Protokoll der Sitzung vom 14.09.2011

(Lachen bei den LINKEN und der SPD)

Nach dem Willen der beiden antragstellenden Fraktionen soll es offenbar auch zukünftig rechtsfreie Räume geben, wenn es um die Bekämpfung unliebsamer Meinungsbekundungen von nationalen Deutschen geht, die man denunziatorisch als Nazis abqualifiziert, denen man das Recht abspricht, sich friedlich zu versammeln. Genau darauf haben die linken Versammlungen am 19. Februar 2011 abgezielt. Ziel der von zahlreichen linken Organisationen angemeldeten Versammlungen war nicht etwa der friedliche Protest, der in der Tat rechtsstaatlich nicht zu beanstanden ist, sondern die Verhinderung der Versammlungen nationaler Deutscher. Tatsächlich haben die drei angemeldeten Versammlungen nationaler Organisationen am 19. Februar 2011 in Dresden nicht stattfinden können. Das Grundrecht, sich friedlich zu versammeln und seine Meinung öffentlich zu bekunden, konnte von nationalen Deutschen an diesem Tag in Dresden nicht ausgeübt werden. Diese Grundrechtsausübung wurde also für nationale Deutsche nicht nur beeinträchtigt, sondern verhindert.

Vor diesem Hintergrund ist das heuchlerische Wehklagen über die Eingriffe in die Grundrechte von linken Versammlungsteilnehmern, deren erklärte Absicht es war, friedliche Versammlungen von politischen Gegnern zu verhindern, verräterisch.

(Beifall bei der NPD)

Es zeigt sich hier nur allzu deutlich, welche Haltung linke Parteien zum Rechtsstaat tatsächlich haben. Die Grundrechtsausübung soll abhängig sein von der vermeintlich richtigen, das heißt linken Meinung und Gesinnung. Recht und Gesetz können nach Auffassung der linken Parteien schon einmal außer Kraft gesetzt werden, wenn andere Auffassungen als ihre eigenen bekämpft werden sollen. Die Blockadeaktionen – so hört man von linker Seite – mögen vielleicht nicht legal sein – so genau will man sich nicht festlegen –, aber sie seien legitim angesichts einer angeblich menschenverachtenden Ideologie. So lautet ja die linke Worthülse für abweichende Meinungen.

Hinter diesem Denken steht im Grunde der Wille, den weltanschaulich neutralen Rechtsstaat in einen linken Gesinnungsstaat umzuwandeln, wo schon abweichende Meinungen Verbrechen sein sollen. Genau diese Umwandlung von einem Rechtsstaat in einen linken Gesinnungsstaat ist das erklärte Ziel der linken Parteien in der Bundesrepublik Deutschland. Genau diesem Ziel dienen die beiden vorliegenden Anträge, in denen die Sorge um die Grundrechte und den Rechtsstaat nur Maskerade sind. Tatsächlich konnten die linken Fraktionen im Sächsischen Landtag bis heute keine Tatsachen benennen, die den Verdacht stützen, wonach Rechtsbrüche im Zusammenhang mit der Strafverfolgung durch Polizei und Justiz in Verbindung mit dem 19. Februar 2011 begangen worden sein könnten. Deshalb flüchtet man sich offenbar in den Vorwurf, dass die Strafverfolgungsmaßnahmen von Polizei und Justiz unverhältnismäßig seien.

Auch der vorliegende Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten enthält – entgegen den Behauptungen der Linksfraktion in diesem Hause – keine Nachweise dafür, dass die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen geltendes Recht verstoßen haben könnten. Auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte kommt nicht um die Feststellung herum, dass bedeutsame Maßnahmen von Polizei und Justiz auch von ihm als Datenschutzbeauftragten nicht beanstandet werden können.

Nach der Lektüre des Berichts des Datenschutzbeauftragten bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass dort das sprichwörtliche Haar in der Suppe gesucht und gefunden worden ist. Sicher gibt es in dem vorliegenden Bericht auch Hinweise und Kritik, die tatsächlich eine Verbesserung der Ermittlungsarbeit von Polizei und Justiz bewirken können. In dieser Hinsicht ist der vorliegende Bericht des Datenschutzbeauftragten durchaus hilfreich.

