Erstattung eines Rechnungshof-Gutachtens zur geplanten Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz im Rahmen der „Staatsmodernisierung“
Die Fraktion DIE LINKE beginnt; danach folgen CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Gebhardt das Wort.
Danke schön, Frau Vorsitzende. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge des von der Staatsregierung beschlossenen „Behörden-Monopoly“ waren die Staatsministerien aufgefordert, für ihre Ressorts einen detaillierten Zeit- und Kostenplan vorzulegen.
Der Entwurf dieses Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz wurde zur förmlichen Anhörung freigegeben. Deshalb ist es jetzt wohl der richtige Zeitpunkt, darüber informiert zu werden, welche finanziellen und wirtschaftlichen Folgen diese komplexen Vorhaben haben. Ich bin mir relativ sicher, dass keiner in diesem Hohen Hause die gleitende Anpassung von staatlichen Strukturen an die prognostizierte Entwicklung der Bevölkerung im Freistaat Sachsen infrage stellt.
Was in diesem Land allerdings immer mehr infrage gestellt wird, ist die unerträgliche Arroganz, mit der die Staatsregierung an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei Strukturveränderungen einleitet, ohne erkennbaren Sinn und Verstand, und dabei auch noch fälschlicherweise finanzielle Einsparungen im Ergebnis dieser Maßnahme suggeriert. Das ist Ihr Mantra, welches aber auch durch ständiges Wiederholen trotzdem nicht wahr wird. Es ist der Staatsregierung völlig egal, dass sie diese Maßnahme auf dem Rücken und zulasten der Bediensteten umsetzt. Die suggerierten Einsparungen werden durch die Bediensteten geleistet, die dann Sachsens Straßen intensiv kennenlernen werden, wenn sie tagtäglich kilometerfressend quer durch Sachsen zu ihren künftigen Dienststandorten fahren.
Natürlich ist es der Staatsregierung völlig egal, was die Fachinstitutionen an Kritik und Einwänden vortragen. Diese Aussage habe ich sogar schriftlich. Sie, Herr Morlok, haben bereits am 30. März in einem Schreiben an den örtlichen Personalrat des Straßenbauamtes Chemnitz geschrieben: „Die von Ihnen angesprochenen Möglichkeiten, die Standortkonzeption noch einmal zu überdenken, sehe ich nach dem Kabinettsbeschluss nicht.“
Ich wiederhole noch einmal: Staatsminister Morlok hat bereits am 30. März unmissverständlich erklärt: Änderungen am Beschluss des Kabinetts wird es nicht mehr geben. Da war noch nicht einmal der Entwurf des Gesetzes zur Staatsmodernisierung öffentlich, es gab keine Anhörung und keine umfassenden Informationen an die Betroffenen. Das Parlament wurde bisher auch noch nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen.
Was nicht nur bei den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurückbleibt, sondern auch bei vielen Kommunalpolitikern, ist der Eindruck der Hilflosigkeit, was die Mitbestimmung und die Mitsprache an politischen Entscheidungsprozessen betrifft.
Natürlich ist der geplante sächsische Behördenwanderzirkus genauso undurchdacht wie die Polizeireform „Polizei Sachsen 2020“. Was sich daran zeigt und was Ihnen erst jetzt einfällt, meine Damen und Herren der Staatsregierung: dass Sie Ihren geplanten Personalabbau in der von Ihnen propagierten Frist gar nicht hinbekommen, wenn
Sie jetzt die Lebensarbeitszeit der sächsischen Beamtinnen und Beamten verlängern. In dieser Situation müsste ich fast überlegen, ob ich der Verlängerung der Lebensarbeitszeit zustimme. Damit würde der Stellenabbau ja nach hinten verschoben.
