Lieber Kollege Stange von den LINKEN! Liebe Fraktion der LINKEN! Es mag sein, dass uns das Leben bestraft; aber wir sind gewiss nicht zu spät gekommen.
Den Vorschlag, dass der Landesentwicklungsplan als Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtages für alle verbindlich gemacht wird, haben wir bereits zu den Beratungen über das Landesplanungsgesetz im Mai 2010 gemacht. Wenn ich mich richtig erinnere, habt ihr dem zugestimmt; das finde ich vernünftig. Ihr habt allerdings in euren Anträgen keinen eigenen Vorschlag gemacht. Wenn ihr die Überlegung habt, dass man den Landesentwicklungsplan als Gesetz beschließen sollte – was ihm noch einmal einen höheren Status gäbe –, dann solltet ihr mal aus dem Knick kommen und dazu Vorschläge machen. Ich sehe dem mit Interesse entgegen. Die Beratung unseres Gesetzesantrages gibt dir noch einmal die Möglichkeit, das zu tun, und zwar über den Sommer. Da wünsche ich dir gute Gedanken.
Aber wir streben wirklich an, unseren Gesetzentwurf so abzustimmen, dass der Landtag zu der in Arbeit befindlichen Rechtsverordnung Landesentwicklungsplan noch neu zustimmen muss. Ich habe keine Lust, auf Evaluation und weitere zehn Jahre mit diesen Zahlen aus dem Plan zu warten. Ich will ihn jetzt beeinflussen. Das hat der Plan dringend nötig, und deshalb käme unser Entwurf noch rechtzeitig.
Ich hoffe, ich habe euch jetzt überzeugen können, dass wir rechtzeitig kommen müssen, und freue mich endlich auf eure Vorschläge.
Es ging einfach darum klarzumachen, dass der Gesetzentwurf für die Behandlung dieses Landesentwicklungsplanes, auch wenn wir bis ins Frühjahr kommen, wohl zu spät kommt.
Na ja, dann müssten wir in diesem Landtag, was meiner Praxiserkenntnis widerspricht, ziemlich flott werden. Bei allem Respekt vor uns allen, aber ich bin im Zweifel, dass wir da so fix durchkommen, wenn wir das in den Ausschüssen behandeln. Deswegen glaube ich sehr wohl, dass der Gesetzentwurf zu spät kommt. Ich setze eher darauf, dass wir uns für Planwerke auch für die Zukunft – natürlich warten wir dann nicht ganz zehn Jahre – die erforderliche Zeit nehmen und auch an diesem Punkt Qualität vor Quantität setzen. Wir sind jetzt im Beteiligungsverfahren.
Herr Bandmann, Sie können dann auch! – Ich glaube, wir behandeln es in den Ausschüssen und klären es dann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hätten es eigentlich heute kurz machen können, wenn das, was Sie, sehr geehrter Herr Kollege Fritzsche, gesagt haben, dass wir uns nämlich sehr zeitig abgestimmt haben, sehr zeitig miteinander geredet haben, doch eingearbeitet worden wäre. Das ist leider nicht so geschehen. Es gibt ein paar Punkte, die aufgenommen wurden, aber auch viele, die offen geblieben sind. Deswegen muss man die Diskussion natürlich hier im Landtag führen.
Rechtssicherheit und Planungsqualität müssen Vorrang haben vor einem starren Festhalten an einer geplanten Zeitschiene. Sehr geehrter Herr Minister, ich habe Sie im Ausschuss ja einmal gefragt, warum es denn so eilig ist, den Plan 2012 zu verabschieden. Da wurde mir von irgendwem gesagt – ich weiß nicht mehr genau, von wem –, das sei so, weil der Minister das gesagt habe.
Ich glaube, dass es jetzt heißen wird, dass wir einen Landesentwicklungsplan 2013 haben werden, weil es eben doch eine ganze Menge Stellungnahmen gegeben hat, die einzuarbeiten sind, wobei das in der Sommerpause auf die Schnelle nicht zu tun sein wird.
Das Beteiligungsverfahren ist wichtig, und es wird ein zweites geben. Ich glaube, dass ein LEP, der eine Gültigkeit von circa zehn Jahren hat, wirklich das Gewicht haben sollte, dass man sich die Zeit nimmt, diese Stellungnahmen einzuarbeiten.
Allein aus diesem Grunde ist es auch notwendig, die Gültigkeit des LEP bis zum Jahr 2025 zu erweitern. Das ist von meinem Kollegen von den LINKEN bereits angeführt worden.
Anders als 2003 – und das ist wirklich anders als 2003 – gibt es dieses Mal keine gemeinsame Stellungnahme des Landtags zum LEP-Entwurf, obwohl es durchaus einige Gemeinsamkeiten gibt.
