Protokoll der Sitzung vom 13.10.2011

Von daher ist die separate Betrachtung einzelner Standorte im Hinblick auf Effizienzgewinne nicht angezeigt; jedenfalls ist es nicht das Ziel der Staatsregierung, für jeden einzelnen Standort solche zu generieren.

Vielmehr soll der Saldo aller Maßnahmen auch unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten überschießend sein. Dieses Ziel wird mit einem Plus – ab 2022 – von jährlich 285 Millionen Euro erreicht.

Auf Ihre Frage 2 möchte ich wie folgt antworten: Eine Antwort auf diese Frage erübrigt sich aufgrund der abschlägigen Antwort zu Frage 1.

Es folgt eine Nachfrage von Frau Kollegin Jähnigen. Bitte.

Wir haben in den Anhörungen zum Gesetzentwurf jeweils maßgebliche leitende Mitarbeiter der betroffenen Ressorts und der Freistaatsverwaltung befragen können. Sie haben zu konkreten Standorten – zum Beispiel Regierungspräsidium Chemnitz, Döbeln als neuer Standort des Rechnungshofes – klar zum Ausdruck gebracht, dass Sie aus Unkenntnis über die Rahmenbedingungen des neuen Standortes noch keine Kostenprognose treffen könnten. In Artikel 97 Abs. 1 der Verfassung ist festgelegt, dass der Landtag bei Beschlüssen, die Ausgaben bzw. Sachkosten erhöhen, eine Kostendeckung vornehmen soll.

Vor diesem Hintergrund folgende Frage: Wie garantieren Sie, dass diese Regelung beim Beschluss über das Standortegesetz eingehalten wird, wenn nicht sicher ist, ob wir die Kosten der zu beschließenden Standorte, insbesondere die damit verbundenen Sachkosten, kennen?

Können wir Ihnen diese Frage schriftlich beantworten?

Ja, gern. Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Ich habe noch eine Nachfrage.

Eine zweite Nachfrage können Sie stellen, Frau Kollegin.

Wer in der Staatsregierung ist verantwortlich für die Koordination und die Bezifferung der Sachkosten, die durch die im Standortegesetz vorgesehenen Maßnahmen entstehen?

Es ist in der Staatsregierung festgelegt worden, wer für das Gesamtprojekt zuständig ist: das Ministerium der Justiz und für Europa.

Danke.

Vielen Dank, Herr Staatsminister! – Wir kommen zur Frage unter der laufenden Nr. 3. Sie wird von Frau Kollegin Giegengack gestellt. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Am 29.09.2011 teilte die Schulleiterin des Förderzentrums für Erziehungshilfe in Leipzig den Eltern und Erziehern schriftlich mit, dass „aufgrund des hohen Krankenstandes sowie massiver Gewaltproblematik“ alle Schüler ab dem 04.10.2011 nur noch bis zur 5. Stunde beschult würden. Diese „organisatorische Maßnahme“ sei mit der Sächsischen Bildungsagentur Leipzig abgesprochen. Dazu habe ich folgende zwei Fragen:

Erstens. Was ist der konkrete Hintergrund für die von der Schulleitung in Abstimmung mit der Bildungsagentur ergriffenen „organisatorischen Maßnahmen“ am Förderschulzentrum? Dabei interessieren mich insbesondere die Anzahl der Abordnungen von und an die Förderschule, die Anzahl der Krankheitsfälle, die Höhe des geplanten und des außerplanmäßigen Unterrichtsausfalls, die vom Unterrichtsausfall betroffenen Fächer sowie die Vorkommnisse mit massiver Gewaltproblematik.

Zweitens. Wie lange wird dieser Zustand andauern bzw. was wird konkret gegen die Gewaltproblematik und für die Wiederaufnahme des regulären Unterrichts am Förderschulzentrum getan?

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Prof. Wöller.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1. Seit Schuljahresbeginn traten bis zum Ende der vergangenen Woche – 07.10.2011 – am Förderschulzentrum für Erziehungshilfe folgende Krankheitsfälle von Lehrkräften auf: sechs Lehrkräfte kurzzeiterkrankt – bis drei Tage –, acht Lehrkräfte längerfristig erkrankt – zwischen vier Tagen bis sechs Wochen –, eine Lehrkraft langzeiterkrankt – über sechs Wochen.

Vom Förderschulzentrum werden zehn Lehrkräfte mit insgesamt 161 Stunden zur Sicherung der integrativen Unterrichtung an Regelschulen abgeordnet. Das Förderschulzentrum für Erziehungshilfe ist die einzige Einrichtung dieser Art in der Stadt Leipzig. Integrationen von Schülerinnen und Schülern mit diesem Förderschwerpunkt können damit nur von Lehrkräften dieser Einrichtung begleitet werden.

