Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach FDP, LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der CDU-Fraktion, Herrn Abg. Michel, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden nicht nur davon, dass uns die Kommunen wichtig sind, sondern wir unterstützen sie auch zielgenau und zügig.
Das heute zu beschließende Kommunalpaket 2012 besteht aus mehreren Teilen. Ein Teil regelt die zusätzliche Gewährung einer Investitionspauschale in Höhe von 21 Millionen Euro an die kreisfreien Städte und Landkreise. Diese Mittel kommen zu den bisher den Kommunen zur Verfügung gestellten investiven Mitteln noch hinzu.
Die 21 Millionen Euro dienen also investiven Zwecken und stehen für den Bereich des allgemeinen Schulhausbaus, des kommunalen Straßenbaus, für Kindertagesstätten und für Sportstätten sowie für Krankenhäuser zur Verfügung. Sie können aber auch als Kofinanzierung, neudeutsch als Hebel, für weitere Fachförderung, verwendet werden.
Meine Damen und Herren! In Europa hebelt man Schulden, in Sachsen hebeln wir Investitionen. Die Kosten werden aus Steuermehreinnahmen gedeckt. Wir übersehen bei dem ganzen Kommunalpaket aber nicht, dass sich einige kommunale Einheiten finanztechnisch nicht alle Wünsche erfüllen können. So stellt Teil 2 des Kommunalpaketes ein vorgezogenes Auszahlen von Geldern der
Landkreisebene dar. Dies wird ermöglicht durch ein Vorziehen der sogenannten Spitzabrechnung des Finanzausgleichsgesetzes.
Der kommunalen Familie stehen nach dem Ergebnis der jüngsten Steuerschätzung mit rund 4,77 Milliarden Euro im Jahr 2011 bzw. mit rund 4,73 Milliarden Euro im Jahr 2012 die höchsten allgemeinen Deckungsmittel seit Bestehen des Freistaates zur Verfügung. Nur eben nicht sofort, sondern am Ende des Abrechnungszeitraumes und eben disparitätisch.
Auch an dieser Stelle kommen wir den Landkreisen entgegen, denn dieses Geld steht zusammen mit den weiteren im Gesetz angesprochenen Maßnahmen den Landkreisen zur Verfügung. Einige Landkreise werden es sofort konsumtiv verwenden. Andere Landkreise, und zwar die mit den höheren Kreisumlagen, werden es am Ende sogar teilweise in die Rücklage legen.
Meine Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände haben das Gesetz einhellig begrüßt. Der Verweis auf die anstehenden Gespräche zum neuen kommunalen Finanzausgleich ist in einem Haushaltsaufstellungsjahr obligatorisch.
Nicht unerwähnt möchte ich an dieser Stelle lassen, dass die Koalitionsfraktionen das Gesetz schnell und effektiv auf den Weg gebracht haben; da war nichts von Weihnachtsferien. Innerhalb von vier Wochen nach dem Vorliegen der regionalisierten Steuerschätzung lagen sowohl ein Gesetzentwurf sowie die Abstimmung mit der kommunalen Familie vor. Da wir von der Opposition außer Mehrforderungen kein Lob erwarten, möchte ich mich an dieser Stelle bei meinen Kollegen von der Koalitionsfraktion für die zügige und vertrauensvolle Unterstützung zum Wohle der sächsischen Kommunen bedanken.
Wenn das Gesetz jetzt eilausgefertigt wird, steht das Geld den Kommunen Anfang Februar zur Verfügung.
Abschließend möchte ich noch einmal zusammenfassen: In Fortsetzung der Gepflogenheiten der vergangenen Jahre werden den Kommunen weitere zusätzliche Mittel auf investivem Gebiet zufließen. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, Fachförderprogramme noch mehr in Anspruch zu nehmen. Diese Fachförderprogramme werden im Zuge der Steuerschätzung ebenso aufgefüllt; denn wir in Sachsen hebeln keine Schulden, sondern Investitionen.
Das war für die CDUFraktion der Herr Kollege Michel. – Für die FDPFraktion spricht jetzt Herr Kollege Prof. Schmalfuß.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Finanzausstattung der sächsischen Kommunen war bereits in der
Novembersitzung des vergangenen Jahres Thema einer Aktuellen Debatte hier im Sächsischen Landtag. In der vorgenannten Debatte wurde der Staatsregierung vorgehalten, dringend handeln zu müssen. Bereits damals hatte ich Ihnen gesagt, dass die Koalition immer handelt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür ein deutlicher Beweis.
Zum damaligen Zeitpunkt kannten wir die Ergebnisse der November-Steuerschätzung noch nicht. Jetzt wissen wir, dass sich die positive wirtschaftliche Entwicklung in Steuermehreinnahmen widerspiegelt. Bei der Verwendung dieser Steuermehreinnahmen folgt die Staatsregierung haushaltspolitischen Leitlinien von Verantwortungsbewusstsein und Sparsamkeit.
