Gitta Schüßler

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl wir den Bericht des Petitionsausschusses zu einer sehr günstigen Tageszeit besprechen, könnte ich mir vorstellen, dass es ein wenig ermüdend ist, wenn ich die Arbeit des Ausschusses und seine Ergebnisse, die im Bericht 2013 dokumentiert sind, als letzte Rednerin in der Runde nochmals wiederhole.
Deshalb nur in Kurzform: Das Petitionsaufkommen ist leicht gestiegen. Aus 926 eingegangenen Schreiben konnten immerhin 721 Petitionen bearbeitet werden. 785 Petitionen wurden im Berichtszeitraum abgeschlossen. In immerhin 80 Fällen wurde geholfen.
Die petitionsfreudigste Region war wie schon in den Vorjahren Dresden, und zwar nicht nur absolut mit 134 Petitionen, sondern auch bezogen auf die Einwohnerzahl, wonach über 25 Petitionen auf 100 000 Bürger kommen. Dagegen hat zum Beispiel das Erzgebirge nur rund elf Petitionen pro 100 000 Einwohner eingereicht, also weniger als die Hälfte.
Hauptthemen waren unter anderem der Personalschlüssel in Kindertagesstätten, das Sächsische Wassergesetz oder die Rundfunkgebühren ab 2013. Alle Themen und die dazu eingereichten Petitionen sind ausführlich auf den Seiten 27 und 28 des Berichts dargestellt.
So weit die kurze Zusammenfassung. Meine Vorredner sind bereits gründlich auf die Details eingegangen. Ich habe also noch etwas Zeit, um Ihnen eine Frage zu stellen: Was passiert jetzt mit diesem Bericht? Das Hohe Haus wird ihn gleich, wie immer, zur Kenntnis nehmen und dann vermutlich abheften, ablegen und vergessen. In Wahlkampfzeiten gibt es ja auch Wichtigeres zu tun.
Im Herbst, zum Tag der offenen Tür, wird der Ausschuss sicherlich wieder einen eigenen Stand haben. Schon allein dadurch unterscheiden wir uns von den anderen Ausschüssen. Meiner Meinung nach wird diese Sonderstellung aber trotzdem zu wenig genutzt, um das sächsische Petitionswesen bekannter zu machen. Ich würde mir also wünschen, dass der Ausschuss einerseits durch mehr und
besseres Infomaterial eine offensive Eigenwerbung betreibt und andererseits auch die Abgeordneten, die nicht im Petitionsausschuss sind, unsere Arbeit in ihren Wahlkreisen, insbesondere in ihren Wahlkreisbüros, besser präsentieren können.
Wir bieten jetzt zwar den umfassenden Bericht, also die dicke A4-Broschüre, an. Aber was spricht dagegen, daraus eine handliche Kurzfassung zusammenzustellen? Warum nicht mit Aufklebern, Schlüsselanhängern, Kugelschreibern oder Ähnlichem für den Ausschuss werben? Das wäre sowohl für die Abgeordneten vorteilhaft, die die Bürger vor Ort besser über ihr Petitionsrecht informieren könnten, als auch für die Bürger selbst. Denn, wie Miro Jennerjahn in seinem Vorwort zum Bericht völlig richtig sagt, mit Leben erfüllt werden kann das Petitionsrecht nur, indem die Bürger auch davon Gebrauch machen. In diesem Sinne wünsche ich dem Ausschuss auch in der kommenden Legislaturperiode viel Lebendigkeit.
Ein großer Dank geht an die Ausschussvorsitzende, Frau Jonas, die mit ihrer charmanten und unkonventionellen Art die Abläufe in den Sitzungen wesentlich gestrafft und umgestaltet hat. Im Rückblick auf meine nun fast zehnjährige Mitgliedschaft in diesem Ausschuss kann ich sagen, dass dies die bisher effektivste Herangehensweise war.
Abschließend geht mein Dank an die Mitarbeiter des Referats, die zwar immer im Hintergrund bleiben, ohne die ein reibungsloser Ablauf der Ausschussroutine aber nicht möglich wäre. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit, auch und vor allen Dingen für die vielen kleinen Hilfestellungen auf dem kurzen Dienstweg, die mir auch persönlich die Arbeit sehr erleichtert haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vierte Sächsische Kinder- und Jugendbericht bestätigt Entwicklungen, auf die wir seit Jahren hingewiesen haben. Der ländliche Raum bleibt bei der derzeitigen Konzeptionierung der Kinder- und Jugendhilfe auf der Strecke. Wenn die Förderprogramme auf die demografische Katastrophe mit sinkenden Zuschüssen für die geringer werdende Zahl der Jugendlichen reagieren, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn sich junge Menschen schon frühzeitig in Richtung Ballungszentren orientieren und den ländlichen Raum und den Freistaat komplett hinter sich lassen. Die Folgen sind mangelndes Engagement beim Ehrenamt in den Gemeinden und geringe Beteiligung bei der Beseitigung von gesellschaftlichen oder politischen Problemstellungen.
Der Bericht zeigt zwar, dass sich junge Menschen engagieren wollen, aber die bisherigen Angebote einschließlich der sächsischen Parteien nicht attraktiv erscheinen und an vielen Jugendlichen vorbeiarbeiten.
Wenn die vorliegenden Anträge von LINKEN und SPD mit einem richtig liegen, dann mit der Forderung zur Rücknahme der Kürzungen der Jugendpauschale und der Anpassung an den besonderen Förderungsbedarf strukturschwacher Regionen. Ebenso die Neuordnung der Schulsozialarbeit – ein längst überfälliger Schritt, auch wenn wir einer flächendeckenden Schulsozialarbeit nach
wie vor skeptisch gegenüberstehen und diese lediglich in den Brennpunkten für nötig halten, oder wie es DIE LINKE im Antrag formuliert: In sozialökonomisch benachteiligten Stadt- bzw. Landesteilen mit hoher Sozialhilfedichte, einem hohen Arbeiter- und Ausländeranteil.
Die Schule soll und kann die Verantwortung des Elternhauses nicht ersetzen. Sie kann dennoch ein wichtiger Ort sein, um Hilfestellungen zu leisten und um auf die negativen Entwicklungen in zahlreichen Familien zu reagieren. In dunkle Zeiten zurückversetzt fühlt man sich, wenn man die Abschnitte und die Stellungnahme der Staatsregierung zu politisch missliebigen Orientierungen und zu nicht gewünschtem Politikinteresse liest. Schon allein wie man aus völlig harmlosen Fragestellungen, beispielsweise, Deutschland sollte für weitere Zuwanderungen offen sein, bei Verneinung eine Ausländerfeindlichkeit konstruiert, ist ziemlich verblüffend. Es ist auch erschreckend, wie linke und rechte Orientierungen angegangen werden sollen – als ob sie kein legitimer und selbstverständlicher Teil des demokratischen Spektrums wären.
Nebenbei: Die häufige Erwähnung meiner Partei nebst „eloquenten und intelligenten Drahtziehern, bei denen sich junge Fachkräfte um Kopf und Kragen reden“, erweckt den Eindruck, als würde sich die Studie ihre Bedarfe selbst herbeischreiben.
Vor diesem Hintergrund können wir vor allem dem vorliegenden Antrag der LINKEN im Punkt 2 nicht zustimmen, der eine diffuse und nicht näher erläuterte Soziokultur finanziell und personell stärken möchte. In der Vergangenheit war der fiktive und wissenschaftlich nicht unterlegte Kampfterminus „Soziokultur“ ein Überbegriff für die finanzielle Ausstattung von Linksextremisten auf Staatskosten. Eine Zustimmung wäre hier ein weiterer Sargnagel für eine selbstbewusste und freiheitliche Zivilgesellschaft,
erst recht, nachdem die neue SPD-Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Manuela Schwesig, auf Bundesebene die mageren Mittel für die Bekämpfung von linkem Extremismus von gerade einmal 2 Millionen Euro gestrichen hat, um den Kampf gegen rechts aufzustocken und mit jährlich 30 Millionen Euro Steuergeldern zu finanzieren.
Dass der vorliegende Kinder- und Jugendbericht nun auch noch fordert, die Mittel für das vom Freistaat initiierte Programm „Weltoffenes Sachsen“ auszubauen und zu erhöhen, verwundert in diesem Zusammenhang nicht.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie etwas für die Kinder und Jugendlichen tun wollen, dann fördern Sie gemeinsam mit uns eine offene Jugendkultur ohne Tabus und ohne vorformulierte politische Dogmen. Setzen wir uns zusammen dafür ein, dass ehrenamtliches Engagement für Kinder und Jugendliche und von Jugendlichen gefördert wird! Passen Sie die Förderprogramme endlich auf die
unterschiedlichen Herausforderungen des ländlichen Raumes an und stoppen Sie die Schließung von Jugendeinrichtungen!
Den Antrag der LINKEN werden wir aus den eben erwähnten Gründen ablehnen, und bei der SPD enthalten wir uns.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der GRÜNEN wird genauso abgelehnt werden wie der Antrag 5/14140, der die „Vorlage eines fortgeschriebenen Aktions- und Maßnahmenplanes zur zielgerichteten Umsetzung von Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention“ und die „umgehende Schaffung von Rahmenbedingungen für eine inklusive Bildung im Freistaat Sachsen“ zum Ziel hatte. Völlig zu Recht, muss ich sagen; denn wenn man sich diese Monitoringstelle einmal objektiv betrachtet, kommt man zu dem Schluss, dass hier staatliches Verwaltungshandeln durch Empfehlungen, Parallelberichte und Prüfungen ausgehebelt werden soll.
