Für uns Nationaldemokraten steht eines fest: Der Flughafen Leipzig-Halle muss endlich NATO-frei werden. Die militärische Nutzung des Flughafens verstößt gegen das grundgesetzlich festgeschriebene Verbot der Unterstützung eines Angriffskrieges. Die Nutzung verstößt auch gegen das Völkerrecht, nämlich gegen den 2+4-Vertrag und das in ihm enthaltene Verbot, ausländische Truppen in Mitteldeutschland zu stationieren oder dorthin zu verlegen. Die NPD als antiimperialistische, befreiungsnationalistische Partei ist gegen eine von deutschem Boden aus erfolgende Unterstützung von NATO-Angriffskriegen und gegen alle Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Meine Damen und Herren! Ich frage die CDU-Fraktion: Wird das Wort jetzt gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die Fraktion DIE LINKE? – Herr Abg. Külow. Sie haben das Wort, Herr Külow.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag holt die NPD kurz vor Ostern ihren friedenspolitischen Schafspelz aus der braunen Kleiderkammer, die bekanntlich vollgestopft ist mit Uniformen und Militaria aus der NS-Zeit. Von diesem durchsichtigen pazifistischen Ablenkungsmanöver erhofft sich der Bundesvorsitzende Holger Apfel, der mit einem antiimperialistischen Friedensengel maximal die etwas pausbäckige Erscheinung gemein hat,
wahrscheinlich etwas mediale Entlastung hier im Sächsischen Landtag. Die hat er auch dringend nötig. Sie haben
von „Exakt“ und „Fakt“ gesprochen, den Politikmagazinen. Probieren wir es doch einmal mit „Report Mainz“ und der vor vier Wochen veröffentlichten Kriminalstatistik der NPD:
Mit der Auflistung einschlägiger Straftaten von Parteifunktionären, die von Körperverletzung über illegalen Waffenbesitz bis zu einschlägigen Kontakten zum NSU reichen,
Jetzt kommen wir schon zum Thema. Nun bemühen die Antragsteller sogar einen möglichen Krieg gegen den Iran, von dem sicher alle hier im Hause hoffen, dass es nicht dazu kommen wird, als Ablenkungsmanöver von diesem kriminellen Rufbild.
Die Kritik am militärischen Missbrauch des Flughafens Leipzig-Halle, die meine Fraktion seit 2006 in größeren und wohlbegründeten Zusammenhängen dargestellt hat, ist für solche durchsichtigen Spielchen ein viel zu ernstes Thema.
Wie schön wäre es, in allen sicherheitsrelevanten Fragen so viel Einsicht von der NPD erwarten zu können. Doch jeder hier im Hause kennt die gespaltene Wahrnehmung der Antragstellerin zu Krieg und Gewalt. Stichwort: Unsere Väter waren keine Väter. – Herr Apfel, Sie haben gerade von verruchter Soldateska gesprochen. Vielleicht finden Sie diese Bezeichnung auch mal im Zusammenhang mit den Verbrechen der deutschen Wehrmacht.
Wir sind der Auffassung: Nur wer die Neonazigewalt hier im Lande in Worten ächtet und mit Taten aktiv bekämpft, kann auch glaubwürdig die friedenspolitische Karte ziehen und statt des braunen Reichsadlers weiße Friedenstauben zum Thema Flughafen Leipzig-Halle aufsteigen lassen. Ohne ein konsequentes Eintreten für einen ganzheitlichen gewaltlosen Sicherheitsansatz wirken die hastig aufgescheuchten Friedenstauben aber sehr künstlich geweißt. Die Friedenssehnsucht der Menschen wurde missbraucht, und dagegen wendet sich unsere Fraktion mit aller Entschiedenheit.
Im Übrigen hat DIE LINKE unter der Drucksachennummer 5/8669 vor zwei Wochen einen eigenen Antrag eingebracht, mit dem wir unsere langjährige kritische Auseinandersetzung
mit diesem Thema qualifiziert fortsetzen und der die aktuellen Sicherheitsrisiken am Flughafen Leipzig-Halle aufgreift.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Allein die Überschrift des vorliegenden Antrags zeigt, dass es der NPD-Fraktion in diesem Hause einmal mehr um Populismus geht. Der Flughafen Leipzig-Halle wird kurzerhand zum Kriegsflughafen erklärt. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall. Um es gleich am Anfang klarzustellen: Der Flughafen liegt nicht in einem Kriegsgebiet, er ist ein ziviler Flughafen mit einem Schwerpunkt im Cargo-Bereich.
