Ich möchte auch noch sagen, dass Herr Pohle wiederum offensichtlich mehr Informationen hat als wir. Ich habe deshalb in der Rede gesagt, es könnte sein, dass es sich überholt hat. Dennoch bleibt der Kern des Antrags bestehen, wie ich es eingangs noch einmal in der Kurzfassung erläutert hatte. Leipzig Charta ist ein ganz wichtiges Thema, ist hier aber mehr marginal betroffen und als Begründung angeführt. Ich bitte dennoch um Zustimmung zu diesem Antrag.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Wer der Drucksache 5/9267 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür ist die Drucksache dennoch nicht beschlossen worden.
Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.
Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Aussprache. Für die NPD-Fraktion hat Herr Abg. Storr das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den verbalen Entgleisungen des Sächsischen Ausländerbeauftragten in der Landtagssitzung vom 4. November 2010, auf die ich später noch einmal zurückkommen werde, hatte die NPD-Fraktion angekündigt, dass wir seine Äußerungen künftig besonders genau zur Kenntnis nehmen werden. Dieses Versprechen haben wir nun mit dem Antrag auf Abwahl des Ausländerbeauftragten eingelöst. Schon damals haben wir seine oftmals schlicht peinlichen Verlautbaren als Kampfansage an alle Deutschen begriffen, die noch Deutsche sein wollen.
Inzwischen ist jedes Maß überschritten. Herr Gillo stellt alles in den Schatten, was sich bisherige Ausländerbeauftragte ohnehin schon an inländerfeindlichen Aktivitäten geleistet haben.
Wenn der Mann einfach nur irgendein MultikultiWirrkopf wäre, könnte man ihn vielleicht noch ignorieren. Aber Herr Gillo ist der Inhaber eines offiziellen Amtes des Landtags und kann als Sächsischer Ausländerbeauftragter seine Ansichten damit zumindest teilweise in der Praxis umsetzen. Deshalb muss man ihm Einhalt gebieten.
Die NPD-Fraktion hat in ihrem Abwahlantrag eine ganze Reihe an Fakten aufgeführt, die eine Entfernung aus dem Amt begründen. Zwei Punkte machen eine Abwahl des Ausländerbeauftragten notwendig. Zum einen ist das das
Verhältnis von Herrn Gillo zum eigenen Volk, dem Staatsvolk des Grundgesetzes, also dem deutschen Volk.
Das muss man heute leider ausdrücklich betonen. Zum anderen ist das die Amtsführung in der konkreten Praxis, die immer mehr für Unmut auch in den sächsischen Kommunen sorgt. Der Ausländerbeauftragte sehnt in zahlreichen Reden und Publikationen eine Willkommenskultur herbei, die langfristig dazu dienen soll, die angestammte deutsche Bevölkerung, also das deutsche Volk, durch eine multikulturelle Gesellschaft zu ersetzen. In diesem sogenannten Volk sollen sogenannte Menschen mit Migrationshintergrund dann die Mehrheit stellen. Statt sich für vielfältige Maßnahmen einzusetzen, dass es dazu nicht kommt, will Herr Martin Gillo schon heute den Ausländern einen roten Teppich ausrollen, auf dem sie sich dann ungestört und ohne jeden Widerstand seitens der Deutschen auf ihre neue Rolle als Herren des Landes vorbereiten können.
Mit dem Grundgesetz, das vom deutschen Volk ausgeht, hat das alles nichts mehr zu tun. Was der Ausländerbeauftragte betreibt, ist Hochverrat am deutschen Volk.
Über die Ursachen der Einstellung des Christdemokraten Gillo kann man nur spekulieren. Es mag ja sein, dass Herr Gillo eine gestörte Identität hat.
Heraus kommt dann ein Deutsch-Amerikaner wie Martin Gillo. Gerade die Tatsache, dass er zwei Staatsbürgerschaften hat, war sicher der Grund, weshalb er für dieses Amt vorgeschlagen wurde.
Doch gerade, weil er eben nicht nur Deutscher ist, gibt es schwerwiegende Loyalitätsprobleme, wie man an seinen Äußerungen immer wieder erkennen kann. Was Sie vertreten, Herr Gillo, ist nicht Weltoffenheit, sondern eine völlig unrealistische, ja gemeingefährliche MultikultiSchwärmerei.