Es ist mir nicht entgangen, dass diese Monitoringstelle eingerichtet werden musste. Mit der Unterzeichnung der UN-BRK hat sich die BRD wie alle anderen Staaten dazu verpflichtet. Trotzdem bleibt ein merkwürdiger Beigeschmack, wenn hier demokratisch legitimierte Personen, Politiker, und Institutionen von einer Stelle kontrolliert und geprüft werden, die eben nicht demokratisch legitimiert, sondern am Institut für Menschenrechte angesiedelt ist. Aber, meine Damen und Herren, wie heißt es so schön: Wie im Kleinen, so im Großen, und bei Ihrer Begeisterung für alle möglichen Sorten von Beauftragten auf jeder Ebene sollten Sie sich nicht wundern, wenn Sie dann auch von solcher Art Monitoringstelle geprüft und bewertet werden.
Unter der Nummer 5/6861 wurde im Jahr 2011 ein Antrag unter der Überschrift „Integration und Inklusion im sächsischen Schulwesen“ von CDU, FDP, SPD, GRÜNEN und LINKEN beschlossen. Ich kann mir schon vorstellen, wie frustrierend es sein muss, wenn man als demokratische Opposition gemeinsam mit der Koalition einen Antrag aushandelt und beschließt und dann den Eindruck gewinnen muss, dass man hingehalten wird. Dass der Gruppenantrag diesen Weg nehmen wird, habe ich Ihnen schon damals im Jahr 2011 gesagt.
Ich zitiere mich einmal kurz selber aus der damaligen Rede: „Mich verwundert auch das Verhalten der CDU. Wurde dieser Antrag mitgetragen, um schlimmere Auswüchse zu verhindern, um sich noch ein wenig Spielraum zu lassen, um das funktionierende System der Förderschulen nicht völlig aufzugeben, wie es auch schon im Raum stand?“ Insbesondere im Bildungsbereich, aber auch darüber hinaus wurde das Thema Inklusion mit missionarischem Eifer vorangetrieben. Fast alle diese Errungenschaften haben aber zur realen Absenkung des Leistungsniveaus geführt. Inzwischen sind die negativen Auswirkungen aus Bundesländern wie Bremen allgemein bekannt, und man tut im Freistaat Sachsen gut daran, vorsichtig mit diesem Thema umzugehen, zumal für eine Inklusion nach Ihren Vorstellungen nach wie vor weder genügend Personal noch genügend Geld zum Beispiel für Schulhausumbau zur Verfügung steht.
Noch behutsamer sollte man bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen vorgehen. Man sollte nicht vergessen, es gibt seit Jahrzehnten bewährte Hilfen zur Eingliederung. Es ist aber auch eine Tatsache, dass diese zumeist finanziellen Hilfen in ihrer Wirksamkeit an Grenzen stoßen. Daran werden auch Plakat- oder Verständniskampagnen wenig ändern. Sie gehen einfach unter in der Flut von Werbung, die den Bürger täglich erreicht.
Es ist wirklich nicht so, dass ich mir eine derartige Entwicklung wünsche, aber ein Blick über den deutschen Gartenzaun würde der Opposition von links in dieser Sache nicht schaden. Ein Blick nach China, Indien oder Brasilien – alles Unterzeichner der UN-BRK – könnte auch Erkenntnisse bringen. Wem das zu exotisch ist, der schaut vielleicht einmal in Richtung USA oder in die europäischen Nachbarländer. Ganz nebenbei: Die
Schweiz hat bis heute die UN-BRK nicht unterzeichnet. Wollen Sie mir ernsthaft erzählen, dass die Behinderten in der Schweiz deshalb benachteiligt oder vernachlässigt würden?
Ganz zum Schluss möchte ich Ihnen eine Frage stellen, auf die Sie in Ihrem Antrag nicht eingegangen sind, nämlich die Frage nach den Kosten. Wie teuer käme dem Freistaat eine solche Expertise, wie in dem Antrag gefordert, und aus welchem Töpfchen sollte das bezahlt werden?
Wir werden den Antrag ablehnen.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute zum wiederholten Mal über einen Gesetzentwurf, der unabhängig von seinem Inhalt keine Chance auf eine Verabschiedung haben dürfte. So erging es auch seinem Vorläufer mit der Drucksache 4/10193 im November 2008. In dieser Legislaturperiode und bei den gegenwärtigen Kräfteverhältnissen im Landtag wird sich daran auch nichts ändern.
Bei einem Blick über den Tellerrand ins rot-grüne NRW stellt sich die Lage anders dar. Dort können Tierschutzverbände seit einem Jahr vor Gericht die Rechte und Interessen von Tieren einklagen, nachdem der Landtag gegen die Stimmen von CDU und FDP das auch dort umstrittene Verbandsklagerecht beschlossen hatte. Seither besteht die Möglichkeit für Verbände, gegen Verstöße in der Tierhaltung oder bei Tierversuchen vorzugehen.
Zudem können anerkannte Tierschutzvereine an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitwirken. Das Gesetz räumt ihnen das Recht ein, gegen baurechtliche Genehmigungen zur Tierhaltung zu klagen. So kann beispielsweise gegen das Kürzen von Schnabelspitzen bei Nutzgeflügel oder das Schlachten ohne Betäubung, also
Schächten, von Verbandsseite vorgegangen werden. Schon aus diesem Grund kann meine Fraktion diesem Gesetzentwurf einiges abgewinnen.
Sorgen bereitet den Gegnern des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine in Nordrhein-Westfalen die Anfang des Jahres veröffentlichte Liste der anerkannten und somit klageberechtigten Vereine. In Nordrhein-Westfalen
befinden sich darunter auch radikale Tierrechtler, deren Ziel eben nicht bessere Haltungsformen, sondern ein komplettes Verbot der Tierhaltung und -nutzung ist. So fordern sie zum Beispiel auch den völligen Verzicht auf Lederwaren, wie Schuhe, Handtaschen oder Portemonnaies, und auf Wolle oder Seide.
Meine Damen und Herren! Solche Ziele haben mit der Lebensrealität und gutem Tierschutz nicht viel zu tun und sind vom vorliegenden Gesetzentwurf nicht gedeckt. Er schließt einen solchen Missbrauch jedoch nicht völlig aus. Es würde sich an dieser Stelle anbieten, über eine Befristung des Gesetzes auf fünf Jahre nachzudenken, um sicherzugehen, dass mögliche Fehlentwicklungen korrigiert werden könnten. Das sieht der Gesetzentwurf leider nicht vor. Einmal erworbene Rechte gibt eine Tierschutzorganisation nicht so leicht wieder her.
Meine Damen und Herren! Sowohl in unserem Parteiprogramm als auch im Landtagswahlprogramm ist das Verbandsklagerecht verankert. Das Staatsziel Tierschutz muss mit Leben erfüllt werden, und obwohl doch einige Zweifel bleiben, ob der vorliegende Gesetzentwurf seiner Zielsetzung gerecht werden kann, werden wir dem Antrag zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 21. Juli ist der „Tag des Gedenkens für verstorbene DrogengebraucherInnen“. Der Bundesvorstand der Grünen Jugend forderte aus diesem Anlass schon 2011 – ich zitiere von der Netzseite: „Die Einführung von Drogenfachgeschäften und die Legalisierung aller Drogen – darin sehen wir einen Weg, der Repression gegen und Diskriminierung von DrogennutzerInnen entgegenzuwirken.“ Nun ist es schön zu sehen, dass die sächsischen GRÜNEN offenbar einen anderen Weg im Kampf gegen die enorme Drogen- und Suchtproblematik gehen: Beratung und Prävention statt Drogenfachgeschäfte.
Wie der 2. Sächsische Drogen- und Suchtbericht zeigt, haben über zwei Millionen Sachsen in der Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen ein Suchtproblem: Tabak, Alkohol, BTM- und Medikamentenmissbrauch, wobei die
nicht stoffgebundenen Süchte noch gar nicht berücksichtigt sind.
Doch kein Problem wächst so schnell und vergiftet so viele Menschen wie die Droge Crystal. Ohne das erwähnte Drogen- und Suchtverhalten kleinreden zu wollen: Die Herausforderung der nächsten Jahre wird der Kampf gegen Crystal sein. Wir haben das als NPD-Fraktion schon mehrfach thematisiert und werden natürlich heute diesem Antrag zustimmen.
Zum Antrag selbst: Hier fällt auf, dass die GRÜNEN wieder bewährten Mustern folgen: mehr Geld für Beratungen, mehr Prävention, mehr Beratungsstellen, mehr Weiterbildung für die damit beschäftigten Fachleute – im Grunde also mehr Zuwendung und Hilfe für die eingangs erwähnten DrogennutzerInnen und ihre Familien.
Allerdings fehlt uns hier – wie auch in dem 10-PunktePlan – das kleine Wörtchen Sanktion. Sie wissen ja, die drei Säulen der Suchtbekämpfung sind Prävention durch Information, Beratung im Zusammenwirken mit Behandlung und Repression. Gerade bei der Repression wurden grenzübergreifend unstrittige Erfolge erzielt; das wollen wir gar nicht bestreiten. Aber die Konsequenzen für Drogenhersteller und -händler, also Sanktionen, spielen eine sehr untergeordnete Rolle. Gerade vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Schadens, den CrystalKonsum anrichtet, ist das mir und meiner Fraktion ziemlich unverständlich. Wir sprechen völlig berechtigt über gesundheitliche und soziale Langzeitschäden bei CrystalKonsumenten, irreparable Schäden. Aber dass diese Schäden, diese Folgekosten von uns allen getragen werden müssen – an dieses Thema traut sich offenbar keiner heran. Dann lieber doch noch eine Beratungsstelle mehr oder im 10-Punkte-Plan von „Verbesserung des Informationsmanagements“ parlieren.
