Holger Mann
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Herr Präsident! Ich will kurz auf den Beitrag von Herrn Schneider reagieren. Ich weiß zwar nicht, zu welcher Rede er Stellung genommen hat, aber es wundert mich schon, dass er sich hier hinstellt und nur die besten Beispiele im Bereich Hochschule referiert. Ich weiß nicht, ob Sie wahrgenommen haben, dass im letzten Monat über 8 000 Menschen – Studierende, Wissenschaftler und Professoren – demonstriert haben, weil sie gesagt haben, der Abbau regulärer Stellen an sächsischen Hochschulen geht inzwischen an die Substanz. Er verhindert, dass die Hochschulen langfristig planen können, und mindert die Möglichkeit zur Drittmitteleinwerbung. Vor allem aber führt er dazu, dass immer mehr prekäre Beschäftigungssituationen geschaffen werden. Das haben wir in den vergangenen Jahren hier mehrfach diskutiert. Sie aber reagieren nicht.
Wir haben auch darauf hingewiesen, dass Sachsen vom Bund eine Menge Geld bekommen hat, in diesem Jahr 92 Millionen Euro vom Bund und anderen Bundesländern aus dem Hochschulpakt, für den Erhalt genau dieser Stellen. Dennoch geschieht das nicht.
Sie haben behauptet, die Hochschulen hätten gern eine Zuschussvereinbarung mit Ihnen abgeschlossen. Die Pressemeldungen, zuletzt der Landesrektorenkonferenz, sprechen eine andere Sprache. Darin wird sehr deutlich die Rücknahme dieser Vereinbarungen gefordert, weil sie an die Substanz der sächsischen Hochschulen gehen.
Zu guter Letzt sei noch einmal daran erinnert, dass in Sachsen ganze Institute vor der Schließung stehen, sei es die Pharmazie, die klassische Archäologie oder die Theaterwissenschaft und Institute an anderen Standorten. All das sind nicht gerade Beispiele für eine exzellente Hochschulpolitik. Sie belegen auch nicht gerade, dass Sie eine zuverlässige Zukunftspolitik im Bereich Hochschule und Wissenschaft betreiben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat uns soeben ihren Gesetzentwurf für einen – ich verkürze es – unabhängigen Bürgerbeauftragten vorgestellt. Die SPD-Fraktion begrüßt dies ausdrücklich. Wir gehen davon aus, dass die sächsischen Bürgerinnen und Bürger für einen solchen Beistand oder Mediator durchaus Bedarf haben, und zwar nicht nur für Konfliktfälle, die, wie uns scheint, häufiger auftreten, sondern schon angesichts der Größe der Verwaltung und der Komplexität der politischen Kompetenzverschränkung.
Vorfälle wie zuletzt beim Polizeieinsatz in Plauen oder, wie jüngst bekannt geworden, mit einer Petition, die in der Staatskanzlei abgegeben wurde, auf die der Petent aber nie eine Antwort erhielt und die auch nicht an den Landtag weitergereicht wurde, illustrieren beispielhaft, dass es sinnvoll sein kann, eine solche Stelle einzurichten.
Zudem wurde in der Anhörung durch in anderen Bundesländern schon existierende Bürgerbeauftragte deutlich zum Ausdruck gebracht, dass von dieser Person neben Orientierung und Beistand eine weitere Funktion übernommen werden könnte: eine Vermittlungs- oder Vorwarnfunktion. Probleme würden gar nicht entstehen, weil es nicht erst des üblicherweise langen Dienstweges durch die Verwaltung hindurch bedürfte oder weil vermieden werden könnte, dass durch Verwaltungshandeln das Problem erst entsteht.
Die Beispiele illustrieren aus unserer Sicht, dass in einer solchen Einrichtung durchaus Chancen für alle – damit meine ich ausdrücklich auch die Regierung – liegen und sie nicht, wie im Ausschuss geschehen, per se abgelehnt werden sollte.
Was dem Anliegen dagegen nicht dient, sind – das ist hier teilweise schon zur Sprache gekommen – das in § 8 des ursprünglichen Gesetzentwurfs formulierte Beanstandungsrecht und die Beanstandungsklage. Diese Regelungsvorschläge folgen aus unserer Sicht eher der Idee eines Oberkontrolleurs oder gar Inquisitors. Genau das würde die beschriebenen Funktionen zum Teil ad absurdum führen.
Wie – so müssen wir fragen – soll denn jemand vermitteln, der zugleich Anklagender ist? Wer wird einem Bürgerbeauftragten Türen öffnen, Spielräume ausloten oder Informationen geben, wenn er im Stillen befürchtet, dass dies gegen ihn verwendet werden könnte? Ich denke, hierin stimmen Sie mir zu.
Außerdem bin ich der festen Überzeugung – das mag eine persönliche Meinung sein –, diesen Job, die Kontrolle der Regierung, müssen wir schon als Parlament leisten oder im Konfliktfall die Gerichte ausüben.
Die Sachverständigen und wir als SPD-Fraktion halten auch das in § 7 sehr umfassend ausgestattete Anhörungsrecht für so nicht praktikabel. Daher, meine Damen und Herren, haben wir den umfangreichen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu ihrem eigenen Gesetzentwurf nicht nur als konsequent aufgrund der geführten Diskussionen begrüßt, sondern ihm auch gern zugestimmt. Ich bitte herzlich, dass das auch heute hier geschieht; denn wir werden heute auch Ihrem Gesetzentwurf zustimmen, weil er ein lohnenswertes Projekt formuliert, das bereits in vielen anderen Bundesländern gute Praxis ist.
Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, erlauben Sie mir noch, mich kurz für die Zusammenarbeit der letzten fünf Jahre zu bedanken, insbesondere bei denen, die ich voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode hier missen werde. Die Arbeit mit Ihnen war häufig lehrreich, fast immer konstruktiv, aber in jedem Falle von gegenseitigem Respekt gezeichnet.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Politisch hat sich seit dem letzten Plenum einiges bewegt im Bereich Hochschule und Wissenschaft – jedenfalls einiges, das eine Debatte, wie wir sie heute führen wollen, nachdrücklich nahelegt.
Um nur einige Ereignisse der letzten Wochen aufzuzeigen: Die Kultusministerkonferenz hat erneut eine Prognose mit höheren Studierendenzahlen vorgestellt. Mit einem Rückgang, wie Sie bislang behauptet haben, meine Damen und Herren von der Koalition, rechnet nun vor 2018 niemand mehr in Deutschland.
Im Bund – Sie werden es verfolgt und diskutiert haben – gab es endlich einen Kompromiss in der Großen Koalition zur Verteilung der zusätzlichen – ich betone: zusätzlichen – 6 plus 3 Milliarden Euro auf die Bildungsbereiche.
Und – für uns in Sachsen nicht ganz unerheblich –: Allein zwei Drittel dieser Gelder kommen bis 2018 dem Bereich Hochschule und Wissenschaft zugute. Sachsen ist konkret um mehr als 85 Millionen Euro pro Jahr entlastet worden, davon allein um 63 Millionen Euro im Hochschulbereich, nämlich durch die Übernahme der BAföG-Finanzierung und der Aufwüchse bei den außeruniversitären Einrichtungen. Immerhin 57 Millionen Euro davon – so verkündete es das SMWK – sollen jährlich über einen selbstverwalteten Fonds ausgereicht werden.
Angesichts dessen stellen sich einem einige Fragen. Zunächst: Wie soll das überhaupt laufen? Ist das mehr als ein Schaufensterangebot vor der Landtagswahl?
Wo – ich wies gerade darauf hin – sind denn die 5 Millionen Euro Entlastung bei den außeruniversitären Einrichtungen geblieben? Sind die Mittel bereits in die Geldbörse von Finanzminister Unland gewandert? Wer soll darüber eigentlich verfügen? An Sie gerichtet, meine Damen und Herren von CDU und FDP: Fühlen Sie sich als Parlamentarier eigentlich noch ernst genommen?
Immerhin, die FDP hat am Dienstag – drei Wochen nach Verkündung! – auch reagiert und will, wenn man der Meldung in der „LVZ“ glauben darf, das Geld gleich viermal ausgeben. Aber hiermit will ich mich nicht aufhalten. Es hat sicherlich keinen Sinn mehr, mit Ihnen darüber zu diskutieren, da dem die irrige Annahme zugrunde liegen würde, Sie hätten darüber noch mitzubestimmen.
Interessanter waren da schon die Pressemitteilungen der beiden Bildungsministerinnen, als der Kompromiss auf Bundesebene verkündet wurde. Beide reklamierten das Geld für sich. Aber postwendend folgte der Ordnungsruf von Herrn Michel in der CDU-Fraktion. Offensichtlich waren solche Pressemitteilungen notwendig, um Herrn Unland vor weiteren Begehrlichkeiten zu bewahren.
Das, meine Damen und Herren von der Koalition, sagt einiges über das Verhältnis der Minister im Kabinett aus, vor allem aber darüber, wer die Leitlinien in der Bildungspolitik ausgibt.
Die Frage aber, welche die Hochschulleitungen und die Studierenden stellen und sie umtreibt, hat niemand von Ihnen gestellt. Sie lautet: Warum zum Teufel soll dieses Geld vom Bund wieder in einen Fonds fließen und nicht, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vereinbart, in die Stärkung der Grundfinanzierung der Hochschulen?
Warum, meine Damen und Herren? Diese Frage müssen Sie heute beantworten.
Sagen Sie jetzt bitte nicht wieder, es sei kein Geld da. In der heutigen Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Thema „Hochschulpakt“ steht, dass Sachsen allein in diesem Jahr 94 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt des Bundes zur Finanzierung der Hochschulen zusätzlich erhält, und zwar zum Erhalt unserer Kapazitäten.