Wer die Geisteswelt des Ausländerbeauftragten näher kennen lernen will, dem sei unbedingt ein Besuch auf seiner Internetseite empfohlen. Unter der schwülstigen Überschrift „Mit Herz gesehen“ kann man dort zum Beispiel lesen – Zitat –: „Ab 2035 beginnt ein neues Zeitalter! Es wird ein Zeitalter sein, mit dem wir Herkunftsdeutschen in unserem Land die Minderheit darstellen werden. Wie werden wir dann behandelt sein wollen? Freundlich, höflich und dazugehörig? Oder werden wir uns damit zufriedengeben, als geschützte Minderheit zumindest geduldet zu werden? Ist es okay, wenn wir dann so behandelt werden, wie wir Zuwanderer heute oft behandeln?“
Ich weiß nicht, ob Sie wirklich so naiv sind, Herr Gillo, aber glauben Sie im Ernst, dass wir mit vorauseilendem Gehorsam den neuen Herren unseres Landes geradezu devot begegnen sollten, weil diese uns dann freundlicherweise Minderheitenrechte einräumen? Was passieren wird, hat doch gerade der selbsternannte Imam von Sachsen, Hassan Dabbagh, am 15. Mai 2012 schon ganz offen in der ARD-Sendung „Menschen bei Maischberger“ erklärt: „Solange wir in der Minderheit sind, akzeptieren wir eure Rechtsordnung.“ – Danach also nicht mehr. Doch für diese Gefahren ist Herr Gillo ja blind.
Angesprochen auf die Verteilung von Koranausgaben durch Salafisten, erklärte er am 14. April 2012 gegenüber dem MDR – Zitat –: „Wir freuen uns über unsere religiöse Freiheit. Wir haben Religionsfreiheit. Das ist ein Bürgerrecht, das wir allen Menschen in Deutschland gewähren. Deshalb sollten wir uns nicht darüber aufregen.“ Damit verdeutlich der Ausländerbeauftragte einmal mehr eine unerträgliche Kapitulationshaltung der sogenannten Christdemokraten vor der islamistischen Herausforderung. Wer derart die Augen vor den Gefahren verschließt, die uns in Zukunft durch Gotteskrieger drohen, der ist schlichtweg eine Gefahr für die innere Sicherheit und muss aus dem Amt entfernt werden.
Stattdessen ist zu befürchten, dass Herr Gillo durch seine Tätigkeit den Islamismus eher noch befördert. Neuerdings arbeitet zwar ein ehemaliger Terrorismusabteilungsleiter
aus dem Landesamt für Verfassungsschutz als Leiter der Geschäftsstelle beim Ausländerbeauftragten, aber ob das die Sensibilität gegenüber der islamistischen Gefahr in diesem Amt erhöht, wage ich angesichts der bisherigen Äußerungen von Herrn Gillo zu bezweifeln. Deshalb gibt es zur Abwahl des Ausländerbeauftragten nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den Sächsischen Ausländerbeauftragten keine Alternative. Angesichts der Entwicklung unter Herrn Gillo gehört auch das Amt selbst endlich auf den Prüfstand.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eben wurde ausgeführt, dass man ihm Einhalt gebieten müsse. In der Tat: Man muss Herrn Storr und der NPD Einhalt gebieten.
Dass die wehrhafte Demokratie und unsere demokratischen Spielregeln funktionieren, hat unser sächsischer Landtagspräsident, Kollege Rößler, gestern eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Dass Sie sich als eine einzelne Person hier hinstellen und in einer Attitüde Dinge auf das Tapet heben, mit denen Sie das Auslachen des gesamten Parlaments auf sich ziehen, zeigt Ihnen, wie krude Ihr Vortrag gewesen ist.
Ich denke, gerade die Arbeit von Martin Gillo, die weislich mit Augenmaß und sehr differenziert angegangen werden muss – und von ihm auch so bearbeitet wird –, zeigt, dass er Sie im Nerv getroffen hat.
Sachsen ist in der Tat ein Land, das sich zu besuchen lohnt. Wir alle gemeinsam werden politisch dafür sorgen, dass diese Stühle in Zukunft ohne NPD sind.