Protokoll der Sitzung vom 04.04.2012

Zweitens. Bevor ich die Staatsanwaltschaft oder Zivilgerichte oder Ähnliches mehr von hier aus fassen will, will ich wissen, was die Staatsregierung gemacht hat, um tatsächlich die entsprechenden Regressforderungen zur Minimierung der entsprechenden Zahlungen im Freistaat zu leisten.

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Managerversicherungen!)

Wir können über alles reden, von Managerversicherungen bis …

Wenn ich vergesse anzuzeigen, dass ein Rechtsträgerwechsel eintritt, und dadurch 50 Millionen Euro in die Esse gehen und sich daraus keinerlei Konsequenzen ableiten, dann sage ich einmal als Anwalt, dass das knapp an der Strafvereitelung ist.

Unter dem Aspekt, dass der Haushalts- und Finanzausschuss dieses Hohen Hauses aber auch diese exklusive Stellung hat, bestimmte Sachen in geheimer Sitzung entgegenzunehmen, kann er die Kontrolle ausüben. Das Parlament hat die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die von ihm beauftragten Gremien – dazu gehören die Ausschüsse – diese Aufgabe erfüllen. Auch damit muss man umgehen.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Michel, Sie möchten erwidern? – Das kann ich nicht sehen.

Meine Damen und Herren! Ich frage nun den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Tischendorf, ob er noch das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/8607. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt worden, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses, die das eigene Denken noch nicht an der Parlamentsgarderobe abgegeben haben, sollten bei jeder Gelegenheit an die Pleite der Sächsischen Landesbank und ihre Verursacher erinnern.

Die jährlichen Beschlüsse zum Garantiefonds sind eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, welche christdemokratischen Finanzgenies und Pokerspieler die Architekten dieses Desasters waren – und die dabei von Ihnen, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, ohne jede Kontrolle und ohne Widerspruch gestützt wurden, von manch einem sicherlich auch mit geballter Faust in der Tasche.

Sagen Sie nicht, dass es nicht frühzeitig warnende Stimmen vor der Blackbox in Irland und dem Trio Infernale in Leipzig gegeben hätte. Die Parlamentsprotokolle sind da unbestechlich.

Schauen Sie einmal nach, welche Märchen der damalige Finanzminister und spätere Ministerpräsident Georg Milbradt diesem Parlament aufgetischt hat. Alle mit dem Sachsen-LB-Desaster beschäftigten Gutachter – zum Beispiel auch Ernst & Young – haben festgestellt, dass die Grundlagen dieser Finanzkatastrophe bereits mit der Strategieänderung im Jahr 1999 gelegt wurden, als aus der Bank für die sächsische Wirtschaft ein Pokerspieler auf den internationalen Finanzmärkten wurde, der dann Mitte 2004 begann, mit der Verpfändung der Gewährträgerhaftung in den Reigen internationaler Finanzspekulationen einzutreten.

Die Verantwortung für diese Entwicklung haben diejenigen, die bis heute allein im Land das Sagen haben – die CDU in Sachsen, die CDU-Ministerpräsidenten und ihre CDU-Finanzminister –, diejenigen, die aktiv diesen Wahnsinn betrieben haben, und diejenigen, die sie nicht daran hinderten und mit treuem Augenaufschlag deren fetten Märchen glaubten.

Hat nicht Ministerpräsident Georg Milbradt die Richtlinien bestimmt? War Finanzminister Horst Metz nicht Vorsitzender des Verwaltungsrates, Vorsitzender des Kreditausschusses und Vorsitzender des Präsidialausschusses? Hat nicht Milbradts Intimus, Bernd Thode, aus dem SMF alle Gremiensitzungen vollumfänglich zusammen mit dem Vorstand vorbereitet – in der einen Westentasche die Rechtsaufsicht, in der anderen den Pokerspieler? Hat nicht die BaFin der Bank schon frühzeitig mehrfach verheerende Zeugnisse ohne jegliche Konsequenz ausgestellt? War nicht das Desaster bereits Mitte 2005 perfekt, als der Kreditausschuss im Goldrausch noch einmal Vorratsbeschlüsse für den Erwerb von Giftpapieren mit über 40 Milliarden Risiken fasste?

Welche Fragen zu den Risiken, damals – völlig allein – der damalige SPD-Staatssekretär Christoph Habermann stellte und wie er dabei vom Vorstand belogen wurde, ist

zu seiner Ehrenrettung damals protokolliert worden. Ich kenne diese Protokolle – alle.

Was wir damals noch nicht wussten und wissen konnten, ist die Tatsache, dass die Vorstände der Bank sogar die angeblichen Gewinne durch Bilanzfälschung getürkt haben, die dann Grundlage für ihre fetten Tantiemen und die wunderschönen Gewinnausschüttungen an Sparkassen und Kommunen waren.