Was sind unsere Schwerpunkte in der Stellungnahme? Der LEP geht mit keinem Wort auf die sozialen, kulturellen und demografischen Aspekte einer sich ausdifferenzierenden Gesellschaft in Sachsen ein. Das Stichwort Barrierefreiheit wird in allen Stellungnahmen hervorgehoben. Wir gehen aber noch einen Schritt weiter und fordern, den gesellschaftlichen Wandel in einem eigenen Punkt bereits im Leitbild zu verankern. Das Leitbild ist daher Handlungsschwerpunkt räumlicher Aspekte einer sich wandelnden Gesellschaft. Dieser Punkt ist so zu erweitern.
Darin müssen unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt sein: Barrierefreiheit sowie altersgerechte Umgestaltung von Sozialräumen auch in der Fläche, Schaffung von ausreichend bezahlbarem barrierefreiem Wohnraum und die Schaffung von mehrgenerativ nutzbaren Orten mit entsprechenden Angeboten. Mit diesem neuen Handlungsschwerpunkt wollen wir erreichen, dass Barrierefreiheit als übergeordnetes Prinzip im Landesentwicklungsplan festgeschrieben wird.
Im Hinblick auf die Ziele und Grundsätze der Raumordnung greifen wir die Bedenken des Sächsischen Städte- und Gemeindetages sowie des Sächsischen Landkreistages auf. Wir warnen davor, dass der LEP die Grundlagen für eine weitere Ausdünnung der Infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum festschreibt. Das Zentrale-OrteSystem war Druck in Richtung zwangsweiser Eingemeindung, auch dadurch, dass die Sicherung der Daseinsfürsorge lediglich in den zentralen Orten vorgeschrieben wurde. In der Konsequenz bedeutet dies einen Verstoß gegen die Chancengleichheit in Bezug auf die Sicherung von Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen. Wir fordern daher, die Kategorie der verdichteten Bereiche im ländlichen Raum wieder in den LEP aufzunehmen und, lieber Kollege von den LINKEN, die Herabstufung nicht nur von Weißwasser, sondern auch von Delitzsch und Plauen zurückzunehmen.
Hinsichtlich der länderübergreifenden Zusammenarbeit ist die Kooperation mit den benachbarten Bundesländern und den angrenzenden Ländern Polen und Tschechien grundsätzlich stärker hervorzuheben. Insbesondere muss die europäische Metropolregion Mitteldeutschland gestärkt werden, indem konkrete Ziele und eine stärkere Verbindlichkeit der Planaussagen formuliert werden.
Zur Verkehrsentwicklung: Der Entwurf formuliert den Anspruch, die Verkehrsinfrastruktur so zu entwickeln, dass eine nachhaltige Mobilität für alle Einwohner und die Belange der Wirtschaft gesichert werden. Dieser Anspruch wird allerdings nicht eingehalten. Mobilität wird nicht als durchgängiges Prinzip verstanden. Stattdessen wird nur die Verkehrserschließung durch Straßeninfrastruktur in den Mittelpunkt gestellt. Genauso wenig wird der LEP dem Anspruch gerecht, zwischen den
Nachhaltige Mobilität und die Anbindung des ländlichen Raums müssen im Mittelpunkt stehen. Wir fordern daher, den ÖPNV als mindestens gleichrangig zum motorisierten Individualverkehr zu behandeln. Daher brauchen wir weitere Investitionen in die Infrastruktur des ÖPNV mit dem Schwerpunkt der Herstellung verlässlicher Anschlussbeziehungen und dem barrierefreien Ausbau. Wir brauchen außerdem ein engmaschiges Betriebskonzept, damit die Erreichbarkeit des ländlichen Raumes weiterhin sichergestellt bleibt. In einer Zeit, in der Benzin immer teurer wird und sich immer weniger Menschen ein Auto leisten können, ist dies notwendiger denn je.
In Bezug auf die Freiraumentwicklung enthält der LEP keine konkreten Aussagen zur künftigen Flächenneuinanspruchnahme. Wie im Landesentwicklungsbericht bereits geschehen, muss auch im Landesentwicklungsplan das Ziel einer Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf unter zwei Hektar pro Tag bis 2020 aufgenommen werden. Mit Verweis auf das Programm zur Biodiversität von 2009 und der darin enthaltenen Vernetzung auch im LEP muss das festgeschrieben sein.
Schließlich sollte auch die Problematik des Grundwasseranstiegs in Bergbaufolgelandschaften stärker herausgestellt werden. Um den Folgen des Grundwasseranstiegs effektiv zu begegnen, sind im LEP länderübergreifende Maßnahmen und der Vorrang von großflächigen Komplex- vor Einzellösungen besonders hervorzuheben.