Daneben werden Linien- und Charterflüge durchgeführt. Unter den Passagieren der Charterflüge sind auch Soldaten. Die Nutzung durch die Bundeswehr hat nur einen sehr geringen Umfang und geht immer weiter zurück. Die Flüge mit militärischem Hintergrund betrugen im Jahr 2011 weniger als 0,1 % aller Flugbewegungen.
Wenn Sie, Herr Apfel, in der Begründung auf alte Zahlen aus den Jahren 2008 und 2009 eingehen, so sind diese Zahlen längst überholt, und das wissen Sie selbst.
Der Landtag soll nach Ihrem Antrag beschließen, sich für die Einstellung der militärischen Nutzung des Flughafens einzusetzen. Die Flüge mit militärischem Hintergrund stehen jedoch im Einklang mit der Betriebserlaubnis des Flughafens als internationalem Verkehrsflughafen. Das haben wir hier mehrfach diskutiert und wir haben eine Anhörung zu dieser Frage durchgeführt. Die Flüge werden von zivilen Fluggesellschaften durchgeführt und der Flughafen wird als ziviler Dienstleister in Anspruch genommen. Dies wurde auch im Planfeststellungsverfahren für den Flughafen entsprechend festgestellt. Der Flughafen ist ausdrücklich dafür zugelassen, Sonderverkehre abzufertigen und insbesondere Bündnisverpflichtungen zu erfüllen. Nichts anderes geschieht in Leipzig. Für diese Flüge besteht auch ein unabweisbarer Bedarf. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom
Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch einen Hinweis auf die Vielzahl der Arbeitsplätze, die am Standort des Flughafens Leipzig-Halle bestehen. Insgesamt arbeiten dort 5 731 Beschäftigte. Viele weitere Arbeitsplätze werden insbesondere durch die Übernachtung von Soldaten, von
Die NPD-Fraktion versucht herzuleiten, dass es sich hierbei um die Unterstützung eines Angriffskrieges handelt. Das grundgesetzlich verankerte Verbot der Unterstützung eines Angriffskrieges kann hier schon allein vom Begrifflichen her nicht greifen. Sämtliche Aktionen der Vereinigten Staaten und anderer Verbündeter im Irak und in Afghanistan sind durch entsprechende Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates gedeckt. Das heißt, es sind keine Angriffskriege, sondern sie dienen entsprechend anderen legitimen Zwecken.
Das verfassungsrechtliche Verbot der Unterstützung derartiger Angriffskriege betrifft auch nur die Lieferung von Waffen oder die Bereitstellung von Basen für Luftstreitkräfte zu Angriffszwecken. Also, es muss direkt von der Basis aus angegriffen werden. Letzteres besteht im Falle Leipzig gerade nicht. Der Flughafen wird militärisch für Truppen- und Waffentransporte genutzt und das steht im Einklang mit dem Völkerrecht.
Jetzt auch den 2+4-Vertrag, der die Grundlage für die Wiedervereinigung Deutschlands gebildet hat, heranzuziehen, um die militärische Nutzung zu unterbinden, greift nicht durch. Der 2+4-Vertrag legt fest, dass auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ausländische Truppen weder stationiert noch auf dieses verlegt werden dürfen. Beides passiert am Flughafen Leipzig-Halle nicht, sondern es werden lediglich zivile Maschinen abgefertigt.
Sie fordern zu berichten, wie viele US-Soldaten in den vergangenen drei Jahren in welche Kriegsgebiete verbracht wurden. Meine Damen und Herren von der NPD, in Ihrer militärischen Tradition müssten Sie auch wissen, dass solche Angaben dem Geheimnis der Vereinigten Staaten unterliegen und deshalb von der Staatsregierung überhaupt nicht berichtet werden können.
Auch soll über die geplanten Sicherheitsvorkehrungen für den Flughafen und den gesamten Ballungsraum im Fall eines Krieges im Nahen Osten Auskunft gegeben werden. Ich weiß nicht, ob es überhaupt Vorbereitungen gibt, einen Krieg im Nahen Osten zu führen. Ich halte das für Spekulation. Mich beschleicht auch der Verdacht, dass die Begründung zum Antrag eigentlich nur vorgeschoben ist. Solche Auskünfte über die genaue Zahl der US-Soldaten und die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Flughafen unter dem Deckmäntelchen der Transparenz sollen doch nur den Blick von Terroristen auf den Flughafen geben, damit dort Anschläge verübt werden und Sie wieder entsprechend argumentieren können.