Wir haben als NPD-Fraktion in diesem Haus schon mehrfach deutlich gemacht, dass die mangelnden Sanktionen gegenüber Tätern inner- und außerhalb Deutschlands und auch der zu nachsichtige Umgang mit Konsumenten Teile des Problems sind, das die Politik lösen könnte, wenn sie es wollte. Die Verurteilungen nach BtMG sind gestiegen – ja, das stimmt –, aber vielleicht sollte man auch einmal darüber nachdenken, ob sich beispielsweise das Konzept „Therapie statt Strafe“ wirklich bewährt hat – zumal 50 % der Zurückstellungen widerrufen werden.
Drogen- und Suchtprobleme, meine Damen und Herren, kann man nicht nur durch Betreuungsmaßnahmen, mehr Mittel im Haushalt und medientaugliche 10-Punkte-Pläne lösen; hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert. Wir müssen uns ernsthaft fragen, warum immer mehr Menschen, vor allem Jugendliche, lieber zur Flasche oder zu Kristallen greifen, in digitale Scheinwelten abtauchen, dem Glücksspiel verfallen oder Essstörungen erleiden.
Diese Fragen zu diskutieren würde vielleicht einer wirklichen Prävention gleichkommen und Politik und Gesellschaft in die Position versetzen, nicht immer reagieren und Tätern, Konsumenten und Opfern hinterherhecheln
zu müssen. Hier ist der 10-Punkte-Plan auf einem richtigen Weg, wenn er in Punkt 5 die Lebenskompetenzen der Kinder stärken will – obwohl das aus unserer Sicht in erster Linie Angelegenheit der Eltern ist und ein Lebenskompetenzportal sicher auch kein Allheilmittel sein wird.
Wenn Wertevermittlung eine bloße Frage von Haushaltsmitteln und Sozialarbeiterstellen wäre, dann könnten wir die wachsenden Probleme vielleicht hier und heute lösen. Doch leider ist das Thema komplexer und wir haben es mit immer neuen Herausforderungen zu tun, auf die wir mit den Maßnahmen von gestern und vorgestern reagieren.
Trotzdem sei noch einmal gesagt: Wenn die Politik in einem Europa der offenen Grenzen nicht dazu fähig ist, kriminellen Banden im In- und Ausland das Handwerk zu legen oder die Täter stark unter Druck zu setzen, dann werden die Kosten im Präventions- und Reaktionsbereich immer weiter steigen und uns irgendwann überfordern. Hier muss ich nur an die enorm gestiegene Anzahl der Inobhutnahmen denken – also Mütter, die wegen ihres Drogenkonsums nicht mehr in der Lage sind, für ihre Kinder zu sorgen –; menschlich ein sehr tragisches Kapitel und finanziell gesehen eine Belastung für die Allgemeinheit, für uns alle.
Kurz gesagt: Die GRÜNEN gehen das Problem zu eindimensional an. Sie konzentrieren sich zu sehr auf die Auswirkungen – wir würden lieber an die Ursachen herangehen. Der große Wurf ist der Antrag daher nicht, aber wir werden trotzdem zustimmen.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Bundesrat am Freitag, dem 13. Juni, einem verlängerten Kündigungsschutz für Wochenendhäuser zugestimmt hat, könnte der Antrag der LINKEN vom 4. Juni eigentlich für erledigt erklärt werden. Beschlossen wurde zwar nur eine Verlängerungsfrist von drei Jahren statt zehn, wie im Antrag Punkt 3, aber Sachsen hat die Brandenburger Vorlage unterstützt, und eventuelle Abrisskosten sollen auch gerechter zwischen Datschenbesitzer und Grundstückseigentümer
aufgeteilt werden. Da bleibt von Ihrem Antrag eben nicht mehr viel übrig. Dafür haben Sie ja nun den Änderungs
antrag, um sozusagen Ihr Anliegen zu erklären, zu aktualisieren und noch einmal zu untersetzen.
Etwas merkwürdig fand ich die Begründung des Brandenburger Justizministers Markov, auch LINKE, der die Dreijahresfrist damit begründete, dass es „sehr viel ältere Leute gibt, die sie noch nutzen“. Damit hätte man auch sehr gut eine zehnjährige Verlängerung begründen können; denn es ist kein Geheimnis, dass ein Großteil der Wochenendhäuser von älteren Leuten, rüstigen Rentnern oder Vorruheständlern, genutzt wird.
Hier erscheint uns die im Antrag Punkt 3 vorgeschlagene Zehnjahresfrist für kommunale und Freistaatsgrundstücke sinnvoller und deshalb werden wir den Antrag auch nicht ablehnen, obwohl er sich in Teilen schon erledigt hat. Wir enthalten uns.
Danke.
Danke, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte nur die Gelegenheit nutzen, meine liebevoll vorbereitete Rede zu Protokoll zu geben.
Zu Beginn möchte ich mich bei den Mitarbeitern des SMUL und des Sachsenforsts bedanken und natürlich bei allen, die über diesen Personenkreis hinaus an der Erarbeitung des „4. Forstberichts der Sächsischen Staatsregierung“ und der „Waldstrategie 2050 für den Freistaat Sachsen“ beteiligt waren. Beide Papiere sind im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft diskutiert und zur Kenntnis genommen worden.
Leider sitzen wir – wie auch regelmäßig anlässlich der Unterrichtung zum Waldschadensbericht, zu später Stunde zusammen. Im Jahr 2007 wurde der „3. Forstbericht der Sächsischen Staatsregierung“ ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Darüber ist auch niemand an Herzdrücken gestorben.
Für die heutige Aussprache habe ich mir auch nur einen, wie ich finde ziemlich interessanten, Punkt herausgezogen, der zumindest nachlesenswert ist. Die Waldstrategie 2050 wagt einen Blick in die Zukunft, zum Beispiel auf Seite 36, letzter Absatz in „Wald und Arbeit“. Aber auch im Forstbericht findet sich unter Punkt „10.1.6 Personal, Aus-und Fortbildung“ einiges über die geplante Personalentwicklung.
Wie in allen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes hat es einen gewaltigen Personalabbau gegeben. Vorder
gründig geht es um Einsparungen, die auch „im unmittelbaren Personalbereich realisiert werden“. Verschämt und in Klammern gesetzt finden sich die Methoden, „zum Beispiel Wegfall der Entgeltfortzahlung bei längerer Krankheit oder Winterruhe, vorübergehende Nichtbesetzung von Stellen, Nichtbesetzung von Stellenresten im Rahmen von Teilzeit und Altersteilzeit." Oder, kurz gesagt: Man spart auf den Knochen der Waldarbeiter!
Für die kommenden Jahre ist ein weiterer Personalabbau geplant. Waren Ende 2012 im Staatsbetrieb Sachsenforst noch 616 Waldarbeiter beschäftigt, soll es zum 1. Januar 2021 perspektivisch nur noch 380 Waldarbeiter geben. Euphemistisch wird das „Arbeitsverdichtung" genannt. Ich bin mir fast sicher: Es werden noch weniger sein – einfach deshalb, weil sich niemand mehr findet, der unter den eben beschriebenen Sparmethoden arbeiten will. Selbst wenn es hier eine radikale Umkehr des Denkens geben sollte, die demografische Katastrophe wird dafür sorgen, dass der Nachwuchs im Forstbetrieb ausbleibt. Oder glaubt irgendjemand, dass Herrn Gillos „Zukunftsdeutsche“ Lust haben, sich in unseren Wäldern abzu
buckeln, oder dass die erwarteten Fachkräfte einen Harvester oder Forwarder fahren können?
Ich möchte so spät am Tage wirklich keine Albtraumvorstellungen von einem Erzgebirge verbreiten, das sich nach profitorientierter Abholzung oder Brandrodungen kahl wie Griechenlands Hügel präsentiert. Wir kommen doch an der Tatsache nicht vorbei, dass sich Entwicklungen auftun, die alles andere als erfreulich sind. Über ob und wie des Klimawandels lässt sich trefflich streiten.
Der „demografische Wandel“, wie er verschämt genannt wird, ist aber eine unbestreitbare Tatsache und mit Zahlen klar belegbar. In der Einleitung zur „Waldstrategie 2050“ wird darauf sogar ganz vorsichtig eingegangen.
Zum Schluss – unter dem „Leitbild für Wald und Forstwirtschaft“ – findet sich die Forderung nach „gesellschaftlicher Vorbildwirkung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung“. Sehr schön, das können wir nur unterstützen. Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung als Vorbild für nachhaltige Maßnahmen, um die demografischen Veränderungen in unserem schönen Sachsen aufzuhalten und umzukehren, damit haben Sie uns voll und ganz an Ihrer Seite.
Wir nehmen die Unterrichtungen zur Kenntnis.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag des Bundes wurde bereits vereinbart, die Leistungen für Opfer der DDRDiktatur anzuheben. Der Gesetzentwurf liegt vor. Dies wurde bereits mehrmals gesagt. Er wird also Anfang des Jahres 2015 in Kraft treten. Zuvor aber haben wir in Sachsen noch eine Wahl. Ich könnte mir vorstellen, dass es unserer Koalition auch sehr gelegen kommt, sich noch einmal für die Opfer der politischen Verfolgung in der DDR einsetzen zu können. Dies kommt zur rechten Zeit, um noch ein paar Stimmen für sich abzugreifen.
