sich die bündnisgrünen Kollegen offenbar dazu entschlossen, mit einem Mix aus grüner Klientelpolitik und – man höre und staune – lupenreinen NPD-Forderungen auf Wählerfang zu gehen. Um das Ganze möglichst hoch aufzuhängen, muss es dann schon die Verfassung sein, an der sich die GRÜNEN abarbeiten.
Wenn wir nun in den vorgelegten Entwurf hineinschauen, ist zunächst bemerkenswert, dass die eigentlich als typisch grün geltenden Forderungen nach immer mehr Umwelt- und Klimaschutz den geringsten Stellenwert haben. Denn wenn Sie sich anschauen, wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN etwa den Artikel 10 der
Sächsischen Verfassung vorstellt, so stoßen Sie dort auf ein völlig unverbindliches Konglomerat reiner Staatszielbestimmungen, die – das räumen die GRÜNEN in ihrer Entwurfsbegründung sogar selbst ein – in keiner Weise einklagbare Rechtspositionen verkörpern.
Na klar, es ist dort von Umweltklima und Ressourcenschutz die Rede. Das liest sich auch sehr nett. Aber so, wie Sie das Ganze rechtssystematisch und legistisch aufgebaut haben, ist es völlig unverbindlich und letztendlich bedeutungslos. Wenn Sie schon den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen in die Verfassung aufnehmen wollen – aus Sicht der NPD-Fraktion wäre das gut und richtig –, dann doch bitte nicht als „es wäre schön, wenn …“-Konstruktion, sondern als auf den Punkt gebrachte und notfalls einklagbare Rechtsnorm. Alles andere ist unglaubwürdig. Bei den anderen Themen, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, zum Beispiel im Kampf gegen rechts, gehen Sie auch sehr viel energischer zur Sache als mit Ihrer halbherzigen Umweltromantik.
Mit Freude nehmen wir allerdings zur Kenntnis, dass Sie mit dem Thema „Stärkung der Volksgesetzgebung“ endlich einmal eine fortwährende Kernforderung der NPD aufgegriffen haben. Sie wollen die Stimme des Volkes stärken, indem Sie ein Referendum gegen Landtagsgesetze und geringere Hürden für Volksentscheide in der Verfassung verankern möchten. Wir als NPD-Fraktion haben seit unserem erstmaligen Einzug in den Sächsischen Landtag vor zehn Jahren genau diese Stärkung der Volkssouveränität immer wieder betont, und offenbar hat diese unsere NPD-Politik des steten Tropfens nun endlich dazu geführt, dass auch Sie sich dieses Themas endlich einmal annehmen.
Inwieweit Sie allerdings das deutsche Volk wirklich gestärkt wissen wollen oder nur auf Volkes Rücken hier Wahlkampf betreiben, wird sich dann in den nächsten Monaten entscheiden.
Neben der Unverbindlichkeit Ihrer Klima- und Umweltschutznormen steht jedoch ein weiterer Aspekt Ihres Gesetzentwurfs einer Zustimmung durch die NPDFraktion entgegen: die von Ihnen angestrebte Ausweitung der Verbandsklage. Denn das derzeit geltende Recht hält bereits in einem solchen Maße Möglichkeiten der Vereine und Organisationen bereit, sich in Fragen des Umwelt- und Tierschutzes auch juristisch einzubringen, dass es hier ganz gewiss keines weiteren Ausbaus mehr bedarf – schon gar nicht in der Verfassung. Wenn Sie die gegenwärtige Klageflut und das Ausbremsen von Projekten durch Verbände und Organisationen nicht selbst sehen, dann fragen Sie doch bitte einmal die zuständigen Gerichte oder die Projektträger und die betroffenen Bürger. Einem weiteren Ausufern der Verbandsrechtsklage kann nicht allen Ernstes durch die Sächsische Verfassung Vorschub geleistet werden.
Meine Damen und Herren, die NPD-Fraktion wird sich aus diesen Gründen der Stimme enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch mir erschließt sich die Aktualität der Aktuellen Debatte nicht wirklich. Aber ich sage einmal so: Sei es drum! Die sächsische Automobilindustrie und damit auch die deutsche Automobilindustrie – man kann das nicht wirklich getrennt voneinander betrachten – sind wichtig genug, dass wir uns heute hier einmal darüber unterhalten, auch wenn es vielleicht keinen ganz aktuellen Anlass dafür gibt.
Meine Damen und Herren! Auch wir als NPD-Fraktion sind froh darüber, dass wir hier in Sachsen eine so gut aufgestellte Automobilindustrie haben. Mit rund 26 000 Beschäftigten und vielen weiteren Tausenden Beschäftigten bei den Zulieferern ist diese Branche eine wichtige Stütze der sächsischen Wirtschaft. 750 Firmen inklusive Dienstleister und Ausrüster sind in dieser Branche tätig. Wir sehen also, das ist eine wichtige Branche, die in Sachsen für Arbeit, Wohlstand, Sicherheit und Ausbildung sorgt. Deshalb, meine Damen und Herren, müssen gerade wir Sachsen, müssen gerade wir Deutschen ein Interesse daran haben, dass diese wichtige Industrie in Deutschland, in Sachsen weiter blüht und gedeiht und nicht immer wieder Angriffen ausgesetzt wird.
Doch genau dies geschieht immer wieder. Von verschiedenster Seite möchte man – meistens ideologisch motiviert – die Automobilindustrie schlechtreden, am liebsten teilweise kaputt machen. Ich nenne nur einen kleinen Mosaikstein, wie das vor sich gehen kann: Da wurde unter dem Mantel der Sicherheit usw. zum Beispiel von den GRÜNEN als eines der Lieblingsthemen, aber mittlerweile auch von der SPD als ehemaliger Arbeiter- und Industriepartei ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen gefordert.
Meine Damen und Herren! Es gibt natürlich viele gute Gründe, ein deutsches Auto zu kaufen. Einer der Gründe ist der, dass man mit einem – ich sage einmal – BMW oder Audi als Beispiel recht zügig und gleichzeitig komfortabel und sicher von Punkt A nach B fahren könnte. Sollte aber in Deutschland, wie von dieser Seite gefordert, ein Tempolimit auf den deutschen Autobahnen durchgesetzt werden, bin ich sicher – und da brauche ich keine wissenschaftlichen Untersuchungen anzustellen, sondern das sagt mir der gesunde Menschenverstand –, dass dies direkt Auswirkungen auf viele Zehntausende von Kunden hätte, die sich sagen würden, wenn ich nur noch mit 100 Stundenkilometern über die Autobahn tuckeln kann, brauche ich kein hochwertiges, hochpreisiges deutsches Auto. Da tut es dann – und das meine ich jetzt nicht unbedingt wertend – vielleicht auch ein Koreaner oder ein Japaner. Es hätte somit direkte Auswirkungen auf viele Tausend Arbeitsplätze hier bei uns in Sachsen und natürlich auch in Deutschland.
Aber, meine Damen und Herren, noch viel schlimmer als das, was hier von SPD und GRÜNEN immer wieder gefordert wird, ist das, was uns seitens Brüssel aufs Auge gedrückt wird. Hier könnte man – wenn man es bösartig ausdrücken möchte – sagen: Was in den letzten Jahren
immer wieder durchgedrückt und gefordert wurde, ist ein direkter Angriff auf die deutsche Automobilindustrie. Das Schlimme ist, man weiß noch gar nicht, was diese verrückten Brüsseler Bürokraten noch alles weiter planen. Aber das, was schon geplant ist, ist schlimm genug.
