Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Das hat auch nichts mit konsumtiv und Schulden zu tun.

Ich möchte noch auf den Antrag der GRÜNEN eingehen. Natürlich unterstützen wir diesen Antrag, aber, Frau Hermenau, ich hätte mir schon gewünscht, dass Sie abgewartet hätten, bis der Haushaltsabschluss 2011 vorliegt, wie wir das mit unserem Antrag vorhatten. Dann kann dieses Argument, das Sie immer bringen – es seien nur Planzahlen –, nicht mehr greifen; denn wir wissen dann, was wir für 2011 haben.

(Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Außerdem hätte ich mir gewünscht, dass Sie, wenn Sie schon schreiben "in gebotener" usw. – Sie hören ja das Lob von Herrn Michel –, etwas weniger Devotion an den Tag legen und ein klein wenig mehr auf die Truppenteile draufhauen sollten, das würde ihnen guttun.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Meine Damen und Herren, nun spricht für die FDP-Fraktion Herr

Prof. Schmalfuß. Sie haben das Wort; bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zum eigentlichen Inhalt meiner Rede komme, möchte ich mich gern an Mario Pecher wenden.

(Mario Pecher, SPD: Aber gerne!)

Mario, du müsstest eigentlich besser wissen, wie die Geschichte der Sachsen LB war. Du warst im Kreditausschuss,

(Zuruf des Abg. Mario Pecher, SPD)

du weißt, was dort besprochen worden ist, und ich möchte an dieser Stelle nicht weiter vertiefen, wer was wann gemacht hat. Insofern denke ich, wenn Du unserem heutigen Koalitionspartner das Sachsen-LB-Desaster vorwirfst – Du warst im Heiligtum der Sachsen LB, im Kreditausschuss –, dann solltest du dir überlegen, was du hier sagst.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe der Abg. Karl Nolle und Mario Pecher, SPD)

Meine Damen und Herren, noch eine Anmerkung zum Kollegen Pecher. Er ist wie ich Zwickauer, insofern kann er sicherlich den Rat annehmen: Wenn du den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ändern willst, hättest du einen Änderungsantrag stellen sollen. Insofern gehört sich das auch für eine faire parlamentarische Debatte zu diesem Antrag, wenn man etwas zu bemängeln hat, dass man einen entsprechenden Änderungsantrag stellt.

Am 1. Dezember 2011 stellte Finanzminister Prof. Unland die Ergebnisse der November-Steuerschätzung der Öffentlichkeit vor. Ebenso wie bereits im Mai konnten wir hier eine sehr positive Entwicklung der Steuereinnahmen des Freistaates Sachsen verzeichnen. Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung können wir im Jahr 2011 mit 409 Millionen Euro und im Jahr 2012 mit 502 Millionen Euro Mehreinnahmen rechnen. Damit erreichen wir im kommenden Jahr das Einnahmenniveau des Jahres 2008, also vor der Wirtschafts- und Finanzkrise.

(Antje Hermenau, GRÜNE: 2008 war ein besonders gutes Jahr, das wissen Sie auch!)

Trotz der sehr guten Ergebnisse warne ich vor zu großer Euphorie. Die konjunkturelle Hochphase, die für diese hervorragenden Steuermehreinnahmen verantwortlich ist, wird nach aktuellen Prognosen in den kommenden Quartalen abflachen. Aus diesem Grund ist die geplante Verwendung der Steuermehreinnahmen genau richtig. Wir betreiben Vorsorge und wir werden im kommenden Jahr investieren – in Schulen, Kindertageseinrichtungen und in Krankenhäuser.

