Diese Verletzungen wirken bis zum heutigen Tage nach. Die NPD vertritt daher die Auffassung, dass es dieser Staat den letzten noch lebenden Opfern der Vertreibung und deren Kindern, die oft genug traumatisiert wurden, mehr als schuldig ist, zumindest einen nationalen Gedenktag auszurufen, an dem jährlich dieses Schicksals gedacht wird. „Heimatliebe der Vertriebenen ist kein Revanchismus“, so Richard von Weizsäcker am 18. Mai 1985 –
Noch, meine Damen und Herren, leben einige Hunderttausend Betroffene. Sie warten auf ein besonderes Zeichen der Verbundenheit durch alle Deutschen. Ein solches Zeichen wäre die Proklamation eines Tages der Vertriebenen.
Ich fordere Sie deshalb auf: Überwinden Sie Ihre ideologischen Barrieren, Ihre ideologischen Vorbehalte und ringen Sie sich zu dieser späten mitmenschlichen Geste durch! Unterstützen Sie den Antrag der NPD, die Staatsregierung zu ersuchen, sich bei der Bundesregierung für die Umsetzung des Beschlusses des Bundesrates, Drucksache 460/3 vom 2. Juli 2003, einzusetzen, damit der 5. August endlich zum nationalen Gedenktag für die Opfer der Vertreibung erklärt werden kann.
Für die einbringende NPD-Fraktion sprach der Abg. Apfel. – Als Nächstes spricht für die CDU-Fraktion der Abg. Hirche.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut 61 Jahren, am 5. August 1950, wurde in Stuttgart auf einer Großkundgebung die Charta der Heimatvertriebenen von einer unbekannten Person verkündet. Die Repräsentanten von 30 Landsmannschaften und Vertriebenenverbänden verabschiedeten damals noch unter dem unmittelbaren Eindruck der Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg einen ersten Nachkriegsentwurf für eine Verständigung und einen Ausgleich zwischen den Staaten. Diese Verabschiedung ist deshalb noch heute eine politisch-moralische Leistung.
Fünf Jahre nach dem Krieg, als alle Wunden der Flucht und Vertreibung noch offen waren, wurden somit Grundsätze geschaffen, welche bis heute nichts an Aktualität eingebüßt haben.
Mit dem vorliegenden Antrag verfolgt die beantragende Fraktion das Ziel, dass dieses Datum zum nationalen Gedenktag für die Opfer der Vertreibung erklärt wird. Dabei beruft sie sich auf die Entschließung des Deutschen Bundesrates vom 11. Juli 2003, welcher dieses ebenfalls eingefordert hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entschließung des Deutschen Bundesrates ist zu unterstützen. Gestatten Sie mir, daraus zu zitieren: „Mit der Absage an jegliche Gewalt, mit der kraftvollen Vision eines geeinten Europas, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können, mit dem Bekenntnis zum Wiederaufbau und zum Recht auf die Heimat ist die Charta ein Dokument sämtlicher deutscher Vertriebener.“ – Dem ist nichts hinzuzufügen.
Dennoch leben die unmittelbar Betroffenen unter uns. Sie haben deshalb das Recht auf Unterstützung aller Deutschen.
Meine Damen und Herren der einreichenden Fraktion! Es bedarf nicht dieses Antrages, um dieses Ansinnen zu unterstützen.
Der Deutsche Bundestag hat am 10. Februar 2011 einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ verabschiedet. In diesem Antrag wird unter anderem gefordert, dass die Bundesregierung prüfen soll,
den 5. August zum bundesweiten Gedenktag für die Opfer von Vertreibung zu erheben. Somit hat sich Ihr Antrag aus der Sicht unserer Fraktion erledigt.
Des Weiteren bedarf es keinerlei Rechtfertigung seitens der CDU sowie der FDP und schon gar nicht der Einfordernden. Wir stehen an der Seite der Heimatverbundenen. Unser Kollege und Ministerpräsident brachte es am 27. August zum diesjährigen zentralen Tag der Heimat auf den Punkt: Er unterstütze einen nationalen „Tag der Heimat“. – Diesem Bekenntnis ist nichts hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren! Wer das eine will, muss das andere auch mögen. Dies ist in diesem Fall die Charta der deutschen Heimatvertriebenen. Sie nehmen zwar im vorliegenden Antrag darauf Bezug, aber ich und viele andere in diesem Saal haben nicht den Eindruck, dass Sie den Willen der Heimatvertriebenen, wie es in der Charta ausgedrückt wird, akzeptieren. Ich verweise dabei nur auf zwei Stellen, an denen das besonders auffällt. Die Charta spricht davon, dass die Heimatvertriebenen auf Rache und Vergeltung verzichten und jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, indem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.
