Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

1. Welche konkreten Konsequenzen und Maßnahmen ergeben sich aus dem Güterverkehrskonzept, das dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit im März 2011 dieses Jahres vorgelegt worden ist?

2. Auf welche Weise und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung auch angesichts steigender Benzin- und Ölpreise erreichen, dass kurz-, mittel- und langfristig mehr Güterverkehr in Sachsen über die

Schiene transportiert werden kann und die Lärmbelastungen für die Bevölkerung dabei minimiert werden?

Zu Frage 1: Das von der LISt GmbH (LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH) erarbeitete Güterverkehrskonzept geht noch auf einen Auftrag des SMWA in der vergangenen Legislaturperiode zurück.

Es ist auch – anders als der Name vermuten lässt – kein umfassendes Konzept für alle Verkehrsträger, sondern behandelt vorrangig den Schienengüterverkehr.

Wir werden im Rahmen des Landesverkehrsplans, also im nächsten Jahr, darüber entscheiden, welche der von der LISt GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen wir landespolitisch umsetzen. Bis dahin bitte ich Sie also noch um etwas Geduld.

Zu Frage 2: Kern der sächsischen Verkehrspolitik ist eine ideologiefreie und verkehrsträgerübergreifende Gestaltung des Verkehrsangebotes. Dabei muss zwischen den einzelnen Verkehrsangeboten ein diskriminierungsfreier Wettbewerb gewährleistet sein.

Es ist Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass mehr Güterverkehr über die Schiene transportiert werden kann. Ebenso ist es Aufgabe dieser Unternehmen und des Bundes, dafür Sorge zu tragen, dass die Lärmbelastungen für die Bevölkerung zumutbar bleiben, wenn die Steigerungen im Schienengüterverkehr eintreten, die besonders für den Transitverkehr in und aus Richtung Südost- und Osteuropa prognostiziert werden.

Die Staatsregierung erwartet in diesem Zusammenhang, dass die im Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms auch in Sachsen stetig umgesetzt werden.

Anrechnung der Jubiläumszuwendung für ehrenamtlich Tätige auf Leistungen nach dem SGB II (Frage Nr. 4)

Auf Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an ehrenamtlich Tätige in den freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den Einheiten des Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen (Sächsische BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung –

SächsBRKJubZVO) vom 16. März 2011 können für zehn Dienstjahre 100 Euro, für 25 Dienstjahre 200 Euro und für 40 Dienstjahre 300 Euro gewährt werden. Durch das Staatsministerium der Finanzen wurde bereits klargestellt, dass Jubiläumszuwendungen nach der SächsBRKJubZVO dem Grunde nach nicht einkommensteuerpflichtig sind.

Kameraden der Feuerwehr berichteten, dass den Leistungsempfängern nach SGB II von Trägern der Grundsicherung die Jubiläumszuweisung als Einkommen angerechnet und dementsprechend Leistungskürzungen vorgenommen werden würden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Erfüllt die Jubiläumszuwendung nach der Sächsischen BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung vom 16. März 2011 die Voraussetzungen für die Anrechnung als Einkommen nach dem SGB II?

2. Wenn ja, wie will die Sächsische Staatsregierung verhindern, dass langjähriges ehrenamtliches Engagement ungleich gewürdigt wird?

Zu Frage 1: Ja, die Jubiläumszuwendung erfüllt die Voraussetzungen für die Anrechnung als Einkommen nach dem SGB II! Denn Arbeitslosengeld II ist als eine nachrangige Sozialleistung ausgestaltet.

Das heißt, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen zur Beseitigung von Hilfebedürftigkeit stellt einen wesentlichen Grundsatz im SGB II dar. Auch die Jubiläumszuwendung ist Einkommen im Sinne des SGB II. Allerdings wird sie nicht in voller Höhe angerechnet, denn der Grundfreibetrag von 100 Euro wurde für ehrenamtlich Tätige auf 175 Euro angehoben. Diese bleiben bei der Jubiläumszuwendung in jedem Fall unberücksichtigt (§ 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II).