Auch die dritte Phase dieses Paktes – bis zum Jahr 2020 – will die Große Koalition auf Bundesebene ausfinanzieren. Wir wissen, man steht kurz vor der Verabschiedung dieses Paketes zwischen den Ländern. Sie aber, meine Damen und Herren von CDU und FDP, halten am schwarz-gelben Stellenabbaubeschluss von 2010 fest und wollen weiterhin jede neunte Stelle im Hochschulbereich abbauen.
Sie werden allein in diesem Jahr 157 Millionen Euro zusätzliche Mittel aus dem Hochschulpakt, der Entlastung beim BAföG und bei den Aufwüchsen an den außeruniversitären Einrichtungen bekommen. Dennoch wollen Sie an dem Abbau fester Stellen festhalten.
Ich will hier für die SPD feststellen: Sie haben vor, den Stellenabbau trotz gestiegener Studierendenzahlen durchzuziehen und gleichzeitig noch Geld vom Bund abzukassieren. Nicht anders ist das zu erklären, was auch Destatis in dieser Woche veröffentlicht hat. Das ist nicht Ausdruck solider Haushaltspolitik, sondern das ist aus unserer Sicht modernes Raubrittertum. Es ist unredlich und nicht
leistungsgerecht. Vor allem aber macht es die Hochschulen zunehmend kaputt.
Man kann die öffentliche Institution Hochschule nicht Jahr für Jahr in Unsicherheit wiegen und neue Pakete schnüren. Das ist schlichtweg keine Leiharbeitsfirma, sondern eine öffentliche Bildungsstätte – eine, an der die höchsten Abschlüsse verliehen werden und wo gute Lehre mit Spitzenforschung einhergehen soll.
Deshalb fordern wir in dem heute vorliegenden Antrag, dass Sie die vorhandenen Spielräume nutzen, um den Stellenabbau zu beenden und die Grundfinanzierung der Hochschulen zu erhöhen. Hierfür braucht es zunächst ein Stellenmoratorium. Der nächste Schritt ist die Revision des Stellenabbaus auf der Grundlage der Studierenden- und Absolventenzahlen und dann schrittweise die Anhebung der Grundfinanzierung von derzeit 6 350 Euro wenigstens auf den Bundesdurchschnitt von 6 830 Euro pro Studierendem und Jahr. Das dient auch der Verbesserung der Betreuungsrelation und der Stärkung guter Lehre.
Jetzt bin ich wenigstens einmal dankbar für eine Pressemitteilung der FDP-Fraktion, so spät sie auch kam. Ja, wir brauchen eine Korrektur der sächsischen Hochschulentwicklungsplanung. Die jetzige war schon bei Vorlage hinfällig, weil sie der Studierendenentwicklung weit hinterherhinkte, vor allem aber – so ist mein Eindruck –, weil sie bewusst ignoriert wurde. Nach Jahren des Verweises und der Debatten hier im Plenum, in denen Sie fälschlicherweise darauf rekurrierten, dass die Studierendenzahlen sinken würden – ein Lied, das man in Sachsen seit fünfzehn Jahren hört –, steht heute in der Antwort auf eine Kleine Anfrage relativ deutlich – man möchte fast meinen: ehrlich –: Die Prognose der Studienanfängerzahl steht mit dem Kabinettsbeschluss ZRB 2020 – Sie werden sich daran erinnern: dem zum zusätzlichen Stellenabbau – nicht in unmittelbarem Zusammenhang und war somit auch nicht dessen Beschlussgrundlage.
Schöner lässt sich im Amtsdeutsch kaum ausdrücken: Die Realität an unseren Hochschulen ist uns egal. Der Abbau ist beschlossen. Basta!
Deshalb sage ich: In die Hochschulentwicklungsplanung müssen nicht nur die Studierendenzahlen einbezogen werden, sondern auch die Berufsakademie Sachsen. Der Fokus ist auf den gesamten mitteldeutschen Raum zu erweitern; das ist eine Position, über die wir uns sicherlich gut austauschen können.
Zum Dritten fordern wir in unserem Antrag, auch das soziale Umfeld der Hochschulen zu stärken und gute Arbeit zu ermöglichen. Die drei Punkte, die ich in diesem Zusammenhang nennen möchte, sind Ihnen wohlbekannt. Wir wollen eine Erhöhung der Zuschüsse für die Studentenwerke auf 10 Millionen Euro, um die in den vergangenen Jahren gestiegenen Kosten und Herausforderungen zu
bewältigen. Wir wollen die Förderung familienfreundlicher Strukturen an den Hochschulen. Wir wollen in Zusammenarbeit mit den Hochschulen Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen festlegen und dabei insbesondere die Situation von Lehrbeauftragten, Honorarkräften und Promovierenden berücksichtigen. Das alles sind aus unserer Sicht dringend notwendige Schritte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rückmeldungen aus den Hochschulen auf Ihren hochschulpolitischen Kürzungskurs – ich will es nicht „Entwicklung“ nennen – sind eindeutig. Die Landesrektorenkonferenz hat heute in einer Pressemitteilung unsere Forderung nach Rücknahme der Stellenkürzung und entsprechender Verwendung der aus der Übernahme der BAföGFinanzierung frei werdenden Gelder unterstützt. Am Mittwoch nächster Woche, am 25. Juni, werden Studierende und Mitarbeiter zu Tausenden unter dem Motto „Kürzer geht’s nicht!“ in Leipzig auf die Straße gehen. Wir wollen deshalb heute wissen: Wie stehen Sie zu unseren Forderungen, insbesondere nach Stopp des Stellenabbaus?
Zum Schluss: Heute feiert der Bologna-Prozess fünfzehnjähriges Jubiläum. Geschenke erwarten die sächsischen Hochschulen und ihre Angehörigen von Ihnen schon lange nicht mehr, aber wenigstens die Anerkennung dafür, dass dieser Prozess in den letzen Jahren quasi nebenher auch noch gestemmt wurde. Die in dieser Woche vermeldeten Rekordzahlen an Studienabschlüssen in Sachsen sind beredter Beleg dafür. Zugleich aber stecken darin noch viele Herausforderungen, wie das ungenügende Angebot an Masterplätzen in Sachsen zeigt.
Werte Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, Sie machen mit Ihrer Politik – es ist eine Politik nur auf Sicht – die Hochschulen zunehmend kaputt.
Sie sind im Zweifelsfall verantwortlich, wenn mehrere Institute und damit ganze Fachrichtungen und Kompetenzen unserem Land Sachsen verloren gehen. Sie haben deshalb heute die Gelegenheit, mit der Zustimmung zu unserem Antrag Ihre Entscheidung zu korrigieren.
Das Mindeste aber, was die SPD und die sächsischen Wähler von dieser Debatte erwarten können, ist, dass Sie darstellen, inwieweit Sie Ihre Position zu den von mir konkret beschriebenen Punkten korrigieren möchten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich will die zweite Runde nutzen, um die Debatte zu führen; dafür ist sie ja da. Zunächst möchte ich für die unterstützenden Äußerungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch der Fraktion DIE LINKE danken.
Frau Giegengack, nur ein Hinweis: Das, was ich in meiner Rede sagte – ich fürchte, das ist schlimmer, als wir es uns einreden wollen. Das Problem ist nicht, an falsche Prognosen zu glauben, sondern dass dieser letzte Hochschulentwicklungsplan so aufgestellt wurde, dass man den Stellenkürzungsbeschluss umsetzt. Genau das habe ich heute in einer Kleinen Anfrage so als Antwort der Staats
regierung gefunden. Das ist das Problem, über das wir reden und dessen Konsequenzen die Hochschulen ausbaden müssen.
Auch beim Mittelbau führt das unter anderem dazu, dass wir in Sachsen schon die Situation haben, dass nicht mehr nur jeder Fünfte einen festen Vertrag hat, sondern zunehmend nur noch jeder Zehnte. Das ist eine absolut unhaltbare Situation.
Aber jetzt zu den Beiträgen aus der Regierungskoalition: Herrn Tippelt bin ich zumindest dankbar, dass er versucht hat, so etwas wie einen Kurs seiner Fraktion zu den beantragten Punkten darzustellen. Da muss ich mich dann doch mit Ihnen auseinandersetzen. Ich sage es noch einmal: Der „LVZ“-Artikel war durchaus erheiternd, weil Sie genau diese Position in den letzten Jahren erstens nicht vertreten haben und weil Sie zweitens meinen, mit aus unserer Sicht rechnerisch 63 Millionen Euro alle dies fünf Punkte finanzieren zu können.
Wer sich mit diesen Punkten ernsthaft befasst, weiß, dass diese Summen mindestens dreistelliger Millionenbeträge bedürfen. Deshalb kann ich nicht wirklich davon ausgehen, dass Sie sich ernst zu nehmend mit diesen Forderungen und diesen Haushaltspositionen auseinandergesetzt haben.
Sehen Sie mir das nach, aber es ist ein bisschen wohlfeil, auf die Zielgerade zu kommen und bei einem Antrag, der Projekte aus der Legislaturperiode aufnimmt, aber vor allem bei der Debatte vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen – das habe ich in meiner Rede ausgeführt – so zu tun, als hätte man ein Programm. Das ist billig.
Aber jetzt zur CDU: Herr Clemen, es tut mir leid, aber Ihr Beitrag hat zu keinem der konkret benannten Punkte Stellung genommen. Sie haben einfach Ihren Ärger und Ihren Unmut kundgetan, und Sie haben bewiesen, dass Sie von Mathe nicht besonders viel verstehen, was mich als Musiker überrascht.
