Zu den Kosten der Schulung: Gerade das ist nicht nur wohlfeil, sondern gerade darüber kann man in diesem Bereich, in dem ein breites Spektrum ist und sehr viele unterwegs sind, die nicht gern darüber sprechen, dass sie eine derartige Schulung in Anspruch nehmen oder derartige Schulungen geben, reden. Aber wenn Sie einmal innerhalb Ihrer Parteien umfragen und sich umtun, was die einzelnen Politiker, was die einzelnen Staatssekretäre für Medienschulungen dieser Art – auch pro Tag – bezahlen, werden Sie Erfahrungen machen, dass diese ähnlich hoch sind. Wenn sie nicht ähnlich hoch sind, dann sollten diejenigen Kolleginnen und Kollegen auch noch einmal überprüfen, ob das, was sie tun, auch tatsächlich von Erfolg gekrönt ist.
Ansonsten sind manche vielleicht je nach dem eigenen Talent doch nicht in der Lage, es so einzusetzen, wie man es einsetzen sollte.
Also: Worum geht es in diesem Bereich, der so hoch anmutet? Es geht darum, dass entsprechende technische Voraussetzungen nicht nur simuliert, sondern geschaffen werden müssen. Fernsehstudios müssen technisch mit Licht und Kameras sowie personell gut ausgestattet sein. Die Technik will bedient sein. Also ein großer Teil dieses Honorars geht tatsächlich in die Kosten.
Auch da – erlauben Sie mir, dies noch einmal klarzustellen – haben die Schulungen insgesamt nicht die ursprünglich genannte Summe gekostet. Der Vertrag wurde umgestellt. Die Leistungen waren nun nicht mehr die Medienschulung, sondern die fachliche Beratung des Regierungssprechers zu konkreten Themenkomplexen. Dies war also ein ganz normaler Beratervertrag, wie es ihn in vielen Bereichen auch gibt – nicht so hoch, Frau Abgeordnete, wie der Vertrag, den Herr Schmidt-Deguelle über Jahre bekommen hat, sondern dies hielt sich in einem ganz normalen Rahmen. Im Übrigen ist der Vertrag inzwischen beendet. Ich sage es ausdrücklich: Es besteht kein Vertragsverhältnis mehr zwischen Alt & Cramer und der Sächsischen Staatsregierung.
Diese Fakten liegen auf dem Tisch. Diese Fakten sind von uns nie verschwiegen worden. Nicht einmal der Bund der Steuerzahler hat gesagt, dass da etwas Rechtswidriges passiert ist oder etwas, was nach Rechtsbruch riecht. Er hat gesagt, dass das ungeschickt ist. Das ist eine ganz andere Bewertung als das, was Sie vornehmen wollen. Sie möchten ganz gern, dass sich der Rechnungshof der Sache annimmt, obwohl die Fakten klar vorliegen. Die Bewertung ist im letzten Jahr ausführlich von allen Seiten vorgenommen worden, auch von Ihnen. Insofern kann man den Kaffee jetzt noch ein paar Mal aufwärmen. Er wird dadurch nicht besser. Ich denke, dass entsprechend dem, was von Ihnen angemerkt wurde, die Sache nach unserer Auffassung für den Rechnungshof nicht geeignet ist.
Lassen Sie mich abschließend noch eine Bemerkung machen: Es geht immer wieder um die Beteiligung des
Bediensteten an den Kosten. Also die Rechtsgrundlage, die Sie, Herr Abg. Scheel, nennen, das wissen Sie ganz genau, ist keine, die greift. Sie betrifft einen völlig anderen Bereich. Insofern kann man sie damit nicht auf den öffentlichen Dienst übertragen, der sehr viel anders geregelt ist. Wir haben im Bereich des Beamtenrechts – unabhängig davon, dass ich das auch für überhaupt nicht gerechtfertigt halte, sondern im Gegenteil nach wie vor davon überzeugt bin, dass es gut ist, solche Maßnahmen vorzuhalten und durchzuführen –, gar keine rechtliche Möglichkeit, das Geld zurückzuführen. Der Beamte kann auch auf sein Gehalt nicht verzichten; auch das ist ihm gesetzlich verwehrt. Insofern gibt es auch keine Möglichkeit, ihn hier entsprechend in Regress zu nehmen. Denn wie ich Ihnen vorhin schon sagte: Es liegt kein Fehlverhalten oder Gesetzesverstoß vor.
