1. Welche Auffassung vertritt die Staatsregierung hinsichtlich der Zulässigkeit, die Anwesenheitspflicht als Zulassungskriterium zur Prüfung oder Prüfungskriterium heranzuziehen?
2. Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung ergreifen, um der Kritik der Studierenden in dieser Problematik Abhilfe zu leisten?
Die Führung von Anwesenheitslisten zur Ermittlung, ob Studierende regelmäßig Lehrveranstaltungen, Seminaren o. Ä. beigewohnt haben, ist nur auf freiwilliger Basis zulässig. Insbesondere darf der Nachweis einer regelmäßigen Teilnahme von Studierenden an solchen Veranstaltungen nicht zur Voraussetzung einer Zulassung zu Hochschulprüfungen gemacht
werden. Eine etwaige Verankerung solcher Voraussetzungen in Studien- und Prüfungsordnungen wäre nicht zulässig, weil nach der Wesentlichkeitstheorie grundrechtsrelevante Einschränkungen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedürfen. Solche Ermächtigungsgrundlagen gibt es im Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) nicht. Eine davon abweichende Praxis an sächsischen Hochschulen ist dem SMWK nicht bekannt und würde aufsichtsrechtlich auch nicht mitgetragen.
Die Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen für Universitäten und gleichgestellte Hochschulen (KMK/HRK 1999) definiert die Teilnahme an Lehrveranstaltungen weder als Studienleistung (S. 32 „Reine Teil- nahmebescheinigungen sind keine Studienleistungen“) noch als Prüfungsvoraussetzung. Der Freistaat Sachsen hatte dieser Muster-Rahmenordnung, an deren Ausarbeitung er maßgeblich beteiligt war, zugestimmt und auf ihre Umsetzung an den Hochschulen geachtet.
Eine Muster-Rahmenordnung für Bachelor- oder Masterstudiengänge gibt es nicht und kann es, bei richtigem Verständnis des europäischen Bologna-Prozesses, auch gar nicht geben. Die sächsischen Hochschulen entscheiden seit 2006 völlig selbstständig über ihre Studien- und Prüfungsordnungen und haben nach Aussagen ihrer für Prüfungsfragen zuständigen Dezernenten keine Regelungen in den Prüfungsordnungen über eine Präsenzpflicht als Prüfungsvoraussetzung getroffen.
Wenn es dennoch zu entsprechenden Äußerungen von Hochschullehrern gegenüber Studierenden gekommen ist, entbehren diese jedenfalls bisher einer rechtlichen Grundlage.
Der Freistaat Sachsen trägt die Verantwortung für die Entwicklung der sächsischen Hochschullandschaft und kommt dieser u. a. gemäß Sächsischen Hochschulgesetz durch die Erstellung einer Hochschulentwicklungsplanung nach. Die Hochschulentwicklungsplanung bildet die Grundlage für die Entwicklungsplanungen der einzelnen Hochschulen und ist Grundlage einer gemeinsam mit den Hochschulen auszuhandelnden Hochschulvereinbarung, durch welche den sächsischen Hochschulen längerfristige finanzielle Planungssicherheit zugesichert wird. Da die gültige Hochschulvereinbarung Ende 2010 ausläuft und in Anbetracht der Tatsache, dass die Ergebnisse der Hochschulvereinbarung in die Aufstellung des sächsischen Haushaltsplanes einfließen müssen, frage ich die Staatsregierung:
1. In welchen organisatorischen und zeitlichen Schritten plant die Staatsregierung die Hochschulentwicklungsplanung fertigzustellen?
2. Welche Gremien der jeweiligen Hochschuleinrichtung werden bei der Erstellung der Hochschulentwicklungsplanung einbezogen?
Der Freistaat Sachsen trägt in der Tat die Verantwortung für die Entwicklung der sächsischen Hochschullandschaft und beschreibt deren Zielgrößen und -richtung gemäß den Vorgaben des Sächsischen Hochschulgesetzes durch die Erstellung und Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung.
Die Hochschulentwicklungsplanung ist ein längerer Prozess, der bereits im Jahr 2008 im SMWK begonnen wurde. Im Rahmen des im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst durchgeführten Projektes „Herausforderungen an eine nachhaltige Entwicklung der sächsischen Hochschulen bis 2020 und mögliche Lösungsansätze“ wurden im März dieses Jahres zwei Ergebnisberichte vorgelegt.
So ist zum einen eine Analyse der bestehenden hochschulpolitischen Entwicklungstrends hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die sächsische Hochschullandschaft erfolgt. Hierzu wurden vorhandene Studien ausgewertet und zu einem konsistenten Entwicklungsszenario für den Freistaat Sachsen zusammengefügt. Von besonderer Relevanz waren hierbei die Aspekte der demografischen Entwicklung, der Entwicklung des Fachkräftebedarfs, der Entwicklung der Innovationsfähigkeit und der regionalen Strukturen.
Zum anderen erfolgte eine Analyse der Leistungsfähigkeit der sächsischen Hochschulen und ihres Fächerangebotes, das „Sächsische Hochschulrating 2008“. Hierzu wurde eine vergleichende Stärken-/Schwächen-Analyse ausgewählter Fächer, die an den sächsischen Hochschulen angeboten werden, durchgeführt. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für den Hochschulentwicklungsplan 2020, der bereits in einer ersten Entwurfsfassung zu meinem Amtsantritt vorlag. Ich habe den vorliegenden Entwurf geprüft und veranlasst, dass einige Aspekte umfassend überarbeitet werden. Insbesondere soll der Hochschulentwicklungsplan stärker auf die Forschung und die Vorstellungen der sächsischen Hochschulen für künftige Forschungsschwerpunkte eingehen. Die derzeitige Überarbeitung des Entwurfs bezieht außerdem umfassende Stellungnahmen der sächsischen Hochschulen ein. Die Endfassung wird im kommenden Jahr fertiggestellt.
Die Inhalte des Hochschulentwicklungsplans fließen in die Fortentwicklung der geltenden Hochschulvereinbarung ein.
Die Hochschulleitungen wurden durch mein Haus frühzeitig in die Planungen eingebunden. Auch alle weiteren Planungsschritte erfolgen in enger Abstimmung mit den sächsischen Hochschulen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss der heutigen Sitzung noch einige persönliche Worte an Sie und natürlich auch an die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung richten. Ich wünsche Ihnen persön
lich und Ihren Familien besinnliche Weihnachtstage. Genießen Sie das Weihnachtsfest, erholen Sie sich im Kreis Ihrer Familie und tanken Sie Kraft für das kommende Jahr! Im Jahr 2010 stehen viele Aufgaben zum Wohle des Freistaat Sachsen an. Ich wünsche Ihnen und natürlich Ihren Familien für 2010 Wohlergehen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Tagesordnung der 6. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die
7. Sitzung auf Mittwoch, den 20. Januar 2010, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. Die 6. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist geschlossen.