Protokoll der Sitzung vom 13.10.2011

Tagesordnungspunkt 8

Fragestunde

Drucksache 5/7120

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor; die Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden. Sie liegt Ihnen allen vor.

Ich beginne mit der Fragestunde. Als erste Anfrage kommt die laufende Nr. 4, und zwar die Anfrage von Herrn Kollegen Heiko Kosel, Fraktion DIE LINKE. Bitte, Herr Kosel, Sie haben das Wort und stellen Ihre Frage.

Meine Frage bezieht sich auf die Sozialarbeit an Schulen.

Der Landkreis Bautzen will mehr Sozialarbeit an den Schulen verwirklichen und beabsichtigt, zusätzliche Stellen aus unterschiedlichen Fördertöpfen zu finanzieren. Der Landkreis setzt dabei auch auf das Programm des Freistaates.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Welche Möglichkeiten zur Erweiterung der Sozialarbeit an Schulen bietet konkret das als Starthilfe für Schulsozialarbeit gedachte Programm des Freistaates?

2. Welche Auswirkungen haben die Kürzungen von Mitteln auf die Umstrukturierung der Schulsozialarbeit im Freistaat?

Die Antwort gibt für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Clauß.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel! Zur Frage 1 nehme ich wie folgt Stellung: Das durch mein Haus erarbeitete Konzept zur Schulsozialarbeit stellt auf eine originäre Leistung der Jugendhilfe nach § 13 SGB XIII ab und ist auf der örtlichen Ebene verankert. Um den aus der Praxis geforderten nachhaltigen Ausbau dieses Leistungsbereiches auf den Weg zu bringen, wurde dieses Konzept erstellt. Es soll dabei einen Rahmen bilden. Die Förderung des Landes erfolgt über die Förderrichtlinie Weiterentwicklung. Die konkrete Ausgestaltung von Schulsozialarbeit hängt von den Strukturen und Gegebenheiten vor Ort ab. Es ist ein Angebot des Landes als fachliche Empfehlung und Orientierungshilfe mit einer ergänzenden Landesförderung an die regional tätigen Akteure.

Am 3. August 2011 hat dazu das Landesjugendamt die örtlichen Jugendämter informiert. Die meisten Landkreise bekundeten ihr Interesse, so auch der Landkreis Bautzen; inzwischen laufen die weiteren Abklärungen.

Zur Frage 2. Die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe ist nach wie vor grundsätzlich eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe. Dem Freistaat Sachsen

kommt hier eine unterstützende Funktion zu, zum Beispiel mit einer Landesförderung. Die Mittel für die Jugendpauschale werden den kommunalen Gebietskörperschaften auf Antrag zugewendet. Diese bewilligen dann die jeweiligen Projekte im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung nach den Beschlüssen der örtlichen Jugendhilfeausschüsse. Dazu zählt auch die Schulsozialarbeit. Mittlerweile können Mittel für Schulsozialarbeit aus mehreren Töpfen akquiriert werden. Das betrifft neben der Jugendpauschale auch das benannte Projekt „Chancengerechte Bildung“ sowie das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung.

Auch über den ESF sind Förderungen zur Vermeidung von Schuldistanz möglich. Die Schulsozialarbeit befindet sich derzeit im Auf- und Ausbau, nicht im Abbau.

Vielen Dank. – Herr Präsident, ich hätte eine Nachfrage, wenn Sie gestatten.

Bitte.

Frau Staatsministerin, aus Analysen zur sozialen Arbeit an Schulen im Freistaat Sachsen geht hervor, dass sich entsprechende Angebote vor allen Dingen an Mittelschulen – dort soll es etwa 59 solcher Angebote geben – und an Förderschulen, wo es 29 Angebote gibt, konzentrieren, während an Gymnasien, Berufsschulen und Grundschulen solche Angebote erheblich weniger zu finden sind.

Wie bewerten Sie diese statistischen Ergebnisse?

Die einzelnen Ergebnisse kenne ich nicht; wir sind gerade dabei, dies mit abzufragen. Dieses Förderprogramm und auch das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es ja noch nicht so lange. Wenn es so weit ist, können wir es Ihnen gern nachreichen.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Ich komme zur zweiten Anfrage, betreffend die Frage Nr. 5 der vorliegenden Drucksache, ebenfalls von Herrn Kollegen Kosel. Bitte, stellen Sie Ihre Anfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die Euroregion.

Die Euroregion Neiße-Nisa-Nysa hat anlässlich ihres 20jährigen Bestehens auf die Notwendigkeit der weiteren Förderung der Euroregion aufmerksam gemacht und ihre Vorstellungen im Europaparlament vorgetragen.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Welche Haltung hat die Staatsregierung zum weiteren Ausbau der Zusammenarbeit in den Euroregionen?

