Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Entschließungsantrag der LINKEN: Viele der unter I. genannten Punkte, welche der Landtag feststellen soll, sind bereits in den Vorträgen heute erwähnt worden. Eine nochmalige Behandlung und Feststellung halte ich daher nicht für notwendig.
Hinsichtlich II. ist deutlich zu machen, dass dieser Punkt ebenfalls abgelehnt werden sollte. Wenn Sie unter Punkt 1 fordern, dass die Staatsregierung „ein Konzept zum Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels“ entwickeln soll, dann muss ich Ihnen sagen, dass Sie mit
dieser Forderung zu spät kommen. So hat die Sächsische Staatsregierung, um die erforderlichen Veränderungsprozesse, die sich durch den demografischen Wandel ergeben, zu begleiten, bereits am 27. April 2010 das Handlungskonzept Demografie beschlossen. Dieses Konzept bildet den Rahmen, um eine gemeinsame Verständigung über die langfristigen Entwicklungsziele, die gegenwärtigen inhaltlichen Handlungserfordernisse sowie die Umsetzung zu erreichen.
Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der zweiten Forderung – ich zitiere –, „die bisherigen Datengrundlagen um wesentliche Aspekte … zu erweitern und somit endlich qualifiziert aussagefähig für notwendige politische Entscheidungen zu sein“, sage ich Ihnen deutlich, dass wir dies nicht für notwendig erachten. Zum einen geben die heutigen Datengrundlagen schon ausreichende Informationen. Zum Zweiten sollte man ab einem gewissen Zeitpunkt auch Kosten und Nutzen ins Verhältnis setzen.
Unter Punkt 5 des Entschließungsantrags soll die Staatsregierung aufgefordert werden, festzustellen, „wo es in Sachsen Altersdiskriminierung gibt, und gegen jegliche Erscheinungen dieser Art vorzugehen“. Meine Damen und Herren! Bei allem Respekt vor dieser Forderung muss ich ganz deutlich sagen, dass ich damit meine Bauchschmerzen habe. Was kann ich mir darunter vorstellen? Kommt demnächst die Ortspolizeibehörde und verhängt ein Bußgeld gegen einen Jugendlichen, der seinen Platz in der Straßenbahn einer Person über 50 Jahre nicht angeboten hat, unabhängig davon, ob diese Person den Platz überhaupt möchte bzw. ob sie sich durch das Angebot des Jugendlichen vielleicht erst recht pikiert fühlt,
Meine Damen und Herren! Respekt kann man nur in den seltensten Fällen erzwingen. Wenn man gegen Altersdiskriminierung vorgehen will, muss man auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung hinweisen.
Zum Schluss noch ein paar Anmerkungen zur letzten Forderung in dem Entschließungsantrag: Ich glaube, der Freistaat Sachsen braucht sich für seine Anstrengungen im Bereich des ehrenamtlichen Engagements nicht zu schämen – ganz im Gegenteil! Es werden umfangreiche finanzielle Mittel durch das Land bereitgestellt.
Es gibt unter anderem die Ehrenamtskarte und die Annen-Medaille, mit der Ehrenamtliche geehrt werden.
Dann lasse ich über diesen jetzt abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Die Antworten der Staatsregierung auf die Große Anfrage beruhen überwiegend auf bereitgestellten Daten des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen. Für die Staatsregierung ergeben sich daraus keine wesentlich neuen Erkenntnisse.
Dabei ist festzustellen, dass die Große Anfrage methodisch allzu oft allein auf das Merkmal „über 50-jährig" abstellt, ohne dabei nach weiteren Kriterien zu unterscheiden. Über 50-Jährige sind zum einen noch vollständig Erwerbstätige und zum anderen auch Rentnerinnen sowie Rentner bis hin zur Gruppe der Hochbetagten, also der über 85-Jährigen. Will man einen konkreten politischen Handlungsbedarf feststellen, reicht eine solche Gruppenbildung nicht aus. Wegen der jeweils sehr unterschiedlichen Lebenssituationen bedarf es einer differenzierten Betrachtung.
Es gilt zum Beispiel die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und auch das steigende Lebensalter der Generation 50plus zu berücksichtigen. Eine heute 50-Jährige steht noch 17 Jahre im Erwerbsleben, bevor sie ihre Regelaltersrente erhält. Die Gruppe der über 50-Jährigen erfasst beispielsweise aber auch einen 82-Jährigen, der schon mehr als 17 Jahre seine Altersrente bezieht.
