Protokoll der Sitzung vom 14.06.2012

Viertens. Der Rechnungshof fordert sicherzustellen, dass mindestens 1 bis 1,5 % des Neuwertes eines Gebäudes für

Bauunterhaltskosten veranschlagt werden und dies fest geregelt wird.

Antwort des Ministers: Das muss sich am Haushalt orientieren.

GRÜNE-Bewertung: Wie wollen Sie denn sparen, wenn Sie die entsprechenden Investitionen nicht einstellen? Sie sagen doch selber immer völlig zu Recht, dass die Einnahmen zurückgehen und wir eine Schuldenbremse brauchen. Hier müssen und können Sie sparen.

Ich empfehle Ihnen noch einmal einen Blick in das Protokoll der Anhörungen zu den Empfehlungen des Rechnungshofes. Alle Sachverständigen haben das bestätigt: Wir müssen dort längerfristig planen.

Fünftens. Der Rechnungshof moniert zu Recht, dass der Anteil regenerativer Energien am Gesamtenergieeinsatz für die Bewirtschaftung der staatlichen Gebäude völlig unzureichend ist. Er empfiehlt, hierfür die Ausgaben zu erhöhen. Das würde auch Sachsen beim Erreichen seiner Klimaziele deutlich helfen.

Antwort des Finanzministers: Das Finanzministerium ist bestrebt, dieser Empfehlung nachzukommen. Es soll geprüft werden, wie das transparent dokumentiert werden kann.

Wir werden also – so die GRÜNE-Bewertung – in Bälde sehen, ob Sie das tatsächlich tun. Umso wichtiger ist es uns, hier noch einmal die Forderung der EU aufzugreifen, die wir uns in unserem Antrag im Dezemberplenum zu eigen gemacht haben. Die EU plant in einem Richtlinienentwurf zur Energieeffizienz, die Quote einer energetischen Gebäudesanierung verbindlich auf 3 % festzulegen.

Meine Damen und Herren in der Regierung und den regierungstragenden Fraktionen, Sie wollen doch immer als Deutschlands Musterknabe dastehen. Das wäre eine mögliche Imagekampagne: Sachsen saniert energetisch und ist Vorreiter bei den eigenen Liegenschaften. Legen Sie eine Quote für energetische Gebäudesanierung fest. Wir würden Sie dabei unterstützen.

Abschließend: Wenn wir diese Sacheinsparungen, die wir machen könnten, unter schlechter Organisation aber bisher nicht hinbekommen haben, endlich realisieren könnten, dann könnten wir Geld sparen, das wir für Personal dringend brauchen. Wir sind in der ganzen Personalkürzungsdebatte überhaupt nicht glaubwürdig, wenn wir das nicht tun. Von der Schuldenbremse soll man nicht reden, man muss eine Schuldenbremse schaffen und zuerst die Sachkosten reduzieren; denn wir brauchen gutes Personal, und wir müssen es ausreichend finanzieren. Diese Konsequenz erwarten wir endlich von Ihnen. Der Rechnungshof hat gesagt, wie es geht. Tun Sie es endlich!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gibt es Redebedarf bei der NPD-Fraktion? – Herr Storr, Sie haben dazu nun Gelegenheit.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion möchte ich zunächst dem Sächsischen Rechnungshof einen Dank für die sehr interessante und nützliche Beratende Äußerung aussprechen, die wir heute hier im Plenum des Landtages besprechen. Sie ist aus meiner Sicht ein erneutes Beispiel für die wichtige, ja unverzichtbare Funktion des Rechnungshofes – sowohl bei der unmittelbaren fachlichen Kontrolle der Exekutive als auch bei der Stärkung der Sachkunde und des Problembewusstseins von uns Abgeordneten. Ohne diese wertvolle Unterstützung würde sich das Parlament in vielen Bereichen sehr viel schwerer tun, seinerseits die Regierung entsprechend dem verfassungsmäßigen Gebot der Gewaltenteilung zu kontrollieren; davon bin ich überzeugt.

Der Gegenstand des vorliegenden Berichtes ist in der Tat ein im politischen Alltagsbetrieb leicht zu übersehender und dennoch gewichtiger Komplex mit vielen finanzpolitischen und anderen politischen Implikationen. Die Kosten für die Bewirtschaftung und Instandhaltung der von der Staatsverwaltung benutzten Gebäude und Gebäudeteile mit einer Gesamtnutzfläche von derzeit

3,4 Millionen Quadratmetern sind beträchtlich. Sie

betrugen zum Beispiel im Jahr 2009 145,6 bzw. 57,2 Millionen Euro, also insgesamt etwas über 200 Millionen Euro.