Weniger hilfreich ist stattdessen die politische Instrumentalisierung des Berichts des Datenschutzbeauftragten durch die politische Linke hier in diesem Parlament und die Desinformation durch linke Meinungsmacher in den Medien, um weiter die Kriminalisierung von Polizei und Justiz zu betreiben und deren strafrechtliche Ermittlungen gegen linke Gewalt und Straftäter zu torpedieren.

Die NPD-Fraktion teilt die Kritik aus der sächsischen Justiz, dass durch die öffentlich gewordenen Beanstandungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten die rechtsstaatlich gebotene Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Maßnahmen durch ordentliche Gerichte hier de facto vorweggenommen worden ist.

Allerdings ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte an diesem Dilemma selbst nicht ganz schuldlos. Wie kann es sein, dass die Unterrichtung des Sächsischen Landtages durch den Datenschutzbeauftragten erst am vergangenen Freitag veröffentlicht worden ist, die vorliegenden Anträge der LINKEN und der GRÜNEN aber bereits eine Woche zuvor, also vor der offiziellen Unterrichtung des Landtages, in den Geschäftsgang des Sächsischen Landtages Eingang gefunden haben? Ist das SPD-Parteibuch des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ein Hinweis darauf, dass er sich als Datenschutzbeauftragter doch in der Pflicht sieht, politische Zuarbeit für die linke Agitation im Sächsischen Landtag zu leisten?

(Lachen des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal folgende sachliche Feststellung treffen:

Erstens. Mitnichten wurden Gespräche abgehört, auch wenn der Eindruck immer wieder dadurch erweckt wird, dass man Begriffe wie Überwachung und Ausspähung, insbesondere in den Medien, sinnentstellend verwendet.

Zweitens. Der Datenschutz dient im vorliegenden Fall als Deckmäntelchen für politische Interessen der politischen Linken hier im Parlament und in den fast ausschließlich politisch linken Medien.

Drittens. Straftäter werden zu Opfern von Polizei und Justiz umgedeutet, um zukünftig rechtsfreie Räume zu schaffen, in denen linke Straftäter keine Strafverfolgungsmaßnahmen mehr fürchten müssen und das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit für politisch Andersdenkende de facto abgeschafft wird, weil linke Gewalt die Ausübung dieser Grundrechte verhindert.

Viertens. Die CDU- und FDP-Fraktionen wie auch beide Parteien sind wieder einmal windelweich und haben nicht den Mut, gegen das linke Meinungs- und Deutungsmonopol Stellung zu beziehen. Sie entziehen damit der Polizei und der Staatsanwaltschaft jede politische Rückendeckung.

Zum Schluss: Es ist nicht die Aufgabe des Landtages, über die Rechtsgültigkeit von Maßnahmen von Polizei und Justiz zu entscheiden. Das ist der gerichtlichen Überprüfung und Feststellung vorbehalten.

In diesem Sinne hoffe ich, dass ich hier klargestellt habe, worum es heute wirklich ging. Ich hoffe außerdem, dass den einen oder anderen diese Erkenntnis auch erreicht hat.

Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Damit haben wir die erste Runde der allgemeinen Aussprache beendet. Mir liegen noch Wortmeldungen für eine zweite Runde vor. Ich frage trotzdem die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Das kann ich nicht erkennen. Damit eröffne ich eine zweite Runde. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Bonk. Frau Bonk, sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sächsische Staatsregierung bewegt sich derzeit auf einem schmalen, wackligen Grat, der durch die Übertretungen der letzten Zeit immer brüchiger geworden ist. Das haben die Ereignisse und die Debatte um die Hausdurchsuchung in Jena gezeigt sowie die Ereignisse des Vormittags und die Kommentierungen, die wir dazu jetzt bereits gehört haben. Sie hat massiv Vertrauen verspielt, als legitime Exekutive erheblichen Ansehensverlust erlitten, und es ist für die Bürgerinnen und Bürger unklar geworden, ob diese Regierung ihre Rechte und Grundrechte schützt. Um es deutlich zu machen: Datenschutz bildet gerade ein konstitutives Element im Schutz des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat, ganz anders, als es mein unsäglicher Vorredner hier dargestellt hat. Ich denke, genau in diesem Rahmen bewegt sich auch unsere Debatte.

