Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, es gibt als Nächstes die Frage Nr. 9. Frau Abg. Jähnigen, bitte stellen Sie Ihre Frage.
1. Inwieweit, mit wem und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis werden bzw. wurden die im Rahmen der Anhörungen zum Standortegesetz aufgeworfenen Fragen, insbesondere a) zu einer weiteren Aufschlüsselung der Kosten, einschließlich Kosten-Nutzen-Analyse, b) zur Schließung des Amtsgerichts Annaberg und die Auswirkungen auf das Betreuungswesen und c) zur Schließung des Landgerichts Bautzen und die
Auswirkungen auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Garantie zum Schutz der sorbischen Sprache erörtert?
2. Wird die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag zur weiteren Beratung des Standortegesetzes zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, und wenn ja: welche bis wann?
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Jähnigen! Ich antworte für meinen Kollegen. Die Antwort zu Frage 1 lautet:
Grundsätzlich obliegt es dem Sächsischen Landtag und seinen Ausschüssen, ihm überwiesene Vorlagen und damit zusammenhängende Fragestellungen gemeinsam mit der Staatsregierung zu erörtern. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa hat die Anhörung zum Standortegesetz selbstverständlich intensiv ausgewertet. Infolgedessen ist beabsichtigt, im Rahmen der Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses am
07.12.2012, welcher federführend für das Standortegesetz zuständig ist, zu den vorstehenden Komplexen und den Schlussfolgerungen aus den Anhörungen vertieft Stellung zu nehmen.
So sind in der Zwischenzeit beispielsweise Gespräche mit Vertretern der Sorben geführt worden, um die angeblichen Auswirkungen auf die sorbische Sprache zu erörtern und mögliche Lösungswege aufzuzeigen. Ferner wurde in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen an einer weiteren Aufschlüsslung der Kosten und Einsparungen gearbeitet.
Die Antwort auf Frage 2 lautet: Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa beabsichtigt, noch vor der Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses am 7. Dezember 2011 ergänzende Unterlagen zu den Kosten und den Einsparungen an den Ausschuss
Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus der Beratenden Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes zum fehlenden Unterbringungskonzept für die sächsische Verwaltung und der Warnung des Sächsischen Rechnungshofes vor unnötigen Unterbringungskosten jetzt und später?
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Frau Jähnigen, Sie möchten noch eine Nachfrage stellen? – Bitte schön.
Die zweite Nachfrage lautet: Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung die Kosten des Standortkonzeptes minimieren?
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Wir kommen zur achten Frage, laufende Nr. 6, gestellt vom Abg. Schimmer, NPD-Fraktion. Herr Schimmer, bitte, stellen Sie Ihre Frage.
Meine Frage bezieht sich auf den Komplex der Ermittlungen gegen die mutmaßliche Zwickauer Terrorzelle.
Das Magazin "Stern" kommentierte in seiner Ausgabe vom 16. November 2011 die Ermittlungen zur mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle wie folgt: „Je länger die Ermittlungen gegen die rechtsextreme Zwickauer Terror
gruppe dauern, desto mehr Rätsel tun sich auf. Der Fall NSU besteht mittlerweile vor allem aus einem: Fragen.“
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) stellte in einer Presseerklärung fest: „… Es verwundert schon sehr, wie schnell sich die Bundesanwaltschaft nach der Explosion des Hauses in Zwickau und dem Auffinden der Leichen der beiden Täter zur Gruppierung der Täter festgelegt hat und wie schnell über zwei Dutzend Aktenordner mit Erkenntnissen über die Täter präsentiert werden konnten.“
1. An welchem Tag, an welchem Ort und durch wen wurden die Dienstwaffe der ermordeten Polizistin Michéle Kiesewetter bzw. die bei diesem Mord genutzte Tatwaffe gefunden?
2. Weisen die Bekenner-DVDs bzw. die Liste mit den Namen von 88 Politikern, die angeblich aus der Hausruine in Zwickau geborgen wurden, Hitze- oder Brandspuren auf?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Schimmer, ich muss die Antworten zu den Fragen 1 und 2 zusammenfassen. Wie Sie wissen, hat die Bundesanwaltschaft am 11. November 2011 die Ermittlungen gegen die Mitglieder des rechtsextremistischen Netzwerkes „Nationalsozialisti
scher Untergrund“ übernommen. Alle Auskünfte, die damit im Zusammenhang stehen, erteilt ausschließlich die Bundesanwaltschaft.
Dazu hätte ich noch eine Nachfrage, die speziell an Sie als sächsischer Innenminister gerichtet ist. Können Sie definitiv ausschließen, dass das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz jemals Kontakt zu Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos
Sie wissen, dass am Montag eine PKK-Sitzung stattgefunden hat. Im Ergebnis dazu gab es eine offizielle Verlautbarung des Vorsitzenden der PKK.
Dort möchte ich ansetzen und deutlich sagen, dass der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz klar erklärt hat, dass es keine Verbindungen zu diesem Trio gegeben hat.
Gut, dann stelle ich noch eine zweite Nachfrage. Können Sie ausschließen, dass der sächsische Staatsschutz irgendwann Kontakte zu Beate Zschäpe, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt oder dem heute festgenommenen André E. gehabt hat?
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Der mir gemeldete Fragesteller für die letzte Frage ist nicht anwesend. Damit sind die Fragestunde und der Tagesordnungspunkt beendet.