Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ein ausgesprochen ehrgeiziges Ziel vor uns. Wir wollen nicht nur, dass der Freistaat Sachsen im Jahr 2020 finanziell auf eigenen Füßen steht. Wir wollen außerdem die sächsische Verwaltung demografiefest und zukunftsorientiert weiterentwickeln.
Die prognostizierte demografische Entwicklung, die zurückgehenden Solidarpaktmittel und die möglicherweise zurückgehenden Mittel aus den europäischen Strukturfonds im Rahmen der neuen Strukturfondsperiode ab dem Jahr 2014 zwingen uns dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um weiterhin ohne neue Schulden handlungsfähig zu bleiben. Mit einer soliden und verantwortungsvollen Haushaltspolitik sowie einem ausgeglichenen Doppelhaushalt für die Jahre 2011/2012 haben wir den Anfang gemacht. Die Entwicklung der Steuermehreinnahmen ist zwar sehr erfreulich. Deren Verwendung ist aber dem eben genannten Ziel konsequent untergeordnet. Wir wollen im Jahr 2020 auf eigenen Füßen stehen.
Deshalb haben wir auch mit einer umfangreichen Staatsmodernisierung begonnen. Wir werden nicht nur die Behördenstruktur umbauen und an die demografische Entwicklung im Freistaat Sachsen anpassen. Wir passen auch die Stellenanzahl in der öffentlichen Verwaltung an diese Bedingungen an. Bei einer Anpassung an den durchschnittlichen Personalbestand der westdeutschen Flächenländer würde dies in etwa 70 000 Stellen im Jahr 2020 bedeuten. Deshalb wurde im Rahmen des Doppelhaushalts 2011/2012 auch ein Stellenabbau beschlossen, der leistungsfähige Strukturen erhält und dennoch dem bereits genannten Ziel stetig folgt.
Mit dem heute zur Beschlussfassung stehenden Stellenabbaubegleitgesetz möchten wir zusätzliche Anreize für die sächsischen Beamten schaffen, sodass die Beamten unter bestimmten Voraussetzungen mit geringen Abschlägen vorzeitig in den Ruhestand eintreten können. Dadurch ist es möglich, die finanziellen Einspareffekte durch den bereits beschlossenen Stellenabbau noch früher zu realisieren.
Diese Möglichkeit schaffen wir auch in dem Wissen darum, dass gerade für Ältere eine Tätigkeit im Bereich des Polizeivollzugsdienstes oder des Strafvollzuges sehr anstrengend ist. Eine solche Tätigkeit stellt unabhängig vom Alter große Anforderungen an die Vollzugsbeamten. Die Beamten im Wechselschichtdienst der Polizei und in Diensten mit ungeregelten Arbeitszeiten unterliegen einer besonderen Beanspruchung. Diesen Beamten möchten wir mit diesem Gesetz das Angebot unterbreiten, früher vom aktiven Dienst in den wohlverdienten Ruhestand einzutreten. Besonders die Vollzugsbeamten wird dieser Gesetzentwurf deshalb erfreuen. Sie können ohne Abzüge nunmehr wieder die Altersgrenze von 60 Jahren in Anspruch nehmen. Mit dieser gesetzlichen Regelung möchten wir einerseits dem einzelnen Beamten entgegenkommen. Andererseits möchten wir die Kalkulierbarkeit des Personalabbaus nicht beeinträchtigen. Gerade durch die Deckelung der Abschläge beim vorzeitigen Ruhestandseintritt als auch durch die Hinzuverdienstmöglichkeiten, die nicht angerechnet werden, wollen wir eine ausreichende Attraktivität schaffen, damit viele Beamte von dieser Regelung Gebrauch machen werden.
In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf wurde darauf eingegangen, dass eine solche Regelung zum Vorziehen des Stellenabbaus und der Möglichkeit zu einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand auch für die sächsischen Angestellten wünschenswert wäre. Das sehe ich genauso. Allerdings müssen hier die konkreten Voraussetzungen bekannt sein. Das sind sie aber derzeit nicht. Wir müssen zuerst wissen, ob es im Bereich der sächsischen Lehrer einen Stellenabbau geben wird und wie groß er sein soll. Einen Stellenabbau kann man nur dann vorziehen – das Vorziehen ist letztendlich Inhalt dieses Gesetzes –, wenn man weiß, wie viele Stellen abgebaut werden sollen. Ohne dies zu wissen, können wir derzeit keine adäquate Regelung für die Angestellten auf den Weg bringen.