Sie, die Damen und Herren von der NPD-Fraktion, haben während der letzten Plenarsitzung wiederholt deutlich gemacht, dass Ihnen gerade diese Ziele nicht wichtig sind,
denn Sie haben andere Vorstellungen. Ein Beleg dafür sind Ihre Formulierungen im Antrag. Damit, glaube ich, stellen Sie sich selbst ins Abseits.
Ich empfinde es als erschreckend, dass Sie das Leid von Millionen Menschen, welche fliehen mussten, dafür ausnutzen, um Ihre Ziele zu unterstützen.
Dies sage ich auch im Namen des Landesverbandes der Vertriebenen und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen, welche im Übrigen derselben Auffassung sind wie ich.
Das war für die Fraktion der CDU der Abg. Herr Hirche. – Ich gehe weiter in der Rednerreihenfolge. Gibt es Redebedarf bei der Fraktion DIE LINKE? – Das kann ich nicht erkennen. SPD? – Nein. FDP? – Nein. GRÜNE? – Auch nicht. Wir könnten eine neue Runde eröffnen. – Die einbringende Fraktion der NPD hat erneut das Wort. Es spricht der Abg. Herr Schimmer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leider war die Beteiligung an dieser Debatte nicht allzu groß, aber davon lassen wir uns nicht entmutigen, denn wie sagte schon der alte Lichtenberg – ich zitiere –: „Es ist unmöglich, die Fackel der Wahrheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne dabei jemandem den Bart zu versengen.“
Lassen Sie mich einige weitere Argumente vortragen, auch wenn es nur dazu dienen wird, den Vertriebenen klar zu machen, wer sich für sie einsetzt und wer ihre erklärten Gegner sind.
Lassen Sie mich doch zunächst einige Einwände entkräften, Herr Brangs. Wir stehen mit unserem Antrag nämlich nicht allein da. Die Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages haben am 15. Dezember 2010 einen Antrag eingebracht, der den Titel trägt „60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen – Aussöhnung vollenden“.
Dort wird neben anderen Forderungen die Prüfung angeregt, wie dem Anliegen der von uns genannten Initiative der Bundesratsdrucksache Rechnung getragen werden kann, den 5. August zum bundesweiten Gedenktag für die Opfer der Vertreibung zu erheben.
Am 10. Februar dieses Jahres nahm der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der Opposition diesen Antrag an. Interessant ist daher, mit welchen Argumenten die Links
Da steht zunächst die Behauptung im Raum, die Feststellung, die Vertriebenen seien die vom Leid der Zeit am schwersten Betroffenen – wie dies in der Charta vom 5. August 1950 formuliert wurde –, sei angesichts des nationalsozialistischen Massenmordes eine groteske Verzerrung der historischen Wirklichkeit. Man separiert diesen Satz aus dem Kontext der Erklärung, in der klar festgehalten wird, dass dieses Leid nicht nur auf die Deutschen zutrifft, sondern auf alle Flüchtlinge in der Welt, von denen es noch einige weitere Millionen gab und auch heute noch gibt.
Schon diese Methode – das Herausreißen einzelner Sätze aus einem Text – ist inakzeptabel. Noch perfider aber ist der altbewährte Trick, jegliche Verbrechen an Deutschen mit dem Hinweis zu relativieren, sie hätten ja schließlich den Krieg angefangen und nur bekommen, was sie auch verdient haben.
Einmal ganz abgesehen davon, dass die Sudetendeutschen, die Siebenbürger Sachsen, die Wolhyniendeutschen Hitler gar nicht gewählt haben konnten und somit am Ausbruch des Krieges ganz sicher unschuldig waren, ist dieses Argument pure Heuchelei.
Selbst die meisten Menschen, die Hitler 1933 gewählt haben, drückten damit eben kein Verlangen nach Krieg oder Völkermord aus, sondern wollten vor allen Dingen gegen das Versailler Diktat protestieren, durch das das deutsche Reich auf Jahrzehnte hinaus auf den Status eines tributpflichtigen Vasallen reduziert werden sollte. Das sah damals auch die KPD noch so.