Komischerweise ist es so, meine Damen und Herren, es trifft fast ausschließlich die deutsche Automobilindustrie. Es wird selten und manchmal gar nicht die französische, die italienische, die spanische Autoindustrie betroffen, sondern es sind, wie gesagt, meist die Deutschen, die unter den Wahnsinnsplänen leiden müssen, die immer wieder in Brüssel verabschiedet werden. Für mich hat das den Anschein – und das sage ich jetzt durchaus etwas polemisch und zugespitzt, aber ich denke, so weit bin ich von der Wahrheit nicht weg, wenn man sagen kann, das deutsche Geld wird in Europa gern gesehen, sei es für die Hilfe für irgendwelche Pleitestaaten, sei es für den EUHaushalt, wo wir jedes Jahr 25 Milliarden Euro bezahlen, 12 Milliarden Euro davon sind Nettozahlungen. Das heißt also, wir zahlen 12 Milliarden Euro mehr nach Brüssel, als wir von dort zurückbekommen. Aber deutscher Einfluss – und sei es nur auf dem Automarkt – wird in Brüssel und in Europa nicht gern gesehen.
Aber da denken die Brüsseler Demokraten doch etwas zu kurz; denn, meine Damen und Herren, Tatsache ist, dass gerade die deutsche Automobilindustrie wesentlich dazu beiträgt, dass wir in Deutschland, in Sachsen verhältnismäßig gesehen einen durchaus besser gefüllten Steuersäckel haben, als das in vielen anderen Ländern der Fall ist.
Deshalb, meine Damen und Herren, sagen wir als NPD ganz klar: Wir müssen uns vor die Automobilindustrie stellen. Sie ist der Garant für viele Hunderttausende Arbeitsplätze, für viele Familien, die davon leben können, für hochwertige, hoch bezahlte, hochtechnologische Arbeitsplätze. Das ist unsere Aufgabe als Politiker. Ich fordere die Staatsregierung auf, sich endlich vor die Automobilindustrie zu stellen, weitere Belastungen zu verhindern, im Gegenteil, endlich für eine Entlastung in diesem Bereich zu sorgen. Das ist Ihre verdammte Pflicht, und dazu fordere ich Sie, wie gesagt, auf.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim Durchlesen der vorliegenden Großen Anfrage und der Antworten der Staatsre
gierung beschleicht einen das ungute Gefühl, dass es sich dabei um eine reine Propagandashow handelt. Das ist allerdings auch nicht weiter verwunderlich; sieht man sich einmal die Rollenverteilung bei diesem Schauspiel an. Es fragt die Koalition aus CDU und FDP, und es antwortet die Koalitionsregierung, die von CDU und FDP gebildet wird. Der Erkenntnisgewinn dieses lustigen Frage-undAntwortspiels ist relativ gering. Dafür merkt man von Punkt zu Punkt immer mehr, worum es eigentlich geht.
Statt wirklich ernsthafte und in die Tiefe gehende Fragen zu stellen, wird diese Anfrage von der Union und der FDP dazu genutzt, der Staatsregierung die Bälle zuzuspielen, damit diese in gewohnter Schönfärberei in Propagandafloskeln ihren wahrscheinlich vorher schon längst abgesprochenen Text herunterspulen kann. Denn wie wenig neben den sicherlich vielen positiven Aspekten im Zusammenhang mit dem sächsischen Handwerk die Probleme der Branche zur Sprache kommen oder kommen sollen, merkt man schon allein an den zahlreichen Fragestellungen.
Da wird zum Beispiel im Punkt 5.4 gefragt: Welchen Einfluss hat die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie auf mögliche Bürokratieerleichterungen für das Handwerk? Die Frage, welche nachteiligen Auswirkungen diese EU-Richtlinie auf die heimischen Handwerksbetriebe haben könnte, fällt hingegen gleich einmal komplett unter den Tisch.
Insbesondere im Grenzbereich zu Polen und zu Tschechien, aber auch darüber hinaus stellt es unsere Handwerksbetriebe nämlich zunehmend vor Probleme, mit der Dumping-Konkurrenz aus Osteuropa Schritt halten zu können. Stattdessen muss sich der sächsische Handwerksmeister den in der Antwort der Staatsregierung enthaltenen freudigen Spruch anhören, dass die EUDienstleistungsrichtlinie es den Dienstleistern erleichtere, außerhalb ihres Herkunftsmitgliedsstaates Dienstleistungen anbieten und erbringen zu können.
Dass dies aber ohne jegliche nennenswerte Beschränkungen möglich ist, ist doch genau das Problem, und zwar nicht für den tschechischen oder den polnischen Malerbetrieb, der natürlich davon profitiert, sondern für die Betriebe auf sächsischer Seite.
Ein anderes Beispiel: Unter Punkt 6.9 heißt es: „Welche Chancen ergeben sich für das Handwerk in Sachsen durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit und mit welchen Ergebnissen ist hier zu rechnen?“ Es wird aber wieder einmal nicht nach den Gefahren gefragt, die sich aus der EUArbeitnehmerfreizügigkeit ergeben. So kann die Staatsregierung munter drauflosagitieren und verkünden, dass die Öffnung des Arbeitsmarktes für Lohndrücker aus Osteuropa und Armutsmigranten vom Balkan ganz tolle Chancen bietet, um bei der Stellenbesetzung auf einen größeren Bewerberkreis zugreifen zu können.
Na, das wird die deutschen Arbeitnehmer und vor allem die Arbeitslosen so richtig freuen, denn dieser Satz bedeutet doch letztendlich nichts anderes als zunehmende Arbeitsplatzkonkurrenz mit ausländischen Dumpinglöh
nern. Ob das sächsische Handwerk allerdings gut beraten ist, auf Billigdiscountarbeiter statt auf deutsche Facharbeiter, die dann auch von ihrem Lohn leben müssen, zurückzugreifen, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Apropos Fachkräfte: Natürlich darf in diesem Frage-undAntwortspiel auch der Gillo-Faktor nicht fehlen, denn – so verrät uns die Staatsregierung unter Punkt 6.6 – das heimische Fachkräfteangebot sei nur eine Quelle zur Deckung des Bedarfs der Unternehmen. „Deshalb“ – so heißt es weiter – „ist der Freistaat offen für die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte auch aus dem außereuropäischen Ausland.“
Dann kommt der erhobene Zeigefinger in Gillo-Manier, denn es heißt im Folgenden: „Nach der Liberalisierung des Zuwanderungs- und Aufenthaltsrechts braucht es eine entsprechende Willkommenskultur auch in den Unternehmen selbst. Der sächsische Mittelstand ist gefordert, sich qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland zu öffnen.“
An dieser Stelle ist der sächsische Handwerksmeister dann erneut vollauf begeistert, dass ihm eben – vorsichtig formuliert – nahegelegt wird, doch bitte demnächst ein paar Maurer aus Nigeria oder Tischler aus Tunesien einzustellen. Interessanterweise teilt die Staatsregierung aber nicht mit, welchen Sinn diese Übung eigentlich haben soll. Ich wage, ganz ehrlich gesagt, auch zu bezweifeln, dass sich eine nennenswerte Anzahl von Fachkräften für das sächsische Handwerk aus der außereuropäischen Zuwanderung akquirieren ließe.
Diese wenigen von mir nur beispielhaft genannten Punkte zeigen schon, welchem Zweck diese Große Anfrage in Wirklichkeit dienen soll. Wir als NPD-Fraktion ziehen deshalb das Fazit, dass das vorliegende Papier zwar ein eindrucksvolles Beispiel schwarz-gelber Eigenwerbung und Propaganda ist, aber dem sächsischen Handwerk nicht ein Stück weiterhilft.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sich häufenden Jahrhunderthochwasser verlangen nach angemessenen Reaktionen, um Schäden zu beseitigen und künftige Zerstörungen möglichst zu verhindern. Dabei ist es naheliegend, auch die bestehenden Gesetze einer Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls zu verändern.