Lassen Sie mich zum Schluss, Herr Brangs, noch ein wenig auf Sie eingehen. Der Vorteil eines Chefs der Staatskanzlei nach einem Regierungswechsel ist eine partielle Amnesie. Insofern, denke ich, habe ich auch vieles schon vergessen, was ich aus meinem vergangenen Leben mitgenommen habe. Ich erlaube mir nur eine Bemerkung: Gerade der Fall, den Sie in Bezug auf bestimmte Besetzungen im Wirtschaftsministerium vorgebracht haben, ist von einem Gericht, wenn ich mich richtig erinnere, nachverfolgt worden. Das, was Sie hier zu insinuieren versuchen, dass diese Staatsregierung Posten besetzt hätte, bei denen Eignung, Leistung und Befähigung keine Rolle gespielt hätten – das haben Sie gerichtlich nachgewiesen bekommen –, ist falsch. Wenn Sie derartige Einstellungen, Beförderungen oder Ähnliches in dieser Staatsregierung erkennen, kommen Sie bitte zu mir, sagen Sie mir Bescheid. Wir haben gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben in den Stäben als Staatssekretäre gute und loyale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf die wir uns verlassen können. Deswegen, meine Damen und Herren, ist diese Staatsregierung erfolgreich und wird es auch weiterhin sein.
Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Beermann. – Wir könnten jetzt in eine neue Rederunde eintreten. – Ich sehe, dass das nicht gewünscht ist. Das Schlusswort hätte jetzt Herr Kollege Scheel für die einbringende Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich passiert, was zu erwarten war: Herr Beermann stellt sich voller Lauterkeit hin, spricht davon, dass alles vollkommen Normalität ist, überhaupt keine Probleme bestehen, dass selbst der Steuerzahlerbund eigentlich überhaupt kein Problem hat und es nur ein wenig ungeschickt findet und dass eigentlich die rechtlichen Maßgaben doch überhaupt keine
Frau Hermenau hat vorhin die Causa Wulff angesprochen. Das erinnert mich ein wenig an die Ehrensolddebatte:
Es ist doch alles richtig. Es ist doch alles gut. Warum gibt es eigentlich ein Problem? Warum müssen wir hier eigentlich darüber reden? Von altem Kaffee war vorhin die Rede, der kalt ist und nicht so gut schmeckt. Natürlich kann ich verstehen, dass Ihnen das nicht schmeckt und dass Sie diese Debatte gern einfach vom Tisch hätten. Lass‘ es endlich vorbei sein! – Zwei Minuten noch, dann ist es auch soweit – zumindest für den heutigen Tag, und an diesem Platz haben Sie die Debatte dann durchgestanden. Ich darf Ihnen trotzdem noch ein Zitat aus dem Bund der Steuerzahler verlesen – wie gesagt, wir haben es auf Platz 2 der teuren Annehmlichkeit geschafft. Er spricht hier davon – Zitat –: „4 500 Euro pro Tag scheint aus unserer Sicht das übliche Maß zu sprengen.“
Das ist doch ein wenig mehr als nur festzustellen, dass hier ungeschickt gehandelt wurde. Insofern möchte ich nur sagen: Wir haben einige Fragen aufgeworfen, und Sie haben zu der Frage Qualifikation und Eignung von Herrn Cohausz als Regierungssprecher und als Staatssekretär leider nicht allzu viele Worte verloren, außer, dass er formal geeignet ist. Formal ist meines Erachtens leider zu wenig für den Freistaat Sachsen.
Ich sage noch eines – Entschuldigung, dass ich darauf noch einmal eingehen muss –: Wenn ich mir das Video so anschaue, hätte ich mir, ehrlich gesagt, gewünscht, Sie hätten nicht diese Schulung nach sechs Sitzungen abgebrochen, sondern hätten die acht zu Ende gebracht. Vielleicht wäre noch etwas Besseres dabei herausgekommen.
