Ich will hier zitieren aus der Präambel dieses Staatsvertrages, den wir nicht ändern können. Hier geht es nur darum, Ja oder Nein zu sagen. Ich zitiere: „... vorausgeschickt, dass die Parteien unterschiedliche Auffassungen darüber vertreten haben, ob dem Freistaat aufgrund der Herauslegung zweier Höchstbetragsgarantien über einen Betrag von insgesamt 2,75 Milliarden Euro (gemein- schaftliche Höchstbetragsgarantie) im Zusammenhang mit der Solvenzsicherung der Landesbank Sachsen AG Ansprüche gegenüber der SFG und/oder ihren kommunalen Anteilseignern zustehen.“
Es bestehen darüber unterschiedliche Auffassungen. Dieser Vertrag ist eben kein Gesetz. Da wäre übrigens die Frage, die ich gern noch einmal stellen würde: Woran hapert es? Warum hakt es? Warum bekommen wir diesen Gesetzentwurf nicht endlich auf den Tisch des Hauses?
Im Finanzausschuss wurde uns dieser noch vor der Sommerpause versprochen. Versprochen – gebrochen. Ich weiß nicht, was das Problem ist, ob Sie im Kabinett nicht die nötige Unterstützung bekommen, ob der Koalitionspartner Probleme macht, ob die Landräte Probleme machen, ob die Sparkassen-Vorstände Probleme machen. Wir hätten schon gern ein wenig Aufklärung über diese Frage.
Aber ich bleibe dabei: Die Frage, die Sie hier aufmachen, ist, dass Sie die kommunale Ebene an den Lasten des Zusammenbruchs der Landesbank beteiligen. Jetzt kann man darüber streiten, ob das Wort eines ehemaligen Ministerpräsidenten gegenüber der kommunalen Ebene etwas wert ist oder nicht. Fakt ist, dass Georg Milbradt als damaliger Ministerpräsident den Kommunen zugesichert hat, dass auf sie keine Belastungen aus dieser Garantie zukommen.
Das ist der Fakt. Die Ausgleichsklausel, wie sie jetzt hier drinsteht, sagt im Punkt 4.1: „Vorbehaltlich des dinglichen Rechtsüberganges der SFG-Beteiligung auf die SFG erkennt die SFG hiermit an, dass dem Freistaat aufgrund der Herauslegung der Höchstbetragsgarantie im Zusam
Hier haben Sie auf die 107 Millionen Euro hingewiesen und genau diese 107 Millionen Euro sind der Grund, warum wir auf jeden Fall diesen Vertragsentwurf ablehnen werden. Wir werden uns, erstens, nicht daran beteiligen, dass das Versprechen von Georg Milbradt gebrochen wird, und wir werden uns, zweitens, auch nicht daran beteiligen, dass der Freistaat sich aus der Verantwortung in dieser Frage teilweise herauszieht und die kommunale Ebene in eine First-Loss-Position bringt: dass die Kommunen nämlich jetzt schon in einer ersten Tranche 83 Millionen Euro an den Freistaat überweisen dürfen gemäß dem Anteil der Sachsen-Finanzgruppe von 63 %. Als Erste haften die Kommunen für die Verluste aus dem Zusammenbruch der Sachsen LB.
Jeder und jedem in diesem Haus, die an diesem Prozess in der letzten Legislatur teilgenommen haben – zumindest auf der Koalitionsbank –, möchte ich noch einmal einen Beschluss des Landtages kundtun und zu wissen geben, den Sie – letztendlich wir alle gemeinsam – im Dezember 2007 beschlossen haben. In der Drucksache 4/10737, Entschließungsantrag von CDU- und SPD-Fraktion, hieß es zum Thema Fusionsprozess Sächsische Landesbank – ich zitiere Punkt 3 –: „Die Staatsregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Gewährleistungsübernahme in Höhe von 2,75 Milliarden Euro allein durch den Freistaat ohne Beteiligung der kreisfreien Städte und Landkreise als Sparkassenträger erfolgt.“
Dieser vom Landtag beschlossene Punkt ist hiermit gebrochen worden. Das Versprechen gegenüber den Landkreisen ist gebrochen worden.
Wir werden diesem Vertrag nicht zustimmen können, auch aus einem weiteren für uns wichtigen Grund: Wir lassen uns ungern als Parlament diktieren, wie die Änderung des Gesetzes über das öffentlich-rechtliche Kreditwesen im Land Sachsen auszusehen hat. Auch deshalb noch einmal die Forderung: Den Gesetzentwurf auf den Tisch des Hauses! Ziehen Sie diesen Vertragsentwurf zurück und lassen Sie uns dann wirklich Schritt für Schritt dieses Thema abarbeiten!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen: Wir werden der Auflösung der SFG – das letztendlich bedeutet diese Übertragung – früher oder später zustimmen.