Darüber hinaus wird der Teil der Zuwendung zwischen 100 und 1 000 Euro in Höhe von 20 % nicht auf die Leistungen angerechnet (§ 11b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II).

Daraus ergibt sich Folgendes: Nach zehn Dienstjahren beträgt die Zuwendung 100 Euro. Diese werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Nach 25 Dienstjahren gibt es 200 Euro. Davon werden nur 5 Euro angerechnet. Nach 40 Jahren beträgt die Zuwendung 300 Euro. Davon werden 85 Euro berücksichtigt.

Zu Frage 2: Die Sächsische Staatsregierung sieht hier keinen weiteren Handlungsbedarf.

Die Würdigung des ehrenamtlich Tätigen besteht bereits durch den höheren Grundfreibetrag.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Jurk hat schon fast

(Heiterkeit)

das letzte Wort ergriffen. Denjenigen, die noch so treu auf ihren Sitzen ausharren, möchte ich zum Abschluss der letzten Sitzung einige wenige Worte sagen.

Wir haben uns in diesem Jahr 2011 – ich formuliere es vorsichtig – auf den Weg gemacht. Zum Beispiel wollen wir uns aktiv in die europäische Gesetzgebung einbringen. Ich meine damit den Abschluss der Subsidiaritätsvereinbarung mit der Staatsregierung. Das war ein guter Schritt.

Wir haben auch das Standortegesetz auf den Weg gebracht. Wir werden es sicherlich im nächsten Jahr abschließend behandeln.

Unsere Enquete-Kommission Technologie- und Innovationspolitik arbeitet mit viel Engagement. Das braucht Zeit. Wir werden einen guten Abschlussbericht erhalten.

Beschäftigt hat uns der Missbrauch des 13. Februar durch rechte und linke Extremisten. Es hat uns außerdem die Aufklärung der Mordtaten einer rechtsextremistischen Terrorzelle und – das wird uns auch weiter beschäftigen – die Angemessenheit und Zulässigkeit von Mitteln zur Abwehr von Gefahren für unseren Rechtsstaat beschäftigt. Hier sind wir noch lange nicht am Ende.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2012 nehmen wir wieder das viel zitierte Königsrecht des Parlaments für uns in Anspruch. Wir werden einen Doppelhaushalt 2013/2014 beschließen. Einen Vorgeschmack haben wir heute bekommen. Das kann für Sachsen eigentlich nur einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung bedeuten.

Gestatten Sie mir diese Aussage: Ich hoffe, dass wir im Jahr 2012 eine verfassungsändernde Mehrheit für die Festschreibung eines Neuverschuldungsverbots in diesem Hohen Hause erreichen. Meine Damen und Herren! Deutschland kann nicht von seinen europäischen Ländern Schuldenbremsen verlangen und gleichzeitig in seinen Bundesländern die Verschuldung vorantreiben. Wir müssen in den Ländern mit gutem Beispiel vorangehen.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Diese Herausforderungen und Auseinandersetzungen, die – so hoffe ich – fair und mit guten Argumenten geführt werden, werden wir im neuen Jahr in diesem Parlament austragen.

Dazu wünsche ich uns allen Gesundheit. Wir haben heute schon einige Kolleginnen und Kollegen erlebt, die schwer vergrippt und verschnupft sind. Ich wünsche uns und unseren Familien Gesundheit. Ich wünsche ein gesegnetes Weihnachtsfest und denen, die in diesem Hohen Haus für Sachsen und seine Menschen arbeiten, ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2012. Ich wünsche Ihnen eine gute Heimfahrt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der FDP und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Ich darf keinen Fehler begehen. Die Tagesordnung der 47. Sitzung des

5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 48. Sitzung auf Mittwoch, den 25. Januar 2012, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Tagesordnung und die Einladung gehen Ihnen zu. Die 47. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist damit geschlossen.