Ja, was denn? Sie haben das Ministerium doch nicht in Taucha, oder? Das halte ich jetzt aber für albern. Ich hätte Ihnen da mehr zugetraut.
Durch Nachfrage generieren Sie auch das Angebot. Das ist so, das ist auch einfache Grundregel in der Volkswirtschafts- und in der Betriebswirtschaftslehre. Das sollte Ihnen nicht ganz fremd sein. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen. Es ist eine Willensbekundung. In diesem Sinne verstehen wir den Antrag, und wir unterstützen ihn und hoffen auf mehr Vernunft, so wie auch Herr Staatsminister Kupfer es mit seiner Presseerklärung aus dem vergangenen Jahr angedeutet hat, dass sich dies in der Staatsregierung durchsetzen wird.
Für die Fraktion DIE LINKE war das Herr Abg. Stange. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Abg. Friedel.
Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Mumpitz hat Herr Stange schon alles gesagt. Ich habe versucht, in der Rede von Frau Kollegin Springer Argumente zu erkennen.
Zum einen wurde gesagt, es gebe zu wenig CarsharingFahrzeuge und damit zu wenig Angebote. Nun trifft das natürlich insbesondere im ländlichen Raum zu. Sie haben aber gerade schon den Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage erläutert bekommen. Ich bin mir sicher: Wenn die öffentliche Verwaltung sagt, wir sind willens, Carsharing-Angebote zu nutzen, dann werden sich die Carsharing-Anbieter ganz schnell Gedanken machen, wie sie möglichst mehr Carsharing-Fahrzeuge bereitstellen können.
Was die Regionen angeht, in denen es genügend Angebote gibt, so ist der Verweis auf die Nutzung des ÖPNV nicht ausreichend, denn wir haben ja selbst gehört, dass oft nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Akten zu transportieren sind. Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass Ministeriumsmitarbeiter in Dresden nicht ausschließlich mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad und zu Fuß unterwegs sind, sondern auch Autos zu Dienstfahrten nutzen. Wenigstens das könnte man auf dem Wege des Carsharing lösen.
Das zweite Argument. Carsharing ist nur etwas für Private. Das ist auch sehr drollig. Da wäre es schön, wenn Sie sich einmal schlaumachen könnten, zum Beispiel im Bundesland Bremen, wo schon Landesbehörden Carsharing-Angebote nutzen, oder bei der Stadtverwaltung Leipzig, die das schon seit mehreren Jahren versucht. Sie hat ein Pilotprojekt eingerichtet und sich vor wenigen Wochen dazu entschlossen, den Vertrag zu verlängern, weil das Projekt erfolgreich ist. Sie hat die Perspektive gesehen, dass man in den nächsten Jahren ein Drittel der eigenen Fahrzeugflotte durch Carsharing-Angebote
ersetzen möchte. Eine ganze Reihe von mittelständischen Unternehmen greift auf Carsharing-Angebote zurück. Ich denke, was Leipzig kann, sollte der Freistaat Sachsen vielleicht auch hinbekommen. Stimmen Sie doch dem Antrag zu und lassen Sie uns hier in der Staatsverwaltung einmal das eine oder andere Pilotprojekt testen.
Für die SPD-Fraktion war das die Abg. Frau Friedel. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Karabinski.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr verehrte Kollegen der Fraktion GRÜNE! Liebe Frau Jähnigen, ich gebe Ihnen in einem Punkt recht: Vernetzte Mobilität und besonders auch Carsharing werden gerade für Menschen im großstädtischen Raum immer mehr zum Trend. Aber es ist nicht sinnvoll, immer
Sie legen Ihr Hauptaugenmerk beim Einsatz von Carsharing in der öffentlichen Verwaltung auf die Schonung der Umwelt und des Klimas, aber auch auf die ökonomische Rentabilität. Allerdings sollte man in diesem Zusammenhang erst einmal die Ergebnisse vorhandener Pilotprojekte von Carsharing in der öffentlichen Verwaltung in Flächenländern und nicht in Bremen abwarten und daraufhin analysieren, ob sie tatsächlich die erhofften Vorteile bringen, bevor man sich einem solchen Trend blind anschließt; denn es stellt sich, unabhängig von der ökonomischen Sinnhaftigkeit, ernsthaft auch die Frage, ob es tatsächlich umweltschonend ist, die Bediensteten des Freistaates Sachsen mit Fahrzeugen aus CarsharingAngeboten zu Terminen, Besprechungen oder zu anderen Behörden fahren zu lassen.