Ich frage mich: Was treiben Sie eigentlich in den Ministerien? Machen Sie strukturelle Planungen nach Tageslage? Ist Ihnen das Fachpersonal im Rahmen Ihrer Sparorgie schon ausgegangen? Oder sind Ihnen die Bürgerinnen und Bürger und die Bediensteten in Ihrem Freistaat einfach nur noch egal? Ich hatte in der Vergangenheit immer wieder versucht, Ihren Argumenten Positives abzugewinnen und die Sinnhaftigkeit Ihres Handelns zu erkennen. Ich habe Betroffene und Sachverständige konsultiert, aber im Ergebnis dessen hat sich mein Eindruck leider verfestigt: Hinter all dem, was Sie uns und den Menschen im Freistaat zumuten und was Sie den Staatsbediensteten abverlangen, steckt eine völlig visionslose und sinnentleerte Sparpolitik – zudem ohne einen Funken an Kreativität. Dabei haben Sie weder einen mittelfristigen, geschweige denn einen langfristigen Plan.
Meine Damen und Herren der Staatsregierung, Sie wollen in einem unangemessenen und diskussionsfreien Prozess Ihr Standortkonzept mit unüberschaubaren und weitreichenden Folgen für den Behördenstandort Sachsen durch den Landtag prügeln. Augen zu und durch! Mehrheit ist Mehrheit – was interessieren Sie die Einwände des Rechnungshofes, der SAB, der Stadtverwaltung Bautzen oder der Rechtsanwaltskammer Sachsen, um nur einige zu nennen? Was interessiert Sie der einzelne Beamte oder die Angestellte des öffentlichen Dienstes? Sie haben die bekannten Euro-Zeichen in den Augen und suggerieren uns, dass der Freistaat mittel- und langfristig spart. In welchem Zeitraum Sie wie viel einsparen, bleiben Sie uns schuldig, und es wird wohl auch Ihr Geheimnis bleiben.
Diese Vorgehensweise Ihrerseits ist uns bekannt und die Ergebnisse noch gut erinnerlich. Denn mit genau denselben Argumenten haben Sie zum Beispiel die Ihrer Meinung nach alternativlose Funktional- und Verwaltungsreform durch den Sächsischen Landtag gepeitscht. Sie haben damit aber weder die Funktionalität noch die Verwaltung reformiert. Gehen Sie in die geschaffenen monströsen Kreisgebiete! Schauen Sie sich die Haushaltslagen der neuen Landkreise an! Statt finanzieller Einsparungen sehen wir riesige finanzielle Risiken, bis hin zu drohender Zahlungsunfähigkeit einzelner Landkreise. Wo sind denn die finanziellen Gewinne dieser Funktional- und Verwaltungsreform? Nennen Sie uns nun einmal die belastbaren Zahlen. Das können Sie nicht? – Sie haben dem Sächsischen Landtag zu gut Deutsch also die Taschen vollgehauen. Genau deshalb, meine Damen und Herren, wollen wir wissen, ob und in welcher Höhe Einsparungen im Rahmen der Neuordnung von Standorten zu erwarten sind.
Wir wollen wissen, ob und wie sich die Qualität der behördlichen Aufgabenerfüllung verändert und welche Auswirkungen das auf die Bürgerinnen und Bürger
Sachsens haben wird. All dies wollen – oder eher: können – Sie uns nicht beantworten. Denn darüber haben Sie sich entweder zu wenige oder gar keine Gedanken gemacht. Lassen Sie das deshalb Menschen tun, die es können. Ich bin mir sicher: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen gehören dazu.
Meine Damen und Herren, seit mehreren Jahren traktieren Sie, die Sächsische Staatsregierung, querbeet die Strukturen und die Menschen im Freistaat mit als „Reformen“ bezeichneten Grausamkeiten. Das begann mit den Landkreisen und der dort verbrochenen Funktional- und Verwaltungsreform. Es folgten für die Polizistinnen und Polizisten mindestens zwei „Reformen“: die Dienststellenreform und der Personalabbau; Letzterer dauert bekanntlich noch an. Dann waren die sächsische Lehrerschaft und die Beamtinnen und Beamten betroffen. In der nächsten Runde sind es alle gemeinsam, und das unter dem Deckmantel einer fälschlicherweise „Staatsmodernisierung“ genannten, sehr schlecht geplanten Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz im Freistaat Sachsen.