Wenn Sie selbst sagen, seit 2005 seien die Ausgaben um 15 % gestiegen, dann könnten Sie, ohne besonders gut rechnen zu können, überschlagen, dass das nur 1,6 % pro Jahr sind. Das ist unter der Inflationsrate. Da könnte man auf die Idee kommen, dass bei steigenden Studierendenzahlen Geld im System fehlt. Man hätte aber auch letzte Woche die Destatis-Zahlen zur Kenntnis nehmen können. Das Statistische Bundesamt sagt, dass Sachsen das einzige Bundesland ist, in dem seit 2009 die Grundmittel in der Finanzierung gesunken sind. Das erhärtet unsere Argumentation, wenn wir sagen: Sachsen spart sich auf Kosten des Bundes und der Hochschulen gesund. Das ist nicht leistungsgerecht.
Wenn Sie als exzellentes Beispiel die HHL anführen, dann tut mir das auch als Leipziger leid. Eine Hochschule, deren Zuschüsse vom Rechnungshof kritisiert werden, weil sie sich eigentlich privat aus Studiengebühren
finanzieren müsste, aber in nicht geringem Umfang einer staatlichen Finanzierung bedarf, eine Hochschule, die vor Kurzem staatlich finanzierte öffentliche Hochschulräume übertragen bekommen hat, die mehr als 20-mal so viel Raum zur Verfügung hat wie die dortige Universität, als exzellentes Beispiel für die öffentlich finanzierte sächsische Hochschullandschaft anzuführen, das ist schon ein bisschen abenteuerlich und kann wohl nicht Ihr Kurs sein.
Zu guter Letzt: Herr Clemen, manchmal verrät man sich ja mit eigenen Zitaten. Wenn Sie hier sagen – ich zitiere noch einmal in aller Ruhe –, es gehe lediglich um unbefristete Vollzeitstellen, dann drückt das genau das Problem aus, das die sächsische Hochschullandschaft hat, weil wir zunehmend in eine Situation geraten, in der die Hochschulen gar nicht mehr langfristig planen können. Sie hangeln sich von Paket zu Paket, gefährden die Freiheit von Forschung und Lehre und fahren dieses System zunehmend an die Wand. Genau deswegen führen wir diese Debatte.
Wenn Kollege Schneider mir nicht die Möglichkeit zu einer Nachfrage gibt, will ich es noch einmal auf diesem Weg probieren.
Herr Prof. Schneider, ich hatte hier mehrere Fragen gestellt, deren Beantwortung Sie uns schon schuldig sind. Eine Frage war ganz deutlich: Wieso nutzen Sie dieses Geld nicht, um die Grundfinanzierung der sächsischen Hochschulen zu verbessern, so wie es unter anderem im Bund ganz klar im Koalitionsvertrag steht? Daran müsste zumindest Ihre Partei ein Interesse haben. Schlagen Sie doch einmal über Wörtersuche das Wort „Grundmittel“ und das Wort „Grundfinanzierung“ nach. Dabei werden Sie schnell zum Kapitel „Hochschule“ kommen.
Die zweite Frage, die Sie uns vielleicht doch noch beantworten sollten, lautet: Wie kann es sein, dass mindestens die 5 Millionen Euro Entlastung bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen schon nirgendwo mehr auftauchen, sodass wir also sozusagen nur noch bei 57 Millionen Euro, dem reinen BAföG-Geld, sind? Auch da sind schon wieder Mittel, mit denen Sachsen entlastet werden sollte, zweckentfremdet worden. Anders kann ich das nicht interpretieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme. Wenigstens daraus kann man die eine oder andere Information ziehen.
Ich muss noch eine Frage stellen. Wenn Sie es als Mythos beschreiben, dass den Hochschulen in Sachsen die Hochschulpaktmittel nicht vollends zugutekommen, dann frage ich mich doch, wie Herr Clemen vorhin in der Debatte darstellen konnte, dass in dem Zeitraum seit 2005 die Mittel um 15 % gewachsen sind, während wir wissen, dass Sachsen in diesem Jahr 94 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt erhält und zudem – wie Sie es jetzt selbst sagen – bei Ihnen 57 Millionen Euro, bei uns 65 Millionen Euro über die Entlastung des Bundes erhält. Das sind ungefähr 160 Millionen Euro. Das sind mehr als 15 % des derzeitigen Personalhaushaltes der Hochschulen in einem Jahr.
Sie, Herr Clemen, haben gesagt: Das haben wir in den letzten neun Jahren geschafft. Da wundere ich mich doch, wohin dieses Geld geflossen ist und wo dieses Geld bei den Hochschulen ankommt. Deswegen stelle ich hier noch einmal die Frage, vielleicht kontemplieren Sie noch einmal darüber: Könnte es vielleicht sein, dass Sie das Personal an den sächsischen Hochschulen zu immer größeren Teilen über Bundesmittel finanzieren und darüber den Staatshaushalt entlasten und das als zusätzliche Finanzierung für die sächsischen Hochschulen ausgeben? Könnte das vielleicht die Erklärung dafür sein, dass die Grundmittel in Sachsen nicht gestiegen sind? Könnte das die Erklärung dafür sein, das zunehmend befristete Arbeitsverhältnisse Einzug finden? Könnte das die Erklärung dafür sein, warum wir gerade in den Bereichen, die nicht so drittmittelstark sind, Situationen haben, bei denen Institute vor Schließungen stehen, weil Hochschulen das reflektieren und sagen: Wenn wir nicht auf diesen Zug aufspringen und uns nach Drittmitteln und den nächsten Paketen richten, dann werden wir in Zukunft nicht mehr wettbewerbsfähig sein?
Wenn Herr Clemen will, dann gern.
Herr Clemen, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Regelmäßig lese ich den Haushalt. Es ist die Aufgabe der Opposition, die Regierung zu kontrollieren. Uns ist dort in den letzten Jahren aufgefallen, dass man sicherlich Investitionsmittel erhöht hat,
aber dass es gerade bei den Personalmitteln oder auch bei Positionen wie den sächsischen Studierendenwerken im Vergleich zur Regierungszeit der letzten Großen Koalition in Sachsen zu Kürzungen in Ihrer Legislatur kam. Die letzte Zahl, die bei den Studierendenwerken stand, war 7,5 Millionen Euro. Die Zahl, die Sie aktuell als Erhöhung feiern, ist 5,5 Millionen Euro. Solche Sachen fallen
schon auf, wenn man Opposition macht und sich den Haushalt ansieht.
Ich habe hier nicht darüber gesprochen, dass die Mittel absolut zurückgegangen sind. Das kann allein schon deshalb nicht sein, weil wir Inflation und Kostensteigerungen haben.
Ich habe darüber gesprochen, wie es um die Personalausstattung und die grundständigen Mittel an den sächsischen Hochschulen bestellt ist, weil genau diese die wichtigsten für eine Hochschulentwicklungsplanung sind, wo man sich im Regelfall nicht von Jahr zu Jahr oder im Zweijahresrhythmus entlanghangelt, weil diese mittel- und langfristig angelegt sein müssen.
Genau deswegen haben wir heute drei Punkte gefordert, zum einen eine Stellungnahme, die Sie, Herr Clemen, jetzt gegeben haben, zu der Frage, ob Sie die Stellenkürzungen der – wie Sie es formulieren – „nur“ unbefristeten Vollzeitäquivalente zurücknehmen wollen.
Zum Zweiten, wie Sie dazu stehen, die Erhöhung der Mittel für die Studierendenwerke vorzunehmen und sich auch um die Frage „Gute Arbeit an Hochschulen“ zu
kümmern. Zum Dritten haben wir mehrfach ausgeführt, dass wir im Bereich der Hochschulentwicklungsplanung Korrekturbedarf sehen, der sich schon in den letzten Jahren hätte ablesen lassen können.
Deshalb bitten wir Sie, das Hohe Haus, um Zustimmung zu diesem Antrag, und ich denke, diese Diskussion werden wir in der nächsten Woche weiterführen; aber insbesondere wird es im Herbst dazu klarere Ansagen und eine bessere Hochschulpolitik in Sachsen geben.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Die SPD hat sich auf Bundes- wie Landesebene ganz klar gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bekannt und positioniert. Die wichtigsten Gründe seien
kurz genannt: Erstens. Verbraucherschutz. Mehr als 80 % der Deutschen lehnen Genfood ab; es ist schon angeklungen. Deshalb müssen wir verhindern, dass durch Unterlaufungsstrategien solche Produkte klammheimlich auf Ihrem Teller oder in Ihrem Warenkorb landen.
Zweitens. Der ökonomische Nutzen darf bezweifelt werden. Er bleibt fragwürdig. Monopolstrukturen, insbesondere amerikanischer Hersteller, stellen Wettbewerb und damit auch Nachhaltigkeit infrage. Aber auch die Wirtschaftlichkeit selbst darf bezweifelt werden. Ich verweise hier auf das Protokoll im Bundesrat von SPDLandwirtschaftsminister Erwin Sellering und die Studie der University of Cambridge, die den Pestizideinsatz, Ernteerträge und die Sortenvielfalt verglichen hat bei gentechnisch verändertem Mais, Raps und Soja und konventionellen Sorten. „Diese kam zu dem Ergebnis – das sollten sich gerade die Landwirte mal anhören –, dass die Kombination von herkömmlichem Saatgut und guter Feldpflege, wie sie bei uns in Westeuropa praktiziert wird, die Erträge schneller wachsen lässt als die in den USA praktizierte Gentechnik-Anbaumethode.“
Drittens. Die Risiken erscheinen auch bis heute kaum beherrschbar. Gentechnisch veränderte Sorten sind eine akute Bedrohung für die Biodiversität, die extreme volkswirtschaftliche Kosten zur Folge hätten. Das kann man schon heute in China und Mexiko beschauen.