Neben einer Risikovorsorge werden wir darüber hinaus zukunftsorientiert investieren. Damit bleiben wir als CDU/FDP-Koalition in der Tradition der vergangenen Jahre. Bereits mit der November-Steuerschätzung 2010 haben wir für die Kommunen ein Investitionspaket in Höhe von 142 Millionen Euro geschnürt. Weitere
Aber auch die jetzt erwarteten Steuermehreinnahmen für den Freistaat Sachsen werden den Kommunen zugutekommen. Einerseits stehen den Kommunen als Abrechnungsbeiträge über das Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2011 und 2012 Mittel zu. Deshalb werden wir insgesamt 442 Millionen Euro der FAG-Rücklage zuführen. Im Rahmen dieses Abrechnungsbetrages werden wir den Landkreisen bereits mit diesem Gesetzentwurf 10 Millionen Euro für das Jahr 2012 zur Verfügung stellen, die diese normalerweise erst 2013 erhalten hätten.
Außerdem werden wir ein Investitionspaket für das Jahr 2012 in Höhe von 106 Millionen Euro auflegen. 85 Millionen Euro werden wir zusätzlich über verschiedene Fachförderprogramme im investiven Bereich für Krankenhäuser, Schulhausbau, Sportstättenbau und
Zur Kofinanzierung dieser Förderprogramme kommen wir jetzt zum vorliegenden Gesetzentwurf und stellen den Kreisen und kreisfreien Städten weitere 21 Millionen Euro zur Verfügung.
Trotz der sehr guten Ergebnisse der NovemberSteuerschätzung warne ich jedoch vor zu großer Euphorie. Die konjunkturelle Hochphase, die für diese hervorragenden Steuermehreinnahmen verantwortlich ist, wird nach aktuellen Prognosen in den kommenden Quartalen abflachen. Aus diesem Grund ist die geplante Verwendung der Steuermehreinnahmen genau richtig. Wir betreiben Vorsorge und werden zusätzlich investieren.
Immer wieder wird die Forderung aufgemacht, die Steuermehreinnahmen zu verwenden, um die Ausgabenanpassungen im Rahmen der Aufstellung des aktuellen Doppelhaushaltes 2011/2012 zurückzunehmen. Die Koalition lehnt dieses Vorgehen konsequent ab.
Natürlich standen wir im Jahr 2010 unter dem Einfluss von düsteren Prognosen. Aber unter diesem Eindruck haben wir die richtigen Entscheidungen getroffen, auch wenn uns diese teilweise schwergefallen sind. Trotz erheblicher Einsparungen, die wir vornehmen mussten, haben wir keine neuen Schulden gemacht.
Meine Damen und Herren, dies zeichnet die solide Haushalts- und Finanzpolitik von CDU und FDP aus. Ich möchte den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion sinngemäß in seiner heutigen Rede in der Aktuellen Debatte zitieren: Wir sparen nicht, sondern wir geben das aus, was wir haben. Wir leben nicht auf Kosten kommender Generationen – und das ist gut und richtig so, meine Damen und Herren.
Wir wollen das genau deswegen tun, damit der Freistaat Sachsen und die bürgerliche Koalition aus CDU und FDP auch noch in zehn Jahren handeln kann und handlungsfähig ist; und ich bin überzeugt davon, dass das auch so kommen wird.
Meine Damen und Herren, dazu gehört, dass wir Vorsorge treffen. Genau darauf liegt der Fokus bei der Verwendung der Steuermehreinnahmen. Hier setzen wir die richtigen Prioritäten: Investitionen in Schulen, Kindereinrichtungen, Krankenhäuser oder Sportstätten sind notwendig, um den Freistaat Sachsen attraktiv für junge Familien zu halten. Die Zuführungen an die Haushaltsausgleichsrücklagen, an den Garantiefonds und die FAG-Rücklage dienen der Vorsorge für schlechte Zeiten. Nur so ist es möglich, die kommenden Generationen nicht durch immer neues Schuldenmachen über Gebühr zu belasten. Das verstehen wir unter solider Haushaltspolitik.
Mit diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, stärken wir nicht nur die Leistungsfähigkeit unserer sächsischen Kommunen, sondern halten wir auch an unserem finanzpolitischen Kurs fest, Steuermehreinnahmen nicht zu verfrühstücken, sondern vorzusorgen und klug zu investieren. Es ist für mich eine Frage der Gerechtigkeit, dass diejenigen, die diese Mehreinnahmen erwirtschaftet haben – die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen –, direkt von unseren Investitionen profitieren.
Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, bitte ich um breite Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition aus CDU und FDP.
