Protokoll der Sitzung vom 04.04.2012

Prof. Unland.

Sehr geehrter Herr Präsident! meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Stange, ich möchte auf Ihre Fragen wie folgt antworten: Die Bürgerinitiative „Schlosspark – Freier Parkzutritt. Dresden-Pillnitz“ – im Folgenden Bürgerinitiative genannt – hat sich mit ihrem Anliegen an mehrere Ministerien und die Staatskanzlei gewandt. Es ist übliche Geschäftspraxis, in solchen Fällen die Antworten seitens der Staatsregierung beim federführenden Ressort zu bündeln.

Der Direktor des Staatsbetriebes Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen, Herr Dr. Striefler, stand und steht der Bürgerinitiative und allen Pillnitzern für Gespräche zur Verfügung. Er hat das mehrfach immer wieder angeboten. Der Staatsbetrieb gehört zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen. Herr Dr. Striefler ist, ebenso wie die Schlossleiterin, Frau Dr. Dietrich, ein sach- und ortskundiger kompetenter Ansprechpartner. Das von ihm vertretene Konzept zur Erhebung eines Eintritts ist mit dem zuständigen Sächsischen Staatsministerium der Finanzen abgestimmt.

Der Dialog mit den Bürgern findet statt. Es muss der Staatsregierung aber freistehen zu bestimmen, wer sie vor Ort vertritt.

Zu Ihrer Frage 2 möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Der Ministerpräsident hat das federführende Sächsische Staatsministerium der Finanzen gebeten, der Bürgerinitiative zu antworten und kompetente Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.

Die größte Kompetenz bringt der langjährige Direktor des zuständigen Staatsbetriebes Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen mit. Er hat mehrfach mit Vertretern der Bürgerinitiative gesprochen und wird dies auch in Zukunft gern tun. Der Dialog wird aufrechterhalten. Er wurde nicht seitens der Vertreter des Freistaates abgebrochen.

Zudem hat sich das Sächsische Staatsministerium der Finanzen federführend für alle angeschriebenen Ressorts schriftlich ausführlich mit den Argumenten und Vorschlägen auseinandergesetzt.

Wir kommen zur nächsten Fragestellerin, Frau Jähnigen; Frage Nr. 5.

Ich frage zur ungesicherten Perspektive wichtiger Bahnverbindungen von Sachsen nach Polen und Bayern.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Vorstellungen hat die Staatsregierung zur finanziellen Sicherung des von einer steigenden Anzahl von Fahrgästen angenommenen Bahnangebotes Dresden– Görlitz–Wroclaw/Breslau ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2012 und was tut sie konkret zur Durchsetzung ihrer Vorstellungen?

2. Welche Position hat die Staatsregierung zur geplanten Einstellung des eigenwirtschaftlichen Angebotes der Deutschen Bahn auf der Strecke Dresden–Chemnitz– Plauen–Hof–Nürnberg ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2013 und was tut sie, um zu vermeiden, dass hierdurch zusätzlicher Finanzbedarf für den Öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen entsteht?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Morlok.

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Jähnigen, zu Ihrer ersten Frage: Ich habe über die Zielsetzungen der Staatsregierung im Zusammenhang bereits mehrmals in diesem Hohen Hause berichtet, als es um die Zwischenfinanzierung für das Jahr 2012 ging, und auch im Ausschuss bereits dazu Stellung genommen, kann es aber gern wiederholen.

Wir stimmen als Staatsregierung mit den beiden betroffenen ÖPNV-Zweckverbänden, nämlich dem Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien und dem Verkehrsverbund Oberelbe, überein, dass diese grenzüberschreitende Leistung ab dem Fahrplanjahr 2013 mit dem Angebot der Regionalexpresslinie 1 Dresden–Görlitz verknüpft werden soll.

Zu diesem Zweck laufen zurzeit die eisenbahnbetrieblichen Endabstimmungen mit den beiden Zweckverbänden, mit den beiden Aufgabenträgern: mit dem Marschallamt der Region Niederschlesien sowie mit den relevanten Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Hinsichtlich der zweiten Frage, die die Sachsen-FrankenMagistrale betrifft: Zunächst ist es so, dass wir gemeinsam mit den Kollegen des Freistaates Bayern die DB AG mit Nachdruck aufgefordert haben, die Verkehre auch im Fahrplanjahr 2013 bzw. über 2013 hinaus ohne öffentliche Zuschüsse zu realisieren.

Es handelt sich hier – wir haben darüber in der heutigen Debatte zum Thema „Fernverkehrsanbindung des Freistaates Sachsen“ schon ausführlich debattiert – um ein eigenwirtschaftliches Angebot des Fernverkehrs der DB AG. Insofern ist es zunächst eine souveräne Entscheidung des Verkehrsunternehmens, diesen eigenwirtschaftlichen Verkehr anzubieten oder nicht anzubieten. Das gilt unabhängig davon, wie wir als Freistaat Sachsen die Tatsache bewerten, dass das Angebot nicht mehr erfolgen soll.

Wir als Staatsregierung stehen in Kontakt mit den beteiligten Zweckverbänden; es sind dies der Verkehrsverbund Oberelbe, der Verkehrsverbund Mittelsachsen und der Zweckverband ÖPNV Vogtland. Wir wollen – das ist unser Ziel – ein kostengünstiges und kundenfreundliches Angebot haben. Das kann das Angebot des bisherigen Unternehmens, aber auch eines anderen Unternehmens sein. Wie Sie wissen, wird in Deutschland der Fernverkehr eigenwirtschaftlich angeboten. Neben der DB AG gibt es noch andere Anbieter.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Jähnigen.