Die Staatsregierung soll ersucht werden, sich für eine Evaluation der bisherigen rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften einzusetzen. Es sollen weitere, bisher nicht erfasste Personengruppen einbezogen werden. Außerdem wird bei dem Verfahren Transparenz gefordert und neben einer Verlängerung der Antragsfristen für den Heimkinderfonds eine zeitnahe Erhöhung der Opferrenten. Um das zu verdeutlichen, möchte ich aus der Infobroschüre der Bundesstiftung Aufarbeitung zitieren, in der es heißt: „Während die Zahl der aus politischen Gründen in Haft gekommenen Menschen auf 250 000 bis 300 000 geschätzt wird, wurden gerade einmal 300 Personen verurteilt, die meisten davon auf Bewährung. Mittlerweile konnten über 80 000 Menschen rehabilitiert und Entschädigungen in Höhe von 600 Millionen Euro ausgezahlt werden. Weitere etwa 100 000 Menschen, die nicht inhaftiert waren, aber wegen ihrer politischen Überzeugungen auf vielfältige Weise behindert wurden, erhielten ebenfalls Entschädigungen.“ Sie sprechen in Ihrer Antragsbegründung von etwa 50 000 Personen, die bisher eine Opferrente erhielten. Bei diesen Größenordnungen ist es durchaus verständlich, dass die Wirksamkeit, wie es im Antrag heißt, erst einmal überprüft werden sollte. Trotzdem bleibt für uns der Beigeschmack des Wahlkampfs.
Auffällig sind die vielen Fehler des anscheinend in großer Hast entstandenen Textes, der beispielsweise zu folgenden Stilblüten führt – ich zitiere wörtlich –: „Bis zum 30. Juni 2016 besteht derzeit für Betroffene die Möglich
keit, Vereinbarungen mit der jeweiligen Anlauf- und Beratungsstelle und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu schließen.“ Davon abgesehen ist natürlich Folgendes richtig: Ohne die angesprochene Vereinbarung läuft gar nichts, nicht einmal ein lang ersehnter Urlaub. Dazu lag kürzlich eine Petition vor. Vielleicht erinnert sich noch jemand daran.
Gleich zu Beginn der Begründung wird darauf hingewiesen, dass allein gesetzliche Regelungen das Leid, die gesundheitlichen Schäden und Nachteile nicht ausgleichen, sondern nur lindern können. Die einzige Möglichkeit zur Verbesserung der Situation der Opfer wird aber von Ihnen in einer materiellen Besserstellung gesehen, wobei 50 Euro, die erste Erhöhung seit dem Jahr 2007, nicht so toll sind. Sie sollten aber dafür Sorge tragen, dass die am schlimmsten von der kommunistischen Diktatur unterdrückten Menschen, sofern diese das möchten, vermehrt zum Beispiel in die Schulen eingeladen werden und den Jugendlichen dort berichten. Das, was diese Menschen zu sagen haben, ist wesentlich frischer und wichtiger als die beliebten Zeitzeugenvorträge aus der Zeit des Dritten Reiches. Es ist deswegen wichtiger, weil diese Leute weniger Raum hatten, Ihre Geschichte zu erzählen, und deren Leiden und Schicksale weniger wichtig genommen werden und der Schoß, aus dem das kroch, durchaus noch fruchtbar ist. Diese Früchte zünden jetzt zum Beispiel in Leipzig Autos unserer Mitglieder und Kandidaten an oder bedrohen sie auf andere Art und Weise unter dem Deckmantel von Antifaschismus und Demokratie.
Aber auch der Dachverband der SED-Opfer scheint leider zu glauben, dass materielle Forderungen das Einzige sind, was zählt. Eine Vererbbarkeit der Leistungen halten wir als NPD-Fraktion nicht für zielführend. Das Leiden ist individuell. Eine Entschädigung sollte es daher auch sein. Das die betroffenen Opferverbände nicht ausreichend in das Gesetzgebungsverfahren des Bundes eingebunden wurden, verwundert uns nicht.
250 Euro und nunmehr 50 Euro mehr sind wirklich nicht viel, wenn man längere Zeit unschuldig im Gefängnis gesessen hat. Es ist kaum ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn einem das System der DDR eine Berufsausbildung oder ein Studium verweigerte. Man kann aber solche Ungerechtigkeiten und solche zerstörten Lebenswege nicht wiedergutmachen, auch nicht mit Geld. Wir als NPD-Fraktion meinen, dass die gesellschaftliche und angemessen öffentlich gemachte Anerkennung dieser Opfer mindestens genauso wichtig ist wie ein angemessener Geldbetrag.
Dem Antrag werden wir trotzdem zustimmen – trotz Ihres leicht durchschaubaren Wahlkampfmanövers –, weil wir den Opfern dieser letzten Diktatur auf deutschem Boden weder die Erhöhung der Opferrente noch die nötige Transparenz und die Vereinfachung der Antragstellung vorenthalten möchten.
Danke.
Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich mich bei den Mitarbeitern des SMUL und von Sachsenforst für die Erarbeitung des Waldzustandsberichtes 2013 bedanken.
Die Überwachung des Waldzustandes im Rahmen des forstlichen Umweltmonitorings ist eine wichtige Aufgabe der Landesforstverwaltungen, denn sie ermöglicht durch Stichproben und gezielte Untersuchungen Aussagen zur Entwicklung der Wälder.
Meine Damen und Herren! Dieser Bericht ist im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zur Kenntnis genommen worden, und den Rest meiner Rede gebe ich ebenfalls zu Protokoll.
Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich mich bei den Mitarbeitern des SMUL und von Sachsenforst für die Erarbeitung des Waldzustandsberichtes 2013 bedanken. Die Überwachung des Waldzustandes im Rahmen des forstlichen Umweltmonitorings ist eine wichtige Aufgabe der Landesforstverwaltungen, denn sie ermöglicht durch Stichproben und gezielte Untersuchungen Aussagen zur Entwicklung der Wälder.
Der Bericht ist im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zur Kenntnis genommen worden. Auf die in ihm dargelegten Fakten möchte ich jetzt nicht noch einmal eingehen.
Leider sitzen wir auch in diesem Jahr zu später Stunde zusammen, um den aktuellen Waldzustandsbericht zu besprechen. Weder wurde die Anregung von Frau Kallenbach, einen anderen Zeitpunkt zu finden, aufgegriffen noch die Überlegung von Frau Kagelmann, ob eine sinnvolle Aussprache nicht besser in den Fachausschuss passen würde, ins Auge gefasst. Schade!
In den beiden vergangenen Jahren hatte mein Kollege Delle bereits die Einrichtung eines Kalamitäten-Fonds aus Mitteln des Waldklimafonds ins Gespräch gebracht. Anlass war ursprünglich die Agrarministerkonferenz vom Oktober 2011 in Suhl. Im letzten Jahr griff die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) in ihren „Argumentarium“ für die Bundestagswahl das Thema erneut auf, nachdem es zwischenzeitlich etwas ruhiger darum geworden war.
In dieser Schrift wird unter anderem der von der Bundesregierung eingerichtete Waldklimafonds, aus dem Maßnahmen für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel finanziert werden sollen, heftig kritisiert. Für 2013 waren rund 7,2 Millionen Euro vorgesehen, was gerade einmal 0,65 Euro pro Hektar deutscher Waldfläche jährlich sind. Avisiert waren ursprünglich einmal 50 Millionen Euro pro Jahr.
Unabhängig davon, welche Ursachen in erster Linie für die Erscheinungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel verantwortlich sind – es ist Zeit zu handeln. Ich muss deshalb zum wiederholten Male eine unbürokratische Gesetzgebung einfordern, die im Kalamitätsfall den Waldbesitzern zur Seite steht. Ein finanziell schmalbrüstiger Waldklimafonds kann bestenfalls ein erster Schritt in diese Richtung sein.
Ich möchte abschließend betonen, dass alle Maßnahmen zum Schutz unserer Umwelt und somit auch unserer Wälder auf den Erfahrungen der vor Ort tätigen Fachleute aufbauen sollten. Ideologisch bedingte Scheuklappen sind abzulegen und auf Geschäftemacherei ausgerichtete Aktivitäten wie der berüchtigte CO2-Handel müssen ein Ende finden! Und noch etwas: Wo Wald wächst, haben Windräder nichts zu suchen!
Zukünftige Waldzustandsberichte dürfen kein Chronik des Versagens werden. Das sind wir kommenden Generationen schuldig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat des Sachverständigen Jürgen Neumann aus dem Landkreistag zur Anhörung beginnen: „Die beiden Fraktionen haben einen sehr umfassenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Inklusion im Freistaat Sachsen vorgelegt. Nach unserer Auffassung wäre es zunächst richtig gewesen, das Sächsische Integrationsgesetz auf seine Umsetzung und Wirksamkeit zu analysieren und daraus Leitlinien zur Umsetzung der UNBRK zu erarbeiten, wie die Inklusion im Freistaat Sachsen umgesetzt und entwickelt werden soll. Im Gesetzentwurf werden Begriffsdefinitionen und Rechtsansprüche formuliert. Somit ist es ein institutionelles Gesetz, mit dem neue Gremien geschaffen werden sollen.“
So weit also Herr Neumann, und auf diese neuen Gremien möchte ich auch gleich eingehen.
Da hätten wir laut Ihrem Gesetz die unabhängige sächsische Inklusionsstelle, einen sächsischen Ombudsmann für Inklusion, einen Landesinklusionsrat und, nicht zu ver
gessen, die kommunalen Beauftragten und Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, die es teilweise schon gibt. Frau Schütz hat das vorhin erwähnt. Frau Bold vom KSV sprach in diesem Zusammenhang von der Schaffung neuer Sonderwelten. Wir bezeichnen das als Parallelstrukturen, und zwar als überflüssige Parallelstrukturen.