Der Rechnungshof rechnete vor, dass die Einnahmen bis zum Jahr 2020 um voraussichtlich ein knappes Viertel zurückgehen werden und dies natürlich auch Folgen für die Bewirtschaftung und den Unterhalt des staatlichen Immobilienbesitzes haben wird. Bei einer anteiligen Kürzung müssen in diesem Bereich jährlich knapp 50 Millionen Euro eingespart werden.

Das stößt auf gravierende Schwierigkeiten und finanzielle Risiken. So würde zum Beispiel eine Vernachlässigung der Instandhaltung nach einigen Jahren zu einem aufgestauten Sanierungsbedarf führen, der unter Umständen um einiges teurer werden könnte als die eingesparte laufende Instandhaltung. Der Rechnungshof rät deswegen dazu, nicht an der falschen Stelle zu sparen, sondern bei aller Sparsamkeit mindestens einen Betrag von einem Prozent des Gebäudewertes jährlich für die Instandhaltung vorzusehen.

Die Staatsregierung tut aber genau das Gegenteil. Während in den Jahren 2007 bis 2009 durchschnittlich circa 0,91 % der Gebäudewerte für die Instandhaltung ausgegeben wurden, sind im Haushaltsplan 2011/2012 lediglich 0,74 % eingeplant, Einsparung: knapp 11 Millionen Euro. Während der Rechnungshof diese Art von Sparen – meines Erachtens zu Recht – ablehnt, bestehen bei den Bewirtschaftungskosten ohnehin nur begrenzte Einsparmöglichkeiten. Diese Kosten sind seit dem Jahr 2000 um etwa 30 % gestiegen, und sie steigen aufgrund externer Einflüsse weiter. Lediglich eine Verbesserung der Energieeffizienz könnte zu einer Verbesserung führen.

Aber ausgerechnet hier versucht die Staatsregierung zu sparen – wieder an der falschen Stelle. So enthält der

Haushaltsplan 2009/2010 noch jährlich 12 Millionen Euro für die Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz staatlicher Liegenschaften. Im Haushaltsplan 2011/2012 wurden diese Ausgaben auf jeweils 6 Millionen Euro pro Jahr reduziert, obwohl nach dem Energieeffizienzbericht des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement allein schon Maßnahmen, die im Jahr 2007 im Umfang von rund 5 Millionen Euro realisiert wurden, bei den Bewirtschaftungsausgaben zu einer Einsparung von rund 450 000 Euro im Jahr führten.

Aber auch das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass das wesentliche Einsparpotenzial, um bis 2020 jährlich 50 Millionen Euro Betriebskosten einzusparen, offenbar in der Möglichkeit besteht, einen Teil der Immobilien abzustoßen. Genau dies schlägt der Rechnungshof vor, wobei er den geplanten Personalabbau in der Staatsverwaltung zum Maßstab für die möglichen Einsparungen von Gebäudenutzflächen nimmt.

Während die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zur Beratenden Äußerung darauf hinweist, dass es schwierig sei, Teile von Gebäuden aufzugeben, sodass ihrer Meinung nach hauptsächlich ganze Standorte geschlossen werden müssen, vertritt der Rechnungshof eine andere Auffassung. Er betont die Notwendigkeit einer genauen Planung und der Erhöhung des Anteils gemieteter Gebäude gegenüber dem festen staatlichen Immobilienbesitz, um dadurch eine bessere Flexibilität zu erreichen, zum Beispiel in Form der Zusammenlegung von Behörden und der flexibleren Unterbringung. Derartige Maßnahmen werden in der Beratenden Äußerung ausdrücklich und nachdrücklich angemahnt, vor allem detaillierte Behördenunterbringungskonzeptionen, des Weiteren ein Berichtswesen zur Feststellung leerstehender Büroräume zwecks anderweitiger Verwendung, zum Beispiel für andere staatliche Behörden, also zwecks Vermietung oder Verkaufs eines zu groß gewordenen Gebäudes zugunsten eines kleineren, usw.

Um zu verhindern, dass nicht noch mehr gebrauchte Räume Scheinanwendungen zugeführt und dadurch von den betreffenden Dienststellen sozusagen gehortet werden, empfehlen die Rechnungsprüfer sogar stichprobenartige Kontrollen.