Es war gut, dass wir schon einmal eine Debatte im Plenum hatten, in der verschiedene Fragen aufgeworfen wurden, und es war gut, dass dann im Finanzausschuss die Gelegenheit bestand, die Bewertung der SFG zu hinterfragen. Die anwesenden Fachleute konnten dazu gut
Stellung nehmen. Wenn der Zusammenbruch der Landesbank etwas Positives hat, wenn man überhaupt davon reden will, dann ist es im Nachgang die Realisierung der Ziele des Volksentscheides, dass wir nämlich eine solche Sachsen-Finanzgruppe eigentlich nicht haben wollten. Dass dies nun Realität wird und zu welchem Preis, sei einmal dahingestellt.
Wir haben natürlich aus dieser Übertragung herausgelesen, dass die kommunale Ebene Bedenken in Richtung Änderung des Sparkassengesetzes, also des GörK, hat, so wird das Sparkassengesetz heißen. Deswegen haben sie sich dort Schutzklauseln eingebaut, und wir werden natürlich sehr genau beobachten, dass durch Eingrenzung von Geschäftsfeldern die Werthaltigkeit unserer kommunalen Sparkassen nicht beeinträchtigt wird. Darauf werden wir größten Wert legen.
Bedenken haben wir nach wie vor, können es allerdings nicht verifizieren, dass die Wertermittlung, die ja nur in einer Nach-vorn-Projizierung mit all den jetzigen gesetzlichen Regelungen gemacht worden ist, was Eigenkapitalanforderungen usw. bei den Sparkassen bedeutet, natürlich aus unserer Sicht einen geringeren Wert ergeben hat, als wenn man den Zeitraum einmal zurückgedreht hätte, was die Sparkassen in den vergangenen zehn Jahren an Ertrag erwirtschaftet haben. Ich glaube, dass ein höherer Wert herausgekommen wäre, da ich respektieren will, dass dies ein sehr schwieriger Kompromiss in der Gemengelage zwischen den kommunalen Anteilseignern und den Sparkassen im Freistaat Sachsen ist.
Ich sage auch ganz deutlich: Mein Mitleid mit den Sparkassen, die sich auf dieses Abenteuer SFG eingelassen haben, hält sich schwer in Grenzen. Das ist der Spagat, den ich habe: Auf der einen Seite diejenigen, die an dem Abenteuer SFG mitgewirkt haben und auch die Dollarzeichen in den Augen hatten, und auf der anderen Seite die Sparkassen, die rechtzeitig die Kurve genommen haben, die gar nicht erst dort reingegangen sind. In diesem Spannungsfeld des Wertes und der Belastung der Kommunen und der Interessen des Freistaates ist dies ein Kompromiss, dem wir – man mag es so oder so sehen – schließlich mit dieser Übertragungsvereinbarung zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Jens Michel hat die Übertragungsvereinbarungen in ihren Inhalten dargestellt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch einmal einige grundsätzliche Bemerkungen zur Bedeutung dieser Übertragung auszusprechen.
Ich sehe diese heutige Übertragungsvereinbarung als eine Chance an, endlich einmal zu einer Entkoppelung von
zwei unterschiedlichen Themenbereichen zu kommen. Die FDP-Fraktion sieht es nach wie vor als notwendig an, die Geschehnisse um die Pleite der Sachsen LB aufzuarbeiten. Da haben wir noch einiges vor uns. Das werden wir auch weiterhin kritisch begleiten.
Gleichzeitig müssen wir uns darüber unterhalten, wie die Zukunft der sächsischen Sparkassen aussieht, was wir im Sparkassengesetz verändern müssen, wo Anpassungsbedarf besteht und wo wir das Sparkassengesetz so gestalten müssen, dass diese Übertragungsvereinbarung auch vollzogen werden kann.
Lieber Kollege Scheel, ich hätte mir eine frühere Vorlage des Gesetzes gewünscht, aber ich halte es nicht für notwendig, dieses Gesetz gleichzeitig zu beraten. Das Gesetz wird diese Übertragungsvereinbarung inhaltlich nachzeichnen. Das ist vorgegeben, das ist keine Erpressung des Parlamentes, denn wenn das Parlament heute dieser Übertragungsvereinbarung zustimmt, weiß man, was man im Sparkassengesetz ändern muss, um diese Vereinbarung umzusetzen. Das ist keine Erpressung.