Wir können aber auch ein kleines Beispiel nehmen: So enthält die aktuell debattierte Gentechnik-Maissorte 1508 ein Pflanzengift. Erst in einer Anhörung des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses im März hat ein Imker dazu zu Protokoll gegeben: „Wenn dieser Genmais in Deutschland zugelassen wird, dann brauchen wir nicht mehr weiter über Bienenschutz zu reden, weil damit alle, alle bisherigen Gefährdungen von Bienen in den Schatten gestellt werden.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier wird auch die Widersprüchlichkeit im Agieren der Koalition deutlich, die diese Anhörung zusammen mit uns, den LINKEN und den GRÜNEN beantragt hat. Dass die CDU und maßgeblich die Bundeskanzlerin zuletzt bei der Abstimmung um ein Verbot der Genmaissorte 1507 eine unrühmliche Rolle gespielt hat, ist bekannt. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, bin ich froh, dass die SPD im Bundestag morgen in einem Koalitionsantrag maßgebliche Positionen der Regierung zu gentechnisch veränderten Pflanzen durchsetzen wird.
Erstens wird die Bundesregierung darin aufgefordert, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene ein nationales Ausstiegsrecht rechtssicher zu verankern und somit durchzusetzen. Dadurch wird unser Selbstbestimmungsrecht gestärkt.
Zweitens. Es soll in Zukunft auch eine Option zum Ausstieg aus Genpflanzenanbau nach Zulassung geben, zum Beispiel auch nach einem Regierungswechsel.
Drittens. Die Bundesregierung soll sich für eine praktikable Kennzeichnungspflicht für Tierprodukte einsetzen, welche mit genveränderten Pflanzen als Futterpflanzen hergestellt wird.
Viertens. Die GVO-Staaten sollen zu effektiven Maßnahmen zum Schutz vor Ausbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen verpflichtet werden. Die SPD hat in der Bundesregierung also den Verbraucherschutz gestärkt, die Risikovorsorge gestärkt und das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten gegenüber wirtschaftlichen Interessen gestärkt.
Herr Staatsminister, die Debatte ist die Chance, sich zu erklären, bevor Sie bundesweit allein stehen. Frau Kagelmann hat schon auf diverse Initiativen, nicht nur von Rot-Grün, sondern auch von CSU, Schwarz-Grün und anderen Ländern, verwiesen. Die Mehrzahl der Bundesländer lehnt es ab – zuletzt im März im Bundesrat. Sachsen war nicht dabei. Die SPD hat einen klaren Standpunkt bezogen und mit LINKEN und GRÜNEN bereits im April 2011 einen Acht-Punkte-Plan für eine gentechnikfreie Landwirtschaft unterbreitet.
Ja, bitte.
Ich habe gesagt, dass Tierprodukte, die unter Zufütterung von gentechnisch veränderten Pflanzen in den Handel kommen, klar und eindeutig gekennzeichnet werden. Das habe ich gesagt.
Nein, aber der Verbraucher soll das Recht und der Hersteller die Möglichkeit haben zu entscheiden, was die Inhaltsstoffe dieser Produkte sind und wie sie entstanden sind. Genau das fordert der Antrag der Bundesregierung – wie Sie wissen, ist es eine Koalition zwischen CDU und SPD –, dass das auf EU-Ebene nun klar durchgesetzt wird; denn Ihr Antrag und Ihre Position zuletzt waren, bestimmte Schwellenwerte einzuführen. Das sehen wir als Unterlaufungsstrategie und als Schlechterstellung des Verbrauchers.
Sehr verehrte Damen und Herren, da ich im letzten Satz unterbrochen wurde, noch mal die Frage: Wo stehen Sie, Herr Staatsminister? Wo steht die sächsische Union wirklich? Was ist Ihnen Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit und der Schutz der Biodiversität wert?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Karrierewege an den Hochschulen sind heute oft durch lange Phasen der unsicheren Beschäftigung gekennzeichnet. Die Arbeitsbedingungen, die wir zukünftigen Wissenschaftlern zumuten, stoßen zunehmend auf berechtigte Kritik. So hat die hier bereits
mehrfach erwähnte Mittelbauinitiative der TU Dresden in ihrer Befragung die Zuspitzung dieser Situation erfasst.
Von den etwa 1 300 Befragten gaben 91,5 % an, befristet eingestellt zu sein. Der Wissenschaftszeitvertrag ist dabei die meistgenannte gesetzliche Grundlage. Befristungen auf die Dauer von 12 oder 24 Monaten sind dabei die Regel. Aber – auch das wurde bereits genannt – es kommen häufig auch drei, sechs oder neun Monate vor.
Fast alle der Befragten antworteten auf die Frage, was nach Ablauf ihres Vertrages geschieht, mit: „Eine weitere Befristung.“ Dieses Springen von einer Befristung in die nächste bedeutet nicht nur eine unsichere Karriereplanung, sondern auch, dass Familienplanung schlicht unmöglich ist.
So verwundert es denn auch nicht, dass 88 % der Befragten Sicherheit vermissen und 93 % meinen, dass die TU Dresden mehr tun müsse, um die beruflichen Perspektiven der akademischen Mitarbeiter zu verbessern. Vier Fünftel haben schlicht nicht das Gefühl, dass ihnen die TU Dresden eine berufliche Perspektive gibt. Das ist nicht einmal ein zufriedenstellendes Zeugnis für die ExzellenzUni.
Doch, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier ist nicht nur die Universität Dresden gefragt, sondern auch die Staatsregierung und wir als Parlament. Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, Sie mögen es nicht mehr hören können, aber ein entscheidender Schlüssel ist und bleibt die Stellenausstattung der sächsischen Hochschulen. Wer hier weiter kürzt, befördert genau diese kritisierte Entwicklung. Die Staatsregierung und wir als Landesparlament könnten einen Beitrag dazu leisten, dass ein Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ Verbindlichkeit erreicht. Die Einrichtung einer ständigen Tarifkommission wie in Nordrhein-Westfalen und die Stärkung der Personalvertretung der wissenschaftlichen Hilfskräfte wären Ansätze, die wir hier in Sachsen verfolgen könnten. Auch im Bund lässt sich einiges tun, worüber wir nun dank des Koalitionsvertrages konkret reden werden.
Als man im Hochschulrahmengesetz erstmals Bedingungen für eine Befristung von wissenschaftlichen Qualifizierungsstellen definierte, geschah das einerseits, um sinnvolle Befristungen klar begrenzt zu ermöglichen, andererseits aber auch, um Wildwuchs und Missbrauch zu verhindern. Auch der Beschluss des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unter Schavan verhinderte jedoch nicht, dass Missbrauch bei Nachwuchskräften auftrat, sondern schuf neue Befristungsmöglichkeiten vor allem bei über Drittmittel finanzierten Stellen. So ist der Prekarisierung der Wissenschaft inzwischen Tür und Tor geöffnet und der Anteil der befristeten Stellen deutlich gestiegen. Die Laufzeiten bei den einzelnen Arbeitsverträgen haben sich auch erheblich verkürzt. So werden nicht nur die Berufswege junger Menschen erschwert, sondern für die Wissenschaft und die Gesellschaft insgesamt wertvolle Potenziale vergeudet.
Deshalb sind Veränderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz überfällig. Die Grundlagen sind bereits mit
der Evaluation seit 2011 vorhanden. Die SPD möchte deshalb das Wissenschaftszeitvertragsgesetz im Bund novellieren.
Unsere Forderungen hierzu sind, erstens, Mindeststandards bei der Befristung in der Qualifizierungsphase. Die SPD fordert eine Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten, es sei denn, es liegen nachvollziehbare Sachgründe vor.
Zweitens. Drittmittelbefristungen. Hochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sollten verpflichtet werden, Stellenbefristungen an die Dauer der Drittmittelförderung zu koppeln. Also kurz gesagt: Keine kurzen Kettenverträge.
Drittens. Wir brauchen eine Klarstellung bei der Anrechnung von Arbeitszeiten während des Studiums, und zwar beim Erststudium. Der Bachelor und der konsekutiv anschließende Master darf nicht auf die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz geregelte Höchstbefristungs
grenze angerechnet werden. Ebenso brauchen wir eine Klarstellung, dass Erziehungszeiten in diesem Falle nicht angerechnet werden dürfen.
Viertens. Aufhebung der Tarifsperre. Die Tarifsperre, die es den Gewerkschaften nicht erlaubt, mit den Arbeitgebern eigene Tarifverträge auszuhandeln, muss in der Wissenschaft aufgehoben werden.
Fünftens. Wir wollen eine Betreuungsvereinbarung während der Qualifizierungsphase. In der Qualifizierungsphase soll während der Promotion das Qualifizierungsziel der Beschäftigung durch eine entsprechende Betreuungsvereinbarung gesichert werden. Diese Betreuungsvereinbarung hat den Qualifizierungszweck – also in der Regel das Promotionsziel der Beschäftigung – und die diesbezüglichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festzulegen. Dies ließe sich übrigens auch über ein Landesgesetz regeln. Hierzu haben wir bei der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes Vorschläge unterbreitet.