Das vorliegende Wiederaufbaubegleitgesetz wird diesem Vorhaben weitestgehend gerecht. Einige Anmerkungen sind aus meiner Sicht dennoch notwendig. Im Bereich des Wassergesetzes soll die Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen für öffentliche Hochwasserschutzanlagen auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängert werden können, wenn aufgrund von Kapazitäts- oder Mittelengpässen die Umsetzung eines Planfeststellungsbeschlusses innerhalb der derzeitigen Geltungsdauer von fünf Jahren nicht möglich ist. So soll ein neues Planfeststellungsverfahren vermieden werden. So weit, so gut.
Es besteht aber aus meiner Sicht die Gefahr, dass der Zeitdruck verringert wird und Projekte weit in die Zukunft verschoben werden können. Dazu darf es aber nicht kommen. Einen Mechanismus, der dies verhindern könnte, finde ich im Gesetz selbst leider nicht. Die Bürger und nicht zuletzt wir als Parlamentarier werden ein Auge auf diese Problematik werfen müssen. Im Zweifelsfall müssen derartige Verlängerungsanträge eben zurückgewiesen werden.
Des Weiteren werden endlich renitente Grundstückseigentümer aufs Korn genommen, die sich aus den verschiedensten Gründen Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes verweigern. Das finde ich, ehrlich gesagt, gut. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass im Bunde mit gewieften Anwälten fast immer ein Weg gefunden wird, um berechtigte oder auch unberechtigte Eigeninteressen geltend zu machen. Vergessen wir an dieser Stelle auch nicht die umtriebigen Organisationen, die mit dem Etikett „Umweltschutz“ hausieren und oft an die Grenzen des gesunden Menschenverstandes gehen und diese manchmal auch überschreiten. Man denke an den immer noch nicht beendeten Streit um die Waldschlößchenbrücke.
Aber auch in Sachen Wiederaufbaubegleitgesetz sitzen diese Gruppierungen bereits in den Startlöchern. Ein Beispiel hierfür: Holger Seidemann, Vorstandsmitglied des Ökolöwe-Umweltbundes Leipzig e. V., analysierte den vorgelegten Entwurf der Staatsregierung wie folgt – Zitat –: „Zukünftig soll nach dem Willen der Staatsregierung bei Deichbaumaßnahmen der Naturschutz keine Rolle mehr spielen. Baumlose und zubetonierte Flussauen werden damit in Sachsen die Regel sein. Selbst Ausgleichsmaßnahmen müssen durch die Landestalsperrenverwaltungen nur noch eingeschränkt erbracht werden.“ – „Gut gebrüllt, Ökolöwe!“, sage ich da nur. Derartige Übertreibungen bringen Hochwasser wie Umweltschutz genauso wenig voran wie jahrelange juristische Auseinandersetzungen. Zeit und Geld könnten sinnvoller verwendet werden, am besten direkt für die Ziele, die im Etikett geführt werden und wirklich im Bürgersinne sind.
Aber der gleiche Herr Seidemann war auch als Sachverständiger in der Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum vorliegenden Gesetzentwurf geladen, wo er für das Büro für Umwelt und Planung Leipzig sprach. Hier waren nicht pauschale Vorwürfe, sondern recht interessante Anregungen zu vernehmen, so zum Beispiel zu Konflikten bei der Flächenerlangung für Hochwasserschutzprojekte. Als mögliche Lösungsansätze nannte er die Wiedereinführung des Vorkaufsrechtes der Planungsträger und die Errichtung eines wahrhaft bestehenden Fonds mit hinreichender und langfristiger Finanzierungssicherheit für die Flächenbesitzer oder -nutzer. Das hörte sich dann schon viel vernünftiger an. Chancen auf eine Verwirklichung dieser Ideen sehe ich im Hinblick auf die momentane Zusammensetzung des Landtages jedoch nicht.
Er konnte es aber auch nicht lassen, ganz kurz die Karte zu zeigen, die gern in juristischen Auseinandersetzungen gespielt wird – Zitat –: „Bei Nichtbeachtung der europäischen Gesetzgebung droht auf der letzten Planungsebene – Einzelprojektplanung – die Rechtswidrigkeit des Verfahrens.“ Dieses Spiel ist uns nur zu gut bekannt und einer der vielen Gründe dafür, warum wir als NPD die EU in der derzeitigen Form ablehnen.
Auf die weiteren Veränderungen in den Bereichen Naturschutz, Straßen, Denkmalschutz, Landesplanung und Gemeindeordnung möchte ich aus Zeitgründen nicht eingehen. Stattdessen möchte ich zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass endlich für alle von der Flut bedrohten Bürger ein Versicherungsschutz auf den Weg gebracht werden muss, wie wir das in unserem Antrag zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden, Drucksache 5/12130, gefordert haben, und dass bereitstehende Mittel endlich schnellstmöglich und unbürokratisch ausgezahlt werden.
Noch eine letzte Anmerkung: Der beste technische Hochwasserschutz und die großzügigsten Überflutungsflächen oder Polder werden das Wasser nicht im Zaum halten können, wenn die Menschen fehlen, die die Technik bedienen und zum Einsatz auf den Dämmen bereit sind. Ein Hochwasser, angenommen im Jahre 2035, wird nach den Vorstellungen unseres Ausländerbeauftragten Gillo dann auf eine Bevölkerung treffen, die zu mehr als 50 % aus Nichtdeutschen besteht. Werden diese dann bereit und in der Lage sein, all die Aufgaben zu übernehmen?
Mir bleiben daran Zweifel, wenn ich an die Bilder von den Einsätzen an den Deichen denke; und auch ein Blick in die Mitgliederlisten von Feuerwehren und Wasserwehren lässt ein eklatantes Missverhältnis zwischen der Bereitschaft zur Einwanderung auf der einen und dem Engagement auf der anderen Seite erkennen. In Anerkennung des ernsthaften und nützlichen Grundanliegens des Gesetzentwurfes wird die NPD-Fraktion aber zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes enthält aus Sicht meiner Fraktion wenig Sensationelles. Ich möchte meine Anmerkungen deshalb auf einen Punkt beschränken, den ich für kritikwürdig halte und den wir heute schon öfter gehört haben. Mit der Aufhebung des § 27, der ein Vorkaufsrecht beinhaltet, wird ohne Not ein Gestaltungsmittel aus der Hand gegeben. Die Begründung, die Aufhebung der Vorkaufsrechte dient der Deregulierung und Vereinfachung des Landesrechts, erinnert mich sehr an das Gesetz zur Vereinfachung des Landes- und Umweltrechts, mit der die Baumschutzordnung ausgehebelt wurde. Genau wie damals steckt auch hier der Wunsch dahinter, der FDP doch etwas Mitgestaltung zu erlauben, so lange man sie denn noch braucht.
Was ist aber an dem Vorkaufsrecht falsch, dass man es ganz streichen möchte? Als Begründung muss die Tatsache herhalten, dass es in den vergangenen zehn Jahren kaum ausgeübt wurde und dass der Verwaltungsaufwand zu hoch sei, aber vielleicht liegt gerade hier der Fehler. Es wird doch Wege geben, den Verwaltungsaufwand zu verringern, so zum Beispiel wenn die Splitterflächen neben anderen Ausschlussgründen von vornherein ausgeschlossen werden. So könnte dieses Recht weiter bestehen und bei Bedarf stärker genutzt werden.
Aus diesem Grund wird sich die NPD-Fraktion bei der Abstimmung über das Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes in der vorliegenden Form enthalten. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einführung eines generellen Tempolimits auf deutschen Autobahnen zählt ja, wie wir gehört haben, zu den Leib- und Magenthemen der grünen Verbots- und Regulierungsfanatiker. Zuletzt hatte sich aber auch der zum Bundeswirtschaftsminister aufgestiegene SPD-Chef Gabriel für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen ausgesprochen, was der Kollege Zastrow von der FDP – und hier können wir ihm einmal guten Gewissens zustimmen – zu Recht als verkehrspolitische Geisterfahrt zulasten der deutschen Autofahrer bezeichnet hat.
