Das Präsidium hat – wenn eine Aussprache gewünscht wird – eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht.
Ist eine Aussprache gewünscht? – Ich frage die CDUFraktion. Herr Patt, möchten Sie? – Sie müssen nicht reden. DIE LINKE? – Herr Scheel Sie müssen nicht reden. Wenn Sie verzichten, können Sie die Rede auch zu Protokoll geben. Herr Scheel, wir sind beim Tagesordnungspunkt 8. Sie möchten reden? – Dazu haben Sie Gelegenheit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir haben eine Beratende Äußerung zu der Frage Bauunterhalt und Baubewirtschaftung vom Rechnungshof erhalten. Dafür ist dem Sächsischen Rechnungshof auch vonseiten der Fraktion DIE LINKE unser herzlicher Dank auszusprechen.
Nur damit wir einordnen können, um welche Dimension, um welche Größenordnung es hier geht – wir reden gern auch über kleinere Staatsunternehmen hier im Sächsischen Landtag, zum Beispiel zur Porzellanmanufaktur Meißen, die natürlich einen hohen Symbolwert hat, aber von der Größe des Unternehmens mit dem SIB nicht wirklich mithalten kann.
Wir haben es beim SIB mit einem Unternehmen mit 1 300 Mitarbeitern zu tun. Dieses Unternehmen bewirtschaftet 3 000 Gebäude des Freistaates Sachsen, hat im Jahr 2010 600 Millionen Euro Bauvolumen umgesetzt und gibt ungefähr 100 Millionen Euro für Bewirtschaftungsfragen im Freistaat Sachsen aus. Damit haben wir es mit einem wirklich gewichtigen Unternehmen zu tun. Das ist es, glaube ich, auch wert, hier in der Debatte auch einmal einen Redebeitrag zu halten und diese Sache zu würdigen.
Der Rechnungshof hat sich zu Recht der Thematik gewidmet, wie wir bitte mit dem hohen Volumen, das dort an Geld umgesetzt wird, was an Mitarbeiterressourcen zur Verfügung steht, wie wir mit diesen Fragen sowohl des Bauens, des Bewirtschaftens und des Unterhalts umgehen müssen und ob hier nicht noch Reserven offenliegen.
In der Tat möchte ich mich zu drei Fragen, die in dieser Beratenden Äußerung des Rechnungshofes mit bearbeitet wurden, kurz äußern. Die erste Frage ist die der Energieeffizienz. Wir hatten zu diesem Thema auch eine Anhörung. In der Anhörung und in der Beratenden Äußerung ist zum Tragen gekommen, dass die Fragen der Energieeffizienz noch deutlichere Reserven offenliegen.
Ich nehme erst einmal zur Kenntnis – und ich möchte positiv herangehen –, dass es gelungen ist, in den Jahren seit Bestehen des SIB den Energieverbrauch von 390 auf 290 Gigawattstunden zu reduzieren. Das ist ein großer Erfolg. Dafür auch erst einmal einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SIB.
Aber wir müssen natürlich auch feststellen, dass es bei Fragen der regenerativen Energien, also dabei, wie wir uns von den Stromkonzernen und auch von der Preisentwicklung an den Strommärkten unabhängig machen, noch deutliche Reserven gibt. Wir haben im Moment einen Ausbaustand bei regenerativen Energien von 1,2 %. Das ist deutlich zu wenig. Wenn wir davon sprechen, dass es bis 2020 das erklärte Ziel der Staatsregierung ist, gerade einmal auf 5 % zu kommen, ist das aus unserer Sicht auch immer noch zu wenig. Hier brauchen wir dringend ein Energiekonzept, wie wir stärker an die Frage des Ausbaus der regenerativen Energien und damit eben der Unabhängigkeit von den Strommärkten herangehen.
Auch – und das ist sowohl beim Rechnungshof zum Tragen gekommen, aber auch bei den Sachverständigenanhörungen – die Frage der Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienz muss noch einmal zum Tragen kommen.