Ich bin mir sicher, dass all dies nicht zu konkreten Einsparpotenzialen führen wird. Aber gern lasse ich mich eines Besseren belehren. Lassen Sie die komplexen finanziellen und wirtschaftlichen Folgen Ihres Papiers durch eine unabhängige und fachlich kompetente Behörde, wie den Rechnungshof des Freistaates Sachsen, überprüfen! Legen Sie dieses Gutachten dem Sächsischen Landtag vor! Zeigen Sie den in den betroffenen Behörden Beschäftigten sowie den Bürgerinnen und Bürgern die von Ihnen propagierten mittel- und langfristigen finanziellen Einsparungen auf! Legen Sie eine Kosten-NutzenAnalyse vor, um nachvollziehbar zu machen, was Sie beabsichtigen!
Vielen Dank, Herr Gebhardt. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Patt. Herr Patt, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Kollege von der Linksfraktion, Ihren Informationsbedarf, den Sie in Ihrem Antrag zum Ausdruck bringen, kann ich ja noch nachvollziehen. Aber Ihre mündliche Begründung von soeben war unsachlich. Das zeigt, dass Sie etwas ganz anderes beabsichtigen. Sie versuchen nämlich, die Vorhaben der Staatsregierung in cumulo zu diskreditieren. Das ist nicht unser Auftrag. Lassen Sie uns dem Ganzen doch erst einmal sachlich nähern.
Ich darf Sie auch beruhigen: Wir befinden uns in einem geordneten Verfahren. Sie schütten schon jetzt das Kind mit dem Bade aus. Dabei haben wir noch nicht einmal eine Gesetzesvorlage bekommen. Wenn Sie die Verkündungen der Staatsregierung – hier: vom SMJus – aufmerksam verfolgen, dann sehen Sie, welche Kosteneinsparungen und sonstigen Effekte beabsichtigt sind. Das ist
Die finanzpolitischen Rahmendaten stehen fest: Den kumulierten Kosten von 309 Millionen Euro bis 2021 stehen Einsparungen von 1,15 Milliarden Euro gegenüber. Das ist standortkonkret heruntergerechnet, bis hin zu Umzugskosten und geschätzten Trennungsgeldern. Ab 2022 folgen im Personalbereich Einsparungen von 285 Millionen Euro jährlich.
Auch die Regierungsfraktionen werden die Wirtschaftlichkeit genau analysieren. Unser Ziel ist es, mit den vorhandenen Einnahmen auszukommen – dem haben sich die anderen Fraktionen angeschlossen – und damit die notwendigen Leistungen und Investitionen zu finanzieren.
Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass wir mit Weitsicht auf vier Probleme zu reagieren haben: Unsere Einnahmen sinken durch das Auslaufen des Solidarpaktes, den Rückgang der EU-Förderung, die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und die demografische Entwicklung. Derzeit hat Sachsen knapp 4,2 Millionen Einwohner, im Jahr 2020 sind es vermutlich noch 3,9 Millionen, also 300 000 weniger. Damit fehlen uns die pro Kopf gewährten finanziellen Zuwendungen, aber auch die entsprechende Steuerkraft.
Für eine solche demografische Situation gibt es keine Vorbilder. Wir sind insoweit Lernende. Die Staatsregierung versucht in unserem Auftrag etwas auf den Weg zu bringen, um diese Situation zu analysieren und rechtzeitig gegenzusteuern. Das hat sie getan, indem sie einen Entwurf in den Umlauf gebracht hat, der schon ein detailliertes Aufgaben- und Standortkonzept beinhaltet und zunächst einmal auf Verwaltungsebene diskutiert wird. Anschließend wird sich der Landtag damit befassen.