Hinzufügen muss man allerdings – das hat Herr Zastrow natürlich ausgeblendet –, dass ein generelles Tempolimit auf Autobahnen nur den Höhepunkt einer langen Reihe von Gängelungen und Belastungen der deutschen Autofahrer darstellen würde, an denen auch die FDP in Regierungsverantwortung fleißig mitgearbeitet, zumindest aber nicht dafür gesorgt hat, bestimmte Fehlentwicklungen aus rot-grünen Zeiten rückgängig zu machen. Ich denke hierbei beispielsweise an die Mehrfachbesteuerung bei den Spritpreisen, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dass diese eine Zeit lang in ungeahnte Höhen steigen konnten und sich nach wie vor auf sehr hohem Niveau bewegen. Zwar hatte die FDP stets davon gesprochen, dass die Ökosteuer, deren Namen schon ein reiner Etikettenschwindel ist, wieder abgeschafft werden soll, aber außer vollmundigen Ankündigungen kam letztendlich
nichts dabei heraus. Sich nun als Interessenvertretung der deutschen Autofahrer zu präsentieren ist vor diesem Hintergrund doch etwas fragwürdig.
Das soeben Gesagte gilt natürlich erst recht für die Unionsparteien, aus deren Reihen nun auch der Vorschlag für eine Pkw-Maut gekommen ist, die – so sie denn eingeführt wird – garantiert nicht nur, wie versprochen wurde, ausländische Nutzer unserer Autobahnen zur Kasse bittet, sondern auch die deutschen Autofahrer einmal mehr zusätzlich belasten wird – und wenn letztendlich die EU-Kommission dafür sorgen wird, dass es so kommt. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Meine Damen und Herren! Die Forderung nach einem generellen Tempolimit auf Autobahnen lässt vollkommen außer Acht, dass es faktisch schon auf fast der Hälfte des deutschen Autobahnnetzes Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. So gilt auf 33 % der Autobahnstrecken ein dauerhaftes Tempolimit, auf weiteren 15 % gilt zumindest zeitweise eine begrenzte Höchstgeschwindigkeit.
Das Bild des verantwortungslosen Rasers, der von Flensburg bis nach Garmisch-Partenkirchen im Geschwindigkeitsrausch mit Bleifuß über die Straßen fegt, gibt es in dieser Form nur in der ohnehin sehr fragwürdigen Fantasie der GRÜNEN. Auch sonst gibt es viele gute Argumente, die für die Beibehaltung des Konzeptes der Richtgeschwindigkeit und gegen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 oder gar 100 Stundenkilometern sprechen.
Deutsche Autobahnen sind nachweislich sicherer als die anderer Staaten in Europa, wo es Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. Pro eine Milliarde Fahrzeugkilometer haben wir genau drei Unfalltote zu beklagen. Zum Vergleich: Das gesamte nachgeordnete und geschwindigkeitsbegrenzte Netz aus Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen weist ein mehr als dreimal so hohes Risiko auf, nämlich 9,6 Unfalltote pro eine Milliarde Fahrzeugkilometer.
Primär besteht also Handlungsbedarf in der Verkehrssicherheit nicht bei den Autobahnen, sondern im nachgeordneten Straßennetz. Hinzu kommt: Circa ein Drittel der in Deutschland polizeilich registrierten Unfälle auf Autobahnen außerhalb von Baustellen passieren auf Streckenabschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dieser Anteil entspricht eben genau dem Anteil aller Streckenabschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzung. Eine erhöhte Unfallgefahr auf Streckenabschnitten ohne Tempolimit ist somit schlichtweg nicht nachweisbar.
Auch in ökologischer Hinsicht bietet eine Geschwindigkeitsbegrenzung keinerlei Vorteile. Ein Tempolimit wäre vollkommen klimaneutral, und auch in anderer Hinsicht hätte dies, verschiedenen Studien zufolge, keinerlei positiven Effekte für die Luftqualität.
Zu guter Letzt sei noch einmal darauf hingewiesen, dass das Konzept der Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern sich als erfolgreich erwiesen hat und eine hohe Akzeptanz unter den Autofahrern aufweist – übrigens
weitaus mehr als die gesetzlichen Tempolimits im Ausland bei den dortigen Autofahrern.
Im Ergebnis zeigt sich am Ende sogar, dass in Deutschland die tatsächlich gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit der Pkws auf Autobahnen bei 120 Stundenkilometern liegt und damit unter der Durchschnittsgeschwindigkeit von Ländern mit gesetzlichem Tempolimit, zum Beispiel in Belgien, Italien oder Österreich. Wir brauchen daher ganz einfach keine neuen gesetzlichen Ge- oder Verbote, da wir mit den geltenden Regelungen im wahrsten Sinne des Wortes sehr gut fahren.
Worüber wir allerdings dringend sprechen müssen, ist die zunehmende Belastung des deutschen Autobahnnetzes durch den Fernlastverkehr, der all die Probleme mit sich bringt, die GRÜNE und SPD den Pkw-Fahrern in die Schuhe schieben wollen, nämlich verstärkte Umweltverschmutzung, ein höheres Sicherheitsrisiko und eine erhöhte Unfallgefahr. Zudem würde es Ihnen wirklich jeder normale Autofahrer danken, der es leid ist, frühmorgens auf der Autobahn nicht voranzukommen, weil Lkws sich auf zwei und manchmal drei Spuren alle paar Kilometer gegenseitig überholen.
Die Verlagerung des Lastverkehrs von der Straße auf die Schiene ist ein Anliegen, bei dem auch die NPD voll mitgehen kann. Hier wäre das FDP-geführte Verkehrsministerium gefragt, doch leider hört man in dieser Hinsicht relativ wenig aus dem Hause Morlok. Die beinahe schon irrationale Gigaliner-Manie des sächsischen Verkehrsministers war jedenfalls ein Schritt genau in die falsche Richtung.
Dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen werden wir dennoch zustimmen, da er sich mit der NPDPosition – nämlich gegen ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen – deckt.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD stellt Forderungen auf, denen auch wir als NPD guten Gewissens zustimmen können. Insbesondere die Einhaltung der Tariftreue, die Vermeidung von Lohndumping und Ausbeutung durch Leih- und Zeitarbeit sowie die Nachbesserung des Landesvergabegesetzes nach solchen Gesichtspunkten stimmen mit unseren Vorstellungen absolut überein. Was das Vergabegesetz betrifft, so fehlt uns darin außerdem ein Passus, der garantiert, dass einheimische Unternehmen generell bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt werden. Dies ist aus Sicht der NPD-Fraktion zwingend erforderlich, um zu gewährleisten, dass primär sächsische Unternehmen und damit auch sächsische Arbeitnehmer zum Zug kommen, wenn es um die Vergabe von Aufträgen in Sachsen geht.
Meine Damen und Herren! Ich komme an dieser Stelle aber nicht umhin, erneut darauf hinzuweisen, wer uns die Leiharbeit, die von den Antragstellern kritisiert wird,
überhaupt erst eingebrockt hat. Das waren nämlich nicht die in solchen Fällen üblichen Verdächtigen von CDU und FDP, sondern die frühere rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder, also vornehmlich jene Partei, die heute diesen Antrag eingebracht hat, also die SPD. Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde damals von SPD-Kanzler Schröder und seinem Spießgesellen Hartz ausgehebelt, indem man im Interesse der großen Konzernlobbys eine Ausnahmeklausel in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einbaute, nach der der Grundsatz der gleichen Bezahlung eben nicht mehr gilt, sofern in Tarifverträgen abweichende Vereinbarungen festgeschrieben werden. In der Praxis ist aus dieser Ausnahme leider wieder einmal die Regel geworden, was dazu geführt hat, dass aus der Leiharbeit so etwas wie ein moderner Sklavenhandel geworden ist.
