Protokoll der Sitzung vom 24.11.2011

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 8

Fragestunde

Drucksache 5/7477

Meine Damen und Herren! Die Fragen wurden der Staatsregierung übermittelt. Sie haben in Ihren Unterlagen auch die Reihenfolge der eingereichten Fragen.

Meine Damen und Herren! Ich informiere Sie jetzt anhand dieses Reihenfolgeblattes, dass die Fragen 1, 5 und 7 schriftlich beantwortet werden. Die Frage Nr. 2 des Abg. Bartl ist zurückgezogen worden.

Wir beginnen mit der Frage Nr. 5 der Frau Abg. Roth.

Herr Präsident! Meine Frage betrifft den textilen Maschinenpark der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ) am Standort Reichenbach

Die geplante Verlegung des Studienganges Textil- und Ledertechnik der WHZ von dem Standort Reichenbach zu dem Standort Zwickau wirft unter anderem die Frage nach dem Umgang mit dem textilen Maschinenpark im Zusammenhang mit dem Umzug auf.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche konzeptionellen Ideen der Staatsregierung für die Verlegung des wertvollen textilen Maschinenparks von Reichenbach nach Zwickau zur Sicherstellung der vollständigen textilen Kette liegen vor?

2. In welchem Gebäude auf dem Campusgelände sollen die Textilmaschinen aufgestellt werden und welche Umzugskosten werden veranschlagt?

Wer antwortet für die Staatsregierung? – Frau Staatsministerin von Schorlemer, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abgeordnete! Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung bis 2020 soll der eigenständige Studiengang Textil- und Ledertechnik in Reichenbach eingestellt und dessen Inhalt im Rahmen der Ingenieurausbildung in Zwickau angeboten werden.

Das Konzept für diese Vertiefungsrichtung wird derzeit erarbeitet. Ob und in welchem Umfang der gesamte Maschinenpark nach Zwickau umziehen muss, wird entscheidend von der künftigen Ausgestaltung der Ausbildung in Zwickau abhängen, ebenso wie der konkrete Raum- und Investitionsbedarf.

Bezüglich der konkreten räumlichen Unterbringung werden auf der Arbeitsebene verschiedene Varianten geprüft. Zuvor werden Herr Staatsminister Prof. Unland und ich bei einem Termin vor Ort die Gelegenheit nutzen, uns einen Eindruck von den tatsächlichen Gegebenheiten zu verschaffen und auf dieser Grundlage eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Endgültige Entscheidungen können erst getroffen werden, wenn das bereits oben genannte Ausbildungskonzept vorliegt.

Frau Roth, Sie möchten nachfragen? – Bitte.

Frau Staatsministerin, „sich eine Vorstellung vor Ort machen“ – Sie meinen, vor Ort in Zwickau, nicht in Reichenbach? Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sich mit Staatsminister Prof. Unland in Zwickau eine Vorstellung von den Gegebenheiten machen?

Das wird in Absprache, den Maschinenpark betreffend, definiert.

Aber wo vor Ort, das können Sie mir jetzt noch nicht sagen?

Wenn die Absprache zur Terminbestätigung steht, werden Sie das erfahren.

Okay, danke.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine Damen und Herren, es gibt eine weitere Frage von Frau Abg. Jähnigen; Frage Nr. 8.

Mir geht es um Inhalt und Erarbeitungszeit des sogenannten Landesverkehrsplanes.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt wird die Staatsregierung den vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr angekündigten Landesverkehrsplan vorlegen und auf welcher Grundlage und mit welchen Zuarbeiten Dritter wird dieser erarbeitet (Bitte auflisten!)?

2. Inwieweit wird dieser Landesverkehrsplan belastbare Aussagen über den derzeitigen Zustand sowie die daraus folgenden Sanierungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltskosten des vorhandenen und weiterhin geplanten Straßennetzes enthalten und auf welcher Basis werden diese Aussagen erarbeitet?

Herr Staatsminister Ulbig, bitte.

