Ich möchte in diese Diskussion einen anderen Aspekt einbringen; denn es ist durchaus eine interessante Frage, ob wir das Thema Insolvenz und Umgang mit Finanzen
auch einmal in den Lehrplan einführen und ob wir überlegen – analog zu Schleswig-Holstein –, gerade die jungen Verbraucherinnen und Verbraucher stärker an das Thema heranzuführen. Allerdings – und auch diesen Punkt halte ich für sehr wichtig – geht der Umgang mit Geld und Schulden uns alle an und er sollte den Kindern zuvörderst von den Eltern vermittelt werden und nicht unbedingt vom Staat.
Sie fragen nach der Konsequenz aus dem Bericht. Ich kann nur sagen, was die Gastronomie-Hygiene-Ampel angeht: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Die CDUFraktion hat die Gelegenheit genutzt, mehrfach mit den betroffenen Verbänden zu sprechen.
Herr Fischer, ich wollte erst Ihren Satz zu Ende hören. Aber wenn Sie jetzt darauf warten, frage ich Sie ganz höflich: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Danke, Herr Präsident. – Herr Fischer, stimmen Sie mit mir darin überein, dass es durchaus Erwachsene, auch Eltern, gibt, die nicht in der Lage sind, mit Geld umzugehen und die Beratungsbedarf haben,
weil sie selbst verschuldet sind, und dass es deshalb nötig ist, trotzdem eine Verbraucherzentrale zu haben, die in dieser Richtung unterstützend wirken kann? Stimmen Sie mit mir darin überein, dass nicht alle Eltern selbst in der Lage sind, diese Erziehungsarbeit zu leisten?
Frau Klepsch, darin stimme ich mit Ihnen völlig überein. Ich kann Ihnen ein kleines Beispiel aus meinem Wahlkreis erzählen. Es gibt dort eine sehr aktive Dame in Großenhain, die Verbraucher- und Insolvenzberatung betreibt und die auf eigene Kosten Vorträge an Schulen hält, die Lehrerinnen und Lehrer schult und die immer wieder Kindergarten- und Schulgruppen zu sich ins Büro einlädt, um auf spielerische Weise zu vermitteln, wie man mit dem Thema Geld und Finanzen umgeht. Diese Beispiele gilt es zu stärken, aber das alleinige Vertrauen in den Staat als Löser des Problems sehe ich hier nicht.
Zurück zur Hygiene-Ampel. Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion haben die Debatte klar und deutlich geführt. Wir sind, denke ich, übereingekommen, dass die Diskussion umfassend und ehrlich miteinander geführt werden muss und dass die Möglichkeiten, die diese hundertprozentige Transparenz zur Marktverschiebung
Einen anderen Aspekt möchte ich noch ansprechen: keinerlei sächsische Alleingänge. Ich denke, das ist im Sinne von uns allen.
Lassen Sie mich mit einem Zitat schließen. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Der Lebensmittelkontrolleur“ fordert Prof. Dr. Ulrich Nöhle, der als Lebensmittelchemiker an der TU Braunschweig arbeitet, einen ZwölfPunkte-Plan. Er fordert bundesweit abgestimmte Probeentnahmepläne, ein bundesweites Mindestniveau der Qualifikation der Prüfer, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Verstöße im Lebensmittelrecht und ganz besonders die Stärkung der Eigenverantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch transparente und umfassende Informationen.
Ich stimme sicherlich nicht mit allen dieser zwölf Punkte überein. Ganz besonders die Vereinheitlichung der Kontrollen auf Bundesebene wäre ein großer Fehler, denn damit begeben wir uns im Niveau weit herab.
Ich bin froh, dass wir fachlich und sachlich dieses Thema diskutieren und im Ergebnis sagen können, wir sprechen miteinander und nicht übereinander, den Verbraucherschutz im Freistaat Sachsen betreffend. Ihr Antrag ist daher nicht notwendig. Wir lehnen ihn guten Gewissens ab.