Insofern würden wir uns sehr freuen, wenn die Staatsregierung relativ schnell bei der Menge an Gebäuden, bei der Menge an Bewirtschaftungsunterhalt dem Landtag einmal ein Energieeffizienzprogramm vorstellt, in dem eine gewisse Analyse und Untersuchung vorhanden ist, was Sinn macht, wo es Sinn macht und wie wir dort vielleicht auch über die nächsten Jahre zu einem Fortschrittsstand kommen. Das ist der erste Punkt – Energieeffizienz. Wie gesagt: Hier ist noch einiges zu tun. Aber wir nehmen zur Kenntnis, dass in den letzten Jahren auch einiges getan wurde.
Zweiter Punkt – Bauunterhalt. Bauunterhalt hat gerade in der Frage, ob wir genügend Mittel im Staatshaushalt zur Verfügung stellen, um Investitionsstaue zu vermeiden, eine große Rolle gespielt. Auch hier muss DIE LINKE feststellen – das hat auch der Rechnungshof festgestellt –, dass es an einer Instandhaltungsstrategie im Freistaat Sachsen mangelt. Das ist ein großer Mangel; denn auch hier wollen wir nicht am Ende dastehen und – ich sage einmal – durch Haushaltsnöte die Mittel so weit herunterfahren, dass wir in zukünftigen Jahren dementsprechend mehr zur Verfügung stellen müssen.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass wir entweder die vom Rechnungshof angepeilten 1 bis 1,5 % der Baukosten pro Jahr zur Verfügung stellen müssen oder aber, dass wir erreichen, dass ein sogenanntes Gebäudeinformationssystem eingerichtet wird, mit dem wir dann Klarheit haben, wie viele Bauunterhaltskosten wir wirklich brauchen würden. Der Sachverständige hat gesagt, dass es Hochschule Zittau mehrere Forschungsvorhaben gibt. Wir sollten das angehen, damit wir als Sächsischer Landtag wirklich Klarheit und Transparenz darüber haben, was an Bauunterhaltskosten in den nächsten Jahren notwendig ist und wie wir das im Staatshaushalt abbilden können.
Von daher würden wir Ihnen vorschlagen, verstärkt daran zu arbeiten, wenn Sie schon nicht sagen, dass die Pauschale 1 bis 1,5 % des Rechnungshofes vielleicht sinnvoll ist. Zumindest die Frage einer solchen Instandhaltungsstrategie, fußend auf einem Gebäudeinformationssystem, wäre dringend notwendig. Das wäre der zweite Punkt.
Der dritte Punkt ist der vielleicht wesentlichste: der Flächenverbrauch. Auch den hat der Rechnungshof angesprochen. Dazu sage ich: Das gibt natürlich einen Dreiklang, den wir mit dem Standortegesetz besprochen haben. Wenn wir von Personalreduzierung im Freistaat Sachsen sprechen – und jetzt rede ich noch nicht einmal von absurden Zielzahldebatten, sondern einfach nur davon, dass wir in den letzten Jahren Personal abgebaut haben und damit die Frage von Standorten und von Flächenverbrauch pro Mitarbeiter in Rede stehen – brauchen wir dringend eine Unterbringungskonzeption für die Behörden im Freistaat Sachsen.
Nun weiß ich auch, dass wir gerade erst die Standortdebatte hatten. Ich gebe gern zu, es hätte eine Unterbringungskonzeption gebraucht, bevor wir die gesetzliche Umsetzung durchführen. Wir hätten uns sehr gefreut, wenn wir aufgrund der angepeilten Zielzahlen dann
einmal „Butter bei die Fische“ gäben, wie man so schön sagt, um auch wirklich zu wissen: Wo soll wer auf wie viel Quadratmetern arbeiten? Gibt es im IT-Bereich Möglichkeiten, noch Fläche einzusparen? – Die Frage von eGovernment, eAkte wurde ebenfalls angesprochen. Auch da, glaube ich, haben wir noch einiges zu tun. Da wird es noch einiges an Arbeit geben, und wir als Landtag möchten natürlich in diese Debatte sehr intensiv einbezogen werden.