Nachdem ich diesen Entwurf gesichtet habe, komme ich zu dem Ergebnis: Er ist valide und in der Gesamtschau überzeugend, auch wenn einzelne Entscheidungen schwierig, mutig oder überdenkenswert sind. Aber genau deswegen werden die Verwaltungsstellen – wie im Freistaat Sachsen üblich – in die Diskussion einbezogen. In der anschließenden Gesamtschau im Landtag, nachdem uns der Gesetzentwurf zugeleitet worden ist, werden wir darüber diskutieren, ob unsere Anforderungen an Transparenz erfüllt werden. In diesem Zusammenhang werden wir nicht nur finanzielle, sondern auch strukturpolitische und personalpolitische Überlegungen anstellen. Wir müssen darauf achten, dass wir eine aus- und abgewogene Entscheidung treffen, die nicht von Einzelerwägungen oder Einzelinteressen überlagert wird, sondern für den gesamten Freistaat mit seiner heutigen und auch seiner zukünftig zu erwartenden Bevölkerung Gültigkeit hat.
Bis wir in dieses Verfahren einbezogen werden und uns eine aus der Sicht der Staatsregierung entscheidungsreife Vorlage übergeben wird, können wir nur eingeschränkt aktiv werden. Wir sollten uns hüten, uns in die exekutiven Aufgaben einzumischen. Bei uns gibt es eine Gewaltenteilung. Viele der genannten Aufgaben sind untergesetzlich zu lösen; sie sind auch schon durch das Haushaltsge
setz und unseren Doppelhaushalt determiniert. Durch unsere Haushaltsentscheidung im Parlament haben wir die Staatsregierung ausreichend gebunden, auf die beschriebene Einnahmenentwicklung rechtzeitig zu reagieren. Die Staatsregierung tut das – für uns erkennbar – auch mit der mittelfristigen Planung und der Personalplanung. Die Staatsregierung ist im Rahmen der von uns, dem Landtag, gesetzten Eckpunkte selbst daran interessiert, die vorhandenen Reserven zu heben und Einsparungen zu realisieren, hilfsweise auch durch Aufgabenverzicht. Jedenfalls werden wir an unserem Kurs festhalten, die zukünftigen Lasten gering halten und unsere Schulden weiter tilgen.
Noch einmal zum Antrag: Er hat einen gewissen Charme. Wir sollen den Rechungshof bitten, gutachterlich die kalkulierten Kosten- und Effizienzerlöse zu beurteilen. Nun ist der Rechnungshof selbst von der Planung betroffen. Der Rechnungshofpräsident hat sich zu der seine Verwaltungseinheit betreffenden Standortplanung bereits kritisch geäußert. Das ist sein gutes Recht. Schwierig könnte es werden, das Neutralitätsgebot gleichwohl einzuhalten. Ich bin aber zuversichtlich, dass unserem Rechnungshof das gelingen wird.
Wie dem auch sei, wir können den Rechnungshof nicht anweisen, ein Gutachten zu erstellen. Er hat ein Selbsteintrittsrecht in die finanziellen und wirtschaftlichen Belange des Freistaates. Ich bin mir sicher, er wird selbstständig aktiv werden und uns bei dieser enormen Entscheidungsdimension begleiten. Eines besonderen Auftrags an den Rechnungshof durch das Parlament bedarf es unseres Erachtens nicht, weswegen wir den Antrag als überflüssig erachten.
Aber damit gibt es keinen Freibrief für die Staatsregierung. Eine Staatsmodernisierung, die nicht transparent und nicht nachvollziehbar ist, wird es mit uns nicht geben. Die Staatsregierung hat nach Abschluss der Entwurfsberatungen die Gelegenheit und den Auftrag, diese Transparenz herzustellen. Da befinden wir uns im geordneten Verfahren, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir abwarten, auch um unnötige Kosten für einen externen Gutachter zu vermeiden.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu der Verwaltungsmodernisierung sagen, auch in Replik auf Ihren Vortrag, Herr Gebhardt. Der Freistaat muss sich mit einem zunehmenden Standortwettbewerb auseinandersetzen, einem Wettbewerb um Unternehmer, um Bürger und auch um Verwaltungsmitarbeiter. Dieser Standortwettbewerb findet innerhalb Sachsens genauso statt wie innerhalb Deutschlands und innerhalb Europas. Auslöser sind die demografischen Effekte der Bevölkerungsschrumpfung und der durchschnittlichen Alterung. Vor diesem Hintergrund tragen wir gemeinsam mit der Staatsregierung Verantwortung nicht nur für den prosperierenden urbanen Raum, sondern auch für den ländlichen Raum. Auch dieser hat Anspruch auf Verwaltungsstellen, und die Bürger dort haben Anspruch auf ortsnahe Arbeitsplätze, um Familie und Erwerbsarbeit kombinieren zu können.
