Protokoll der Sitzung vom 23.11.2011

Jetzt zu Ihnen, Herr Panter. Herr Neubert hat ja gerade das gesagt, was zu sagen war.

(Zuruf von der SPD)

Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal dafür entschuldigen, dass ich das im Medienausschuss sehr verkürzt dargestellt habe, was das Riesenproblem der Datschen betrifft. Ich habe Sie da einfach überschätzt. Wenn Sie die Kolleginnen aus Ihrer Fraktion befragen, die im Innenausschuss saßen, erfahren Sie, dass ich das dort

deutlicher dargestellt habe. Ganz offensichtlich sollte ich das hier noch einmal tun, damit Sie es auch verstehen.

Bei den Kleingartenanlagen hatten wir ein Exekutionsproblem. Sie müssen sich Folgendes vorstellen: Das Einkommensteuergesetz machen nicht die Finanzämter, sondern das macht in der Regel der Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates. Aber, Herr Abg. Panter, den Steuerbescheid bekommen Sie nicht vom Bundestag oder vom Bundesrat, sondern, so Sie etwas zu versteuern haben, von der Steuerbehörde, vom Finanzamt. Diese Behörde übt auch das Ermessen aus.

Genauso ist das mit der Exekution unseres Vertrages. Das wird noch dadurch verschärft, dass die Rundfunkanstalten, die exekutieren, unter dem besonderen Schutz der entsprechenden Rundfunkfreiheit stehen. Deswegen habe ich mir erlaubt, darauf zu verweisen, dass der Vertrag nach meiner persönlichen juristischen Überzeugung hinreichend deutlich ist.

Es trifft zu, dass die Verweisungskette juristisch so oder so gesehen werden kann. Darüber haben wir uns in der vergangenen Woche – auch das haben Sie erwähnt, wenn auch nicht ganz korrekt – im Kreis der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder unterhalten. Es war nicht Frau Lieberknecht, sondern die Kollegin Marion Walsmann – diese Ehre gebührt ihr –, die dazu noch einmal Stellung genommen hat und die – im Übrigen gemeinsam mit uns – das noch einmal auf das Tapet gebracht hat. Es ist gelungen, dazu auch eine Äußerung der ARD zu erhalten, in der zugesagt wird – erinnern Sie sich an das Bild Finanzamt –, das so zu exekutieren.

Insofern ist das auch typisch für die politische Wahrnehmung. Denn das, was dabei völlig untergeht, ist die Tatsache, dass selbst der Kleingartenverein in Leipzig uns lobend attestiert hat, dass 85 % der Kleingärtner jetzt definitiv von der Rundfunkabgabe befreit sind. Das ist Fakt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Hinsichtlich der verbleibenden 15 % war eine kleine Rechtsinterpretation erforderlich. Im Innenausschuss, Herr Abg. Neubert, hat man böse von den „Villenbesitzern unter den Kleingärtnern“ gesprochen. Dass diese 15 % jetzt auch noch eingefangen wurden, ist, denke ich, sehr solide.

Erlauben Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ich noch kurz auf die wesentlichen Effekte eingehe, nämlich auf das – Herr Gerstenberg, Sie haben es gesagt, und es ist wirklich eine zukunftsfeste Entscheidung, die das Hohe Haus heute trifft –, was an Verbesserungen für die jeweils Betroffenen eintritt.

Ich darf daran erinnern, dass ein geräteunabhängiger Beitrag für jeden Haushalt, also für jede Wohnung, für jede Betriebsstätte, erhoben wird. Auch dort geht es jetzt nicht darum, einen großen Erkundungszirkus in Form von riesigen Datensammlungen in Gang zu setzen. Im priva

ten Bereich liegen alle Daten vor. Die übrigen Daten im Wirtschaftsbereich werden von den jeweils Betroffenen angegeben. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stimmt auch beim Datenschutz. Sie wissen, dass der Gutachter Hans Peter Bull – ich kann Ihnen das Gutachten gern zur Verfügung stellen – auch noch einmal in den von Ihnen genannten Bereichen darauf verwiesen hat, dass keine Bedenken beim Datenschutz bestehen.