Anders als der Redner der Koalition es hier ausgeführt hat – welch interessante imaginierte Ausgangsfigur Ihrer Rede! –, ist hier keiner der Redner der einbringenden Fraktion zurückgerudert, und es ist auch nicht so, dass wir Ihr Spiel, Ihre Unterscheidung in „good guy“ und „bad cop“ weiter zur Grundlage der Diskussion nehmen würden. Herr Bandmann, der immer die Opposition verdächtigt, und Herr Schiemann, der positiv auf die Grundrechte

Bezug nimmt: Das kaufen wir Ihnen so nicht mehr ab, sondern wir wollen über das sprechen, was Gegenstand der Debatte ist. Sie sprechen über Gewalt am 13. und 19. Februar.

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Gegenstand der Debatte ist aber der Bericht des Datenschutzbeauftragten, also die Strafverfolgung, wie sie im Nachgang stattgefunden hat, und ob sie angemessen und rechtmäßig war. Sie haben das nicht beantwortet.

(Volker Bandmann, CDU: Dass Sie die Ursache anstinkt, kann ich schon verstehen!)

Ich höre es gar nicht, weil ich spreche. – Sie haben die Unterscheidung zwischen Gewalttätern und Blockierern nicht deutlich gemacht, wie es die Kollegin Jähnigen verdeutlicht hat. Sie haben Straftäter und Blockierer in eine Schublade mit Gewalttätern gesteckt, und ich denke, auf dieser Grundlage können wir hier nicht zusammen diskutieren.

Es ist für die Bürgerinnen und Bürger unklar geworden, ob diese Regierung ihre Rechte und Grundrechte schützt, da der Eindruck entstanden ist, dass die Teilnahme an friedlichen Demonstrationen in Sachsen ausreiche, um ins Visier von Ermittlungen zu geraten. Das passt aber leider in allzu erschreckender Weise ins Bild.

Vereine der politischen Bildungsarbeit werden der inhaltlichen Kontrolle unterzogen. Hinzu kommt, dass sie per Akklamation ihre Zustimmung zum Gegebenen zum Ausdruck bringen müssen. Mit dem Versammlungsgesetz haben Sie schon Einschränkungen bei der Ausübung von Grundrechten herbeigeführt. Das heute Vormittag diskutierte Polizeigesetz soll neue Eingriffsbefugnisse der Polizei weiter vertiefen. Vorbehaltsregelungen werden angetastet. Sogar der Zugriff auf die Wohnung wird zum üblichen Instrument. Oder erinnern Sie sich, meine Damen und Herren, an die Abfrage von Busfahrern und Mitreisenden, die in Bussen auf Befragungen antworten sollten, wen sie miteinander haben sprechen sehen? Erinnert Sie das an etwas? Wenn man dabei die Reichweite der technischen Möglichkeiten bedenkt, würde ein gläubiger Mensch vielleicht sagen, ihm werde himmelangst und bange. Ich habe das gleiche Gefühl im Denken an den Zustand der Demokratie in Sachsen – vielleicht etwas weniger himmlisch.

Der Bericht des Datenschutzbeauftragten weist auf massive Verstöße vor allem in Bezug auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hin. Dabei genügt es nicht, dass Sie sagen, es werde von jemand anderem getan, oder es bei der pflichtgemäßen förmlichen Benachrichtigung belassen, die bei von der Datenauswertung betroffenen Personen ohnehin vorgesehen sei. Vielmehr ist ein politisches Statement gegenüber den Betroffenen notwendig.

Anders als vom Kollegen Lichdi in Bezug auf den Ministerpräsidenten zitiert, halte ich es für nötig, dass es auch von den zuständigen Fachministern deutlich formuliert wird, wie von Kollegin Friedel ebenfalls schon gefordert,

nämlich, dass es als Fehler und Grenzüberschreitung als solche erkannt ist – das sind Sie den Hunderttausenden Betroffenen schuldig –, aber auch, um deutlich zu machen, dass nicht in der gleichen Haltung weiterhin Ermittlungsarbeit in Dresden bzw. Sachsen betrieben wird. So hoffen wir es zumindest.