Lässt sich denn tatsächlich CO2 allein dadurch einsparen, dass sie Mitarbeiterfahrzeuge aus Carsharing-Angeboten nutzen, anstatt die Autos mit der eigenen Flotte zu fahren? Üblicherweise, meine Damen und Herren von den GRÜNEN – soweit Sie noch hier sind –, lobpreisen Sie bei allen passenden und unpassenden Gelegenheiten die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln als alternative Beförderungsmittel. Warum denn nicht hier?
Die Staatsregierung ist aus ökologischer Sicht doch ein ganzes Stück weiter, als es die GRÜNEN sind; denn das beweist, dass diese Regelung aus der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Landesverwaltung, die Ihnen vorhin ausführlich vorgetragen wurde, auf öffentliche Verkehrsmittel setzt und damit die Umwelt sehr viel mehr schont als Ihre Forderung nach Carsharing.
Werte Kollegen der GRÜNEN! Sie sollten sich besser erst einmal selbst entscheiden, was Sie eigentlich wollen. Betrachtet man Ihren Antrag genauer, wird klar, dass Ihnen offenbar nichts klar ist.
Sie haben Ihren Antrag so nebulös formuliert, dass nicht einmal deutlich wird, ob Sie das Carsharing für Landesbehörden über einen privaten Anbieter realisieren wollen oder ob ein landeseigener Fahrzeugpool für das Carsharing zur Verfügung gestellt werden soll. Aus Ihrem Antrag kann man das nicht herauslesen.
Sie haben vorhin erzählt, wie Sie es wollen, das ist schon klar, aber geschrieben haben Sie es leider nicht. – Die Möglichkeit, Dienstfahrzeuge mehreren Bediensteten für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen, ist durchaus sinnvoll und wird deshalb von der Staatsregierung auch schon praktiziert. Aber diese Art des Autoteilens scheint nicht Ihrem Konzept zu entsprechen, das Sie hier mit Ihrem Antrag verfolgen.
Drittens. Der hohe Verwaltungsaufwand, der Carsharing notwendig macht, steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Viertens. Der Nachweis ökonomischer Vorteile, die sich demnach aus dem Carsharing ergeben müssten, ist erst noch zu erbringen.
Der Anspruch der CDU/FDP-Koalition ist es, eine solide Politik zu gestalten und nicht jedem Trend einfach hinterherzulaufen, um hinterher festzustellen: Ups!, die gewünschte CO2-Einsparung ist nicht eingetreten, weil die Mitarbeiter mehr Pkws anstatt ÖPNV-Angebote nutzen. Ups!, Carsharing ist aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes und der Benutzungsgebühren doch teurer als eine eigene Fahrzeugflotte mit Poollösung, weil jeder Kilometer und jede genutzte Minute dann bezahlt werden müssen.
Das, was Sie vorgeschlagen haben, ist staatliche Planwirtschaft, wie wir sie 40 Jahre hier erlebt haben.
Werte GRÜNE, Sie laufen mit Ihrem Antrag einem Trend hinterher, der im privaten Bereich im großstädtischen Raum ein sinnvolles Ergänzungsangebot für eine umweltbewusste und den privaten Geldbeutel schonende Alternative ist. Aber im Bereich der öffentlichen Verwaltung geht Ihr Ansatz sowohl finanzpolitisch als auch umweltpolitisch völlig fehl.
Das war Herr Kollege Karabinski für die FDP-Fraktion. – Die NPD hat keinen Redebedarf angemeldet. Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Den kann ich, bis auf das Schlusswort, nicht erkennen. Das Wort hat jetzt die Staatsregierung. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Ulbig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielleicht ganz klar vorweg ein deutlicher Satz: Carsharing wird von der Staatsregierung grundsätzlich begrüßt. Der Verkehr wird entlastet, die Belastung durch Emissionen gemindert und es ist auch aus verkehrspolitischer Sicht ein sinnvolles Ergänzungsangebot für eine umweltverträgliche Mobilität.