Den von Ihnen vorgeschlagenen Weg, die Ausgabenanpassungen im Rahmen der Aufstellung des aktuellen Doppelhaushaltes nun zurückzunehmen, Frau Hermenau, lehnen wir als Koalition von CDU und FDP ab. Natürlich standen wir im vergangenen Jahr unter dem Einfluss düsterer Prognosen. Auch unter diesem Eindruck haben wir die richtigen Entscheidungen getroffen, auch wenn wir es uns nicht leicht gemacht haben. Trotz erheblicher Einsparungen, die wir vornehmen mussten, haben wir keine neuen Schulden aufgenommen. Dieses Vorgehen

zeichnet die solide Haushalts- und Finanzpolitik von CDU und FDP aus.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Volker Bandmann, CDU)

Wir wollen im Freistaat Sachsen auch in zehn und in 20 Jahren noch handlungsfähig bleiben, und finanzielle Solidität gehört dazu, meine Damen und Herren. Dazu gehört auch, Vorsorge zu treffen, und genau darauf liegt der Fokus bei der Verwendung der Steuermehreinnahmen. Hier setzen wir die richtigen Prioritäten. Das Investitionsprogramm für 2012 in Höhe von 106 Millionen Euro ist richtig und wichtig. Investitionen in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser oder Sportstätten sind notwendig, um den Freistaat Sachsen attraktiv für junge Familien zu erhalten.

Meine Damen und Herren! Die Zuführungen an die Haushaltsausgleichsrücklage, an den Generationenfonds und die FAG-Rücklage dienen der Vorsorge für schlechte Zeiten.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE)

Nur so ist es möglich, die kommenden Generationen nicht durch immer neues Schuldenmachen über Gebühr zu belasten. Das ist der einzig richtige Weg, und diese von der Staatsregierung vorgeschlagene Verwendung der Steuermehreinnahmen findet die volle Unterstützung der FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist vor dem Hintergrund meiner Ausführungen nicht erforderlich. Die Koalition betreibt eine transparente und solide Haushaltspolitik, die ihre Prioritäten auf Vorsorge und Investitionen legt, sodass die Leistungsfähigkeit des Freistaates Sachsen auch in Zukunft immer gewährleistet ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Frau Hermenau.

Danke. – Herr Kollege Schmalfuß, Sie haben in Ihrer Rede darauf abgehoben, dass die konjunkturelle Hochphase vorbei sei. Ich teile diese Einschätzung ausdrücklich, ich sehe das genauso. Ich lese auch das tägliche Bulletin von Herrn Draghi in der „EZB“. Aber unabhängig davon ist die Frage, die ich aufgeworfen habe, eine andere, nämlich die der gesellschaftlichen Stabilisierung. Wenn das Vertrauen in die EU-Politik und in die Bundespolitik aufgrund der chaotischen Verhältnisse, die man zu beobachten vermeint, zunehmend geschwächt wird, dann bin ich der Meinung, hier muss ein Land, ein Freistaat handeln und ein regionales Vertrauen dagegensetzen. Dabei reicht es eben nicht, dass Sie sagen: Wir passen schon auf das Geld auf, wir nehmen es in die Rücklage.

Das ist nicht ausreichend, sondern es gehört auch dazu, diese strategischen Partnerschaften einzugehen, von denen ich gesprochen habe, Herr Prof. Schmalfuß. Das ist eine volkswirtschaftliche und keine einzelbetriebliche Geschichte, und Sie denken nur betriebswirtschaftlich. Deshalb ist das auf Dauer falsch, was Sie hier machen.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Herr Dr. Schmalfuß, möchten Sie auf die Kurzintervention von Frau Hermenau reagieren? – Das ist nicht der Fall. Wir setzen die Aussprache fort. Für die NPD-Fraktion spricht Herr Abg. Schimmer. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will auf den im vorliegenden Antrag erwähnten Haushaltsvermerk zum Titel 15 10/325 01 Bezug nehmen, nach dem sich die Schuldenaufnahme um die gegenüber dem Haushaltsansatz im Vollzug zusätzlich zu vereinnahmenden Steuereinnahmen reduziert. Dies bedeutet auch, dass nach dem Buchstaben dieses Haushaltsvermerkes die Schuldentilgung sozusagen erste Wahl wäre.