Wenn wir heute der Übertragungsvereinbarung zustimmen, erhält der Freistaat vorzeitig die Zahlungen aus dieser Vereinbarung. Deshalb ist es im Interesse des Freistaates, diese Übertragungsvereinbarung vorzuziehen, damit der Garantiefonds entsprechend gespeist wird. Deshalb wird meine Fraktion dieser Übertragungsvereinbarung vorzeitig zustimmen, obwohl noch kein Gesetz vorliegt.
Herr Kollege Scheel, es ist falsch, wenn Sie sagen, die Kommunen werden jetzt auf einmal an der Sachsen-LBPleite beteiligt. Das ist nicht richtig, und das wissen Sie auch. Die 107 Millionen Euro, über die wir uns hier aus der Höchstbetragsgarantie unterhalten, die zur Diskussion stehen, sind der Anteil, den die SFG aus dem Verkauf der Sachsen LB erhalten hat. Dieser Kaufpreisanteil steht meines Erachtens dem Freistaat zu, und zwar aus folgendem Grunde:
Der Kaufpreis wäre nie an die Kommunen gegangen, wenn man die Risikovorsorge selbst hätte betreiben müssen. So hat der Freistaat selbst jetzt eine Garantie übernommen und ist für die Verbindlichkeiten ins Obligo gegangen, und wie bei jeder anderen Bürgschaft ist es üblich, dass man dann entsprechende Ausgleichszahlungen hat. Es wäre doch in höchstem Maße ungerecht, wenn die Kommunen zwar am Verkaufserlös der Sachsen LB beteiligt wären, aber der Freistaat Sachsen allein die Risiken schultern müsste. Deshalb ist es kein Wortbruch, was hier geschehen ist, sondern lediglich die Abwicklung einer Garantievereinbarung nach bürgschaftsrechtlichen Regelungen, und das ist so in Ordnung.
Herr Kollege Scheel, wenn Sie die Präambel der Übertragungsvereinbarung zitieren – das ist das übliche Verfahren, wenn man sich vergleicht. Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen. Es gibt Leute, die sagen, diese Rechtsauffassung vertrete ich, dem Freistaat stehen diese
Ansprüche zu. Es gibt eine andere Rechtsauffassung, die sagt, diese Ansprüche stehen den Kommunen zu. Man hat sich geeinigt, und man hat ein Gesamtpaket gemacht und sich verglichen. Damit jede Seite ihr Gesicht wahren kann, schreibt man in die Präambel, dass man sich nicht geeinigt hat, sondern unterschiedliche Standpunkte hat und da rausgeht.
Das Parlament wird im weiteren Verfahren an der Veränderung des Sparkassengesetzes beteiligt sein. Ich bin sicher, dass wir ein vernünftiges Gesetz bekommen.
Ich möchte hier – das habe ich an anderer Stelle auch schon getan – noch einmal deutlich machen, dass es mit der FDP-Fraktion keine Beschränkung der Geschäftsfelder der sächsischen Sparkassen geben wird. Das wird auch nicht erforderlich sein, da wir allein in dieser Vereinbarung Rücktrittsrechte haben, wo die Kommunen berechtigt sind, diese Übertragungsvereinbarungen entsprechend anzupassen, falls solche Geschäftsfeldbeschränkungen passieren. Deshalb werden wir darauf achten, dass wir die Reform des Sparkassengesetzes so machen, dass es keine Rückabwicklungsverhältnisse gibt, dass es zu keiner Anpassung des Kaufpreises kommt und dass die dort getroffenen Vereinbarungen umgesetzt werden.
Herr Pecher, wenn Sie sagen, das war eine Entscheidung der Sparkassen, die jetzt von den Sparkassen ausgelöffelt werden muss, die in die Sachsen-Finanzgruppe eingetreten sind – das war keine Entscheidung der Sparkassen, das wissen Sie auch. Das war eine Entscheidung der jeweiligen kommunalen Träger, die Trägerschaft an ihrer Sparkasse auf die Sachsen-Finanzgruppe zu übertragen. Ob die Motive lauter waren oder ob sie unlauter waren, ob falsche Versprechungen gemacht wurden oder ob man die Versprechungen nach dem damaligen Kenntnisstand gemacht hat, darüber haben wir in der letzten Landtagsdebatte bereits gesprochen. Dazu haben wir eine sehr deutliche Position bezogen. Aber machen Sie bitte nicht die sächsischen Sparkassen, die in der SachsenFinanzgruppe sind, dafür verantwortlich, dass sie dort sind.