Es bleibt festzuhalten: Es gibt einiges an Hausaufgaben. Sowohl bei der Frage der Energie- und damit Kosteneinsparung sowie bei der Transparentmachung von Bauunterhalt und Instandhaltungsstrategie als auch bei der Frage des Flächenverbrauches und der Unterbringungskonzeption sind die Hausaufgaben von der Staatsregierung noch nicht erledigt. Wir erwarten, dass hier in den nächsten Monaten geliefert wird; denn was mal großartig als Staatsmodernisierung vom FDP-Justizminister versprochen wurde, hat sich am Ende jetzt als Reisezirkusdirektorium entpuppt; und da sollten wir doch endlich einmal auch ein paar Untersetzungen genau dieser Fragen erreichen.
Jetzt erlauben Sie mir – den Dank an den Rechnungshof habe ich schon vorausgeschickt –, zumindest noch eine kritische Bemerkung zu machen in Bezug auf den Chef des Unternehmens, Herrn Prof. Janosch. Ich freue mich, dass Sie heute der Parlamentsdebatte beiwohnen. Ich gebe gerne zu, dass es nicht so oft vorkommt, dass sich ein Staatsbetrieb dieser Größe im parlamentarischen Raum in Beratungen wiederfinden darf. Ich erwarte aber natürlich, dass Sie diese Beratung auch dementsprechend ernst nehmen, dass ich Sie nicht erst vorzitieren muss, sondern dass Sie auch von sich aus den Anspruch haben, dem Parlament, wenn schon eine solche Beratende Äußerung vom Rechnungshof vorgelegt wird, auch dann mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. So wie Sie heute mit Präsenz glänzen, hoffe ich, dass Sie das auch in Zukunft von sich aus tun werden.
Vielen Dank dem Rechnungshof noch einmal für diese Beratende Äußerung. Ich denke, wir werden das Thema im Sächsischen Landtag weiter verfolgen dürfen. Das ist kein falsches Thema. Es geht dabei um viel Geld, viele Mitarbeiter und ein großes Unternehmen des Freistaates Sachsen.
Ich frage die SPD-Fraktion. – Kein Redebedarf. Die FDPFraktion? – Die FDP-Fraktion gibt ihre Rede zu Protokoll. Ich frage die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Frau Jähnigen, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem reichlichen Jahr hat uns die Regierung ein gigantisches Behördenum
zugskonzept, das sogenannte Standortekonzept, vorgestellt. Sie erinnern sich, das war die sogenannte Staatsmodernisierung von Justizminister Martens.
Wir GRÜNEN sprachen damals von einer Reise nach Jerusalem: Solange die Musik läuft, bleiben alle Bediensteten in Bewegung. Wenn sie sich hinsetzen wollen, ist an einer bestimmten Stelle ein Platz weg. Auf die KostenNutzen-Untersuchungen, die für die vom Landtag beschlossenen Standorte vorgelegt werden sollen, warten wir heute immer noch. Wir warten mit großer Spannung angesichts der Beratungen im Haushalt. Denn jetzt ist mit der Lehrermisere zutage getreten, was wir damals schon gesagt haben: dass wir nämlich bei Sachkosten jeden Euro umdrehen müssen, um genügend gutes Personal einstellen zu können. Aus diesem Grund wollen wir heute diese Debatte führen.
Schaut man sich die Beratende Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes zur Nachhaltigkeit und Reduzierung der Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltskosten des Freistaates an, begreift man schnell, dass das jetzt beschlossene unsägliche Standortekonzept durchaus dahin führen kann, dass das Finanzministerium in den nächsten Jahren eine marode eigene Immobilie nach der anderen saniert – schließlich müssen Behörden an vollkommen neuen Standorten Platz finden –, dass aber die alten Standorte leergezogen werden und verfallen.
Uns geht es darum, Kosten zu vermeiden. Ich wiederhole das noch einmal, weil wir im Dezember letzten Jahres als GRÜNE ziemlich heftig im Parlament dafür gescholten wurden, dass wir zu den Forderungen des Rechnungshofes im Vorfeld der Beratungen zum Standortegesetz einen eigenen Entschließungsantrag thematisiert haben. Heute sind wir nach der Beratung der Beratenden Äußerung noch nicht weitergekommen. Allein, wir haben eine Ahnung bekommen, dass das Finanzministerium wenig von den Empfehlungen des Rechnungshofes hält oder sie jedenfalls nicht umsetzt.