Meine erste Frage betrifft die Bahnverbindung Dresden–Görlitz–Wrocław: Wann

werden die Verhandlungen voraussichtlich abgeschlossen sein, und wie wird die neue Leistung finanziert werden?

Zum Abschluss der Verhandlungen kann ich Ihnen aus dem Stegreif nichts sagen; das reiche ich Ihnen gern nach.

Das Ergebnis der Verhandlungen kann ich Ihnen nennen, wenn sie abgeschlossen sind.

Es gibt eine weitere Nachfrage von Frau Jähnigen.

Meine zweite Nachfrage bezieht sich auf das Angebot auf der Sachsen-FrankenMagistrale: Soll das kostengünstige und kundenfreundliche Angebot, von dem Sie soeben sprachen, bis nach Nürnberg reichen? Wenn ja, wie wird es finanziert werden?

Wir befinden uns in Gesprächen mit verschiedenen Anbietern. Da es hier darum geht, die Interessen des Freistaates Sachsen zu vertreten hinsichtlich eines möglichst umfassenden Angebots, das auf der anderen Seite zu günstigen finanziellen Konditionen zu erbringen ist, bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich in öffentlicher Sitzung dazu keine Aussage treffen kann. Ich bin aber gern bereit – wenn Sie es wünschen –, in der nächsten nicht öffentlichen Ausschusssitzung dazu Stellung zu nehmen.

(Eva Jähnigen, GRÜNE: Nürnberg?)

Ich habe gesagt: Es gibt verschiedene Angebote. Ich möchte in öffentlicher Sitzung dazu nicht Stellung nehmen. Ich wiederhole aber ausdrücklich mein Angebot, Frau Jähnigen, in der nächsten nicht öffentlichen Ausschusssitzung dazu Stellung zu nehmen, wenn Sie das wünschen und mir das anzeigen.

Ich denke, das war klar.

Nächste Fragestellerin ist Frau Friedel, SPD-Fraktion; Frage Nr. 6. – Frau Friedel ist nicht anwesend.

Die Frage von Herrn Jennerjahn, Frage Nr. 7, wird schriftlich beantwortet.

Zur abschließenden Frage erhält Frau Giegengack, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort; Frage Nr. 8.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage zur Kita-Bauförderung.

Am 27.03.2012 teilte die Kultusministerin Frau Kurth in einer Pressemitteilung mit, dass die Förderrichtlinie „Kita Invest“ überarbeitet wurde und im Jahr 2012 insgesamt 20,7 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Kitas und Krippen zur Verfügung stehen. Ich zitiere: „Der Freistaat unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe mit einer Förderung von 75 % im Krippenbereich und mit 50 % für Kitas und Hort.“ In der Antwort auf die Kleine Landtagsanfrage in der Drucksache 5/6750 vom

19.09.2011 teilte der ehemalige Kultusminister,

Prof. Wöller, mit – ich zitiere –: „Im Doppelhaushalt 2011/2012 sind keine Zuweisungen des Freistaates für Kita-Investitionen veranschlagt.“

1. In welcher(n) Haushaltsstellen sind diese von Frau Ministerin Kurth benannten Mittel im Einzelplan 05 seit wann eingestellt?

2. Wie setzen sich diese von Ministerin Kurth benannten Mittel, mit denen der Freistaat die Kommunen bei ihrer Pflichtaufgabe unterstützt, zusammen (Anteil Bundesmit- tel, Anteil Landesmittel)?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Staatsministerin Kurth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der in der Presseerklärung genannte Betrag von 20,7 Millionen Euro setzt sich wie folgt zusammen: Knapp 16,2 Millionen Euro kommen aus Bundesmitteln – genauer: aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 –, die für den Ausbau von Krippen und Tagespflegeplätzen zur Verfügung stehen. Die Bundesmittel sind in der Haushaltsstelle 0500 20/88 38 4 veranschlagt.

4,5 Millionen Euro sind Landesmittel für Kita

Investitionen. Dieser Betrag ergibt sich aus Rückeinnahmen in Höhe von 1,0 Millionen Euro, die laut Haushaltsplan dem Ausgabetitel wieder zufließen und den Zuwendungsempfängern erneut zur Verfügung gestellt werden können. Hinzu kommen Verstärkungsmittel aus Steuermehreinnahmen in Höhe von 3,5 Millionen Euro, die den Landkreisen und kreisfreien Städten im März 2012 zur Verfügung gestellt werden konnten.

Die Landesmittel sind in der Haushaltsstelle

0500 20/88 38 3 in Kopplung mit der Haushaltsstelle 0500 20/28 1 02 veranschlagt.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Giegengack.

Frau Ministerin Kurth, Sie haben gerade gesagt, dass von den 20 Millionen Euro 16,2 Millionen Euro Bundesmittel sind. Sie sind mit einer Pressemitteilung nach draußen gegangen und haben sich feiern lassen: „Der Freistaat unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe mit einer Förderung …“ Denken Sie nicht, dass es nicht ganz angemessen ist, wenn die Mittel zu vier Fünfteln vom Bund kommen, sich selbst dafür zu feiern und nicht zu erwähnen, dass die Mittel gar nicht vom Freistaat kommen?

Das schätze ich jetzt nicht als Frage ein.

(Beifall bei der CDU)

Das war eindeutig eine Frage, Herr Präsident.

Sie haben die Möglichkeit, noch einmal eine Frage zu formu