Ich bin an dieser Stelle jedoch zuversichtlich, dass wir zeitnah mehr Informationen haben werden und eine vergleichbare Regelung für die Angestellten nachziehen können.
Abschließend möchte ich noch einmal um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf werben. Einhellig haben die Sachverständigen diese Initiative mit Anerkennung und als richtiges Mittel gewürdigt. Er trägt mit seinen Anreizen zu einem Vorziehen des Stellenabbaus dazu bei, dass der Freistaat Sachsen zukünftig handlungsfähig bleibt. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetz zur Änderung beamten- und besoldungsrechtlicher Regelungen zum Stellenabbau.
Herren von der Koalition, wahrscheinlich erwarten Sie, dass ich Sie für diese Gesetzesinitiative lobe und mich freue, dass Sie endlich die Realität zur Kenntnis genommen haben und zur Vernunft gekommen sind. Keine Sorge, diesen Gefallen tue ich Ihnen nicht. Sie haben es auch gar nicht verdient, Herr Patt.
Herr Piwarz, ich freue mich aber, dass ich zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit Folgendes verkünden kann: Die CDU hört auf DIE LINKE. Wir haben schon im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfes der Staatsregierung zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher Regelungen hier im Plenum sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die Anhebung der Altersgrenze für die sächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten mehr als realitätsfremd ist. Nachdem die ersten Schnellschüsse von Ihnen abgegeben worden sind, haben Sie offensichtlich zur Kenntnis nehmen müssen, dass Sie mit Ihren realitätsfernen Zahlenspielereien den von Ihnen geplanten Stellenabbau bis zum Jahr 2020 nicht hinbekommen werden, wenn Sie die Altersgrenzen der sächsischen Polizistinnen und Polizisten anheben.
Nun legen Sie uns ein Stellenabbaubegleitgesetz vor, welches – Zitat aus Ihrer Begründung – „den beschlossenen Stellenabbau nachhaltig unterstützen wird und wegen der zeitlichen Befristung bis 2020 nicht im Widerspruch mit den langfristigen Anhebungen der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand stehen“. Ich habe wirklich den Eindruck, Sie glauben den Quatsch, den Sie aufgeschrieben haben. Natürlich gibt es einen Widerspruch zwischen Ihrem selbstgewählten rein fiskalischen Ansatz, Personal abzubauen, und dem Versuch, die Beamtinnen und Beamten länger arbeiten zu lassen. Weil Sie nun aber offensichtlich zu der Erkenntnis gekommen sind, dass die von Ihnen bereits angestrebte fiskalische Zahlenakrobatik nicht funktioniert und Sie damit Ihre selbstgesteckten Ziele nicht erreichen, haben Sie jetzt diese Gesetzesinitiative ergriffen. Sie holen sich nebenbei wenigstens einmal ein wenig Lob bei den Gewerkschaftsvertretern der Polizei ab.
Aber auch jetzt lassen Sie es an der notwendigen Konsequenz missen. Oder ist es Unwilligkeit oder Unfähigkeit? Ich bin mir nicht ganz sicher. Sie legen nämlich wieder einen Gesetzentwurf vor, mit dem Sie versuchen, Ihren eigenen Gesetzesmurks zu heilen. Das ist weder seriös noch der Bedeutung des Sachverhalts angemessen.
Ich komme zu Punkt 1. Die Laufzeit ist nur bis zum Jahr 2020. Der Stellenabbau bei der Polizei wird aber nach der Verlängerung der Lebensarbeitszeit mindestens bis 2025 dauern. Das hat Ihnen auch Herr Husgen von der Gewerkschaft der Polizei in der Anhörung gesagt.