Bei all diesen Empfehlungen kann man meines Erachtens dem Rechnungshof gut folgen. Es handelt sich um praktische Maßnahmen, um bei dramatisch schrumpfender Bevölkerungszahl und kleiner werdenden finanziellen Mitteln die Infrastruktur dem Bedarf anzupassen und dadurch Kosten einzusparen, für die künftig das Geld ohnehin nicht mehr vorhanden sein wird.

In Bezug auf das, was in den Beratenden Äußerungen steht, gibt es aus der Sicht meiner Fraktion kaum etwas zu kritisieren. Wenn ich trotzdem eine kritische Bemerkung anfüge, kann sich diese also nur auf Dinge beziehen, die nicht darin stehen, aber meines Erachtens eventuell hineingehört hätten. Hierzu folgende Überlegungen:

Der Beitrag des Rechnungshofs hätte im Grunde auch einem Wirtschaftsunternehmen gelten können; denn auch

ein solches sieht sich gelegentlich mit Einnahmenrückgängen konfrontiert, wenn etwa die Märkte schwächeln usw. Auch in diesem Fall müssen häufig Fixkosten radikal gekürzt und womöglich zusätzliche Einnahmen durch Veräußerung generiert werden. Dann wird mit dem "eisernen Besen" durch die verschiedenen Unternehmensbereiche gegangen, Personal abgebaut, Organisationseinheiten verkleinert, verlegt oder aufgelöst, ganze Standorte abgewickelt und insbesondere auch die entsprechenden Anwesen und Gebäude abgestoßen, vermietet oder vielleicht nur anders verwendet – ganz wie bei den Immobilien der Verwaltungseinheiten und -standorte des Freistaates.

Die Planung der schrumpfenden Staatsverwaltung kann über weite Strecken durchaus Ähnlichkeiten mit der Planung der Verschlankung eines Unternehmens haben. Dabei entspricht bei der Staatsverwaltung die negative demografische und sozioökonomische Entwicklung des schrumpfenden Gemeinwesens dem Einbruch des Marktes beim Unternehmen.

Einen großen Unterschied gibt es jedoch: Das Unternehmen will mit seinen Produkten Geld auf den Märkten verdienen und interessiert sich für diese nur, soweit Gewinne möglich sind. Ein Interesse seitens des Unternehmens, die Märkte in irgendeiner Hinsicht zu erhalten, zu beeinflussen oder zu verändern, besteht nur, solange diese den Absatz seiner Produkte positiv beeinflusst. Märkte, die keinen Profit mehr hergeben, werden vom Unternehmen früher oder später aufgegeben, und zwar auch dann, wenn dies zum Beispiel für die betroffene Stadt oder Region gravierende negative Folgen hat. Man denke zum Beispiel an die manchmal sehr negativen Folgen der Schließung einer Karstadt- und Hertie-Filiale in einer Innenstadt.

Ein Unternehmen würde allein schon deswegen nie seine Geschäftspolitik neu ausrichten, weil dadurch etwa andere Unternehmen oder Branchen bessere Marktchancen bekommen würden. Nur wenn die eigenen Geschäfte begünstigt und/oder die eigenen Kosten gesenkt werden, wird ein Unternehmen strukturelle Veränderungen vornehmen oder unterlassen.

Für den Staat hingegen sind das Land und die Region, in dem und für die die Staatsverwaltung wirkt, nicht Mittel zum Zweck, sondern vielmehr der Zweck selbst, also Selbstzweck. Das gilt insbesondere für Land und Volk, besonders für die Begünstigung und Aufrechterhaltung einer lebendigen Bevölkerungsstruktur, einer tragfähigen sozioökonomischen Basis, einer lebendigen Kultur und einer intakten Umwelt.

Im Gegensatz zum Unternehmen muss der Staat eben auch, unabhängig von seiner engeren Betriebs- und Finanzplanung von Kosten und Erlös, bemüht sein, seinen Markt – also das von ihm regierte Volk –, zu erhalten und zu fordern, und zwar in dieser Branche, sei es die soziale und demografische, die wirtschaftliche, kulturelle oder ökologische.