Während eine solche 50-Jährige in der Regel gesund und leistungsfähig ist, handelt es sich bei dem 82-Jährigen möglicherweise um einen bereits jahrelangen Schwerstpflegebedürftigen. Dort, wo die Große Anfrage und mithin auch die Antwort keine weiteren Differenzierungsmerkmale enthalten, werden diese Menschen mit ihren sehr unterschiedlichen Lebensumständen „in einen Topf geworfen“. Es werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Welche Erkenntnisse will man zum Beispiel für das politische Handeln gewinnen, wenn nach Angeboten der Volkshochschulen und einem ehrenamtlichen Engagement pauschal für über 50-Jährige gefragt wird? Gerade letzte Woche zeigte die „Sächsische Zeitung“ sehr anschaulich die unterschiedlichen Lebenserfahrungen einer 65-Jährigen und eines 89-Jährigen. Diese beiden trennen 24 Jahre. Niemand käme auf die Idee, eine Zweijährige mit einem 26-Jährigen in einen gemeinsamen soziologisch-demografischen Topf zu stecken. Der Artikel erschien unter dem Titel „Die Alten sind nicht mehr die Alten“ am 3. Juli.
Für die Staatsregierung lässt sich aus der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE kein konkreter Handlungsbedarf für die große Gruppe der über 50-Jährigen ableiten. Für die Staatsregierung lässt sich jedenfalls aus dieser Bestandsaufnahme kein negatives Bild der Situation der über 50-Jährigen im Freistaat Sachsen ableiten.
Ich bin – wie die „SZ“ – überzeugt: Mit 50 geht’s nicht bergab. Im Gegenteil: Der Klassiker von Udo Jürgens ist heute aktueller denn je: „Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an. Mit 66 Jahren, da hat man Spaß daran. Mit 66 Jahren, da kommt man erst in Schuss. Mit 66 ist noch lange nicht Schluss.“
Die Staatsregierung hat die Interessen und Bedürfnisse der über 50-Jährigen auch künftig im Blick. Bei politischen Entscheidungen werden wir – wie bisher auch – genau darauf achten, wie den unterschiedlichen Bedürfnissen, beispielsweise einer 50-Jährigen, eines 60-Jährigen oder einer 80-Jährigen, Rechnung zu tragen ist.
Es beginnt die einreichende Fraktion. Danach folgen CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Von dem unvergessenen Hundeliebhaber Vicco von Bülow wissen wir, dass ein Leben ohne Mops möglich, aber sinnlos sei.
Diese Auffassung teilen immer mehr Tierfreunde, obwohl in Deutschland der Stubentiger dem Hund deutlich den Rang abläuft.
Immer beliebter werden auch sogenannte Exoten – was nicht etwa den munteren Wellensittich meint, sondern nichtheimische, vielfach giftige oder sonstige gefährliche Tierarten wie Schlangen, Spinnen oder Echsen.
Aber oft reicht die Liebe zum Tier nicht für das ganze Leben. Beruf, Krankheit, sozialer Abstieg, aber auch simpel Überdruss sind die Ursachen, warum Tiere immer häufiger in Tierheimen abgegeben oder einfach ausgesetzt werden. Inzwischen haben viele Tierheime ihre Kapazitätsgrenze erreicht.
Schlimmer noch: Die Situation verschärft sich in jeder Hinsicht – in finanzieller, personeller und rechtlicher. Allein die zum Landesverband Sachsen des Deutschen Tierschutzbundes gehörenden weit über 30 Vereine berichten über ähnliche Probleme. Es fehlt zunächst an Geld – Geld für wachsende Betriebskosten, unter anderem für Tierarzt, Wasser und Energie; Geld für inzwischen notwendige Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen; Geld für die Bezahlung von Fachkräften. Das Geld ist auch deshalb knapper geworden, weil viele Tierheime seit der Finanz- und Wirtschaftskrise über stagnierende oder sinkende Spendeneinnahmen bei steigenden Tierzahlen klagen.
Aber das Dilemma sind nicht nur die zurückgehenden privaten Zuwendungen. Gravierender wirkt sich die verbreitete Finanzschwäche der Kommunen aus, die dazu führt, dass die Unterbringung von Fundtieren nicht ansatzweise kostendeckend erstattet wird, sofern überhaupt ein Vertrag zwischen Kommune und Tierheim besteht. Auch das ist nämlich nicht immer der Fall, obwohl es sich bei der Fundtierverordnung eindeutig um eine staatliche Pflichtaufgabe handelt.
Gravierend wirkt sich aus, dass Vereine kaum noch Fördermaßnahmen für Arbeitskräfte nach Sozialgesetzbuch II und III bewilligt bekommen. Aber gerade Vereine in ländlichen Räumen haben kaum Mittel zur Festanstellung von Personal. Zahlreiche ehrenamtliche Tierschützer rackern bereits heute bis an ihre physische Belastungsgrenze in den Heimen und bringen vielfach auch noch ihr Erspartes ein. Dieses bewundernswerte selbstlose Engagement hat bisher den Laden am Laufen gehalten. Aber irgendwann sind die Batterien leer und die privaten Konten abgeräumt. Dann kann im wahrsten Sinne des Wortes guter Rat teuer werden, und zwar zunächst für die rechtlich zuständigen Kommunen. Genau vor diesem Crash warnt der Deutsche Tierschutzbund mit seiner Aktion „Rettet die Tierheime!“ bereits seit zwei Jahren.