Ich frage den Berichterstatter: Herr Pecher, möchten Sie das Wort ergreifen? – Das kann ich nicht erkennen.
Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/8898 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mehrheitlich zugestimmt worden und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Zunächst einmal möchte ich mich beim Sächsischen Rechnungshof für die Beratende Äußerung zur Nachhaltigkeit und Reduzierung der Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltsausgaben des Freistaates Sachsen bedanken. Sie enthält wertvolle Anregungen für zukünftige Kosteneinsparungen.
Unter Anderem empfiehlt der Sächsische Rechnungshof darin, in künftigen Haushaltsplänen die Ausgaben für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen wieder zu erhöhen und die Gesamtausgaben für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz konkret in den Haushaltplänen auszuweisen.
Auch uns ist die Transparenz der Aufstellung eines Haushaltes wichtig. Mit der Erhöhung der Ausgaben für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen befinden wir uns aus meiner Sicht allerdings in einem Spannungsfeld. Natürlich muss der Freistaat Sachsen seiner Vorbildwirkung nachkommen und einen möglichst hohen Standard an Energieeffizienz realisieren. Auf der anderen Seite müssen diese Investitionen aber wohlüberlegt sein. Denn zu höheren Gesamtkosten dürfen diese letztlich nicht führen.
Im Rahmen der Befassung des Sächsischen Landtages mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das SMF bereits angekündigt, dass es bestrebt sei, im kommenden Doppelhaushalt den Titelansatz für Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen und im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu prüfen, inwieweit eine transparente Dokumentation des hohen Aufwandes zu diesem Thema erfolgen kann.
Ergänzend zu diesem Punkt möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass bereits alle Baumaßnahmen an Gebäuden des Freistaates Sachsen unter Erfüllung der bestehenden Energieeinsparverordnung durchgeführt werden müssen und somit ein hohes Niveau besitzen.
Ein weiterer Aspekt, der durch den Sächsischen Rechnungshof angeregt wurde, ist, für Bauunterhaltsmaßnahmen einen Richtwert von jährlich mindestens 1 bis 1,5 % des Neuwertes der Gebäude in der Richtlinie Bau zu implementieren.
Der geforderte Richtwert für Bauunterhaltungsmaßnahmen von jährlich mindestens 1 bis 1,5 % des Neuwertes der Gebäude kann allerdings nur sinnvoll sein, wenn dieser über- und auch unterschritten werden kann. Darüber hinaus steht ein solcher Richtwert ebenfalls in einem gewissen Spannungsfeld, einem Spannungsfeld zwischen den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln einerseits und dem notwendigen, permanenten Werterhalt der Liegenschaften andererseits. Für den Einsatz eines solchen Richtwertes kommt erschwerend hinzu: Der Bestand der Landesimmobilien ist zu verschieden – von denkmalgeschützten Altbauten bis hin zu Neubauten –, um für sie einen pauschalierten Richtwert für die Bauunterhaltsausgaben anzusetzen.
Als weitere Anregung des Rechnungshofes soll das SMF ein Unterbringungskonzept erstellen, das die aufgezeigten Flächeneinsparungen von knapp 300 000 Quadratmetern Hauptnutzfläche, heruntergebrochen auf die einzelnen Behördenunterbringungskonzeptionen, transparent ausweist.
Auch hierzu hat das Sächsische Finanzministerium angekündigt, die bestehenden Behördenunterbringungskonzeptionen zu aktualisieren und weitere Konzepte unter Berücksichtigung der Staatsmodernisierung zu erstellen. Allerdings stellte das SMF hierzu auch zu Recht fest, dass es sich um einen sehr vielschichtigen Optimierungsprozess handelt, an dessen Ende allerdings auch Flächenreduzierungen stehen müssen. Allerdings lassen sich diese zum heutigen Zeitpunkt nicht konkret abschätzen. Die durch den Rechnungshof vorgenommene faustformelartige Verringerung der Fläche aufgrund des Stellenabbauziels ist aus meiner Sicht etwas vereinfacht und sollte differenzierter betrachtet werden. Man muss sich bewusst sein, dass sich ein solches zu erstellendes Konzept auch auf die Motivation und Arbeitsproduktivität der Mitarbeiter auswirkt. Das heißt, wir müssen auch den Bedarf objekt- und standortspezifisch untersuchen und entsprechend anpassen.
Inwiefern im Zusammenhang der Steuerung der Bauunterhaltsausgaben und der Optimierung des Flächenbedarfs die Einrichtung eines Gebäudeinformationssystems sinn
voll ist, wie es auch im Rahmen der Anhörung angeregt wurde, sollte aus unserer Sicht dennoch geprüft werden.
Als letzte Empfehlung des Sächsischen Rechnungshofes, auf die ich gern kurz eingehen möchte, ist die zu intensivierende Zusammenarbeit des SIB mit dem Landesimmobilienbetrieb Sachsen-Anhalt um weitere Flächeneinsparpotenziale zu konkretisieren. Hierbei kann ich den Anmerkungen des Finanzministers durchaus folgen: Ein konkreter Nutzen für Flächeneinsparungen durch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt ist nur schwer nachvollziehbar.
Wie meine gemachten Aussagen zeigen, ist den Anregungen des Sächsischen Rechnungshofes, das eine oder andere zu entnehmen, um zu Kosteneinsparungen in den kommenden Jahren zu gelangen. Aus diesem Grund kann ich meinen Dank an den Sächsischen Rechnungshof nur wiederholen.
Das Präsidium hat dafür – sofern eine Aussprache gewünscht wird – eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft in der Drucksache 5/9199. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft in der Drucksache 5/9199 mehrheitlich zugestimmt worden.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/9154 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen?
Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/9154 mehrheitlich zugestimmt worden.