Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat haben wir eine gute Debatte geführt. Wir können uns vorstellen – sofern es Verbesserungsvorschläge gibt, die unseren Antrag ergänzen –, diese Punkte aufzunehmen. Das wäre bei I. der Fall. Wir glauben, dass unser Antrag besser wird, wenn wir diesen Punkt aufnehmen.
Bei II. haben wir ein wenig das Problem, dass es etwas schwierig formuliert ist. Der Gesetzgeber ist der Landtag. Das kommt nicht ganz deutlich heraus. Es ist nicht die
Staatsregierung. Für die Koordinierung, das ist bereits deutlich geworden, ist das Kultusministerium zuständig.
Auf III. ist bereits eingegangen worden. Dass es die IBAS, die Informations- und Beratungsstelle für die Anerkennung in Sachsen, seit vergangener Woche gibt, worüber wir uns freuen, wurde bereits erwähnt. Insofern halten wir diesen Punkt für verzichtbar.
Bei IV. haben wir das Problem, dass wir nicht wissen, was wir unter Anpassungsqualifizierung verstehen sollen. Das ist nicht deutlich geworden.
Punkt V. werden wir nicht zustimmen, weil uns nicht klar ist, wieso man bei Ablehnung eines Antrages keine Gebühren bezahlen sollte. Das bringt das derzeitige System durcheinander. Wenn man einen Antrag stellt, bezahlt man eine Gebühr, unabhängig davon, wie die Antragstellung ausgeht.
Insofern vielen Dank an die SPD für die Änderungsvorschläge. Wir würden den Punkt I. gern aufgreifen.
Herr Krauß, vielen Dank. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht feststellen. Nun lasse ich über den Änderungsantrag mit der Drucksache 5/7201 abstimmen. Ich lasse zunächst über I. abstimmen. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen hat die übergroße Mehrheit dem Punkt I. zugestimmt.
Wir kommen nun zu II. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Dafür-Stimmen ist dem Punkt II. mehrheitlich jedoch nicht zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zu III. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Dafür-Stimmen hat der Punkt III. auch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Wir kommen nun zu Punkt IV. Ich bitte um die DafürStimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür ist dem Punkt IV. des Antrages dennoch nicht entsprochen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Punkt V. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dasselbe Abstimmverhalten festzustellen. Dem Punkt ist mehrheitlich nicht entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Ich lasse nun über den ganzen Änderungsantrag abstimmen. Ich bitte um die DafürStimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Änderungsantrag in dem Punkt I. entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 5/7083. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegen
stimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen ist dem Antrag mehrheitlich entsprochen worden und damit ist die Drucksache beschlossen.
Eilbedürftige Rechts- und Datenschutzforderungen aus dem Sonderbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 8. September 2011, Drucksache 5/6787, sofort umsetzen – Bundesratsinitiative Sachsens zur „Neuregelung der nichtindividualisierten Verkehrsdatenerhebung“ korrigieren!
Meine Damen und Herren! Die Fraktionen können in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Zunächst für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Bonk. Sie haben das Wort, Frau Bonk.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir der Staatsregierung Gelegenheit geben, über den Stand der Umsetzung der Forderungen aus dem Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten öffentlich Stellung zu nehmen, darüber auch hier zu diskutieren, seitens des Parlaments Bewertungen dessen vorzunehmen, was wir noch nicht aus dem Ausschuss erfahren haben, Nachjustierungen zu veranlassen und auch mittels des Beschlusses tatsächlich auf die Verwirklichung der eilbedürftigen Forderungen aus dem Datenschutzbericht hinzuwirken.
In der Ausschussberatung haben wir mit Verweis auf das noch nicht abgeschlossene Anhörungs- und Beanstandungsverfahren Aufschub in einigen Punkten akzeptiert. Heute erwarte ich insbesondere, dass wir erfahren, wie der Stand der unverzüglichen Reduzierung des gespeicherten Datenbestandes durch das LKA ist, die durch die Staatsanwalt Dresden unverzüglich anzuweisen war. Auch über die Beachtung der Kennzeichnungspflicht als Anlass für Kritik soll heute unbedingt berichtet werden.