Für den Bereich der Daseinsfürsorge sollte unser neues Handlungsfeld „Räumliche Aspekte einer sich wandelnden Gesellschaft“ ebenfalls Eingang finden. So muss im Erziehungs- und Bildungsbereich den Vorhaben der UNBehindertenrechtskonvention unbedingt Rechnung
getragen werden. Ebenfalls muss die regionale Vernetzung von Bildungsangeboten, wie sie in Leipzig, in Dresden und im Landkreis Görlitz im modellhaften Ausbau sind, im LEP festgeschrieben sein. Außerdem muss das Zentrale-Orte-Konzept die Verantwortung der Schulträger für die Schulnetzplanung berücksichtigen.
Schließlich der Punkt Übergangsbestimmungen. Hier nehmen wir die Hinweise der regionalen Planungsverbände ernst. Nach Prof. Bergner, dem Leiter des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen, ist die Frist zur Anpassung der Regionalpläne von vier Jahren zu kurz bemessen und sollte verlängert werden, damit die betroffenen Städte und Gemeinden vernünftig in die Fortschreibung der Regionalpläne eingebunden werden können.
Am Ende hoffe ich, dass, obwohl unsere Stellungnahme von der Regierungskoalition abgelehnt wurde, doch noch einige Änderungsvorschläge in den neuen LEP-Entwurf Eingang finden können. Bei über 1 200 eingegangenen Stellungnahmen ist zu hoffen, dass der nächste LEPEntwurf die Einwände an den entscheidenden Stellen berücksichtigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den zurückliegenden Monaten haben sich neben vielen Trägern der öffentlichen Belange auch die Fraktionen des Sächsischen Landtages eingehend mit dem vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 befasst. Vorbildlich dabei war das umfangreiche Anhörungsverfahren, das erstmals auch im Internet stattfand. So ist dann auch die stolze Zahl von über 1 200 Stellungnahmen eingegangen, etwa die Hälfte davon aus den sächsischen Kommunen.
Ein großer Dank gebührt der zuständigen Abteilung im Innenministerium und ganz besonders dem Abteilungsleiter Herrn Dr. Pfeil. Vielen Dank für Ihre Mühe, denn mit der Auswertung der Stellungnahmen war und ist noch immer viel Arbeit verbunden. Auch die Überarbeitung des Entwurfs über die Sommerpause und die Berücksichtigung der Stellungnahmen wird noch viel von Ihnen abverlangen.
Der Landtag entscheidet heute über seine eigene Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes. Zuerst möchte ich aber noch einmal klarstellen: Aufgabe des Planes ist es, langfristige Leit- und Richtlinien der Landesentwicklung zu beschreiben und ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung Sachsens abzubilden. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Landesentwicklungsplanes, Detailfragen zu klären. Dies erfolgt in den jeweiligen regionalen Entwicklungsplänen.
Auf keinen Fall gehört die Absicherung von Tariflöhnen als Bestandteil des Handlungsschwerpunktes Sicherung der Daseinsvorsorge in den LEP. Der LEP beschäftigt sich mit der Raumordnung und nur mit der Raumordnung. Selbst mit viel gutem Willen kann man das wirtschaftspolitische Thema der Tariffindung nicht zur Raumordnung zählen, meine Damen und Herren von der SPD.
Aber nun zu einigen Schwerpunkten unserer Stellungnahme: Beim Leitbild des LEP ist es uns ein wichtiges Anliegen, den Freistaat Sachsen nicht nur als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum, sondern auch in angemessener Weise als Kulturland darzustellen; denn die kulturelle Vielfalt und das reiche kulturelle Erbe sind wesentliche Bestandteile der sächsischen Identität.
Bei den Raumkategorien raten wir dazu, analog dem LEP 2003 die verdichteten Bereiche im ländlichen Raum wieder gesondert aufzuführen. Dies ermöglicht eine differenzierte Förderung und eine optimale wirtschaftliche Entwicklung.
Sehr wichtig ist uns Liberalen der Bereich der technischen Infrastruktur und hier insbesondere die Windenergienutzung. Das Ausbauziel für die Windenergie aus dem
Energie- und Klimaprogramm der Staatsregierung muss frühzeitig auf raumwirksame Resultate hin überprüft werden.
Allgemein gilt: Anlagen für die Gewinnung von Windenergie dürfen nur weiter ausgebaut werden, wenn konsequent auf den Schutz der sächsischen Kulturlandschaft, auf touristische Schwerpunktregionen und auf den Schutz des Waldes Rücksicht genommen wird.
Einen verspargelten Freistaat mit Windrädern auf jeder freien Fläche und auf jeder Anhöhe wird es mit uns nicht geben. Dafür ist unsere Heimat zu wertvoll.