Punkt 2. Nicht akzeptabel ist die Willkür, die Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf festgeschrieben haben, dass pauschal – Zitat – „dienstliche Gründe“ dem vorzeitigen Ruhestand entgegenstehen können. Eine ähnliche Regelung für die meist angestellten Lehrerinnen und Lehrer hatte in den letzten Jahren schon zu Hunderten von Rechtsstreitigkeiten geführt, wie die Sachverständigenan
hörung ergeben hat. Hier fordern wir Sie auf, umgehend nachzubessern. Wer aufgrund besonderer gesundheitlicher Belastungen durch den Beruf vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden möchte, muss dazu im Regelfall die Chance erhalten.
Punkt 3. Die größte Schwäche des Gesetzes ist, dass es im Grundsatz der verqueren Regierungslogik des gesamten Stellenabbaus entspricht: Wir wissen zwar nicht, welche Aufgaben die Beschäftigten künftig wahrnehmen sollen, aber wir wissen genau, dass wir zu viele Beschäftigte haben.
Die Personalpolitik der Staatsregierung und der Koalition lässt sich wie folgt erzählen: Da verkündet der Ministerpräsident eine Summe von Bediensteten, die zukünftig in Sachsen nicht mehr auf der Gehaltsliste des Freistaates stehen sollen.
Da macht der Finanzminister seine Vorgaben gegenüber den einzelnen Ressorts, und die fangen an – wie man es besonders im Bereich des Innenministeriums sehen kann –, gedankenlos diese Vorgaben zu erfüllen. Da kommt dann ein Werk heraus, welches „Polizei Sachsen 2020“ genannt wird, und die Zielvorgaben des Finanzministers sind erfüllt.
Der Justizminister plant ein Standortkonzept, in dem steht, wo denn zukünftig welche Behörden unterzubringen sind. Dabei ist überhaupt nicht klar, welche Aufgaben und welche Stellen zukünftig im Freistaat wegfallen sollen.
Zwischendurch streicht die Koalition hier im Landtag den Beamten die Zulagen und verlängert die Lebensarbeitszeit, um ihnen jetzt mit einem Gesetz das Angebot zu machen, zeitiger in den Ruhestand zu gehen, aber nur, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Diese Vorgehensweise ist weder seriös noch dauerhaft geeignet, den hohen Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten des Freistaates zu entsprechen.
All das, was sie uns in den letzten Wochen präsentiert haben, zeigt, dass es Ihnen in keinem Fall um die Interessen der Beamtinnen und Beamten im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht geht. Es geht Ihnen auch nicht um eine umfängliche und nachhaltige Aufgabenerfüllung. Es geht Ihnen ausschließlich um personelle und finanzielle Einsparungen, bis es quietscht.
Auch wenn die Vorschläge dieses Gesetzentwurfes für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein Zurückrudern in die richtige Richtung bedeuten, können wir Ihrem unseriösen und würdelosen Umgang mit den sächsischen Beamtinnen und Beamten keinesfalls unsere Zustimmung geben.
Das Heilen einer Fehlentscheidung von vielen, die noch bestehen bleiben, ist für uns nicht zustimmungsfähig. Deshalb kann ich meiner Fraktion nur empfehlen, dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen: Natürlich werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Ich fand es in der Anhörung ganz spannend, wie ausgeführt wurde, dass es letztendlich fast ein reines Klientelgesetz ist. Mein Kollege von den LINKEN hat das auch geschildert. So positiv das vielleicht auch für Einzelne aus der Klientel im Polizeibereich ist, desto verheerender ist das Signal für die gesamte Beamtenschaft. Nachweislich wirkt es im Bereich der kommunalen Beamten fast überhaupt nicht. Im Bereich der anderen Staatsdiener, außer Polizei, und mit Abstrichen bei der Justiz wirkt es ebenfalls so gut wie überhaupt nicht. Die Anhörung kam eigentlich zu dem Ergebnis, dass man überhaupt nicht voraussagen kann, wie viele das ungefähr in Anspruch nehmen können. Dazu gab es keine Aussagen. Dazu hat sich – übrigens auch im Polizeibereich – keiner in der Lage gefühlt.
Ich halte es für etwas zynisch, über 3 000 Stellen im Polizeibereich abbauen zu wollen und zu sagen, dass die Möglichkeit geschaffen wird, eher in den Ruhestand zu gehen, weil die Beamten so angespannt sind, während der Rest, der dableibt, die Aufgaben abfangen muss, die 3 200 Beamte nach dem Stellenabbau nicht mehr erfüllen können. Es ist für mich hanebüchen, was da läuft.