Überhaupt sind die ersten sechs Punkte der Forderung der Unterrichtung, die sich auf die unmittelbar entstandene Situation beziehen, sofort umzusetzen. Über den Stand der Umsetzung wollen wir informiert werden und auch die Öffentlichkeit jenseits der Ausschüsse informiert wissen. Darum setzen wir mit diesem Antrag das Thema auf die Tagesordnung und drängen mit unserem Antragstext auf die Erfüllung der Forderungen.
Eines, meine Damen und Herren, kann auf jeden Fall schon einmal festgehalten werden: Mit der als Handygate bekannten massenhaften Auswertung von Handydaten haben Sie, meine Damen und Herren von der Staatsregierung, massiven Gegenwind erhalten, und zwar von Medien und allen, die sich in der Bevölkerung und in
verschiedenen Berufsgruppen in ihrem Berufsgeheimnis verletzt gesehen haben, von einer empörten Öffentlichkeit, die zu Zehntausenden in Dresden friedlich demonstriert hatte.
Sie haben massiven Gegenwind erhalten vom Datenschutzbeauftragten, der in seinem Sonderbericht erhebliche Mängel bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit festgestellt hatte, auch von der Bundeskonferenz der Datenschutzbeauftragten, die sich dazu veranlasst sah, ihrem sächsischen Amtskollegen den Rücken zu stärken, und zwar gegen den mangelnden inhaltlichen und Amtsrespekt sächsischer Behörden und Regierungsvertreter.
Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, gab es Gegenwind von der Opposition, wie die vielen Sondersitzungen der Ausschüsse beweisen, die angesichts Ihrer Hinhalte- und Tröpfeltaktik immer neue Sachverhalte registrieren und auf sie reagieren musste.
Dadurch lieferte die Handygateaffäre in ihrem Ausmaß und in der fehlenden Grundrechtssensibilität der Handelnden in den Ermittlungen und gegenüber der Institution des Datenschutzbeauftragten ein eindrückliches Beispiel des Zustandes sächsischer Demokratie nach 20 Jahren CDU, der von der sächsischen FDP in tragischer und verantwortungsloser Weise beflügelt wird.
Aber ich möchte am Gegenstand differenzieren. An diesem höchst fragwürdigen, steuerfinanzierten Gutachten gegen den Bericht des Datenschutzbeauftragten hat sich das Justizministerium zum Beispiel nicht beteiligt. So etwas fällt trotzdem auf. Dennoch ist die fehlende Verantwortlichkeit für die nachgeordneten Behörden bei der Diffamierung des Datenschutzbeauftragten durch das Justizministerium nicht hinnehmbar. So hat das genannte Ministerium bei der Aufklärung erstens nicht darauf hingewirkt, dass das zurückgenommen wird, und hat sich zweitens generell bei der Aufklärung der Vorgänge in keiner Weise mit Ruhm bekleckert. Bei ihm liegt nun auch die wesentliche Last der Fehleraufarbeitung und der Korrektur der Strukturen, die ein solches Verhalten hervorbringen. Darauf komme ich noch.
Meine Damen und Herren von der Regierung und der Koalition, Sie haben trotzdem Fehler eingestehen müssen,
wenn Sie es auch immer vermieden haben, diese so zu nennen. Die berühmte Handreichung für die sächsische Polizei zum Beispiel, die als Konsequenz aus dem Bericht und aus den Debatten ausgegeben worden ist und die im Umgang mit der TK-Überwachung sensibilisieren soll, verweist wohl auf einen vorher zu laxen Umgang. Dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kaum geprüft worden war, hat in der Öffentlichkeit für Erschrecken und fortschreitenden Vertrauensverlust in die Regierung und staatliche Einrichtungen gesorgt. Wenn Sie die Legitimität solcher Maßnahmen öffentlich beschädigen wollten, hätte Ihr Vorgehen nicht besser sein können.