Kommen wir zurück zur Übertragungsvereinbarung. Die Übertragungsvereinbarung ermöglicht meines Erachtens jetzt einen sachlichen Diskurs darüber, wie wir die Zukunft der sächsischen Sparkassen besser gestalten können. Das gilt sowohl für die Sparkassen, die innerhalb der Sachsen-Finanzgruppe sind, als auch für die in kommunaler Trägerschaft. Der Freistaat scheidet aus der SachsenFinanzgruppe aus, und damit liegt die Verantwortung für die sächsischen Sparkassen wieder dort, wo sie traditionell liegt und wo sie auch hingehört, nämlich bei den Kommunen, in den kreisfreien Städten und in den Landkreisen. Diese kommunalen Träger haben sich bereits im Jahr 2008 dafür ausgesprochen, aus der SachsenFinanzgruppe auszutreten, und wir geben ihnen jetzt die Möglichkeit dazu.
Die Liberalen werden der kommunalen Ebene keine Vorgaben machen, ob sie aus der Sachsen-Finanzgruppe austritt oder ob sie bleibt. Ich halte es für verfrüht, der Sachsen-Finanzgruppe hier schon die Totenglöckchen zu läuten. Es ist auch möglich, dass sich die Kommunen aus guten Gründen dafür entscheiden, die Sachsen-Finanzgruppe zu behalten. Wenn man das macht, dann müssen wir als Gesetzgeber darauf achten, dass in dem neuen Sparkassengesetz die Möglichkeit besteht, die SachsenFinanzgruppe zu einer modernen Sparkassenholding umzugestalten. Darauf werden wir entsprechend achten.
Es wurde angesprochen, ob es einen angemessenen finanziellen Ausgleich für den Freistaat Sachsen für sein Ausscheiden aus der Sachsen-Finanzgruppe gibt. Auch hier möchte ich noch einmal Folgendes deutlich machen. Es ist ein Unterschied, ob man eine Sparkasse oder eine Geschäftsbank bewertet. Eine Sparkasse hat einen öffentlichen Auftrag. Durch diesen öffentlichen Auftrag ist sie Restriktionen unterworfen, die eine Geschäftsbank nicht hat. Das hat man bei der Ermittlung des Verkehrswertes der sächsischen Sparkassen berücksichtigt, und so ist der Wert ermittelt worden. Ich bin der festen Überzeugung, dass die dort angewandten Kriterien – wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss extra noch einmal nachgefragt – sachgerecht waren und somit der Freistaat auch wirklich den Preis bekommt, den die sächsischen Sparkassen, die in der Sachsen-Finanzgruppe sind, auch wert sind.
Meine Fraktion begrüßt außerordentlich, dass das Geld, das aus der jetzigen Übertragungsvereinbarung an den Freistaat Sachsen fließen wird, in den Garantiefonds eingestellt wird. Anders als mein Kollege Michel glaube ich zwar, dass das Geld, das da vorhanden ist, zur Risikovorsorge bereits ausreichen wird. Aber das weiß keiner. Da schauen wir beide in eine Glaskugel. Deshalb ist es vernünftig, das Geld, das wir aus der Veräußerung der Sachsen LB erhalten – die Sachsen LB war ja Bestandteil der Sachsen-Finanzgruppe –, jetzt für eine entsprechende Risikoversorgung zu verwenden.
Wenn wir diese Risikovorsorge nicht brauchen, lösen wir sie im Garantiefonds wieder auf, führen sie dem allgemeinen Haushalt zu und machen dann gute Dinge für den Freistaat. Aber wir umschiffen das Risiko, dass zukünftige Haushaltsverhandlungen durch die Sachsen-LB-Pleite belastet werden.
Ich habe schon beim letzten Mal dem Finanzminister dafür gedankt, diese Übertragungsvereinbarung ausgehandelt zu haben. Ich konnte eine gewisse Zeit aus nächster Nähe mit verfolgen, wie unterschiedlich die Anteilseigner und die unterschiedlichen Interessen in der Sachsen-Finanzgruppe waren. Diesen Kompromiss hinzubekommen, dass auf gleicher Augenhöhe zwischen dem Freistaat und den Kommunen eine Vereinbarung geschlossen wird, wie man aus der Sachsen-Finanzgruppe herauskommt, ist ein großes Verdienst, und dafür möchte ich mich bei Ihnen noch einmal ganz herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dieser Übertragungsvereinbarung zuzustimmen und somit den Weg freizumachen, damit wir eine sachorientierte Diskussion über die Zukunft der sächsischen Sparkassen bekommen.
Herr Scheel, Sie möchten sicherlich eine Kurzintervention starten; das können Sie natürlich auch bei Vorlagen von Berichten. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Ich möchte auf die eben gemachten Ausführungen eingehen und eines deutlich machen: Es war ausdrücklicher Wunsch des Freistaates, eine solche Sachsen-Finanzgruppe zu gründen.