Auch das Thema Willkür wurde schon angesprochen. Es macht überhaupt keinen Sinn, ein Angebot zu machen, das letztendlich vom Dienstherren jederzeit ohne Angabe von Gründen blockiert werden kann.
Ich habe zugegebenermaßen ein überzeichnetes Bild gebracht, aber es kann nicht sein, dass diejenigen, die etwas können, länger arbeiten müssen, während diejenigen, die sich ein wenig zurücklehnen, einfach gehen können. Das ist schlichtweg nicht in Ordnung. Aber genau das ist die Botschaft, die dieser Gesetzentwurf beinhaltet. Deshalb – das sage ich ganz deutlich – muss man dieses Gesetz ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben als Fraktion mehrfach thematisiert, was für ein Problem es ist, wenn man den Stellenabbau ohne jedes Personalentwicklungskonzept betreiben will. Uns droht schlichtweg eine überalterte Landesverwaltung. Nun klang die Begründung
Der Sachverständige der CDU-Fraktion, Prof. Hirte, hat in der Anhörung zum Gesetz ausgeführt, dass altersmäßig 1 500 Beamtinnen und Beamte betroffen sind. Geht man von einer Inanspruchnahme des vorzeitigen Ruhestandes von 15 bis 20 % der Betroffenen aus, werden gerade einmal 150 bis 300 Leute in den Ruhestand gehen. Ein großer Wurf ist das nicht, bestenfalls ein kleiner Baustein. Aber es sei den Beamten gegönnt.
Grundsätzlich stehen ganz andere Fragen an. Wenn 20 000 Leute bis 2020 in den regulären Ruhestand gehen und davon wie geplant 17 000 Stellen gestrichen werden, bleiben 3 000 übrig. Die werden allein als notwendiger Einstellungskorridor für die Polizei gebraucht. Dazu kommen ja noch die 150 bis 300 durch dieses Gesetz hinzu. Das sind vielleicht 15 bis 30 neue Lehrerinnen und Lehrer pro Jahr. 2020, im Jahr des Fachkräftemangels, müssten wir jährlich 3 000 Leute in den Ruhestand schicken. Wie wollen wir die neu einzustellenden Menschen ausbilden?
Wir haben als Freistaat nach wie vor keinerlei Personalentwicklungskonzept. Wir brauchen eine Vielfalt von Maßnahmen. Diese eine ist bestenfalls ein kleiner Baustein. Ich verweise noch einmal auf den Antrag unserer Fraktion zum Personalentwicklungskonzept. Ich glaube, hier muss dringend gehandelt werden.
Auch Ihr Gesetzentwurf schafft nicht genügend Flexibilität. Er begrenzt einerseits die Möglichkeit zum Ruhestand auf den Stellenabbau; es ist also nicht möglich, durch vorzeitigen Ruhestand neue Leute auf Stellen einzustellen, die bestehen bleiben. Andererseits gibt er dem Dienstherren das Vorrecht, bei weiterführenden dienstlichen Belangen den vorzeitigen Ruhestand abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist unflexibel und schafft gerade nicht die Freiheit in der Stellenplanung und Neueinstellungspolitik, die wir brauchen.
Aus den Gründen halten wir diesen Gesetzentwurf für ungeeignet. Ich werde Ihnen bei den Änderungsanträgen erläutern, wie Sie ihn qualifizieren könnten.
Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister, wünschen Sie das Wort? – Bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in der Tat beim Stellenabbau hohe Ziele gesetzt. Die Zahl der Stellen beträgt zurzeit rund 86 500. Langfristig muss sie auf rund 70 000 abgesenkt werden. Damit stellen wir uns auf die demografische Entwicklung ein, denn wir müssen bis zum Jahr 2020 einen Rückgang der Bevölkerung von heute knapp 4,2 Millionen auf dann 3,9 Millionen Menschen verschmerzen. Bis zum Jahre 2025 wird es nochmals einen Rückgang von rund 100 000 Bürgern auf dann 3,8 Millionen Menschen geben.