Aber die SPD ist lernfähig. In dem nun auf Bundesebene geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es dazu: „Mit einem gesetzlichen Mindestlohn und allgemein verbindlichen Tarifverträgen sorgen wir für faire Löhne; Tarifautonomie, Tarifeinhaltung und Mitbestimmung sind für uns ein hohes Gut. Den Missbrauch von Werksverträgen und Leiharbeit werden wir verhindern.“
Konkret sollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
novelliert und Leiharbeitnehmer künftig spätestens nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden. Eine ähnliche Regelung hat die NPD-Fraktion in dieser Legislaturperiode mit einem entsprechenden Antrag herbeiführen wollen, der allerdings von allen anderen Fraktionen, also auch der SPD – wie immer – abgelehnt wurde.
Man muss also feststellen, dass einzig und allein die FDP hier in Sachsen eine solche Regelung blockiert, während alle anderen Parteien, laut Koalitionsvertrag übrigens auch die CDU, einer solchen Klausel im Vergabegesetz offen gegenüber stehen. Warten wir aber ab, meine Damen und Herren, ob denn Willensbekundungen – mehr sind es im Augenblick noch nicht – auch wirklich Taten folgen werden. Nicht nur im Fall der Tariftreue beim Vergaberecht oder der Eindämmung des Missbrauchs von Leih- und Zeitarbeit habe ich da mehr als meine Zweifel.
Die NPD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen, da er in die richtige Richtung geht.
Danke!
Danke. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es ist ja nun mittlerweile guter Brauch, dass wir uns de facto alle vier Wochen hier im Plenarsaal über das Thema EEG, EEGUmlage usw. unterhalten. Von mir aus gerne, es ist ja auch ein wichtiges Thema. Was mich allerdings dabei wundert,
ist, dass dieses Thema immer wieder ausgerechnet von CDU und FDP auf die Tagesordnung gesetzt wird, und ich möchte schon mal fragen, meine Damen und Herren von CDU und FDP: Sie waren ja bis zum 6. September vier Jahre zusammen an der politischen Macht in Deutschland. Was haben Sie denn in diesen vier Jahren ganz konkret beim Thema EEG-Umlage getan?
Was haben Sie dafür getan, dass diese EEG-Umlage nicht weiter steigt, und was haben Sie ganz konkret in diesen vier Jahren dafür getan, dass die Strompreise in Deutschland nicht weiter steigen? Das hätte ich gern mal – und vor allem natürlich auch die Menschen im Lande – gewusst. Sich dann immer hier hinzustellen und zu sagen, man müsste und man könnte und man sollte doch dies und das tun, und selbst aber in der Zeit, in der man die Macht und die Möglichkeit dazu gehabt hat, nichts getan zu haben, finde ich fast schon, gelinde gesagt, etwas unverschämt.
Deshalb möchte ich auch gar nicht weiter auf Sie eingehen, sondern mich kurz mit den Vorschlägen unseres neuen Energiewendeministers Gabriel auseinandersetzen. Er hat ja nun einige Vorschläge gemacht, und ich muss zugegebenermaßen gestehen – ich hätte nicht gedacht, dass ich das jemals sagen würde –, dass ich das alles nicht ganz schlecht finde, was da von ihm kam. Aber Herr Gabriel war einer derjenigen, der, seitdem die Energiewende im März 2011 ganz oben auf der Tagesordnung steht, eine immer schnellere, immer radikalere und immer weitergehende Energiewende gefordert hat; und jetzt, wo er selbst Verantwortung trägt, sieht die Welt doch ganz anders aus.
Was ist denn mit seiner Forderung nach Abschaffung der Ausnahmetatbestände bei der EEG-Umlage geworden? Davon haben wir nicht viel gehört. Die werden wohl größtenteils beibehalten. Und was ist mit seiner Forderung, die er jahrelang in den Raum gestellt hat: dass die Menschen beim Strompreis entlastet werden müssten und dieser gesenkt werden müsste? Was ist davon noch zu hören? Nichts. Das Einzige, was man zum Thema Strompreis von Herrn Gabriel hört, ist, dass der Strompreis nicht weiter steigen solle; und selbst das sei noch dahingestellt, ob das wirklich funktioniert. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was soll das für eine Entlastung sein, wenn die Menschen weiterhin mit einem, wenn auch konstanten, aber doch gleich hohen Strompreis belastet werden?
Ich möchte Ihnen in der verbleibenden Zeit deshalb noch einige Vorschläge der NPD-Fraktion zum Thema Energiepreise kundtun. Ich spreche deshalb ganz bewusst von Energiepreisen; denn es sind ja nicht nur die hohen Strompreise, die die Menschen in Deutschland belasten, sondern es sind auch die hohen Benzinpreise. Es sind die hohen Erdgaspreise und natürlich auch die hohen Heizölpreise.
Wir als NPD fordern deshalb ganz klar als ersten konkreten Schritt, um die Menschen ganz konkret zu entlasten – das wäre eine Entlastung, die dann auch wirklich im Portemonnaie ankommt –, die Abschaffung der Stromsteuer und der unsinnigen Ökosteuer auf Benzin.
Natürlich muss dann verhindert werden, dass diese Einsparungen gleich wieder seitens der Konzerne auf die Preise aufgeschlagen werden; aber das muss man dann eben politisch angehen. Wir fordern weiterhin eine – natürlich verantwortungsvolle – weitere Streichung der Ausnahmetatbestände bei der EEG-Umlage und natürlich auch bei den Netzentgelten sowie eine weitere Reduzierung der Förderung der erneuerbaren Energien; denn letztendlich ist das EEG nichts anderes als ein großer Umverteilungsmechanismus von unten nach oben. Einige wenige stecken sich mit ihren Kapitalanlagen in Solar- und Windparks bis zu zweistellige Renditen ein, die dann allerdings die Allgemeinheit bezahlen muss. Jede Familie, jeder Alleinerziehende, jeder Geringverdiener, aber natürlich auch die große Masse der Normalverdiener in diesem Lande muss mit seiner Stromrechnung diese zweistelligen Renditen der Besserverdienenden erwirtschaften und bezahlen, und damit muss endlich Schluss sein!
Wenn Sie mich fragen würden: Wie will die NPD zum Beispiel die Abschaffung der –
Ach, Herr Lichdi!
Öko- und Stromsteuer refinanzieren? Dazu mache ich Ihnen drei konkrete Vorschläge:
Erstens. Bund, Länder und Gemeinden könnten ganz konkret jedes Jahr einen großen Milliardenbetrag sparen, wenn wir das Thema Schein- und Wirtschaftsasylanten einfach mal entsprechend angehen würden und nicht Menschen, die unberechtigterweise hierherkommen,
jahrelang – auf gut Deutsch gesagt – durchfüttern würden.
Zweitens. Lassen Sie uns das Thema Auslandseinsätze der Bundeswehr angehen und es nicht, wie jetzt neuerdings gefordert, noch ausweiten.
Drittens. Lassen Sie uns das Thema Nettozahlungen an die Europäische Union angehen. Auch hier wäre in jedem Jahr ein zweistelliger Millionenbetrag zu sparen, und wir könnten x-fach die Strom- und Ökosteuer refinanzieren.
Sie sehen, es gäbe genügend zu tun. Man muss es eben auch politisch wollen, und dabei sind Sie, meine Damen und Herren der etablierten Politik, irgendwann auch mal gefragt.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist sicherlich kein Zufall, dass die Koalitionsparteien der CDU und FDP ausgerechnet in zeitlicher Nähe zu den Kommunalwahlen ihr Herz für Traditionen und das sächsische Handwerk entdecken. Offenbar soll hier ein Signal an die vermeintliche Kernklientel ausgesendet werden, damit die Hände der Handwerksmeister auf dem Wahlzettel nicht an die falsche Stelle geraten – womöglich, bildlich gesprochen, gar nach rechts. „Vermeintlich“ habe ich deshalb gesagt, weil unsere Handwerksmeister mittlerweile erkannt haben, dass Sie, meine Damen und Herren, eine Wirtschaftspolitik für Metropolregionen und Großkonzerne betreiben, nicht aber für die ansässigen kleinen und mittelständischen Unternehmen und Handwerksmeister und schon gar nicht für den ländlichen Raum. Insofern gilt nach wie vor, was ich hier schon einmal festgestellt habe: Die einzige echte Mittelstandspartei in Sachsen ist und bleibt die NPD.