Gerade in einem Land wie Sachsen, in dem die meisten Landesteile in die Kategorie Schrumpfungsregion fallen, etwa nach der Kategorisierung des Berlin-Instituts oder der Bertelsmann-Stiftung, würde meine Fraktion und auch ich persönlich es sehr begrüßen, wenn ein Beitrag des Rechnungshofes zur Nachhaltigkeit und Reduzierung der Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungsaufgaben des Staates auch die Interdependenzen zwischen der staatlichen Immobilienverwaltung und der regionalen Wirtschaft, etwa der verbrauchsnahen, regionalen Energieversorgung, ansprechen würde.

Zwar mahnt der Rechnungshofbericht eine deutliche Erhöhung des Anteils regenerativer Energien am Gesamtenergieeinsatz sowohl aus ökologischen Gründen als auch aus Gründen der Verringerung der Abhängigkeit von preisvolatilen Energieträgern wie Heizöl und Heizgas an, es wird aber meines Erachtens übersehen, dass erneuerbare und/oder besonders effizient erzeugte Energien wie etwa in Blockheizkraftwerken erhebliche Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Belebung auf regionaler Ebene in sich bergen, zumindest dann, wenn hierfür geeignete Strukturen und Fördermechanismen geschaffen werden. Hier könnte meines Erachtens das Energiemanagement der staatlichen und übrigens auch kommunalen Gewalt durchaus strategisch eingesetzt werden, um eine solche Entwicklung zu begünstigen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Meine Damen und Herren! Mir ist noch Redezeit in einer zweiten Runde angezeigt wurden. Für die CDU-Fraktion Herr Patt, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Frau Jähnigen versucht, einen Keil zwischen Rechnungshof und SIB zu schlagen, finde ich das nicht angemessen, sondern wir sollten beide Einrichtungen auch als beratende Größen für unsere Entscheidung bei den Haushaltsverhandlungen sehen. So möchte ich hier auch für eine klare Trennung der Verantwortung und für eine vollständige Kostentransparenz werben. Denn die Entscheidung für einen Bau, die wir im Parlament treffen, basiert auf den Bedarfen, die wir als Gesetzgeber weitgehend vorgeben und folgerichtig über diese Bauinvestition zu entscheiden haben. Der Bauunterhalt und die Modernisierung allerdings sind Folgekosten, die sich weitgehend zwingend ergeben und von der Staatsverwaltung in Rahmenbudgets sicherzustellen sind.

Wichtig für uns ist, dass wir die Folgekosten rechtzeitig abschätzen können. Das heißt Alternativendiskussion, das heißt eine Technikdiskussion und schließlich Information über Folgekosten für diese Investitionsentscheidungen. Dafür ist das SIB zuständig. Solche Folgekosten sind dann die Grundkosten, die ebenso wie Personalkosten den Haushalt in gewisser Weise zementieren. Aber Raumkosten folgen den Personalkosten.

Richtig ist im Sachkostenbudget, Frau Jähnigen, wie Sie dargestellt haben, dass wir zunächst reduzieren oder

optimieren müssen, wenn darin Reserven enthalten sind. Aber ansonsten sind Raum- und Sachkosten immer Folgegrößen zu Inhalts- und Personalentscheidungen und können nicht stattdessen betrieben werden.

Diese Kosten bedürfen aber nicht unbedingt einer parlamentarischen Genehmigung. Das erfolgt dann im Gesamthaushalt ähnlich bei den Personalkosten, auf die wir dann im Einzelnen nicht mehr eingehen. Aber für ein selbstfinanzierendes Budget, also für ein Denken im Gesamtzusammenhang der Folgeentscheidung jeder

Bauinvestition – infolge einer Bauinvestition wird ein Mehrfaches dessen ausgegeben, was der Bau selber gekostet hat –, brauchen wir ausreichende Informationen. Der Rechnungshof weist – in meinen Augen zu Recht – darauf hin, dass diese Kosteninformationen möglicherweise nicht vollständig sind und auch nicht vollständig abgebildet werden, weil wir eben nicht von einer Vollkostenrechnung ausgehen.

