Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

Konzeptes und weil wir meinen, dass eine tragfähige Zukunftspolitik anders aussieht.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Nein, das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt Herrn Minister Morlok, das Wort zu nehmen; bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die Struktur und die Zielsetzung

des Gesetzentwurfes der Staatsregierung eingehe, möchte ich einige Punkte aus der Debatte gern aufgreifen. Es sind verschiedene Fragen und Themen andiskutiert worden.

Zum einen spielten in der Debatte die Regionalisierungsmittel und deren Verwendung eine Rolle, wie wir sie als Freistaat Sachsen vom Bund erhalten. Es ist richtig, dass im laufenden Haushalt Regionalisierungsmittel dafür eingesetzt werden, die Zuschüsse für den Ausbildungsverkehr zu finanzieren. Das ist aber keine Neuerung aus dem laufenden Doppelhaushalt für die Jahre 2011 und 2012, sondern eine Verfahrenspraxis, die bereits im vorangegangenen Doppelhaushalt für die Jahre 2009 und 2010 Anwendung gefunden hat. Sie ist damals unter der Federführung des Ministers Jurk in den Landtag eingebracht und auch damals schon von LINKEN und GRÜNEN kritisiert worden. Aber es ist mitnichten eine Regelung, die wir eingeführt haben.

(Enrico Stange, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Des Weiteren wurde in der Diskussion von Kollegen Pecher angesprochen, dass wir die entsprechenden Mittel nicht weiter erhöht hätten, sondern nur um

1 Million Euro.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich möchte den Gedanken gern zu Ende führen. – Kollege Herbst hatte darauf hingewiesen, dass es der SPD möglich gewesen wäre in der Zeit, als sie Regierungsverantwortung getragen hat, diese Mittel zu erhöhen. Aber es war nicht nur so, dass die SPD die Mittel nicht nur nicht erhöht hat, nein, unter der Regierungsverantwortung der SPD wurde der Deckel von 53 Millionen Euro erstmals eingeführt. Das ist eine Deckelung, die die Sozialdemokraten zu verantworten haben. Auch das sollte man an dieser Stelle einmal sagen. – Bitte schön.

Herr Stange bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatsminister. Herr Staatsminister, Sie haben darauf verwiesen, dass unter der CDU/SPD-Regierung diese Systematik eingeführt wurde. Halten Sie es denn auch für die Zukunft für sachgerecht, Regionalisierungsmittel, die vom Bund kommen, zu einem Teil als Ausgleichsfinanzierung für Schülerverkehre umzuwidmen und sie an die Dienstleistungsunternehmen weiterzugeben und somit insgesamt die Betriebskostenanteile für den ÖPNV in Sachsen zu schmälern?

Herr Stange, die Regionalisierungsmittel, wie sie alle Bundesländer vom Bund erhalten, sind zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs

gedacht. Für solche Dinge wie laufende Betriebskosten, aber auch für Investitionen sind sie einzusetzen. Eine entsprechende Verwendung, wie ich sie soeben dargestellt

habe, halte ich für sachgerecht. Natürlich sind die entsprechenden Zuweisungen für die ermäßigten Tickets auch Finanzierungsbeiträge für den ÖPNV. Von daher halte ich die Regelung, wie sie Kollege Jurk erstmals vorgeschlagen hat, durchaus für sachgerecht.

(Beifall bei der FDP)

Selbstverständlich ist klar – da nehme ich ein Zitat von Ihnen, Herr Kollege Stange, aus der Debatte auf –: Es ist natürlich schwierig, wenn ein entsprechender Betrag feststeht, eine Veränderung innerhalb der Neuverteilung vorzunehmen, die ohne Belastungen anderer erfolgt. Sie hatten vorhin den Spruch gebraucht: „Alle waschen, aber niemanden nass machen.“ Genau das ist das Problem. Wenn Sie einen festen Betrag haben und eine neue, gerechtere Verteilung herbeiführen wollen, dann müssen Sie zwangsläufig irgendjemandem etwas wegnehmen. Das hat auch die Diskussion mit einem Teil der Zweckverbände und der Kommunen hervorgebracht. Aber das ist nun einmal so, wenn man versucht, Dinge auf einen gerechteren, sinnvollen Schlüssel umzustellen.

(Thomas Jurk, SPD, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Ich möchte gern noch zu Ende führen. – Es ist sicher offensichtlich, dass, wenn wir zwei gleich große Städte wie Dresden und Leipzig haben und nach der alten Regelung die Stadt Dresden 10,6 Millionen Euro und die Stadt Leipzig 7,6 Millionen Euro erhält, man berechtigt nachfragen kann, ob diese Mittelzuweisung den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Deshalb haben wir als Staatsregierung, den Auftrag des Landtages wahrnehmend, uns Gedanken gemacht und einen Vorschlag für einen dynamischen Schlüssel vorgelegt, der objektive Kriterien in die Berechnung dieser Ausgleichszahlungen einführt.

Bitte, Herr Jurk.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sie sind im Text schon etwas weiter vorangekommen, Herr Staatsminister. Dennoch will ich auf die “Befrachtung“ der Regionalisierungsmittel zurückkommen. Können Sie sich vorstellen, dass bereits vor meiner Amtszeit die Regionalisierungsmittel für den Schüler- und Auszubildendenverkehr „befrachtet“ wurden?

