Die deutschen Opfer von Krieg und Vertreibung waren in Zeiten, in denen jeder damals noch für seine Zugehörigkeit zu einem Volk in Haftung genommen wurde, genauso unschuldige Opfer wie ermordete Juden oder ums Leben gekommene Russen, die auch beileibe nicht alle blutrünstige Kommunisten waren. Den Siegern allein postum einen Opferstatus zuzuerkennen, den Verlierern aber nicht, ist menschenverachtend.
Das umso mehr, wenn dies dann sogar noch von den eigenen Landsleuten praktiziert wird. Nicht minder erschreckend ist die von linker Seite angebrachte Unterstellung, dass man angeblich – jetzt zitiere ich wieder die LINKEN – die Uneinsichtigkeit der damaligen Unterzeichner der Charta der Heimatvertriebenen und deren Verstrickung in das Naziregime völlig verkenne, wenn man den Tag der Unterzeichnung der Charta zum Gedenktag der Vertriebenen erklären möchte.
In recht billiger Art und Weise wird darauf hingewiesen, dass so mancher Unterzeichner dieser Charta Mitglied der NSDAP oder anderer Formationen des Dritten Reiches gewesen sei – so, als ob jedes Mitglied der Partei, also fast 10 Millionen Deutsche, Verbrecher gewesen seien. Dazu kann man nur sagen, dass man diesen Maßstab auch nicht auf die SED anwendet
und wir Nationaldemokraten es ja ohnehin vorziehen, persönliche Schuld nachzuweisen und keine Allgemeinvorverurteilung vorzunehmen.
Keine Kollektivschuld, genau, keine Sippenhaft! – Wenn es darum geht, das Leid der Deutschen zu relativieren, wird immer wieder angeführt, die Vertreibung könne nur im Kontext anderer europäischer Vertreibungsaktionen und nicht auf die eigenen Landsleute isoliert betrachtet werden. Dies ist umso fragwürdiger, als die Polen und auch die Tschechen sich leider bis heute für die Vertreibung nicht entschuldigt haben und die Tschechen immer noch auf ihre Beneš-Dekrete stolz zu sein scheinen.
Besonders panisch macht es augenscheinlich deutsche Linksvertreter wie den DGB, dass sich auch ausländische Wissenschaftler deutscher Opfer annehmen. So forderte der DGB Hessen-Thüringen das hessische Sozialministerium am 23. September 2011 auf, die Broschüre „50 Thesen der Vertreibung“ des mehrfach promovierten Harvard-Absolventen Prof. Alfred de Zayas zurückzuziehen, da dies in weiten Teilen angeblich schlicht unerträglich sei.
Tatsache aber ist, dass de Zayas über 20 Jahre am Zentrum für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf und im Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte arbeitete, unter anderem als Sekretär der Menschenrechtskommission und Chef der Beschwerdeabteilung. Er veröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten über die Vertreibung von Polen, Tschechen, Slowaken, Russen, Serben, Kroaten, Slowenen, Ukrainern, Juden, Roma, Armeniern und – ja – auch Deutschen. Außerdem arbeitete er über ethnische Säuberungen im ehemaligen Jugoslawien, über den Genozid an den Armeniern und das amerikanische Foltergefängnis auf Guantanamo. Er dürfte also über etwas mehr an Erfahrung auf dem Gebiet der vergleichenden historischen Forschung verfügen als die Angestellten des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
In seiner angeblich umstrittenen Broschüre stellt er fest – ich zitiere –: „Die schwere und anhaltende Verharmlosung der Vertreibung der Deutschen stellt eine Menschenrechtsverletzung dar. Die anhaltende Diskriminierung der Vertriebenen in Medien, in Schulbüchern und im politischen Dialog bedeutet eine Verletzung menschenrechtlicher Normen.“
Sie, meine Damen und Herren, haben mit diesem Antrag der NPD die Gelegenheit, den Vertriebenen gegenüber Wiedergutmachung zu betreiben. Ich bitte Sie daher, dem Antrag zuzustimmen und damit zu helfen, den Vertriebenen wenigstens die Würde eines Gedenktages zuzugestehen.
Für die einbringende Fraktion sprach in der zweiten Runde der Abg. Schimmer. Gibt es jetzt aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Will die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Auch nicht.
Damit, meine Damen und Herren, besteht die Möglichkeit für die einbringende NPD-Fraktion, ein Schlusswort zu sprechen. – Das Schlusswort spricht wiederum der Abg. Schimmer.
Besten Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es haben sich leider nur sehr wenige Redner an dieser Debatte beteiligt. Aber ich möchte doch auf den CDU-Vorredner, Kollegen Hirche, eingehen, der immerhin zugebilligt hat, dass die Charta der Heimatvertriebenen eine politisch-moralische Leistung war, die Grundsätze geschaffen hat – in der Tat.
Mein Vorredner, mein Fraktionsvorsitzender Holger Apfel, hatte es schon erwähnt, dass es eigentlich immer üblich war, nach Aktionen der Vertreibung, des Massenmords die Rache zum Prinzip zu erklären. Die deutschen Heimatvertriebenen haben sich im August 1950 ganz klar von diesem Prinzip distanziert und ganz klar deutlich gemacht, dass sie auf Rache verzichten.
Ich finde, dass wir das angemessen würdigen sollten und es ein Armutszeugnis für dieses Haus ist, dass man auf diese einmalige Betonung guten Willens, auf dieses einmalige Dokument der Friedfertigkeit nicht näher eingeht, sondern dass man das hier so unter „ferner liefen“ laufen lässt.
Es geht uns darum, dass wir als Nationaldemokraten, als NPD, die humane Selbstverständlichkeit, mit der man der Opfer von Krieg, Vertreibung und Bombardements gedenkt, eben auch auf die eigenen Landsleute ausweiten wollen.
Wir wollen diese Opfer auch dann ehren, wenn sie Deutsche waren. Deshalb ist unser Gedenkzug am 13. Februar, der alljährlich in Dresden stattfindet,
kein Naziaufmarsch, wie er vielfach in der gestrigen Plenarsitzung diffamiert wurde, sondern ein zutiefst humanes Anliegen, um durchzusetzen,
endlich in angemessener Weise gedacht und nicht zwischen Menschen erster und zweiter Klasse unterschieden
Diesem Anliegen ist unser heutiger Antrag verpflichtet, denn wenn es eben einen Holocaust-Gedenktag gibt, sollte es auch einen Gedenktag für die Vertriebenen geben. Diesem Anliegen ist unser alljährlicher Gedenkmarsch am 13. Februar verpflichtet.
Namentliche Abstimmung muss nach unserer Geschäftsordnung von sieben anwesenden Abgeordneten beantragt werden.
Ich zitiere § 105: „Eine namentliche Abstimmung findet statt, wenn ein entsprechender Antrag durch anwesende sieben Mitglieder des Landtages unterstützt wird.“
Ich stelle fest – ich rechne Herrn Apfel mit hinzu, er hat sich aber nicht gemeldet –: Es sind nur fünf und damit findet die namentliche Abstimmung nicht statt, weil sieben nicht erreicht sind.
(Beifall und Gelächter bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Zuruf des Abg. Holger Apfel, NPD)
Meine Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 5/6118 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank.
Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt und die Drucksache 5/6118 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.