Sie nennen Ihren Antrag „Traditionen bewahren – alte Handwerksberufe schützen“. Das suggeriert ein Handeln. Dabei geht es in Ihrem Antrag doch nur um das Einholen von Informationen. Das, meine Damen und Herren, sind eigentlich Selbstverständlichkeiten, weswegen wir – das kann ich schon vorwegnehmen – dem Antrag dann auch zustimmen werden.
Allerdings ist der Antrag mehr als mager und eben nur reine Symbolpolitik, um nach außen hin ein Handeln vorzutäuschen. Die Berichtspunkte 1 und 2 hätten Sie schon im Vorfeld abfragen können, entweder mittels Kleiner Anfragen, auf kurzem Dienstweg bei Ihren Leuten im Ministerium oder eben durch einen Anruf bei den Handwerkskammern. Für die Zahl der Unternehmen und
Auszubildenden hätten sogar einige Klicks im Internet genügt. Für die Punkte 3 bis 5 hingegen bedarf es, mit Verlaub, keines Beschlusses im Parlament, meine Damen und Herren. Man möchte doch davon ausgehen, dass der Herr Wirtschaftsminister Morlok seine Kompetenzen nicht überschreitet, wenn er von sich aus prüfen lässt, inwieweit die Attraktivität der traditionellen Handwerksberufe gesteigert, die Ausbildung des Nachwuchses gesichert und das Handwerk in bestehende Marketingkonzepte integriert werden kann.
Vielleicht habe ich auch eine falsche Vorstellung davon, was der Aufgabenbereich eines Ministers ist und was dieser den ganzen lieben langen Tag so tut. Aber nach meinem Verständnis sind das alles Dinge, die Sachsens Wirtschaftsministerium von sich aus zu leisten hätte, ohne dass dies der Landtag extra beschließen müsste. Aber vielleicht wollen Sie Ihrem Minister auch nur etwas auf die Füße treten und ihn angesichts der bevorstehenden Kommunalwahlen, bei denen die FDP ins Bodenlose fallen wird, an seine Aufgaben erinnern. Nur hätte das auch in einem persönlichen Gespräch stattfinden können, anstatt hier einen reinen Schaufensterantrag auf die parlamentarische Bühne zu heben, der ohnehin wieder einmal die Handschrift des zuständigen Ministeriums trägt.
Meine Damen und Herren, in ihrem letzten Fachkräftemonitoring mahnen die sächsischen Handwerkskammern unter anderem an – ich zitiere –: „Um dem Fachkräftebedarf zukünftig gerecht zu werden, ist es zwingend notwendig, schon im Bereich der Schulbildung mit ersten Maßnahmen zu beginnen. Eine Halbierung der Schulabgängerquote ohne Abschluss auf unter 5 % bis 2020, wie in der Fachkräftestrategie der sächsischen Staatsregierung formuliert, bedarf einer zügigen Untersetzung. Ein Abschluss an einer sächsischen allgemeinbildenden Schule muss darüber hinaus auch die erforderliche Ausbildungsreife sicherstellen.“
Außerdem kann man dort lesen: „Demografisch bedingt, steigt das durchschnittliche Alter der Erwerbspersonen in Sachsen seit Jahren an. Dieser Trend wird sich weiter fortsetzen. Daher ist es dringend notwendig, die Bedingungen für die Beschäftigung Älterer zu verbessern. Gleichzeitig gilt es, die Potenziale der Jüngeren bestmöglich zu nutzen. Dazu sind bedarfsgerechte Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie insbesondere im Bereich der Betreuungs- und Verkehrsinfrastruktur notwendig. Diese sind auf hohem Niveau zu sichern und weiter auszubauen.“
Damit werden schon einmal verschiedene Felder angesprochen, die auch für die Sicherung und Weiterentwicklung traditioneller Handwerksberufe in Sachsen überaus wichtig sind. Leider sind es aber genau diese Felder, nämlich Bildung, Demografie und Familie, auf denen die Staatsregierung mehr als kläglich versagt hat und wo sich leider auch keine Besserung ankündigt.
Hinzufügen muss man weiterhin eine notwendige Fokussierung der Wirtschaftspolitik auf die Regionen; denn
gerade die traditionellen alten sächsischen Handwerksberufe sind oftmals sehr regionalspezifisch geprägt und können nur in der Region mit den Menschen aus der Region überleben. Wenn jedoch aus den Regionen immer mehr junge Leute abwandern, sterben letztlich auch diese regionalen Handwerksberufe aus.
Meine Damen und Herren, ohne eine nach dem Leistungsprinzip ausgerichtete Bildungspolitik, ohne eine nachhaltige Bevölkerungspolitik, eine soziale Familienpolitik und eine regionale Wirtschaftsförderungspolitik können der Bestand der traditionellen Handwerksberufe und der notwendige Nachwuchs an Fachkräften nicht gewährleistet werden. Eines dürfte auch klar sein – das wissen Sie insgeheim auch, meine Damen und Herren –: Mit Asylanten aus Tschetschenien und dem Libanon oder mit Armutszuwanderungen aus Südosteuropa werden Sie diese Fachkräftelücke bestimmt nicht schließen können.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei einem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen sind aus Sicht der NPD-Fraktion allein deutsche Interessen leitend, nämlich: erstens die überprüfte Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse und Abschlüsse von ausländischen mit deutschen Qualifikationen, zweitens keine Absenkung des Niveaus der Ausbildung, der erforderlichen Qualifikationen und der Prüfungskriterien und drittens der Nachweis von den Berufen adäquaten Deutschkenntnissen, um insbesondere im Bereich der Pädagogik, der sozialen Berufe wie auch der medizinischen Betreuung gravierende Missverständnisse bzw. Nachteile zulasten betroffener Deutscher auszuschließen.
Die Anhörung zum vorgelegten Gesetzentwurf hat gezeigt, dass im Bereich der Naturwissenschaften – hierzu zähle ich auch die Architekten – keine größeren Probleme bei der Überprüfung von Qualifikationen bestehen, zumal aus einer Anerkennung der Führung des Titels Architekt oder Ingenieur noch lange kein Recht auf Berufsausübung abgeleitet werden kann.
Erschreckend waren allerdings die Ausführungen von Dr. Klengel, des Geschäftsführers der Ingenieurkammer Sachsens, der festgestellt hat, dass das Ingenieurgesetz Sachsen eines der Gesetze mit den geringsten Anforderungen an die Berufsbezeichnung Ingenieur in Deutschland und in Europa ist. Dies wird nur noch von den Briten unterboten.
Ingenieur wird sich in Deutschland also bald jeder nennen dürfen. Wir erinnern uns an die frühen Neunzigerjahre, als es massenhafte Berufsanerkennungen für die aus der damaligen UdSSR Ausgewanderten gab, bei denen jeder Hobbygärtner – ob mit gefakten oder gekauften Unterlagen – als Gartenbauingenieur eingestuft werden wollte. Was wir in Sachsen nicht brauchen, sind Heerscharen von Flüchtlingen, die mit Ausbildungsanerkennungen ihr Bleiberecht erwirken wollen, oder Handwerker, die in ihrem Heimatland keine Berufsausbildung haben, sondern mit der Methode Learning by Doing mit ihrem Gegenstand vertraut gemacht worden sind. Ich möchte das nicht generell abqualifizieren, aber für den deutschen Markt ist das der falsche Weg.
Wenn wir schon Fachkräfte benötigen, dann wollen wir uns gern selbst kluge Köpfe aus dem Ausland aussuchen, diese aber – wie andere Staaten auch – gezielt ansprechen, testen
und dann mit Hilfe und Akzeptanz einladen, bei uns eine Zeit lang arbeiten zu dürfen.