Zu guter Letzt – auch dies kam bereits zur Sprache, und ich werde es nicht weiter vertiefen – sollten die Hochschulen Konzepte für dauerhafte Stellen nach der Promotion entwickeln und Zusatzqualifikationen für Nachwuchsforscher anbieten, wie es in den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz von vergangener Woche steht. Nachwuchswissenschaftler fordern verlässliche Berufsperspektiven. Um junge Forscherinnen und Forscher so früh wie nur möglich an Sachsen zu binden, sollten wir den Hochschulen auch die Möglichkeit eröffnen, neue Berufungs- und Karrierekonzepte zu etablieren. Hier skizziert der Antrag der GRÜNEN, wenngleich aus 2011, im Punkt 4 einen Weg mit – ich übersetze es einmal – der Einführung des Lecturer. Andere sind denkbar.
Den Punkten 1 bis 3 Ihres Antrages können wir vorbehaltlos zustimmen, und auch Punkt 5, die Förderung der Juniorprofessur, oder Punkt 6, Zusätzliche Stellen, gehen eindeutig in die richtige Richtung.
Wir von der SPD stimmen deshalb Ihrem Antrag zu, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich auch Danke sagen, Danke an die Verwaltungen in den einzelnen Ministerien, insbesondere den Referaten der beiden Verwaltungsbehörden im SMWK sowie für die fachkundige Unterstützung der Wirtschafts- und Sozialpartner bei der Erarbeitung der Operationellen Programme. Ich kann Ihnen versichern, auch wir nehmen den Rahmen, den diese OP bilden, sehr gern auf und werden dabei sein, diese ab Herbst in sinnvolle Förderprogramme umzusetzen.
Danke ist auch zu sagen an die sächsischen EUAbgeordneten aller Fraktionen, die sich gemeinsam für eine deutliche Erhöhung des Finanzrahmens für den Freistaat eingesetzt haben. Ich habe mit Freude aus der hier vorliegenden Beschlussempfehlung das ausdrückliche Lob des Staatsministers für unsere SPD-Europaabgeordnete Constanze Krehl herausgelesen, ohne deren Einsatz es sicher keine Übergangsförderung mehr für die Region Leipzig gegeben hätte. Dies zeigt einmal mehr, dass der breite Interessenkonsens pro Europa unserem
Land nutzt und nicht, wie es auch heute im Plenum eine Fraktion wieder unterstellt hat, schadet.
Nun zum Rahmen und damit zu den Inhalten. In keinem Operationellen Programm in den vergangenen Förderperioden waren die Vorgaben der Europäischen Union über die Festlegung von Prioritätenachsen und Mindestprozentförderung bis hin zu den Konditionalitäten wie der Erstellung einer Innovationsstrategie so restriktiv wie dieses Mal. Dabei hat die EU aus unserer Sicht mit den EU-2020-Zielen die richtigen Schwerpunkte gesetzt. Ich will sie nur kurz nennen: Innovation, Forschung und Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit von KMU, Verringerung der CO2-Emission, Förderung von Beschäftigung und nicht zuletzt das lebenslange Lernen und die Bekämpfung von Armut.
Dabei wird die in der letzten Periode noch freiwillige Schwerpunktsetzung – damals von SPD-Wirtschaftsminister Thomas Jurk eingeleitet – auf Innovation nun verstetigt und nicht zuletzt auch bestätigt, dies übrigens in klarer Abgrenzung zu traditionellen Infrastrukturmaßnahmen wie dem Straßenbau.
Über diesen Punkt hatten wir uns bereits in der Debatte um unseren Antrag im Januar auseinandergesetzt. Natürlich gibt es in Sachsen noch Akteure, die neue Straßen für sinnvoll und notwendig halten, aber im Maßstab der EUFörderstrategie kann Sachsen im Vergleich mit südlichen oder östlichen Staaten wirklich nicht davon sprechen, hier Infrastrukturdefizite zu haben.
Wo Sachsen wirklich Defizite hat, wird in der gemeinsamen Stellungnahme der Kammern und des VSW gut zusammengefasst. Auch hier nenne ich nur Stichpunkte. Wir liegen bei 70 % des Bundesniveaus bei der Bruttowertschöpfung je Arbeitnehmer, analog 70 % bei den Bruttoentgelten pro Arbeitgeber, 41 % des Bundesniveaus bei den bilanzierten Eigenmitteln der Unternehmen und gar nur 35 % des Niveaus bei den internen Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Unternehmen. Auch beim Bruttoinlandsprodukt, der Kaufkraft oder dem Steuereinkommen hinken wir in Sachsen im Deutschlandvergleich noch weit hinterher.
In allen zentralen Wirtschaftsindikatoren hat Sachsen noch erheblichen Nachholbedarf. Hier muss deshalb aus unserer Sicht angesetzt werden, denn diese Förderperiode ist sicher die letzte, in der wir für den Freistaat noch über 2,6 Milliarden Euro aus EU-Töpfen verfügen können.
Ich will noch einmal kurz auf unseren SPD-Antrag „Richtige Weichenstellung für Sachsens Zukunft – Operationelle Programme neu ausrichten“ vom Januar verweisen und dessen Groblinien skizzieren. Wo sehen wir die zentralen Ansätze? Zunächst in der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Unternehmen und der Überwindung der strukturellen Nachteile. Ein HauptHandicap, da sind wir uns zunehmend einig, sind die kleinen betrieblichen Unternehmensstrukturen. Sie
schränken die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit
sächsischer Unternehmen ein. Insbesondere gegenüber führenden Wirtschaftsregionen hat dies Nachteile, weil kleine Betriebsgrößen eine deutlich geringe Produktivität und vor allem Forschungs- und Innovationstätigkeit nach sich ziehen.
Von den rund 160 000 sächsischen Unternehmen weisen nicht einmal 1 000 kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf. Doch genau auf die innovativen Produkte und zukunftsweisenden Technologien kommt es in diesem Jahrhundert an. Die Investitionsförderung sollte vorrangig auf den Ausbau von betrieblichen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten gerichtet sein.
Im Mittelpunkt dieser Anstrengungen und gezielten Ausrichtungen sollten aus unserer Sicht vorwiegend Unternehmen mit 50 bis 250 Beschäftigten stehen. Um die strukturellen Nachteile der heimischen Wirtschaft abzubauen, möchten wir zudem eine geeignete Größenwachstumsstrategie für den sächsischen Mittelstand erarbeiten. Unser Ziel ist es, das Unternehmenswachstum und die Unternehmenskooperation aktiv zu unterstützen und dadurch Größenwachstum anzuregen.
Zweitens brauchen wir weiterhin eine Bildungs- und insbesondere Weiterbildungsinitiative sowie eine wirkliche Fachkräftestrategie. Einige Stichpunkte möchte ich dabei nennen: Eine qualifizierte Fachkräftestudie für Sachsen liegt immer noch nicht vor. Diese müsste mit der Berufsschul- und Hochschulentwicklungsplanung korrespondieren. Wir müssten mehr Anstrengungen unternehmen, um die Schulabbrecherquote von 10 % zu senken. Hierbei sind wir uns vielleicht einig. Aber nicht nur das. Es geht ebenfalls darum, der nicht geringen Gruppe, die keinen Schulabschluss erreicht hat, eine zweite oder dritte Chance einzuräumen. Das wäre mit diesen Programm auch möglich. Ich denke auch an Initiativen, um die bis zu 300 000 funktionalen Analphabeten in Sachsen zu qualifizieren, Schrift zu verstehen und zu schreiben. Dies sollte uns aller Mühe wert sein.
Drittens, schon angedeutet, geht es um die Stärkung der Forschung und Entwicklung entlang der gesamten Wertschöpfungskette unter besonderer Berücksichtigung der betrieblichen Forschung und Entwicklung. Wir brauchen dabei eine Forschungs- und Technologieförderung, die zu einer besseren Kooperation zwischen der Wissenschaft und Wirtschaft beiträgt. Auf die Vorschläge der EnqueteKommission hatte die Kollegin bereits richtigerweise verwiesen.
Wir brauchen auch Landesprogramme zur Ergänzung entlang der Key Enabling Technologies. Als wichtige sächsische Branchen sind hier unter anderem die Textilindustrie, die Rohstoffwirtschaft, der Bergbau und die Umwelttechnik oder industrienahe Dienstleistungen zu nennen.
Zu guter Letzt benötigen wir, was sich aber aus unserer Sicht in den Operationellen Programmen nicht ausreichend wiederfindet, einen Paradigmenwechsel, weg vom rein quantitativen Wachstum hin zu einem qualitativen Wachstum. Es muss schlichtweg gelingen, Wachstum und
Ressourcenverbrauch voneinander zu entkoppeln. Eine ökologische Industriepolitik anzuregen, wäre aus unserer Sicht lohnenswert.
Zur kritischen Würdigung der OPs möchte ich Folgendes ausführen: Erstens fehlt uns innerhalb der Programme eine breitere Interpretation des Innovationsbegriffs. Er ist aus unserer Sicht zu technologisch orientiert. Es fehlen soziale Innovationen und somit auch betriebliche Innovationsprozesse, Arbeitsorganisationsprozesse oder Dienstleistungsinnovation. Mit einem breiteren Innovationsbegriff könnten Handwerk, Kultur sowie Kreativwirtschaft stärker gefördert werden.
Zweitens haben – im Gegensatz zu anderen Bundesländern, unter anderem mit SPD-Regierung – Indikatoren wie faire Arbeitsbedingungen im aktuellen Entwurf keinerlei Bedeutung. Dies bedauern wir ausdrücklich. Wir sehen uns hier auch durch Stellungnahmen der Sozialpartner bestätigt.