2. Wie kann die Staatsregierung bei der Förderung von Kleinprojekten, für die seitens der Euroregion eine Vereinfachung der Regularien erwartet wird, Unterstützung gewähren?

Vielen Dank. – Die Anfrage wird für die Staatsregierung beantwortet von Herrn Staatsminister Prof. Unland. Bitte, Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kosel, auf Ihre erste Frage möchte ich wie folgt antworten: Die Staatsregierung befürwortet den Ausbau von Kooperationen in den Euroregionen. Dadurch kann das alltägliche Miteinander der Bewohner in den betreffenden Regionen weiter intensiviert werden.

Die Entscheidungen, wie der Ausbau der Zusammenarbeit erfolgt, sollten jedoch durch die Akteure vor Ort getroffen werden.

Auf Ihre zweite Frage möchte ich wie folgt antworten: Die im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr angesiedelte Verwaltungsbehörde für die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit steht im engen Kontakt mit den sächsischen Euroregionen, um Vereinfachungsmöglichkeiten für die Kleinprojektförderung zu nutzen. Solche werden im Rahmen der bestehenden Spielräume bei den Förderfähigkeitsregeln und der verfahrenstechnischen Umsetzung gesehen.

Die Verwaltungsbehörde wird außerdem in enger Zusammenarbeit mit den Euroregionen frühzeitig ein Konzept für die Förderung von Kleinprojekten ab dem 01.01.2014 entwickeln. Im Rahmen eines solchen Konzeptes sollen insbesondere der Verwaltungsaufwand reduziert und zugleich eine hohe Projektqualität gesichert werden.

Haben Sie Nachfragen, Herr Kosel?

Danke.

Die dritte Anfrage betrifft die laufende Nr. 1 von Frau Jähnigen; sie wird vereinbarungsgemäß schriftlich beantwortet.

Ich komme somit gleich zur vierten Anfrage, laufende Nr. 2, ebenfalls von Frau Kollegin Jähnigen. Bitte, stellen Sie die Anfrage.

Ich habe eine Frage zur Prognose der durch die Umsetzung des Standortegesetzes entstehenden Sachkosten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Stimmt mir die Staatsregierung in der Auffassung zu, dass dem Parlament rechtzeitig vor Beschluss des Standortegesetzes konkrete Prognosen über die Sachkosten der neuen Standorte und Umzüge vorliegen müssen, damit es die Effizienzgewinne der einzelnen Standorte vor seiner Entscheidung einschätzen kann?

2. Wenn die Antwort auf Frage 1 Ja ist: Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form sollen dem Parlament die Prognosen über die Sachkosten der neuen Standorte, Umzüge und Effizienzgewinne aus den zu treffenden Standortentscheidungen tatsächlich vorgelegt werden?

Vielen Dank. – Die Antwort der Staatsregierung gibt erneut Herr Staatsminister Prof. Unland; bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Jähnigen, zu Ihrer ersten Frage möchte ich wie folgt Stellung nehmen: In den Gesetzesmaterialien und auch in den Großen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/5648, wurde über die Kosten der vom Gesetz und der Standortkonzeption betroffenen einzelnen Bereiche Auskunft gegeben.

Sofern es Fragen zu den Berechnungsschritten gibt, können diese noch in den Ausschussberatungen erläutert werden. Eine darüber hinausgehende Detaillierung im Sinne einer Feinplanung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll möglich

(Lachen des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

und würde sich im Bereich der bloßen Spekulation bewegen.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Da haben wir eine große Reform – wir wissen nicht wieso und warum!)

Immerhin betreffen die geplanten Maßnahmen einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren und mehr.

Die Staatsregierung weist nochmals darauf hin, dass vor der konkreten Umsetzung für jede einzelne Maßnahme die Feinplanung erfolgt und entsprechende Haushaltsmittel vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellt werden müssen.

Bezüglich des zweiten Teils der Frage ist anzumerken, dass das Gesetz nicht losgelöst von der Standortkonzeption gesehen werden kann. Seine Standort- und Strukturmaßnahmen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den weiteren untergesetzlichen Maßnahmen der Staatsregierung und bilden ein aufeinander abgestimmtes Gesamtkonzept. Für dieses spielten auch struktur- und landesentwicklungspolitische, städtebauliche und nicht zuletzt fachbereichsspezifische Aspekte eine wesentliche Rolle in der Abwägung. Somit würde eine rein monetäre Betrachtung einzelner Standorte dem Anliegen der Staatsregierung in keiner Weise gerecht.