Sie lenken damit nur von Ihrer politischen Verantwortung als Regierung ab. Alle Einwendungen und Mahnungen wurden missachtet. Das Regierungspräsidium genehmigte im Jahr 1998 Bau und Betrieb der zu großen Anlage.
Der Betreibervertrag mit der auf 25 Jahre festgelegten Laufzeit wurde bereits 1997 genehmigt. Darin sind auch die 110 000 Tonnen festgeschrieben, die der RAVON jedes Jahr zu liefern oder eben zu bezahlen hat, und eine starre Preisgleitklausel bis zum Jahre 2028. Vom RAVON sind 2028 pro Tonne rund 166 Euro zu zahlen. 2010 waren es 113,36 Euro. Auf dem freien Markt kann die Tonne übrigens für 40 Euro entsorgt werden. Diese Zahlen belegen, dass sich der Betreibervertrag als Knebelvertrag entpuppte. Das Risiko bei Nichtauslastung der Müllanlage trägt der RAVON und damit die Bürger und die kleinen Unternehmen in der Lausitz.
Sehr geehrter Herr Minister! Bitte beantworten Sie mir die folgende Frage: Wie sollen die immer weniger werdenden Menschen in den sogenannten Entleerungsräumen – ein sehr schlimmes Wort! – diese hohen Infrastrukturkosten auf Dauer bezahlen?
Unabhängig von den Entscheidungen in der Vergangenheit gilt: Eine vernünftige Politik zeichnet sich dadurch aus, Fehler zu korrigieren, selbst wenn es die eigenen sind.
Die Staatsregierung ist in der Pflicht, für ihre verfehlte Politik einzustehen. Die Landräte haben gelernt. Zurzeit verhandeln sie mit den Betreibern der T. A. Lauta. Ziel ist die Senkung der Abfallmindestmengen, die der RAVON
zu liefern hat. Ende des Jahres läuft die Vereinbarung zwischen dem RAVON und dem Betreiberkonsortium aus, nach der von 2007 bis 2011 nur eine Mindestmenge von 95 000 Tonnen gilt.
Jetzt muss die Regierungsautorität den Landräten Rückenhalt und Nachdruck geben. Misslingen die Verhandlungen, hat der RAVON wieder für 110 000 Tonnen zu zahlen. Die Menge an Hausmüll beträgt derzeit etwa 70 000 Tonnen. Ich wiederhole: 70 000 Tonnen! Ich bin jedes Mal erneut entsetzt, wenn ich die Differenz zwischen 110 000 und 70 000 – das sind 40 000 – sehe. Das ist mehr als ein Drittel. Die Bürgerinnen und Bürger trennen Müll und sparen Abfall ein, und die Konsequenz wäre, dass sie dafür mit steigenden Abfallgebühren bestraft werden.
Meine Damen und Herren! Spätestens 2012 tritt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Künftig wird gesetzlich vorgeschrieben, mehr Rohstoffe aus dem Abfall zu gewinnen. Die Wertstofftonne wird eingeführt. Ab 2015 müssen Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle flächendeckend getrennt gesammelt werden.
Ab 2013 soll ein Abfallvermeidungsprogramm erstellt werden. In Deutschland gilt dann die fünfstufige Abfallhierarchie: erstens die Vermeidung, zweitens die Vorbereitung zur Wiederverwendung, drittens das Recycling – die stoffliche Verwertung –, viertens die sonstige Verwertung wie zum Beispiel die energetische Verwertung, fünftens die Beseitigung. Dem Müllofen wird dann per Gesetz Futter und Heizwert entzogen. Ökologisch und politisch ist das vernünftig. Rohstoffe werden weltweit immer knapper und teurer. Sie müssen zurückgewonnen und wiederverwendet werden.
Ein Vertrag, der feste Mengen und Heizwerte für 25 Jahre bei ständig steigenden Entsorgungspreisen festschreibt, behindert den technischen Fortschritt und die Innovationen in der Recyclingwirtschaft.
Meine Damen und Herren von der CDU! Sie beanspruchen ständig das Prädikat, gute Politik zu betreiben und besonders sparsam mit Geld umgehen zu können. Hier aber, im Verbandsgebiet des RAVON, wird das Geld mit offenen Händen rausgeschmissen. Das ist ja auch das Geld der Bürger und kleiner Unternehmen. Auch aus diesem Grunde fordern wir von der Staatsregierung, ein Konzept zur Abwendung nachteiliger Folgen für die Bürgerinnen und Bürger im Gebiet des RAVON vorzulegen. Diese Forderung erhebt auch die Bundestagsabgeordnete der LINKEN aus der Lausitz, Caren Lay.
a) die Vertragsverhandlungen des RAVON mit den privaten Betreibern der Müllverbrennungsanlage Lauta fachkompetent zu begleiten;
b) eine deutliche Absenkung der derzeit vertragsmäßig vom RAVON zu liefernden Abfallmengen aus dem Verbandsgebiet.
c) die Übernahme eigener Verantwortung der Staatsregierung als oberste Rechts- und Fachaufsichtsbehörde für den Knebelvertrag zwischen dem RAVON und dem Betreiberkonsortium durch die Bereitstellung von Finanzmitteln zum Ausgleich von geringeren Lieferungen.
