Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

Bitte zum Ende kommen.

Deshalb sagte ich, wir werden das würdigen.

Wenn Sie das wirklich wollen, danke ich für die Antwort.

Bevor ich zum Schluss komme, noch einmal zu Herrn Tischendorf: Wissen Sie eigentlich, wenn Sie diesem Gesetz zustimmen würden, dass Sie sich dann auch Ihre Wegstreckentschädigung erhöhen?

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU – Unruhe)

Meine Damen und Herren! Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? –

(Christian Piwarz, CDU: Unerhört! Ein Skandal! – Unruhe)

Möchte noch jemand am Mikrofon reden? – Das sieht nicht so aus. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Prof. Unland, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung überprüft regelmäßig die Sätze der Wegstreckenentschädigung bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges für Dienstreisen. Sie passt diese dann an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse an. Daher wurde zuletzt im Rahmen der Neufassung des Sächsischen Reisekostengesetzes zum 1. April 2009 – das ist noch nicht zehn Jahre her – eine Erhöhung der unteren beiden Sätze der Wegstreckenentschädigung von 12 auf 15 Cent und von 22 auf 25 Cent vorgenommen. Diese regelmäßige Überprüfung aller Sätze erfolgt auch zukünftig. Wir werden deshalb die Ergebnisse der Anhörung bei einer etwaigen Neuregelung berücksichtigen.

Dagegen ist die heute geforderte Erhöhung der Sätze um jeweils 10 Cent von derzeit 15, 25 und 30 Cent auf dann 25, 35 und 40 Cent aus Sicht der Staatsregierung als deutlich zu hoch anzusehen. Insbesondere auch aus Gründen des Umweltschutzes sollten weiterhin vorrangig öffentliche Verkehrsmittel für Dienstreisen genutzt werden, falls das möglich ist. Das Auto darf nicht attraktiver als Angebote des ÖPNV sein.

(Zuruf des Abg. Klaus Tischendorf, DIE LINKE)

Als Beispiel nehme ich den niedrigsten Satz von 15 Cent. Er ist so festgelegt, dass – wenn kein triftiger Grund vorliegt, einen privaten Pkw zu nutzen – diese 15 Cent dem entsprechen, was der öffentliche Nahverkehr dafür kosten würde.

Mit einem Höchstsatz von 40 Cent würde ebenso die in Sachsen gewährte Wegstreckenentschädigung deutlich über den entsprechenden Entschädigungen des Bundes und der anderen Bundesländer liegen. Eine damit verbundene Vorreiterrolle des Freistaates Sachsen sehe ich als nicht notwendig an. Aus diesem Grunde lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung der Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen in Sachsen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ab.

Es liegen keine Änderungsanträge vor.

Wir beginnen wieder mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist die Überschrift mit Mehrheit abgelehnt.

Artikel 1, Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür mit Mehrheit abgelehnt.

Artikel 2, Kommunaler Mehrbelastungsausgleich. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthal

tungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür mit Mehrheit abgelehnt.

Artikel 3, Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Artikel 3 mit Mehrheit abgelehnt.

Da alle Artikel abgelehnt worden sind, erübrigt sich eine Gesamtabstimmung. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung beamten- und besoldungsrechtlicher

Regelungen zum Stellenabbau (Stellenabbaubegleitgesetz)

Drucksache 5/7043, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP

Drucksache 5/7655, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Mit der allgemeinen Aussprache beginnt die einreichende Fraktion der CDU. Danach sprechen die FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile nun der CDU-Fraktion das Wort; Herr Abg. Patt.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Monaten viel über den Personalabbau gesprochen und entsprechende Regelungen verhandelt. Die Koalitionsfraktionen möchten hier noch einige Modifizierungen vornehmen, wie sie Ihnen vorgelegt wurden.

Vorab möchte ich eine persönliche Anmerkung machen. Bei dem Sächsischen Beamtengesetz handelt es sich um eines der umfangreichsten und detailliertesten Gesetze: über 170 Paragrafen, 70 Seiten, viele Untergliederungen, einige Anhänge, entsprechende Verordnungen usw. nur für die Regelungen, die anscheinend für unsere Beamten notwendig sind. Das gibt es in Betrieben in den Größenordnungen, um die es sich handelt, nicht. Ich habe Verständnis dafür, wenn manche hier gar nicht richtig durchschauen. Wir sollten uns überlegen, ob das eine angemessene Behandlung unserer Staatsdiener ist und auch fair gegenüber denjenigen, die nicht einen solchen gesetzlichen Rahmen belegen können, also Berufstätige in nichtstaatlichen Bereichen.

Worum geht es aber jetzt bei unserem Entwurf? Wir haben im Personalbereich der Staatsverwaltung zwei Aufgabenfelder zu lösen und auszutarieren, die zum Teil widersprüchlich sind und sich aus der demografischen Situation ergeben, und zwar verbunden mit der Finanzierungssituation des Freistaates.

Das Erste ist der überdurchschnittliche Stellenbestand, der bei einer rückläufigen Bevölkerung zu einem nicht finanzierbaren Anstieg der Lohnquote führt. Eine zweite Aufgabe ist die verlängerte Lebenserwartung insbesondere im öffentlichen Dienst, die aufgrund des Alimentationsprinzips im Beamtenrecht zu immensen finanziellen Versorgungsausgaben für die staatliche Gemeinschaft führt. Darauf müssen wir rechtzeitig reagieren und auch einiges nachholen, was bislang noch nicht geregelt ist und auch versäumt wurde.