Zwei Lehrkräfte sind zur Sicherung der Lehrerausbildung an die Sächsische Bildungsagentur abgeordnet. Eine Lehrkraft ist mit vier Stunden an eine andere Förderschule abgeordnet. Darüber hinaus unterstützt eine pädagogische Unterrichtshilfe im Rahmen der gemeinsamen Anstrengung unterschiedlicher Kräfte bei der Bewältigung der schwierigen Situation die Mittelschule Leipzig-Paunsdorf. An das Förderschulzentrum für Erziehungshilfe Leipzig sind drei Lehrkräfte im Umfang von insgesamt 35 Stunden abgeordnet.

Der planmäßige Unterrichtsausfall am Förderschulzentrum beträgt 3,6 %. Der außerplanmäßige Unterrichtsaus

fall im Berichtszeitraum September betrug 7,06 % und betrifft den gesamten Fächerkanon einschließlich der Unterstützung der integrativen Unterrichtung an Regelschulen. Stundentafelkürzungen sind von Klassenstufe 3 bis 6 notwendig. Sämtliche Schülerinnen und Schüler der Schule besitzen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich soziale und emotionale Entwicklung. Bei einem Teil kommt weiterer sonderpädagogischer Förderbedarf hinzu.

Ein beachtlicher Teil der Schülerschaft der Schule stellt sich als extrem schwierig dar. Vor diesem Hintergrund ist die Umsetzung eines geordneten Unterrichts selbst für erfahrene Lehrkräfte mit einem überdurchschnittlichen Kraftaufwand verbunden. Dies spiegelt sich auch in häufigen Erkrankungen der Lehrkräfte wider. Im Zeitraum vom Schuljahresbeginn bis Ende vergangener Woche gab es folgende Vorkommnisse: 13 Problemanzeigen beim Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Leipzig, zehn Anzeigen bei der Polizei, sieben Anzeigen beim Schulträger wegen Sachbeschädigung, eine Anzeige beim Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig wegen körperlicher Gewalt, 14 Anwendungen des § 39 Schulgesetz, also Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, eine Meldung wegen besonderer Vorkommnisse an die Sächsische Bildungsagentur, sechs Anrufe bei der Notfallnummer 112 wegen Eigen- und Fremdgefährdung.

Zur Frage 2. Ein konkreter Termin für die Aufnahme des planmäßigen Unterrichts kann derzeit nicht genannt werden. Dies hängt zum einen vom Krankenstand der Lehrkräfte und zum anderen vom Greifen der folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Schule ab. Insbesondere folgende Maßnahmen sind geplant bzw. wurden bereits umgesetzt: Neueinstellung von zwei pädagogischen Unterrichtshilfen zum 01.10.2011, Abordnung von Lehrkräften aus anderen Förderschulen zum 01.11.2011 geplant, enger Kontakt mit der Betriebsärztin, pädagogische Supervision für Lehrkräfte, Festlegung von Maßnahmen in den einzelnen Schulteilen zur intensiveren Aufsichtsführung in den Pausen, Präzisierung der Hausordnung, Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz, Anwendung der Verhaltensmodifikation im Unterricht und in den Pausen, vor allem im Sinne von Verstärkung des positiven Verhaltens, ab Schuljahr 2011/2012 Sozialtraining für Schüler in festgelegten Unterrichtsstunden, enge Kooperation mit der Polizei. Sowohl der Polizeipräsident als auch der Präventionsbeauftragte des Reviers Leipzig-West waren bereits vor Ort.

In jedem der drei Schulteile gibt es eine Schulsozialarbeiterin, die Gewaltprävention und Gewaltdeeskalation als Arbeitsschwerpunkt hat. Des Weiteren nenne ich die enge Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, mit dem Parkkrankenhaus und der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Leipzig, mit dem Institut für Förderpädagogik, Bereich Verhaltensgestörtenpädagogik im Sinne der fachlichen Beratung. Einige der dargestellten Maßnahmen kamen bereits im Schuljahr 2010/2011 zur Anwendung.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Haben Sie Nachfragen, Frau Giegengack? – Nein.

Wir kommen jetzt zur Anfrage 6, betreffend laufende Nr. 6 von Kollegen Lichdi, Fraktion GRÜNE. Bitte, Kollege Lichdi.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Anfrage betrifft die Sachsen-LB-Pleite. Schadensersatzzahlungen von ehemaligen Vorständen der Sachsen LB und/oder der D&O-Versicherung sind nicht erfolgt, ebenso liegen keine vollstreckungsfähigen Titel vor. Das ist der Stand aus der Drucksache 5/6416 vom 4. August 2011. Der Grundversicherer wurde vom Freistaat am 13. Mai 2011 verklagt.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand der Klage gegen die D&O-Versicherung bzw. den Grundversicherer Chartis und wann finden öffentliche Gerichtsverhandlungen statt?

