Was die Gewässer angeht, ist es schon bezeichnend, wenn man zu DDR-Zeiten gerade mal 3 % der Flüsse und 1 % der Seen als ökologisch intakt bezeichnen konnte. Ein Großteil der Gewässer war nicht einmal so intakt, dass man sie zur Trinkwasseraufbereitung verwenden konnte. Das Trinkwasser wurde durch ein Leitungsnetz geleitet, das zu großen Teilen marode und veraltet war. Die Leitungen waren teilweise 100 Jahre alt und mit Rost- oder Bleirückständen belastet. In dem Punkt haben wir heute eine ganz deutliche Verbesserung.
Die Abwasserentsorgung ist auch ein großes Stichwort. Allein 89 % der Kläranlagen mussten seit der Wende neu errichtet, saniert oder durch moderne Anlagen ersetzt werden. Das Ganze hat 6 Milliarden Euro gekostet. In Anbetracht der Debatte, die wir vorhin gerade hatten, ist das Geld, das wir heute gut gebrauchen könnten.
Wenn ich die Luftverschmutzung nenne, weiß jeder, dass gerade in den Industrieregionen und Ballungszentren um Leipzig, Chemnitz oder auch Merseburg eine enorme Verschmutzung durch Kraftwerke, aber auch durch private Heizungsanlagen stattgefunden hat. Man muss sich auf der Zunge zergehen lassen, dass der Ausstoß von Schwefeldioxid in der gesamten DDR eines Tages ausgereicht hätte, um die Menschheit zu vergiften. Der Ausstoß des Kraftwerkes Jänschwalde in einem Jahr betrug mehr, als Dänemark und Norwegen zusammen in einem Jahr zu diesem Zeitpunkt ausgestoßen haben. Diese Dimension hatte die Umweltverschmutzung im Luftbereich zu DDRZeiten.
Wir haben jetzt positive Entwicklungen zu verzeichnen. Ich denke an den Naturschutz. Die Zahl der Naturschutzgebiete ist mittlerweile auf 214 von vorher 163 in Sachsen angestiegen. Im Flächenvergleich haben wir in Sachsen damit 140 Hektar mehr als der Bundesdurchschnitt.
Also, dazu kann ich durchaus sagen: Wir sind ein naturfreundliches Land, ein grünes Land, und das alles ist in verantwortlicher CDU-Umweltpolitik geschehen. Dafür brauchen wir keine GRÜNEN, das haben wir alles selbst gekonnt, und das sollte man vielleicht auch einmal berücksichtigen.
Was mir gerade in der heutigen Zeit noch wichtig ist: dass das Thema Umweltbildung bei unseren jungen Menschen wieder stärker in den Vordergrund gerückt wird und gerade die Umweltbildung dazu beitragen kann, die Menschen dafür zu sensibilisieren, dass das, was damals auch häufig von Ihnen aus der Linksfraktion verklärt wird, so gar nicht stattgefunden hat. Deshalb, denke ich, wäre es gut, den Film „Aufbruch in den Umweltschutz“, den das sächsische Umweltministerium herausgegeben hat, in allen Schulen zu zeigen und möglichst Zeitzeugen einzubeziehen. Die letzte Umweltverschmutzung, die wir als Demokraten noch angehen sollten, ist, die Fraktion der
Meine Damen und Herren! Es gibt nun keinen Redebedarf mehr. – Frau Bonk, ich frage Sie, in welcher Angelegenheit Sie ans Mikrofon treten.
Zum Inhalt der eben stattgefundenen Debatte möchte ich Sie bitten, den Redebeitrag des Abg. Gansel in Bezug auf seine Verwendung der Begriffe „Mitteldeutsche“ und „Westdeutsche“ im Verhältnis zueinander zu prüfen.
Es macht den Eindruck, als lägen dort Annahmen zugrunde, die unserer demokratischen Geschichtsauffassung widersprechen, und ich bitte Sie, das Präsidium über das Ergebnis Ihrer Prüfung zu informieren.
(Beifall bei der Linksfraktion – Andreas Storr, NPD: Man höre, man höre! Das ist ja etwas ganz Neues!)
Okay. Deshalb hatte ich Sie gefragt; denn das, was Sie gerade getan haben, ist nicht zulässig. Ich hätte es überhaupt nicht erlauben dürfen, es tut mir leid. Deshalb kann ich Ihnen den Wunsch auch nicht erfüllen, und ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Ordnungsmaßnahmen durch uns erteilt werden und nicht aus dem Plenum kommen können.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen. Oder gibt es noch Redebedarf? – Dies ist nicht der Fall. Damit kommen wir nun zum nächsten Tagesordnungspunkt. Dies wären normalerweise die Wahlen, und es wurde mir signalisiert, dass die Linksfraktion ein Anliegen habe. Herr Tischendorf, Sie hatten ein Anliegen zu den Wahlen?
Es gibt keine Aussprache dazu. Wer möchte den Antrag einbringen? – Herr Dr. Gerstenberg; 8 Minuten, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemeinsam bringen heute die Linksfraktion, die SPDFraktion und die Fraktion GRÜNE ein Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ein, welches einzig das Ziel hat, die bevorstehende Erhöhung der Grundentschädigung auszusetzen. Debatten über Abgeordnetendiäten sind immer ein höchstsensibles Thema, da wir in ihnen Entscheidungen in eigener Sache zu treffen haben. Diese Entscheidungen kann uns aber niemand abnehmen. Aufgrund unserer verfassungsrechtlichen Stellung müssen wir sie selbst treffen.
