Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/9183 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/9183 einstimmig zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/9184 ab. Wer zustimmen will, den bitte ich um das
Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/9184 einstimmig zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/9185 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/9185 einstimmig zugestimmt worden
Soweit Sammelannahme erfolgen kann – was hier der Fall ist –, stelle ich hiermit gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest.
Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion der SPD und die Fraktion der NPD ihre abweichenden Meinungen bekundet. Die Zusammenstellung dieser abweichenden Meinungen liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt.
Herr Kosel, Sie stehen schon bereit; das ist richtig. Bitte stellen Sie Ihre Frage an die Staatsregierung; Frage Nr. 4.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern aus brandenburgischen Grenzgemeinden an zweisprachigen
Dem Vernehmen nach gab und gibt es immer wieder von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern aus brandenburgischen Grenzgemeinden Interesse, an zweisprachigen deutsch-sorbischen Bildungsangeboten an Schulen in Sachsen teilzunehmen. Insbesondere soll es bei der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem zum Kirchspiel Schleife gehörenden brandenburgischen Ort
Lieskau Schwierigkeiten gegeben haben, wenn diese an zweisprachigen deutsch-sorbischen Bildungsangeboten an der Grund- und Mittelschule in Schleife – Freistaat Sachsen – teilnehmen wollten.
1. Wie ist der Sachstand bezüglich des Wunsches von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern aus brandenburgischen Grenzgemeinden, an zweisprachigen
deutsch-sorbischen Bildungsangeboten in Sachsen teilzunehmen, seit der Wiedererrichtung der Bundesländer Sachsen und Brandenburg und der hierbei aufgetretenen Probleme?