Die Verwaltung des Freistaates hat mit etwa 32 000 Beamten und 70 000 Angestellten auf insgesamt 86 000 Stellen eine Personalausstattung, die 30 % über dem Bundesdurchschnitt West liegt. Dazu kommen noch die öffentlichen Mitarbeiter in den Kommunen. Das sind rund 76 000. Davon sind 5 % verbeamtet. Dazu kommen die Mitarbeiter der öffentlichen Betriebe sowie des Bundes und von Bundeseinrichtungen. In dieser Gemengelage bewegen wir uns.

Bei meinem Vergleich 30 % über West habe ich den Bildungsbereich noch ausgeklammert, für den wir uns eine deutlich bessere Personalausstattung leisten, wenngleich diese noch zu optimieren ist. So gibt es auf Landesebene auf 1 000 Einwohner 13 Mitarbeiter statt üblicherweise zehn. Dieser Überhang führt zu hohen Personalkosten, verringert die Produktivität bei hundertprozentiger Lohnangleichung und beschränkt die Entwicklungsmöglichkeiten auch für den Einzelnen. Letztlich ist er nicht finanzierbar. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts werden auch die Geldtransfers, die wir bisher zum Abbau dieser DDR-Altlasten erhalten haben – es gab in der DDR eine andere Organisationsform, sehr viel staatlicher –, auslaufen.

Folgerichtig haben wir auf Vorschlag der Staatsregierung bereits einen Stellenabbau von 86 000 auf 70 000 Stellen beschlossen und damit auf die demografische Mengenentwicklung in der Gesamtbevölkerung reagiert. Das sollte die erste Aufgabe lösen.

Für die zweite Aufgabe, nämlich die verlängerte Lebenserwartung und die damit verbundenen Finanzierungsverpflichtungen, haben wir mit dem Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen reagiert. Die Regelaltersgrenze wurde in Monatsschritten über 15 Jahre gestreckt auf dann 67 angehoben, wobei es für Lehrer, für Polizei, für Justiz und Feuerwehr Vergünstigungen aufgrund überdurchschnittlicher Beanspruchung gibt – Lehrer beispielsweise ein Jahr weniger, mittlerer und gehobener Polizeivollzugsdienst 62 Jahre usw.

Jetzt verknüpfen wir mit der Vorlage beide Aufgaben noch einmal und schaffen einen Anreiz, den aktiven Dienst als Beamter im Polizei- und Justizvollzug nach speziellen Regelungen einige Jahre früher zu beenden. Wir möchten das Sprinterlösung nennen, die wir auch finanziell unterstützen. Zur Gegenfinanzierung dient ein Versorgungsabschlag von 3,6 % pro früheres Ruhestandsjahr, was aber auf insgesamt 10,8 % gedeckelt wird. Auch die Hinzuverdienste der Frühpensionäre wollen wir nicht anrechnen, sodass es eine Ausgleichsmöglichkeit für den Einkommensabschlag gibt.

Dieses Angebot machen wir allen Beamten, insbesondere des Polizei- und Justizvollzugsdienstes, die bis 2020 die jeweils geltende gesetzliche Altersgrenze erreichen würden, wenn sie ihren Antrag auf Versetzung in den Vorruhestand bis Ende 2013 stellen. Richter und Staatsanwälte sind davon ausgenommen. Die durch den Vorruhestand frei gewordenen Stellen werden dauerhaft gestrichen. Wie viele beamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun dieses Angebot annehmen, wissen wir nicht. Damit die Staatsregierung trotzdem handlungsfähig bleibt, prüfen die zuständigen Gremien in jedem Fall, ob gegebenenfalls dienstliche Gründe dem Wunsch auf Vorruhestand entgegenstehen. Somit ist meine Empfehlung, dass sich beide Partner mit Blick auf das gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis zusammensetzen, um in Personalentwicklungsgesprächen konkrete Möglichkeiten auszuloten, anzubieten und hilfsweise auch durch Umversetzungen so abzustimmen, dass alle zufrieden sind.

Ich komme nun zum Gesetzentwurf. Alternativen haben wir aus meiner Sicht nicht. Tarifvertragliche Teilzeitlösungen sind bei Beamten aufgrund des Systems nicht möglich. Wir können den Personalbestand also nur über die Stellen steuern. Eine entsprechende Regelung für die Angestellten der Staatsverwaltung, die sich in dem Gesetzentwurf noch nicht findet, prüfen wir gegenwärtig noch und befinden uns dazu in dem Austausch mit dem Koalitionspartner. Gleichwohl drängt die Zeit.

Das vorgelegte Gesetz sieht noch weitere Regelungen vor. Erstens bleibt die Antragsaltersgrenze für schwerbehinderte Beamte bei 60 Jahren. Der Versorgungsabschlag aber, der bislang maximal 18 % betrug, wird um 40 % auf

10,8 % reduziert. Einen zweiten kleinen Ansatz bitte ich außerdem aufzunehmen: Der Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wird zukünftig als Angestellter geführt. Die Verbeamtung von älteren Personen ist ausgeschlossen. Gerade im Kunstbereich steigt die Expertise mit dem Alter. Man kann also mit einem Anstellungsverhältnis besser auf dem Arbeitsmarkt, der sehr eng ist, agieren.

Ich hoffe, wir haben Sie überzeugt. Ich bitte um allfällige Zustimmung. Wir könnten auch die Debatte abkürzen, wenn es keine Einwände mehr gibt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nun spricht Herr Karabinski für die FDP-Fraktion. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ein ausgesprochen ehrgeiziges Ziel vor uns. Wir wollen nicht nur, dass der Freistaat Sachsen im Jahr 2020 finanziell auf eigenen Füßen steht. Wir wollen außerdem die sächsische Verwaltung demografiefest und zukunftsorientiert weiterentwickeln.