Ferner wird zu den Forderungen des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem LKA Sachsen und der PD Dresden Stellung genommen sowie die bereits veranlassten Maßnahmen, wie die Sächsische Gesetzesinitiative und die Handreichung zur Qualitätssicherung bei der Funkzellenabfrage, dargestellt.
Zu Ihrer Frage 2 möchte ich folgende Antwort geben: Weder die betroffenen Ministerien noch die von den Beanstandungen betroffenen Behörden beabsichtigen, Maßnahmen im Sinne der Fragestellung durchzuführen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Zunächst vielleicht ein Hinweis. Die Frage 1 lautete: Welchen Inhalt hat die Stellungnahme der Staatsregierung und der beanstandenden Behörden? Der Herr Staatsminister Prof. Dr. Unland hat jetzt den Inhalt der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Dresden bekannt gegeben. Er hat aber nicht die Stellungnahmen der anderen Behörden – – Er hat nur gesagt, zu welchen Gegenständen Stellung genommen wurde. Er hat aber deren Inhalt nicht mitgeteilt. Von daher kann ich die – –
Herr Präsident, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht die Frage nicht beantwortet ist.
Sie können jetzt eine Zwischenfrage stellen. Diese darf jedoch keine Feststellung oder Wertung enthalten. Haben Sie jetzt noch eine weitere Zwischenfrage?
Sie hatten jetzt die Möglichkeit für eine Nachfrage und nach unserer Geschäftsordnung darf diese Nachfrage weder Feststellungen bzw. Wertungen enthalten. Darauf weise ich Sie jetzt hin. Sie könnten jetzt noch eine zweite Nachfrage stellen. Möchten Sie das?
Das schlage ich Ihnen auch vor. Ich habe hier nach Geschäftsordnung gehandelt. Vielen Dank. – Wir haben jetzt noch die achte Frage. Die betrifft die laufende Nummer 8.
Wir sind jetzt in der Reihenfolge bei der achten Anfrage. Sie betrifft die laufende Nr. 8 unserer Drucksache. Die Anfrage kommt von Herrn Kollegen Jennerjahn.
Herr Präsident, vielen Dank. Meine Frage betrifft den Einsatz der sogenannten Demokratie-Erklärung in Fördermittelprogrammen des Freistaates Sachsen. Ich habe folgende zwei Fragen an die Staatsregierung:
Erstens. In welchen konkreten Fördermittelprogrammen des Freistaates Sachsen wird die sogenannte DemokratieErklärung abverlangt?
Zweitens. Nach welchen objektiven Kriterien bemisst sich die Auswahl der Fördermittelprogramme, bei denen die sogenannte Demokratie-Erklärung abverlangt wird?
Vielen Dank. – Die Antwort kommt wiederum von Herrn Staatsminister Prof. Unland. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jennerjahn, ich möchte Ihnen auf Ihre beiden Fragen eine zusammenfassende Antwort geben. Gemäß dem Beschluss des Kabinetts vom 14. Dezember 2010 wurden die Ressorts gebeten, aus ihrer Sicht maßgebliche Förderrichtlinien zu benennen, die derzeit in Ihrer Zuständigkeit umgesetzt werden und für die die Anwendung der Demokratie-Erklärung erforderlich erscheint. Die Ressorts prüften eigenständig die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Förderrichtlinien bezüglich einer Bindung an die Demokratie-Erklärung unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Erstens. Primärer Förderzweck der Förderrichtlinien sind Demokratiestärkung und/oder Extremismusbekämpfung und Prävention. Zweitens: Handelt es sich um reine Fachförderprogramme, die offenkundig ohne jeglichen Bezug zu dem unter erstens genannten Förderzweck sind, scheidet eine Demokratie-Erklärung aus. Drittens. In anderen Förderprogrammen mit gesellschaftspolitischer Relevanz ist der Demokratiezielbezug zu gewichten und im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die Anwendung der Demokratie-Erklärung zu entscheiden.
Für folgende sechs Förderrichtlinien wurde die Anwendung der Demokratie-Erklärung vorgeschlagen bzw. wird sie bereits umgesetzt:
a) Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“;
b) Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm zum begleitenden Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene;
d) Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei über die Förderung aktiver Teilnehmer am Tag der Sachsen;
e) Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels und
f) gemeinsame Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Förderung der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wie des Europagedankens.
Folgende zwei Richtlinien fallen nach Aussagen der Ressorts unter die in Ziffer 3 benannten Richtlinien und bedürfen nach Ansicht des Fachressorts einer Prüfung der Anwendung der Demokratie-Erklärung im Einzelfall:
a) Richtlinie das SMK zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten im Geschäftsbereich des SMK und
Ja, ich habe eine Nachfrage. Ich möchte eine Förderrichtlinie als Beispiel herausziehen, zu der ich eine Nachfrage habe, und zwar betrifft das die Fanprojekte. Es würde mich noch einmal interessieren, auf welcher Grundlage bei den Fanprojekten Demokratie-Erklärungen abverlangt werden. In der Förderrichtlinie selbst ist das mit keinem Wort erwähnt.
Vielen Dank. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende unserer Frageliste angekommen und damit auch am Ende der Fragestunde. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Planungen der DB AG zur Stilllegung bzw. Privatisierung sächsischer Bahntrassen vor und welche Trassen sind im Einzelnen von diesen Planungen betroffen?
2. Auf welche Weise will die Staatsregierung erreichen, dass die Stilllegung dieser Trassen durch die DB AG nicht geschieht und der 600 Meter lange Lückenschluss auf der Strecke über Sebnitz nach Dolni Poustevna wie von der DB AG versprochen zeitnah realisiert wird?
Zu Frage 1: Nach Kenntnisstand beabsichtigt die DB Netz AG, die Strecke Döbeln–MeißenTriebischtal via Internet einem anderen Betreiber, das heißt, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, anzubieten, der gewillt ist, die Strecke für den öffentlichen Eisenbahnverkehr vorzuhalten. Über den Stand des Verfahrens und die Meldung möglicher Interessenten liegen der Staatsregierung keine Informationen vor.
Zu Frage 2: Die in der Antwort auf Frage 1 genannten Aktivitäten der DB Netz AG zielen nicht unmittelbar auf eine Stilllegung der Trasse ab. Deshalb ist zurzeit seitens
Die Maßnahme „Lückenschluss im SächsischBöhmischen Nationalpark“ wurde im Jahr 2009 auf Initiative des Freistaates Sachsen aus der sogenannten „Sammelvereinbarung 5/2008“ in das „Programm nach Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung“ überführt und dort in den turnusmäßigen „Ländergesprächen“ (Teilneh- mer: DB AG, Freistaat Sachsen, Zweckverbände) fortgeschrieben. Damit besteht aus Sicht der Staatsregierung eine hinreichende Grundlage für die Finanzierung der Infrastrukturmaßnahme durch die Infrastrukturgesellschaften der DB AG. Für die Planung und Realisierung ist die DB AG als Bauherr zuständig.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Tagesordnung der 43. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 44. Sitzung auf Mittwoch, den 23. November 2011, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. Die 43. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist damit geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.