Drittens brauchen wir definitiv Kompensationsleistungen für den Landesdirektionsbezirk Leipzig über eigene Programme des Landes, insbesondere im EFRE-Bereich. Ich möchte hier einmal aus der Beschlussempfehlung zitieren, weil Sprache manchmal verräterisch ist. Die Staatsregierung ist sich noch nicht sicher, wohin die Reise gehen soll – ich zitiere –: „Die Staatsregierung habe sich allerdings vorgenommen, zu versuchen, ohne hier jetzt quasi Kompensationszusagen zu machen, mit Landesmitteln dort, wo es möglich und sinnvoll ist, in einzelnen Punkten auszugleichen, wo EU-Mittel in der Region nicht zur Verfügung stünden.“ Meine Damen und Herren! Sie werden mir zustimmen, dass hier vor allen Dingen der Konjunktiv Konjunktur hat. Glauben Sie mir, dass das nicht nur der Region Leipzig nicht ausreichen wird. Es sollte auch dem Freistaat und seiner Staatsregierung nicht genug sein. Nur 316 Millionen Euro für die kommende Förderperiode und damit nur grob ein Viertel der Mittel, die in den anderen beiden Landesdirektionsbezirken zur Verfügung stehen, werden nicht ausreichen, um Innovationen und Entwicklung ausreichend voranzutreiben.
Zu guter Letzt komme ich noch auf das Thema Entbürokratisierung vieler EU-Programme zu sprechen. Es beschäftigt regelmäßig das Haus und wird hier durchaus konkret diskutiert. Nicht zuletzt im Bereich der Forschung und Entwicklung waren diese bisher zu bürokratisch, um eine volle Wirksamkeit entfalten zu können. Das gilt gerade für kleine und mittelständische Unternehmen. Leider besteht noch die Gefahr, dass es auch in der neuen Förderperiode nicht anders aussehen wird. Immerhin finden sich in der Beschlussempfehlung die von uns schon seit Langem geforderten Pauschalen bei der Fördermittelabrechnung und der Hinweis, dass die EU diesen offen gegenübersteht.
Schlussendlich möchten wir deshalb auch das Vorhaben eines einheitlichen Regelwerks, in dem es kein Nebeneinander zwischen Sächsischer Haushaltsordnung und EUBestimmungen mehr gibt, unterstützen. Hier werden wir uns aktiv in die Umsetzung der Programme einbringen.
Deshalb werden wir, trotz der Teilkritik, der Beschlussempfehlung zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister Morlok, ich hatte es ja in meiner Rede gesagt und Sie haben es jetzt angedeutet: Sie selbst haben im Ausschuss darauf hingewiesen, dass insbesondere beim
EFRE im Landesdirektionsbezirk Leipzig ein deutlicher Schwund der Mittel vorherrschen wird. Sie haben die Zahl von 32 % der Mittel der Fondsförderperiode angegeben, sicherlich noch nicht einmal inflationsbereinigt. Das Problem ist erkannt.
Trotzdem würde ich der Staatsregierung – also Ihnen oder auch dem Ministerpräsidenten – noch einmal Gelegenheit geben zu sagen, in welchen Bereichen die Staatsregierung durch eigene Landesmittel einspringen will bzw. wie die Linie der Staatsregierung insgesamt zu diesem Problem aussieht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalition legt uns einen zweiseitigen Antrag zum Thema Datenschutz vor. Sein wesentliches Anliegen ist: prüfen.
So soll die Staatsregierung unter anderem prüfen, ob informationstechnische Systeme der sächsischen Verwaltung vor rechtswidrigen Zugriffen Dritter geschützt sind.
Die IT-Kommunikation im Freistaat läuft bekanntlich zum allergrößten Teil durch das Sächsische Verwaltungsnetz, SVN. Die SPD-Fraktion ging bisher davon aus, dass die Staatsregierung fortlaufend prüft, ob das SVN den aktuellen Sicherheitserfordernissen entspricht. Wir sind etwas erschrocken, dass es hierzu offenbar des Antrages der Koalition bedarf.
Auf ihrer Internetseite informiert die Staatsregierung – ich zitiere –: „Für das Sächsische Verwaltungsnetz wurde entsprechend der gesetzlichen Regelungen ein umfassendes Sicherheitskonzept erarbeitet. Das Konzept erfüllt die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, auf der Basis des Sicherheitskonzeptes werden erhebliche Anstrengungen unternommen, Datenschutz und IT-Sicherheit in der gesamten Landesverwaltung in allen kommunalen Einrichtungen zu gewährleisten. Die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes wird durch das BSI zertifiziert.“
Bisher hat uns die Sorge umgetrieben, dass die Staatsregierung zu viele Daten von den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern erhebt, zum Teil sogar auf rechtswidrige Art und Weise, wie wir bei der Funkzellenabfrage in Dresden im Jahre 2011 erlebt haben. Wir hatten dagegen bisher weniger Grund zu zweifeln, dass die vom Freistaat erhobenen Daten auch sicher aufbewahrt werden. Aber offenbar sind solche Zweifel nun angezeigt, sonst hätten Sie, die Koalition, den Antrag nicht gestellt. Wir unterstützen daher das Anliegen von CDU und FDP nach Aufklärung und Bericht ausdrücklich.
Zum anderen fordern Sie mit dem Antrag die Staatsregierung in Punkt 4 auf, zu prüfen, inwieweit die Möglichkeiten der Datenschutzaufsicht zur Beratung und Kontrolle nicht öffentlicher Stellen verbessert werden können. Wir werden dem Antrag auch in diesem Punkt gern zustimmen, denn die Antwort liegt aus unserer Sicht auf der Hand. Zuständig für die Datenschutzaufsicht ist der
Sächsische Datenschutzbeauftragte. Dieser macht uns, wie Sie wissen, schon seit geraumer Zeit darauf aufmerksam, dass seine jetzigen Ressourcen bei Weitem nicht ausreichen, um die Beratung und Kontrolle nicht öffentlicher Stellen abzusichern. Genau deshalb gibt es auch seit geraumer Zeit, vor allem bei der Verabschiedung des Haushaltes, immer wieder Anträge von der SPD, der Linksfraktion und den GRÜNEN, die Ressourcen für den Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu erhöhen. Sie, die Abgeordneten von CDU und FDP, waren es, die diese Anträge bisher abgelehnt haben.
Ich komme zum regelrecht absurd anmutenden Teil des Antrages. Ich spreche von Punkt 5.2. Hier fordern Sie die Staatsregierung auf, sich für ein möglichst hohes Datenschutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch staatliche Behörden einzusetzen; dieselbe Staatsregierung also, die hier in Sachsen wenig zimperlich bei der Erhebung personenbezogener Daten war – das Stichwort fiel schon: Funkzellenabfrage –, dieselbe Staatsregierung aber auch, die sich seit zwei Tagen im erbitterten Dissens zu genau diesem Thema präsentiert.
Da jubelt der Justizminister per Pressemitteilung über das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung, während das gleiche Urteil vom Innenminister bitter beklagt wird. Man darf gespannt sein, wer dazu heute in die Debatte geht: Ob das wohl der verantwortliche Minister für Informationssicherheit und Datenschutz Herr Ulbig ist?
Nun kommen Sie, die Koalitionsfraktionen, zwei Tage später mit diesem Antrag, der in vielen Worten den Taten in den letzten fünf Jahren widerspricht. Also regierungsfähig erscheint das schon einmal nicht, vor allem aber nicht ganz glaubwürdig.
Bis zu diesem Antrag hat die Koalition in der ganzen Legislatur nicht ein Dokument zur Informationssicherheit zustande gebracht. Beim Thema Datenschutz sieht es leider kaum besser aus. Unter den zwei einseitigen Drucksachen lautet eines dann auch noch „Polizeipräsenz im Internet erhöhen – soziale Netzwerke zur Polizeiarbeit nutzen“. Kurzum, Ihr Antrag erscheint weder überzeugt und schon gar nicht überzeugend.
Wir haben eher den Eindruck, dass in den vergangenen Monaten ein paar Abgeordnete der Regierungskoalition aufgeschreckt worden sind durch den NSA-Skandal, PRISM, Tempora, durch E-Mail-Datenklau und Abhöraffären. Wir finden es ein wenig bedauerlich, dass es offenbar erst solcher Vorfälle bedurfte, um bei SchwarzGelb das Datenschutzinteresse zu wecken. Gut, man soll Spätberufene nicht aufhalten. Da Sie den Datenschutz entdeckt haben, wollen wir Sie auch gern dabei unterstützen, sich dieses Thema anzueignen, und stimmen daher Ihrem Antrag zu.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Kollege Mackenroth! Ich musste sehr an mich halten, eine Kurzintervention nicht gleich zu nutzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! An einer Stelle sind wir uns tatsächlich einig. Wir Sozialdemokraten sind nicht der Meinung, dass die Freiheiten für die Hochschulen das Problem sind. Nicht die gewonnene Autonomie ist das Problem, sondern die Stellenkürzungen, welche von der CDU- und FDPKoalition im Dezember 2010 beschlossen wurden. Das Problem dabei ist, dass Sie die Verantwortung dafür gerade wieder unter den Deckmantel der Hochschulautonomie auf die Hochschulen abschieben wollen.
Deswegen gleich zum Kern. Ich sage es noch einmal: CDU- und FDP-Koalition haben den Abbau von 1 042 festen Stellen bis 2020 beschlossen. Final wären das übrigens – Herr Mackenroth, hören Sie zu – genau diese 52 Millionen Euro, über die Sie gerade geredet und behauptet haben, dass das in Sachsen nicht der Fall wäre. Multiplizieren Sie diese Stellen einmal mit der Zahl, die der Finanzminister vorgibt, dann kommen Sie genau auf diese Summe.