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Jähnigen! Ich darf heute meinen Kollegen Morlok zu dieser Frage vertreten.

Die Antwort zu Frage 1 lautet: Der Entwurf des Landesverkehrsplanes soll dem Kabinett im Frühjahr 2012 zur Freigabe des Anhörungsverfahrens vorgelegt werden. Wesentliche Grundlagen für die Erarbeitung sind: die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose, die Gesamtverkehrsprognose für den Freistaat Sachsen für das Jahr 2025, die Prognose des Bundes für das Jahr 2025, aktuelle Untersuchungen zum Verkehrsverhalten, zum Beispiel „Mobilität in Deutschland 2008“ und „Mobilität in Städten 2008“, sowie die Netzplanungen der Aufgabenträger und Landkreise für den Bereich des ÖPNV. Die genannte Verkehrsprognose wird im Auftrag des Freistaates durch Dritte aufgestellt.

Die Antwort zu Frage 2 lautet: Der Landesverkehrsplan wird Aussagen zum Neubaubedarf im Bereich des Staatsstraßennetzes enthalten. Zum Zustand des Straßennetzes der Bundesfern- und Staatsstraßen werden Aussagen anhand der vorliegenden Zustandserfassungen erfolgen. Eine abschnittsgenaue Bedarfsplanung für Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen ist nicht Bestandteil des Landesverkehrsplanes.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Frau Jähnigen, sind die Fragen beantwortet?

Ich möchte gern die erste Nachfrage stellen: Enthält die sogenannte Verkehrsplanung und die darauf basierende Landesentwicklungsplanung, für die Sie ja zuständig sind, Planungen für Trassierung, Takt, Organisation und Grundbetrieb des landesweiten öffentlichen Personenverkehrs, und auf welcher Grundlage werden diese erstellt?

Herr Staatsminister.

Frau Jähnigen, ich würde Ihnen die Antwort gern in schriftlicher Form zukommen lassen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Frau Jähnigen, Sie kommen nun bereits zur Frage Nr. 9?

Nein, zur zweiten Nachfrage.

Herr Staatsminister, gestatten Sie noch die zweite Nachfrage?

Selbstverständlich.

Bitte, Frau Jähnigen.

Werden die derzeit noch geltenden Verkehrsprognose sowie die der Landesverkehrs- und Landesentwicklungsplanung zugrunde liegende neue Verkehrsprognose des Freistaates Sachsen veröffentlicht werden, und wenn ja, wann?

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Jähnigen, auch hierzu sichere ich Ihnen eine schriftliche Antwort zu.

Herr Staatsminister, es gibt noch eine weitere Frage von Frau Abg. Dr. Pinka.

Ja, gern; Frau Dr. Pinka.

Vielen Dank. – Da der Landesverkehrsplan integraler Bestandteil des Landesentwicklungsplanes und dessen Fortschreibung sein wird, darf ich dann davon ausgehen, dass der Zeitpunkt, also die Verabschiedung des Entwurfes im Kabinett, ebenfalls im Frühjahr 2012 ist und er dann gemeinsam mit dem Landesverkehrsplan zur Anhörung freigegeben wird?

Herr Staatsminister.

Frau Dr. Pinka, darf ich noch einmal nachfragen, weil mir das nicht klar ist: Zielen Sie auf den Landesentwicklungsplan ab, für den ich zuständig bin, und wollen wissen, ob er zeitgleich ist, oder andersherum, zu welchem Zeitpunkt er für das Kabinett vorgesehen ist?

Diese Frage kann ich Ihnen sofort beantworten: Wir gehen immer noch davon aus, dass der Landesentwicklungsplan als Entwurf noch im Dezember 2011 vom Kabinett verabschiedet wird.

Ich frage doch noch einmal nach: Werden dann Landesentwicklungsplan und Landesverkehrsplanung gleichzeitig zur Anhörung ausgereicht oder getrennt?

Diese Antwort würde ich Ihnen schriftlich nachreichen.