Das kann ich mir vorstellen, Herr Kollege Jurk. Das liegt aber vermutlich daran, dass ich dem Parlament erst seit dem Jahr 2004 angehöre und ich die Debatten, die im Vorfeld in diesem Hohen Hause geführt wurden, im Einzelnen nicht kenne. Ich will durchaus nicht ausschließen, dass Sie eine bewährte Praxis Ihrer Vorgänger übernommen haben.

Lassen Sie mich auf die Neuverteilung zurückkommen. Wenn es darum geht, an objektiven Kriterien zu arbeiten und eine Neuverteilung vorzunehmen, führt das natürlich zu Verwerfungen. Wir haben uns die Zahlen in unserem Hause angesehen. Wenn wir allein nach diesen neuen Kriterien, die wir vorgeschlagen haben – nämlich den Schülern, den Berufsschülern, den Studenten und dem Flächenfaktor –, eine Neuberechnung vornehmen würden, dann wären diejenigen, die verlieren würden, über alle Maßen im ersten Schritt benachteiligt worden. Letztendlich muss ein solcher Kompromiss, eine solche Neuregelung politisch auch vertretbar sein. Deswegen haben wir vorgeschlagen, in einer ersten Stufe einen Sockel von 50 % einzuführen, um die Veränderung nicht so stark ausfallen zu lassen.

Angesichts der Unterschiede der beiden Städte Dresden und Leipzig ist es sicherlich angebracht, auch in Zukunft erneut über dieses Thema Verteilung zu reden. Ich will nicht ausschließen, dass man dann zu dem Ergebnis kommt, dass dieser Sockel, der momentan 50 % beträgt, durchaus zu einem geringeren Maße angesetzt und der Sockel abgebaut werden kann.

Der Gesetzentwurf, wie ihn die Staatsregierung vorgeschlagen hat, hat diese drei Kriterien: Anzahl der Schüler und Berufsschüler, Anzahl der Studenten und den Flächenfaktor. Genau diese drei Kriterien, die wir als Staatsregierung Ihnen als Landtag vorgeschlagen haben, finden sich auch in den Änderungsvorschlägen von CDU und FDP wieder. Also kann die Änderung im parlamentarischen Verfahren so groß nicht gewesen sein.

Der einzige Unterschied, der im parlamentarischen Verfahren gemacht wurde, ist die Frage, in welcher Stufe man die jeweiligen Faktoren einsetzt. Wir hatten vorgeschlagen, zuerst die Aufteilung zwischen den kreisfreien Städten und den Landkreisen vorzunehmen. Die Fraktionen von CDU und FDP waren der Auffassung, bereits in der ersten Stufe die Frage der Fläche und die Frage der Studenten zu berücksichtigen. Das ist die Änderung, die vorgenommen wurde. Sie hat im Ergebnis dazu geführt, dass die Landkreise im Verhältnis etwas mehr Geld bekommen, als wir es als Staatsregierung vorgeschlagen haben. Es ist ein größerer Schritt in der Entwicklung von den Städten hin zu Landkreisen gemacht worden.

Wir als Regierung waren etwas zurückhaltender in unserem Vorschlag, weil wir versuchten, dies auch für die großen Städte erträglich zu machen. Die Fraktionen von CDU und FDP gingen da einen Schritt weiter. Ich kann als Minister mit dieser Regelung sehr gut leben. Eines ist klar: Wir haben eine begrenzte Anzahl von Mitteln, und egal, wie wir sie verteilen, so wird es doch immer Kritik an der einen oder anderen Regelung geben.

Es ist mir ganz besonders wichtig, dass wir erstmals das von den Kommunen und den Landkreisen geforderte Ausgleichen des Nachteils der großen Fläche in ein Berechnungswerk des Freistaates Sachsen aufgenommen haben, denn unabhängig von der Frage von Schulschließungen ist es doch objektiv richtig, dass der Schülertrans

port, der Transport von Auszubildenden in einer Stadt mit dichter Besiedelung, wo pro Strecke eine hohe Anzahl von Fahrgästen anfällt, natürlich günstiger ist als im dünn besiedelten Gebiet. Deswegen ist es auch logisch und richtig und ausdrücklicher Wunsch der Staatsregierung, hier den Landkreisen, den Kommunen in der Fläche des Freistaates entgegenzukommen. Das ist aber erstmals durch die Regierung von CDU und FDP in einer Verteilungssystematik so abgesichert worden.

Ich denke mir, dass wir bei der Betrachtung all der Restriktionen, die wir in diesem Zusammenhang haben, mit dem Entwurf, wie er Ihnen heute in der Empfehlung des Ausschusses zur Entscheidung vorliegt, eine sachgerechte Verteilung der Mittel in einem ersten Schritt gefunden haben. Ich bin mir sicher, dass die Staatsregierung oder auch der Landtag in nächster Zeit diese Frage nach einer Bewertung erneut aufrufen wird, um zu überprüfen, ob die Kriterien, die wir heute beschließen, noch der Zeit entsprechen.

Ich bedanke mich für die intensive Diskussion mit dem Parlament darüber und bitte Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und

Verkehr Drucksache 5/7929. Es liegen keine Änderungsanträge vor.

Ich beginne in der Abstimmung mit der Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. Dennoch wurde die Überschrift mit großer Mehrheit angenommen.

Ich rufe auf Artikel 1. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen wurde Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 2. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde Artikel 2 dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Wir stimmen jetzt noch über das gesamte Gesetz ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. Das Gesetz wurde mit Mehrheit beschlossen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs

(Gesetz Kommunalpaket 2012 – GKP 2012)

Drucksache 5/7820, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP

Drucksache 5/7904, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach FDP, LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der CDU-Fraktion, Herrn Abg. Michel, das Wort.