Wir haben uns damals in den Haushaltsberatungen – Sie können auch ans Mikrofon gehen – dagegen gewandt, diese abzubauen, weil bereits 2010 absehbar war, dass die Studierendenzahlen steigen werden. Schwarz-Gelb hat das damals bestritten und unsere Änderungsanträge mit dem Verweis auf mögliche Reserven durch den Hochschulpakt abgelehnt.
Wie ist die Situation heute? Vier Jahre später sind nicht nur die Studierendenzahlen auf einem Rekordniveau, sondern auch die finanziellen Zuweisungen des Bundes sind von damals 7 Millionen Euro 2010 auf inzwischen 84 Millionen Euro im aktuellen Jahr mehr als verzehnfacht worden. Sie aber setzen diese Kürzungen an den Hochschulen fort. Wir sagen aus unserer Sicht berechtigt, es ist nicht nur widersprüchlich, sondern hat inzwischen auch dramatische Konsequenzen.
Zu den Folgen: Was mit diesem Stellenabbau befördert wird, kann man an der Universität Leipzig nachvollziehen, die im Moment die größte Leidtragende ist. Es wurde schon angesprochen. Die Schließung zweier Institute wurde letzte Woche verkündet. Damit verliert Sachsen nach dem Institut für Pharmazie jetzt auch das Institut für Theaterwissenschaft und Klassische Archäologie – wiederum zwei Fachbereiche, die es nur noch in Leipzig
in Sachsen gibt. Beiden Fächern mangelt es nicht an der schon beschriebenen Nachfrage. Dennoch sollen vier Professoren und zahlreiche Mitarbeiter ihren Job verlieren und damit die Angebote für mehr als 430 Hauptfachstudierende und mehrere hundert Studierende in den Nebenfächern wegfallen. Mit dem Institut für Theaterwissenschaft würden im Übrigen zwei DFG-Forschungsprojekte verloren gehen und es werden sicher zwei weitere, die gerade in Bewilligung sind, nicht eingeworben werden können. All das ist jedoch nicht nur ein Verlust an Potenzial in Lehre und Forschung, sondern auch ein Verlust an kulturellem Kapital für Leipzig und Sachsen.
So bietet die Theaterwissenschaft das Rückgrat des gerade erst in die Universität integrierten Tanzarchivs und die Bibliothek der Künste verlöre damit eine der tragenden Säulen. Ein modernes Archiv bliebe künftig ungenutzt. Ferner gingen zahlreiche Vernetzungen und Projekte nicht zuletzt mit der reichen Festivalszene in Leipzig, Dresden und Berlin verloren. Aber auch im zweiten kleineren Fachbereich gehen nicht nur interdisziplinäre und internationale Netzwerke verloren, der Wegfall der einen Professur in der Klassischen Archäologie hätte auch die Schließung des Antikenmuseums zur Folge. Dieses Museum besuchen jedes Jahr mehr als 5 000 Besucher. Das ist eine Zahl, über die sich manche kommunale Einrichtung freuen würde. Auch dieses Angebot, das im Übrigen derzeit Studierende absichern, würde durch die Kürzung wegfallen.
Diese zwei Beispiele illustrieren, was nur ein 33stel Ihrer Stellenkürzungen anzurichten vermag. Deswegen zurück zum eigentlichen Thema, der politischen Verantwortung. Diese Schließungen werden in einem politischen Umfeld verkündet, das eigentlich das Gegenteil nahelegen würde. Der Ministerpräsident und die Wissenschaftsministerin haben gerade einen Koalitionsvertrag mit verhandelt und unterschrieben, der eine Stärkung der Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften sowie der kleinen Fächer vorsieht. Der Bund stellt mehr Mittel zur Verfügung als es jemals vorher gab, und das soll noch ausgebaut werden. Ihre eigene Hochschulentwicklungsplanung stellt fest, dass es keinen Bedarf zur Konzentration in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften gibt, sondern eher von einer konstant hohen Nachfrage auszugehen ist.
Deswegen stellen wir hier die Frage, was Sie, Frau Ministerin, entgegen Ihrer Hochschulentwicklungsplanung in den Zielvereinbarungen für diese Fachbereiche getan haben. Was hat der Ministerpräsident getan, dass die von ihm selbst unterzeichnete Zuschussvereinbarung, wonach alle Hochschulpaktmittel zu 100 % den Hochschulen zugute kommen sollen, eingelöst wird? Wann werden Sie dafür streiten, dass die Stellenkürzungen im Bereich der Wissenschaften an allen Universitäten ausgesetzt werden?
Wir Sozialdemokraten sagen, es wird höchste Zeit, diese Stellenkürzungen zu stoppen, bevor noch mehr Potenzial
in Wissenschaft, Forschung und Kultur in Sachsen verloren geht.
Danke schön.
Ja, das möchte ich, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Schneider, als Vorredner möchte ich darauf natürlich reagieren. Uns ist nicht entgangen, dass es Debatten um Kürzungen in Hochschule in anderen Bundesländern gab. Aber vielleicht vergleichen wir uns mit einem Land, das strukturell vergleichbar ist oder zumindest ein Nachbarland.
Von Herrn Mackenroth wurde angesprochen, dass es in Sachsen-Anhalt Diskussionen gab. Da gab es Diskussionen, und zwar in der Dimension von 50 Millionen, die hier in Sachsen zur Diskussion steht. Aber es gab auch eine Intervention der SPD, die gesagt hat: Genau diese Kürzung halten wir nicht für sinnvoll, insbesondere vor dem Hintergrund eines steigenden Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung, die wir in diesen Bundesländern haben. Das war schon in der Großen Koalition unsere Linie hier im Land. Deshalb haben wir uns damals auch um die Aussetzung von Stellenkürzungen gekümmert.
Sie selbst – wie Ihre Kollegen aus der Koalition vorher – haben diverse Zahlen bemüht. Aber ich kann dann gern den Link bei Facebook herumschicken. Man kann bei Destatis, dem Statistischen Bundesamt, nachlesen, dass wir in Sachsen einen Durchschnitt bei der Grundfinanzierung der Hochschulen pro Studierenden von nur 6 500 Euro haben. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 8 500 Euro. Das beschreibt das Problem, das wir hier in
Sachsen haben. Da die TU Dresden von diesen Kürzungen derzeit ausgenommen ist, nehmen wir dieses Problem jetzt massiv in Leipzig wahr. Aber das ist nur ein Vorgeschmack auf die Kürzungen, die noch kommen sollen.
Zum Dritten haben Sie noch gesagt, dass keiner einen tragfähigen Vorschlag vorgelegt hat. Ich habe bewusst darauf verwiesen, dass wir in diesem Jahr deutlich mehr Mittel aus dem Hochschulpakt des Bundes bekommen und dass nach allen politischen Wegweisungen auch Wille der Großen Koalition im Bund ist, dass es eine Verstetigung dieser Mittel geben wird. Wir sollten genau diese Mittel nutzen, die über den Mittelkürzungen liegen, die Sie bis 2020 vorschlagen, um diese Stellenkürzungen auszusetzen. Insofern freue ich mich jetzt auf eine wirkliche Antwort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Titel unseres Antrages haben Sie schon erwähnt; er befasst sich mit der Fortschreibung der EU-Förderung in der zukünftigen Förderperiode.
Um es kurz in Erinnerung zu rufen: Die vergangene Förderperiode hielt für Sachsen Mittel in Höhe von über 4 Milliarden Euro bereit – zum überwiegenden Teil, vier Fünftel davon, im Bereich der EFRE-Förderung, jeweils ergänzt durch Koförderung.
Dass mit diesen Mitteln eine ganze Menge bewegt und angestoßen wird, kann jeder in Sachsen nachvollziehen. Um ein paar erfolgreiche Beispiele zu nennen und das Spektrum aufzuzeigen: Damit wurde zum Beispiel eine Versuchsanlage zur Kohlevergasung an der Bergakademie
Freiberg gefördert, also eine durchaus hoch innovative Förderung zur Forschung der stofflichen Nutzung von Kohle, ein Zukunftsthema; oder die Erweiterung der Pulsnitzer Pfefferkuchen GmbH, ein durchaus bekanntes Unternehmen des starken sächsischen Handwerks; oder die Finanzierung der European Energy Awards; auch in die Verbesserung der Studienbedingungen an Hochschulen oder auch in Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen oder, oder, oder.
Wir sehen also, es war eine ganze Menge in einem breiten Spektrum möglich; aber die kommende Förderperiode wird schwieriger. Umso mehr müssen wir jetzt darauf schauen, ob diese Gelder wirklich mit dem Gedanken der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit angelegt werden – nicht zuletzt gerade im Feld der Berufs- und Studienorientierung. Hier wird man sicherlich schauen müssen, wie man eine Förderung, die bisher teilweise bis zu 100 % gegeben werden konnte, fortsetzen kann.
Die neue Förderperiode – das ist vielen schon bekannt – wird für Sachsen nicht sehr üppige Mittel bereithalten. Insbesondere in der Region Leipzig werden diese Mittel zurückgehen und es wird auch eine Prioritätenverschiebung stattfinden – eine Prioritätenverschiebung, die wir für richtig halten –; stärker zur Förderung über den ESF, „nur noch“ zu etwa 60 % gehen die Gelder in EFREMittel nach Sachsen.
Das Wichtigste ist sicherlich, wie schon mehrfach erwähnt wurde: Sachsen werden eben nur noch circa 2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Deswegen sagen wir, diese Gelder müssen sinnvoll und strategisch konzentriert eingesetzt werden. Die EU gibt zwar schon thematische Schwerpunkte vor; nichtsdestotrotz ist es an der Landespolitik, ihre Prioritäten zu definieren.