Der Änderungsantrag verschärft diesen Sachverhalt noch. In § 31 soll es nun heißen: „Die Sächsische Ombudsperson für Inklusion ist durch die Staatsregierung rechtzeitig an allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben zu beteiligen.“ Abgesehen davon, dass dies kaum praktikabel sein dürfte, fragt man sich schon, ob hier der Iran mit seinem Wächterrat Pate gestanden hat.
Wenn man in Abschnitt 1 den § 1 unter der Überschrift „Zweck und Ziel des Gesetzes – Grundsätze“ nachliest, bekommt man sowieso den Eindruck, dass dieses Gesetz in einem behindertenpolitischen Entwicklungsland
installiert werden soll. Ich zitiere wieder: „Mit diesem Gesetz wird der rechtliche Rahmen für die Wahrung der Würde und der Rechte von Menschen mit Behinderungen als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für den Freistaat Sachsen bestimmt.“
Aber, meine Damen und Herren, wir finden, wir haben in Deutschland im internationalen Vergleich ein hohes Niveau bei der Gleichstellung und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bereits erreicht. Aber der bisher erreichte Entwicklungsstand spielt überhaupt keine Rolle, und den Menschen wird auch nicht zugetraut, eigenständig zu handeln und bewährte Wege mit erforderlichen Fortschritten zu verbinden. Das Zitat von Herrn Neumann habe ich ja bereits gebracht.
Vor einigen Wochen haben wir uns hier zum Thema Barrierefreiheit ausgetauscht. Mein Kollege Szymanski warf dabei die Frage auf, die, übertragen auf den heutigen Gesetzentwurf, lauten muss: Wie weit werden wir noch eine reale Verbesserung der Situation von Behinderten vorantreiben und auch erreichen können, und wie lange wird das Geld für die dafür notwendigen Schritte noch zur Verfügung stehen?
Die Kosten können Sie in Ihrem Gesetzentwurf ja auch nicht genau beziffern. Um noch einmal Herrn Neumann zu zitieren: „Bezüglich der finanzielle Auswirkungen kommen die Einreicher selbst zu der Erkenntnis, dass die Kosten derzeit nicht genau bezifferbar sind. Insofern hängt die Umsetzung der Inklusion auch von der künftigen finanziellen Situation im Freistaat ab.“ Herr Krasselt sprach vorhin ja auch von der degressiven Einnahmensituation des Freistaates.
Also, eine Überreglementierung, zahlreiche zusätzliche Gremien, die etabliert werden sollen, und Kosten in ungewisser Höhe, das wären eigentlich schon genug Gründe für eine Ablehnung dieses Entwurfs. Ich möchte aber noch auf etwas anderes aufmerksam machen, auf ein Kuriosum, das Ihnen – Rot, Links, Grün – regelmäßig unterläuft: In § 5 gehen Sie ausdrücklich auf Frauen mit
Behinderungen ein, in § 6 auf Kinder und Jugendliche. Dann aber reden Sie wieder von Gleichstellung. Deshalb frage ich Sie jetzt: Warum gibt es eigentlich keinen Männerparagrafen, in dem Sie die geschlechtsspezifischen Besonderheiten von behinderten Männern thematisieren? Das würde da noch fehlen.
Meine Damen und Herren, es mag in Einzelfällen möglich sein, die in Werkstätten für Behinderte angestellten Personen im regulären Arbeitsmarkt unterzubringen. Aber die im Gesetzentwurf beschriebene inklusive Arbeitswelt ist nichts als ein schöner Traum, der an der Wirklichkeit völlig vorbeigeht. Wir sind der Meinung, dass eine Weiterentwicklung des Sächsischen Integrationsgesetzes allemal sinnvoller wäre als dieses, wenn auch äußerst penibel ausgearbeitete Inklusionsgesetz. Wir werden ihm aus den bereits genannten Gründen nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns alle sicher darüber einig, dass häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder grundsätzlich abzulehnen, anzuprangern und ihr entgegenzutreten ist. Aber auch gegen Männer, möchte ich hinzufügen. Denn glaubt man den Zahlen der Studie „Körperliche und psychische Gewalterfahrungen in der deutschen Erwachsenenbevölkerung“ des Robert-Koch-Instituts, waren – ich zitiere – „Frauen tendenziell häufiger Opfer. Jedoch waren sie signifikant häufiger Täterinnen von körperlicher und psychischer Gewalt im häuslichen Bereich.“
In Ihrer Antragsbegründung geht es aber wieder ausschließlich um Frauenschutzhäuser, von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Diese einseitige Sichtweise ist genauso bezeichnend für die einreichenden Fraktionen wie die vorgeschlagene Lösung, die Entgrenzung der Maximalförderung, bessere Personalschlüssel und – besonders typisch – in Punkt 3 e die angemessene Beteiligung der Kommunen.
Es sind doch immer die gleichen Stichworte, die in solchen Zusammenhängen auftreten: Rechtsanspruch, Vernetzung, Verstetigung, angemessene Finanzierung, Ausbau von Strukturen usw.
Meine Damen und Herren! Ich möchte mich kurzfassen und auf die Stellungnahme der Staatsministerin verweisen. Rechtsansprüche sind keine praktikable Option, und vor dem Hintergrund unseres föderalen Systems sind auch bundesweit einheitliche Standards keine zufriedenstellen
de Lösung. Herr Krauß hat das schon ausgeführt. Aus unserer Sicht bieten die sächsischen Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen wie auch die Interventions- und Koordinierungsstellen gegenwärtig ausreichende Möglichkeiten, damit sich Frauen und Kinder in Notlagen an diese Hilfseinrichtungen wenden können.
Die Ursachen häuslicher Gewalt sind vielfältig. Die Zerstörung der familiären Bindungen, das Anwachsen bildungsferner Schichten, Drogenkonsum und Alkohol und auch der ungehemmte Zuzug nicht nur innerfamiliär gewaltbereiter muslimischer Bevölkerungsteile – all das findet natürlich auch seinen Niederschlag in häuslicher Gewalt. Selbstverständlich könnte man noch Hunderte von verschiedensten Einrichtungen optimieren, wenn mehr Geld zur Verfügung stehen würde. Aber wie in der Stellungnahme mehrfach erwähnt – das geht eben nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Wir werden den Antrag ebenfalls ablehnen.
Danke schön.
Danke schön, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Schulsozialarbeit und ganz besonders dieses Landes- oder Förderprogramm, wie es in einem früheren Antrag hieß, liegt der SPD offenbar sehr am Herzen. Dabei werden die Aussagen – bei allem Respekt, Frau Neukirch – immer abenteuerlicher.
Während in Ihrem Antrag vom November 2011 immerhin noch von einer kommunalen Bedarfsprognose und einer verbesserten Förderung von Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Familien die Rede war, soll die
Schulsozialarbeit in dem Antrag, über den wir heute reden, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen abbauen, ganz zu schweigen davon, dass diese Schulsozialarbeit unverzichtbar ist, und zwar mehr als bisher, um Hilfe bei der persönlichen Entwicklung und zur Abwehr von Gefahren für die Kinder und Jugendlichen zu geben.
Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass für uns die Verantwortung für die Kindererziehung in erster Linie bei den Eltern liegt. Hier sollte angesetzt werden, indem die Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt wird, damit Eltern Zeit, Interesse und natürlich auch die nötige finanzielle Unterstützung für ihre Kinder haben. Wir wissen, dass die SPD, die Antragstellerin, bekanntlich eine frühkindliche Fremdbetreuung befürwortet. Das Bundesbetreuungsgeld beispielsweise wird zutiefst verabscheut, Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist bei Ihnen ein Zauberwort und keine Doppelbelastung, und all die Folgen der dadurch verursachten Bindungslosigkeit sollen dann in der Schule durch noch mehr Fremdbetreuung, hier also durch ein Landesprogramm Schulsozialarbeit, ausgeglichen werden.
Ich habe es hier schon oft gesagt, dass dies aus unserer Sicht der falsche Weg ist. Es wird nur an den Symptomen herumgebastelt, statt an die Ursachen zu gehen. Aus unserer Sicht, Frau Neukirch, ist es ein Reparaturbetrieb! Suchtprobleme im Elternhaus, Patchworkfamilien mit häufigen Beziehungsabbrüchen, Vernachlässigung,
Gewalt, Missbrauch – ich zitiere jetzt die Sachverständige Frau Heide aus der Anhörung vom November 2011 –, all diese schlimmen Dinge können doch nicht mit einem Schulsozialarbeiter – ich zitiere Ihren Antrag – „präventiv vermieden“ werden.
In der Begründung steht: „Langfristig erwartet die Antragstellerin eine Absenkung der Fallzahlen im Bereich Hilfen zur Erziehung, weil Familien schon frühzeitig Unterstützung zuteil wird.“ Das ist, wie ich finde, ein sehr mutiger Satz. Die Erwartung kann ich mit der Antragstellerin allerdings nicht teilen. Da muss ich mir nur die Fallzahlen in unserem Landkreis ansehen.
Genauso mutig ist die Forderung I.2 – ich hatte es vorhin schon angesprochen –: soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen abbauen und präventiv vermeiden – ein Punkt, der vermutlich auch die von Ihnen angestrebte totale Inklusion untersetzen soll. Dass diese Inklusion nur mit einem massiven Einsatz an Begleitpersonal und natürlich auch mit Geld zu haben ist, wenn überhaupt, haben wir Ihnen ebenfalls schon Tausende Male gesagt.