Sind Horst Metz und Georg Milbradt damals etwa mit Worten der Entschuldigung oder des Bedauerns abgetreten? – Weit gefehlt. Horst Metz stellte gesundheitliche Probleme fest und Georg Milbradt wand sich wie ein Aal im Untersuchungsausschuss, bis ihm peinliche Eigengeschäfte mit der Landesbank vorgehalten wurden und er den Hut nehmen musste.

Für die rund 3 Milliarden Euro Schaden sind allein diese beiden Herren und der Vorstand der Bank verantwortlich. Gegen den Vorstand der Bank ermitteln seit über drei Jahren fünf sächsische Staatsanwälte, real jedoch nur zweieinhalb. Eine Personalausstattung, die man dann gut einschätzen kann, wenn man weiß, wer in die Ermittlungen tatsächlich eingebunden ist: ein Staatsanwalt mit ganzer Arbeitskraft, zwei Staatsanwälte mit je 0,5 Arbeitskraft, ein Staatsanwalt mit 0,3 Arbeitskraft und ein weiterer Staatsanwalt mit 0,2 Arbeitskraft. Was soll dabei – trotz größter Anstrengungen – herauskommen?

Doch niemand soll sagen, die sächsischen Staatsanwälte seien nur mit Großdemonstrationen und über einer Million Handydaten befasst.

Jeder kleine Bürgermeister oder Landrat, der am Kreistag oder Gemeindeparlament vorbei Schaden verursacht, kann sofort ein Ermittlungsverfahren erwarten.

Kennt irgendjemand in diesem Hohen Haus ein Ermittlungsverfahren gegen Milbradt oder Metz wegen des Verstoßes gegen die Sächsische Haushaltsordnung, wegen des Verstoßes gegen das Gesetz über das öffentlichrechtliche Kreditwesen, wegen des Verstoßes gegen das Landesbankgesetz oder wegen der Verpfändung des Vermögens des Freistaates Sachsen?

Der Sächsische Rechnungshof hat in seinem vernichtenden Landesbankbericht diese Verantwortung angemahnt und Konsequenzen gefordert. Passiert ist nichts!

Zwischen den Jahren von 2002 bis 2008 saßen im Verwaltungsrat und im Kreditausschuss der Sachsen LB insgesamt 95 Mitglieder. Alles, was bei Sparkassen und Politik Rang und Namen hat, war vertreten, darunter auch einige SPD-Mitglieder.

Um nach der Sachsen-LB-Pleite Transparenz in die Arbeit der Gremien zu bringen und um verantwortliche Mitglieder auf Schadensersatz verklagen zu können, stimmten am 20. Januar 2011 54 Abgeordnete und selbstverständlich auch die SPD einem entsprechenden Antrag der GRÜNEN zu, der jedoch mit der großen Weisheit der

Koalitionsfraktionen und 69 Nein-Stimmen abgebügelt wurde. Weiteres war politisch nicht gewollt.

Der Garantiefonds mit der Garantiesumme von 2,75 Milliarden Euro ist zusammen mit der Haushaltsrücklage faktisch gefüllt – und das innerhalb von zwei Jahren. Das Auffüllen des Garantiefonds erfolgte vor allem zulasten der Finanzierung der gesamten gesellschaftlichen und sozialen Infrastruktur. Das Sparen des Doppelhaushaltes 2011/2012 diente einzig und allein der Abfinanzierung der Sachsen-LB-Bürgschaft.

Hier sind einige Ihrer Ruhmesblätter: Wegfall des beitragsfreien Vorschuljahres (38 Millionen Euro), Wegfall des kommunalen Investitionsprogramms Kita (27 Millio- nen Euro), Kürzung der Ganztagsangebote (10 Millio- nen Euro), Kürzung der Förderung freier Schulen (17 Millionen Euro), Kürzung der Jugendpauschale (4 Millio- nen Euro), Kürzung des Studentenwerke-Zuschusses, Wegfall des Weihnachtsgeldes für Beamte.

Bemerkenswert ist, dass sich das Fondsvolumen von rund 17,3 Milliarden Euro, für das die Garantie gilt, inzwischen halbiert hat – bei nur 311 Millionen Euro Ausfallzahlungen. Zahlungen in Höhe von rund 11 % der Garantiesumme stehen somit einer Verringerung des Fondsvolumens von etwa 50 % gegenüber.

Langsameres und systematisches Sparen für den Garantiefonds hätte zu mehr Handlungsspielraum bei nachhaltigen Investitionen, beispielsweise in die Bildung, geführt. Fazit: Die Garantiefondszahlungen – für die allein die CDU die Verantwortung trägt – entziehen uns wichtige Mittel zur Finanzierung der gesellschaftlichen, der sozialen und besonders der Bildungsinfrastruktur – auch bei den Kommunen. Ihre Bereitstellung zahlen letztendlich alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen.