Für die FDP-Fraktion sprach Herr Kollege Prof. Schmalfuß. – Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Kollegin Junge.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sachsen will finanzschwache Landkreise unterstützen – so die Pressemitteilung im November 2011; Anlass war die bereits vom Kollegen Prof. Schmalfuß erwähnte Debatte meiner Fraktion zum Thema „Erste Landkreise vor dem finanziellen Aus – Handeln der Staatsregierung dringend geboten“.
Ich freue mich, dass die Staatsregierung jetzt Handlungsbedarf auf der kommunalen Ebene sieht. Das sah zumindest bei der Debattendiskussion im November noch nicht so aus. Ich freue mich auch, dass Sie ein Kommunalpaket mit dem Vorhaben vorgelegt haben, einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzlage der Landkreise und kreisfreien Städte zu leisten. Das begrüßen wir. Ziel der Gesetzesinitiative ist „die Anpassung des geltenden Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Entwicklung der Finanzausstattung“. Ich betone, einer kontinuierlichen Entwicklung der Finanzausstattung, insbesondere der Landkreise im Jahr 2012, sowie die Stärkung der Investitionskraft der Landkreise und kreisfreien Städte. Das ist jetzt das Ziel dieses Kommunalpakets.
Zur Stabilisierung der Finanzlage der Landkreise sollen 10 Millionen Euro vorfristig zugunsten der Schlüsselmasse der Landkreise ausgezahlt werden. Das heißt bei zehn Landkreisen 1 Million Euro pro Landkreis mehr Schlüsselzuweisung. Damit sollen die klammen Landkreise aus aktuellen Notlagen befreit werden. Das klingt gut, ist sicherlich auch gut gemeint, nur es hilft nicht, die Millionendefizite der Kreishaushalte mittel- und langfristig zu beseitigen.
Der Finanzminister hat im November 2011 die Ergebnisse der Steuerschätzung verkündet. Mein Kollege Herr Michel ging auch darauf ein. Ich wiederhole noch einmal die Zahlen: 653 Millionen Euro Mehreinnahmen für 2011 und 877 Millionen Euro Mehreinnahmen für 2012. Das bedeutet für den Doppelhaushalt Steuermehreinnahmen von über 1,5 Milliarden Euro. 442 Millionen Euro will Prof. Unland in die FAG-Rücklage stecken, also Geld, das den Kommunen zusteht. Meine Vorredner sind auch schon auf diese Zahl eingegangen.
Das sagen Sie. Ich sage Nein. Um die Finanzlage der Landkreise zu stabilisieren, müssten die Landkreise wenigstens das gleiche Geld wie im vergangenen Jahr erhalten. Bei einer Stabilisierung gehe ich eigentlich davon aus, dass den Landkreisen mehr Geld zur Verfügung steht. Das ist bei Weitem nicht der Fall. Sie vergessen nämlich, dass im Jahr 2012 eine weitere Absenkung der Schlüsselzuweisungen um 140 Millionen Euro erfolgt. Somit ist es keine Stabilisierung, noch nicht einmal ein Ausgleich. 10 Millionen Euro Erhöhung auf der einen Seite – das ist Ihr Vorschlag – und 140 Millionen Euro
Deshalb schlägt meine Fraktion Ihnen vor – auch wir haben schon vor Weihnachten Hausaufgaben gemacht und unser Kommunalpaket in zwei Schritten eingebracht –, um wirklich eine Stabilisierung zu erreichen, einen Abschlag von 100 Millionen Euro von den 442 Millionen Euro für 2013/2014 dieses Jahr vorfristig auszuzahlen. Das wäre ein angemessener Ausgleich, um für die Landkreise das Niveau von 2011 zu halten. Die 21 Millionen Euro Finanzspritze für Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung in den Landkreisen ist eine gute Sache. Die Landkreise sollen die Mittel nutzen, um Förderprogramme abrufen zu können. Wir begrüßen die Erhöhung der Investitionspauschale.
Wir sind aber trotzdem der Auffassung, dass keine angemessene Beteiligung der Kommunen erfolgt. Warum? Ich erinnere daran, dass der Freistaat Sachsen 1,5 Milliarden Euro mehr einnimmt. Das ist Geld, das in diesem Doppelhaushalt zum Großteil runtergekürzt wurde. Das heißt also, die Kommunen werden mit 21 Millionen Euro von den 1,5 Milliarden Euro im wahrsten Sinne des Wortes abgespeist. Sie bekommen 2013/2014 eine entsprechende, angemessene Abschlagszahlung, aber sie brauchen jetzt das Geld. Sie brauchen jetzt die Finanzierung, weil es Millionendefizite in den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt. Zur Diskussion vom November, als Sie sagten, die Zahlen seien aus der Luft gegriffen, nenne ich ein aktuelles Beispiel aus der letzten Woche: Görlitz 15 Millionen Euro Defizit. Und Sie meinen, 21 Millionen Euro Investitionspauschale reichen aus. Das ist bei Weitem nicht der Fall. Wir sehen darin keine angemessene Beteiligung der Kommunen.