Weil wir gerade von Geld sprechen: Ich bin gespannt, wie Sie dieses Landesprogramm finanzieren wollen. Abgesehen davon, dass in dem Antrag kein klares Konzept zu erkennen ist, fehlt auch jegliche konkrete Aussage zu den Kosten. Herr Schreiber hat ja vorhin die Größe von 80 bis 90 Millionen Euro genannt. Einfach der Staatsregierung ein Konzept zur langfristigen Finanzierung zu überlassen,
wie Sie es in III getan haben, und auf kommende Doppelhaushalte zu verweisen, ist natürlich sehr einfach.
In einem anderen Punkt allerdings können wir Ihnen folgen. In II.4 wird die tarifliche Bezahlung der Schulsozialarbeit angesprochen. Auch von Kontinuität ist die Rede. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, nicht zuletzt auch für die eigene Familienplanung der Sozialarbeiterinnen. Hier könnten wir mitgehen.
Meine Damen und Herren! Wir erkennen durchaus an, dass es gerade in sozialen Brennpunkten oder an Schulen, an denen der Ausländeranteil bei 40 bis 50 % liegt – das gibt es leider auch schon in Sachsen –, Schulsozialarbeit sinnvoll ist und auch zunehmend benötigt wird. Deshalb werden wir diesen Antrag auch nicht ablehnen. Da wir aber weder inhaltlich noch von den Kosten einer flächendeckenden Schulsozialarbeit überzeugt sind, können wir uns, wie schon bei ähnlichen vorangegangenen Anträgen, auch hier nur wieder enthalten.
Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ungefähr zur Mitte dieser Legislaturperiode wurde bekannt, dass sich im Petitionsausschuss eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe gegründet hat, leider unter Ausschluss der NPD, warum auch immer, mit dem Ziel, das Petitionsgesetz zu überarbeiten.
Hier zeigt sich eine deutliche Parallele zum Schulausschuss, in dem etwa zur gleichen Zeit eine Arbeitsgruppe ein Papier zur Inklusion erarbeitete. Während aber diese Arbeitsgruppe mit der Drucksache 5/6861 ein Ergebnis vorweisen konnte, das auch im Plenum diskutiert wurde, dümpelte die Petitions-AG müde vor sich hin. Sie können mir gern glauben, dass ich mehrmals nach dem Stand der
Dinge gefragt habe, also nach den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe. Bestenfalls kam dann die Antwort: Wir sind auf einem guten Weg.
Kein Wunder, dass schon die LINKEN die Nerven verloren und im Gesetzentwurf 5/3704 das eingebracht haben, was ihnen besonders am Herzen liegt: die Einführung öffentlicher Petitionen per Internet. Abgelehnt wurde es im Plenum unter anderem mit der Begründung, dass diese geheimnisvolle Arbeitsgruppe einen viel größeren Wurf plant.
Nun haben wir also einen weiteren Gesetzentwurf vorliegen, dieses Mal von den GRÜNEN, denen es in erster Linie um die Anhörung der Bürger bei Massenpetitionen geht. Auch diese sinnvolle Anpassung wird wohl abgelehnt werden. Der Ausschuss hat dies bereits empfohlen, immer mit dem Hinweis auf diese ominöse interfraktionelle Arbeitsgruppe des Petitionsausschusses, die vermutlich in letzter Minute noch einen Rundumschlag starten wird oder auch nicht.
Zum Antrag selbst. Es geht, wie bereits von meinen Vorrednern ausgeführt, um die rechtlich verbindliche Anhörung bei Sammel- und Massenpetitionen. Dabei erscheint uns auch das Quorum von 2 500 Unterstützern als angemessen. Es beruht, wie in der Antragsbegründung ausgeführt, auf einer Vorgabe des Bundespetitionsrechtes, wobei dieser prozentuale Anteil von 0,00061 % auf die Einwohnerzahl Sachsens heruntergebrochen wurde.
Wir haben jedes Jahr mehrere wirklich große Petitionen, bei denen eine Anhörung im Ausschuss sinnvoll gewesen wäre, ob es nun um die Frage Wolf im Jagdrecht oder Naturschutz, um die Schulschließungen oder GEZRundfunkgebühren ging, um nur einige zu nennen. Das waren alles Petitionen, die Tausende Sachsen bewegt haben und zu denen man durchaus Anhörungen hätte machen können.
Bislang steht im § 7 des Sächsischen Petitionsgesetzes: „Der Petitionsausschuss ist berechtigt, Petenten, Auskunftspersonen und Sachverständige anzuhören.“ Im Punkt 2 steht aber: „Einen Rechtsanspruch des Petenten auf Anhörung besteht nicht.“ Die GRÜNEN wollen hier also eine Rechtsverbindlichkeit schaffen.
Mit einer Zweidrittelmehrheit im Petitionsausschuss könnte von der Anhörung aber auch abgesehen werden. Dieses Türchen wurde offengelassen. Das mit dem „offensichtlich zweifelhaften Inhalt“, wie in der Begründung formuliert, wirft allerdings bei mir jetzt wieder Fragen auf.
Wer definiert denn dann, was zweifelhaft ist? Wir haben zum Beispiel derzeit schon einige Petitionen, die sich mit der Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen befassen, und es ist absehbar, dass es hier mehr werden. Wären das dann zum Beispiel Ihre „zweifelhaften Inhalte“, zu denen es keine Anhörungen geben sollte?
Meine Damen und Herren, natürlich gehen wir davon aus, dass sich diese Forderung nach öffentlicher Anhörung bei Sammel- oder Massenpetitionen auch im Gesetzentwurf
der interfraktionellen Arbeitsgruppe wiederfinden wird. Bis es aber so weit ist, nehmen wir lieber den Spatz in der Hand und stimmen dem Gesetzentwurf der GRÜNENFraktion zu.
Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte Folgendes kurz sagen: Ich möchte nicht alle Argumente meiner Vorredner wiederholen. Wir schließen uns dem Antrag an. Wir stimmen zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! DIE LINKE greift hier nicht zum ersten Mal das Thema Berufsschulen auf, und ebenfalls nicht zum ersten Mal wird in der Stellungnahme auf die Verantwortung der Kommunen für die Schulnetzpläne verwiesen. Dort, wo die Staatsregierung in der Verantwortung wäre – bei der Reduzierung der Richtwerte zur Klassenbildung, in der Antwort auf Frage 2 zum Beispiel –, wird das Anliegen der LINKEN offenbar absichtlich missverstanden. Die Richtwerte wollen Sie doch wohl nicht reduzieren, um mehrere kleine Klassen zu bilden, sondern um die Standorte mit kleineren Klassen überhaupt weiterführen zu können.
Das Argument der LINKEN, dass eine effektive Berufsausbildung nur bei individueller Betreuung gelingen könne, können wir allerdings nicht nachvollziehen; denn abgesehen von den Strukturen der Berufsschullandschaft ist natürlich auch die Ausbildungsreife und die Bereitschaft der Jugendlichen wichtig. Gerade das Handwerk, das in Ihrem Antrag ja eher nicht vorkommt, kann ein Lied davon singen.
In der „Fachkräftestrategie 2020“ wird davon gesprochen, dass auch leistungsschwächere Ausbildungsplatzbewerber in das duale System integriert werden sollen. Aber selbst dort ist von individueller Betreuung keine Rede. Grundsätzlich kann aber weder der Antrag der LINKEN noch die Antwort der Staatsregierung etwas an dem Dilemma ändern, in dem sich die Berufsausbildung im Freistaat Sachsen befindet. Ich erinnere an die zwei Jahrzehnte, in denen einer Überzahl an Bewerbern eine zu geringe Anzahl an Ausbildungsplätzen gegenüberstand. Das führte zur Abwanderung der Fähigsten, und zahlreiche weniger begabte oder motivierte Jugendliche wurden in gut gemeinte Maßnahmen gesteckt, aus denen sich dann oftmals demotivierende Maßnahmenkarrieren entwickelten. Viele von ihnen leben heute von Billigjobs oder Hartz IV.
Wer eine Ausbildung erfolgreich in der Heimat abgeschlossen hatte, musste dann oft weit in den Westen gehen, um gut bezahlte Arbeit zu finden. Fast unbeachtet alterte währenddessen der Lehrkörper und wird in den nächsten Jahren größtenteils in Rente gehen. Inzwischen stehen auch zahlreiche Schulgebäude leer oder werden anderweitig genutzt, in Löbau zum Beispiel als Asylbewerberheim.
Sie können jetzt natürlich in einem Moratorium, wie in der Begründung gefordert, für die Stärkung des ländlichen Raumes eintreten. Sie können sich auch gern für eine verstärkte Berufsausbildung mit Abitur starkmachen. Als Einzelmaßnahme mag das durchaus sinnvoll sein, aber es ändert eben nichts an den eigentlichen Problemen: Geburtenschwund und Abwanderung, verbunden mit einer massiven Überalterung der Gesamtbevölkerung. Wenn wir hier nicht ansetzen, brauchen wir uns auch um die
Struktur der Berufsausbildung bald keine Gedanken mehr zu machen.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim Lesen des Antrages wusste ich nicht, was die LINKEN hier geritten hat. Ist es Naivität oder Realitätsverweigerung, was hier auf der Grundlage dieses EU-Kommissionspapiers gefordert wird? Das ist ein Papier, dessen Inhalt man etwa so interpretieren könnte: Wir müssen jetzt mal die soziale Dimension stärken, ehe uns das Humankapital davonläuft. Das ist natürlich sehr frei interpretiert, aber von einer Vertrauenskrise war ja vorhin schon die Rede.