Wir wollen nicht den deutschen Stellenmarkt mit qualifizierten Ausländern fluten, die wiederum in deren Heimat dringend benötigt werden. Das ist nämlich die Kehrseite der Medaille, meine Damen und Herren.
Aber: Was dieser Gesetzentwurf letztlich bewirken wird, ist die Öffnung eines weiteren Einfallstors nach Deutschland für Asylanten, Bleiberechtsproblemfälle und illegale Flüchtlinge. Dabei machen wir als NPD – schlicht und einfach gesagt – nicht mit.
Bilden wir lieber, meine Damen und Herren, unsere jungen Menschen hier in diesem Land vernünftig aus, sorgen wir für gute und gerechte Löhne und bekämpfen wir endlich die demografische Katastrophe. Ich denke, das wäre der richtige Lösungsweg.
Die NPD lehnt deshalb den vorgelegten Gesetzentwurf und auch die Änderungsanträge ab.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich feststellen, dass sich meine Fraktion dem Antrag der GRÜNEN voll anschließt, und zwar sowohl hinsichtlich der Aufforderung, einen Beteiligungsbericht vorzulegen, als auch der Forderung nach einem besseren BeteiligungsControlling. Das heißt, wir werden dem Antrag zustimmen, zumal die darin enthaltenen Forderungen auf sehr gut nachvollziehbare Feststellungen des Sächsischen Rechnungshofes in dessen Jahresbericht 2013 zurückgehen.
Wie im Bericht des Rechnungshofes festgestellt, legte das Finanzministerium zuletzt den Beteiligungsbericht 2009 vor. In der Zeit davor wurde jährlich ein Bericht vorgelegt, und zwar während einer ganzen Reihe von Jahren, nämlich von 1997 bis 2009 – mit Ausnahme von 2001. Warum nun dieses plötzliche Pausieren? Ich habe in den Presseerklärungen und sonstigen Verlautbarungen des SMF keine Erklärungen dafür gefunden und hoffe heute auf Aufklärung.
Das mehrjährige Pausieren ist umso unverständlicher, da im Internetauftritt des SMF folgende allgemeine Erläuterung zum Instrument des Beteiligungsberichtes zu lesen ist: „Das Staatsministerium der Finanzen legt in der Regel einmal jährlich einen Beteiligungsbericht vor. Er ermöglicht einen Überblick über die Entwicklung der Beteiligungsunternehmen und der Beteiligungspolitik des Freistaates Sachsen und ist damit eine wichtige und
kompakte Informationsgrundlage für die interessierte Öffentlichkeit.“
Also in der Regel einmal jährlich – was hat sich an dieser Regel geändert, Herr Finanzminister, und vor allem warum? Die Zahl der Beteiligungen dürfte abgenommen haben – ist das vielleicht der Grund?
Aus meiner Sicht wäre es eher ein Grund für einen Bericht, wie übrigens jede wesentliche Veränderung in der Beteiligungsstruktur. Es gibt aber aus meiner Sicht auch tief liegende politische Gründe, die für die baldige Vorlage eines neuen Beteiligungsberichtes sprechen, und zwar eines – wie es die GRÜNEN formulieren – durchaus umfassenden Berichtes nicht zuletzt im Hinblick auf die strukturpolitischen Funktionen der Beteiligungen und deren Notwendigkeit bzw. Entbehrlichkeit.
Denn wie Sie, Herr Finanzminister, unter anderem im Vorwort zum Beteiligungsbericht 2009 es selbst festgestellt haben, stellen die Staatsbeteiligungen in ihrer Gesamtheit einen Kompromiss zwischen zwei verschiedenen Staatszielen oder – vielleicht besser ausgedrückt – Entscheidungskriterien dar, nämlich – erstens – der Möglichkeit, die für das Land lebenswichtigen wirtschafts-, struktur-, standort- und arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen – wie es im besagten Vorwort heißt – auch zu verfolgen, wenn die gewinnorientierten Marktkräfte dazu nicht ausreichen, und – zweitens – der Begrenzung der unternehmerischen Betätigung des Staates. Das heißt, soweit die Notwendigkeit nicht mehr besteht, wichtige struktur- und kulturpolitische Ziele durch eine bestimmte staatliche Beteiligung zu verfolgen, sei diese zu beenden. Das sind sinngemäß Ihre Worte, Herr Staatsminister.
Diese beiden Kriterien sind aber heute nun wahrlich hochgradig kritisch geworden, kritischer als je zuvor. Deshalb muss meines Erachtens ihre Abgrenzung gegeneinander regelmäßig aktualisiert werden.
Zum nächsten Punkt. Es ist vom Rechnungshof und seitens der Opposition im Landtag des Öfteren festgestellt worden, dass die Budgethoheit des Parlaments durch die Zunahme der Nebenhaushalte tendenziell ausgehöhlt wird. Andererseits ist dies eine unvermeidbare Folge der zunehmenden externen Einflüsse auf Wirtschaftskreislauf und Haushalt in Sachsen, die es im Gegensatz zu den der Kameralistik zugrunde liegenden Annahmen immer schwieriger macht, die Aufgaben des Staatshaushaltes im Rahmen einzelner Haushaltspläne darzustellen. Die Folge ist die beklagte Ausuferung der Nebenhaushalte.
Umso wichtiger ist es dann aber, für diese zumindest ein umfassendes Berichtswesen einzuführen.
Auch die Forderung im Antrag der GRÜNEN, ein Beteiligungscontrolling im Staatsministerium der Finanzen einzurichten, geht auf den Jahresbericht 2013 des Sächsischen Rechnungshofes zurück. Es erstaunt mich dann doch ein wenig, dass es ein solches mit schriftlichen Vorgaben ausgestattetes Controlling nicht schon gibt. Aus
diesem Grund unterstützen wir auch diese Forderung im Antrag der GRÜNEN.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal dürfen wir uns heute mit einem wahnwitzigen Vorschlag der Brüsseler Bürokratie auseinandersetzen. Bei dieser Gelegenheit frage ich mich dann immer: Wie kommen eigentlich solche dümmlichen Gedanken, so möchte ich es einmal nennen, zustande? Ich kann mir das nur so erklären, dass da einer dieser vielen, vielen Tausenden und Abertausenden überbezahlten, überflüssigen und unterbeschäftigten EU-Bürokraten, EU-Beamten dann in seinem stillen Kämmerchen sitzt, und nachdem er jeden dummen Gedanken, den man haben kann, schon gehabt hat, kam er dann wahrscheinlich auf die Idee, dass er sich jetzt einmal an die Abschaffung des deutschen Meisterbriefes heranmachen könne.
Auf welchen Wegen auch immer kommt dieser aberwitzige Gedanke dann an die Ohren des zuständigen EUBinnenkommissars, der dann, ohne dass er wahrscheinlich überhaupt weiß, wovon er da spricht, diesen in die Welt hinausposaunt, und das Ende vom Lied ist, dass wir uns heute hier im Sächsischen Landtag über diesen Wahnwitz aus Brüssel unterhalten dürfen.
Meine Damen und Herren! Jetzt könnte man das abtun und sagen, das ist wieder einmal so eine dumme Idee der Brüsseler Bürokratie. Aber Tatsache ist doch – das ist das Traurige daran –, dass die meisten dieser dummen Gedanken, die in Brüssel produziert werden, früher oder später auch in die Tat umgesetzt werden, und zwar mithilfe von Ihnen, meine Damen und Herren.
Ich erinnere hier nur, wenn wir über das Thema Ausbildung und Qualifikation sprechen, zum Beispiel an die Abschaffung der deutschen Diplomstudiengänge. Da waren gerade auch Sie von CDU und FDP anfangs etwa
pseudomäßig noch skeptisch oder auch dagegen, haben dann aber natürlich im Rahmen des Bologna-Prozesses die Abschaffung der deutschen Diplomstudiengänge handstreichartig mit beschlossen. Das zum einen.