Auch was die einzelnen Erhebungen und die Umsetzung betrifft, sind folgerichtig die entsprechenden Rundfunkanstalten im Gespräch mit den Datenschützern; denn sie müssen es exekutieren, und dort kommt man, wie ich in den Ausschüssen gesagt habe, zu vernünftigen praktischen Lösungen. Also, die Schimäre, die an die Wand gemalt wird, es würden jetzt massenhaft von Dritten Datengräber erhoben, die irgendwo nach draußen gegeben werden, ist schlichter Nonsens und nichts anderes, denn die meisten Daten liegen vor.

Der Anknüpfungspunkt für die Abgabe ist das Innehaben der Wohnung oder das Innehaben eines Betriebes. Künftig gibt es keine Differenzierung zwischen einer Grund- und einer Fernsehgebühr mehr. Wir haben also erhebliche Vereinfachungen, was die Bürokratie betrifft.

Und das, was Sie, sehr verehrter Herr Abg. Panter, vor einigen Monaten – ich glaube, es war sogar in diesem Hause, zumindest in den Ausschüssen – auch noch nicht geglaubt haben, als wir gesagt haben, dass wir Sachsen dafür sorgen werden, dass die Fernsehgebühr bei 17,98 Euro bleibt, ist mittlerweile auch eingetreten. Die KEF hat in dem Gespräch, das sie vor zwei oder drei Wochen in Lübeck mit den Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien geführt hat, den Entwurf ihres Berichtes mit uns diskutiert. Der Präsident der KEF hat dabei gesagt, das weitere Verfahren sei bereits absehbar. Es werde nicht zu einer Empfehlung kommen, die 17,98 Euro übersteigt; im Gegenteil, die Anmeldungen der Rundfunkanstalten würden eher noch heruntergerechnet. Insofern müssen Sie Ihre Äußerungen von damals noch einmal überdenken, denn auch das haben wir erreicht.

Im privaten Bereich bedeutet das, dass ein Beitrag für alle in einer Wohnung wohnenden volljährigen Personen, also auch ihre Enkel sowie Arbeitszimmer und Kfz, erhoben wird. Auch das ist eine ganz erhebliche Entlastung. Minderjährige mit eigenem Einkommen sind nicht mehr betroffen. Sie müssen keinen Beitrag mehr zahlen. Der Lehrling, der Auszubildende ist also vom Beitrag befreit.

Bei den Betriebsstätten bedeutet das, dass der Beitrag für jede Betriebsstätte nach der Anzahl der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – die 400-Euro-Jobs sind also extra herausgenommen – mit Rabatt für Betriebsstätten mit wenigen Beschäftigten festgelegt wird.

Meine Damen und Herren, 90 % der Betriebe in Sachsen fallen unter die ersten beiden Stufen. Das heißt, sie bezahlen entweder einen Drittelbeitrag oder einen Beitrag. Das ist auch eine ganz erhebliche Entlastung, vor

allem wenn man darüber hinaus noch zu dem Ergebnis kommt, dass pro Betriebsstätte ein Kraftfahrzeug von der Beitragspflicht befreit ist.

Wir haben ermäßigte Beiträge für Hotelzimmer. Im öffentlichen Bereich – Herr Gerstenberg, Sie haben es gesagt – ist eine erhebliche Vereinfachung eingetreten. Im Befreiungsrecht müssen wir aufpassen, dass wir nicht überbürokratisch werden. Das heißt, die bestehenden Bescheinigungen müssen ausreichen, um die Befreiung, die auch erweitert wurde, tatsächlich gewährleisten zu können.

Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben nun eine einfache, transparente und gerechte Regelung. Alle zahlen künftig einen einheitlichen Beitrag.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Modell mehr Beitragsgerechtigkeit erreichen, und wir wünschen uns, dass mehr Geld hereinkommt, Herr Dr. Gerstenberg. Ich schließe, indem ich mich auf Ihren Wunsch beziehe – das haben wir, die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien, in Aussicht gestellt –: Sollte es mehr Geld geben, wird es als Erstes die Werbung sein, die fällt.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es gibt Wortmeldungen. Zuerst Herr Panter, bitte.