Geradezu rührend wird es, wenn DIE LINKE in Punkt 3.I die Solidarität und finanzielle Mittel von der Wirtschaft einfordert. Aber diese Rührung legt sich schon im nächsten Punkt sehr schnell. Hier wird eine mehrfach im Papier auftauchende Forderung übernommen: die Beseitigung bestehender Hindernisse bei grenzüberschreitender
Beschäftigung. Jetzt frage ich Sie: In wessen Interesse soll das sein? Ein heimat- und wurzelloses Humankapital, das beliebig verschoben werden kann, ist das Ihre soziale Dimension?
Seit Jahren wird völlig zu Recht über die demografische Entwicklung in Deutschland und in der ganzen EU geklagt. Aber es fällt mir sehr schwer zu glauben, dass Sie hier keinen Zusammenhang erkennen können. Wie Sie alle wissen, hat das bürokratische Gebilde Europäische Union nichts mit der europäischen Idee zu tun. Die EU war in ihren Ursprüngen eine bloße Wirtschaftsgemeinschaft und ist es bis heute. Die aktuellen Krisen zeigen auch, dass vom viel beschworenen europäischen Geist nicht viel übrig bleibt, wenn die wirtschaftliche Komponente oder der Wohlstandstransfer ins Stocken gerät. Genau diesen Wohlstandstransfer will DIE LINKE nun auch noch verstärken, indem sie das angesprochene Papier nicht ausreichend hinterfragt und kritiklos übernimmt. Wir sehen doch auf jeder Seite der Mitteilung der EU-Kommission, dass eben nicht die Interessen der sozial Benachteiligten im Mittelpunkt stehen, sondern die Interessen der unterschiedlichen Wirtschaftsräume.
Während einige Länder Erwerbsbevölkerung im Überfluss haben, brauchen andere Mitgliedsstaaten gut ausgebildete, günstige, mobile und sozial nicht verankerte Arbeitskräfte. Wenn Sie also jetzt fordern, dass die Arbeitsschranken innerhalb der EU abgebaut werden sollen, um sozial Benachteiligten mehr Freizügigkeit zu erlauben und qualifizierte Arbeitnehmer ins Land zu holen, dann hört sich das im ersten Moment nach einer guten Lösung für alle Beteiligten an. Fakt ist aber, dass die derzeit wirtschaftlich starken Nationen innerhalb der EU den bequemsten Weg suchen. Statt im eigenen Land die Erwerbsbevölkerung aus- und weiterzubilden, zieht man Fachkräfte ab, die im eigenen Land vielleicht dringender benötigt würden. Das europaweite GegeneinanderAusspielen der Arbeitnehmer entbehrt jeder sozialen Grundlage.
Sie wissen ja, dass wir als NPD-Fraktion seit geraumer Zeit vor Wohlstandsflüchtlingen warnen, die sich die Freizügigkeit in Europa zunutze machen, um die sozialen
Systeme einiger Staaten auszunutzen. Wenn es Ihnen wirklich um eine europäische Sozialunion ginge, dann würden Sie dafür sorgen, dass die deutschen Sozialsysteme vor Wohlstandszuwanderung geschützt werden, damit sie nicht kollabieren und damit denen zugutekommen, für die Sie sich angeblich in diesem Hohen Hause einsetzen: für die Sachsen. Ich will Ihnen das gern noch weiter erklären.
Nur ein friedliches Europa kann auch ein soziales Europa sein. Anträge wie der Ihre tragen nicht zum sozialen Frieden in Europa und in Deutschland bei. Wenn Sie hier den neoliberalen Ideen des ständig mobilen Humankapital-Europäers folgen, sind Sie nicht nur denen auf den Leim gegangen, die Sie angeblich im Marx‘schen Sinne seit 1848 bekämpfen; Sie stellen sich auch gegen die Menschen in Ihrem eigenen Land.
Nochmals in aller Deutlichkeit: Die Europäische Union hat nichts mit der Europaidee zu tun.
Im Gegenteil, sie gefährdet diese enorm. Die derzeitige Politik sorgt dafür, dass überwunden geglaubte Konflikte neu aufbrechen. Die EU wird und kann niemals eine Sozialunion sein. Dafür sind die Völker in Europa einfach zu unterschiedlich. Sie haben sich ihre kulturellen Eigenarten weitgehend bewahrt und sind noch nicht zum mobilen Humankapital verkommen, das von den Eurokraten in Brüssel nach wirtschaftlichem Bedarf hin- und hergeschoben werden kann, und zwar unter dem Deckmantel einer „sozialen Dimension“.
Der Antrag der LINKEN will zwar laut Begründung das „System vom Kopf auf die Füße stellen“, aber er trägt letzten Endes nur dazu bei, die wirtschaftlichen Interessen der Regionen, auch wenn sie vielleicht mit sozialen Versprechungen garniert sind, durchzusetzen. Für uns als NPD-Fraktion steht jedenfalls fest, dass sozial nur national geht. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir werden den Antrag der LINKEN aus verschiedenen Gründen unterstützen. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass die Arbeit des KSV einer regelmäßigen Überprüfung und Bewertung des Landtages bedarf. Wir müssen ständig hinterfragen, ob der KSV in seiner jetzigen Struktur die an ihn gestellten Aufgaben effizient erledigen kann oder ob wir an verschiedenen Stellen nachbessern können.
Gerade die Finanzierung durch die Mitgliedskommunen und die fehlende Unterstützung des Freistaates sehen wir sehr kritisch. Ein Schwerpunkt der Betrachtung sollte sein, die Kommunen finanziell zu entlasten und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Auch die in die Evaluierung einfließende mögliche Übertragung von Aufgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte müssten nach einer erfolgten Berichterstattung diskutiert werden. Sollten die an den KSV gestellten Aufgaben keine solchen Einsparpotenziale ermöglichen und der Evaluationsbericht sogar einen finanziellen Mehrbedarf ermitteln, dann müssten im Ergebnis klare Forderungen an die Landespolitik festgehalten werden.
Sie wissen vielleicht, dass wir die Arbeit des KSV seit Jahren begleiten. Das eine Mal weisen wir kritisch auf Fehlentwicklungen hin, ein anderes Mal unterstützen wir neue Projekte. Ich verweise auf die Drucksachennummern 5/4870, 5/4895 und 5/4898.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um ein Projekt des KSV positiv hervorzuheben, das es leider nicht in den Antrag der LINKEN geschafft hat. Es handelt sich um die Anlauf- und Beratungsstelle des Freistaates Sachsen zum Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis
1990, der versucht, einen Teil unserer Geschichte aufzuarbeiten, den viele der heute politisch Verantwortlichen ausblenden. Auch bei diesem Projekt stehen die Betroffenen im Mittelpunkt und sollten möglichst unkompliziert Hilfe erfahren.
Um diese und ähnliche Projekte auch in Zukunft sicherzustellen, benötigen wir Fakten, Zahlen und als Parlament einen direkten Einblick. Sollte der Antrag heute keine Mehrheit finden, wäre es eine Geste der Transparenz gegenüber dem Parlament, wenn der KSV auf die gestellten Fragen dennoch einginge und das eigene Handeln selbstkritisch hinterfragte.
Besten Dank.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wissen, dass wir in Sachsen bis zum Jahr 2030 fast 192 000 Pflegebedürftige haben werden. Die derzeitige Entwicklung des Pflegepersonals zugrunde legend, wäre Sachsen mit einer würdevollen und fachgerechten Betreuung völlig überfordert.
Bisher hat es die Staatsregierung nicht geschafft, ein Pflegekonzept vorzustellen, das den demografischen Herausforderungen im Freistaat gerecht wird. Deshalb ist jeder Antrag, der dieses Thema auf die Tagesordnung setzt, zu begrüßen.
Die Entwicklung des technischen Fortschritts im Bereich der Pflege und das Engagement der Angehörigen berücksichtigt, werden wir zwischen 53 000 und 63 000 Pflegekräfte benötigen, um diesen Bedarf zu decken. Deshalb reicht es auch nicht aus, wenn die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme auf das vom Landespflegeausschuss vorgestellte Papier „Pro Pflege Sachsen“ verweist. Es wäre der Bedeutung des Themas angemessener, wenn die heutige Debatte genutzt wird, um auf den Antrag inhaltlich einzugehen und das Regierungskonzept in Sachen Pflege vorzustellen. Ich kann mir ebenso nicht vorstellen, dass Sie sehenden Auges in den Pflegenotstand laufen möchten.
Das Konzept der SPD weist allerdings einige Schwächen auf. Studien kommen immer wieder zu dem Ergebnis, dass Sachsen noch so gut ausbilden kann: Wenn sich die Politik nicht für eine entsprechende Vergütung der Pflegeberufe einsetzt, werden wir auch weiterhin sehen müssen, wie der Freistaat gut ausgebildete Fachkräfte an andere Bundesländer verliert. Ebenso wäre die im Antrag erwähnte Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse überflüssig, wenn man den heimischen Pflegekräften ernsthafte Perspektiven im Freistaat bieten würde. Zahlreiche Arbeitsuchende in Sachsen könnte man mit einer der enormen Verantwortung und Belastung entsprechenden Vergütung sicherlich vermehrt motivieren, Pflegeberufe zu ergreifen oder sich in diese Richtung zu qualifizieren. Kurz gesagt heißt das Folgendes: Bevor wir das Pflegeniveau senken und ausländische Standards akzeptieren müssen, sollten wir alle heimischen Potenziale ausschöpfen. Gerade wegen der Sorge um einen Qualitätsverlust bei dem Pflegeniveau werden wir uns bei der Abstimmung des SPD-Antrages enthalten.
Der seit dem 1. Juli 2013 in den neuen Bundesländern geltende Mindestlohn in der Pflegebranche von 8 Euro ist sicherlich kein geeignetes Mittel, um dem kommenden Pflegenotstand in Sachsen zu begegnen. Dieser Aspekt fehlt leider im vorliegenden Antrag.