Ein weiterer Gedanke, der mir bei dieser Debatte kommt und den ich hier einmal loswerden möchte, ist folgender: Jetzt haben wir in Deutschland doch eine relativ gut funktionierende Volkswirtschaft mit einem Meisterbrief, der natürlich ein Garant für ein gutes, zuverlässiges und gut ausgebildetes deutsches Handwerk ist. Da wäre es doch sinnvoll, dass sich die Volkswirtschaften, in denen es noch nicht so gut läuft in Europa, zum Beispiel in Griechenland oder in Portugal oder wo auch immer, vielleicht einmal ein Beispiel daran nehmen und sagen würden, hier in Deutschland haben wir ein System, das sehr gut funktioniert. Was können wir davon für uns übernehmen? Genau das Gegenteil wird aber in der heutigen Europäischen Union getan, meine Damen und Herren.
Es ist nicht etwa so, dass die Schwachen versuchen, sich den Stärkeren anzupassen. Nein, genau das Gegenteil wird gemacht: Die Starken müssen sich immer mehr den Schwachen anpassen. Wir haben hier – das ist wirklich eine Katastrophe, und das führt in die Sackgasse, meine Damen und Herren – eine Anpasserei, eine Gleichmacherei, eine Abwärtsspirale. Wir werden zwar vielleicht in ein paar Jahren sagen können, jawohl, wir leben alle in der Europäischen Union auf einem einheitlichen Niveau. Aber die Frage wird natürlich sein, auf welchem Niveau wir dann leben, meine Damen und Herren.
Wir als NPD bekennen uns ganz ausdrücklich zum deutschen Meisterbrief. Er ist, wie gesagt, ein Garant dafür, dass wir – nicht nur in Sachsen, sondern in ganz Deutschland – ein zuverlässiges, gutes Handwerk haben.
Darum beneidet uns die halbe Welt. Ihr viel geliebter Barack Obama hat erst kürzlich das deutsche Ausbildungssystem als Vorbild für die USA genannt.
Nur so viel am Rande.
Zum Schluss möchte ich Ihnen noch ein schönes Zitat kundtun. Es ist von Andreas Schenk, Weltmeister der Stuckateure. Er sagte in der „Ludwigsburger Kreiszeitung“ vom 21.10.2013, es sei paradox, dass es in vielen europäischen Ländern großes Interesse am deutschen System der dualen Ausbildung gebe, die EU aber den Meisterbrief als Voraussetzung für eine Existenzgründung im Handwerk infrage stelle. Dem kann sich die NPDFraktion nur uneingeschränkt anschließen.
Meine Damen und Herren! Wir fordern die Staatsregierung auf, alles in ihrer Macht stehende zu tun – auch wenn das natürlich sehr wenig ist –, diesen erneuten
Anschlagsversuch auf die deutsche Wirtschaftspolitik aus Brüssel abzuwehren.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Absicht, das Grundstücksverkehrsgesetz und andere angrenzende Gesetze an
aktuelle Entwicklungen, unter anderem den landwirtschaftlichen Boden- und Pachtmarkt, anzupassen, ist zunächst lobenswert.
Der vorliegende Gesetzentwurf greift die durch die Föderalismusreform geschaffene Möglichkeit auf, das mit dem Siedlungsrecht verbundene landwirtschaftliche
Grundstücksrecht und auch das Landpachtrecht landesrechtlich zu regeln. Er orientiert sich allerdings an einem in Baden-Württemberg 2010 beschlossenen Agrarstrukturverbesserungsgesetz. In diesem Gesetz wurde unter anderem das Siedlungs-, Grundstücksverkehrs- und Landpachtrecht zusammengefasst, rechts- und fachpolitisch aktualisiert sowie das landesspezifische Gefahrenpotenzial für die dortige Agrarstruktur identifiziert und entsprechenden Regelungen unterworfen.
Hier setzte in der Anhörung des vorliegenden Gesetzentwurfs die Kritik an. Die in Baden-Württemberg vorhandene landwirtschaftliche Struktur und die dazugehörigen Rahmenbedingungen lassen sich nicht ohne Weiteres auf den Freistaat Sachsen übertragen. Der Verbandsjurist des Sächsischen Landesbauernverbandes, Jens Pfau, gab zudem zu bedenken, dass die sächsischen Flächengrößen für außerlandwirtschaftliche Großinvestoren im Vergleich mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt eher unattraktiv sind. Zudem seien in den letzten Jahren im Unterschied zu den anderen neuen Bundesländern die landwirtschaftlichen Bodenpreise in Sachsen stabil geblieben oder sogar leicht zurückgegangen. Andere Quellen sprechen allerdings von gestiegenen Preisen, die sich gegenwärtig stabilisiert haben. Herr Pfau schätzte ferner ein, dass die sächsischen Landratsämter als Genehmigungsbehörden und auch die Sächsische Landsiedlung GmbH als Siedlungsbehörde eine sehr gute Arbeit leisten und dass es im Freistaat keine Defizite beim Vollzug der jetzt gültigen Gesetze gibt. Er empfahl deshalb die vollständige Ausschöpfung des gegebenen Rechtsrahmens anstelle der Schaffung eines neuen Gesetzes.
Zum Thema Erwerb von Gesellschaftsanteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen gab der Vertreter des Landesbauernverbandes zu bedenken, ob der Staat hier überhaupt eingreifen und die Landwirte gewissermaßen bevormunden sollte. Es sei zwar im Interesse der sächsischen Landwirte, einen großflächigen Aufkauf ihrer Betriebe durch außerlandwirtschaftliche Investoren zu verhindern. Da sich die Gesellschaftsanteile an den Landwirtschaftsbetrieben – anders als bei den Bodenflächen – überwiegend aber im Eigentum der im Unternehmen aktiv tätigen Landwirte befinden, haben sie es selbst in der Hand, darüber zu entscheiden, ob sie ihre Gesellschaftsanteile veräußern oder eben auch nicht. Zudem lassen viele Gesellschaftsverträge und Satzungen eine Veräußerung an Dritte erst gar nicht zu.
Auf weitere Argumente, meine Damen und Herren, kann ich aus Zeitgründen leider nicht eingehen. Um es kurzzufassen: Es ist sicherlich richtig, über die Problematik Agrarstruktur zu reden und das Thema auch künftig im
Auge zu behalten. Aus diesem Grund lehnt meine Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf auch nicht ab, sondern wir werden uns der Stimme enthalten.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der derzeitigen Analyse der Folgen der Energiewende erleben wir eine seltene Einigkeit von Opposition und Staatsregierung. Niemand kann das unkoordinierte Handeln der Bundesregierung bei dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung nachvollziehen. Weder aus marktpolitischer noch aus sozialer und schon gar nicht aus energiepolitischer Sicht ist die Energiewende bisher gelungen.
Das nun vorgelegte 8-Punkte-Maßnahmenpaket der LINKEN richtet den Fokus auf die verursachten sozialen Probleme; denn bisher, meine Damen und Herren, sind es vor allem die privaten Haushalte, die die undurchdachten Konzepte der bundesdeutschen Energiepolitik ausbaden müssen. Die Folge ist ein ständig wachsender Akzeptanzverlust bei den Deutschen, der nicht die Modernisierung der Energiepolitik infrage stellt, sondern deren politische Umsetzung – ein Problem, das selbst die Staatsregierung nun erkannt haben möchte. Die Staatsregierung kann zwar auf einige Vorhaben und abgelieferte Parlamentsanträge verweisen, doch was Sie nicht vorweisen können, sind
handfeste Ergebnisse. Ganz nüchtern muss festgestellt werden, dass Sie bisher nichts erreicht haben, und sich die Sachsen, insbesondere die Einkommensschwachen,
immer noch mit künstlich überhöhten Strompreisen und Stromsperrungen herumschlagen müssen.