Leitlinien dazu hat uns das Bundesverfassungsgericht gegeben. Es hat in seinem Diätenurteil festgestellt, dass für Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene Entschädigung besteht, die ihre Unabhängigkeit sichern muss. Diese Entschädigung muss zudem der Bedeutung des Mandates im Verfassungsgefüge, einschließlich der damit verbundenen Belastungen, Rechnung tragen. Was nun aber „Angemessenheit“ bedeutet, welche Höhe die Entschädigung haben soll, wie sie sich entwickeln soll, das wird immer wieder neu Gegenstand öffentlicher Diskussionen sein. Diese kritische Öffentlichkeit ist für uns deshalb so wichtig, weil sie Transparenz und Kontrolle herstellt und dem Vorwurf der Selbstbedienung entgegenwirkt.
In der 4. Legislaturperiode hat der Sächsische Landtag eine Expertenkommission eingesetzt und auf der Grundlage ihres Berichtes das System der Abgeordnetenentschädigung und der Altersversorgung umfassend reformiert. Bestandteil der im November 2007 verabschiedeten aktuellen Fassung des Abgeordnetengesetzes ist eine Erhöhung der Grundentschädigung, die zum 1. Januar 2010 automatisch in Kraft tritt. Die parlamentarischen Rollen der drei einbringenden Fraktionen und ihre Haltung zum Inhalt des geltenden Gesetzes waren damals sehr verschieden. Gemeinsam ist uns aber – ich denke, uns allen hier im Landtag –, dass wir nicht voraussehen konnten, welche wirtschaftliche und finanzielle Situation wir zum Ende des Jahres 2009 erleben.
(Robert Clemen, CDU: Freie Rede! – Antje Hermenau, GRÜNE: Nein! – Johannes Lichdi, GRÜNE: Guten Morgen!)
Weltweit befinden wir uns in der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten. Experten erwarten einen weiteren Rückgang des Wirtschaftswachstums von bis zu 6 %. Es gibt Zeichen der Hoffnung, aber die Auswirkungen der Krise werden noch länger anhalten.
Allein in Sachsen stehen infolge der Krise 60 000 Menschen in Kurzarbeit, viele sind von Entlassung bedroht. Ich kann Ministerpräsident Tillich in diesem Punkt nur zustimmen, wenn er in seiner gestrigen Regierungserklärung sagte, die Kurzarbeit sei wie ein Damoklesschwert. Die Krise hat auch massive Auswirkungen auf die öffentlichen Kassen. Auch hier zitiere ich nochmals Herrn Tillich in seiner gestrigen Erklärung: „2010 brechen uns rund eine Milliarde Euro weg. Auch die Kommunen werden mittelfristig deutlich weniger Geld in den Kassen haben. Zugleich steigen die Kosten im Sozialbereich.“
Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Tatsache, diese Worte des gestrigen Tages dürfen heute nicht bereits Schall und Rauch sein. In einer solchen Krisensituation sehen die Einbringerinnen des Gesetzentwurfes die Abgeordneten des Sächsischen Landtages in der Pflicht, ein Zeichen zu setzen und die Erhöhung ihrer Bezüge zu verschieben.
Unsere Arbeitsplätze hier im Parlament sind sicher, während viele Menschen in diesen Tagen unverschuldet um ihre Jobs bangen müssen. In einer Zeit, in der ein großer Teil der Bevölkerung effektiv mit geringerem Einkommen wirtschaften muss, in einer Zeit, in der sich die öffentlichen Kassen leeren, sollten sich die Abgeordnetenbezüge zumindest nicht erhöhen. Auf diesen gemeinsamen Nenner sollten wir uns doch hier im Parlament verständigen können. Deshalb schlagen die einbringenden Fraktionen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Änderungen des Abgeordnetengesetzes in zwei Punkten vor:
Erstens. Die bereits mit Gesetz vom 15.11.2007 beschlossene automatische Erhöhung der Grundentschädigung um
Zweitens. Das im Gesetz vorgesehene Verfahren der Anpassung der Grundentschädigung an das Gehalt eines Richters am Landgericht wird für die 5. Periode ausgesetzt und findet erstmals nach Konstituierung des 6. Sächsischen Landtages Anwendung.
Diese vorgeschlagenen Änderungen sind einfach, übersichtlich und der Situation angemessen, und ich betone an dieser Stelle nochmals, dass wir mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf nicht die 2007 nach ausführlicher Diskussion beschlossene Systematik des Abgeordnetengesetzes infrage stellen, sondern lediglich eine Verschiebung der Diätenerhöhung erreichen wollen.
Mit den zu erwartenden Einsparungen von mindestens 1,1 Millionen Euro in den Jahren 2009 und 2010 können wir naturgemäß nicht die Steuereinnahmenverluste des Freistaates ausgleichen. Aber dieser Betrag ist doch wahrlich nicht zu vernachlässigen in einer Situation, in der die Streichung freiwilliger Leistungen auf sozialem oder kulturellem Gebiet droht. Eine Reihe wichtiger kleiner Projekte könnte damit gesichert werden. Ich gestehe ganz offen, dass wir selbstverständlich die Zustimmung der FDP zum Gesetzentwurf erwarten.
Meine Damen und Herren von der FDP, Sie haben jahrelang sehr laut und oft sehr undifferenziert Diätenerhöhungen kritisiert.
Nun sind Sie Teil der Mehrheitskoalition, nun können Sie „Wort halten“, und nebenbei gesagt: Nicht die Diäteneinsparungen sind die besten, die unter dem Motto „FDP hilft“ im Wahlkampf wirksam verschenkt werden. Die