Wir bitten außerdem mit unserem Antrag den Sächsischen Rechnungshof um ein Gutachten hinsichtlich des Vertrages zwischen dem RAVON und den Betreibern Vattenfall bzw. STEAG. Das Gutachten soll die offensichtlichen Fehler bei der Vertragsgestaltung darlegen. Das wird bei den zukünftigen Vertragsverhandlungen helfen.
Das Ziel unseres Antrages geht aber über den RAVON hinaus. Wir wollen, dass das von der Staatsregierung erarbeitete Konzept als Beispiel für andere Zweckverbände dienen kann, ihre Abfallwirtschaftspolitik auf die neuen gesetzlichen Bedingungen einzustellen. Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird die Abfallwirtschaft konsequent auf Abfallvermeidung und Recycling ausgerichtet.
Herr Minister Kupfer, Sie wissen doch, dass der Kampf um den Müll schon lange tobt. Die Preise sind rapide abgestürzt. Es ist deshalb für mich völlig unverständlich, dass Sie in Ihrer Antwort auf unseren Antrag die Möglichkeit der Akquisition von Abfall auf dem freien Markt durch den RAVON in Betracht ziehen. Sie verschließen die Augen vor den Entwicklungen der Abfallwirtschaft und lassen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit ihren Problemen allein.
Meine Damen und Herren von der Staatsregierung! Wenn Sie starr an Ihrer Politik festhalten, demonstrieren Sie wieder einmal, dass Sie aus Fehlern nicht lernen können und wollen. Sie sind nicht bereit, sie zu korrigieren. Das aber ist dringend notwendig. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte mir etwas anderes aufgeschrieben. Ich möchte mit einem kleinen Werbeblock beginnen. Wir reden heute in dieser Debatte, ich schließe den gestrigen Tag mit ein, einmal nicht von Dresden, sondern wir reden über eine sehr schöne Region – nämlich die Oberlausitz und Niederschlesien.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Johannes Lichdi, GRÜNE: Hat das jemand bezweifelt? – Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, DIE LINKE)
Dort wohnen Menschen in einer sehr schönen Region, die sich wohlfühlen. Sie haben ein offenes Herz und sind sehr gastfreundlich. Diese Region, meine Damen und Herren von der LINKEN, ist davon geprägt, dass die Abfallentsorgung zum Beispiel sehr gut funktioniert.
Mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren, werden Sie dazu beitragen, dass die negative demografische Entwicklung in Richtung Oberlausitz/Niederschlesien noch weiter vorangetrieben wird. Die Menschen, wenn sie so etwas lesen, sagen: Mein lieber Mann, das ist ein Horrorszenario, was dort aufgezeigt ist. Wir werden in der Zukunft Kosten haben. Wir siedeln uns dort überhaupt nicht an.
Nein, meine Damen und Herren, das ist keine gute Politik. Ich möchte einmal zur Wahrheit zurückkommen.
(Beifall der Abg. Dr. Monika Runge und Dr. Dietmar Pellmann, DIE LINKE – Johannes Lichdi, GRÜNE: Ho, ho, ho!)
Ich möchte dazu ein bisschen in die Geschichte eintauchen. Bereits im Jahr 1991 begannen die entsorgungspflichtigen Körperschaften im ostsächsischen Raum mit ihrer Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft.
Diese frühe Zusammenarbeit führte im Mai 1992 zur Gründung des RAVON. Nach einer Grundsatzentscheidung zur thermischen Abfallbehandlung im Jahr 1993 – dies wurde bereits gesagt – und der Entscheidung zu einem privaten Betreibermodell schrieb der RAVON damals die Planung, Finanzierung, Errichtung und Betreibung der thermischen Abfallbehandlung aus. Im Ergebnis dieser Ausschreibung wurde im Mai 1997 der Zuschlag an das Konsortium erteilt. Die Grundlage für die im daraufhin abgeschlossenen Vertragswerk vereinbarte Mindestliefermenge von 110 000 Tonnen pro Jahr basierte auf einer – nun passen Sie gut auf! – aktuell überarbeiteten Mengenprognose, welche sogar von höheren jährlichen Abfallmengen ausging. Ich sage Ihnen in der zweiten Runde noch, was wir damals im Kreistag dazu besprochen haben. Ich betone noch einmal: Hier wurde konservativ, also vorsichtig geplant.
Zu beachten ist auch, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung des RAVON die Technische Anleitung zur Ablagerung von Siedlungsabfällen eine thermische Abfallbehandlung erzwang; denn nur diese Behandlung konnte die Einhaltung der in der TA Siedlungsabfall vorgeschriebenen Parameter sicherstellen. Die im Antrag genannten angeblichen abfallwirtschaftlichen Fehlprognosen kann ich demzufolge nicht erkennen.