Erstens. Der Rechnungshof fordert das Finanzministerium auf, ein Unterbringungskonzept für die Landesbehörden zu erstellen und das nach Ansicht des Rechnungshofes mögliche Einsparpotenzial aufgrund der bereits beschlossenen Personalreduzierung von mindestens 200 000 Quadratmetern Nutzungsfläche zu heben.
Antwort des Finanzministers: Das Ministerium wird die bestehenden Behördenunterbringungskonzeptionen aktualisieren und weitere Konzepte erstellen.
Das klingt vielversprechend – und darauf warten wir nun. Bisher gibt es nur für Leipzig, Bautzen, Pirna, Freiberg und Zwickau Unterbringungskonzepte, die zudem noch veraltet sind und sich nicht an den aktuellen Beschäftigtenzahlen orientieren. Für Chemnitz, Dresden und alle anderen Standorte liegen nach unserer Erkenntnis keine Konzepte vor. Was das bedeutet, ist klar: Sie wissen nicht, an welchen Standorten Sie wie viel Personal auf welcher Fläche haben. Das muss geändert werden.
Von der angekündigten Aktualisierung Ihrer Konzepte oder von neuen Konzepten haben wir bis heute nichts gehört. Ich bin gespannt, wie Sie in die Haushaltsberatungen gehen. Bevor Sie über neue Personaleinsparungen reden, reduzieren Sie doch erst einmal die Kosten und die Flächen für das eingesparte Personal.
Zweitens. Der Rechnungshof fordert, dass sich der SIB am Landesimmobilienbetrieb Sachsen-Anhalt orientiert, da dessen Flächenquerschnitt pro Bediensteten rund ein Fünftel unter dem Vergleichswert von Sachsen liegt, natürlich mit entsprechenden Folgen für die Kosten. Außerdem müssten die Raum- und Flächennormen angepasst werden. Das sei eine plausible Forderung, denkt man.
Allein, der Finanzminister antwortet: Kein konkreter Nutzen für Flächeneinsparungen durch Intensivierung der Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt. Die Anpassung der Raum- und Flächennormen werde geprüft.
Wir GRÜNEN konstatieren: Der Freistaat orientiert sich zwar gern an anderen Bundesländern, wenn es bei der Begründung um weitere Stellenstreichungen geht. Aber im Falle von Einsparungen bei den Sachkosten trifft das nicht zu. Na toll!
Auch von der Prüfung oder gar Anpassung der Raum- und Flächennormen durch Ihr Haus, Herr Finanzminister, haben wir seitdem nichts gehört.
Drittens. Der Rechnungshof fordert einen festen Turnus zur Überprüfung der Angabe und Rückgabe ungenutzter Flächen. Bislang ist es offenbar so, dass die Behörden zwar verpflichtet sind, freigezogene Räume zu melden, dies aber nicht geschieht.
Antwort des Finanzministers: Wenn der SIB von den Nutzern aktuelle Stellen- und Raumbedarfspläne abfordert, erhält und vor Ort Kontrollen durchführt, können mit Sicherheit Flächeneinsparungen aufgezeigt werden.
Ich kann ja gut verstehen, dass sächsische Behörden ihren Leerstand nicht melden. Das führt nämlich dazu, dass der leerstehende Raum abgeschlossen wird und nicht mehr genutzt werden kann. Fallen Ihnen zur Flächenreduktion keine anderen Maßnahmen ein? Es wird höchste Zeit, ein richtiges Flächenmanagement wie in anderen Bundesländern einzuführen.
Was ist eigentlich mit der Kontrollfunktion, die der SIB haben soll? Nehmen Sie dort Ihre Aufsicht wahr? Lassen Sie sich turnusmäßig unterrichten? Wir haben nichts gehört. Da sehe ich schwarz für die Haushaltsberatungen, dass wir die notwendigen Kosteneinsparungen hier nicht erreichen, nicht kurzfristig, nicht mittelfristig, und für Langfristigkeit ist keine Zeit.