Ein langsameres und systematisches Ansparen des Garantiefonds hätte uns heute mehr Handlungsspielraum gegeben, um Bundes- und EU-Mittel, die jetzt noch zur Verfügung stehen, kofinanzieren zu können. Der Freistaat legt stattdessen das Geld im historischen Zinstief auf die hohe Kante. Jetzt, wo man aus einem Euro noch drei Euro machen kann, sollten wir den Mut aufbringen, einige Mittel aus dem Garantiefonds schnellstmöglich für dringende Investitionen freizugeben. Oder wir werden weiter auf dringend notwendige Investitionen in Kitas und

Schulen verzichten müssen, um sehr schnell die ruinöse Bruchlandung in der großen, schillernden Finanzwelt vergessen zu lassen.

Dem Finanz-Tsunami bei der Landesbank folgt nun der schwarze Bildungs-Tsunami aus dramatischem Lehrermangel und erschreckendem Stundenausfall – nun unter der Führung des großen Steuermannes Stanislaw Tillich.

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat gemäß § 5 Absatz 7 des Sächsischen Garantiefondsgesetzes dem Sächsischen Landtag jährlich über den Vollzug des Gesetzes zu berichten. Nach diesem Bericht standen dem Fonds zum 31.12.2011 etwa 830 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahre 2011 wurden Garantiezahlungen in Höhe von 146,6 Millionen Euro durch den Freistaat geleistet. Allein die Garantiezahlungen des vergangenen Jahres beweisen einmal mehr, dass es richtig war, bezüglich des Doppelhaushaltes 2011/2012 den Fonds zur Absicherung der vertraglich vereinbarten Garantiesumme im Zuge des Notverkaufs der Sachsen LB an die Landesbank BadenWürttemberg aufzulegen.

Die Regierungskoalition beweist in diesem Zusammenhang einmal mehr, dass sie den Grundsätzen einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik folgt. Darüber hinaus ist es uns ein wichtiges Anliegen, mit dem Garantiefonds und beim Umgang mit den Garantiezahlungen dem Anspruch größtmöglicher Transparenz gerecht zu werden.

Wir in Sachsen verfolgen eine umsichtige, verantwortungsvolle Haushaltspolitik, die auch manchmal nicht populär ist. Dazu gehört, Vorsorge für mögliche in der Zukunft liegende Belastungen zu betreiben. Dieser Kurs wird uns in Sachsen vor einem bösen Erwachen bewahren. An dieser Stelle unterscheiden wir uns deutlich von manch anderem Bundesland.

Dass Sie von der Opposition die im Garantiefonds befindlichen Mittel gern für konsumtive Ausgaben verwenden würden, ist mir durchaus bewusst. Allerdings werden Sie bei diesem Anliegen stets auf die Gegenwehr der Koalition bestehend aus CDU und FDP stoßen. Wir betreiben Vorsorge und das wird auch so bleiben.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Fragestunde

Drucksache 5/8711

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Die Reihenfolge über die Behandlung der eingereichten Fragen ist ebenfalls bekannt gemacht worden.

Meine Damen und Herren! Es gibt Abgeordnete, die eine schriftliche Beantwortung der Fragen wünschen. Gibt es hier noch Abgeordnete, die weitere schriftliche Beantwortungen der Fragen wünschen? – Das kann ich nicht feststellen. So beginnen wir mit dem ersten Fragesteller,

Thomas Jurk; Frage Nr. 1. Mein Kollege Schmalfuß übernimmt weiter die Leitung.

Herr Jurk, bitte, stellen Sie Ihre Frage.

Es geht um die Ergebnisse der Lenkungsgruppe von SMUL und SMI zur Prüfung der Vorschläge der "Jeschke-Kommission" zum Augusthochwasser 2010.

Anfang Februar 2011 legte die "Kommission der Sächsischen Staatsregierung zur Analyse der Meldesysteme im Zusammenhang mit dem Augusthochwasser 2010" eine Reihe von Empfehlungen für die Verbesserung des Hochwassermelde- und Warnsystems vor. Eine Lenkungsgruppe aus Vertretern des SMUL und des SMI sollte die darin enthaltenen Empfehlungen prüfen. Ursprünglich war eine Vorlage der Prüfergebnisse für Herbst 2011 vorgesehen. Staatsminister Kupfer unterrichtete zwischenzeitlich über erste Ergebnisse eines Zwischenberichtes der Lenkungsgruppe.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wann wird der Abschlussbericht mit den Prüfergebnissen der Lenkungsgruppe vorgelegt?

2. Wie wird sichergestellt, dass die im Haushaltsplan 2011/2012 vorgesehenen Mittel für Neu- und Ersatzbaumaßnahmen von Hochwassermeldepegeln noch im Haushaltsjahr 2012 ausgegeben werden können?