2. Bestreitet die verklagte Versicherung den Versicherungsfall wegen fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger Schadensanzeige und/oder fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger Vorlage von Unterlagen durch die Staatsregierung?

Vielen Dank. – Die Antwort für die Staatsregierung kommt von Herrn Staatsminister Prof. Unland.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lichdi, zu Ihrer ersten Frage möchte ich wie folgt antworten: Gegen den Grundversicherer Chartis wurde am 13. Mai 2011 Klage auf Deckungsschutz erhoben. Die Replikfrist endete am 7. Oktober 2011. Eine mündliche Verhandlung wurde vom Gericht noch nicht terminiert.

Auf Ihre zweite Frage möchte ich wie folgt antworten: Die Anzeige gegenüber den Versicherern erfolgte im Jahr 2007 durch die Bank, Umstandsanzeige vom 21. Dezember 2007. Die beklagte Versicherung hat Klageabweisung beantragt und bestreitet ihre Einstandspflicht. Während des laufenden Verfahrens sind in der Öffentlichkeit keine Aussagen über Details des Verteidigungsvorbringens der beklagten Versicherung möglich.

Zusatzfragen, bitte, Herr Kollege Lichdi.

Vielen Dank. Aus welchen Gründen kann die Staatsregierung noch nicht einmal – – Oder sagen wir mal so: Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, wenn die Staatsregierung davon absieht, über eigene Prozessstrategien in der Öffentlichkeit zu berichten. Ich habe allerdings kein Verständnis dafür, wenn die Öffentlichkeit in so einer wichtigen Frage nicht darüber unterrichtet wird, wie das Verteidigungsvorbringen des Beklagten ist. Das ist meines Erachtens – –

Herr Kollege Lichdi, würden Sie jetzt Ihre Zusatzfrage stellen.

Die Frage ist gestellt, Herr Präsident.

Ich möchte die Frage schriftlich beantworten.

Als Nächstes kommen wir zur Frage Nr. 7, übrigens zugleich die laufende Nr. 7. Sie kommt wieder von Kollegen Lichdi, GRÜNE.

Hier geht es wieder um die berühmte Handygateaffäre. Eine Stellungnahmefrist der Staatsregierung bzw. der beanstandeten Behörden (LKA Sachsen, PD Dresden und Staatsanwaltschaft Dresden) auf die Beanstandungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bezüglich der Handydatenerfassung am 13., 18. und 19. Februar 2011 endete am 10.10.2011.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welchen Inhalt hat die Stellungnahme der Staatsregierung und/oder der beanstandeten Behörden an den Datenschutzbeauftragten?

2. Plant die Staatsregierung bzw. eine der beanstandeten Behörden gegen die Beanstandungen gegebenenfalls wie vorzugehen (außergerichtlich und/oder gerichtlich)?

Vielen Dank. – Die Antwort der Staatsregierung kommt wieder von Herrn Staatsminister Prof. Unland.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lichdi, auf Ihre erste Frage möchte ich folgende Antwort geben: Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa beabsichtigt nicht, gegenüber dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten eine eigene Stellungnahme abzugeben. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat sich in ihrer Stellungnahme zunächst mit den Auffassungen des Datenschutzbeauftragten zur geltenden Rechtslage befasst und Ausführungen zu den Tatbestandsvoraussetzungen der nicht individualisierten Funkzellenabfrage dargelegt.

Darüber hinaus nimmt die Staatsanwaltschaft zu den Forderungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Stellung und teilt zu seinen konkreten Forderungen mit, dass die Daten gekennzeichnet und die Rohdaten gesperrt sind, dass eine Konzeption zur Reduzierung des Datenbestandes erarbeitet wurde und gegenüber der Polizei erneut darauf hingewiesen wurde, dass die Daten in anderen Verfahren einem Verwertungsverbot unterliegen, sofern es sich nicht um eine Katalogtat oder sonstige erhebliche Straftaten handelt. Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft erhält darüber hinaus Ausführungen zu den Forderungen, einerseits die Rechtsgrundlagen in einem Beschluss künftig genauer zu bezeichnen und andererseits die namentlich bekannten Betroffenen zu benachrichtigen.

Auch das Sächsische Staatsministerium des Innern setzt sich in seiner Stellungnahme für die beanstandenden Behörden mit den einzelnen Beanstandungen auseinander. Dabei wird auf Funktion und Rolle von Polizei und Gericht im Strafverfahren, auf die Verhältnismäßigkeit einschließlich einer rechtlichen Bewertung der Angemessenheit der Anregungen der Funkzellenabfrage, auf den Vorwurf, es sei mit den Maßnahmen gegen § 160a der Strafprozessordnung verstoßen worden, auf die Rechtmäßigkeit der Übernahme von Daten aus einem anderen Verfahren sowie auf die Verwendung der Daten in Verfahren wegen Beleidigung und Sachbeschädigung eingegangen.