Wie mir bekannt ist, basierten die damaligen Zahlen auf den vom Statistischen Landesamt ermittelten Prognosen
zur Bevölkerungsentwicklung. Insofern kann man die im Übrigen aus vorgenannten Gründen nicht absehbare Entwicklung weder dem Freistaat noch dem RAVON anlasten. Diese Sachverhalte wurden – das wurde bereits gesagt – der SPD und den LINKEN auch schon in Antworten auf Kleine und mündliche Anfragen in diesem Hohen Haus mitgeteilt. Da diese Sachverhalte jedoch offensichtlich bis jetzt noch nicht angenommen sind, halte ich es für angebracht, sie nochmals zu benennen.
Im Jahr 2004 ging mit der T. A. Lauta eine Anlage in Betrieb, welche höchste umwelttechnische Parameter erfüllt. Das heißt, alle – ich betone: alle – in der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für Abluft werden um mindestens 50 % unterschritten. Somit hat der RAVON eine auf höchstem technischem Niveau befindliche Entsorgung für seine Abfälle realisieren lassen. Das können Sie auch auf der entsprechenden Website nachlesen.
Vergleicht man die Abfallgebühren in Sachsen mit denen des gesamten Bundesgebietes, wird die gute Arbeit unserer öffentlich-rechtlichen Entsorger, auch hier dem RAVON, bestätigt. Im Mindestdurchschnitt liegen die Gebühren bei 50 bis 70 Euro pro Tonne. Hierbei liegt Sachsen demzufolge am unteren Rand der Gebührenbelastung. Das Gleiche trifft für das Verbandsgebiet des RAVON zu, in dem selbige zwischen 46 und 56 Euro pro Tonne differiert.
Hoher technischer Standard, meine Damen und Herren, verursacht in der Regel natürlich auch hohe Kosten. Vergleicht man nun die Gebührenbelastung der Bürger im Verbandsgebiet des RAVON mit denen in ganz Sachsen, so stellt man fest, dass diese Belastung zum Beispiel im Jahre 2009 zwischen 40 und 56 Euro je Einwohner lag, was unter dem Mittelwert innerhalb des gesamtsächsischen Vergleichs liegt.
Der zwischenzeitlich eingetretene Abfallmengenrückgang, welcher im Übrigen politisch gewollt und größtenteils auf Änderungen in der Bundesgesetzgebung, zum Beispiel auf die Gewerbeabfallverordnung und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, aber vor allem auf die bewusste Trennung von Müll durch die Bürger zurückzuführen ist – ja, meine Damen und Herren, unsere Bürger achten ihre Umwelt immer mehr und leben umweltbewusster –, veranlassten den RAVON in den vergangenen Jahren, Abfälle für die Entsorgung auf dem freien Markt zu akquirieren und zum Beispiel mit der T. A. Lauta eine Verringerung der Mindestliefermengen auf 95 000 Tonnen zu vereinbaren.
Aufgrund dieser Aktivitäten konnten die Belastungen der Gebührenzahler in einem Umfang gehalten werden, der eben zum Beispiel im Jahre 2009 nicht zu einer über dem sächsischen Durchschnitt liegenden Gebührenbelastung führte. Diese Vereinbarung zwischen RAVON und T. A. Lauta über die Verringerung der Mindestliefermengen läuft am 31.12.2011 aus, aber ich weiß aus Gesprächen mit Verantwortlichen, dass derzeit intensive Verhandlungen mit der T. A. Lauta über neue Kompromisslö
Da die Entsorgung der überlassungspflichtigen Abfälle durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung darstellt, sollte der Freistaat hier ausschließlich – das sage ich auch als Kreisrat – beratend und begleitend tätig werden, und nur so weit sollten die Verantwortlichen im Freistaat Sachsen gehen. Der Antrag der SPD-Fraktion geht auch in diese Richtung; dazu sage ich später noch etwas.
Ich betone noch einmal: Die Planung von Abfallentsorgungsmaßnahmen und die Bildung von Gebühren fallen unter die kommunale Selbstverwaltung. Darüber hinaus sollten die bisher entstandenen Strukturen der kommunalen Entsorgung aufgrund der in den letzten Jahren geänderten Rahmenbedingungen und der noch bevorstehenden Änderungen durch die demografische Entwicklung analysiert und bewertet werden. Hier sollte der Freistaat bei der Optimierung dieser Strukturen, ähnlich wie beim Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen, eine motivierende Rolle übernehmen. Darin gehe ich mit Ihnen vollkommen konform. Ein direkter Eingriff des Freistaates in diesen Prozess ist im Übrigen rechtlich nicht möglich. Wie bereits das OVG Koblenz in seinem Urteil in einem sehr ähnlichen Fall festgestellt hat, hat die kommunale Ebene einen weiten Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Angemessenheit der Gebühren. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann also nur dann eingreifen, wenn sich der Aufgabenträger nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit bei Planung und Ausschreibung der Anlage hält. Dieser Fall ist hier nicht gegeben.