Protokoll der Sitzung vom 15.09.2011

1. Welche Standorte von Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland sind nach Kenntnis der Staatsregierung von den Plänen zur Schließung bzw. Einschränkung von Öffnungszeiten, Serviceleistungen oder von Personalabsenkungen betroffen und nach welchen Kriterien ist die PG 11 der DRV (oder andere, an der Planung und Gestaltung des Service- netzes Beteiligte) bei der Auswahl vorgegangen?

2. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf entsprechende Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland sind dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz als Aufsichtsbehörde gegeben und wie und mit welchem Ziel gedenkt die Staatsregierung auf diesen Prozess Einfluss zu nehmen?

Zu Frage 1: Die Gremien der Deutschen Rentenversicherung haben für alle Rentenversicherungsträger Kriterien zur Feststellung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Anzahl von Auskunfts- und Beratungsstellen erarbeitet. Danach soll für 250 000 Versicherte eine Auskunfts- und Beratungsstelle zuständig sein. Als für den Versicherten zumutbare Entfernung wurden 30 Kilometer festgelegt.

Für den Fall der Schließung einer Beratungsstelle war zu prüfen, ob zumutbare Verkehrsanbindungen zur nächsten Beratungsstelle existieren. Dem Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland wird am 23. September 2011 ein Vorschlag vorgelegt werden. Aufgrund der Selbstverwaltungsautonomie werde ich hier keine konkreten Details nennen, bevor der Vorstand entschieden hat.

Zu Frage 2: Die Neukonzeption bedarf nicht der Genehmigung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz als Aufsichtsbehörde. Mein Haus wird zu gegebener Zeit die Entscheidungen des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland im Rahmen seiner Zuständigkeit prüfen.

Rechtsmotivierte Brandanschläge in Sachsen (Frage Nr. 17)

Die RAA Sachsen zählte im Jahr 2010 insgesamt 17 politisch rechtsmotivierte Brandanschläge, unter anderem auch auf Wohnhäuser.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche konkreten politisch rechtsmotivierten Brandanschläge wurden durch die Sächsische Staatsregierung in den Jahren 2010 und 2011 festgestellt?

2. Nach welchen konkreten rechtsmotivierten Brandanschlägen führten die Ermittlungen zu welchen Verurteilungen oder wurden eingestellt?

Zu Frage 1: Nachfolgend werden nur solche Brandanschläge mitgeteilt, die eindeutig als politisch rechtsmotiviert bekannt geworden sind. Nicht aufgeführt werden daher solche Verfahren, bei denen ein entsprechender rechtsmotivierter Hintergrund lediglich zu vermuten ist.

Pirna, Seminarstraße, 18.02.2010: Brandanschlag auf den Pkw des Kreisverbandsvorsitzenden der Linkspartei, Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Dresden, Columbusstraße, 19.08.2010: Brandanschlag auf linksautonomes Wohnprojekt, Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Dresden, Robert-Matzke-Straße, 24.08.2010: Brandanschlag auf linksautonomes Wohnprojekt mit einer Art selbst gebautem „Molotow-Cocktail“, teilweise Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, teilweise Anklageerhebung, Hauptverhandlung vor dem LG Dresden hat begonnen.

Dresden, Fiedlerstraße, 29.08.2010: Die Eingangstür der Totenhalle auf dem Gelände des Neuen Jüdischen Friedhofs in Dresden wurde in Brand gesetzt, Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Reichenbach, Marktplatz, 04.09.2010: Brandanschlag auf einen Dönerstand mittels „Molotow-Cocktails“, Anklageerhebung.

Limbach-Oberfrohna, Dorotheenstraße, 23.11.2010: InBrand-Setzung der Räume der „Sozialen und politischen Bildungsvereinigung Limbach-Oberfrohna“ e. V., Anklageerhebung, Hauptverhandlung hat begonnen.

Zu Frage 2: Auf die vierte Spalte der Tabelle zu Frage 1 wird verwiesen. Hinsichtlich der zu Frage 1 genannten Verfahren liegen noch keine rechtskräftigen Verurteilungen vor.

Mittelschule Hartha (Frage Nr. 18)

Am 11. August 2011 erklärte das Verwaltungsgericht Chemnitz den Mitwirkungsentzug des Sächsischen Kultusministeriums gegen die Pestalozzi-Mittelschule Hartha für unwirksam und entschied, dass die Mittelschule, anders als von Kultusminister Prof. Dr. Roland Wöller behauptet, doch unter das Schulmoratorium im Freistaat Sachsen fällt. Die Funktion des Schulleiters wurde mit Ende des Schuljahrs 2011 nicht neu besetzt. Seitdem wird die Pestalozzischule durch den Schulleiter einer Nachbarschule „mitverwaltet“.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie stellt sich die aktuelle LehrerInnensituation (unter anderem reguläre Lehrkräfte, GastlehrerInnen, Referenda- re), insbesondere der Schulleiterstelle an der PestalozziMittelschule in Hartha aus Sicht der Staatsregierung dar?

2. Für wann plant die Sächsische Staatsregierung eine Ausschreibung der Schulleiterstelle an der PestalozziMittelschule in Hartha?

Zu 1: Augenblicklich stellt sich die Personalsituation an der Pestalozzi-Mittelschule Hartha wie folgt dar: 18 Lehrkräfte Stammpersonal, 10 Lehrkräfte (74 Stunden) auf Abordnungsbasis von anderen Mittelschulen, drei Lehrkräfte (10,5 Stunden) auf Abordnungsbasis von anderen Schularten (davon 9 Stunden Gymnasium, 1,5 Stunden FÖS), keine Referendare.

Die Aufgaben des Schulleiters werden derzeit vom Schulleiter der Mittelschule Roßwein im Rahmen einer Teilabordnung wahrgenommen.

Zu 2: Es ist geplant, an der Pestalozzi-Mittelschule Hartha die Schulleiterstelle baldmöglichst auszuschreiben.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 41. Sitzung

des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 42. Sitzung auf Mittwoch, den 12. Oktober 2011, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. Die 41. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist geschlossen.