Unsere Ziele sind dabei zweierlei: Das eine ist, die sächsische Wirtschaft zukunftssicher aufzustellen und in die richtigen Bereiche zu investieren – hier ist vor allem die Innovations- und Forschungsförderung zu nennen –; zum anderen sind wir der Meinung, dass über die Europäische Union – was auch die Europäische Union betont – soziale Ziele und soziale Innovation Eingang in die Förderschwerpunkte finden sollten. Genau hier sehen wir noch Bedarf bei den vorliegenden Entwürfen der Operationellen Programme.
Deswegen stelle ich Ihnen kurz unseren Antrag vor. Im ersten Punkt, dem Berichtsteil, wollen wir relativ ausführlich eine Analyse der bisher bestehenden Förderprogramme – eine Auflistung, was gefördert wurde und welche Fördermittel in welchem Bereich zum Einsatz gekommen sind –; das ist hoffentlich unstrittig.
Im zweiten Punkt geht es uns aber schon stärker um den Begriff und die Frage der Innovations- und Forschungsförderung. Wir sehen gerade in diesem Bereich, dass eine stärkere Prioritätensetzung vorgenommen werden sollte. So zum Beispiel ist mit uns der Gemeinschaftsausschuss der sächsischen Wirtschaft in seiner Stellungnahme der Meinung, dass hier in der Prioritätenachse Innovationsförderung und Förderung von KMU mehr getan werden müsste, um dem noch bestehenden wirtschaftsstrukturellen Anpassungsbedarf sowie den EU-2020-Zielen gerecht zu werden.
Im Zitat: „Der bisherige Ansatz entspricht in keiner Weise dem Ziel, durch eine auf Innovation und Wachstum des Mittelstandes ausgerichtete Strukturförderpolitik bis 2020 in der notwendigen Breite eine selbsttragende leistungsfähige Wirtschaftsstruktur zu schaffen.“
Unserer Meinung nach gilt es, noch zielgerichteter Förderansätze für den sächsischen Mittelstand zu setzen, um diesen technologisch weiterzuentwickeln. Dabei sehen wir vor allen Dingen eine stärkere Zusammenarbeit mit öffentlichen Fördereinrichtungen als lohnenswert an.
Man muss auf der anderen Seite deutlich sagen, wo wir keine Prioritäten mehr setzen können. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, ob wir bei geringer werdenden EFREGeldern noch in Straßenbau investieren können. Wir
sagen: Nein. Dieses Geld halten wir in tatsächlicher Innovation für sinnvoller angelegt. Ich nenne als Beispiel die Erprobung und Etablierung – nicht nur die Erforschung – umweltfreundlicher Energieträger.
Wir gehen davon aus, dass man mit einer solchen Prioritätenveränderung in Sachsen durchaus auch der Prioritätsachse der EU mit dem Ziel der CO2-Reduzierung nachhelfen könnte, der bisher nur das relativ ambitionslose Energie- und Klimaprogramm der Staatsregierung zugrunde liegt.
Dennoch glauben wir – das ist in unserem Antrag deutlich ausgeführt –, dass der Innovationsbegriff noch zu eng ist. Der Begriff „soziale Innovation“ hat dort wenig bis keinen Platz. Innovation ist eben kein linear ablaufender Prozess, sondern ein komplexer sozialer Vorgang. Soziale Innovationen bieten unserer Meinung nach Lösungen für gesellschaftliche Probleme und Herausforderungen.
Daraus wiederum entsteht dann ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen. Soziale Innovationen können durchaus Triebfedern für technische Innovationen sein. Fortschritt ist im Ganzen wahrscheinlich nur als Zusammenspiel technischer und finanzieller Prozesse sowie arbeitsmarktpolitischer bzw. sozialer Prozesse denkbar.
Deswegen wollen wir in den Förderkatalog auch soziale Innovationen aufgenommen sehen. Wir sind auch der Meinung, dass neben dem Handwerk die Kultur- und Kreativwirtschaft dort stärker auftauchen und die Förderfähigkeit erhalten sollte. Wir haben heute unter dem Titel „Traditionen bewahren“ – dem ersten Antrag des Tages – gerade zu einer solchen Frage diskutiert.
Dienstleistungen leisten aus unserer Sicht einen wichtigen Beitrag zur Innovation und beim Angehen unserer gesellschaftlichen Herausforderungen wie demografischer
Wandel und Förderung sozialer Gerechtigkeit. Deswegen sagen wir: Wenn es um die Bewältigung genau dieser Herausforderungen geht, müssen wir Kernkriterien heranziehen, die zum Beispiel die soziale Dimension aufgreifen. Wir sehen deswegen die Notwendigkeit, gute Arbeit als ein solches zu verankern.
Wir müssen dieser Verantwortung gerecht werden. Wir dürfen nicht nur auf die wirtschaftspolitischen Aspekte schauen, sondern müssen gleichzeitig auf die Qualität der Arbeitsbedingungen achten. Fehlende Mitbestimmung, Leiharbeit, Niedriglohn – das sind unserer Meinung nach eher Hindernisse auf dem sächsischen Arbeitsmarkt; sie stehen einem Innovationsprozess entgegen.
Wir votieren deshalb dafür, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Weiterbildung und den Gesundheitsschutz in der Förderung zu berücksichtigen. Außerdem dürfte es inzwischen Gemeingut sein, dass nur über betriebliche Mitbestimmung und die aktive Rolle von Betriebsräten ein Innovationsklima in größeren und mittelständischen Firmen entstehen kann. Auch dazu vermissen wir bisher eine entsprechende Förderung.
Kurzum, wir wollen den Begriff „soziale Innovation“ in diesen Operationellen Programmen gestärkt sehen.
Schließlich fordern wir das ein, was verfassungsrechtlich garantiert ist – ich denke, darüber müssen wir uns nicht streiten –, dass nämlich der Landtag über die Operationellen Programme informiert wird, bevor sie offiziell eingereicht werden. Das sollte Konsens sein.
Heribert Prantl hat am Wochenende auf dem Zukunftskongress unserer Fraktion auch darüber gesprochen, wie sich die EU entwickeln müsste und wie sie zu gestalten wäre, damit ihr Gelingen garantiert ist. Er hat darauf verwiesen, dass es darum gehen muss, nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Komponenten zu berücksichtigen, um dieses Gelingen und mehr Vertrauen in die Politik zu sichern. Um Prantl direkt zu zitieren: „Die Regeln für ein sozial verträgliches Wirtschaften gehören zum inneren Frieden.“
Für eine erfolgreiche Politik für die Menschen und die Wirtschaft in Sachsen muss der Freistaat tatsächlich politischen Gestaltungswillen in Bezug auf die Operationellen Programme erkennen lassen und auf eine stärkere Schwerpunktsetzung auch auf die soziale Dimension der EU hinwirken. Das fordern wir mit dem vorliegenden Antrag ein und werben deshalb um Ihre Unterstützung.
Danke schön.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Schlusswort nutze ich in Anbetracht unserer begrenzten Redezeit noch einmal zur Antwort auf ein paar Fragen oder auch Thesen. Ich habe beim Punkt 1, dem Berichtswesen, gelernt, dass das einzelnen Fraktionen zu viel Information ist. Anderen ist es noch zu wenig. Ich glaube, damit kann ich umgehen.
Hier wurde referiert, dass im Vergleich zur letzten Ausschussinformation eine wundersame Geldvermehrung stattgefunden hat. Es freut uns, dass in Sachsen auch in Zukunft mehr möglich ist, wenngleich uns doch verwundert, dass damit die Verhältnisse zwischen EFRE und ESF offensichtlich wieder auf das Verhältnis der bisherigen Förderperiode zurückfallen.
Ja, aber damals haben wir in der Koalition genau darüber gestritten. Ein Ministerkollege kann Ihnen, glaube ich, noch einmal darstellen, warum wir es durchaus für sinnvoll hielten, den Bereich ESF stärker auszubauen und stärker in Qualifizierung, Fachkräfte und auch in soziale Innovation zu investieren.
Deshalb auch noch einmal der Verweis: Wenn der Kollege von der CDU von Größenwachstumsstrategie der Unternehmen spricht, dann sind wir gern dabei. Aber gerade deshalb braucht es vielleicht auch die Frage, wie innovative Mitbestimmungsstrukturen in Firmen funktionieren
und stattfinden. Wenn Sie sich Marktführer, die international konkurrenzfähig sind, anschauen, werden Sie sehen, dass es dort eine Belegschaft gibt, die natürlich Tarifverträge und Mitbestimmung hat und die genauso für und mit dem Unternehmen nachdenkt, wie man Innovation und damit auch wirtschaftliche Prosperität des Unternehmens voranbringt. Das ist aus unserer Sicht kein Widerspruch. Deshalb sagen wir: Auch so etwas sollte nicht ausgeschlossen werden. Wir haben nicht gesagt, das ist die Priorität, aber das sollte zumindest nicht ausgeschlossen sein. Das habe ich aber beim bisherigen OP nicht gefunden. Ich denke, hierüber sollte man noch einmal nachdenken.
Zum Schluss unser Beispiel mit den Straßen. Es ist richtig, es werden auch zukünftig Straßen gebaut werden müssen. Ob wir mit europäischen Fördermitteln, die genauso als Prioritätsachse die CO2-Reduzierung und zum Beispiel die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien haben, in durchaus althergebrachte Technologien wie Straßenbau investieren müssen, die dem nicht unbedingt dienen, darüber könnte man schon einmal diskutieren – zumal wir gerade in Sachsen dabei sind, bestimmte Straßen herabzustufen, weil wir es uns selbst nicht mehr leisten können, diese instand zu halten.