Bei uns ist es den Staatsbehörden grundsätzlich selbst überlassen, ob sie sich für Carsharing, Kauf, Miete oder Leasing von Dienstfahrzeugen entscheiden. Wie Sie ja jetzt wissen, nutzt bereits der Staatsbetrieb Staatsschau
spiel Dresden entsprechend Carsharing. Klar ist, die Anforderungen sind von Behörde zu Behörde unterschiedlich, und deshalb kann es auch keine pauschale Lösung nicht geben.
Für die Staatsministerien und die nachgeordneten Staatsbehörden ist ein Carsharing für Dienstfahrten deshalb beispielsweise nur bedingt sinnvoll. Ich will Ihnen das am Beispiel der Staatsministerien kurz erläutern. Die existierende Verwaltungsvorschrift hat Herr Karabinski schon angesprochen. Darin ist festgelegt, dass es für Dienstfahrten und Dienstgänge im Stadtgebiet und in der näheren Umgebung von Dresden vorrangig auf öffentliche Verkehrsmittel abzustellen gilt. Sie werden mir zustimmen: Das ist im Sinne einer umweltverträglichen Lösung mit Sicherheit das Beste.
Darüber hinaus betreibt die zentrale Fahrbereitschaft der Staatsregierung aktives „Carpooling“. – Bevor es wieder Diskussionen gibt: Ich verwende hier bewusst den Anglizismus, weil mir das „Bilden von Fahrgemeinschaften durch Bedienstete mit gleichen Fahrzielen“ einfach zu sperrig ist. Carpooling ist so eine Art Carsharing im öffentlichen Dienst. Es ist jedenfalls ökologisch und ökonomisch eine sehr sinnvolle Lösung. Bei Carsharing könnte diese Verfahrensweise nicht mehr oder nur mit deutlich erhöhtem Abstimmungsaufwand praktiziert
Das hat mehrere Gründe: Zum einen – ganz praktisch – liegt hier in Dresden die nächste Station für Carsharing in der Alaunstraße, am Bahnhof Neustadt oder am Neustädter Markt. Vom Innenministerium, meinem Ministerium aus sind es 800 Meter Entfernung. Das kostet durchaus Zeit und unter Umständen zusätzlich Geld, und am Ende ist die Sicherheit, ob ein Fahrzeug da ist, nicht immer hundertprozentig gegeben. Zum anderen sind die Kosten für Carsharing, die sich aus einem Zeittarif zuzüglich eines Kilometerpreises ergeben, eben deutlich höher als die für unsere Zwecke geleasten Fahrzeuge. Diese sind durch erhebliche Behördenrabatte relativ preisgünstig.
Ein ganz wichtiger Punkt ist – darauf hat Frau Springer schon hingewiesen, weil sie ja angemahnt wurde, sie hätte keine Argumente vorgetragen; ich will es deshalb gern noch einmal wiederholen –: Wir haben 2009 für den allgemeinen Dienstreiseverkehr im Durchschnitt
25 Dienstkraftfahrzeuge mit einer Auslastung von immerhin 75 % und – meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Jähnigen, das sollte man wirklich einmal hören – mit einer gesamten Fahrleistung von circa 800 000 Kilometern verwaltet. Ich denke, es ist organisatorisch nahezu unmöglich, diesen Fahrzeugpool auf ein CarsharingAngebot umzustellen. Deshalb ist Carsharing für staatliche Behörden und Einrichtungen aus wirtschaftlicher und logistischer Sicht nur bedingt geeignet.
Im Übrigen – das möchte ich zum Abschluss sagen – ist sich die Staatsregierung ihrer Vorbildrolle bezüglich der ökologischen Ansätze im Fuhrpark durchaus bewusst. Sie haben es vielleicht wahrgenommen: Wir hatten vor Kurzem zwei Elektro-Minis im Fuhrpark, jetzt ist der
1er BMW mit Elektroantrieb im Test. Ich bin diese Fahrzeuge selbst schon gefahren und kann Ihnen sagen: Das sind nach meiner Überzeugung durchaus voll praxistaugliche Fahrzeuge – erstaunlich, welcher Fortschritt hier in kurzer Zeit erzielt werden konnte. Für mich gehören Elektroautos ganz klar in die Zukunft und sie werden in unserem Fuhrpark in Zukunft mit Sicherheit ganz vorn mit dabei sein.