Ich mache darauf aufmerksam, dass bei aller Fehlernegation diese Entwicklung nicht im Interesse der sächsischen Regierung sein kann. Der Vertrauensverlust gefährdet darüber hinaus das Gemeinwesen insgesamt.
In diesem Zusammenhang sind noch viele weitere Fragen offen und müssen diskutiert werden. Zum Beispiel ist zu fragen, ob Verbunddateien des Bundes im Zusammenhang mit den Funkzellenabfragen vor und während der Proteste in Dresden angefordert und im Anschluss personenbezogene Daten neu gespeichert worden sind.
Auch die Bundesratsinitiative unter dem Gesichtspunkt der Erkenntnisse aus dem Bericht des Datenschutzbeauftragten neu zu diskutieren und zu verändern ist Teil unseres Antrages. Es wäre Teil des Amtsrespekts gewesen, die Unterrichtung des Datenschutzbeauftragten abzuwarten und erst im Anschluss und in Rücksprache eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Deswegen fordern wir mit unserem Antrag diese Korrektur.
Ich komme zu den weiteren, auch längerfristigen Implikationen. Das Anhörungsverfahren im Interesse der Behebung der vom Datenschutzbeauftragten beanstandeten Mängel läuft noch. Meine Fraktion hat ein wesentliches Interesse daran, dass den in deren Konsequenz gestellten Forderungen, die Sie im Bericht auf Seite 5 nachlesen können, vollumfänglich entsprochen wird. Daran führt kein Weg vorbei, und wir werden das weiterhin begleiten.
Ein zentraler Stellenwert kommt der Stärkung des Richtervorbehalts als Instrument der tatsächlichen Wahrnehmung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu, die keine Formalie ist. Zum Beispiel durch gemeinsam verwendete Formblätter entstandene Zweifel an der Gewaltenteilung in der sächsischen Justiz müssen ausgeräumt werden.
Abschließend möchte ich formulieren, dass die übergeordnete Aufgabe darin besteht, zu einer Behördenpraxis zu kommen, die Grundrechtseingriffe vermeidet und ahndet und nicht geschehen lässt und hinterher einfach feststellt, die Beschädigten könnten Schadenersatz erhalten. Nein, die Zahlung einer Geldsumme hilft bei Grundrechtsverstößen überhaupt nicht, vielmehr müssen behördeninterne Revisionen und Ahndungen sowie die Verhängung höherer Strafen bei Grundrechtsverstößen stattfinden, die dann zu größerer Sensibilität anhalten. Darin sind wir vielleicht anderer Meinung als Sie, meine Damen und Herren von Koalition und Regierung. Aber Sie sind ja auch die Vertreter der „sächsischen Demokratie“.
Wir fordern Sie trotzdem auf, die Forderungen des Datenschutzbeauftragten in entsprechender Weise kurz- und langfristig umzusetzen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich finde es unerträglich, dass sich ein Mitglied dieses Hohen Hauses hier hinstellt und einen Teil aus einem Verfahren herauspickt, das im Ausschuss ganz anders besprochen worden ist.
Ich finde es auch deshalb unerträglich, weil sich gerade jemand hier hinstellt, der jahrelang mit den militanten Demonstranten und anderen Teilnehmern dieser Demonstration zu tun hatte, der Demonstrationen als Demonstrationsleiter in Dresden geführt hat, aus denen Gewalt hervorgegangen ist, und nun eine weinerliche Rede zu einem Verfahrensstand abgeliefert hat, der im Ausschuss überhaupt noch nicht abgeschlossen ist.
Ich bin deshalb so verärgert. Da können Sie mit dem Kopf schütteln, wie Sie wollen, das will ich Ihnen einmal sagen. Ich weiß, dass Sie das nichts angeht, und die sächsische Demokratie gilt nur für die anderen. Sie müssen sich nicht daran halten, Sie müssen sich nicht an Gewaltfreiheit halten. Sie können sich dann als Versammlungsleiterin verziehen, wenn andere die Gewalt ausüben, weil Ihnen das über den Kopf gewachsen ist.