Danke, Herr Präsident. – Ich möchte von der Möglichkeit der Kurzintervention Gebrauch machen. Herr Fischer, ich möchte Ihnen in aller Fachlichkeit und Sachlichkeit auf Ihrem Weg in den Feierabend hinterherrufen, dass es leider bedauerlich ist: Ich habe es satt, die Auseinandersetzung immer anhand eines Ausfluges der Familie Mustermann durch die Institution des Verbraucherschutzes zu führen.
Wir können direkt anknüpfen, Herr Kollege. – Das erinnert mich stark an die Regierungserklärung der Ministerin, die uns genau in dieser Weise die Institution vorgestellt hat. Das wäre jetzt nicht nötig gewesen, Kollege Fischer. Es wäre schön gewesen, wenn Sie einfach etwas zu den Punkten im Antrag und zum Beratungsnetz gesagt hätten und wie Sie die Verbraucherinformationsrechte stärken wollen. Sie haben gesagt, nicht mit allen Punkten stimmen Sie überein. Es ist also schade neben der Reise, die wir jetzt vielleicht fortsetzen oder auch nicht, weil sie uns keine Erkenntnisse bringt. Wir
haben leider zum Antrag – außer Fachlichkeit und Sachlichkeit – nichts gehört. Aber viel Spaß auf dem Weg in den Feierabend!
Das war die Kurzintervention der Abg. Bonk. – Herr Fischer, möchten Sie erwidern? – Das ist nicht der Fall. Herr Jurk, Sie können für die SPD-Fraktion jetzt das Wort ergreifen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu vorgerückter Stunde stelle ich fest: Das hat man davon, wenn man anständigerweise Damen den Vortritt lässt, sehr geehrte Frau Bonk. Auch ich dachte bei der „Reise in den Feierabend“ des geschätzten Kollegen Fischer daran zurück, wie die Staatsministerin – offensichtlich hat sie denselben Redenschreiber wie Sie, zumindest einen, der Ihren kennt –, davon sprach, dass „die Landesuntersuchungsanstalt die Familie Mustermann schließlich vom Grashalm bis zum Schnitzel schützt“. Sie haben damit zumindest erreicht, dass alle sich daran erinnern konnten, was auch ein gewisser Erfolg sein dürfte.
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. Er widmet sich dem Verbraucherbericht 2011, der zugegebenermaßen der dritte Bericht seiner Art gewesen ist – zumindest den Titel betreffend. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie wir als damalige Regierungskoalition von CDU und SPD im Jahr 2007 Neuland beschritten haben. Wir haben ressortübergreifend einen Verbraucherbericht erstellt. Damals durfte ich für das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zuarbeiten. Von daher überlege ich mir auch, was ich heute in solch einen Verbraucherbericht hineingeschrieben hätte.
Es war damals auch so, dass wir uns insbesondere den drei Säulen des Verbraucherschutzes gewidmet haben – dem technischen, dem wirtschaftlichen und dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ich komme noch darauf zurück, warum mir das so wichtig ist.
Frau Staatsministerin, Sie haben mit dem Verbraucherbericht 2011 nur acht Monate nach dem Verbraucherschutzbericht des Jahres 2010 einen neuerlichen Bericht vorgelegt, der im Wesentlichen den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Sachsen beinhaltet – ein Thema, über das im Sozialministerium bereits viele Jahre berichtet wurde. Sie haben gleichzeitig damit den Jahresbericht des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen vorgelegt, und Sie haben die Arbeit der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen in Sachsen dargestellt. Ergänzt wurde das über die beiden Themen, die meine Vorrednerin bereits angesprochen hatte, also um Schuldnerberatung bzw. Verbraucherinformationsgesetz, allerdings sehr kurz abgehandelt.