Die Punkte des Berichtes sind umzusetzen. Natürlich nützt ein Richtervorbehalt nur, wenn die Verhältnismäßigkeitsprüfung inhaltlich mit Bedacht erfolgt und nicht, wie im vorliegenden Fall, mit einem Standardformular ohne nähere Ausführungen. Man stelle sich das einmal vor! Dabei liegt ein großer Teil der Verantwortung bei Ihnen, Herr Staatsminister Dr. Martens, die Sie nicht negieren können, und ich füge an: Dass die Staatsregierung ihren Maßnahmenplan vor der Veröffentlichung des Berichtes des Datenschutzbeauftragten schon abschließend auf den Weg gebracht hat, zeugt nicht von Respekt gegenüber dem Bericht des Datenschutzbeauftragten.

Zum Bericht selbst ist zu sagen – das ist schon in anderer Weise angeklungen –, dass auch Enttäuschungen im Umfeld formuliert worden sind, dass er sich auf die wenigen Tage selbst in der Bewertung beschränkt, obwohl wir Kenntnis davon haben, dass auch an anderen Tagen im Umfeld der Ereignisse überwacht wurde. Es ist aber aus meiner Sicht trotzdem für die argumentative Klarheit des Berichtes zu danken.

Der Kern der hier abzuwägenden Fragen, die Verhältnismäßigkeit der Mittel, ist auch der Aufhänger des Gegengutachtens, das ich nicht als Gegengutachten verstehen möchte, und orientiert dabei auf die Frage der Gewaltenteilung. Zu beiden möchte ich anmerken: Der Datenschutzbeauftragte als Institution und dem Landtag zugeordnetes Organ hat diesem zugearbeitet und den Bericht vorgelegt. Mein Kollege Bartl ist heute Morgen bereits auf die unmögliche Brüskierung eingegangen. Ich möchte jedoch noch anfügen: Das Staatsministerium ist vom üblichen Einspruchsverfahren abgewichen, indem es sich die Autorität und Expertise gesucht hat, um außerhalb dieses Verfahrens eine Rechtsauffassung zu popularisieren. Interessant finde ich dabei, dass dies zur Deckung des Regierungshandelns nicht bis zum SMJus reicht.

Prof. Battis fand das Instrument an sich zwar vertretbar, hat das Problem der Verhältnismäßigkeit des Umfanges der Datenauswertung, die vielen Hunderttausend Datensätze und die zeitliche Ausdehnung sowie die Ausdehnung im Stadtgebiet jedoch infrage gestellt. Die Verantwortung für das unverhältnismäßige Ausmaß der Datenauswertung liegt weiterhin auch bei Staatsminister Dr. Martens, und ich hoffe, dass Sie in dieser Debatte Stellung nehmen werden, statt zu versuchen, sich dem zu entziehen und sich hinter den Innenminister zu verstecken.

Vor dem Hintergrund der Frage der Verhältnismäßigkeit möchte ich auch die technische Seite der Vorgänge einmal genauer in den Blick rücken. Das zieht einem nämlich die Schuhe aus.

(Zuruf des Abg. Andreas Storr, NPD)

Ihnen ist klar, dass mit den vielen Verbindungsdaten, die hier schon angesprochen worden sind, in einer bestimmten filternden Weise umgegangen wird bzw. umgegangen worden ist. Zuerst kann man schauen, wen man zu kennen meint, und ortet ihm Personendaten zu. Danach kann man schauen, wessen Personendaten an einem Ort im Gebiet bei einer bestimmten Gelegenheit festgestellt worden sind. Das vergleicht man dann noch einmal in einem Datenblock. Hier sind wir an der Stelle, dass man in die TKÜ-Überwachung für Vergehen im Rahmen des Versammlungsgesetzes hineinkommt. Das ist für sich allein schon als nicht verhältnismäßig eingeschätzt worden.