Meine Damen und Herren! Die Motive für diesen Antrag sind sehr offensichtlich. Es ist Populismus, und es ist eine insgeheime Israel-Feindlichkeit. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt noch eine Wortmeldung vor. Für die NPD-Fraktion spricht Herr Abg. Schimmer. Damit sind wir in der zweiten Runde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kommt nicht oft vor, dass man als NPDPolitiker auch einmal dem Bundesaußenminister Guido Westerwelle zustimmen muss. Tatsächlich ist seine Haltung zu dem Angriffskrieg gegen den Iran, der derzeit von Israel vorbereitet wird, wesentlich klüger als das Säbelgerassel von Kanzlerin Merkel.
Unlängst äußerte Außenminister Westerwelle: „Ich rate von jeder Beteiligung an Debatten über militärische Interventionen ab.“ Diese vorsichtige Haltung, die der Außenminister des Kollegen Biesok vertritt, die die Tür für eine durchaus noch mögliche diplomatische Lösung wenigstens noch einen Spalt breit offen hält, hebt sich von den pauschalen Solidaritätsbekundungen der Kanzlerin ab, die offensichtlich überhaupt keinen Unterschied mehr zwischen deutschen und israelischen Interessen zu erkennen vermag und damit beweist, dass sie für ihr Amt schlichtweg nicht geeignet ist.
2008 hatte Angela Merkel vor der Knesset getönt, die Sicherheit Israels sei für sie niemals verhandelbar, und hinzugefügt: „Wenn das so ist, dann dürfen das in der Stunde der Bewährung keine leeren Worte bleiben.“ Was das konkret bedeutet, wurde im Dezember vorigen Jahres deutlich, als Merkel Israel ein sechstes, wieder vom deutschen Steuerzahler finanziertes atomwaffenfähiges U-Boot der sogenannten Dolphin-Klasse schenkte. Es ist zu befürchten, dass diese U-Boote in dem geplanten Angriffskrieg gegen den Iran noch eine schreckliche Rolle spielen werden, denn Israels Premier Netanjahu bedankte sich schon in einem Brief, der vor gut zwei Wochen in der „Bild“-Zeitung abgedruckt wurde, bei der wortwörtlich „lieben Angela“ und betonte, dass die UBoote Israel dabei helfen würden, sein „immenses Bedürfnis auf Verteidigung in diesen turbulenten Zeiten zu gewährleisten“.
Wenn fast 70 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki wieder Atomwaffen in einem militärischen Konflikt eingesetzt werden sollen, könnte deutsche Technik eine entscheidende Rolle bei diesem apokalyptischen Szenario spielen. Der Gedanke an einen solchen Vorgang ist tatsächlich unerträglich, um diesen viel strapazierten Begriff auch einmal in einem angemessenen Kontext zu gebrauchen.
Kanzlerin Merkel sollte sich aber daran erinnern, dass der § 6 des Kriegswaffenkontrollgesetzes die Ausfuhr solcher Güter verbietet, wenn die Gefahr besteht, „dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg verwendet werden“. Weiter sollte sich die Kanzlerin daran erinnern, dass schon die Vorbereitung eines Angriffskrieges, die derzeit unzweifelhaft läuft, sowohl vom Grundgesetz als auch vom Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt wird.
Es muss festgestellt werden, dass es der Iran und nicht Israel ist, der derzeit aggressiv in die Enge gedrängt wird. Nicht einmal die CIA glaubt noch daran, dass der Iran an der Atombombe baut. Dennoch lässt der israelische Staat auf iranischem Territorium gezielt Atomphysiker durch den Mossad ermorden, ohne dass ein Aufschrei durch Medien und Politik ginge. Wer sich im Iran mit Atomwissenschaft beschäftigt, hat im Sinne der westlichen Menschenrechte offenbar sein Recht auf Leben verwirkt.
Muss man sich wirklich noch wundern, dass sich die arabische und muslimische Welt immer weiter vom Westen entfernt, wenn so offensichtlich doppelte Standards bei der Beurteilung und Ahndung von Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen angewendet werden? Muss nicht gerade die Nahostpolitik des Westens in ihrer grenzenlosen Einseitigkeit geradezu zwangsläufig trotz aller wohltönender, humanitärer Phrasen jenen Krieg der Kulturen herbeiführen, den die NPD ausdrücklich nicht will, dem aber gerade durch naive Zuwanderungspolitik der Etablierten und der daraus resultierenden Schaffung einer konfliktbeladenen multikulturellen Gesellschaft der Boden bereitet wird und der nach einem Angriff Israels auf den Iran mit unabsehbaren Folgen ausbrechen würde?