Was will ich damit sagen? – Zunächst einmal kann man feststellen, dass die Behörden in Sachsen durchaus gute
Arbeit abgeliefert haben. Nicht umsonst hat man es geschafft, dass man im Verbraucherindex aller Bundesländer auf Platz 1 bei den Kontrollbehörden gelangt ist. Das veranlasst mich dazu, Danke zu sagen an die Arbeit der Mitarbeiter in diesen Behörden. Es bestätigt mir auch, dass es richtig war, insbesondere um das Jahr 2006, auch im Kreise der Wirtschaftsminister der Länder gekämpft zu haben, dass Mess- und Eichwesen nicht privatisiert werden. Interessanterweise hatten wir damals die Bayern an unserer Seite, und es ist, glaube ich, gut gewesen, dass wir uns dem damaligen Trend widersetzt haben, der auf eine Privatisierung dieser Einrichtung hinausgegangen ist.
Nun stellt man sich die Frage, wenn man sich den Bericht anschaut, was fehlt. Frau Bonk hat eine Reihe von Themen genannt. Ich will das noch detaillierter aufbereiten.
Wir haben im Verbraucherschutz viele Aufgabenfelder zu bedienen. Deshalb bemerke ich schon, dass weite Felder des technischen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes in diesem Bericht gar nicht vorkommen. Ich möchte einige Details nennen.
Dabei komme ich zunächst mit Blick auf die digitale Welt zu den Fragen von Telekommunikation, Internet, sozialen Netzwerken, Datenschutz und Datensicherheit. Ich setze fort beim Thema Energie. Hier stehen mir besonders die Fragen der Beratung im Vordergrund. Dabei denke ich beispielsweise an den Anbieterwechsel und aktuell natürlich an das Thema Finanzen. Da denke ich an Altersvorsorge, an Geldanlagen und Versicherung oder auch an das Thema Mobilität, was zum Beispiel die Rechte von Reisenden betrifft. Bei allgemeinem Recht denke ich besonders an Vertragsrecht, Urheberrecht und Auskunfts- und Informationsrechte. All dies sollte eigentlich in einem solchen Bericht auftauchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keinen Raum haben mir die Berichte aus Ihrem Hause für die Verbraucherzentrale Sachsen gegeben. Wir hatten damals in der alten Regierungskoalition dem noch ein eigenes Kapitel gewidmet. Hier kann ich mich dem Dank – deshalb habe ich auch sofort applaudiert, als dann Herr Betz von der Verbraucherzentrale Sachsen kam, Herr Fischer – nur anschließen. Was die Damen und Herren dort leisten, ist beispielgebend und es hat auch Anerkennung in Deutschland gefunden, was die Verbraucherzentrale Sachsen leistet.
Insbesondere der Tätigkeitsbericht der Verbraucherzentrale in Sachsen für das Jahr 2010 hat wesentliche Informationen geliefert, die im Verbraucherbericht der Regierung nicht vorgekommen sind. Vielleicht war das ja so beabsichtigt, Frau Staatsministerin, dass man sagt: Wir unterstützen ja die Verbraucherzentrale, und dann kann man vielleicht auf deren Bericht verweisen. Ich fände es nur runder, wenn die Aufgabenstellungen, die die Verbraucherzentrale in sehr guter Weise erfüllt, auch in Ihren Bericht einfließen.