Meine Damen und Herren! Sachsen hat alle Bau- und Bauunterhaltungsaufgaben auf eine Fachstelle, das SIB, übertragen, wodurch wir schon einmal die Bauverwaltungskosten abgrenzend beziffern können. Das können viele Bundesländer oder Organisationen nicht, die das in den verschiedenen Fachressorts, in ihren jeweiligen Baubereichen, angesiedelt haben. Das ist ein deutlich guter und richtiger Schritt gewesen. Die wichtigste Aufgabe für den SIB sind aus meiner Sicht das Controlling und das Flächenmanagement. Das setzt eine zentrale Übersicht über Vermögen und Kosten und die daraus abgeleiteten Bewirtschaftungseffizienzen voraus. Diese Kosten und Erlöse müssen wir dann in den Haushaltsbereichen den einzelnen Nutzungen zuordnen, denn nur so wird der Verbrauch transparent, und die Nutzer werden an den Folgen ihres Tuns in dem Bereich Raumkosten beteiligt.

Notwendig wäre, dass wir hier die Doppik weiter ausbauen. Die Doppik ist für dieses Controlling eine für uns wichtige Voraussetzung, denn die kalkulatorischen Kosten, also die Kosten, die aus dem Gebäude und der Grundinvestition über Abschreibung und Werteverzehr entstehen, müssen wir in unsere Haushaltsentscheidungen einbinden. Dazu gibt der Rechnungshof verschiedene Hinweise.

Die Opportunitätskosten müssen wir ebenfalls abbilden. Das sind Kosten für unterlassene Leistungen oder solche, die aus Variantenentscheidungen entstehen, Kosten, wo bei einer anderen Variante vielleicht Erlöse hätten erzielt werden können. Das sind Bereiche, die der SIB möglicherweise aufgrund der Kürze seines Bestehens noch nicht ausreichend durchdrungen hat und wo auch noch Reserven vorhanden sind, wenn ich das so sagen darf.

Hier setzt der Rechnungshof richtigerweise an. Er gibt auch Richtwerte für eine Investitionsquote und eine Quote für den Bauunterhalt der Gebäude vor. Der SIB ist hier etwas zurückhaltend, finde ich. Denn man verweist auf einen insgesamt erfassten Bauunterhalt, den man dann je nach Dringlichkeit auf vielleicht drei Doppelhaushalte,

also sechs Jahre, investiv verteilt. Das entspringt einer kameralen Betrachtung und erfordert Budgetzuweisungen. Aber wir bauen uns hier möglicherweise eine vierte Schuldensäule auf, die wir verhindern wollen und auch rechtzeitig ansteuern müssen, neben den expliziten Schulden und den Schulden, die wir aus Pensionslasten und aus den Zusatzversorgungssystemen haben, jetzt auch noch Schulden aus möglicherweise unterlassenen Investitionen.

Genauso, wie wir bei den impliziten Schulden einen Teil dieser 12 Millionen Euro Pensionsverpflichtungen, die es ungefähr sind, abbilden, indem wir Rücklagen bilden, müssten wir es auch zulassen, dass in diesen Rechnungskreisläufen aus den Abschreibungen Rücklagen gebildet werden, sofern die Abschreibungen ausreichend hoch sind und den tatsächlichen Werteverzehr widerspiegeln, was wiederum die Doppik richtig zum Ausdruck bringen würde.

Die Kollegen haben auch noch einen zweiten großen Punkt in dem Rechnungshofbericht, in der Beratenden Äußerung angesprochen. Wir sollten sie als beratende Äußerung und nicht als widersprechende oder störende betrachten. Die Frage ist, wie viel Flächen wir brauchen, die sich aus einer demografischen Entwicklung im Freistaat und einer Aufgabenkritik reduziert ergeben. Wenn der Staat sich abbaut, wenn er sich in seiner Eingriffstiefe und in seiner Quantität zurückbaut, weil er für weniger Einwohner zuständig ist, dann führt das auch zur Flächenreduzierung. Ich wünschte mir, dass wir den Gedanken des Rechnungshofes aufgreifen und die Opportunitätserlöse und -kosten berücksichtigen, also welche Vermietungsmöglichkeiten wir haben. Bevor wir ein Gebäude gänzlich freiziehen müssen, wird man sicher an der einen oder anderen Stelle für den Erhalt von Gebäuden sein, was wir uns auch städtebaulich wünschen, weil es teilweise sehr markante Gebäude sind, die wir nicht einfach verlassen können. Für solche Gebäude müssen wir dann, wenn wir sie nicht selber vollständig auslasten, einen Mieterlös generieren. Dafür können auch Dächer und Fassaden dienen, wenn wir nicht nur regenerative Energie zukaufen, sondern regenerative Energie selbst erzeugen. Ob wir solche Flächen nur zur Vermietung zur Verfügung stellen oder selber investieren, ist eine andere Frage.