Allerdings steht ebenfalls darin, dass die Steuermehreinnahmen – ich zitiere – „auch für die Zuführung in einen Generationen- oder Garantiefonds für Rücklagen und für unvorhergesehene und unabweisbare Mehrausgaben

verwendet werden dürfen.“ Das heißt: Soweit das Geld nicht zur Erhöhung der Nettozahlungen verwendet wird, muss es, wenn man diesem Vermerk folgt, sozusagen als zweite Wahl in die Rücklagen gehen, und erst als dritte Wahl kommen Mehrausgaben infrage, die allerdings unvorhergesehen und unabweisbar sein müssen. Das stimmt auch mit § 25 Abs. 2 der Sächsischen Haushaltsordnung überein. Dort heißt es – ich zitiere –: „Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, so ist der übersteigende Betrag insbesondere zur Verminderung des Kreditbedarfs oder zur Tilgung von Schulden zu verwenden oder Rücklagen zuzuführen.“ Es heißt aber auch: „Ein danach noch zu verbleibender Überschuss ist in den nächsten festzustellenden Haushaltsplan einzustellen.“

Ich muss zugestehen, dass dies wiederum durch § 11 Abs. 8 Haushaltsgesetz relativiert wird, in dem es wie folgt heißt: „Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen umzuschichten sowie Ansätze für Investitionsausgaben durch Einsparungen bei den laufenden Ausgaben im Einzelplan oder durch Deckung im Gesamthaushalt, insbesondere aufgrund von Steuermehreinnahmen, zu verstärken. Umschichtungen und Verstärkungen bedürfen der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages.“

Wenn ich mir nun im Informationsmaterial 105/2011 des Haushalts- und Finanzausschusses die vom Finanzminister vorgesehene Verwendung der zu erwartenden Steuermehreinnahmen 2011/2012 ansehe, stelle ich fest, dass

zwar nicht die Nettotilgung erhöht wird, aber dafür ein Großteil des Geldes, nämlich zum Beispiel im Jahre 2011 438 Millionen Euro, zum Ausgleich des Haushaltsdefizites eingesetzt oder für Zukunftsaufgaben zurückgelegt wird.

Der verbleibende Rest, nämlich 215 Millionen Euro, wird zum überwiegenden Teil von 177 Millionen Euro zur Finanzierung von EU-Resteverfahren und für über- und außerplanmäßige Ausgaben verwendet. Letztere bedürfen, wenn sie im Einzelfall 10 Millionen Euro übersteigen, ohnehin der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages. Beim Resteverfahren geht es um Ausgabenreste, die verfallen würden, wenn sie nicht kofinanziert werden würden.

Was die Zuführung an die FAG-Grundlage betrifft – das sind 177 Millionen Euro im Jahr 2011 und 265 Millionen Euro im Jahr 2012 –, geht meine Fraktion davon aus, dass diese Beträge der Erhöhung der Finanzausgleichsmasse entsprechen, die sich rechnerisch aus dem vertikalen Gleichmäßigkeitsgrundsatz ergeben.

Für die Kommunen bedeutet dies nach dem Verständnis der NPD die Zuführung zur Rücklage. Die Staatsregierung hat es in der Hand, wann die Kommunen das Geld tatsächlich bekommen, während sie es sonst wohl in den Jahren 2013/2014 als Abrechnungsbeträge erhalten würden.

Noch ein wichtiger Punkt, der schon angesprochen wurde. Während die Steuermehreinnahmen für 2011 praktisch schon im Kasten sind, sind sie für das kommende Jahr 2012, das sicherlich ein Krisenjahr werden wird, alles andere als sicher. Alle Frühindikatoren deuten darauf hin, dass sich das Wirtschaftswachstum dramatisch abschwächen wird. Die Entwicklung kann auch – worauf derzeit viele Wissenschaftler hinweisen – in einer regelrechten Depression enden, wenn das Finanzsystem zusammenbricht, was wirklich abzusehen ist. Auch dies sollte man in diesem Zusammenhang berücksichtigen.

Natürlich hat die Fraktion der GRÜNEN grundsätzlich recht, dass die Budgethoheit des Parlaments ein hohes Gut ist. Im vorliegenden Fall sieht die NPD-Fraktion aber keine zwingende Notwendigkeit für einen Nachtragshaushalt. Die NPD-Fraktion wird sich deswegen bei der folgenden Abstimmung über den vorliegenden Antrag der Stimme enthalten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Michel, bitte.

Herr Präsident! Ich möchte kurz auf ein paar Vorwürfe eingehen. Die Schulden, die wir bisher aufnehmen mussten, haben ihre Ausgangssituation in der maroden Ausgangslage von 1990 und haben dem Aufbau des Landes gedient.