Wenn ich über die Verbraucherzentrale Sachsen spreche, dann ist uns allen klar, dass sie nicht nur eine wichtige Arbeit leistet, sondern wir wollen natürlich auch, dass sie
in Zukunft ihren wichtigen Funktionen gerecht werden kann. Das bedeutet für mich auch dringend das Thema Planungssicherheit. Planungssicherheit hat man zumindest geschaffen durch die Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und der Verbraucherzentrale Sachsen vom Jahre 2010. Zumindest war damit klar, dass auch in Zeiten, in denen diese schwarz-gelbe Regierungskoalition in weiten gesellschaftlichen Bereichen – darüber lacht die FDP, das ist mir klar – Kürzungen vornimmt, dass ein Sockelbetrag für die Arbeit der Verbraucherzentrale Sachsen gewährleistet werden muss. Wir hatten ja noch 2010 2,6 Millionen Euro Grundfinanzierung, 2011 waren das 2,4 Millionen Euro und 2012 2,2 Millionen Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jene 2,2 Millionen Euro sind für mich die untere Schmerzgrenze bei der Finanzierung der Verbraucherzentrale Sachsen; denn die Verbraucherzentrale Sachsen hat ihren Aufgaben nur dadurch gerecht werden können, dass sie alle Effizienzreserven ausgeschöpft hat, dass Arbeitszeit ohne Einkommensausgleich erhöht wurde, dass man Einsparungen vorgenommen hat – beispielsweise hat sie auf die 20Jahr-Feier des Bestehens der Einrichtung verzichtet – oder auch, was für die Verbraucher besonders schmerzlich ist, durch die Erhöhung der Eigeneinnahmen. Das heißt, man musste mehr Beiträge abliefern, um sich beraten zu lassen.
Deshalb frage ich schon, weil der Bericht darüber keine Auskunft geben kann – das verstehe ich ja auch –, wie es mit der Finanzierung der Verbraucherzentralen weitergehen wird. Können sie sich in Zukunft auch auf eine Finanzierung von mindestens 2,2 Millionen Euro einstellen oder gibt es demnächst große Probleme, die dazu führen werden, dass die bewährten Angebote zurückgefahren werden müssen?
Natürlich stehen wir lange noch vor der Beratung hier im Landtag, was den Doppelhaushalt 2013/2014 anbetrifft. Ich weiß, dass Sie mit der Verbraucherzentrale Sachsen über eine Finanzierungsvereinbarung für 2013 bis 2015 sprechen. Da kann natürlich der Haushaltsgesetzgeber aufstehen und sagen, das ist eigentlich unser originäres Recht. Ich wünsche mir aber, dass die Verbraucherschützer in Leipzig und im ganzen Land in den Außenstellen wissen, was in den nächsten Jahren auf sie zukommt.
Wichtig sind natürlich auch Projektfinanzierungen für aktuelle Aufgabenstellungen. Aber ich will ganz deutlich sagen, dass sie nicht den Grundsockel ablösen und auch nicht das Grundproblem. Deshalb müssen wir aktuell mit Projektunterstützungen helfen, wichtige Problemlagen zu erkennen.
Besondere Problemlagen werden mir insbesondere von Verbraucherschützern geschildert, wenn ich an Themen denke wie Internet-Abzocke, an Telefonterror und daran, dass Leute am Telefon nicht nur von Anrufern getäuscht, sondern auch eingeschüchtert werden. Wir haben eine lange Diskussion geführt – Frau Clauß, setzt sie jetzt erfreulicherweise fort –, dass es darum gehen muss, dass
bei telefonisch geschlossenen Vereinbarungen tatsächlich eine Bestätigungslösung in schriftlicher Form nachfolgen muss. Ich hoffe sehr, dass Sie auf Bundesebene dann noch erfolgreicher sind, Frau Staatsministerin. Hier besteht rechtlicher Handlungsbedarf im Interesse der Verbraucher.
Was ich neuerdings höre, ist, dass sich durchaus auch Anrufer als Mitarbeiter von Staatsanwaltschaften ausgeben. Das ist natürlich ein klarer Fall von Amtsmissbrauch. Da sollte die echte Staatsanwaltschaft tätig werden, wenn Leute genötigt werden, Zahlungen auf dubiose Konten von Leuten zu leisten, die sich für staatliche Institutionen ausgeben.
Die Vielfalt der Problemlagen erfordert auch in dieser Staatsregierung ein gutes und perfektes Zusammenspiel. Warum sage ich das? Mit der Zusammenführung der Aufgaben des Verbraucherschutzes in einem Ministerium hat man ja auch beim Verbraucherindex einen Bonus erzielt. Man ist als Sachsen gestiegen, was die bundesweite Rangordnung anbetraf. Aber Fakt ist, dass dies nicht in jedem Fall funktioniert.