Mit einem höheren Lohn allein ist es nicht getan. Neben der gesellschaftlichen Anerkennung muss auch die im SPD-Antrag angesprochene Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bereich der Pflege steigen. Wir reden hier schließlich von folgenden Arbeitszeiten: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr. Viele junge Menschen schauen sich die prekäre Situation in den Pflegeberufen an und erkennen, wie schwer es ist – so wie es eben die Politik macht –, die eigene Familienplanung mit dem Berufswunsch in Einklang zu bringen.
Dies möchte ich abschließend sagen: Aus unserer Sicht ist es widersinnig, dass wir darüber reden müssen, wie die Familie und ein Beruf in der Pflege – die Pflege fremder Menschen – unter einen Hut gebracht werden müssen.
Die Pflege eigener Familienangehöriger wird nur mit einer unbezahlten Freistellung honoriert. Hierbei sehen wir auch einen Handlungsbedarf. Das ist aber nicht Teil des Antrages. Deshalb gehe ich nicht näher darauf ein. Unsere Ansichten zu Familie und Verantwortung sind Ihnen bekannt.
Ich bin jedenfalls auf die Worte von Frau Clauß gespannt, wie die Pflege in Sachsen gesichert werden soll. In der heutigen Presse hat sie bereits klare und deutliche Worte gefunden.
Dem Antrag der LINKEN werden wir zustimmen. Hierin sehen wir die Lohnproblematik berücksichtigt. Eine Absenkung des Pflegeniveaus ist nicht erkennbar. Die überschaubare Stellungnahme der Staatsregierung beschreibt weder die Pflegesituation, noch lässt sie ein Konzept erkennen.
Danke sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Petitionsbericht 2012 wird, wie seine Vorgänger, am 3. Oktober, zum Tag der offenen Tür, vermutlich wieder viele Abnehmer finden. Jedes Jahr gibt es darin einige kleine Verbesserungen und neue Ideen. Unser Ausschuss kann sich damit interessant und bürgerfreundlich präsentieren. Die Zahlen wurden bereits mehrfach genannt. Wir hatten im Jahr 2012 901 eingegangene Schreiben, von denen letztlich 654 als Petitionen behandelt werden konnten. Wie mit den übrigen Schreiben verfahren wurde, können Sie auf den Seiten 22 und 23 nachlesen.
Im Anhang finden Sie dann ab Seite 114 die Themen der Mehrfach-, Sammel- und Massenpetitionen. Hier möchte ich besonders die 33 379 Unterschriften zur Sammelpetition zur „Novellierung des Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes“ erwähnen. Zu einem anderen Petitionsthema ein Zitat von Seite 24: „Den Fachbereich der Sächsischen Staatskanzlei betrafen im Vergleich nur insgesamt 62 Einzelpetitionen. Davon hatten allerdings 55 Petitionen die Gesetzesänderung zur Erhebung des Rundfunkbeitrages ab 2013 zur Grundlage. Ein Zurückgehen des Petitionsaufkommens ist auch nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 01.01.2013 nicht feststellbar.“
Mit anderen Worten: Viele Bürger halten diese Haushaltsabgabe nach wie vor für ungerecht und beschweren sich auch weiterhin. Sie haben sicherlich selbst gesehen, meine Damen und Herren, dass wir als NPD-Fraktion zu diesen Petitionen, die sich mit der sogenannten Haushaltsabgabe befassen, regelmäßig unser abweichendes Stimmverhalten signalisieren.
Zeitungsausschnitte und der Auszug aus dem „Landtagskurier“ „Ein Tag mit Tino Günther“ lockern unseren Bericht angenehm auf, der sonst mit all diesen Zahlen und Statistiken doch ein wenig trocken wäre. Stichwort Tino Günther: Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle für die jahrelange gute Zusammenarbeit im Ausschuss zu bedanken, und sein fröhliches „Glück auf!“ fehlt mir jetzt schon etwas.
Eine weitere Neuerung im Bericht ist der Punkt 5 auf Seite 85 – Aktivitäten des Petitionsausschusses. Jetzt setzt meine Kritik an. Hierbei geht es weniger um den Bericht selbst, sondern mehr um die Tatsache, dass der Petitionsausschuss – ich sage es einmal salopp – einen Ausflug nach Israel unternommen hat. Jeder Ausschuss kann einmal pro Legislaturperiode eine Reise unternehmen.
Die Finanzierung läuft über den Landeshaushalt. Meistens geht es in die Nachbarländer, gern aber auch mal ins Baltikum, aber in der Regel bleibt man eben doch auf europäischem Gebiet. Den praktischen Nutzen dieser Reisen für die sächsischen Bürger, in deren Auftrag wir hier alle sitzen, konnte ich bislang noch nicht erkennen. In der letzten Legislaturperiode ging die Reise des Ausschusses in die Schweiz. Auch diese hatte keine Auswirkungen auf das sächsische Petitionswesen – und jetzt also Israel.
Tino Günther schreibt zwar in seinem Vorwort, dass dieses Land eine lange Tradition des Petitionswesens habe, aber von – ich zitiere – „den Anregungen und Ideen“ für unseren Ausschuss oder für Sachsen konnte ich bislang noch nichts vernehmen. Ehrlich gesagt, halte ich die Reise eines Ausschusses eines Landesparlamentes in ein Land des Nahen Ostens auch für ziemlich überflüssig.
Der Ausschussvorsitzende hat die Wahl des Reisezieles damals unter anderem damit begründet, dass „jeder deutsche Politiker einmal an der Klagemauer gestanden haben sollte“.
Ich kann nur hoffen, dass diese Begründung bei den Besuchern zum Tag der offenen Tür, die eventuell nach dieser Reise fragen, auf Verständnis stößt.
Die nächste Frage ist: Was kommt jetzt als Nächstes? Jetzt die Klagemauer, in der nächsten Legislatur vielleicht die Chinesische Mauer oder die Mauer zwischen Nord- und Südkorea – man weiß es nicht.
Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich mich, wie meine Vorredner, ganz herzlich bei den Mitarbeitern des Referates und des Ministeriums bedanken, die die Abgeordneten kompetent und geduldig unterstützen und ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gleich vorweg: Wir werden diesen Gesetzentwürfen nicht zustimmen, und zwar nicht, weil uns die Rechte von Kindern und Jugendlichen gleichgültig wären oder weil wir das Wahlalter nicht absenken wollten, sondern es ist vielmehr die Art und Weise, wie solche
Gesetzentwürfe zustande kommen, und es sind die politischen Absichten, die dahinterstehen, der Geist sozusagen.
Da wird zunächst auf internationaler Ebene etwas produziert, das scheinbar von einer Aura der Menschlichkeit und des guten Willens getragen ist. Völlig außer Acht bleibt aber, dass eine Umsetzung dieser Konvention in den meisten Ländern der Erde nicht einmal ansatzweise zu erwarten ist.
Das wurde auch in der Anhörung auf eine Frage von Herrn Bartl deutlich. Lediglich einige europäische Regionen sind auf einem ähnlichen Niveau wie SchleswigHolstein, das nach Aussagen von Prof. Merk bei der Beteiligung führend ist. In der BRD gibt es eine regelrechte Gier nach derartigen Handlungsanweisungen. Obwohl die Inhalte der UN-Beschlüsse meist weitgehend erfüllt sind, werden die Texte vorwärts und rückwärts gewälzt, um eventuell eigene politische Ziele durchzusetzen. So weit zum Allgemeinen.
Jetzt zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sollen unter anderem durch die Herabsetzung des Wahlalters gestärkt werden. Der zweite Teil, also der Anspruch auf einen Kita-Platz und Inklusion, ist der mehr oder weniger bereits erledigte Teil. Frau Herrmann ist vorhin bereits darauf eingegangen. Der Antrag ist von Dezember 2011.
In der Begründung findet sich auf Seite 9 unter Punkt A die Behauptung, dass „Kinder und Jugendliche in der gesellschaftlichen Wertschätzung als eigenständige
Persönlichkeiten keine hinreichende Anerkennung finden“ und „Gewalt und Vernachlässigung“ sowie „unzureichende praktische Entfaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten“ herrschen würden. Als Ursache sieht man die unzureichende Verankerung der „Achtung von Kindern und Jugendlichen als eigenständige Mitglieder der Gesellschaft im gesellschaftlichen und politischen Bewusstsein“ und leitet hieraus die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns ab.
Ich möchte dem nicht zuletzt aus eigener Erfahrung widersprechen. In den meisten Familien wachsen Kinder in liebevoller Umgebung auf und erfahren jegliche Wertschätzung, auch ohne dass dies ausdrücklich – wie von den GRÜNEN gewünscht – in der Verfassung verankert wäre. Defizite treten doch erst dann auf, wenn Familien unter Druck geraten. Ich denke hierbei zum Beispiel an finanzielle Zwänge, die es immer schwieriger machen, ausreichend Zeit für die Familie aufzubringen. Berufliche Mobilität und sinkende Reallöhne der Eltern sowie wechselnde Bezugspersonen sind schädlicher für die kindliche Entwicklung als ein eventuell fehlendes Mitspracherecht beim Spielplatzbau oder bei der Ampelregelung. Daran ändern auch die in den Gesetzentwürfen
formulierten Wahlrechts- und sonstigen Beteiligungsrechte überhaupt nichts.
Wenn Sie mir die Bemerkung gestatten, liebe GRÜNE: Besonders nach den jüngsten Veröffentlichungen über Ihre pädophilenfreundliche Vergangenheit erscheint es mir ziemlich mutig, dass Sie unbedingt das Wort „sittlich“ aus Artikel 9 der Verfassung streichen wollen.