Hinzu kommt, dass dieses Prinzip schon dem der Rasterfahndung entspricht, die in der Kreuzung der Daten Anwendung gefunden hat. Danach kommt die Bedeutung der neuen Datenbanksoftware zum Tragen, die die sächsische Polizei seit etwa anderthalb Jahren hat. Sie kommt mit dem harmlosen Namen "Elektronisches Fallanalysesystem“ daher und hat es dabei aber doch faustdick hinter den Bytes, denn: hat sie doch mehrere Millionen Euro gekostet und muss sich nun auch in der Anwendung rechtfertigen.

Zurück zu unserem Datensatz. Nun können Sie sich grafisch aufbereiten lassen, wer mit wem in welchem Netz telefoniert hat, zum Beispiel in folgender Weise: A mit B, B mit C, C aber nicht mit A; aber trotzdem sind sie jetzt zusammen in einer Wolke erfasst und hinterlegt.

(Volker Bandmann, CDU: Vermutlich auf Wolke 7!)

Sie können sich das als Personennetz vorstellen, oder Sie lassen sich gleich das Bewegungsprofil einzelner Personen über den ganzen Tag anzeigen. Das Grundrecht auf freie Versammlung wird damit also nicht abstrakt, sondern ganz konkret und in schwerwiegendster Weise untergraben.

Ich komme auf meine Ausgangsthese zurück. Damit stellen Sie die Grundelemente demokratischer Ordnung ein – der Datenschutzbeauftragte hat darauf hingewiesen, in welche Grundrechte durch den Vorgang eingegriffen worden ist –, und die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch ein solches staatliches Profilierungsverhalten eingeschüchtert. Hoffen wir, dass Ihr Einfluss nicht so weit reicht!

Trotzdem müssen diesen Praktiken auch mit der konkreten Umsetzung der Punkte Grenzen gesetzt werden. Das auf Vorrat eingeleitete Ermittlungsverfahren zur Bildung einer kriminellen Vereinigung gibt den Ermittlungsbehörden aber allen Spielraum, jeden, den sie wollen, um die Netze politischen Engagements auszuleuchten. Dabei nehme ich auf die Kollegen Lichdi und Biesok Bezug; denn das ist die Folge dieser Netze, die ich gerade beschrieben habe, und man nennt die Regelungen, auf deren Grundlage das passiert, nicht umsonst Ermittlungsparagrafen, Bildung einer kriminellen Vereinigung, und zwar, Herr Biesok, deshalb, weil nur in 5 % aller Ermittlungs

verfahren, die stattfinden, überhaupt Anklage erhoben wird. Man nennt es also nicht umsonst Ermittlungsparagrafen und Ausleuchtung. Nachdem ich beschrieben habe, was dabei technisch passiert, können Sie sich vorstellen, warum.

Ich will es jetzt kurz machen in Bezug auf die Angemessenheit der Anlässe, der Tatumstände. Der Bericht des Datenschutzbeauftragten weist dankenswerterweise Gerichtsurteile aus, indem zum Beispiel bei Tatumständen wie einem Banküberfall die Funkzellenauswertung als nicht verhältnismäßig eingeschätzt wurde, weil davon auszugehen sei, dass in dem beantragten Zeitraum Mobilfunkverkehr von tatunbeteiligten Dritten in erheblichem Maß stattgefunden hat. Raubüberfälle auf Wohnungen und schwerer wirtschaftlicher Diebstahl wurden ebenfalls als nicht verhältnismäßig angesehen. Als verhältnismäßig galt zum Beispiel in einem anderen Urteil ein Mord als ausreichender Anlass.

Die hierzu zu verhandelnde Frage ist, ob die Tatvorwürfe schwerer Landfriedensbruch und Beleidigung und Verletzung von Polizisten, deren Anzahl immer wieder unterschiedlich ausgewiesen worden ist – Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, Sie wissen, dass die diesbezüglichen Ermittlungsverfahren in ersten Verfahrensübersichten noch nicht einmal enthalten waren –, letztlich auch der Verhältnismäßigkeitsüberprüfung vor Gericht standhalten.

Abschließend ist aus meiner Sicht klar, dass die größte Gefahr für die Demokratie von denjenigen ausgeht,