Familien, die sich der Erziehung von Kindern widmen, benötigen heute zumeist zwei Erwerbseinkommen. Eine Chance der Verwaltung kann es daher sein, neben den Industriearbeitsplätzen auch landesweit Verwaltungsarbeitsplätze anzubieten – landesweit! –, denn Sachsen als Land der meist männlichen Ingenieure kann nur dann diese gewaltige Wertschöpfung weiter betreiben, wenn wir auch für die meist weiblichen Verwaltungsmitarbeiter einen Arbeitsplatz finden.
Jetzt kommt das Kernproblem: Die Enquete-Kommission „Demografische Entwicklung“ hat eine Zentralisierung von staatlicher Aufgabenerledigung gefordert, weil sie damit den Skaleneffekt nutzen möchte, den eine Zentralisierung hat, und weil sie sich auch sicher ist, dass die kritische Masse von Spezialwissen bei einer Zergliederung nicht mehr gegeben ist. Dies spricht für eine Bündelung von Aufgaben auf staatlicher Ebene. So die Empfehlung der Enquete-Kommission in der letzten Legislaturperiode.
Aber andererseits müssen wir, wie gesagt, Verwaltungsarbeitsplätze aus strukturpolitischen Erwägungen auch in der Fläche anbieten. Damit wollen wir dem innersächsischen Standortwettbewerb begegnen. Dann müssen wir aber auch zulassen, dass die zunächst staatlich gebündelten Verwaltungseinheiten wiederum dezentral über das Land verteilt werden. Dass diese Verteilung vernünftig, transparent und wirtschaftlich erfolgen muss, ist selbstverständlich und selbstverständliches Handeln der Staatsregierung. Ob die dem Landtag noch vorzulegende Konzeption diese Anforderungen erfüllt, können wir dann beurteilen, wenn wir die Unterlagen erhalten haben. Sachsen jedenfalls steht weiter für Solidität und Solidarität. Da könnt ihr auf- und niederhuppen.
Das war Herr Patt für die CDU-Fraktion. – Nun für die SPD-Fraktion Frau Abg. Friedel. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Also, Herr Patt, wenn Sie das alles glauben, was Sie gerade vorgelesen haben, dann haben Sie eine schöne Portion Humor. Immerhin bin ich Ihnen dafür dankbar, dass Sie in Ihren Eingangsworten zumindest noch einmal deutlich gemacht haben, worum es bei diesem Behördenstandortroulette eigentlich geht.
Sie haben uns erzählt, was wir schon gebetsmühlenartig vorgetragen bekommen haben: dass mit diesem Standortroulette 300 Millionen Euro mehr ausgegeben werden müssen, um später 1 Milliarde Euro zu sparen. Der Unterschied ist nur: Wir geben die 300 Millionen Euro aus für Umzugskosten, für LKWs, die Schreibtische von da nach dort fahren, für die Schließung von sanierten
Verwaltungsgebäuden, für die Anmietung von neuen Gebäuden. Die 1 Milliarde Euro sparen wir nicht durch die Umzüge ein – das wäre eine Lüge –, sondern durch Personalabbau.
Das ist der eigentliche Hintergrund, und ich glaube nicht, dass das Quatsch ist. Es gibt ja tatsächlich Behörden, in denen es erforderlich ist umzustrukturieren, wenn weniger Personal zur Verfügung steht. Da ist Herr Dr. Martens mit einer Gerichtsstruktur betroffen, die über die gesamte Fläche des Landes verteilt ist. Da ist Herr Ulbig mit einer Polizeistruktur betroffen, die über die gesamte Fläche des Landes verteilt ist. Da ist es logisch, dass ich, wenn ich dort Stellen abbaue, auch die Struktur anpassen muss. Die Frage ist nur: Ist man da auf dem richtigen Weg oder auf dem Holzweg?