Herr Beermann, ich bin Ihnen für die Bemerkung dankbar, dass Sie mich überschätzt haben. Ich möchte Ihnen entgegnen: Das geht mir mit Ihnen regelmäßig so.

Ich habe versucht, darauf Bezug zu nehmen, dass Frau Walsmann oder Frau Lieberknecht – in den Medien stand oft Frau Lieberknecht – noch eine Regelung gefunden haben. Mir ist natürlich bekannt – ich lehne mich an Ihr Beispiel mit den Finanzämtern an –, wie die Durchführung funktioniert. Als Chef der Staatskanzlei hat man jedoch durchaus Einwirkungsmöglichkeiten in der Verhandlung mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Ich bin froh, dass Thüringen seiner Aufgabe im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nicht nur dort, sondern insgesamt in Deutschland gerecht geworden ist.

Es würde mich noch interessieren, wann ich denn – wie von Ihnen behauptet – angezweifelt habe, dass der Rundfunkbeitrag stabil bleibt.

Vielen Dank.

Herr Staatsminister, Sie möchten erwidern? – Nein.

(Christian Piwarz, CDU: Eine Zwischenfrage ist an dieser Stelle nicht erlaubt!)

Herr Dr. Gerstenberg, bitte.

Sehr geehrter Herr Staatsminister Beermann, ich kann Ihnen versichern: Sie haben uns als Ausschuss insgesamt nicht überschätzt, sondern ganz richtig eingeschätzt. Einige Informationen haben Sie uns allerdings vorenthalten.

(Stefan Brangs, SPD: Das ist so seine Art!)

Deswegen war die Diskussion schwierig. Ich finde es sehr richtig, dass Sie heute hier noch einmal darauf hingewiesen haben, dass eine große Zahl an Datschenbesitzern, Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern entlastet wird, weil bisher gebührenpflichtige Geräte künftig nicht mehr beitragspflichtig sein werden. Das geht in der Diskussion viel zu leicht unter.

Nun zu dem Punkt, über den Sie uns nicht richtig informiert haben – Herr Kollege Neubert hatte dazu eine berechtigte Nachfrage gestellt –: Gelten die Übergangsbestimmungen nach dem Einigungsvertrag weiter? Darauf haben Sie in Ihrer bekannten knackigen – man könnte auch sagen: patzigen – Art geantwortet, das müssten Gerichte entscheiden. Insoweit haben Sie uns nicht richtig informiert. Es ist sehr, sehr gut, wenn die Rundfunkanstalten im Vollzug der Regelung bereit sind, diese Übergangsbestimmungen gelten zu lassen.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht aber etwas anderes vor. Nicht nur, dass der Gesetzestext ausdrücklich nur auf § 3 des Bundeskleingartengesetzes verweist; in der Begründung zu diesem Paragrafen wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass gleichgestellte oder geduldete Bauten nach den Übergangsbestimmungen einbezogen werden. Dort gesetzliche Klarheit zu schaffen, das wäre Ihre Aufgabe gewesen. Dabei bleibe ich. Insoweit haben wir Sie überschätzt.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, wollen Sie hierauf erwidern? – Auch nicht.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung

weiterer Gesetze, Drucksache 5/5570, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 5/7465. Ich schlage Ihnen vor, dass wir artikelweise abstimmen. Änderungsanträge liegen nicht vor.

Zunächst zur Überschrift: Ich bitte um die DafürStimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 – Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und Stimmen

dagegen ist Artikel 1 dennoch mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Meldegesetzes. Ich bitte um die DafürStimmen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und Stimmen dagegen ist Artikel 2 mehrheitlich entsprochen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3 – Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und Stimmen dagegen ist auch diesem Artikel mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 4 – Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Wiederum eine Stimmenthaltung und Stimmen dagegen; Artikel 4 ist dennoch mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 5 – Inkrafttreten. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung und Stimmen dagegen; Artikel 5 ist mehrheitlich zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zwei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt worden. Er ist damit beschlossen.