Damit ist die Frage, was er eigentlich dort gelernt hat, leider auch nicht beantwortet und bleibt im Raum stehen. Insofern kann ich immer nur mit Wehmut – vielleicht auch der eine oder andere in der Regierungskoalition oder auf der Kabinettsbank – jemanden wie Herrn Sagurna zumindest einmal hinstellen, Herr Sagurna, der es zumindest auch nicht geschafft hat, gleich Staatssekretär zu werden, sondern der einiges an Jahren darauf warten musste und der dann die Medienverantwortung übertragen bekommen hat und nur deshalb zum Staatssekretär wurde, was durchaus ein weiterer Bereich ist als der jetzt von ihm verantwortete. Dass Herr Zimmermann die ganze Zeit nicht zum Staatssekretär geworden ist, haben Sie leider auch unter den Tisch fallen lassen.
Sie können ja gern nach NRW schauen und alle Bundesministerien durchgehen. Wir sind hier immer noch in Sachsen und sollten die hier in Sachsen normalerweise
geltenden Maßstäbe auch zur Grundlage unseres Handelns und unserer Argumentation machen, anstatt in die Ferne zu schweifen. Insofern bleiben leider viele, viele Fragen offen.
Ich kann weiterhin nur feststellen, dass wir nicht gerade einen Medienprofi an der Spitze der Öffentlichkeitsarbeit unserer Staatsregierung haben. Das ist vielleicht bedauerlich, weil es möglicherweise deshalb auch nicht gelingen kann, die teilweise gute, –
Ich stelle nun die Drucksache 5/7283 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 5/7283 trotz vieler Jastimmen mit Mehrheit abgelehnt und damit nicht beschlossen.
Die Fraktionen können zu diesem Antrag Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift für die einbringende Fraktion Frau Kollegin Dr. Deicke.
Ich möchte meinen Redebeitrag mit einem Zitat beginnen: „Nun ist es nicht so, dass wir zu wenige hochqualifizierte Frauen hätten. Ganz im Gegenteil, mehr Frauen als Männer finden den Weg zu unseren Universitäten, und Frauen erhalten mehr und bessere Abschlüsse als Männer. 60 % der Universitätsabsolventen sind weiblich. Dass diese Frauen nicht ausreichend die Führungspositionen unserer Wirtschaft besetzen, ist in der Tat Ausdruck der Tatsache, dass wir ein großes Potenzial ungenutzt lassen.“ Diese Aussage stammt von der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-Justizkommissarin Viviane Reding, getätigt auf einer EVP-Fraktionskonferenz in der Konrad-Adenauer-Stiftung am 10. Februar dieses Jahres.
Jetzt werden Sie mir entgegenhalten, dass die Zahlen in Sachsen anders aussehen. Damit haben Sie natürlich recht. Wir haben nicht 60 % Hochschulabsolventinnen. Im Jahr 2010 waren es 50,1 %. Aber nur 17 % der Lehrstühle an sächsischen Hochschulen sind mit Professorinnen besetzt. Auch mit den sächsischen Zahlen zu Frauen in Führungsetagen der Wirtschaft wollen wir uns nicht abfinden. Das sind gerade einmal 25 %.
Ich stimme allerdings der Stellungnahme der Staatsregierung zu diesem Antrag zu, dass „besser als“ noch keinen kreativen Politikansatz darstellt und auch nicht zu Problemlösungen führt. Die Staatsregierung rühmt sich gern damit, dass der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in Sachsen sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Ich möchte mich gar nicht der Frage hingeben, ob der geringe Gender Pay Gap auf dem Tatendrang der Staatsregierung oder nicht eher auf anderen Faktoren beruht. Ich wiederhole, dass „besser als“ noch lange nicht gut oder gerecht bedeutet.
Schließlich existiert auch in Sachsen ein geschlechtlicher Lohnunterschied, den zu beseitigen der Staat mithelfen müsste. Das ist der verfassungsrechtliche Auftrag an die Staatsregierung. Ihr Koalitionsvertrag erkennt zumindest die Verfassung in diesem Punkt an. Es kommt aber auf das Handeln an.
Wir müssen endlich einmal einen genaueren Blick auf die Erwerbssituation von Frauen in Sachsen werfen. Zum Beispiel ist Teilzeitarbeit weiblich. 89,2 % der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Rund ein Drittel aller in Sachsen beschäftigten Frauen ist teilzeitbeschäftigt. Davon würden nach einer Erhebung des Statistischen Landesamtes 57,5 % gern mehr arbeiten. Sie haben nur keine Möglichkeit dazu. Nur 10 % der Befragten wollen aufgrund von Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen keine Stundenaufstockung für den Moment. Auch der sächsische Niedriglohnsektor ist weiblich. 59 % der Geringbe